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Beschlussvorlage

ISEK Pelkum/Wiescherhöfen: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur Städtebauförderung

1260/23_VL 28.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 1260/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung NRW 2023 auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen“. Die neuen Richtlinien, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und einen maximalen Umsetzungszeitraum von zehn Jahren vor. Dies bedeutet für das Sanierungsgebiet, dass die Gesamtmaßnahme planmäßig bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein soll.

Bereits bewilligte Maßnahmen, wie die Quartiersberatung, das Fassaden- und Hofflächenprogramm, der Verfügungsfonds sowie die Sportanlage Selbachpark, unterliegen weiterhin den Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Regelungen, was eine Priorisierung der weiteren Projekte erfordert.

Geplante Vorhaben im Rahmen des ISEK umfassen unter anderem die Anmeldung der Baumaßnahme Schulzenpark für das Programm 2024, die Fortführung der Umgestaltung des Wiescherhöfener Marktes sowie die Beantragung von Mitteln für den Spielplatz Kolonie Wiescherhöfen. Zudem sind die energetische Sanierung und die Barrierefreiheit des Jugend- und Stadtteilzentrums sowie der Ausbau des Rad- und Fußwegenetz zur Verknüpfung des CreativReviers Heinrich Robert mit den Ortskernen vorgesehen. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungen sowie der Bereitstellung der Haushaltsmittel beauftragt.

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