Hundeauslauffläche Burghügel Mark - Sicherung und Erhalt des Wasserzugangs zur Gräfte
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-107/26 Fragen zur Nutzungssituation der Hundeauslauffläche am Burghügel Mark sowie zum Erhalt des Wasserzugangs zur Gräfte gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Nutzung am Bereich der Marker Allee 88.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Fläche von Hundehaltern genutzt wird, wobei ein flacher Wasserzugang zur Gräfte als Zugangspunkt für Hunde dient. Gleichzeitig wird der Bereich von Anglern genutzt, was laut Anfrage zu Nutzungskonflikten führen kann. Insbesondere werden potenzielle Verletzungsgefahren für Hunde durch zurückgelassene Angelhaken, Angelschnüre oder Vorfächer thematisiert.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, ob der bestehende Wasserzugang erhalten, instand gesetzt und unterhalten werden soll. Zudem wird nach Möglichkeiten gefragt, Gefahrenquellen durch regelmäßige Kontrollen zu beseitigen und ob eine räumliche Begrenzung oder ein Ausschluss des Angelns an dieser Stelle rechtlich möglich ist. Die Fraktion regt an, gemeinsam mit dem Sportfischerverein Hamm e. V. und der Fischereigenossenschaft Hamm Regelungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen der Hundehalter als auch die bestehenden Fischereirechte berücksichtigen. Es sollen zudem die konkreten Fischereirechte in diesem Bereich sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten geklärt werden.
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