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Stellungnahme

Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße — Bereich Hausnummer 16 / Kreuzung Ostwennemarstraße (Netto) — Lange Reihe

AR-8/26-ST 01.10.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anregung AR-8/26-ST die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße beantragt. Der beantragte Bereich umfasst die Höhe der Hausnummer 16 sowie die angrenzende Kreuzung zur Langen Reihe. Die Antragstellerin führt für diese Maßnahme eine unübersichtliche Verkehrssituation und eine erhöhte Unfallgefahr an. Zudem wird auf den Schutz von Kindern aus nahegelegenen Grundschulen und Kindergärten sowie auf die Sicherheit der Nutzer des Radwegs verwiesen. Des Weiteren werden eine Zunahme von Lärmbelästigungen durch Fahrzeuge sowie die Einhaltung der Verkehrsregeln als Gründe für die Geschwindigkeitsreduzierung angeführt.

In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes wird die Umsetzung des Antrags zum aktuellen Zeitpunkt abgelehnt. Die Verwaltung stellt fest, dass derzeit keine Voraussetzungen für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorliegen. Die Unfalllage im betreffenden Bereich wird als unauffällig bewertet und lässt keine besondere örtliche Gefahrenlage im Vergleich zur geltenden Geschwindigkeit von Tempo 50 erkennen. Für den Fuß- und Radverkehr seien durchgehend gesicherte Verkehrsflächen sowie zahlreiche Querungsmöglichkeiten vorhanden. Aus den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich laut der Verwaltung keine Anhaltspunkte für eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung weiterer Tempo-30-Abschnitte für das Stadtgebiet derzeit läuft und die Bezirksvertretungen hierüber in einer separaten Vorlage informiert werden.

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