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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.12.2025
- 2.Beschlüsse
- 2.1Förderung der Schuldnerberatung des Katholischen Sozialdienstes e. V. in HammZur Vorlage · BV-49/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Schuldnerberatung des Katholischen Sozialdienstes e. V. (KSD) für das Jahr 2026 finanziell zu unterstützen. Mit der Beschlussvorlage BV-49/26 wird beantragt, dem KSD eine Zuwendung in Höhe von 145.620 Euro zu gewähren. Voraussetzung für die Förderung sind die Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung sowie die gesicherte Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Der KSD ist Teil eines Netzwerks zur Schuldnerberatung in Hamm, dem auch die Verbraucherzentrale und die Stadt Hamm angehören. Die Beratungsangebote umfassen unter anderem eine offene Sprechstunde im Südringcenter sowie spezialisierte Leistungen zur Existenzsicherung und Insolvenzberatung. Die beantragte Summe deckt Personalkosten für insgesamt 1,36 Stellen in der Schuldnerberatung sowie 0,75 Stellenanteile in der Insolvenzberatung ab, zuzüglich pauschalierter Sach- und Overheadkosten. Von den Gesamtkosten werden dabei der Ausgleichsfonds der Sparkasse sowie die anteilige Landesförderung abgezogen.
Ziel der Beratungsleistungen ist die wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung von Betroffenen durch Information und Verhandlungen mit Gläubigern. Für die Zeit ab 2027 wird eine Vereinheitlichung der vertraglichen Bindungen zwischen den Trägern, der Stadt Hamm und dem Kommunalen Jobcenter Hamm angestrebt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 2.2Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals hier: Finanzierung eines PlanungskostenanteilsZur Vorlage · BV-30/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm befasst sich mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Beteiligung der Stadt an den notwendigen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ vor.
Das etwa 43,5 Hektar große Gelände umfasst ehemalige Industrieflächen zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Quartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße. Die geplanten Kosten für die städtische Beteiligung belaufen sich auf insgesamt rund 120.000 Euro, wobei davon etwa 40.000 Euro im Jahr 2026 und 80.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Planungskostenanteilen sowie verschiedenen Fachbeiträgen. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zum Umweltbericht, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz und zum Verkehr sowie Gutachten zur Altlastensanierung, zur Entwässerung und zur Klimaanalyse.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beteiligung vor, sofern die Zustimmung der Bezirksvertretung Mitte sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Durch diese Maßnahme soll eine finanzielle Grundlage für die städtische Steuerung der künftigen Flächenentwicklung auf dem Areal geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)Zur Vorlage · BV-396/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-396/25 beantragt das Amt für Konzernsteuerung die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Der Rat soll vier Teilbeschlüsse fassen, die verschiedene Modernisierungsmaßnahmen umfassen. Geplant ist die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz im Selbachpark sowie die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld. Zudem sollen der Sportstandort Glückauf-Stadion entwickelt und die Franz-Voss-Sporthalle erweitert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen basiert auf einer Aufteilung, bei der der Bund 75 Prozent und die Kommune 25 Prozent der Kosten trägt. Für den Zeitraum von 2026 bis 2029 sind Auszahlungen in Höhe von 9.244.000 Euro und Einzahlungen von 6.933.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von 2.311.000 Euro entspricht.
Die Kosten für die einzelnen Projekte sind wie folgt veranschlagt: Für den Selbachpark werden Gesamtkosten von 1.320.000 Euro angesetzt. Die Grundsanierung des Glückauf-Stadions umfasst 3.400.000 Euro, wobei 850.000 Euro aus kommunalen Mitteln stammen. Das Projekt SVF-Herringen/Lippepark wird mit 1.800.000 Euro kalkuliert, wovon 450.000 Euro der Stadt obliegen. Die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle erfordert einen kommunalen Anteil von 302.250 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Eigenmittel bereitzustellen und die Umsetzung mit externen Planern zu koordinieren. Ein entsprechender Ratsbeschluss muss bis zum 31. Januar 2026 vorliegen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-11/26 des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Entwurf beinhaltet zudem strategische Ziele, den Stellenplan 2026/2027 und die Regelung zur Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG. Die Beratung ist für den 16.03.2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie für den 24.03.2026 im Rat vorgesehen.
Aufgrund der Entwicklung der Sozialausgaben und Personalkosten wird für das Jahr 2026 ein Jahresergebnis von -105,4 Mio. € erwartet, wobei für 2027 eine bilanzielle Überschuldung prognostiziert wird. Das Haushaltssicherungskonzept weist für die Jahre 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Mio. € aus. Die zentralen Finanzen sind für 2026 mit 370,6 Mio. € geplant. Für Investitionen aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 sind pauschal rund 105 Mio. € vorgesehen, wovon 74,6 Mio. € für den Zeitraum 2026–2030 eingeplant sind.
Das Investitionsvolumen für die Jahre 2026 bis 2030 beläuft sich auf 333,5 Mio. €, wobei 229 Mio. € dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 100.000 € pro Bezirk zur Verfügung gestellt, ergänzt durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen. Die Verschuldung wird voraussichtlich steigen, wobei Liquiditätskredite bis 2030 ein Volumen von fast 800 Mio. € erreichen können. Der Haushaltsplan enthält zudem einen Nachhaltigkeitsplan. Bezüglich der Bilanzierungshilfe aus dem NKF-CUIG in Höhe von rund 38,8 Mio. € wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.2.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-11/26 1. Ergänzung des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Beschluss beinhaltet zudem die Festlegung strategischer Ziele, den Stellenplan 2026/2027 sowie die Regelung zur Bilanzierungshilfe.
Die finanzielle Planung geht von einem negativen Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro für das Jahr 2026 aus, welches sich bis 2030 auf 118,4 Millionen Euro erhöhen kann. Für das Jahr 2027 wird eine bilanzielle Überschuldung erwartet, die bis 2030 ein Volumen von 408 Millionen Euro erreichen könnte. Das Haushaltssicherungskonzept weist für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Millionen Euro aus. Die Verschuldung, insbesondere durch Liquiditätskredite, soll bis 2030 auf nahezu 800 Millionen Euro ansteigen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 333,5 Millionen Euro vorgesehen, wovon 229 Millionen Euro dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden jeweils 100.000 Euro investiv zur Verfügung gestellt. Aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhält die Stadt eine Pauschale von rund 105 Millionen Euro über 12 Jahre, wobei für die Jahre 2026 bis 2030 bereits 74,6 Millionen Euro eingeplant sind.
Bezüglich der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden. Die Beratung in den Ausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. März 2026 vorgesehen, die abschließende Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24. März 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.2.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-11/26 2. Ergänzung behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie des Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der finale Beschlussvorschlag wird nach Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert. Dieser umfasst neben der Haushaltssatzung auch strategische Ziele, den Stellenplan für die Jahre 2026/2027 sowie die Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz.
Im Vergleich zum Entwurf vom 20. Januar 2026 ergeben sich Änderungen durch die Beratungen in den Bezirksvertretungen. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jedem Bezirk jeweils 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Während die meisten Bezirksvertretungen den jeweiligen Haushaltsansätzen zustimmten, wies die Bezirksvertretung Rhynern darauf hin, dass für ihren Stadtbezirk in den Jahren 2026 und 2027 keine wesentlichen Investitionen vorgesehen sind. Nennenswerte Investitionen seien dort erst ab dem Jahr 2028 veranschlagt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Planung investiver Maßnahmen Teil einer gesamtstädtischen und langfristigen Investitionsplanung ist. Aufgrund der Größe einzelner Projekte können sich Investitionsschwerpunkte in bestimmten Haushaltsjahren auf einzelne Stadtbezirke konzentrieren. Eine gleichmäßige Verteilung der Investitionen über alle Bezirke hinweg sei daher nicht in jedem Haushaltsjahr oder innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung möglich.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.3Grundsteuerreform: einheitlicher HebesatzZur Vorlage · BV-78/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-78/26 des Amtes für Finanzen und Controlling sieht die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Hamm vor. Die Anpassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. Hintergrund der Vorlage sind Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, welche die rechtliche Unwirksamkeit differenzierter Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke belegen. Zuvor hatte der Rat der Stadt Hamm zum 1. Januar 2025 unterschiedliche Sätze eingeführt, um die Belastung für Wohnraum zu begrenzen.
Um fiskalische Risiken zu vermeiden und den Haushaltsansatz für das Jahr 2026 in Höhe von 35,8 Millionen Euro zu sichern, wird die Wiedereinführung eines einheitlichen Hebesatzes von 834 % vorgeschlagen. Dieser Satz soll sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke gelten, wodurch die bisherigen Sätze von 678 % beziehungsweise 1.356 % ersetzt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Rückkehr auf einen Hebesatz von 600 % ein Ausfallrisiko von 10,4 Millionen Euro bestünde, während eine Angleichung an 678 % ein Risiko von 6,7 Millionen Euro zur Folge hätte.
Die Verabschiedung der neuen Hebesatzsatzung ist als Beschlussvorschlag formuliert. Die Beratung der Vorlage erfolgt vorberatend im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 und beschließend im Rat am 24. März 2026. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.4Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · BV-37/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) entscheiden. Die Prüfung, die im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchgeführt wurde, umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche wie Finanzen, Informationstechnik, Mobilitätsmanagement, Bauaufsicht sowie das kommunale Krisenmanagement und den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der Prüfbericht „Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm 2024/2025“ enthält verschiedene Feststellungen und Empfehlungen. Die Verwaltung hat bereits Teile der Vorschläge umgesetzt und prüft derzeit, inwieweit weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aus den Ergebnissen abgeleitet werden können.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag stimmt der Rat der gegenüber der gpaNRW und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebenden Stellungnahme zu den im Bericht enthaltenen Punkten zu. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge der Prüfinstanz zu prüfen und diese bei Bedarf im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor die abschließende Entscheidung im Rat für den 24. März 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.02.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 3.5Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · BV-410/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten entscheiden. Die Vorlage BV-410/25 regelt die Mittelvergabe durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Umbenennung des ehemaligen Integrationsrates in Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung.
Die überarbeiteten Richtlinien enthalten detailliertere Angaben zu den Zielsetzungen sowie zu den anspruchsberechtigten Personen. Zudem wurden Erläuterungen zum Antragserfordernis und zur Beschlussfassung ergänzt. Die maximale Auszahlungssumme pro Antrag wird von bisher 300 Euro auf 500 Euro angehoben. Des Weiteren werden Regelungen zum Verwendungsnachweis erläutert.
Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, wobei die Mittel in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 vorgesehen sind. Der Beschlussvorschlag wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 3.6Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) und die mittelbare Beteiligung an der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV)Zur Vorlage · BV-65/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-65/26 des Amtes für Konzernsteuerung befasst sich mit der Beteiligungsstruktur der Trianel GmbH an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) sowie der mittelbaren Beteiligung an der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV). Im Rahmen der Erweiterung des bestehenden Gas- und Dampfturbinenkraftwerks in Hamm-Uentrop um einen dritten Block ist die Gründung der TWH vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm soll zustimmen, dass die Stadtwerke Hamm GmbH ihre Beteiligung an der TWH im Zuge einer Kapitalerhöhung auf maximal 5 % reduziert. Dies beinhaltet Barzinlagen von bis zu 350.000 € sowie eine Beteiligung an einer Kommanditkapitalerhöhung von bis zu 150.000 €. Zudem soll die Stadtwerke Hamm GmbH Sicherheiten in Höhe von bis zu 4.500.000 € für Ausschreibungsverfahren nach dem Kraftwerkssicherheitsgesetz übernehmen. Die Trianel GmbH soll sich mit bis zu 10 % an der TWH beteiligen, das Kommanditkapital um bis zu 300.000 € erhöhen und Sicherheiten von bis zu 9.000.000 € leisten.
Die Projektpartner sollen als Kommanditisten mit einem initialen Kapital von 7 Mio. € an der TWH beteiligt werden, wobei eine weitere Erhöhung um 3 Mio. € zur Deckung unvorhergesehener Kosten vorgesehen ist. Die Gesellschafter sollen ermächtigt werden, Sicherheitsleistungen von bis zu 90 Mio. € zu erbringen. Die Teilnahme an künftigen Kapazitätsausschreibungen soll bis spätestens 30. April 2026 durch den Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen gesichert werden. Die finale Entscheidung über die Teilnahme an Auktionen und die damit verbundene Pflicht zur Stellung von Sicherheiten obliegt den Gesellschaftern der TWH.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.7Beteiligung der Energiehandelsgesellschaft West mbH an der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH zur Umsetzung eines BatteriespeicherprojektesZur Vorlage · BV-68/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll der mittelbaren Beteiligung der Stadt Hamm an der künftigen Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH (SWH EW) zustimmen. Diese Beteiligung erfolgt über die Stadtwerke Hamm GmbH und die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw). Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung soll die swh Abwasser GmbH in die neue Gesellschaft umfirmiert werden. Die ehw beabsichtigt, 50 % der Anteile für einen Kaufpreis von 12.500 Euro zu erwerben, während die Stadtwerke Hamm ebenfalls mit 50 % am Stammkapital von 25.000 Euro beteiligt sind.
Gegenstand der Vorlage BV-68/26 ist die finanzielle Ausgestaltung eines Batteriespeicherprojekts mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 4,5 Millionen Euro. Die Finanzierung setzt sich aus bis zu 2,3 Millionen Euro an Eigenmitteln und Gesellschafterdarlehen sowie etwa 2,2 Millionen Euro an Fremdkapital zusammen. Die ehw plant eine zusätzliche Einlage von bis zu 775.000 Euro in Form von Kapital oder Darlehen sowie die Zahlung eines Projektbeteiligungsentgelts von maximal 200.000 Euro an die Stadtwerke Hamm.
Ein Teil der Anteile der Gesellschaft soll perspektivisch an eine Bürgerenergiegenossenschaft übertragen werden, wobei die ehw zunächst einen Darlehensanteil von bis zu 375.000 Euro übernimmt. Die Finanzierung der Beteiligungsquote der Genossenschaft soll durch die ehw und die Stadtwerke Hamm vorerst durch Vorstreckung der Mittel sichergestellt werden. Die Renditeerwartung für das Projekt liegt über einen Zeitraum von 14 Jahren bei mindestens 7 Prozent. Die Umsetzung der Vorlagen steht unter dem Vorbehalt gesellschaftsrechtlicher und kommunalaufsichtlicher Vorgaben.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.8Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der VorabbekanntmachungZur Vorlage · BV-408/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.9Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRWZur Vorlage · BV-1/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.109. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · BV-56/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung befassen, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-56/26 des Amtes für Finanzen und Controlling sieht Anpassungen einzelner Gebührentarife vor, die auf notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Kosteneinsparungen basieren.
Im Rahmen der Maßnahme 17.5 zur Erhöhung der Gebühren für Beglaubigungen sind die Tarife 1.2.1 und 1.2.2 anzupassen. Zudem wird die Regelung zur Bauaktenauskunft im Vermessungs- und Katasteramt präzisiert. Nachdem die Bereitstellung von Bauakten bereits seit Anfang 2025 sowohl in analoger als auch in digitaler Form möglich ist, soll künftig – analog zu bestehenden Tarifen – die Auswahl zwischen der analogen oder der digitalen Variante festgeschrieben werden. Damit wird eine Regelung geschaffen, die auf Erfahrungen aus der bisherigen Praxis basiert, bei denen Anfragen für beide Formate ohne entsprechende Gebührendeckung vorlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden mit einem Anstieg der Einnahmen um etwa 4.000 Euro beziffert. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.119. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001Zur Vorlage · BV-58/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die neunte Änderung der Entgeltordnung beraten, die ab dem 1. April 2026 wirksam werden soll. Grundlage für diese Anpassung ist die verbindliche Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026. Dies folgt auf den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2025, den Optionszeitraum im Zusammenhang mit dem Systemwechsel der Umsatzbesteuerung zum Jahresende 2025 zu beenden.
Die Änderung betrifft insbesondere die Gebührenstruktur im Standamt. Bei der Überlassung eines Familienbuches an Brautpaare soll künftig die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % in den Selbstkosten enthalten sein, was eine Anpassung der entsprechenden Tarifnummern erfordert. Darüber hinaus sieht die Vorlage Ergänzungen in Ziffer 2.2 vor, um die Gegebenheiten für das Amt für Finanzen und Controlling entsprechend zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage BV-58/26 wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.12Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-28/26 wird die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die für die altersgerechte Quartiersentwicklung in neun Sozialräumen eingerichteten Stellen nach dem 31. Dezember 2026 zunächst für drei Jahre weiterzuführen. Dies umfasst die Fortführung von einer 1,0-Vollzeitstelle sowie die Sicherstellung der insgesamt neun 1,0-Vollzeitstellen im Rahmen des Programms.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege legt für die Umsetzung eine Kostenplanung vor, die ein Gesamtvolumen von 3.059.010 Euro vorsieht. Die Bruttoausgaben für die Personalkosten inklusive Sach- und Overheadkosten belaufen sich auf 982.080 Euro im Jahr 2027, 1.019.160 Euro im Jahr 2028 und 1.057.770 Euro im Jahr 2029. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich gesicherter Mittel aus den entsprechenden Haushalten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, das in Einzelvergaben für die jeweiligen Quartiere unterteilt ist. Das Verfahren soll bis September 2026 abgeschlossen sein, um die Vertragsschlüsse mit den Auftragnehmern zum Jahresbeginn 2027 zu ermöglichen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zwischen dem 3. März und dem 16. März 2026 in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten wird, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.1343. Westfälischer Hansetag am 11. und 12. April 2026 in Hamm 46. Internationaler Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard/PolenZur Vorlage · BV-59/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-59/26 regelt die geplante Teilnahme der Stadt Hamm an zwei Hansetagen im Jahr 2026. Der 43. Westfälische Hansetag findet am 11. und 12. April 2026 in Hamm statt, während der 46. Internationale Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard, Polen, ausgetragen wird.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Stadt Hamm beim Internationalen Hansetag in Stargard zu präsentieren. Für beide Veranstaltungen ist die Entsendung einer Delegation vorgesehen. Diese Besetzung soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie zwei weiteren Ratsmitgliedern bestehen, wobei eine Vertretung der SPD-Fraktion und eine Vertretung der CDU-Fraktion benannt werden sollen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.14Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung des ASHZur Vorlage · BV-70/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen personellen Wechsel in der Leitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-70/26 ist die Abberufung von Robert Reminghorst vorgesehen, der mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 als Betriebsleiter des ASH aus seiner Funktion entlassen werden soll.
Im Rahmen desselben Vorgangs wird die Bestellung einer Nachfolge beantragt. Tamari Kersten soll mit Wirkung vom 1. Februar 2026 zur neuen Betriebsleiterin des ASH ernannt werden. Die Entscheidung über diese personelle Veränderung unterliegt der Beschlusskompetenz des Rates, da die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW durch das Gremium erfolgen muss.
Die Vorlage wird im Rahmen der Beratungsfolge zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor sie dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.15Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in OberhausenZur Vorlage · BV-60/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 vor. Die Veranstaltung findet am 9. und 10. Juni 2026 in Oberhausen statt und steht unter dem Motto „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW“.
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-60/26 wird die Benennung von sechs stimmberechtigten Delegierten beantragt. Die Verteilung dieser Stimmen erfolgt nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer und sieht für die Fraktionen in Hamm eine Aufteilung von drei Sitzen für die SPD-Fraktion, zwei Sitzen für die CDU-Fraktion sowie einen Sitz für die AfD-Fraktion vor. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden.
Bei der Auswahl der Delegierten ist eine Berücksichtigung des Geschlechteranteils gemäß den Vorgaben der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Zudem sind bestimmte Mitglieder aus Gremien des Städtetages, darunter auch der Oberbürgermeister, aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigt. Das detaillierte Programm der Mitgliederversammlung wird nach der offiziellen Benennung der Delegierten bekannt gegeben.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.16Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · BV-77/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-77/26 Mitglieder für die Kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Grundlage für die Einberufung dieser Konferenz durch den Rat ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Die Konferenz setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, Selbsthilfegruppen sowie Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates einbezogen sind.
Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 7. November 2000 ist vorgesehen, dass jeweils ein Mitglied des für Gesundheit zuständigen Ausschusses pro Fraktion in die Konferenz berufen wird. Aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahl hat sich die Sitzverteilung im Rat verändert, sodass nun fünf Fraktionen vertreten sind: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Volt, AfD sowie Pro Hamm und BSW.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung von insgesamt fünf Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz vor. Dabei soll jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vorschlagen, welche dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss angehören. Für dieses Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.17Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · BV-63/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-63/26 behandelt personelle Umbesetzungen in zwei städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsfraktion Pro Hamm – BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Rechnungsprüfungsausschusses zu verändern.
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung soll eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden. Sie tritt damit die Nachfolge einer weiteren Bürgervertreterin an. Parallel dazu ist eine Änderung im Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Dort soll ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen.
Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Auch eine Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen wird verneint. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.18Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-64/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-64/26 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Simon Rose als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Er soll die Position von Aron Schindler übernehmen.
Der Vorgang folgt einem festgelegten Beratungsverfahren. Zunächst wird der Vorschlag im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die endgültige Entscheidung über die Neubesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft ist für die Ratssitzung am 24. März 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.19Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-71/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant personelle Änderungen in zwei ihrer kommunalen Ausschüsse. Mit der Beschlussvorlage BV-71/26 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt, der Umbesetzungen in den Gremien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorsieht.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit soll Dierk Poth als stellvertretendes Mitglied für Karl-Wilhelm Wiggerich gewählt werden. Eine weitere Änderung betrifft den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Hier ist vorgesehen, dass Werner Linnemann die Position eines stellvertretenden Mitglieds übernimmt, um Attila Pap zu ersetzen.
Die vorliegende Vorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Die Beratungen zu diesem Antrag sind im März 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.20Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · BV-79/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-79/26 sieht personelle Änderungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm vor, die auf einen Antrag der AfD-Fraktion zurückgehen. Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz soll Krzysztof Drozdz als ordentliches Mitglied den Platz von Daniel Sven Blümel einnehmen. Für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied anstelle von Daniel Sven Blümel vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen sind ebenfalls Umbesetzungen geplant. Hier soll Bertram von Lipinski als ordentliches Mitglied den Ratsherrn Robert Hennig vertreten. Zudem wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied für Bertram von Lipinski in diesem Gremium eingesetzt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über die personellen Veränderungen entscheidet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.21Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-72/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-72/26 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung behandelt. Der Rat der Stadt Hamm hat diesen Ausschuss zuvor um drei beratende Mitglieder erweitert. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände, wobei für die bisherigen Nominierungen noch keine Stellvertretungen festgelegt wurden.
Die Arbeiterwohlfahrt hat nun eine Person als persönliche Stellvertreterin für ein bestehendes Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen. Damit soll die personelle Ergänzung im Bereich der stellvertretenden beratenden Mitglieder vorangetrieben werden. Für ein weiteres Mitglied, das ebenfalls durch die Wohlfahrtsverbände vertreten wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch keine persönliche Stellvertretung benannt worden. Die Vorlage dient der Entscheidung über diesen Vorschlag zur Besetzung der vakanten Stellvertreterposition.
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- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.22Neuwahl der von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-74/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-74/26 geht es um die Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm. Hintergrund ist die Neuregelung der Zuordnung zwischen den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretern, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Bei der konstituierenden Sitzung des Rates im November 2025 wurden die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter aus den entsprechenden Vorschlagslisten gewählt. Dabei bestand keine Verpflichtung, dass ein Mitglied und sein Stellvertreter demselben Träger angehören müssen. Nach einem Antrag in der ersten Ausschusssitzung soll nun eine feste Zuordnung angestrebt werden, sofern dies möglich ist.
Der vorliegende Beschluss sieht konkrete personelle Besetzungen vor. Auf Vorschlag des Friedrich-Wilhelm-Stifts soll David Manteufel als persönlicher Stellvertreter für Nicole Krüger in den Ausschuss gewählt werden. Ebenso wird Anne Krause-Kirchhoff auf Vorschlag des Caritasverbandes als persönliche Stellvertreterin für Elmar Marx vorgeschlagen. Für die SJD-Die Falken soll Joachim Pente als Stellvertreter für Stefanie Göckler bestimmt werden, während Emma Werner auf Vorschlag der Evangelischen Jugendkirche als persönliche Stellvertreterin für Tanja Strickmann in den Ausschuss berufen werden soll.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.23Bestellung weiterer Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm und Umbesetzungen im InklusionsbeiratZur Vorlage · BV-75/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-75/26 wird eine Erweiterung sowie eine personelle Umbesetzung des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm beantragt. Hintergrund ist die bisherige Besetzung des Beirats mit lediglich sechs ordentlichen Mitgliedern durch den Arbeitskreis für Behinderte.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Behinderte soll eine weitere Person als ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat gewählt werden. Zudem sind personelle Änderungen bei den Stellvertretungen vorgesehen: Eine Person soll als persönliche Vertreterin für das neu gewählte ordentliche Mitglied fungieren, während eine weitere Person als persönliche Vertreterin für ein bestehendes Mitglied des Beirats nominiert wurde. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen persönlichen Vertreter für ein weiteres Mitglied zu bestimmen, der auf Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgt.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Eine Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.24Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke HammZur Vorlage · BV-62/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm. Die Beschlussvorlage BV-62/26 sieht die Abberufung von Carsten Gniot aus dem Gremium sowie die Entsendung von Fabian Bauer als neues Mitglied vor.
Die Umbesetzung wird notwendig, da Carsten Gniot aus dem Dienst der Stadt Hamm ausgeschieden ist. Mit seinem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst erfordert die Besetzung des Sitzes im Beirat eine personelle Änderung.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor er in der Ratssitzung am 24. März 2026 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass die personelle Veränderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz nach sich zieht.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.25Umbesetzung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik beim Kommunalen Jobcenter Hamm AöRZur Vorlage · BV-67/26 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm schlägt dem Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR eine personelle Veränderung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik vor. Die Vorlage sieht die Abberufung von Rainer Goepfert sowie die gleichzeitige Benennung von Christine Scholl als stellvertretendes Mitglied des Beirates vor.
Grund für diesen Vorschlag ist der anstehende Ruhestand von Rainer Goepfert im März 2026. Als Nachfolgerin wurde Christine Scholl vorgeschlagen, welche die neue Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist. Die entsprechende Nachbesetzung wurde bereits durch die Arbeitsgemeinschaften (AWG) befürwortet.
Die Satzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR regelt, dass unter anderem die Wohlfahrtsverbände ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Beirat für Arbeitsmarktpolitik entsenden. Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Rates der Stadt Hamm durch den Verwaltungsrat benannt. Dabei ist festgelegt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirates nicht personell identisch sein dürfen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.26Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-32/26 wird die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beantragt. Der Plan sieht die Verabschiedung spezifischer Ziele und Förderbereiche vor, wobei die Umsetzung durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung bis zum Jahr 2030 erfolgt. Die geplanten Transferaufwendungen steigen dabei kontinuierlich von 614.978 € im Jahr 2026 auf 665.672 € im Jahr 2030 an.
Der Förderplan umfasst verschiedene Bereiche, darunter jährliche Mittel von 5.000 € für Jugendforen sowie bis zu 3.000 € für Maßnahmen des Rings politischer Jugend. Für Freizeiten ist eine Obergrenze von 35 € pro Person und Tag bei einer maximalen Dauer von 21 Tagen vorgesehen. Die jährliche Ausstattungsgrenze wird von 600 € auf 1.200 € angehoben, während für Projekte jährlich bis zu 25.000 € zur Verfügung stehen. Beim Programm Hammer Ferienspaß wird der Teilnehmerbeitrag auf maximal 1 € pro Tag begrenzt.
Förderfähig sind Maßnahmen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sowie selbstorganisierter Zusammenschlüsse, sofern die Anforderungen des Kinderschutzes gemäß den §§ 8a und 72a SGB VIII erfüllt sind; gewerbliche Träger sind von der Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der Zunahme der Maßnahmen soll die bisherige Praxis, Anträge über 10.000 € durch den Unterausschuss Jugendhilfe verabschieden zu lassen, durch einen Zwischenbericht über die Entwicklungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ersetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Jugendamtes. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.27Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-42/26 des Jugendamtes behandelt den Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztag (OGS). Der Rat der Stadt Hamm soll die bedarfsgerechte Fortschreibung der Planung beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, Überbelegungsplätze und Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur zu überführen, wobei der Abbau von 207 Überbelegungsplätzen und 430 Plätzen aus Übergangsgruppen angestrebt wird.
Finanziell belaufen sich die bereinigten Betriebskosten auf 91.553.869 €, wobei die Stadt einen freiwilligen Zuschuss von 5.852.858 € leistet. Im Bereich der Kitas wurden bereits 12 von 46 identifizierten Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Für die Planungsjahre 2025/2026 bis 2027/2028 sind weitere Maßnahmen in Umsetzung oder Planung, wobei 22 Maßnahmen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landesjugendamtes stehen. Für den Zeitraum 2027/2028 bis 2029/2030 sind Ersatz- und Erweiterungsbauten verschiedener Träger sowie Neubauten vorgesehen.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der teilnehmenden Grundschüler im OGS von 3.039 (2021/22) auf prognostizierte 4.147 (2025/26). Die Kosten für die städtische Ferienbetreuung werden von 393.000 € im Jahr 2026 auf bis zu 1,078 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert. Für den Ausbau des OGS sind Fördermittel des Landes in Höhe von 8.110.156 € vorgesehen, was ein Gesamtinvestitionsvolumen von 9.541.360 € ergibt. Die Stadt führt zudem eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg bezüglich der Finanzverantwortung des Landes NRW.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung. Grundlage der Planung ist die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die Analyse zeigt eine Spielfläche von 16,11 m² pro Kind und 2,9 m² pro Einwohner, womit die Stadt über dem DIN-Mindestwert von 2,25 m² liegt.
Für die Jahre 2026 und 2027 sind investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 3.945.000 € vorgesehen. Die Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2026 auf 2.146.000 € und im Jahr 2027 auf 1.800.000 €. Der städtische Eigenanteil wird mit 2.144.488 € für 2026 und 1.785.409 € für 2027 beziffert. Die jährlichen Abschreibungen über eine Dauer von 15 Jahren führen zu einer Belastung der Ergebnisrechnung des zuständigen Fachbereichs in Höhe von etwa 260.000 € pro Jahr.
Die strategische Weiterentwicklung umfasst Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung durch Begrünung, zur Förderung von Inklusion, zur Schaffung sozialer Mittelpunkte sowie zur Sicherstellung von Beschattung. Die Umsetzung erfolgt durch eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, bestehend aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt, unter Einbeziehung des Familienbeirats. Der Rat soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der Planung beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen. Ein finaler Endbericht ist für Oktober 2025 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der damit verbundenen strategischen Planung. Die Grundlage des Plans bildet die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt sind. Der Rat der Stadt Hamm soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt, wobei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und dem Familienbeirat vorgesehen ist. Ein Teil der Strategie umfasst die digitale Erreichbarkeit von Spielflächen durch eine digitale Spielplatzkarte im Masterportal und der HammApp, die der Übersicht, Navigation und Mängelmeldung dienen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Investivmaßnahmen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf insgesamt circa 3.945.000 Euro. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro vorgesehen, während für 2027 Auszahlungen in Höhe von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant sind. Die Abschreibung dieser Maßnahmen erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren, was jährliche Aufwendungen von etwa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28.2Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan sowie die Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zu beauftragen. Zudem ist die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Der Planungsprozess beinhaltet die Analyse von 284 Flächen in 65 Spielbezirken, wobei der Endbericht für Oktober 2025 geplant ist. Die Beratung in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen soll im Zeitraum vom 3. März bis zum 16. März 2026 stattfinden, damit der Rat den abschließenden Beschluss am 24. März 2026 fassen kann. Zur Qualitätssicherung der Umsetzung wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt. In diesen Prozess sollen zudem Kinder, Jugendliche und der Familienbeirat einbezogen werden. Zur digitalen Erreichbarkeit soll eine Spielplatzkarte in das Masterportal und die HammApp integriert werden, die Funktionen zur Übersicht, Navigation und Mängelmeldung bietet.
Finanziell sind für die Jahre 2026 und 2027 investive Maßnahmen in Höhe von etwa 3.945.000 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro veranschlagt. Für 2027 sind Auszahlungen von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant. Die Abschreibung der Maßnahmen erfolgt in der Regel über 15 Jahre, was jährliche Aufwendungen von circa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.29Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.30Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.31Denkmalbereich Nr. 2 – Ostring – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-7/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-7/26 sieht den Beschluss dieser Satzung einschließlich der beigefügten Anlagen vor. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring und beinhaltet die bebauten Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie die angrenzende öffentliche Schmuckanlage mit Straßenraum.
Die Satzung dient dem Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses städtebaulichen Ensembles. Der Bereich umfasst eine Reihe von Einzel- und Doppelvillen, die im Zeitraum zwischen 1914 und 1924 errichtet wurden. Als konstituierende Bestandteile der Satzung werden drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten ausgewiesen. Ebenfalls geschützt sind die zugehörigen Garten- und Freiflächen der privaten Grundstücke in ihrer Lage und Anordnung, die Einfassungsmauern sowie die öffentliche Schmuckanlage mit dem Musikpavillon und dem Bärenbrunnen. Die historische Entwicklung des Gebiets ist mit der Verlegung der Ahse im Jahr 1911 und dem Konzept einer Ringpromenade durch den Stadtbaurat Otto Krafft verbunden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.32Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)Zur Vorlage · BV-45/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-45/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Anwendung neuer Instrumente des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Hamm. Im Fokus stehen die Befreiungs- und Abweichungsregeln nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB, wobei die Anwendung des Paragrafen 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist. Für die Zustimmung der Gemeinde nach Paragraf 36a BauGB gilt eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten, die sich bei Beteiligung der Öffentlichkeit auf vier Monate verlängern kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung ergänzende Instrumente der BauGB-Novelle bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen einsetzt und städtebauliche Verträge abschließt. Die Entscheidungsbefugnis für Projekte mit überschaubarer Bedeutung, wie Einzelbauvorhaben bis zu zehn Wohneinheiten, soll dem Oberbürgermeister übertragen werden. Für Projekte mit städtebaulicher Bedeutung oder laufende Bebauungsplanverfahren soll die Entscheidung auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität übertragen werden. Vorhaben mit erheblicher städtebaulicher Wirkung, wie Neubaugebiete, bleiben von der Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Anwendung sind der Bau von Wohngebäuden, vorrangig zur Vermietung, sowie ein Anteil von mindestens 35 Prozent preisgebundener Wohnungen ab zehn Wohneinheiten. Zudem müssen Klimastandards der Stadt Hamm eingehalten werden und eine gesicherte Erschließung vorliegen. Der Baubeginn muss spätestens ein Jahr nach der Baugenehmigung oder Förderzusage erfolgen. Die Anwendung ist auf Wohn-, Misch- und Sondergebiete sowie bestimmte Gemeinbedarfsflächen beschränkt; Gewerbe-, Grün- und Waldflächen sind ausgeschlossen. Für die Projekte „Quartier St. Michael“ und „Quartier St. Bonifatius“ wird die Entscheidung vorerst zurückgestellt, während für das Vorhaben „An der Lilienstraße“ die Anwendung vorbereitet wird. Die Verwaltung soll nach einem Jahr über die Praxiserfahrungen berichten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.33Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-5/26 befasst sich das Immobilienmanagement mit der Weiterentwicklung des Familienrathauses durch die Anmietung zentraler Büroflächen im Innenstadtbereich. Der Fokus der Suche liegt auf einem Radius von 300 Metern um die Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz und Westentor. Ziel ist die Unterbringung des Familienrathauses sowie eines gemeinsamen „SiKo-Points“ der Polizei NRW und des KOD auf einer Nettogrundfläche von etwa 3.000 m². Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Suche, die vergaberechtlichen Schritte sowie den Abschluss der Mietverträge durchzuführen.
Nach dem Bezug der neuen Flächen ist eine Umnutzung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 10 als Standort für das Stadtamt 51 vorgesehen. Zudem ist die Veräußerung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 159 sowie das Freilegen von Flächen im Südringcenter geplant. Finanziell wird mit jährlichen Mietkosten zwischen etwa 319.000 € und 622.000 € sowie einem jährlichen Mehraufwand von circa 161.000 € gerechnet. Einmalige Einrichtungskosten werden auf etwa 470.000 € geschätzt.
Sollten Mietflächen bereits 2026 verfügbar sein, könnten etwa 50 Mitarbeitende des Stadtamtes 51 umziehen. Um Umzugskosten zu vermeiden, wird geprüft, das Stadtamt 55 und etwa 180 zukünftige Mitarbeitende des Familienrathauses mit neuer Büroausstattung in den Mietflächen einzurichten, sodass die vorhandenen Möbel zur Nachnutzung verbleiben. Die Kosten für die Ausstattung der neuen Arbeitswelten werden je nach Umsetzungsgrad auf etwa 200.000 € bis 400.000 € netto geschätzt. Der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung werden in die Gestaltung einbezogen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.34Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-51/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen ab dem Jahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht eine Anpassung der bestehenden Satzung auf Grundlage einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Korrektur fehlerhafter Verweise innerhalb der Gebührentabelle. Konkret geht es um die Ziffern zur Abrechnung von Bestattungen und Grabstellen, bei denen die Referenzierung auf bestimmte Grabformen technisch korrigiert werden soll. Eine Erhöhung der Gebühren ist durch diese rein formale Anpassung nicht beabsichtigt.
Darüber hinaus regelt die Änderung die umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Bestattungsformen. So unterliegen Urnenbestattungen in Kammern ab dem 1. Januar 2026 der Umsatzsteuerpflicht. Parallel dazu müssen auch die Ausgleichsgebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten an die neuen steuerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei nach dem Prinzip der Kostendeckung, wobei die städtischen Aufwendungen für die allgemeine Grünpflege nicht über die Gebühren abgerechnet werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.35Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-10/26 des Immobilienmanagements befasst sich mit der Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Rahmen überbezirklicher Maßnahmen. Der Rat soll die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie die Beauftragung externer Ingenieurbüros vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließen. Für das Jahr 2026 sind konsumtive Mittel in Höhe von 360.000 € und investive Mittel von 695.000 € vorgesehen, während für 2027 ein Bedarf von 1.150.000 € konsumtiven und 1.480.000 € investiven Mitteln veranschlagt ist.
Zu den geplanten Einzelmaßnahmen gehören bauliche Anpassungen für Inklusion sowie die Sanierung der Sanitärinstallation am Eduard-Spranger-Berufskolleg. Im Technischen Rathaus sind die Erneuerung der Warmwasserbereitung, des Heizungsverteilers und der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Erneuerung von Gefahrenmeldeanlagen vorgesehen. Weitere Vorhaben umfassen die DV-Verkabelung am Rathaus, die Illumination des Heinrich-von-Kleist-Forums und die Errichtung eines Waschplatzes an der Feuerwache 1.
Zusätzliche Investitionen betreffen die Feuerwehr Römerstraße, wo ein Ölabscheider erneuert und ein versiegelter Waschplatz errichtet werden soll. In der Sachsenhalle ist der Austausch einer Lüftungsanlage gegen ein energieeffizientes System mit Wärmerückgewinnung geplant. Weitere Maßnahmen beinhalten die Installation von Split-Klimaanlagen an der Feuerwache Hafenstraße, den Ersatz der elektroakustischen Anlage am Märkischen Gymnasium sowie den Austausch der Brandmelde- und Sprachalarmierungseinrichtung im Rathaus Mitte. Zudem ist eine Sammelposition für die Erneuerung von Lüftungsanlagen an verschiedenen Liegenschaften vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.36Baubeschluss Neubau TierasylZur Vorlage · BV-3/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-3/26 sieht den Neubau eines Tierasyls in Hamm vor, der durch die Hamm.Invest GmbH realisiert werden soll. Der Rat wird gebeten, dem Bauvorhaben unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung zuzustimmen und die Vertretung der Hamm.Invest GmbH zur Fassung der notwendigen Beschlüsse anzuweisen. Das Projekt am Standort Römerstraße umfasst die Errichtung eines Haupthauses, eines Hundehauses mit 22 Zwingern sowie eines Katzenhauses mit 13 Räumen auf einer Fläche von etwa 4.700 m² im Außenbereich. Die Umsetzung ist in Holzrahmenbauweise geplant und soll den Effizienzhaus-40-Standard sowie die Nutzung von Photovoltaik und Wärmepumpen beinhalten. Die Vergabe der Generalunternehmerleistung soll als schlüsselfertiges Vorhaben in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 6,5 Millionen Euro, wobei die Baukosten inklusive Erschließung und Außenanlagen rund 6,0 Millionen Euro betragen. Die Hamm.Invest GmbH übernimmt Nebenkosten in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt umfassen investive Kapitalzuführungen von 7.200 Euro im Jahr 2026 und 237.150 Euro im Jahr 2027 sowie Auszahlungen von 292.500 Euro im Jahr 2028. Ab 2028 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 560.000 Euro an. Die jährliche Abschreibung wird mit rund 196.970 Euro veranschlagt, bei einer Nutzungsdauer von 33 Jahren. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor der abschließenden Entscheidung im Rat.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.37Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.3843. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.39Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-21/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße beantragt. Das etwa 25.746 m² große Plangebiet in der Gemarkung Werries liegt zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Neuordnung der Parkraumsituation im Zentrum Werries zu schaffen. Hintergrund ist die Neugestaltung eines Busterminals, durch die mindestens 110, im Falle einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar bis zu 220 Pkw-Stellplätze entfallen. Zur Kompensation wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses auf einer Fläche östlich der Eissporthalle angestrebt, um den ruhenden Verkehr flächensparend unterzubringen und die Siedlungsbereiche zu entlasten.
Das Vorhaben ist Teil der Entwicklung des Grünzugs Ost sowie der Umsetzung der „Grünen Umweltachse Werries“ und umfasst die Anpassung von ISEK-Projekten an Entwicklungen wie die IGA 2027. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind verkehrliche, schalltechnische sowie ökologische Prüfungen, einschließlich Artenschutz und Klimaanpassung, vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß Baugesetzbuch vor. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im März 2026. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.40Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-22/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein neues Busterminal in Werries beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 14.476 m² im Stadtbezirk Uentrop und liegt zwischen der Maximilianstraße, der Ostwennemarstraße, der Karl-Koßmann-Straße, dem Werner-Figgen-Weg und dem Ammerweg. Ziel der Planung ist die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt sowie die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen der „Grünen Umweltachse“.
Die Errichtung des Haltepunkts führt nach aktuellen Planungen zum Wegfall von mindestens 110 Pkw-Stellplätzen, bei einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar von bis zu 220 Stellplätzen. Um den Parkbedarf für den Maximilianpark sowie umliegende Sport- und Freizeiteinrichtungen zu decken, wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses östlich der Eissporthalle angestrebt. Zudem soll die Verkehrsführung der Maximilianstraße künftig als reine Fuß- und Radwegeachse ausgebaut werden. Im Rahmen des ISEK-Projekts sind zudem ein Parkraumkonzept für das Zentrum Werries sowie eine Mobilitätsstation vorgesehen.
Die Verwaltung plant, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 02.131 in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für die Monate März 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Hamm vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.41Bebauungsplan Nr. 03.104 - Sportanlage Am Südbad - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-24/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.104 für die Sportanlage Am Südbad im Stadtbezirk Rhynern. Das rund 3,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Berge umfasst unter anderem die Franz-Voß-Halle sowie Einrichtungen des Hammer SportClub 2008 e.V. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle zu schaffen. Konkret sollen zwei neue zweigeschossige Sporthallen errichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, da die derzeitigen Baugrenzen des geltenden Planungsrechts eine solche Erweiterung nicht zulassen.
Der Bebauungsplan sieht vor, das Gebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen festzusetzen, wobei die bestehende sportliche Nutzung erhalten bleiben soll. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, wobei die Öffentlichkeit nach Konkretisierung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Im Zuge des Verfahrens ist zudem eine Artenschutzprüfung vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll mit der Vorlage den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.42Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-12/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.43Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ in der Gemarkung Herringen. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 32.371 m². Das Planungsgebiet, welches eine ehemalige Zechenhaussiedlung sowie einen Schauplatz für den Schützenplatz umfasst, soll zur Schaffung von Wohnraum für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie für die Errichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Der Geltungsbereich wurde verkleinert, da bestimmte Flurstücke aufgrund fehlender Einigung der Projektbeteiligten nicht mehr berücksichtigt werden. Die baulichen Festsetzungen sehen die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten vor. Je nach Bereich sind Geschosswohnungsbauten mit bis zu elf Wohneinheiten oder bis zu sechs Wohneinheiten zulässig, während andere Teilflächen für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen sind. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche zur Nutzung als Spielplatz und zur Regenrückhaltung geplant.
Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Vorlage umfasst die Kenntnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs inklusive Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.44Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/26 des Stadtplanungsamtes wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße als Satzung beantragt. Das Vorhaben zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße ab. Damit soll der seit 1969 gültige Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße ersetzt werden, dessen Festsetzungen für die aktuelle Nutzung als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden.
Das neu festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Die Planung ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ den Bau einer Kindertagesstätte. Die baulichen Parameter umfassen eine Grundflächenzahl von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,7. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Ermelinghofstraße, wobei im südöstlichen Bereich eine Stellplatzanlage möglich ist.
Der Entwurf berücksichtigt Klimaschutzaspekte und sieht den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vor. Die Vorlage beinhaltet zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange, wie etwa der Unteren Landschaftsbehörde.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.44.1Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Verschiedenes