ISEK Hamm-Innenstadt „Perspektive 2030“: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur Städtebauförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1291/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Innenstadt 2030“. Seit dem 1. Januar 2024 gelten angepasste Richtlinien, die unter anderem vorsehen, dass beantragte Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgeschlossen sein müssen.
Die Verwaltung gibt einen Rückblick auf bereits realisierte Projekte im Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem die Quartiersberatung, die Entwicklung des Kanalquartiers, die Aufwertung der Fußgängerzone sowie verschiedene Förderprogramme zur Gebäudesanierung und zur Belebung von Ladenlokalen. Auch die Umgestaltung des Schillerplatzes sowie verschiedene städtebauliche Studien und Bürgerbeteiligungsverfahren wurden durchgeführt.
Einige geplante Maßnahmen, wie die Umgestaltung der Rödinghauserstraße oder die Neugestaltung der Quartiersplätze Sedanstraße und Grünstraße, konnten bislang nicht realisiert werden. Die Verwaltung plant nun eine Fortschreibung des ISEK für die Innenstadt und die südliche Innenstadt, um die verbleibenden Maßnahmen inhaltlich und zeitlich zu prüfen und unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien erneut zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
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