Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0305/23 vom 19.09.2023, Teil I
- 2.Teilweise Einzäunung der städtischen Hundeauslauffläche am BurghügelZur Vorlage · 1233/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur teilweisen Einzäunung der städtischen Hundeauslauffläche am Burghügel vor. Ziel der Maßnahme ist die Einfriedung der Fläche entlang des östlich verlaufenden Geh- und Radweges.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus der Bürgerschaft. Darin wurde die Frage aufgeworfen, ob eine einseitige Umzäunung zum angrenzenden Weg realisiert werden kann, um die Gefahr von Unfällen oder Begegnungen zwischen freilaufenden Hunden und den Nutzenden des Weges zu reduzieren. Während der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bereits im Dezember 2022 beschlossen hatte, die städtischen Hundeauslaufflächen – mit Ausnahme der Fläche am Burghügel – zu umzäunen, befürwortet die Verwaltung nun die Erweiterung dieses Vorhabens auf den Bereich am Burghügel.
Die Umsetzung soll gemäß einer beigefügten Skizze erfolgen. Die Zugänglichkeit der Fläche soll dabei durch ein Pflege- und zwei selbstschließende Fußgängertore gewährleistet bleiben. Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 12.500 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus der entsprechenden Finanzstelle für die Einzäunung von Hundeauslaufflächen, wobei die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine klimarelevante Auswirkung der Maßnahme wird nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1331/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1331/23_VL sieht die Verwendung konsumtiver Haushaltsmittel für überbezirkliche Maßnahmen zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vor. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften durch Baumaßnahmen, die jeweils ein Kostenvolumen von über 50.000 € aufweisen. Die Gesamtausgaben und der städtische Eigenanteil belaufen sich auf 4.740.000 €. Der Beschlussvorschlag umfasst die Bewilligung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung unter Einbindung externer Büros.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Bereiche der Infrastruktur und Instandhaltung. Dazu gehören Sanierungen an Feuerwehrstützpunkten, Schadstoffuntersuchungen, die Mängelbeseitigung an Sportgeräten sowie Dachkonstruktionsprüfungen. Weitere Posten betreffen Trinkwasseruntersuchungen, den Ausbau der IT-Infrastruktur, Digitalisierungsschritte, Leitungssanierungen, die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen sowie Nebenarbeiten an Wärmeerzeugungsanlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Netzwerkverkabelung durch ein Ingenieurbüro sowie dem Austausch von Beleuchtungsanlagen gegen LED-Technik. Im Bereich der Schulen sind Maßnahmen zur Amokprävention, wie die Einführung eines Farbleitsystems und bauliche Anpassungen an Klassenzimmertüren, sowie Mittel für Inklusion und Schulentwicklung vorgesehen. Zudem sind die Beseitigung von Brandschutzmängeln, die Anmietung von Containeranlagen sowie die Neugestaltung der Parkplätze und der Lade-Infrastruktur am Technischen Rathaus geplant. Die Vorlage beinhaltet zudem Mittel für die Mängelbeseitigung an Liegenschaften, die Nutzungsänderung eines Fachraums in einen PC-Raum sowie die Sicherung oder den Abriss von Immobilien.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.Durchführung von Planungs- und Baumaßnahmen zur Herrichtung der Lkw Ladeinfrastruktur am Technischen Rathaus und dem Entsorgungszentrum Am LausbachZur Vorlage · 1341/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Planungs- und Baumaßnahmen zur Einrichtung einer Lkw-Ladeinfrastruktur vor. Ziel der Maßnahme ist die schrittweise Umrüstung des Fuhrparks der Stadt Hamm auf alternative Antriebstechniken. Während für Personenkraftwagen bereits eine Ladeinfrastruktur an verschiedenen Standorten existiert, soll nun der Aufbau für Nutzfahrzeuge realisiert werden.
Im Innenhof des Technischen Rathauses ist die Aufstellung eines neuen Stromverteilers vorgesehen. Die Planung soll so gestaltet werden, dass eine größere Anzahl von Nutzfahrzeugen mit ausreichend Ladestrom versorgt werden kann. Nach der Beauftragung externer Planungsleistungen sollen die baulichen Maßnahmen ausgeschrieben und umgesetzt werden. Der Ausbau soll mit der wachsenden Anzahl an Elektro-Nutzfahrzeugen, deren Lieferung ab dem Jahr 2025 erwartet wird, schrittweise erfolgen. Parallel dazu soll am Standort des Entsorgungszentrums Am Lausbach eine Ladeinfrastruktur für zunächst vier Elektro-Lkw geschaffen werden.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement. Für die Maßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von 180.000 Euro vorgesehen, wobei die Mittel im Wirtschaftsplan des Amtes zur Verfügung stehen. Zudem wird eine Förderung durch das Programm progress.nrw angestrebt. Das Rechnungsprüfungsamt sowie das zuständige Dezernat haben keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1189/23_VL behandelt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 der Stadt Hamm. Das Konzept umfasst die Abwasserbeseitigungspflicht sowie ein integriertes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dient dem Lippeverband als Arbeitsgrundlage. Der Entwurf sieht vor, das ABK 2024 inklusive der Anlagen I bis VIII a zu beschließen und den Lippeverband mit der Aufnahme des Konzepts in seine Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollen städtische Maßnahmen aus Anlage II in zukünftige Haushaltspläne oder Investitionsprogramme aufgenommen werden, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Verwaltung bzw. der Lippeverband wird mit Planungen und gegebenenfalls mit dem Grunderwerb beauftragt.
Das ABK stellt eine stichtagsbezogene Momentaufnahme mit Stand vom 3. August 2023 dar. Die Planung unterscheidet zwischen einer ersten Phase von 2024 bis 2029 und einer zweiten Phase ab 2030. Für die erste Zeitstufe ist ein Gesamtbudget von etwa 87 Millionen Euro für prioritäre Projekte vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sanierung schadhafter Kanäle, die Erneuerung hydraulisch überlasteter Anlagen, die Beseitigung von Bergschäden sowie die Erschließung neuer Gebiete. Die Stadtentwässerung Hamm veranschlagt für die Anpassung an den Stand der Technik Investitionskosten von insgesamt 200 Millionen Euro. Weitere Kostenanteile entfallen auf die RAG, die Straßenentwässerung der Stadt Hamm, Erschließungsträger sowie die Deutsche Bahn. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich bis zum 31. März über den Umsetzungsstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1195/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1195/23_VL behandelt die zweite, vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof in der Gemarkung Bockum-Hövel. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung einer Kita-Nutzung sowie eine wohnbauliche Ergänzung auf einer Gesamtfläche von etwa 0,35 Hektar. Die räumliche Begrenzung des Gebiets erfolgt durch die Flurstücke 221, 222, 310 und 224 im Norden, die Strackstraße im Osten, die Flurstücke 336 bis 332 im Süden sowie die Flurstücke 516, 515, 514 und 605 im Westen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten Vorgaben zur Gestaltung der Flächen, darunter die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen für Wege und Stellplätze sowie die Pflicht zu extensiven Dachbegrünungen mit einer mindestens 10 cm starken, wasserspeichernden Substratschicht. Unbebaute Flächen sind als Grünflächen auszugestalten, wobei Schottergärten unzulässig sind. Zudem wird ein Albedo-Wert von mindestens 0,3 für Fassaden vorgeschrieben sowie eine Erdgeschossfußbodenhöhe von mindestens 63,93 m über NHN festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Lippeverbandes berücksichtigt sowie ein Einwand eines Bürgers zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung sowie die Begründung vom 20.10.2023 am 12.12.2023 als Satzung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Änderung verlieren die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06.066 im betroffenen Bereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1205/23_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 „Martin-Luther-Straße“ für ein etwa 800 m² großes Plangebiet in Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation durch die Schaffung eines Gebäudeensembles mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Im Rahmen der Änderung soll die Widmung von einem Besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet erfolgen. Die neuen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen vor. Zudem sind eine Firsthöhe von 85,00 m NHN, eine Traufhöhe von 75,00 m NHN und eine Dachbegrünung vorgeschrieben.
Die Planung umfasst zudem die städtebauliche Neugestaltung der Immobilie Nassauerstraße 36a. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Fassadenerhaltung ist eine Neubebauung vorgesehen, wobei die Materialität des Bestands sowie zwölf Kunstelemente übernommen werden sollen. Die Brandschutzwände sollen als „Kunst am Bau“ gestaltet werden. Für den Martin-Luther-Platz werden Optionen zur Erhaltung einer Kulturbühne sowie eine dauerhafte Podestfläche geprüft. Zur Bereitstellung der Planungsflächen ist die Einziehung einer 169 m² großen Teilfläche im Bereich des Grünbeetes am Martin-Luther-Platz vorgesehen.
In die Planung flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein, darunter Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zu Methanausgasungen sowie Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit, während die Untere Denkmalschutzbehörde auf die Nähe zur Martin-Luther-Kirche hinwies. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1244/23_VL befasst sich mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2023 der Stadt Hamm sowie den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen rund 200 Eingaben ausgewertet wurden. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Nahverkehrsplan 2023 mit den darin beschriebenen Maßnahmen förmlich zu beschließen.
Im Rahmen der Umsetzung bis zum Jahr 2025 ist die Realisierung der Metrobuslinien 1/3 und 10/11 vorgesehen. Diese sollen als Pilotlinien in einem 10-Minuten-Takt, in den Außenästen alle 20 Minuten, betrieben werden. Eine flächendeckende Versorgung aller Stadtbezirke mit Metrobuslinien ist bis zum Jahr 2035 geplant. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, um Lücken im Nacht- und Frühverkehr zu schließen. Ein entsprechendes Betriebskonzept soll im Jahr 2024 beschlossen und die Umsetzung durch die Stadtwerke im Jahr 2025 erfolgen.
Weitere Inhalte der Planung umfassen die Weiterverfolgung von Schienenprojekten, wie die Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie den Ausbau des Bahnknotens Hamm. Im Regionalbusverkehr sind Taktverdichtungen und Linienverlängerungen vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt primär durch die Stadtwerke und Fördermittel, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine Kosten für die Stadt entstehen. Eine neue Planung zur Evaluation der Maßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung soll spätestens für den Zeitraum 2028/2029 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.ISEK Werries: Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gem. § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1258/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch beschlossen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 396,25 Hektar. Die neue Abgrenzung orientiert sich weitgehend an dem zuvor beschlossenen Untersuchungsgebiet, schließt jedoch zusätzlich Grundstücke auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße mit ein.
Die Entscheidung basiert auf einer Reihe von Planungen, darunter die Rahmenplanung von 2018, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2020 sowie ein im Jahr 2021 durchgeführter Wettbewerb. Die Festlegung als Stadtumbaugebiet ist notwendig, um den Anforderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen und künftige Förderanträge stellen zu können.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht neben der Erweiterung des Stadtteilzentrums „Alte Schule Werries“ das Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren begrenzt. Die Finanzierung der Vorhaben soll über verschiedene Förderprogramme, unter anderem aus der Städtebauförderung sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Nahmobilität, sichergestellt werden. Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die meisten Grundstücke des zentralen Leitprojekts im Eigentum der Stadt Hamm stehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 1262/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich „Ostring“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Unterschutzstellung eines etwa 17.311 m² großen Gebiets in der Gemarkung Hamm vor, das die Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen umfasst.
Der geplante Bereich umfasst eine Kombination aus Wohnbebauung, Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Die Bebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren zwischen 1914 und 1923 errichtet wurden. Als wesentliche Bestandteile des Ensembles gelten insbesondere drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten. Ergänzt wird das Ensemble durch die bereits seit 1984 als Baudenkmal eingestufte Grünanlage „Ostring“, die Strukturen wie eine Pergola mit Musikpavillon und den Bärenbrunnen beinhaltet. Auch die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie die Erschließungsstraße sind Teil der geplanten Satzung.
Hintergrund der Planung ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dieser städtebaulichen Einheit, die im Kontext der historischen Begradigung der Ahse und der Gestaltung der Ringpromenade entstand. Die Satzung soll das Ensemble als Zeugnis der Stadtbaugeschichte schützen. Das Verfahren basiert auf § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Planungsrechtlich ist das Gebiet nach § 34 BauGB einzustufen, wobei der Flächennutzungsplan den Bereich bereits als Zone mit einer Häufung von Baudenkmälern markiert. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in Hamm Hier: Jahn-/ LindenschuleZur Vorlage · 1276/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zur Erarbeitung eines Baubeschlusses für die Jahn-/Lindenschule beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Offenen Ganztag (OGS). Auf Grundlage einer vorangegangenen Planungsphase, die unter Einbeziehung der Schulen und eines externen Gutachterbüros durchgeführt wurde, wurde ein Bedarf für einen Erweiterungsbau sowie für geringfügige Umbauten im Bestand festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen gemäß der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen. Für die Durchführung der Planungen sind im Haushalt 50.000 Euro für das Jahr 2024 sowie 140.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 28.500 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Zuwendungen des Landes und des Bundes erfolgen, wobei der Bund laut Entwurf der Förderrichtlinie 70 Prozent der Mittel für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bereitstellt. Das Land und die Kommune tragen jeweils einen Anteil von 15 Prozent.
Die Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die genaue Höhe der Fördermittel steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die durch die Maßnahme entstehenden Folgekosten werden nach Vorlage des Baubeschlusses beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1277/23_VL sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 03.085 (Werler Straße / Oberallener Weg) vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 95.335 m². Die Ausweisung von Gewerbeflächen soll die Ansiedlung eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens unterstützen und bis zu 560 Arbeitsplätze sichern. Das Gebiet umfasst voraussichtlich 47,8 % Gewerbefläche, 2komma 26,9 % private Grünflächen sowie 14,0 % Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Plan integriert Klimaschutz- und Klimaanpassungsstandards, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung, die Reduzierung der Grundflächenzahl zur Vermeidung von Hitzeinseln sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen. Zur Umsetzung des Landschaftsplans Hamm-Süd sind Ausgleichsmaßnahmen wie Waldstreifen, Hecken und Streuobstwiesen vorgesehen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg werden im Plan berücksichtigt.
Die verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2022 bestätigt die Realisierbarkeit des Vorhabens, wobei die Bebaubarkeit der Flächen an die Fertigstellung der A445 gekoppelt ist. Die Erschließung mit Wasser und Strom soll über bestehende Systeme der Stadtwerke Hamm erfolgen. Die Vorlage sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 20.10.2023 zu beschließen, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 03.079 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.„Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ des Arbeitskreises Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)Zur Vorlage · 1288/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (AK REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Leitfaden bei künftigen Projekten zu berücksichtigen.
Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe für die kommunale Praxis und soll architektonische sowie städtebauliche Verbesserungen bei Neubauten und Bestandsentwicklungen fördern. Ein Fokus liegt dabei auf der ökologischen Qualität, etwa durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Inhaltlich gliedert sich das Dokument in vier Teile: Die Analyse von Rahmenbedingungen und Trends, die Definition von Qualitätsmerkmalen und Anforderungen, die Darstellung verschiedener Falltypen sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.
Die Grundlage für die Arbeit des Arbeitskreises ist ein regionales Netzwerk aus 23 Kommunen, einem Landkreis sowie verschiedenen Verbänden und Kammern, das die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zum Schutz der Stadtzentren und zur Sicherung der Nahversorgung anstrebt. Der Leitfaden soll künftig die Arbeit der zuständigen Fachämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung von Investoren und Architekturbüros sowie in Gremien wie dem Gestaltungsbeirat. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten, die sich an aktuellen Anforderungen der Handelsbranche und der Stadtentwicklung orientiert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Beauftragung der Verwaltung, notwendige Planungen durch Ingenieurbüros erstellen zu lassen. Die Einrichtung soll private Haushalte versorgen, wobei keine Annahme von Hausmüll, Bioabfall oder Schadstoffen vorgesehen ist. Das Konzept sieht eine Kapazität von bis zu 1.000 PKW-Entladungen zu Spitzenzeiten vor.
Für die Umsetzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Einhaltung von Schall- und Geruchswerten sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll durch bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Abtransporte gewährleistet werden. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm (ASH) vorgesehen.
Nach dem Beschluss soll eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden, wobei die Beauftragung zunächst auf die Entwurfsplanung begrenzt bleibt. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt nach einem separaten Baubeschluss des Rats. Die Verfahrensdauer des Bebauungsplanes wird auf mindestens 15 Monate geschätzt, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg etwa drei bis sechs Monate nach Rechtskraft des Plans erwartet wird. Bei einer Bauzeit von 12 bis 15 Monaten ist eine Inbetriebnahme Ende 2026 möglich. Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Planung und Bau wird auf etwa 4,1 Millionen Euro geschätzt, was bei einer 40-jährigen Abschreibung einem jährlichen Aufwand von circa 57 Cent pro Bürger entspricht.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1293/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Das rund 8.000 Quadratmeter große Plangebiet umfasst den südwestlichen Teilbereich des Platzes sowie die erschließende Straße Hellweg.
An dem Standort wird seit 2020 eine provisorische Wertstoffannahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll diesen Standort dauerhaft sichern und um weitere, gebietsverträgliche Entsorgungsfraktionen erweitern. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet „Messe und Veranstaltungen“ ausweist, ist eine Anpassung im Wege der 52. Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem die kommunalen Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitzebelastungen oder Starkregenereignisse zu minimieren.
Die Vorlage sieht zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine gemeinsame Bürger- und Informationsveranstaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) zur Vorstellung des Vorhabens geplant. Das zuständige Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1297/23_VL sieht den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg vor. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Werries umfasst etwa 13.801 m² und dient als Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festlegungen zur zweigeschossigen Bauweise sowie zur Integration von Klimastandards, wie etwa Dachbegrünungen, Solarenergienutzung und Baumpflanzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes sowie der unteren Naturschutzbehörde in die Planungsunterlagen aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Hinweise zur Entwässerung, zur Stromversorgung und zum Artenschutz in die Begründung integriert. Für die Erschließung des Geländes wurde eine Befreiung vom Alleenschutz an der Ostwennemarstraße unter der Auflage von Ersatzpflanzungen beschlossen. Zudem müssen im Bereich der Allee zwölf Bäume im Verhältnis 1:2 ersetzt werden.
Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung von Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg, der Emschergenossenschaft, des Geologischen Dienstes NRW und der IHK Dortmund zu Themen wie Bergbau und Methanausgasungen. Die untere Denkmalbehörde und das Amt für Brandschutz äußerten keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Bebauungsplan soll mit der Begründung vom 16.10.2023 als Satzung beschlossen werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 13.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1299/23_VL behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Ziel des Verfahrens ist die Nachverdichtung des etwa 5.676 m² großen Gebiets durch die Errichtung von vier Zweifamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht etwa 78 % Wohnbaufläche, 17 % öffentliche Verkehrsflächen und 5 % öffentliche Grünflächen vor. Zur Sicherung des Übergangs zum angrenzenden Grünzug sowie zur Umsetzung eines Pflanzgebots soll der Geltungsbereich um einen fünf Meter breiten Streifen erweitert werden.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände berücksichtigt. Während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg auf mögliche Bodendenkmäler sowie Kampfmittel hinweisen, konnten Bedenken hinsichtlich eines Feuchtbiotops oder relevanter Artenschutzfunde durch Gutachten der Verwaltung entkräftet werden. Auch Hinweise auf eine historische Mühle oder eine Gefährdung des Grundwasserspiegels konnten nicht bestätigt werden.
Zur Klimaanpassung und zur Förderung der Innenentwicklung sind eine verpflichtende Dachbegrünung, ein Schottergartenverbot sowie eine Begrünung von mindestens 30 % der Grundstücksflächen vorgesehen. Zudem sollen Bodenarbeiten im Wurzelbereich vorhandener Eichen beschränkt werden. Die Vorlage sieht die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vor, wobei der Entwurf inklusive Begründung für die Dauer eines Monats ausgelegt wird. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1300/23_VL behandelt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“. Gegenstand ist die Umwidmung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals in der Gemarkung Berge von einem Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung. Ziel der Änderung ist die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von etwa 8.800 m². Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Änderung mit der redaktionell überarbeiteten Begründung vom 27.07.2023 vor. Dabei wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregung der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurde, wurde der Forderung der Bezirksregierung Arnsberg nach einer Anpassung der Flächennutzung nicht gefolgt, da diese bereits im Entwurf als Büro- und Verwaltungsgebiet vorgesehen ist.
Im Rahmen der Planung sind Klimaschutzmaßnahmen wie die Begrünung von Stellplätzen, Dachbegrünungen und die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Die Verwaltung integriert artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Vorgaben zur Eingriffsbilanzierung in die Begründung. Zudem sind Rodungs- und Rückbauarbeiten zeitlich auf den Zeitraum zwischen Oktober und März zu beschränken. Ein Bodenaustausch zur Beseitigung einer Altlastenverdachtsfläche ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Nach der Feststellung der Änderung soll die Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1301/23_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Ziel des Plans ist die Errichtung einer Büroimmobilie namens „Balanced Office Building - BOB.Hamm“ auf einem etwa 12.497 m² großen Areal. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² auf einer Grundfläche von circa 2.445 m². Geplant sind etwa 100 Stellplätze, von denen drei Viertel mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Zudem umfasst die Planung Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung, die Reduzierung der Versiegelung und die Nutzung regenerativer Energien.
Im Rahmen des Verfahrens soll der Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan sowie die redaktionell überarbeitete Begründung vom 23.10.2023 als Satzung verabschieden. Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Vorlage beinhaltet Anpassungen an der Fassadengestaltung, die nun eine Klinkerfassade ohne Putzflächen vorsieht, sowie eine Änderung der Stellplatzanzahl von 91 auf 100.
Die Planung berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband, die Stadtwerke Hamm sowie die untere Naturschutz-, Abfall- und Wasserbehörde. Auch die Ergebnisse der Beteiligung des Gestaltungsbeirats zur Fassadengestaltung sowie Hinweise zum Artenschutz und zu Altlasten im Gewerbegebiet sind in die Vorlage eingearbeitet. Ein Durchführungsvertrag liegt der Beschlussfassung vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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- 12.12.2023 · Rat
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1324/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1324/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 15.438 m². Dieser Bereich umfasst 15 Gebäude aus der Zeit um 1930, darunter ein Doppelhaus, sowie zwei öffentliche Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung besteht zu etwa 74,5 % aus Wohnflächen, zu 14,7 % aus Verkehrsflächen und zu 10,8 % aus Grünflächen.
Der Entwurf der Satzung vom 26. Juni 2023 soll zusammen mit der Begründung und dem Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes NRW sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im Dezember 2022, und die Behördenbeteiligung fand im Zeitraum zwischen August und September 2023 statt.
Die Verwaltung hält fest, dass die Belange der Energie- und Wasserversorgung durch die Satzung nicht berührt werden und die Betriebssicherheit der Versorgungssysteme unverändert bleibt. Die Beteiligung verschiedener Fachämter, darunter das Rechtsamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv sowie die Bauverwaltung, erfolgte ohne Bedenken. Es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.Bebauungsplan Nr. 06.098 - Tarnowitzer Bogen - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. städtebauliches Qualifizierungsverfahren 3. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1327/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1327/23_VL den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.098 „Tarnowitzer Bogen“ in Hamm-Bockum-Hövel behandelt. Das rund 14 Hektar große Plangebiet südöstlich der Tarnowitzer Straße soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Angestrebt wird eine Bebauungsdichte von etwa 30 bis 35 Wohneinheiten pro Hektar, wobei ein Anteil von circa 35 Prozent an gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist.
Die Planung umfasst neben der Bereitstellung von Wohnraum auch die Integration von Infrastruktur, darunter eine Kindertagesstätte und ein Feuerwehrgerätehaus, sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und Maßnahmen zur Regenrückhaltung. Die Umsetzung soll den Klimaschutzstandards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025 entsprechen, was insbesondere die Begrünung und die Prüfung einer Fernwärmeerweiterung einschließt.
Für die städtebauliche Entwicklung wurde die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens mittels Mehrfachbeauftragung beschlossen. Nach Abschluss der Planungsvorbereitung sollen drei Fachplanungsbüros im Rahmen eines Wettbewerbs Rahmenkonzeptionen erarbeiten. Eine Kommission wird diese Konzepte bewerten, um ein Vorzugskonzept als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren auszuwählen. Zudem wurde die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen. Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beriet das Vorhaben bereits im November 2023.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Planungsleistungen für eine Geh- und Radweganbindung vom Westausgang Hauptbahnhof zum Heinz-Kruse-Weg, inklusive BauwerksplanungZur Vorlage · 1252/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (1252/23_VL) vorgelegt, um die stufenweise Beauftragung von Ingenieur- und Gutachterbüros für die Planung und Bauleitung einer neuen Geh- und Radwegverbindung zu ermöglichen. Das Projekt sieht eine Verbindung vom Westausgang des Hauptbahnhofs bis zum Heinz-Kruse-Weg vor, die den Bereich Bockum-Hövel anbindet.
Die aktuelle Wegeführung nutzt Flächen der Deutschen Bahn, deren Nutzungsverträge jederzeit gekündigt werden können. Zudem ist die bestehende Eisenbahnbrücke über die Hafenstraße zu schmal für den Radverkehr, was ein Absteigen der Radfahrer erzwingt. Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen, wie die Erweiterung der Hafenbahn und den Anschluss der B63n an die Hafenstraße, sowie durch künftige Grundstücksverkäufe im Bereich Westbahnhof ist die langfristige Sicherung der aktuellen Route nicht gewährleistet.
Die geplante neue Verbindung soll über Rampen und zwei Brückenwerke führen, die den Kanal, die Lippe und die Trasse der Hafenbahn überqueren. Die Kosten für die Planungsleistungen werden auf insgesamt 980.000 Euro geschätzt, wobei die Initialkosten für die Vorplanung bis zur Leistungsphase 2 etwa 150.000 Euro betragen. Die weiteren Auszahlungen sind an einen positiven Baubeschluss gekoppert. Die Gesamtkosten für den Bau der Wegeverbindung inklusive der Ingenieurbauwerke werden vorläufig auf circa 15,5 Millionen Euro geschätzt. Für die Planungskosten wird die Beantragung von Fördermitteln durch Land und Bund angestrebt.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung und Anpassungsarbeiten Im Bestand, BaubeschlussZur Vorlage · 1267/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Von-Vincke-Schule sowie für Anpassungsarbeiten im Bestand verabschiedet. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS). Der geplante eingeschossige Anbau an der Nordwestseite des Hauptgebäudes wird einen Speiseraum, eine Kücheneinheit, Personalräume sowie Foyer und Sanitäranlagen umfassen. Durch den Einbau eines Treppenliftes und barrierefreier Sanitäranlagen soll die Barrierefreiheit des Schulgebäudes erhöht werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Während der erste Abschnitt den Neubau des Anbaus umfasst, sind im zweiten Abschnitt die Anpassungen im Bestand vorgesehen, um die OGS-Räume im Obergeschoss in Klassen- und Mehrzweckräume umzunutzen. Der Baubeginn für den Anbau ist für die zweite Hälfte des Jahres 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen ist. Die Arbeiten im Bestand sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.284.000 Euro. Davon entfallen 2.130.000 Euro auf den Anbau und 154.000 Euro auf die Anpassungen im Bestand. Der städtische Eigenanteil beträgt 324.600 Euro. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung geplant. Im Rahmen der Bauarbeiten werden drei geschützte Bäume durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Planer betraut.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bau eines Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt: ObjektbeschlussZur Vorlage · 1269/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines öffentlichen Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt vorgelegt. Das Projekt soll am Standort Stadthausstraße realisiert werden, wobei das Parkhaus in ein geplantes Wohngebäude der HGB integriert wird, das auf dem derzeitigen städtischen Betriebsparkplatz entstehen soll. Das Gebäude wird neben den Stellflächen für Fahrräder auch 17 Kleinappartaments beherbergen.
Das geplante Fahrradparkhaus soll über mehr als 310 Fahrradständer, 32 Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie Flächen für Lastenräder und eine Selfservice-Station verfügen. Zur Sicherheit sind eine Videoüberwachung und ein elektronisches Schließsystem vorgesehen. Der Betrieb der Anlage soll gemäß bestehender Beschlüsse durch die Stadtwerke erfolgen, wobei eine Übertragung der operativen Aufgaben an die Radstation im Hauptbahnhof geprüft wird.
Die Finanzierung der Planung und des Innenausbaus wird voraussichtlich durch Landesförderprogramme zu 95 Prozent gedeckt. Die verbleibenden Kosten für den städtischen Eigenanteil werden von den Stadtwerken getragen. Auch die anteiligen Kosten für die äußere Hülle des Gebäudes sollen weitgehend über Landesmittel finanziert werden, wobei die HGB als Bauherrin auftritt. Die Verwaltung plant, die Maßnahme zur Landesförderung anzumelden und bei Bedarf geeignete Planungsbüros zu beauftragen. Die Ausbauplanung wird nach der Vorbereitung der weiteren Schritte dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Hauptgebäude Fassadensanierung BaubeschlussZur Vorlage · 1280/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Sanierung der Fassade am Hauptgebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Sanierung ist aufgrund eines durch ein Ingenieurbüro festgestellten Zustands der bestehenden Fassadenkonstruktion erforderlich. Die bisherige Konstruktion aus Beton-Sandwichelementen weist durch Umwelteinflüsse und Korrosion Mängel in der Tragfähigkeit sowie im Wärmeschutz auf. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der vorgehängten Fassade durch eine Konstruktion aus vorgerautem Holz sowie Keramik an vandalismusgefährdeten Stellen. Zudem sollen die Fenster und Außentüren durch neue Isolierverglasungen mit Alurahmen ersetzt und ein sommerlicher Wärmeschutz durch Raffstores oder Textilrollsysteme realisiert werden. In Teilen des Gebäudes ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.250.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 202<0xC2>4 und 2025 auf 3.500.000 Euro beziehungsweise 1.750.000 Euro angesetzt sind. Durch die energetische Optimierung der Gebäudehülle soll der Heizenergieverbrauch reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant, wobei die Abstimmung mit der Schulleitung zur Minimierung von Störungen des Schulbetriebs erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Elisabeth-Lüders-Berufskolleg I Hauptgebäude: Sanierungen im Rahmen eines 4. und 5. Bauabschnitts, BaubeschlussZur Vorlage · 1282/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat den 4. und 5. Bauabschnitt für Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs I beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die geplanten Arbeiten sind auf die Jahre 2025 und 2026 terminiert.
Die baulichen Maßnahmen basieren auf einem bestehenden Brandschutzkonzept für die Liegenschaft. Im Jahr 2025 sind unter anderem Arbeiten im Kellergeschoss, wie die Abschottung von Lagerräumen und die Sanierung eines Prüfraums, sowie im Erdgeschoss vorgesehen. Dort sollen WC-Anlagen neu organisiert und ein zusätzlicher Rettungsweg durch eine Stahltreppe geschaffen werden. Im Jahr 2026 stehen im 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung, die Erneuerung von Decken und Beleuchtungsanlagen sowie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlage im Fokus.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 1.445.000 Euro. Davon sind für das Jahr 2025 Zahlungen in Höhe von 610.000 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von 835.000 Euro vorgesehen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorhanden. Im Zuge der Arbeiten werden vorhandene Bauschadstoffe, wie künstliche Mineralfasern, fachgerecht entfernt. Die Verwaltung führt die Maßnahme in Abstimmung mit der Schulleitung durch.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Sportzentrum Hamm-West – Sanierung der 400-m-RundlaufbahnZur Vorlage · 1305/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1305/23 die Sanierung der 400-Meter-Rundlaufbahn sowie der angrenzenden Leichtathletikanlagen im Sportzentrum Hamm-West beantragt. Die Vorlage beschreibt einen erheblichen Verschleiß des Kunststoffbelags, der durch eine reduzierte Griffigkeit, offene Fugen und Unebenheiten außerhalb der zulässigen DIN-Toleranzgrenzen gekennzeichnet ist.
Die geplante Baumaßnahme umfasst verschiedene technische Schritte, darunter die Erneuerung der Laufbahnentwässerung, die Reinigung und das Abschleifen des Belags sowie das Ausbessern von Schäden bis in die Basisschicht. Zudem sollen eine neue Gießbeschichtung aus Polyurethan aufgebracht, die Linierung erneuert und die Weitsprunggrube durch den Austausch von Sand und die Erneuerung der Einfassung instand gesetzt werden. Die Bauzeit wird bei geeigneter Witterung auf etwa 16 Wochen geschätzt.
Für die Umsetzung sind im Jahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 740.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2020 und 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sanierung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der notwendigen Arbeitsschritte zu beauftragen, um ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für Januar 2024 geplant, wobei ein Baubeginn im zweiten Quartal 2024 angestrebt wird. Die betroffenen Schulen und Vereine sollen in die zeitliche Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.1. Änderung zum Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 1315/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Ausbauplans S 18/21 für die Goethestraße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Alleestraße bis zum Südenwall. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses der 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die Planungsanpassungen ergeben sich aus einem Sicherheitsaudit sowie geänderten Richtlinien. Im Bereich der Goethestraße von der Alleestraße bis zur Schillerstraße werden die Breiten der Geh- und Radwege erhöht. Am Knotenpunkt Goethestraße/Schillerstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine vollständige Lichtsignalanlage installiert werden. In den Abschnitten zwischen Schillerstraße, Feidikstraße und Bismarckstraße werden die Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrstreifen und Parkplätzen auf 0,75 Meter verbreitert. Zudem wird der Radfahrstreifen auf der Ostseite bis zur Bismarckstraße fortgeführt. Im Bereich bis zum Südenwall werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt, wobei die Ladezone auf der Westseite entfällt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.300.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des kommunalen Straßenbaus in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro, Anliegerbeiträge sowie Zuschüsse für Bushaltestellen. Der städtische Eigenanteil beträgt etwa 515.950 Euro. Drei Bäume werden im Zuge der Maßnahmen gefällt und an anderer Stelle ersetzt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Ersatz für Rundsteuersignal öffentliche StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1325/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Steuerungstechnik der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu modernisieren. Hintergrund ist die Ankündigung des überregionalen Energieversorgers, das bisher genutzte Rundsteuersignal zum Ende des Jahres 2027 aufgrund der hohen Kosten für die Instandhaltung der veralteten Technik aus den 1960er-Jahren einzustellen. Da die Stadtwerke Hamm für die Unterhaltung der rund 22.100 Leuchtstellen verantwortlich sind, besteht Handlungsbedarf, eine neue Schalttechnik aufzubauen.
Der vorliegende Plan sieht vor, die Stadtwerke Hamm mit dem Umbau der Steuertechnik zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Als technische Lösung wird die Implementierung einer sogenannten Interact-Steuerung empfohlen. Diese umfasst den Austausch von Leuchten, die Nachrüstung von Empfängern sowie die Installation von GSM-Knotenpunkten. Die neue Technik ermöglicht neben der Fernsteuerung auch Funktionen wie Ferndiagnose, Energiemonitoring und eine Präsenzsteuerung durch Sensorik.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 985.000 Euro. Die Finanzierung soll über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2024 bis 2027, in mehreren Etappen erfolgen. Die Kosten verteilen sich auf den Austausch von Einzelleuchten, die Anpassung von Fußgängerüberwegen, die Umgestaltung der Schaltstellen sowie die Anpassung der Netzstruktur. Durch die neue Steuerung wird zudem eine Reduzierung der monatlichen Kosten für die Bereitstellung des Signals sowie ein leichter Rückgang des Energieverbrauchs erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.ISEK Hamm Weststadt: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1259/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1259/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Städtebauförderung NRW auf das Sanierungsgebiet Hamm-Weststadt. Die neuen Richtlinien, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und maximal zehnjährige Förderzeiträume vor.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Verlauf des Integrierten Handlungskonzepts „Heimat bleiben – Heimat werden“. Im Bereich der städtebaulichen Entwicklung wurden Maßnahmen wie die Umgestaltung des Viktoriaplatzes, die Schaffung der Grünverbindung Weststadt sowie der Bau des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße bereits umgesetzt. Zudem wurden über das Fassaden- und Hofflächenprogramm seit 2017 rund 47 Maßnahmen bezuschusst. Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Zusammenlebens wurden unter anderem Kita-Neubauten sowie das Stadtteilbüro Hamm-Westen realisiert, wobei letzteres ab 2023 aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
Aktuell laufen im Fördergebiet noch drei Maßnahmen, darunter der Aktionsfonds, der bis Ende 2024 fortgeführt werden kann. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Abschlussworkshop zur Evaluation und Dokumentation der Maßnahmen durchzuführen. Als abschließende bauliche Maßnahme ist die Beantragung des Trägerhauses Hamm im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE vorgesehen. Eine Überführung des Sanierungsgebiets in die neue Fördersystematik ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.ISEK Hamm-Innenstadt „Perspektive 2030“: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1291/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1291/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Innenstadt 2030“. Seit dem 1. Januar 2024 gelten angepasste Richtlinien, die unter anderem vorsehen, dass beantragte Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgeschlossen sein müssen.
Die Verwaltung gibt einen Rückblick auf bereits realisierte Projekte im Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem die Quartiersberatung, die Entwicklung des Kanalquartiers, die Aufwertung der Fußgängerzone sowie verschiedene Förderprogramme zur Gebäudesanierung und zur Belebung von Ladenlokalen. Auch die Umgestaltung des Schillerplatzes sowie verschiedene städtebauliche Studien und Bürgerbeteiligungsverfahren wurden durchgeführt.
Einige geplante Maßnahmen, wie die Umgestaltung der Rödinghauserstraße oder die Neugestaltung der Quartiersplätze Sedanstraße und Grünstraße, konnten bislang nicht realisiert werden. Die Verwaltung plant nun eine Fortschreibung des ISEK für die Innenstadt und die südliche Innenstadt, um die verbleibenden Maßnahmen inhaltlich und zeitlich zu prüfen und unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien erneut zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.ISEK Werries: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1257/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1257/23 befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien auf die Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtteil Werries. Aufgrund der Neufassung der Förderrichtlinien zum 1. Januar 2024, die eine Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von maximal zehn Jahren vorsieht, ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen für die Planung und Beantragung von Projekten.
Bisher bewilligte Maßnahmen, wie der barrierefreie Ausbau des Stadtteilzentrums Alte Schule Werries oder die Öffentlichkeitsarbeit, unterliegen weiterhin den alten Regelungen der Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Richtlinien von 2023. Dies macht eine Priorisierung der ISEK-Maßnahmen sowie die Auswahl eines ersten Projektpaketes erforderlich. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“.
Die Verwaltung plant, Ende Oktober den Förderantrag für den ersten Bauabschnitt der Grünen Umweltachse sowie für den Sportplatz am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zu stellen. Weitere Anträge für spätere Bauabschnitte und die Umgestaltung der Maximilianstraße sollen in den kommenden Jahren folgen. Parallel dazu wird die Akquise von Fördermitteln aus anderen Programmen, etwa für die Nahmobilität, angestrebt. Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop stimmt dem weiteren Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II: ? Einbringung ? Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1284/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung des Parkraumkonzepts für das Umfeld des Marienhospitals II vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Bürgeranregung, die auf die angespannte Parksituation hinweist. Eine aktuelle Untersuchung der Verwaltung bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung, wie eine hohe Parkraumauslastung und ein hoher Anteil an Fremdparkern, in Teilbereichen des Gebiets erfüllt sind.
Das vorliegende Konzept sieht die Einführung von Bewohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenabschnitten vor, darunter die Märkische Straße, die Knappenstraße sowie der Bereich Am Huckenholz. In einem ersten Schritt sollen insgesamt 114 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden, wobei eine Erweiterung auf bis zu 139 Plätze bei nachgewiesenem Bedarf möglich ist. Die Bewirtschaftung der ausgewiesenen Plätze soll durch eine Parkscheibenregelung von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erfolgen, während die restlichen Parkflächen im Straßenraum unbewirtschaftet bleiben. Zudem plant die Verwaltung Gespräche mit der Krankenhausleitung, um die Nutzung der hauseigenen Parkflächen zu optimieren.
Um eine breite Meinungsbildung zu ermöglichen, wird ein Beteiligungsverfahren eingeleitet. Dieses umfasst eine Online-Bürgerbeteiligung sowie eine Offenlage des Konzepts im Technischen Rathaus und im Bürgeramt Uentrop im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Ergänzend wird eine Bürgersprechstunde beim Stadtplanungsamt angeboten. Nach Abschluss der Beteiligung wird das Konzept im Frühjahr 2024 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.ISEK Pelkum/Wiescherhöfen: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1260/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1260/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung NRW 2023 auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen“. Die neuen Richtlinien, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und einen maximalen Umsetzungszeitraum von zehn Jahren vor. Dies bedeutet für das Sanierungsgebiet, dass die Gesamtmaßnahme planmäßig bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein soll.
Bereits bewilligte Maßnahmen, wie die Quartiersberatung, das Fassaden- und Hofflächenprogramm, der Verfügungsfonds sowie die Sportanlage Selbachpark, unterliegen weiterhin den Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Regelungen, was eine Priorisierung der weiteren Projekte erfordert.
Geplante Vorhaben im Rahmen des ISEK umfassen unter anderem die Anmeldung der Baumaßnahme Schulzenpark für das Programm 2024, die Fortführung der Umgestaltung des Wiescherhöfener Marktes sowie die Beantragung von Mitteln für den Spielplatz Kolonie Wiescherhöfen. Zudem sind die energetische Sanierung und die Barrierefreiheit des Jugend- und Stadtteilzentrums sowie der Ausbau des Rad- und Fußwegenetz zur Verknüpfung des CreativReviers Heinrich Robert mit den Ortskernen vorgesehen. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungen sowie der Bereitstellung der Haushaltsmittel beauftragt.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Ausbauplan S 13/23 - Baugebiet „Heimshof Ost“Zur Vorlage · 1279/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1279/23 den Ausbauplan S 13/23 für das Baugebiet „Heimshof Ost“ vorgelegt. Der Plan sieht den Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen vor, sobald eine Bebauungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht ist. Da die Hochbebauung im Gebiet bereits die 80-Prozent-Marke erreicht hat und durch laufende Wohnhausprojekte eine Quote von 95 Prozent angestrebt wird, steht der Ausbau der Straßen Helmut-Simshäuser-Straße und Heinrich-Wiese-Straße an.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen neuen Anschluss an den Kreisverkehr Sachsenring. Die bauliche Umsetzung sieht vor, die Verkehrsflächen als Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise zu gestalten. Ein Abschnitt der Heinrich-Wiese-Straße wird als Wohnsammelstraße ausgebaut, wobei die Fahrbahn durch einen begrünten Streifen von den Fuß- und Radwegen getrennt wird. Die Planung umfasst die Pflanzung von 31 Bäumen verschiedener Arten sowie die Schaffung von 69 öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum. Zudem wird eine energiesparende Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtmitteln installiert.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahme werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen. Die Belange für Barrierefreiheit sowie Klimaschutz wurden im Plan berücksichtigt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs fanden bereits statt. Der Beschluss des Ausbauplans erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Ausbau des Kinderspielplatzes Heimshof OstZur Vorlage · 1290/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1290/23 den Ausbau des Kinderspielplatzes im Erschließungsgebiet Heimshof Ost im Bezirk Hamm-Heessen beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der etwa 1.500 Quadratmeter großen Spielfläche sowie des angrenzenden Grünzugs von rund 1.000 Quadratmetern. Der Ausbau soll barrierearm gestaltet werden, wobei die Planung Erkenntnisse aus einer Kinderbeteiligung vom Juli 2023 berücksichtigt.
Die geplante Gestaltung sieht eine Gliederung in zwei Bereiche vor. Ein nördlicher Teil ist für Kleinkinder mit einer Sandbaustelle, einer Bauchschaukel sowie einer zweifachen Schaukel vorgesehen. Der südliche Bereich umfasst eine Rasenfläche mit verschiedenen Kletter- und Bewegungsgeräten, darunter ein Turm mit Edelstahlrutsche, ein Spinnenkletternetz, eine Hangelstrecke und ein Balancierseil. Zur Begrünung und Beschattung sind verschiedene klimaresiliente Baumarten und Hecken geplant, die zudem einen ökologischen Nutzen für Insekten bieten sollen.
Die Finanzierung sowie die Durchführung der Bauarbeiten erfolgen durch die Sparkasse, basierend auf dem Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 07.098. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Ausbaus vor, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Anfragen
- 1.Zustand der WilhelmstraßeZur Vorlage · 0516/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0516/23_AF den Zustand der Wilhelmstraße thematisiert. Die Anfrage, die für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 28. November 2023 vorgesehen ist, bezieht sich auf Beobachtungen zum Straßenbelag sowie auf die Lage bestimmter Gullideckel.
Konkret wird auf den Zustand des Straßenbelags im Bereich des Westenschützenhofs sowie auf zu tief im Straßenbelag liegende Gullideckel im Abschnitt zwischen dem Stadtteilzentrum und der Unterführung hingewiesen. Die Ratsgruppe führt an, dass der Zustand der Straße Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben könne.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung mehrerer Fragen gebeten. Hierzu gehört die Klärung, ob der Zustand der Straße der Stadtverwaltung bekannt ist und seit wann. Zudem wird nach Informationen über etwaige Unfälle oder Fahrzeugschäden sowie nach dem Zeitpunkt der letzten umfassenden Instandhaltungsmaßnahmen gefragt. Die Anfrage bittet zudem um Auskunft über bestehende Sanierungspläne, deren Details, den zeitlichen Rahmen sowie die geschätzten Kosten für notwendige Maßnahmen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob bereits Bürgerbeschwerden bezüglich der Gullideckel vorliegen und ob Maßnahmen zur Prüfung oder Reparatur dieser Abdeckungen ergriffen wurden. Abschließend wird um eine Einschätzung zur Verkehrssicherheit der Gullideckel sowie um Informationen über die Intervalle und den Zeitpunkt der letzten Prüfungen gebeten.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Zustand der WilhelmstraßeZur Vorlage · 0828/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. November 2023 Informationen zum Zustand der Wilhelmstraße angefordert. Im Fokus der Anfrage stehen der Straßenbelag im Bereich des Westenschützenhofs sowie die Lage von Gullideckeln zwischen dem Stadtteilzentrum und der Unterführung. Die Ratsgruppe verwies auf Beobachtungen, wonach der Straßenbelag und die Position der Schachtdeckel das Fahrverhalten von Autofahrern beeinflussen könnten. Zudem wurden Fragen zur Kenntnisnahme der Verwaltung, zu Unfallhäufungen, zu vergangenen Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu Kosten und Zeitplänen für eine Sanierung gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass der Zustand der Wilhelmstraße bekannt ist. Eine Häufung von Unfallstellen in den genannten Abschnitten ist der Verwaltung nicht bekannt. Der städtische Bauhof hält die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Sanierung der Wilhelmstraße im Abschnitt von der Silberstraße bis zur Otto-Brenner-Straße ist bereits durch den Baubeschluss 1119/23 geplant; die entsprechenden Kosten sind in diesem Beschluss aufgeführt.
Bezüglich der Schachtdeckel liegen der Verwaltung keine aktuellen Bürgerbeschwerden vor. Die städtischen Straßenbegeher haben bereits auffällige Schachtdeckel gemeldet, woraufhin die zuständigen Eigentümer, der Lippeverband und die Post AG, angeschrieben wurden. Die Schachtdeckel des Lippeverbands werden als verkehrssicher eingestuft. Eine regelmäßige Begutachtung der Straßen durch Straßenbegeher findet in diesem Bereich alle drei Wochen statt, wobei erfasste Schäden an den Bauhof gemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- I.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Masterplan Wohnen Büro IRI – Herr Heinze
- 2.Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes – Herr Gawin
- J.Verschiedenes