ISEK Hamm Weststadt: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur Städtebauförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1259/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Städtebauförderung NRW auf das Sanierungsgebiet Hamm-Weststadt. Die neuen Richtlinien, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und maximal zehnjährige Förderzeiträume vor.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Verlauf des Integrierten Handlungskonzepts „Heimat bleiben – Heimat werden“. Im Bereich der städtebaulichen Entwicklung wurden Maßnahmen wie die Umgestaltung des Viktoriaplatzes, die Schaffung der Grünverbindung Weststadt sowie der Bau des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße bereits umgesetzt. Zudem wurden über das Fassaden- und Hofflächenprogramm seit 2017 rund 47 Maßnahmen bezuschusst. Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Zusammenlebens wurden unter anderem Kita-Neubauten sowie das Stadtteilbüro Hamm-Westen realisiert, wobei letzteres ab 2023 aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
Aktuell laufen im Fördergebiet noch drei Maßnahmen, darunter der Aktionsfonds, der bis Ende 2024 fortgeführt werden kann. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Abschlussworkshop zur Evaluation und Dokumentation der Maßnahmen durchzuführen. Als abschließende bauliche Maßnahme ist die Beantragung des Trägerhauses Hamm im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE vorgesehen. Eine Überführung des Sanierungsgebiets in die neue Fördersystematik ist nicht erforderlich.
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- 14.11.2023kein Ergebnis hinterlegt