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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.12.2025
- 2.Beschlüsse
- 2.1Förderung der Schuldnerberatung des Katholischen Sozialdienstes e. V. in HammZur Vorlage · BV-49/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Schuldnerberatung des Katholischen Sozialdienstes e. V. (KSD) für das Jahr 2026 finanziell zu unterstützen. Mit der Beschlussvorlage BV-49/26 wird beantragt, dem KSD eine Zuwendung in Höhe von 145.620 Euro zu gewähren. Voraussetzung für die Förderung sind die Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung sowie die gesicherte Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Der KSD ist Teil eines Netzwerks zur Schuldnerberatung in Hamm, dem auch die Verbraucherzentrale und die Stadt Hamm angehören. Die Beratungsangebote umfassen unter anderem eine offene Sprechstunde im Südringcenter sowie spezialisierte Leistungen zur Existenzsicherung und Insolvenzberatung. Die beantragte Summe deckt Personalkosten für insgesamt 1,36 Stellen in der Schuldnerberatung sowie 0,75 Stellenanteile in der Insolvenzberatung ab, zuzüglich pauschalierter Sach- und Overheadkosten. Von den Gesamtkosten werden dabei der Ausgleichsfonds der Sparkasse sowie die anteilige Landesförderung abgezogen.
Ziel der Beratungsleistungen ist die wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung von Betroffenen durch Information und Verhandlungen mit Gläubigern. Für die Zeit ab 2027 wird eine Vereinheitlichung der vertraglichen Bindungen zwischen den Trägern, der Stadt Hamm und dem Kommunalen Jobcenter Hamm angestrebt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 2.2Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals hier: Finanzierung eines PlanungskostenanteilsZur Vorlage · BV-30/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm befasst sich mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Beteiligung der Stadt an den notwendigen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ vor.
Das etwa 43,5 Hektar große Gelände umfasst ehemalige Industrieflächen zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Quartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße. Die geplanten Kosten für die städtische Beteiligung belaufen sich auf insgesamt rund 120.000 Euro, wobei davon etwa 40.000 Euro im Jahr 2026 und 80.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Planungskostenanteilen sowie verschiedenen Fachbeiträgen. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zum Umweltbericht, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz und zum Verkehr sowie Gutachten zur Altlastensanierung, zur Entwässerung und zur Klimaanalyse.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beteiligung vor, sofern die Zustimmung der Bezirksvertretung Mitte sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Durch diese Maßnahme soll eine finanzielle Grundlage für die städtische Steuerung der künftigen Flächenentwicklung auf dem Areal geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)Zur Vorlage · BV-396/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Die Vorlage sieht vor, vier konkrete Projekte für eine Förderung vorzuschlagen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist dabei auf einen Bundesanteil von 75 Prozent und einen kommunalen Eigenanteil von 25 Prozent ausgelegt.
Zu den geplanten Projekten gehört die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz sowie die Errichtung einer neuen LED-Flutlichtanlage im Selbachpark. Ein weiteres Vorhaben umfasst die Umgestaltung eines Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld, ergänzt durch eine neue LED-Flutlichtanlage und Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem sollen die Entwicklung des Sportstandorts Glückauf-Stadion sowie die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle beantragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 umfassen erwartete Auszahlungen in Höhe von rund 9,24 Millionen Euro. Dem stehen voraussichtliche Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von etwa 6,93 Millionen Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von circa 2,31 Millionen Euro ergibt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung und unter Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Laut der Beschlussvorlage BV-11/26 ist der Haushaltsplan für diesen Zeitraum sowie für die mittelfristige Planung bis 2030 nicht ausgeglichen. Aufgrund dieser Entwicklung besteht die Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Die aktuelle Planung sieht für das Jahr 2026 ein negatives Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro vor, wobei mit einer steigenden Tendenz in den Folgejahren gerechnet wird. Als wesentliche Ursachen für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, angeführt. Eine bilanzielle Überschuldung wird voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten. Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2026 bis 2030 weist ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro aus.
Im Bereich der Investitionen sind Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 vorgesehen, das der Stadt Hamm pauschal rund 105 Millionen Euro für einen Zeitraum von zwölf Jahren bereitstellt. Für die Jahre 2026 bis 2030 wurden bereits 74,6 Millionen Euro aus dieser Förderpauschale eingeplant. Die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und das Sicherungskonzept ist nach den entsprechenden Haushaltsberatungen für die Ratssitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.2.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036 vor. Der Haushaltsplan weist für die Jahre 2026 und 2027 sowie in der mittelfristigen Planung bis 2030 ein Defizit auf. Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von rund 105,4 Millionen Euro veranschlagt. Als Haupttreiber für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, genannt.
Da eine bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dieses umfasst für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erreichen. Die Umsetzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 24. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.2.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-11/26 2. Ergänzung behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie des Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der finale Beschlussvorschlag wird nach Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert. Dieser umfasst neben der Haushaltssatzung auch strategische Ziele, den Stellenplan für die Jahre 2026/2027 sowie die Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz.
Im Vergleich zum Entwurf vom 20. Januar 2026 ergeben sich Änderungen durch die Beratungen in den Bezirksvertretungen. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jedem Bezirk jeweils 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Während die meisten Bezirksvertretungen den jeweiligen Haushaltsansätzen zustimmten, wies die Bezirksvertretung Rhynern darauf hin, dass für ihren Stadtbezirk in den Jahren 2026 und 2027 keine wesentlichen Investitionen vorgesehen sind. Nennenswerte Investitionen seien dort erst ab dem Jahr 2028 veranschlagt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Planung investiver Maßnahmen Teil einer gesamtstädtischen und langfristigen Investitionsplanung ist. Aufgrund der Größe einzelner Projekte können sich Investitionsschwerpunkte in bestimmten Haushaltsjahren auf einzelne Stadtbezirke konzentrieren. Eine gleichmäßige Verteilung der Investitionen über alle Bezirke hinweg sei daher nicht in jedem Haushaltsjahr oder innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung möglich.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.3Grundsteuerreform: einheitlicher HebesatzZur Vorlage · BV-78/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-78/26 wird vorgeschlagen, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Hamm rückwirkend zum 1. Januar 2026 anzupassen. Ziel ist die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B und damit das Ende der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil vom 4. Dezember 2025 entschieden, dass eine Privilegierung von Wohngrundstücken zulasten von Nichtwohngrundstücken gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstößt, sofern keine hinreichende sachliche Rechtfertigung vorliegt. Das Gericht stellte fest, dass rein fiskalische Erwägungen oder die Sicherung der Aufkommensneutralität eine solche Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2026 untermauerte diese Rechtsauffassung, indem es eine differenzierende Hebesatzsatzung in einer anderen Kommune für teilnichtig erklärte.
Zuvor hatte die Stadt Hamm die durch das Landesrecht Nordrhein-Westfalen eingeräumte Option genutzt, unterschiedliche Hebesätze festzulegen, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform sozialverträglich zu gestalten. Angesichts der nun vorliegenden gerichtlichen Begründungen sieht die Vorlage die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz vor, um die rechtliche Sicherheit der Steuerfestsetzung wiederherzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.4Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · BV-37/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) entscheiden. Die Prüfung, die im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchgeführt wurde, umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche wie Finanzen, Informationstechnik, Mobilitätsmanagement, Bauaufsicht sowie das kommunale Krisenmanagement und den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der Prüfbericht „Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm 2024/2025“ enthält verschiedene Feststellungen und Empfehlungen. Die Verwaltung hat bereits Teile der Vorschläge umgesetzt und prüft derzeit, inwieweit weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aus den Ergebnissen abgeleitet werden können.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag stimmt der Rat der gegenüber der gpaNRW und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebenden Stellungnahme zu den im Bericht enthaltenen Punkten zu. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge der Prüfinstanz zu prüfen und diese bei Bedarf im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor die abschließende Entscheidung im Rat für den 24. März 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.02.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 3.5Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · BV-410/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten entscheiden. Die Vorlage BV-410/25 regelt die Mittelvergabe durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Umbenennung des ehemaligen Integrationsrates in Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung.
Die überarbeiteten Richtlinien enthalten detailliertere Angaben zu den Zielsetzungen sowie zu den anspruchsberechtigten Personen. Zudem wurden Erläuterungen zum Antragserfordernis und zur Beschlussfassung ergänzt. Die maximale Auszahlungssumme pro Antrag wird von bisher 300 Euro auf 500 Euro angehoben. Des Weiteren werden Regelungen zum Verwendungsnachweis erläutert.
Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, wobei die Mittel in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 vorgesehen sind. Der Beschlussvorschlag wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 3.6Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) und die mittelbare Beteiligung an der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV)Zur Vorlage · BV-65/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Beschlussvorlage zur Beteiligungsstruktur der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) sowie der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV). Im Rahmen einer geplanten Kapitalerhöhung bei der TWH sollen neue Gesellschafter eintreten, wodurch sich der Anteil der Stadtwerke Hamm GmbH von derzeit 100 % auf maximal 5 % verringert. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, im Zuge dieser Erhöhung Kapitaleinlagen in bar bis zu 350.000 Euro zu leisten und sich an einer Erhöhung des Kommanditkapitals um bis zu 150.000 Euro zu beteiligen. Zudem soll die Stadtwerke Hamm GmbH zur Absicherung von Bankbürgschaften für Ausschreibungsverfahren nach dem Kraftwerkssicherheitsgesetz Sicherheiten in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro übernehmen können.
Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur mittelbaren Beteiligung der Stadt Hamm über die Trianel GmbH an der TWH und der TWHV. Die Trianel GmbH plant, eine Beteiligung von bis zu 10 % an der TWH aufzunehmen, wobei sie Kapitalbeträge in bar sowie Kommanditeinlagen leisten und Sicherheiten für Ausschreibungen bis zu einer Höhe von 9 Millionen Euro bereitstellen möchte. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines dritten Kraftwerksblocks am Standort Hamm-Uentrop, der neben Erdgas auch wasserstofffähig sein soll.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.7Beteiligung der Energiehandelsgesellschaft West mbH an der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH zur Umsetzung eines BatteriespeicherprojektesZur Vorlage · BV-68/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die mittelbare Beteiligung an der künftigen Gesellschaft „Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH“ entscheiden. Die Beteiligung erfolgt über die Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw), an der die Stadtwerke Hamm mit einem Anteil von 15,34 Prozent beteiligt sind.
Die Vorlage sieht vor, dass die ehw 50 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft zu einem Kaufpreis von 12.500 Euro erwirbt. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Einlage der ehw in Höhe von bis zu 775.000 Euro als Kapital oder Darlehen ermöglicht. Ein späterer Transfer von bis zu einem Drittel der Anteile an eine noch zu gründende Bürgerenergiegenossenschaft ist ebenfalls vorgesehen, wobei die ehw anfänglich einen Darlehensanteil von bis zu 375.000 Euro übernimmt. Zudem soll die ehw ein Projektbeteiligungsentgelt von maximal 200.000 Euro an die Stadtwerke EVB Huntetal leisten.
Gegenstand der Beteiligung ist ein Groß-Batteriespeicherprojekt in Diepholz, dessen Inbetriebnahme für Ende 2026 oder Anfang 2027 geplant ist. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass dieser Vorgang für die Stadt Hamm mit keinem direkten Geldfluss verbunden ist. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm erhält die Ermächtigung, die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Beteiligungserwerbs durchzuführen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.8Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der VorabbekanntmachungZur Vorlage · BV-408/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.9Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRWZur Vorlage · BV-1/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.109. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · BV-56/26 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung befassen, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-56/26 des Amtes für Finanzen und Controlling sieht Anpassungen einzelner Gebührentarife vor, die auf notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Kosteneinsparungen basieren.
Im Rahmen der Maßnahme 17.5 zur Erhöhung der Gebühren für Beglaubigungen sind die Tarife 1.2.1 und 1.2.2 anzupassen. Zudem wird die Regelung zur Bauaktenauskunft im Vermessungs- und Katasteramt präzisiert. Nachdem die Bereitstellung von Bauakten bereits seit Anfang 2025 sowohl in analoger als auch in digitaler Form möglich ist, soll künftig – analog zu bestehenden Tarifen – die Auswahl zwischen der analogen oder der digitalen Variante festgeschrieben werden. Damit wird eine Regelung geschaffen, die auf Erfahrungen aus der bisherigen Praxis basiert, bei denen Anfragen für beide Formate ohne entsprechende Gebührendeckung vorlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden mit einem Anstieg der Einnahmen um etwa 4.000 Euro beziffert. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.119. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001Zur Vorlage · BV-58/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die neunte Änderung der Entgeltordnung beraten, die ab dem 1. April 2026 wirksam werden soll. Grundlage für diese Anpassung ist die verbindliche Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026. Dies folgt auf den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2025, den Optionszeitraum im Zusammenhang mit dem Systemwechsel der Umsatzbesteuerung zum Jahresende 2025 zu beenden.
Die Änderung betrifft insbesondere die Gebührenstruktur im Standamt. Bei der Überlassung eines Familienbuches an Brautpaare soll künftig die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % in den Selbstkosten enthalten sein, was eine Anpassung der entsprechenden Tarifnummern erfordert. Darüber hinaus sieht die Vorlage Ergänzungen in Ziffer 2.2 vor, um die Gegebenheiten für das Amt für Finanzen und Controlling entsprechend zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage BV-58/26 wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.12Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2027 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-28/26 sieht vor, dass die Verwaltung die für die altengerechte Quartiersentwicklung eingerichteten Stellen in den neun Sozialräumen der Stadt über den 31. Dezember 2026 hinaus um zunächst drei Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 fortsetzt. Konkret geht es um die Weiterführung von insgesamt neun Vollzeitstellen, wobei pro Sozialraum eine Stelle vorgesehen ist. Die Verwaltung erhält den Auftrag, für diese Stellen ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen und die entsprechenden Verträge ab dem 1. Januar 2027 abzuschließen.
Die Begründung der Vorlage verweist auf die demografische Entwicklung in Hamm, wonach die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2035 voraussichtlich auf über 44.000 Personen ansteigen wird. Das Konzept zielt darauf ab, Strukturen für eine selbstständige Lebensführung im sozialen Umfeld zu schaffen und die Quartiersentwickler als Ansprechpartner zwischen Senioren, Dienstleistern und der Sozialverwaltung zu etablieren. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Prävention von Vereinsamung sowie die Durchführung präventiver Hausbesuche und die Förderung digitaler Angebote. Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2027 bis 2029 werden mit Aufwendungen zwischen rund 982.000 Euro und etwa 1,06 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.1343. Westfälischer Hansetag am 11. und 12. April 2026 in Hamm 46. Internationaler Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard/PolenZur Vorlage · BV-59/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-59/26 regelt die geplante Teilnahme der Stadt Hamm an zwei Hansetagen im Jahr 2026. Der 43. Westfälische Hansetag findet am 11. und 12. April 2026 in Hamm statt, während der 46. Internationale Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard, Polen, ausgetragen wird.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Stadt Hamm beim Internationalen Hansetag in Stargard zu präsentieren. Für beide Veranstaltungen ist die Entsendung einer Delegation vorgesehen. Diese Besetzung soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie zwei weiteren Ratsmitgliedern bestehen, wobei eine Vertretung der SPD-Fraktion und eine Vertretung der CDU-Fraktion benannt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.14Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung des ASHZur Vorlage · BV-70/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen personellen Wechsel in der Leitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-70/26 ist die Abberufung von Robert Reminghorst vorgesehen, der mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 als Betriebsleiter des ASH aus seiner Funktion entlassen werden soll.
Im Rahmen desselben Vorgangs wird die Bestellung einer Nachfolge beantragt. Tamari Kersten soll mit Wirkung vom 1. Februar 2026 zur neuen Betriebsleiterin des ASH ernannt werden. Die Entscheidung über diese personelle Veränderung unterliegt der Beschlusskompetenz des Rates, da die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW durch das Gremium erfolgen muss.
Die Vorlage wird im Rahmen der Beratungsfolge zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor sie dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.15Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in OberhausenZur Vorlage · BV-60/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 vor. Die Veranstaltung findet am 9. und 10. Juni 2026 in Oberhausen statt und steht unter dem Motto „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW“.
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-60/26 wird die Benennung von sechs stimmberechtigten Delegierten beantragt. Die Verteilung dieser Stimmen erfolgt nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer und sieht für die Fraktionen in Hamm eine Aufteilung von drei Sitzen für die SPD-Fraktion, zwei Sitzen für die CDU-Fraktion sowie einen Sitz für die AfD-Fraktion vor. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden.
Bei der Auswahl der Delegierten ist eine Berücksichtigung des Geschlechteranteils gemäß den Vorgaben der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Zudem sind bestimmte Mitglieder aus Gremien des Städtetages, darunter auch der Oberbürgermeister, aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigt. Das detaillierte Programm der Mitgliederversammlung wird nach der offiziellen Benennung der Delegierten bekannt gegeben.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.16Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · BV-77/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-77/26 Mitglieder für die Kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Grundlage für die Einberufung dieser Konferenz durch den Rat ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Die Konferenz setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, Selbsthilfegruppen sowie Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates einbezogen sind.
Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 7. November 2000 ist vorgesehen, dass jeweils ein Mitglied des für Gesundheit zuständigen Ausschusses pro Fraktion in die Konferenz berufen wird. Aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahl hat sich die Sitzverteilung im Rat verändert, sodass nun fünf Fraktionen vertreten sind: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Volt, AfD sowie Pro Hamm und BSW.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung von insgesamt fünf Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz vor. Dabei soll jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vorschlagen, welche dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss angehören. Für dieses Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.17Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · BV-63/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-63/26 behandelt personelle Umbesetzungen in zwei städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsfraktion Pro Hamm – BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Rechnungsprüfungsausschusses zu verändern.
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung soll eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden. Sie tritt damit die Nachfolge einer weiteren Bürgervertreterin an. Parallel dazu ist eine Änderung im Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Dort soll ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen.
Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Auch eine Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen wird verneint. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.18Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-64/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-64/26 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Simon Rose als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Er soll die Position von Aron Schindler übernehmen.
Der Vorgang folgt einem festgelegten Beratungsverfahren. Zunächst wird der Vorschlag im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die endgültige Entscheidung über die Neubesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft ist für die Ratssitzung am 24. März 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.19Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-71/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant personelle Änderungen in zwei ihrer kommunalen Ausschüsse. Mit der Beschlussvorlage BV-71/26 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt, der Umbesetzungen in den Gremien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorsieht.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit soll Dierk Poth als stellvertretendes Mitglied für Karl-Wilhelm Wiggerich gewählt werden. Eine weitere Änderung betrifft den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Hier ist vorgesehen, dass Werner Linnemann die Position eines stellvertretenden Mitglieds übernimmt, um Attila Pap zu ersetzen.
Die vorliegende Vorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Die Beratungen zu diesem Antrag sind im März 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.20Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · BV-79/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-79/26 sieht personelle Änderungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm vor, die auf einen Antrag der AfD-Fraktion zurückgehen. Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz soll Krzysztof Drozdz als ordentliches Mitglied den Platz von Daniel Sven Blümel einnehmen. Für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied anstelle von Daniel Sven Blümel vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen sind ebenfalls Umbesetzungen geplant. Hier soll Bertram von Lipinski als ordentliches Mitglied den Ratsherrn Robert Hennig vertreten. Zudem wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied für Bertram von Lipinski in diesem Gremium eingesetzt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über die personellen Veränderungen entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.21Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-72/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-72/26 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung behandelt. Der Rat der Stadt Hamm hat diesen Ausschuss zuvor um drei beratende Mitglieder erweitert. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände, wobei für die bisherigen Nominierungen noch keine Stellvertretungen festgelegt wurden.
Die Arbeiterwohlfahrt hat nun eine Person als persönliche Stellvertreterin für ein bestehendes Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen. Damit soll die personelle Ergänzung im Bereich der stellvertretenden beratenden Mitglieder vorangetrieben werden. Für ein weiteres Mitglied, das ebenfalls durch die Wohlfahrtsverbände vertreten wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch keine persönliche Stellvertretung benannt worden. Die Vorlage dient der Entscheidung über diesen Vorschlag zur Besetzung der vakanten Stellvertreterposition.
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- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.22Neuwahl der von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-74/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-74/26 geht es um die Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm. Hintergrund ist die Neuregelung der Zuordnung zwischen den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretern, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Bei der konstituierenden Sitzung des Rates im November 2025 wurden die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter aus den entsprechenden Vorschlagslisten gewählt. Dabei bestand keine Verpflichtung, dass ein Mitglied und sein Stellvertreter demselben Träger angehören müssen. Nach einem Antrag in der ersten Ausschusssitzung soll nun eine feste Zuordnung angestrebt werden, sofern dies möglich ist.
Der vorliegende Beschluss sieht konkrete personelle Besetzungen vor. Auf Vorschlag des Friedrich-Wilhelm-Stifts soll David Manteufel als persönlicher Stellvertreter für Nicole Krüger in den Ausschuss gewählt werden. Ebenso wird Anne Krause-Kirchhoff auf Vorschlag des Caritasverbandes als persönliche Stellvertreterin für Elmar Marx vorgeschlagen. Für die SJD-Die Falken soll Joachim Pente als Stellvertreter für Stefanie Göckler bestimmt werden, während Emma Werner auf Vorschlag der Evangelischen Jugendkirche als persönliche Stellvertreterin für Tanja Strickmann in den Ausschuss berufen werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.23Bestellung weiterer Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm und Umbesetzungen im InklusionsbeiratZur Vorlage · BV-75/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-75/26 wird eine Erweiterung sowie eine personelle Umbesetzung des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm beantragt. Hintergrund ist die bisherige Besetzung des Beirats mit lediglich sechs ordentlichen Mitgliedern durch den Arbeitskreis für Behinderte.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Behinderte soll eine weitere Person als ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat gewählt werden. Zudem sind personelle Änderungen bei den Stellvertretungen vorgesehen: Eine Person soll als persönliche Vertreterin für das neu gewählte ordentliche Mitglied fungieren, während eine weitere Person als persönliche Vertreterin für ein bestehendes Mitglied des Beirats nominiert wurde. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen persönlichen Vertreter für ein weiteres Mitglied zu bestimmen, der auf Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgt.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Eine Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.24Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke HammZur Vorlage · BV-62/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm. Die Beschlussvorlage BV-62/26 sieht die Abberufung von Carsten Gniot aus dem Gremium sowie die Entsendung von Fabian Bauer als neues Mitglied vor.
Die Umbesetzung wird notwendig, da Carsten Gniot aus dem Dienst der Stadt Hamm ausgeschieden ist. Mit seinem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst erfordert die Besetzung des Sitzes im Beirat eine personelle Änderung.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor er in der Ratssitzung am 24. März 2026 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass die personelle Veränderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz nach sich zieht.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.25Umbesetzung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik beim Kommunalen Jobcenter Hamm AöRZur Vorlage · BV-67/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm schlägt dem Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR eine personelle Veränderung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik vor. Die Vorlage sieht die Abberufung von Rainer Goepfert sowie die gleichzeitige Benennung von Christine Scholl als stellvertretendes Mitglied des Beirates vor.
Grund für diesen Vorschlag ist der anstehende Ruhestand von Rainer Goepfert im März 2026. Als Nachfolgerin wurde Christine Scholl vorgeschlagen, welche die neue Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist. Die entsprechende Nachbesetzung wurde bereits durch die Arbeitsgemeinschaften (AWG) befürwortet.
Die Satzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR regelt, dass unter anderem die Wohlfahrtsverbände ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Beirat für Arbeitsmarktpolitik entsenden. Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Rates der Stadt Hamm durch den Verwaltungsrat benannt. Dabei ist festgelegt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirates nicht personell identisch sein dürfen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.26Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage BV-32/26 die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Plan dient als strategische Grundlage für die Jugendarbeit und umfasst verschiedene Förderbereiche zur Förderung der politischen sowie kulturellen Teilhabe. Die Umsetzung der Ziele ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen, wobei die jährlichen Aufwendungen von etwa 615.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 666.000 Euro im Jahr 2030 ansteigen sollen.
In der Neufassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde für Freizeiten und Fahrten eine Förderobergrenze von 35 Euro pro Person und Tag eingeführt, um die Teilhabe möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen. Die Grenze für die Förderung von Ausstattungen wurde von 600 auf 1.200 Euro angehoben. Neben der Unterstützung von Jugendforen und politischen Jugendverbänden werden erstmals auch ganztägige Ferienbetreuungsangebote in den Plan aufgenommen. Für innovative Projekte stehen jährlich bis zu 25.000 Euro zur Verfügung, wobei Schwerpunkte auf Klimaschutz, Medienkompetenz und kultureller Bildung liegen. Zudem sieht der Plan die Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vor.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.27Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zum Ausbau der schulischen Betreuung. Die Vorlage sieht vor, den Bericht über das Erreichen der bedarfsdeckenden Versorgungsquoten zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die laufende freiwillige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen durch die Stadt in Höhe von aktuell 5,85 Millionen Euro bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die bedarfsgerechte Fortschreibung der Bedarfsplanung. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Qualität der pädagogischen Arbeit nachhaltig zu stärken, indem Überbelegungsplätze und bestehende Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur überführt werden. Parallel dazu sollen die Ausbaumaßnahmen im Sinne der strategischen Planung fortgeführt werden. Um den Kita-Betrieb während anstehender Ersatzbau- und Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen, soll die Verwaltung zudem bedarfsgerechte temporäre Lösungen entwickeln.
Die Vorlage erläutert zudem die finanzielle Situation der Träger, die aufgrund unzureichender Anpassungen der Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen unter finanziellen Herausforderungen stehen. Die Stadt Hamm unterstützt die Träger durch die Übernahme von Betriebskostenanteilen und plant, bei Neubaumaßnahmen zusätzliche Eigenanteile beizusteuern, um die Refinanzierung von Kita-Projekten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den neuen Spielraumentlungsplan zur Kenntnis nehmen. Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, eine strategische Gesamtplanung auf Basis des Plans durchzuführen, wobei die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Zudem ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, darunter Spielplätze, Bolzplätze und Skateanlagen. Um Investitionen gezielt steuern zu können, wurde das Stadtgebiet in 65 Spielbezirke unterteilt. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der barrierefreien und inklusiven Gestaltung öffentlicher Räume sowie der Entwicklung von zentralen Mittelpunktplätzen in den Quartieren. Darüber hinaus sollen durch gezielte Begrünung die Biodiversität gefördert und das Mikroklima verbessert werden.
Finanziell sind für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro sowie für das Jahr 2027 Auszahlungen von etwa 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Planungsprozess umfasst neben der Analyse und Konzeption auch die digitale Umsetzung durch eine Spielplatzkarte sowie die Erarbeitung eines Qualitätskatalogs zur Sicherung langfristiger Standards.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung nach Maßgabe dieses Plans beauftragen. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung einen jährlichen Fortschrittsbericht im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung dieser Flächen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inklusion sowie der barrierefreien Gestaltung nach DIN-Standards. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben Maßnahmen zur Klimaanpassung durch gezielte Begrünung, um das Mikroklima und die Biodiversität zu fördern. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde zudem eine digitale Spielplatzkarte erstellt. Für das Jahr 2026 sind im Zusammenhang mit diesem Plan Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.28.2Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumententwicklungsplan für das Stadtgebiet zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit einer strategischen Gesamtplanung zu beauftragen, die sich am Spielraumententwicklungsplan orientiert und die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Zudem wird die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt.
Der Plan basiert auf der Untersuchung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die strategische Ausrichtung umfasst die qualitative Entwicklung von Flächen nach DIN-Standards sowie die Förderung der Inklusion durch barrierefreie Angebote und die Vernetzung von Spielstationen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Schaffung von Mittelpunktplätzen als zentrale Begegnungsorte im Quartier. Durch gezielte Begrünung soll zudem die Biodiversität gestärkt und das Mikroklima in den Stadtteilen beeinflusst werden. Der Planungsprozess beinhaltet neben der Bestandsaufnahme auch die Bereitstellung einer digitalen Spielplatzkarte sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für die zukünftige Gestaltung der Freiflächen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.29Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.30Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.31Denkmalbereich Nr. 2 – Ostring – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-7/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-7/26 sieht den Beschluss dieser Satzung einschließlich der beigefügten Anlagen vor. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring und beinhaltet die bebauten Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie die angrenzende öffentliche Schmuckanlage mit Straßenraum.
Die Satzung dient dem Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses städtebaulichen Ensembles. Der Bereich umfasst eine Reihe von Einzel- und Doppelvillen, die im Zeitraum zwischen 1914 und 1924 errichtet wurden. Als konstituierende Bestandteile der Satzung werden drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten ausgewiesen. Ebenfalls geschützt sind die zugehörigen Garten- und Freiflächen der privaten Grundstücke in ihrer Lage und Anordnung, die Einfassungsmauern sowie die öffentliche Schmuckanlage mit dem Musikpavillon und dem Bärenbrunnen. Die historische Entwicklung des Gebiets ist mit der Verlegung der Ahse im Jahr 1911 und dem Konzept einer Ringpromenade durch den Stadtbaurat Otto Krafft verbunden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.32Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)Zur Vorlage · BV-45/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Anwendung neuer bauplanungsrechtlicher Instrumente aus der Baugesetzbuch-Novelle zu regeln. Diese Regelungen, im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“, sollen den Bau von bezahlbarem Wohnraum beschleunigen und die Wohnraumsicherung unterstützen. Konkret geht es um die Nutzung der erweiterten Befreiungs- und Abweichungsbefugnisse nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) sowie 246e BauGB.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, diese Instrumente einzusetzen, sofern die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu gestalten, sieht die Vorlage vor, die Entscheidung über die erforderliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB teilweise auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Dies gilt insbesondere für Projekte mit überschaubarer städtebaulicher Bedeutung, wie etwa Einzelbauvorhaben bis zu einer Größe von zehn Wohneinheiten.
Zudem erhält die Verwaltung die Befugnis, städtebauliche Verträge abzuschließen, um die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung im Einzelfall abzusichern. Die Anwendung der Regelungen unterliegt der Prüfung nach festgelegten Kriterien. Nach Ablauf eines Jahres soll die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die Praxiserfahrungen bei der Anwendung dieses Instrumentariums berichten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.33Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anmietung neuer Büroflächen im Zentrum der Innenstadt beschließen, um das Familienrathaus zu erweitern und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammenhängende Flächen von etwa 3.000 Quadratmetern im Umkreis von 300 Metern um die ÖPNV-Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz oder Westentor anzumieten. Diese Räumlichkeiten sollen künftig sowohl das neue zentrale Familienrathaus als als auch einen gemeinsamen „SiKo-Point“ der Polizei NRW und des KOD beherbergen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der derzeitige Standort am Caldenhofer Weg 10 nach dem Auszug des Familienrathauses dauerhaft für das Stadtamt 51, das Jugendamt, genutzt werden. Die Liegenschaft am Caldenhofer Weg 159 soll aufgegeben und veräußert werden, während die Flächen im Südringcenter nach Möglichkeit freigezogen werden sollen. Ziel ist eine moderne Arbeitsumgebung nach dem „New Work“-Prinzip mit einer Desksharing-Quote von 0,7 für rund 180 Mitarbeitende.
Finanziell wird mit einem jährlichen Mehraufwand bei den Nettomietkosten von etwa 161.000 Euro sowie einmaligen Einrichtungskosten von circa 470.000 Euro gerechnet. Dem stehen Einsparungen durch die Abmietung der Flächen im Südringcenter und der Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen am Caldenhofer Weg 159 gegenüber.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.34Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-51/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen ab dem Jahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht eine Anpassung der bestehenden Satzung auf Grundlage einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Korrektur fehlerhafter Verweise innerhalb der Gebührentabelle. Konkret geht es um die Ziffern zur Abrechnung von Bestattungen und Grabstellen, bei denen die Referenzierung auf bestimmte Grabformen technisch korrigiert werden soll. Eine Erhöhung der Gebühren ist durch diese rein formale Anpassung nicht beabsichtigt.
Darüber hinaus regelt die Änderung die umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Bestattungsformen. So unterliegen Urnenbestattungen in Kammern ab dem 1. Januar 2026 der Umsatzsteuerpflicht. Parallel dazu müssen auch die Ausgleichsgebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten an die neuen steuerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei nach dem Prinzip der Kostendeckung, wobei die städtischen Aufwendungen für die allgemeine Grünpflege nicht über die Gebühren abgerechnet werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.35Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-10/26 zur Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen. Der Vorschlag sieht vor, verschiedene Maßnahmen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Zu den geplanten Vorhaben gehören bauliche Anpassungen an Regelschulen zur Förderung der Inklusion, etwa durch die Verbesserung der Raumakustik und Barrierefreiheit. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg sollen veraltete Sanitärinstallationen erneuert werden, um die Trinkwasserqualität zu sichern und Schäden vorzubeugen. Im Technischen Rathaus sind Sanierungen an der Warmwasserbereitung, am Heizungsverteiler sowie der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Modernisierung von Gefahrenmeldeanlagen an verschiedenen Liegenschaften nach aktuellen technischen Standards. Für das Heinrich-von-Kleist-Forum ist eine neue Illumination für besondere Anlässe geplant. Zudem soll an der Feuerwache 1 in der Hafenstraße ein Waschplatz für Einsatzfahrzeuge sowie eine Erweiterung des Ölabscheiders errichtet werden. Die finanziellen Auswirkungen erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und umfassen sowohl konsumtive als auch investive Aufwendungen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.36Baubeschluss Neubau TierasylZur Vorlage · BV-3/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-3/26 über den Neubau eines Tierasyls beraten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – dem Bau durch die Hamm.Invest GmbH zustimmt und die Vertretung in den Gremien der Gesellschaft anweist, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Als Standort für das neue Tierasyl wurde nach einer Prüfung von zwölf Alternativen die Römerstraße ausgewählt. Die Begründung der Vorlage führt an, dass die derzeitigen Gebäude auf dem Gelände des Tierparks Hamm baulich mangelhaft sind und den aktuellen Anforderungen an den Tierschutz sowie den Arbeitsschutz nicht mehr genügen. Zudem wird auf begrenzte Kapazitäten bei der Aufnahme von Hunden und Katzen hingewiesen. Der Neubau soll die Unterbringungsmöglichkeiten erweitern und energetisch modernisiert werden, wobei ein Effizienzhaus-40-Standard, eine Photovoltaikanlage und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant sind.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionen in den Jahren 2026 und 2027 sowie Auszahlungen in Höhe von 292.500 Euro im Jahr 2028. Ab dem Jahr 2028 werden zudem jährliche Mietaufwendungen von circa 560.000 Euro veranschlagt. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den kommenden Wochen durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 24. März 2026 eine Entscheidung trifft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.37Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.3843. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.39Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – verabschieden. Das etwa 25.746 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop, im Ortsteil Werries, zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Planungsverfahren einzuleiten. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Die Planung ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“. Ziel ist die Neuordnung des Verkehrs im Zentrum von Werries, unter anderem durch die Schaffung eines neuen Busterminals. Da durch diesen neuen Haltepunkt auf einem bestehenden Schotterparkplatz mindestens 110 Pkw-Stellplätze entfallen, sollen die Flächen östlich der Eissporthalle neu entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, das Parkraumangebot für Besucher der umliegenden Sportstätten und des Maximilianparks im erforderlichen Umfang zu erhalten und den ruhenden Verkehr flächensparender sowie städtebaulich verträglicher unterzubringen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.40Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein Busterminal in Werries. Das Vorhaben, das unter der Vorlagennummer BV-22/26 geführt wird, umfasst eine Fläche von etwa 14.476 Quadratmetern im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Planung ist die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“.
Durch die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt soll die südliche Maximilianstraße künftig verstärkt als Achse für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden können. Im Zuge dieser Maßnahme entfallen im Planungsbereich etwa 110 Pkw-Stellplätze. Um das bestehende Parkraumangebot weiterhin in entsprechendem Umfang zu gewährleisten, ist eine Verlagerung der Flächen vorgesehen, beispielsweise in den Bereich östlich der Eissporthalle.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vor. Zudem werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Einklang mit dem kommunalen Klimaaktionsplan berücksichtigt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.41Bebauungsplan Nr. 03.104 - Sportanlage Am Südbad - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-24/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.104 für die Sportanlage Am Südbad im Stadtbezirk Rhynern. Das rund 3,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Berge umfasst unter anderem die Franz-Voß-Halle sowie Einrichtungen des Hammer SportClub 2008 e.V. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle zu schaffen. Konkret sollen zwei neue zweigeschossige Sporthallen errichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, da die derzeitigen Baugrenzen des geltenden Planungsrechts eine solche Erweiterung nicht zulassen.
Der Bebauungsplan sieht vor, das Gebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen festzusetzen, wobei die bestehende sportliche Nutzung erhalten bleiben soll. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, wobei die Öffentlichkeit nach Konkretisierung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Im Zuge des Verfahrens ist zudem eine Artenschutzprüfung vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll mit der Vorlage den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.42Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-12/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.43Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes wird eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ im Stadtteil Herringen vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Geltungsbereich des Plans neu definieren und die Veröffentlichung des Entwurfs zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Das etwa 3,2 Hektar große Areal in der Gemarkung Herringen grenzt unmittelbar an das Gelände des ehemaligen Schacht Franz, heute bekannt als Lippepark.
Die Planung sieht eine wohnbauliche Nachnutzung des Gebiets vor, auf dem sich ehemals ein Schützenplatz sowie eine Zechenhaussiedlung befanden. Im Rahmen der städtischen Wohnbaulandinitiative soll hier ein diversifiziertes Wohnangebot geschaffen werden, das neben Einzel- und Doppelhäusern auch Mehrfamilienhäuser umfasst. Ergänzend ist die Errichtung einer Kindertagesstätte im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken.
Die städtebauliche Entwicklung soll unter Berücksichtigung klimagerechter Aspekte und der Erhaltung bestehender Grünstrukturen erfolgen. Die Fläche wird im Norden durch die Ostfeldstraße und im Süden durch die Schattstraße begrenzt. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden in der Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.44Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/26 des Stadtplanungsamtes wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße als Satzung beantragt. Das Vorhaben zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße ab. Damit soll der seit 1969 gültige Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße ersetzt werden, dessen Festsetzungen für die aktuelle Nutzung als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden.
Das neu festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Die Planung ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ den Bau einer Kindertagesstätte. Die baulichen Parameter umfassen eine Grundflächenzahl von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,7. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Ermelinghofstraße, wobei im südöstlichen Bereich eine Stellplatzanlage möglich ist.
Der Entwurf berücksichtigt Klimaschutzaspekte und sieht den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vor. Die Vorlage beinhaltet zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange, wie etwa der Unteren Landschaftsbehörde.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.44.1Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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