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Stellungnahme

Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)

AT-91/26-ST Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einen Antrag gestellt, der die Verwaltung der Stadt Hamm dazu auffordert, gegenüber der Gemeinde Lippetal und den zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmte Prüfinteressen für ein geplantes Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen einzubringen.

Die Antragstellerin bittet darum, auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben, welches auch eine Umspannanlage und Leitungsstrukturen umfasst, hinzuwirken. Zudem wird eine Prüfung des energiewirtschaftlichen Timings gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Zeitlücke zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Rechenzentrums und der Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B. Dabei sollen die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes sowie die Vermeidung von Mehrbelastungen durch Redispatch-Maßnahmen sichergestellt werden. Des Weiteren sollen Schutzkonzepte zu Themen wie Grundwasserabsenkung, Lärmschutz, Lkw-Verkehrsführung und Schadstoffeinträgen, etwa durch Notstromaggregate im angrenzenden Vogelschutzgebiet, eingebracht werden. Der Antrag sieht zudem eine Weiterleitung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vor.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass das planungsrechtliche Verfahren im Rahmen der hoheitlichen Verantwortung der Gemeinde Lippetal durchgeführt wird. Die dortige Verwaltung kooperiert hierbei mit Planungsbüros und Fachgutachtern sowie den Aufsichtsbehörden. Die im Antrag genannten Fragestellungen seien bereits im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht zu prüfen. Da die Stadt Hamm in die Verfahren zum Industriegebiet Westfalen einbezogen ist und eine kollegiale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lippetal besteht, betrachtet die Verwaltung den Antrag als erledigt.

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