Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0305/23 vom 19.09.2023, Teil I
- 2.Teilweise Einzäunung der städtischen Hundeauslauffläche am BurghügelZur Vorlage · 1233/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur teilweisen Einzäunung der städtischen Hundeauslauffläche am Burghügel vor. Ziel der Maßnahme ist die Einfriedung der Fläche entlang des östlich verlaufenden Geh- und Radweges.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus der Bürgerschaft. Darin wurde die Frage aufgeworfen, ob eine einseitige Umzäunung zum angrenzenden Weg realisiert werden kann, um die Gefahr von Unfällen oder Begegnungen zwischen freilaufenden Hunden und den Nutzenden des Weges zu reduzieren. Während der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bereits im Dezember 2022 beschlossen hatte, die städtischen Hundeauslaufflächen – mit Ausnahme der Fläche am Burghügel – zu umzäunen, befürwortet die Verwaltung nun die Erweiterung dieses Vorhabens auf den Bereich am Burghügel.
Die Umsetzung soll gemäß einer beigefügten Skizze erfolgen. Die Zugänglichkeit der Fläche soll dabei durch ein Pflege- und zwei selbstschließende Fußgängertore gewährleistet bleiben. Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 12.500 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus der entsprechenden Finanzstelle für die Einzäunung von Hundeauslaufflächen, wobei die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine klimarelevante Auswirkung der Maßnahme wird nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1331/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (1331/23_VL) vorgelegt, um verschiedene überbezirkliche Baumaßnahmen für das Jahr 2024 zu genehmigen. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und städtischen Liegenschaften. Die Gesamtkosten für die geplanten Vorhaben belaufen sich auf 4.740.000 Euro, wobei die Finanzierung durch den städtischen Eigenanteil sichergestellt ist.
Der Umfang der Maßnahmen umfasst technische und bauliche Instandsetzungen an unterschiedlichen Objekten. Dazu gehören Sanierungen an Feuerwehrstützpunkten, Schadstoffuntersuchungen in Schulgebäuden sowie die Überprüfung der Standsicherheit von Hallendachkonstruktionen und die Instandsetzung von Sportgeräten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Infrastruktur, etwa der Modernisierung der IT-Netzwerke und WLAN-Abdeckung in Amtsgebäuden sowie der Erneuerung der EDV-Verkabelung im Verwaltungsgebäude Teichweg 1, wofür Rückstellungen aus den Jahren 2020 und 2021 genutzt werden.
Zudem sind die Fortführung von Trinkwasseruntersuchungen, die Überprüfung von Elektro- und Blitzschutzanlagen sowie Arbeiten an Hausanschlussleitungen vorgesehen. Im Bereich der Wärmeversorgung sollen bauliche Nebenarbeiten für die Erneuerung von Wärmeerzeugungsanlagen durch die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden. Die Verwaltung beantragt, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Durchführung unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.Durchführung von Planungs- und Baumaßnahmen zur Herrichtung der Lkw Ladeinfrastruktur am Technischen Rathaus und dem Entsorgungszentrum Am LausbachZur Vorlage · 1341/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Planungs- und Baumaßnahmen zur Einrichtung einer Lkw-Ladeinfrastruktur vor. Ziel der Maßnahme ist die schrittweise Umrüstung des Fuhrparks der Stadt Hamm auf alternative Antriebstechniken. Während für Personenkraftwagen bereits eine Ladeinfrastruktur an verschiedenen Standorten existiert, soll nun der Aufbau für Nutzfahrzeuge realisiert werden.
Im Innenhof des Technischen Rathauses ist die Aufstellung eines neuen Stromverteilers vorgesehen. Die Planung soll so gestaltet werden, dass eine größere Anzahl von Nutzfahrzeugen mit ausreichend Ladestrom versorgt werden kann. Nach der Beauftragung externer Planungsleistungen sollen die baulichen Maßnahmen ausgeschrieben und umgesetzt werden. Der Ausbau soll mit der wachsenden Anzahl an Elektro-Nutzfahrzeugen, deren Lieferung ab dem Jahr 2025 erwartet wird, schrittweise erfolgen. Parallel dazu soll am Standort des Entsorgungszentrums Am Lausbach eine Ladeinfrastruktur für zunächst vier Elektro-Lkw geschaffen werden.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement. Für die Maßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von 180.000 Euro vorgesehen, wobei die Mittel im Wirtschaftsplan des Amtes zur Verfügung stehen. Zudem wird eine Förderung durch das Programm progress.nrw angestrebt. Das Rechnungsprüfungsamt sowie das zuständige Dezernat haben keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 zur Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hamm vorgelegt. Das Konzept dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Landeswassergesetz und umfasst die Planung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet. Erarbeitet wurde die Vorlage vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Lippeverband sowie den zuständigen Fachämtern für Stadtplanung und Wasserbehörde.
Der Beschluss sieht vor, das ABK 2024 mit den zugehörigen Anlagen zu verabschieden. Der Lippeverband wird beauftragt, die darin enthaltenen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Für die städtischen Maßnahmen ist eine Aufnahme in die zukünftigen Haushaltspläne bzw. Investitionsprogramme vorgesehen, um die Finanzierung sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung bzw. der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen.
Das Konzept beinhaltet eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen in zwei Zeitstufen, wobei die erste Stufe den Zeitraum von 2024 bis 2029 abdeckt. Ein integrierter Teil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Die jährlichen Investitionen in das Kanalnetz belaufen sich auf durchschnittlich etwa 14,5 Millionen Euro. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1195/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur zweiten, vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Kita-Nutzung sowie die Anpassung von Wohnbauflächen im Bereich Bockum-Hövel.
Durch den Neubau der Kita an der Stelle einer ehemaligen Gaststätte haben sich die baulichen Rahmenbedingungen verändert. Die Änderung sieht vor, die überbaubare Grundstücksfläche an das bestehende Kita-Gebäude anzupassen und die Fläche für die Außenspielflächen der Einrichtung zu sichern. Im Zuge dessen wird eine zuvor geplante Wohnbaufläche im nördlichen Bereich zugunsten der Spielflächen reduziert. Gleichzeitig kann die Wohnbaufläche im südlichen Bereich vergrößert werden, da die dortige Trafostation durch eine Kompaktstation an der Einmündung zur Strackstraße ersetzt wurde.
Die Vorlage umfasst zudem die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen, darunter die geplante Stichstraße mit Wendehammer sowie die neu angelegten Stellplätze und Gehwege. Die Erschließung durch einen Fuß- und Radweg bleibt bestehen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL, des Lippeverbandes sowie ein Einwand aus der Offenlage berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Standards zur klimagerechten Stadtentwicklung, etwa durch die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Oberflächenbefestigungen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße vorgelegt. Ziel der Planung ist die bauliche Schließung der Ecksituation am Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Auf einer Fläche von etwa 800 m² soll ein Gebäudeensemble errichtet werden, das im Erdgeschoss gewerbliche Nutzungen und in den Obergeschossen primär Wohnraum für Ein- bis Zwei-Personenhaushalte vorsieht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes NRW und der unteren Naturschutzbehörde im Bebauungsplan berücksichtigt, während die Hinweise der Stadtwerke sowie der unteren Denkmalschutzbehörde zur Kenntnis genommen werden. Die Planung sieht vor, die derzeit als Parkplatz genutzte Fläche städtebaulich neu zu ordnen. Zudem wird beantragt, eine Teilfläche des Martin-Luther-Platzes im Bereich des Grünbeetes (Flurstück 311, Flur 33) mit einer Größe von 169 m² aus Gründen des öffentlichen Wohles einzuziehen.
Als erster Realisierungsschritt ist der Abriss und Neubau des Gebäudes in der Nassauerstraße 36a vorgesehen. Obwohl die Fassade dieses Gebäudes als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft wird, wird aufgrund von Baumängeln und Unwirtschaftlichkeit kein Erhalt der Bestandshülle angestrebt; die Materialität des Bestands soll jedoch im Neubau übernommen werden. Die Vorlage umfasst zudem den Satzungsbeschluss sowie die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.ISEK Werries: Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gem. § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1258/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch beschlossen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 396,25 Hektar. Die neue Abgrenzung orientiert sich weitgehend an dem zuvor beschlossenen Untersuchungsgebiet, schließt jedoch zusätzlich Grundstücke auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße mit ein.
Die Entscheidung basiert auf einer Reihe von Planungen, darunter die Rahmenplanung von 2018, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2020 sowie ein im Jahr 2021 durchgeführter Wettbewerb. Die Festlegung als Stadtumbaugebiet ist notwendig, um den Anforderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen und künftige Förderanträge stellen zu können.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht neben der Erweiterung des Stadtteilzentrums „Alte Schule Werries“ das Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren begrenzt. Die Finanzierung der Vorhaben soll über verschiedene Förderprogramme, unter anderem aus der Städtebauförderung sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Nahmobilität, sichergestellt werden. Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die meisten Grundstücke des zentralen Leitprojekts im Eigentum der Stadt Hamm stehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 1262/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich „Ostring“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Unterschutzstellung eines etwa 17.311 m² großen Gebiets in der Gemarkung Hamm vor, das die Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen umfasst.
Der geplante Bereich umfasst eine Kombination aus Wohnbebauung, Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Die Bebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren zwischen 1914 und 1923 errichtet wurden. Als wesentliche Bestandteile des Ensembles gelten insbesondere drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten. Ergänzt wird das Ensemble durch die bereits seit 1984 als Baudenkmal eingestufte Grünanlage „Ostring“, die Strukturen wie eine Pergola mit Musikpavillon und den Bärenbrunnen beinhaltet. Auch die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie die Erschließungsstraße sind Teil der geplanten Satzung.
Hintergrund der Planung ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dieser städtebaulichen Einheit, die im Kontext der historischen Begradigung der Ahse und der Gestaltung der Ringpromenade entstand. Die Satzung soll das Ensemble als Zeugnis der Stadtbaugeschichte schützen. Das Verfahren basiert auf § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Planungsrechtlich ist das Gebiet nach § 34 BauGB einzustufen, wobei der Flächennutzungsplan den Bereich bereits als Zone mit einer Häufung von Baudenkmälern markiert. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in Hamm Hier: Jahn-/ LindenschuleZur Vorlage · 1276/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zur Erarbeitung eines Baubeschlusses für die Jahn-/Lindenschule beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Offenen Ganztag (OGS). Auf Grundlage einer vorangegangenen Planungsphase, die unter Einbeziehung der Schulen und eines externen Gutachterbüros durchgeführt wurde, wurde ein Bedarf für einen Erweiterungsbau sowie für geringfügige Umbauten im Bestand festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen gemäß der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen. Für die Durchführung der Planungen sind im Haushalt 50.000 Euro für das Jahr 2024 sowie 140.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 28.500 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Zuwendungen des Landes und des Bundes erfolgen, wobei der Bund laut Entwurf der Förderrichtlinie 70 Prozent der Mittel für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bereitstellt. Das Land und die Kommune tragen jeweils einen Anteil von 15 Prozent.
Die Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die genaue Höhe der Fördermittel steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die durch die Maßnahme entstehenden Folgekosten werden nach Vorlage des Baubeschlusses beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1277/23 liegt dem Rat der Stadt Hamm ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 9,5 Hektar. Das Vorhaben dient der Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Ansiedlungsinteresse eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens gerecht zu werden, das aufgrund von Platzmangel an seinem bisherigen Standort eine Erweiterung anstrebt. Durch die Umsetzung soll die Standortsicherung des Unternehmens sowie der Verbleib der dort beschäftigten Arbeitsplätze in der Stadt unterstützt werden.
Der Plan sieht vor, etwa 47,8 Prozent der Gesamtfläche als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der restliche Teil des Gebiets soll als Grünfläche erhalten oder ökologisch aufgewertet werden, wobei unter anderem Waldflächen, ein Teich sowie Bereiche am Bewerbach gesichert werden sollen. Die Erschließung des Gebiets soll über den Oberallener Weg erfolgen.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. nicht in den Bebauungsplan übernommen wurde. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.„Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ des Arbeitskreises Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)Zur Vorlage · 1288/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (AK REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Leitfaden bei künftigen Projekten zu berücksichtigen.
Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe für die kommunale Praxis und soll architektonische sowie städtebauliche Verbesserungen bei Neubauten und Bestandsentwicklungen fördern. Ein Fokus liegt dabei auf der ökologischen Qualität, etwa durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Inhaltlich gliedert sich das Dokument in vier Teile: Die Analyse von Rahmenbedingungen und Trends, die Definition von Qualitätsmerkmalen und Anforderungen, die Darstellung verschiedener Falltypen sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.
Die Grundlage für die Arbeit des Arbeitskreises ist ein regionales Netzwerk aus 23 Kommunen, einem Landkreis sowie verschiedenen Verbänden und Kammern, das die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zum Schutz der Stadtzentren und zur Sicherung der Nahversorgung anstrebt. Der Leitfaden soll künftig die Arbeit der zuständigen Fachämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung von Investoren und Architekturbüros sowie in Gremien wie dem Gestaltungsbeirat. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten, die sich an aktuellen Anforderungen der Handelsbranche und der Stadtentwicklung orientiert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1292/23 den Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Der Rat hat die vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen zu den Themen Schall, Geruch und Verkehr zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierzu sollen geeignete Ingenieurbüros mit der Erstellung der erforderlichen Planungen beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsphase ist eine weitere Beschlussvorlage für einen Baubeschluss vorzulegen, die die Konzeption, die Planung sowie die berechneten Kosten darstellt.
Das geplante Konzept sieht eine Annahmestelle für private Haushalte vor, die nahezu alle regulären Abfall- und Wertstofffraktionen außer Hausmüll, Bioabfall und gefährlichen Abfällen annimmt. Die Logistik basiert auf der Nutzung von Abrollcontainern, die anschließend zum Entsorgungszentrum transportiert werden. Zur Verkehrssteuerung ist eine neue Zufahrt von der Straße Hellweg sowie eine über 130 Meter lange, begrünete Fahrspur vorgesehen, um Rückstaus auf öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden.
Der Betrieb soll klimaneutral gestaltet werden, unter anderem durch den Einsatz elektrischer Fahrzeuge und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Im Bereich des Immissionsschutzes sollen eine Einhausung des Grünabfallbereichs sowie eine Lärmschutzmauer und eine Eingrünung die Einhaltung der Richtwerte sicherstellen. Die finanziellen Mittel für die Planungsleistungen sind im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm bereits vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1293/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Das rund 8.000 Quadratmeter große Plangebiet umfasst den südwestlichen Teilbereich des Platzes sowie die erschließende Straße Hellweg.
An dem Standort wird seit 2020 eine provisorische Wertstoffannahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll diesen Standort dauerhaft sichern und um weitere, gebietsverträgliche Entsorgungsfraktionen erweitern. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet „Messe und Veranstaltungen“ ausweist, ist eine Anpassung im Wege der 52. Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem die kommunalen Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitzebelastungen oder Starkregenereignisse zu minimieren.
Die Vorlage sieht zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine gemeinsame Bürger- und Informationsveranstaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) zur Vorstellung des Vorhabens geplant. Das zuständige Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg zur Entscheidung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“. Da das bestehende Gebäude in der Gemarkung Werries aus baulichen Gründen und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita genutzt werden kann, soll ein neuer Standort auf einer unmittelbar nördlich gelegenen Fläche realisiert werden.
Der Geltungsbereich umfasst etwa 1,4 Hektar und umfasst die Flurstücke 575, 732 und 1286. Durch den neuen Bebauungsplan wird ein Teil der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Flächen als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Dabei werden die Ziele der städtebaulichen Entwicklung sowie die Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen berücksichtigt. Die Planung sieht vor, die vorhandenen Außenanlagen und Spielflächen weitgehend weiterzunutzen und auf eine flächensparende Bauweise zu setzen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH sowie des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen. Eine Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wurde berücksichtigt. Die Vorlage sieht zudem die Umsetzung von Standards zum Klimaschutz vor, etwa durch die Vorgabe von Dachbegrünungen und die Förderung von Solarenergienutzung, um den Anforderungen an eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 13.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Mark nördlich der Alten Soester Straße. Das etwa 5.676 m² große Planungsgebiet soll durch eine maßvolle Nachverdichtung mit Einzelhäusern, die jeweils zwei Wohneinheiten umfassen, entwickelt werden.
Der Planungsgegenstand umfasst die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die Umwidmung von bisher als Gartenland genutzten Flächen in ein Reines Wohngebiet. Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung ist die Aufnahme eines etwa 4 m breiten Streifens nach Westen vorgesehen, wodurch ein bestehender Fuß- und Radweg in eine verkehrsberuhigte Straße umgewandelt werden soll. Diese neue Erschließungsstraße dient unter anderem als Wendefläche für Entsorgungsfahrzeuge.
Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen dabei zur Kenntnis genommen werden. Die Planung orientiert sich an der Wohnbaulandinitiative der Stadt und verfolgt das Ziel der Innenentwicklung unter Berücksichtigung klimawandelgerechter Stadtentwicklung. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals an der Ostdorfstraße betrifft. Das betroffene Gelände im Stadtbezirk Hamm-Rhynern umfasst die Flurstücke 1078 und 1080 in der Gemarkung Berge. Auf diesem Areal befindet sich ein leerstehendes Gebäude, das ehemals als Gartencenter genutzt wurde.
Das Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“. Das Vorhaben umfasst mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen und einer Grundfläche von circa 2.445 Quadratmetern. Insgesamt soll eine Mietfläche von etwa 8.800 Quadratmetern entstehen. Die Planung sieht zudem die Bereitstellung von 91 Stellplätzen vor, wovon ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung beantragt. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt ausweist, soll die Zweckbestimmung in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung geändert werden. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurden, wurde der Anregung der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg nicht gefolgt. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ vor. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, im Ortsteil Berge gelegen, umfasst das Areal eines ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“.
Das geplante Vorhaben sieht mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen vor. Die Grundfläche der Gebäude soll circa 2.445 m² betragen, wobei eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² angestrebt wird. Im Rahmen der Erschließung sind etwa 100 Stellplätze vorgesehen, von denen ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll. Das Projekt wird durch die BOB project management GmbH realisiert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH lediglich zur Kenntnis genommen wurden, fand die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Hamm Berücksichtigung. Der Beschluss umfasst zudem die Feststellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Verabschiedung der städtebaulichen Begründung. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1324/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines etwa 1,5 Hektar großen Gebiets, das die Grundstücke Markgrafenufer 1<0xC2>1 bis 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen umfasst. Der Bereich zeichnet sich durch ein Ensemble aus freistehenden Villenbauten aus der Zeit um 1930 aus, die durch ihre sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt sind. Die Satzung soll die Substanz dieses Ensembles sowie das äußere Erscheinungsbild des Gebiets schützen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsschritte zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von August bis September 2023 ergab keine grundsätzlichen Einwände. Institutionen wie der Lippeverband, die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die LWL-Archäologie sowie das Polizeipräsidium Hamm äußerten keine Bedenken. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH wies auf die im Planungsbereich befindlichen Versorgungsleitungen hin, wobei die Verwaltung feststellte, dass die Betriebssicherheit durch die Satzung nicht beeinträchtigt wird.
Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, den Entwurf der Denkmalbereichssatzung nebst Begründung und dem Gutachten des zuständigen Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.Bebauungsplan Nr. 06.098 - Tarnowitzer Bogen - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. städtebauliches Qualifizierungsverfahren 3. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1327/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Wohnbaulandinitiative die Beschlussvorlage 1327/23 vorgelegt, um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 „Tarnowitzer Bogen“ einzuleiten. Das Planungsgebiet umfasst eine rund 14 Hektar große Fläche im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel, südöstlich der Tarnowitzer Straße. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche soll einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden, um der Nachfrage nach Wohnraum im Stadtteil Bockum-Hövel zu begegnen.
Das Vorhaben sieht eine städtebauliche Abrundung des westlichen Siedlungsrandes vor. Geplant ist eine Bebauung mit einer Dichte von etwa 30 bis 35 Wohneinheiten pro Hektar, die eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern umfasst. Dabei sollen etwa 35 Prozent der Einheiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen. Die Planung beinhaltet zudem die Integration von Grünstrukturen, Kinderspielflächen sowie die Bereitstellung von Standorten für einen Kindergarten und ein Feuerwehrgerätehaus.
Als vorbereitender Schritt ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren vorgesehen, bei dem durch eine Mehrfachbeauftragung von Planungsbüros Entwicklungskonzeptionen erarbeitet werden sollen. Das ausgewählte Vorzugskonzept dient als Grundlage für den Bebauungsplan. Zudem ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Aufstellungsverfahren gemäß Baugesetzbuch.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Planungsleistungen für eine Geh- und Radweganbindung vom Westausgang Hauptbahnhof zum Heinz-Kruse-Weg, inklusive BauwerksplanungZur Vorlage · 1252/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (1252/23_VL) vorgelegt, um die stufenweise Beauftragung von Ingenieur- und Gutachterbüros für die Planung und Bauleitung einer neuen Geh- und Radwegverbindung zu ermöglichen. Das Projekt sieht eine Verbindung vom Westausgang des Hauptbahnhofs bis zum Heinz-Kruse-Weg vor, die den Bereich Bockum-Hövel anbindet.
Die aktuelle Wegeführung nutzt Flächen der Deutschen Bahn, deren Nutzungsverträge jederzeit gekündigt werden können. Zudem ist die bestehende Eisenbahnbrücke über die Hafenstraße zu schmal für den Radverkehr, was ein Absteigen der Radfahrer erzwingt. Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen, wie die Erweiterung der Hafenbahn und den Anschluss der B63n an die Hafenstraße, sowie durch künftige Grundstücksverkäufe im Bereich Westbahnhof ist die langfristige Sicherung der aktuellen Route nicht gewährleistet.
Die geplante neue Verbindung soll über Rampen und zwei Brückenwerke führen, die den Kanal, die Lippe und die Trasse der Hafenbahn überqueren. Die Kosten für die Planungsleistungen werden auf insgesamt 980.000 Euro geschätzt, wobei die Initialkosten für die Vorplanung bis zur Leistungsphase 2 etwa 150.000 Euro betragen. Die weiteren Auszahlungen sind an einen positiven Baubeschluss gekoppert. Die Gesamtkosten für den Bau der Wegeverbindung inklusive der Ingenieurbauwerke werden vorläufig auf circa 15,5 Millionen Euro geschätzt. Für die Planungskosten wird die Beantragung von Fördermitteln durch Land und Bund angestrebt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung und Anpassungsarbeiten Im Bestand, BaubeschlussZur Vorlage · 1267/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Von-Vincke-Schule sowie für Anpassungsarbeiten im Bestand verabschiedet. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS). Der geplante eingeschossige Anbau an der Nordwestseite des Hauptgebäudes wird einen Speiseraum, eine Kücheneinheit, Personalräume sowie Foyer und Sanitäranlagen umfassen. Durch den Einbau eines Treppenliftes und barrierefreier Sanitäranlagen soll die Barrierefreiheit des Schulgebäudes erhöht werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Während der erste Abschnitt den Neubau des Anbaus umfasst, sind im zweiten Abschnitt die Anpassungen im Bestand vorgesehen, um die OGS-Räume im Obergeschoss in Klassen- und Mehrzweckräume umzunutzen. Der Baubeginn für den Anbau ist für die zweite Hälfte des Jahres 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen ist. Die Arbeiten im Bestand sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.284.000 Euro. Davon entfallen 2.130.000 Euro auf den Anbau und 154.000 Euro auf die Anpassungen im Bestand. Der städtische Eigenanteil beträgt 324.600 Euro. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung geplant. Im Rahmen der Bauarbeiten werden drei geschützte Bäume durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Planer betraut.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bau eines Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt: ObjektbeschlussZur Vorlage · 1269/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines öffentlichen Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt vorgelegt. Das Projekt soll am Standort Stadthausstraße realisiert werden, wobei das Parkhaus in ein geplantes Wohngebäude der HGB integriert wird, das auf dem derzeitigen städtischen Betriebsparkplatz entstehen soll. Das Gebäude wird neben den Stellflächen für Fahrräder auch 17 Kleinappartaments beherbergen.
Das geplante Fahrradparkhaus soll über mehr als 310 Fahrradständer, 32 Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie Flächen für Lastenräder und eine Selfservice-Station verfügen. Zur Sicherheit sind eine Videoüberwachung und ein elektronisches Schließsystem vorgesehen. Der Betrieb der Anlage soll gemäß bestehender Beschlüsse durch die Stadtwerke erfolgen, wobei eine Übertragung der operativen Aufgaben an die Radstation im Hauptbahnhof geprüft wird.
Die Finanzierung der Planung und des Innenausbaus wird voraussichtlich durch Landesförderprogramme zu 95 Prozent gedeckt. Die verbleibenden Kosten für den städtischen Eigenanteil werden von den Stadtwerken getragen. Auch die anteiligen Kosten für die äußere Hülle des Gebäudes sollen weitgehend über Landesmittel finanziert werden, wobei die HGB als Bauherrin auftritt. Die Verwaltung plant, die Maßnahme zur Landesförderung anzumelden und bei Bedarf geeignete Planungsbüros zu beauftragen. Die Ausbauplanung wird nach der Vorbereitung der weiteren Schritte dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Hauptgebäude Fassadensanierung BaubeschlussZur Vorlage · 1280/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Sanierung der Fassade am Hauptgebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Sanierung ist aufgrund eines durch ein Ingenieurbüro festgestellten Zustands der bestehenden Fassadenkonstruktion erforderlich. Die bisherige Konstruktion aus Beton-Sandwichelementen weist durch Umwelteinflüsse und Korrosion Mängel in der Tragfähigkeit sowie im Wärmeschutz auf. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der vorgehängten Fassade durch eine Konstruktion aus vorgerautem Holz sowie Keramik an vandalismusgefährdeten Stellen. Zudem sollen die Fenster und Außentüren durch neue Isolierverglasungen mit Alurahmen ersetzt und ein sommerlicher Wärmeschutz durch Raffstores oder Textilrollsysteme realisiert werden. In Teilen des Gebäudes ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.250.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 202<0xC2>4 und 2025 auf 3.500.000 Euro beziehungsweise 1.750.000 Euro angesetzt sind. Durch die energetische Optimierung der Gebäudehülle soll der Heizenergieverbrauch reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant, wobei die Abstimmung mit der Schulleitung zur Minimierung von Störungen des Schulbetriebs erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Elisabeth-Lüders-Berufskolleg I Hauptgebäude: Sanierungen im Rahmen eines 4. und 5. Bauabschnitts, BaubeschlussZur Vorlage · 1282/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat den 4. und 5. Bauabschnitt für Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs I beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die geplanten Arbeiten sind auf die Jahre 2025 und 2026 terminiert.
Die baulichen Maßnahmen basieren auf einem bestehenden Brandschutzkonzept für die Liegenschaft. Im Jahr 2025 sind unter anderem Arbeiten im Kellergeschoss, wie die Abschottung von Lagerräumen und die Sanierung eines Prüfraums, sowie im Erdgeschoss vorgesehen. Dort sollen WC-Anlagen neu organisiert und ein zusätzlicher Rettungsweg durch eine Stahltreppe geschaffen werden. Im Jahr 2026 stehen im 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung, die Erneuerung von Decken und Beleuchtungsanlagen sowie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlage im Fokus.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 1.445.000 Euro. Davon sind für das Jahr 2025 Zahlungen in Höhe von 610.000 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von 835.000 Euro vorgesehen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorhanden. Im Zuge der Arbeiten werden vorhandene Bauschadstoffe, wie künstliche Mineralfasern, fachgerecht entfernt. Die Verwaltung führt die Maßnahme in Abstimmung mit der Schulleitung durch.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Sportzentrum Hamm-West – Sanierung der 400-m-RundlaufbahnZur Vorlage · 1305/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1305/23 die Sanierung der 400-Meter-Rundlaufbahn sowie der angrenzenden Leichtathletikanlagen im Sportzentrum Hamm-West beantragt. Die Vorlage beschreibt einen erheblichen Verschleiß des Kunststoffbelags, der durch eine reduzierte Griffigkeit, offene Fugen und Unebenheiten außerhalb der zulässigen DIN-Toleranzgrenzen gekennzeichnet ist.
Die geplante Baumaßnahme umfasst verschiedene technische Schritte, darunter die Erneuerung der Laufbahnentwässerung, die Reinigung und das Abschleifen des Belags sowie das Ausbessern von Schäden bis in die Basisschicht. Zudem sollen eine neue Gießbeschichtung aus Polyurethan aufgebracht, die Linierung erneuert und die Weitsprunggrube durch den Austausch von Sand und die Erneuerung der Einfassung instand gesetzt werden. Die Bauzeit wird bei geeigneter Witterung auf etwa 16 Wochen geschätzt.
Für die Umsetzung sind im Jahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 740.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2020 und 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sanierung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der notwendigen Arbeitsschritte zu beauftragen, um ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für Januar 2024 geplant, wobei ein Baubeginn im zweiten Quartal 2024 angestrebt wird. Die betroffenen Schulen und Vereine sollen in die zeitliche Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.1. Änderung zum Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 1315/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Ausbauplans S 18/21 für die Goethestraße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Alleestraße bis zum Südenwall. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses der 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die Planungsanpassungen ergeben sich aus einem Sicherheitsaudit sowie geänderten Richtlinien. Im Bereich der Goethestraße von der Alleestraße bis zur Schillerstraße werden die Breiten der Geh- und Radwege erhöht. Am Knotenpunkt Goethestraße/Schillerstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine vollständige Lichtsignalanlage installiert werden. In den Abschnitten zwischen Schillerstraße, Feidikstraße und Bismarckstraße werden die Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrstreifen und Parkplätzen auf 0,75 Meter verbreitert. Zudem wird der Radfahrstreifen auf der Ostseite bis zur Bismarckstraße fortgeführt. Im Bereich bis zum Südenwall werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt, wobei die Ladezone auf der Westseite entfällt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.300.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des kommunalen Straßenbaus in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro, Anliegerbeiträge sowie Zuschüsse für Bushaltestellen. Der städtische Eigenanteil beträgt etwa 515.950 Euro. Drei Bäume werden im Zuge der Maßnahmen gefällt und an anderer Stelle ersetzt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Ersatz für Rundsteuersignal öffentliche StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1325/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Steuerungstechnik der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu modernisieren. Hintergrund ist die Ankündigung des überregionalen Energieversorgers, das bisher genutzte Rundsteuersignal zum Ende des Jahres 2027 aufgrund der hohen Kosten für die Instandhaltung der veralteten Technik aus den 1960er-Jahren einzustellen. Da die Stadtwerke Hamm für die Unterhaltung der rund 22.100 Leuchtstellen verantwortlich sind, besteht Handlungsbedarf, eine neue Schalttechnik aufzubauen.
Der vorliegende Plan sieht vor, die Stadtwerke Hamm mit dem Umbau der Steuertechnik zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Als technische Lösung wird die Implementierung einer sogenannten Interact-Steuerung empfohlen. Diese umfasst den Austausch von Leuchten, die Nachrüstung von Empfängern sowie die Installation von GSM-Knotenpunkten. Die neue Technik ermöglicht neben der Fernsteuerung auch Funktionen wie Ferndiagnose, Energiemonitoring und eine Präsenzsteuerung durch Sensorik.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 985.000 Euro. Die Finanzierung soll über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2024 bis 2027, in mehreren Etappen erfolgen. Die Kosten verteilen sich auf den Austausch von Einzelleuchten, die Anpassung von Fußgängerüberwegen, die Umgestaltung der Schaltstellen sowie die Anpassung der Netzstruktur. Durch die neue Steuerung wird zudem eine Reduzierung der monatlichen Kosten für die Bereitstellung des Signals sowie ein leichter Rückgang des Energieverbrauchs erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.ISEK Hamm Weststadt: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1259/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1259/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Städtebauförderung NRW auf das Sanierungsgebiet Hamm-Weststadt. Die neuen Richtlinien, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und maximal zehnjährige Förderzeiträume vor.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Verlauf des Integrierten Handlungskonzepts „Heimat bleiben – Heimat werden“. Im Bereich der städtebaulichen Entwicklung wurden Maßnahmen wie die Umgestaltung des Viktoriaplatzes, die Schaffung der Grünverbindung Weststadt sowie der Bau des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße bereits umgesetzt. Zudem wurden über das Fassaden- und Hofflächenprogramm seit 2017 rund 47 Maßnahmen bezuschusst. Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Zusammenlebens wurden unter anderem Kita-Neubauten sowie das Stadtteilbüro Hamm-Westen realisiert, wobei letzteres ab 2023 aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
Aktuell laufen im Fördergebiet noch drei Maßnahmen, darunter der Aktionsfonds, der bis Ende 2024 fortgeführt werden kann. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Abschlussworkshop zur Evaluation und Dokumentation der Maßnahmen durchzuführen. Als abschließende bauliche Maßnahme ist die Beantragung des Trägerhauses Hamm im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE vorgesehen. Eine Überführung des Sanierungsgebiets in die neue Fördersystematik ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.ISEK Hamm-Innenstadt „Perspektive 2030“: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1291/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1291/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Innenstadt 2030“. Seit dem 1. Januar 2024 gelten angepasste Richtlinien, die unter anderem vorsehen, dass beantragte Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgeschlossen sein müssen.
Die Verwaltung gibt einen Rückblick auf bereits realisierte Projekte im Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem die Quartiersberatung, die Entwicklung des Kanalquartiers, die Aufwertung der Fußgängerzone sowie verschiedene Förderprogramme zur Gebäudesanierung und zur Belebung von Ladenlokalen. Auch die Umgestaltung des Schillerplatzes sowie verschiedene städtebauliche Studien und Bürgerbeteiligungsverfahren wurden durchgeführt.
Einige geplante Maßnahmen, wie die Umgestaltung der Rödinghauserstraße oder die Neugestaltung der Quartiersplätze Sedanstraße und Grünstraße, konnten bislang nicht realisiert werden. Die Verwaltung plant nun eine Fortschreibung des ISEK für die Innenstadt und die südliche Innenstadt, um die verbleibenden Maßnahmen inhaltlich und zeitlich zu prüfen und unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien erneut zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.ISEK Werries: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1257/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1257/23 befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien auf die Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtteil Werries. Aufgrund der Neufassung der Förderrichtlinien zum 1. Januar 2024, die eine Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von maximal zehn Jahren vorsieht, ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen für die Planung und Beantragung von Projekten.
Bisher bewilligte Maßnahmen, wie der barrierefreie Ausbau des Stadtteilzentrums Alte Schule Werries oder die Öffentlichkeitsarbeit, unterliegen weiterhin den alten Regelungen der Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Richtlinien von 2023. Dies macht eine Priorisierung der ISEK-Maßnahmen sowie die Auswahl eines ersten Projektpaketes erforderlich. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“.
Die Verwaltung plant, Ende Oktober den Förderantrag für den ersten Bauabschnitt der Grünen Umweltachse sowie für den Sportplatz am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zu stellen. Weitere Anträge für spätere Bauabschnitte und die Umgestaltung der Maximilianstraße sollen in den kommenden Jahren folgen. Parallel dazu wird die Akquise von Fördermitteln aus anderen Programmen, etwa für die Nahmobilität, angestrebt. Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop stimmt dem weiteren Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II: ? Einbringung ? Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1284/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung des Parkraumkonzepts für das Umfeld des Marienhospitals II vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Bürgeranregung, die auf die angespannte Parksituation hinweist. Eine aktuelle Untersuchung der Verwaltung bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung, wie eine hohe Parkraumauslastung und ein hoher Anteil an Fremdparkern, in Teilbereichen des Gebiets erfüllt sind.
Das vorliegende Konzept sieht die Einführung von Bewohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenabschnitten vor, darunter die Märkische Straße, die Knappenstraße sowie der Bereich Am Huckenholz. In einem ersten Schritt sollen insgesamt 114 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden, wobei eine Erweiterung auf bis zu 139 Plätze bei nachgewiesenem Bedarf möglich ist. Die Bewirtschaftung der ausgewiesenen Plätze soll durch eine Parkscheibenregelung von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erfolgen, während die restlichen Parkflächen im Straßenraum unbewirtschaftet bleiben. Zudem plant die Verwaltung Gespräche mit der Krankenhausleitung, um die Nutzung der hauseigenen Parkflächen zu optimieren.
Um eine breite Meinungsbildung zu ermöglichen, wird ein Beteiligungsverfahren eingeleitet. Dieses umfasst eine Online-Bürgerbeteiligung sowie eine Offenlage des Konzepts im Technischen Rathaus und im Bürgeramt Uentrop im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Ergänzend wird eine Bürgersprechstunde beim Stadtplanungsamt angeboten. Nach Abschluss der Beteiligung wird das Konzept im Frühjahr 2024 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.ISEK Pelkum/Wiescherhöfen: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1260/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1260/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung NRW 2023 auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen“. Die neuen Richtlinien, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und einen maximalen Umsetzungszeitraum von zehn Jahren vor. Dies bedeutet für das Sanierungsgebiet, dass die Gesamtmaßnahme planmäßig bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein soll.
Bereits bewilligte Maßnahmen, wie die Quartiersberatung, das Fassaden- und Hofflächenprogramm, der Verfügungsfonds sowie die Sportanlage Selbachpark, unterliegen weiterhin den Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Regelungen, was eine Priorisierung der weiteren Projekte erfordert.
Geplante Vorhaben im Rahmen des ISEK umfassen unter anderem die Anmeldung der Baumaßnahme Schulzenpark für das Programm 2024, die Fortführung der Umgestaltung des Wiescherhöfener Marktes sowie die Beantragung von Mitteln für den Spielplatz Kolonie Wiescherhöfen. Zudem sind die energetische Sanierung und die Barrierefreiheit des Jugend- und Stadtteilzentrums sowie der Ausbau des Rad- und Fußwegenetz zur Verknüpfung des CreativReviers Heinrich Robert mit den Ortskernen vorgesehen. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungen sowie der Bereitstellung der Haushaltsmittel beauftragt.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Ausbauplan S 13/23 - Baugebiet „Heimshof Ost“Zur Vorlage · 1279/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1279/23 den Ausbauplan S 13/23 für das Baugebiet „Heimshof Ost“ vorgelegt. Der Plan sieht den Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen vor, sobald eine Bebauungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht ist. Da die Hochbebauung im Gebiet bereits die 80-Prozent-Marke erreicht hat und durch laufende Wohnhausprojekte eine Quote von 95 Prozent angestrebt wird, steht der Ausbau der Straßen Helmut-Simshäuser-Straße und Heinrich-Wiese-Straße an.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen neuen Anschluss an den Kreisverkehr Sachsenring. Die bauliche Umsetzung sieht vor, die Verkehrsflächen als Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise zu gestalten. Ein Abschnitt der Heinrich-Wiese-Straße wird als Wohnsammelstraße ausgebaut, wobei die Fahrbahn durch einen begrünten Streifen von den Fuß- und Radwegen getrennt wird. Die Planung umfasst die Pflanzung von 31 Bäumen verschiedener Arten sowie die Schaffung von 69 öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum. Zudem wird eine energiesparende Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtmitteln installiert.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahme werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen. Die Belange für Barrierefreiheit sowie Klimaschutz wurden im Plan berücksichtigt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs fanden bereits statt. Der Beschluss des Ausbauplans erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Ausbau des Kinderspielplatzes Heimshof OstZur Vorlage · 1290/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1290/23 den Ausbau des Kinderspielplatzes im Erschließungsgebiet Heimshof Ost im Bezirk Hamm-Heessen beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der etwa 1.500 Quadratmeter großen Spielfläche sowie des angrenzenden Grünzugs von rund 1.000 Quadratmetern. Der Ausbau soll barrierearm gestaltet werden, wobei die Planung Erkenntnisse aus einer Kinderbeteiligung vom Juli 2023 berücksichtigt.
Die geplante Gestaltung sieht eine Gliederung in zwei Bereiche vor. Ein nördlicher Teil ist für Kleinkinder mit einer Sandbaustelle, einer Bauchschaukel sowie einer zweifachen Schaukel vorgesehen. Der südliche Bereich umfasst eine Rasenfläche mit verschiedenen Kletter- und Bewegungsgeräten, darunter ein Turm mit Edelstahlrutsche, ein Spinnenkletternetz, eine Hangelstrecke und ein Balancierseil. Zur Begrünung und Beschattung sind verschiedene klimaresiliente Baumarten und Hecken geplant, die zudem einen ökologischen Nutzen für Insekten bieten sollen.
Die Finanzierung sowie die Durchführung der Bauarbeiten erfolgen durch die Sparkasse, basierend auf dem Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 07.098. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Ausbaus vor, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Anfragen
- 1.Zustand der WilhelmstraßeZur Vorlage · 0516/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0516/23_AF den Zustand der Wilhelmstraße thematisiert. Die Anfrage, die für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 28. November 2023 vorgesehen ist, bezieht sich auf Beobachtungen zum Straßenbelag sowie auf die Lage bestimmter Gullideckel.
Konkret wird auf den Zustand des Straßenbelags im Bereich des Westenschützenhofs sowie auf zu tief im Straßenbelag liegende Gullideckel im Abschnitt zwischen dem Stadtteilzentrum und der Unterführung hingewiesen. Die Ratsgruppe führt an, dass der Zustand der Straße Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben könne.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung mehrerer Fragen gebeten. Hierzu gehört die Klärung, ob der Zustand der Straße der Stadtverwaltung bekannt ist und seit wann. Zudem wird nach Informationen über etwaige Unfälle oder Fahrzeugschäden sowie nach dem Zeitpunkt der letzten umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen gefragt. Die Anfrage bittet zudem um Auskunft über bestehende Sanierungspläne, deren Details, den zeitlichen Rahmen sowie die geschätzten Kosten für notwendige Maßnahmen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob bereits Bürgerbeschwerden bezüglich der Gullideckel vorliegen und ob Maßnahmen zur Prüfung oder Reparatur dieser Abdeckungen ergriffen wurden. Abschließend wird um eine Einschätzung zur Verkehrssicherheit der Gullideckel sowie um Informationen über die Intervalle und den Zeitpunkt der letzten Prüfungen gebeten.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Zustand der WilhelmstraßeZur Vorlage · 0828/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. November 2023 Informationen zum Zustand der Wilhelmstraße angefordert. Im Fokus der Anfrage stehen der Straßenbelag im Bereich des Westenschützenhofs sowie die Lage von Gullideckeln zwischen dem Stadtteilzentrum und der Unterführung. Die Ratsgruppe verwies auf Beobachtungen, wonach der Straßenbelag und die Position der Schachtdeckel das Fahrverhalten von Autofahrern beeinflussen könnten. Zudem wurden Fragen zur Kenntnisnahme der Verwaltung, zu Unfallhäufungen, zu vergangenen Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu Kosten und Zeitplänen für eine Sanierung gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass der Zustand der Wilhelmstraße bekannt ist. Eine Häufung von Unfallstellen in den genannten Abschnitten ist der Verwaltung nicht bekannt. Der städtische Bauhof hält die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Sanierung der Wilhelmstraße im Abschnitt von der Silberstraße bis zur Otto-Brenner-Straße ist bereits durch den Baubeschluss 1119/23 geplant; die entsprechenden Kosten sind in diesem Beschluss aufgeführt.
Bezüglich der Schachtdeckel liegen der Verwaltung keine aktuellen Bürgerbeschwerden vor. Die städtischen Straßenbegeher haben bereits auffällige Schachtdeckel gemeldet, woraufhin die zuständigen Eigentümer, der Lippeverband und die Post AG, angeschrieben wurden. Die Schachtdeckel des Lippeverbands werden als verkehrssicher eingestuft. Eine regelmäßige Begutachtung der Straßen durch Straßenbegeher findet in diesem Bereich alle drei Wochen statt, wobei erfasste Schäden an den Bauhof gemeldet werden.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- I.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Masterplan Wohnen Büro IRI – Herr Heinze
- 2.Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes – Herr Gawin
- J.Verschiedenes