ISEK Werries: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur Städtebauförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1257/23 befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien auf die Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtteil Werries. Aufgrund der Neufassung der Förderrichtlinien zum 1. Januar 2024, die eine Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von maximal zehn Jahren vorsieht, ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen für die Planung und Beantragung von Projekten.
Bisher bewilligte Maßnahmen, wie der barrierefreie Ausbau des Stadtteilzentrums Alte Schule Werries oder die Öffentlichkeitsarbeit, unterliegen weiterhin den alten Regelungen der Förderrichtlinien von 2008. Für zukünftige Bewilligungen greifen jedoch die neuen Richtlinien von 2023. Dies macht eine Priorisierung der ISEK-Maßnahmen sowie die Auswahl eines ersten Projektpaketes erforderlich. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“.
Die Verwaltung plant, Ende Oktober den Förderantrag für den ersten Bauabschnitt der Grünen Umweltachse sowie für den Sportplatz am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zu stellen. Weitere Anträge für spätere Bauabschnitte und die Umgestaltung der Maximilianstraße sollen in den kommenden Jahren folgen. Parallel dazu wird die Akquise von Fördermitteln aus anderen Programmen, etwa für die Nahmobilität, angestrebt. Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop stimmt dem weiteren Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 28.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 16.11.2023kein Ergebnis hinterlegt