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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 16.03.2021, Nr. 0044/21
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken sowie Erneuerung des Geh- und Radweges Adenauerallee zwischen Nordring und Abzweig in Höhe Haus-Nr. 14a.Zur Vorlage · 0346/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken sowie zur Erneuerung eines Abschnitts der Adenauerallee vorgelegt. Die Maßnahmen sind unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 umgesetzt werden.
Der Plan umfasst die Erneuerung der Deckschicht an mehreren Geh- und Radwegen, darunter Abschnitte in der Ostwenemarsstraße, der Heithofer Allee, dem Pentlinger Holz, dem Markenweg und der Katzenkuhle. Zudem ist eine investive Maßnahme zur Asphaltbefestigung der Adenauerallee zwischen dem Nordring und dem Abzweig in Höhe der Hausnummer 14a vorgesehen, um eine durchgängige Asphaltierung entlang des Datteln-Hamm-Kanals zu gewährleisten.
Im Bereich der Fahrbahnen ist die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Straßen vorgesehen, unter anderem in der Werler Straße, der Eschenallee, der Ackerstraße, der Ostwenemarsstraße, der Ostenallee, der Eschenbuschstraße, der Sandbochumer Straße, dem Herbert-Sandhoff-Weg, der Münsterstraße, dem Afyonring sowie dem Ennigerweg. Ergänzend sollen Schäden an Asphaltstraßen durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau behoben werden.
Des Weiteren sind Instandsetzungen an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa im Pirolweg, Klostergarten oder Krußenkamp, sowie Erneuerungen der Fahrbahnbeläge an drei Brücken über die Ahse und die Geithe geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 2.391.800 Euro für konsumtive Aufwendungen und 50.000 Euro für investive Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt über Instandhaltungsrückstellungen aus dem Jahr 2020.
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Beratungsfolge
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Vereinbarung über die Durchführung der Pflichtfortbildung im Rettungsdienst für Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes der Stadt HammZur Vorlage · 0363/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung einer Vereinbarung über die Durchführung der Pflichtfortbildung im Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes der Stadt Hamm sicherzustellen. Gemäß dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die erforderlichen Fortbildungen mit einem jährlichen Umfang von mindestens 30 Stunden pro Person durchzuführen, um die Einsatzbereitschaft des Personals zu gewährleisten.
Der vorgeschlagene Vertrag soll ab dem Jahr 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden. Es besteht zudem die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jährlichen Aufwendungen für diese Fortbildungsmaßnahmen werden auf etwa 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt laut Vorlage über die Rettungsdienstgebühren, wodurch eine vollständige Refinanzierung angestrebt wird. Die Mittel sind in den Folgejahren berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Vorlage keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 14.06.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Genehmigung der Bestellung von Herrn Selberg zum Vorstandsmitglied der Sparkasse HammZur Vorlage · 0318/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm beschlossene Ernennung eines neuen Mitglieds für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.
Die Notwendigkeit der Neubesetzung ergab sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen Vorstandsmitglieds zum 31. März 2021. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW ist der Verwaltungsrat für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig, während die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse, in diesem Fall die Stadt Hamm, erforderlich ist.
Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit des Beschlusses damit, dass Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz über mindestens zwei geeignete Geschäftsleiter verfügen müssen, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Instituts aufrechtzuerhalten. Da ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied nicht mehr zur Vertretung befähigt ist und die nächste ordentliche Ratssitzung erst im Juni 2021 stattgefunden hätte, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die schulischen Betreuungsangebote und die Angebote der frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0335/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Aussetzung der Elternbeiträge für verschiedene Betreuungsangebote beschlossen. Die Regelung umfasst rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende des Kita-Jahres am 31. Juli 2021 die Befreiung von den Beiträgen für die Angebote der frühkindlichen Bildung, einschließlich Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Ebenso werden die Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote, wie die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMi), für denselben Zeitraum ausgesetzt.
Die Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die pädagogischen Angebote im genannten Zeitraum tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Bereits geleistete Zahlungen für diesen Zeitraum werden von der Stadt zurückerstattet. Die Finanzierung der Träger, deren Einnahmen auf den tatsächlichen Elternbeiträgen basieren, wird durch den städtischen Haushalt sichergestellt.
Die Verwaltung führt die Maßnahme auf die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen im Betreuungsangebot zurück. Neben den Mindererträgen im Bereich der Kita- und Schulbetreuung entstehen Mehraufwendungen für Angebote der Sekundarstufe I. Während das Land Nordrhein-Westfalen bereits Teilbeträge für die Monate Januar und Februar erstattet hat, steht eine Entscheidung über die Beteiligung des Landes an den weiteren Ausfällen noch aus. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 3.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 2.+3. BauabschnittZur Vorlage · 0319/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Baubeschluss für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Umsetzung der Bauabschnitte 2, welcher eine Zweifachsporthalle und den Bauteil F umfasst, sowie des Bauabschnitts 3 mit der Sekundarstufe II (Bauteil E) unter Einbeziehung externer Planungsbüros zu beauftragen. Voraussetzung für diesen Beschluss sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
Die Bruttobaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf insgesamt 13.361.000 Euro. Der zweite Bauabschnitt ist mit etwa 7.404.000 Euro veranschlagt, während der dritte Bauabschnitt Kosten in Höhe von rund 5.957.000 Euro verursacht. Zur Finanzierung stehen 10.085.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2021 sowie eine Differenz von 3.658.000 Euro aus einer Schulpauschale des Landes zur Verfügung.
Die Planung wurde gegenüber ursprünglichen Entwürfen angepasst. Neben der Erweiterung von einer Einfach- zur Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen wurden Anpassungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie klimaschutzrelevante Bauteile wie Gründächer, eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk in die Planung aufgenommen. Der Bauabschnitt 2 soll Anfang 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen sein, während der dritte Bauabschnitt im Frühjahr oder Sommer 2023 startet und nach den Sommerferien 2024 endet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Errichtung einer Lernfabrik 4.0, BaubeschlussZur Vorlage · 0331/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0331/21_VL behandelt den Baubeschluss zur Errichtung und Ausstattung einer Lernfabrik 4.0 am Eduard-Spranger-Berufskolleg sowie die Ersatzpflanzung von zwölf Bäumen. Das Vorhaben umfasst einen Neubau mit einer Nutzungsfläche von etwa 995 Quadratmetern, der unter anderem einen Kfz-Raum sowie einen CNC-Maschinenraum beinhaltet, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.877.000 Euro. Davon entfallen 4.029.300 Euro auf Einzahlungen, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.847.700 Euro. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird ein Mehrbedarf von etwa 1.400.000 Euro angemeldet.
Aufgrund veränderter Anforderungen wird das Projekt als Weiterbildungseinrichtung statt als Werkstatthalle realisiert. Dies führt durch technische Komplexität, eine neue Dachbegrünung und die Integration zusätzlicher Nutzungseinheiten wie eines barrierefreien WCs zu einer Nutzflächenmehrung von etwa 95 Quadratmetern sowie zu gestiegenen Materialpreisen. Die Kosten für den Baukörper werden mit 3.945.000 Euro veranschlagt, während die Kosten für die Ausstattung 1.931.900 Euro betragen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und Ausstattung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Fachplanungsbüros betraut. Der Baubeginn ist für Ende 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ durch freie TrägerZur Vorlage · 0373/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0373/21 den Antrag auf Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ vor. Die Programme, die Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes sind, richten sich an mehrsprachige Familien und unterstützen die sprachliche Entwicklung von Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren sowie den Übergang zur Grundschule.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. mit der Durchführung betraut werden. Voraussetzung für die Umsetzung im Kita-Jahr 2021/2022 sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2022 ff. durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 269.200,00 Euro. Für das Kalenderjahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 135.500,00 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2022 Kosten von 167.000,00 Euro kalkuliert werden. Zur Deckung der Kosten werden Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300,00 Euro eingesetzt. Die Durchführung der Programme umfasst die Betreuung durch zweisprachige Erzieherinnen in zahlreichen Kindertageseinrichtungen und interessierten Grundschulen in verschiedenen Sozialräumen der Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.06.2021 · Integrationsrat
- 6.Erweiterung der zweigruppigen Kita „Spatzennest“ zu einer dreigruppigen Einrichtung in einem Ersatzbau an der Werler Straße im Sozialraum Hamm Mitte in Trägerschaft der Elterninitiative Spatzennest e.V.Zur Vorlage · 0385/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die zweigruppige Kindertageseinrichtung der Elterninitiative „Spatzennest e.V.“ durch einen Ersatzbau an der Werler Straße zu einer dreigruppigen Einrichtung zu erweitern. Das Vorhaben sieht den Neubau auf dem bisherigen Grundstück vor, wobei die Erweiterung im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden soll. Nach den aktuellen Planungen soll die Einrichtung zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 die Betreuung von bis zu 55 Kindern im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt ermöglichen. Durch die zusätzliche Gruppe für Kinder unter drei Jahren wird das Angebot im Sozialraum Hamm-Mitte um eine u3-Gruppe ergänzt.
Der Neubau wird durch einen Investor errichtet und an den bisherigen Träger zu einem gesetzlich refinanzierbaren Mietzins vermietet, wobei eine feste Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Veräußerung des Grundstücks an den Investor. Räumlich wird die Einrichtung auf das Rahmenkonzept „Multifunktionalität“ vorbereitet, um künftig bedarfsorientierte Betreuungsangebote, etwa für Integrations- oder arbeitsmarktpolitische Zwecke, realisieren zu können.
Die Stadt übernimmt für die neue Gruppe einen vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3,4 Prozent des verbleibenden Trägeranteils, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die technische Ausstattung so zu gestalten, dass die Entwicklungsbeobachtung digital erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt belaufen sich für die Jahre 2022 und 2023 auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 191.500 Euro.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Solidaritätsfonds der Stadt Hamm „Echte Hammer helfen“ wegen der Corona-Krise 2021.Zur Vorlage · 0324/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0324/21 die Fortführung des Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ für das Jahr 2021 beantragt. Der Fonds wird mit einem Budget von 35.000 Euro ausgestattet. Die Mittel sind für die Unterstützung gemeinnütziger Vereine vorgesehen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Die Förderung richtet sich an in Hamm ansässige und aktive Vereine aus den Bereichen Soziales, Brauchtum, Kultur, Sport, Natur, Umwelt sowie Eine-Welt-Arbeit. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Darlegung einer finanziellen Notlage, die etwa durch ausbleibende Einnahmen aus Veranstaltungen oder geringere Mitgliedsbeiträge begründet ist. Zudem müssen bereits erhaltene Förderungen von Bundes- oder Landesebene offengelegt werden.
Der Höchstbetrag für eine einzelne Förderung beläuft sich in der Regel auf maximal 2.000 Euro, wobei das Entscheidungsgremium im Einzelfall über höhere Beträge entscheiden kann. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch einen siebenköpfigen Förderbeirat, der mit Mitgliedern der Ratsfraktionen besetzt wird, während die Verwaltung beratend zur Seite steht. Die Ausschreibung soll mit einer Antragsfrist von zwei Wochen zeitnah umgesetzt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm. Lokale Kreative präsentieren sich der Hammer Bevölkerung im Zeitraum 10.-12.09.2021 in der InnenstadtZur Vorlage · 0402/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Durchführung des Projekts „h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm.“ im Zeitraum vom 10. bis 12. September 2021 zugestimmt, sofern die Finanzierung der Realisierung gesichert ist. Die Veranstaltung soll in der Innenstadt zwischen dem Bahnhof und der Musikschule stattfinden und als Open-Air-Format konzipiert sein. Ziel des Projekts ist es, lokalen Kunstschaffenden, Chören, Bands sowie der Kreativwirtschaft eine Plattform zur Präsentation zu bieten und kulturelle Angebote im öffentlichen Raum zu schaffen.
Die Finanzierung der geplanten Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro erfolgt unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Die Kulturstiftung des Bundes trägt im Rahmen des Förderprogramms „Kultursommer 2021“ einen Anteil von 80 Prozent, was einem Betrag von 160.000 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 40.000 Euro. In der Kostenplanung sind auch Maßnahmen zum Hygieneschutz berücksichtigt.
Das Kulturbüro übernimmt die federführende Umsetzung der weiteren Planungen. Dabei sollen neben kreativen Multiplikatoren auch Vertreter der Ratsfraktionen in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das Projekt knüpft an vorangegangene Formate der Stadt an, die darauf abzielten, die lokale Kunstszene und die Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.ComeBack.Hamm. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bewältigen. Impulse für nachhaltigen wirtschaftlichen Aufbruch setzen.Zur Vorlage · 0411/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0411/21_VL sieht die Einführung des Programms „ComeBack.Hamm.“ vor, welches Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung nach der Corona-Krise und zur Förderung eines nachhaltigen Aufbruchs in Hamm umfasst. Ziel ist die Stärkung kleiner und mittelständischer Betriebe, des Einzelhandels, der Hotellerie sowie der Gastronomie. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung des strategischen Beirats „Wirtschaft.Hamm.2030“ unterstützt. Zur Entlastung der Gastronomie sollen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Werberitter bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden.
Für die Innenentwicklung sind die Nutzung der „Hammer Karte“ sowie zwei Verfügungsfonds vorgesehen: Ein Fonds zur Belebung von Leerständen mit rund 180.000 Euro und ein Fonds zur Steigerung der Aufenthaltsqualität mit etwa 500.000 Euro, beide gefördert durch Land, Bund und EU. Weitere Projekte umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Sinne einer Smart-City-Strategie sowie die Entwicklung des Bahnhofsquartiers und des CreativQuartiers Heinrich Robert.
Im Bereich der Energie- und Logistikinfrastruktur ist die Planung eines 20 MW Elektrolyseurs durch die Trianel GmbH und die Stadtwerke Hamm GmbH vorgesehen. Zudem wird die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs angestrebt. Zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung sieht die Vorlage die Verstetigung eines Investitionsprogramms für Bildung und Infrastruktur in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro über fünf Jahre vor. Zudem sollen Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Schulbetreuung halbiert werden. Die Vorlage fordert zudem die Übernahme von Altschulden und Corona-Folgeschäden durch Bund und Länder.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages anlässlich der Veranstaltung „GenussFest“ vom 26.09.2021 auf den 12.09.2021Zur Vorlage · 0414/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Verlegung eines verkaufsoffenen Sonntages. Ursprünglich war der verkaufsoffene Sonntag anlässlich der Veranstaltung „GenussFest“ für den 26. September 2021 geplant. Durch die Änderung soll dieser Termin auf den 12. September 2021 vorverlegt werden.
Grund für die vorgeschlagene Anpassung ist die zeitliche Zusammenführung mit der Veranstaltung „h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm.“, die vom 10. bis zum 12. September 2021 stattfindet. Da die Inhalte des „GenussFestes“ im Rahmen der Veranstaltung „h4“ umgesetzt werden, sieht die Verwaltung eine inhaltliche Nähe der beiden Formate. Eine Bündelung der Kapazitäten soll durch die zeitliche Verschiebung erreicht werden.
Die Vorlage verweist zudem auf das Protokoll des Beirates Einzelhandel vom 9. Juni 2021, wonach die Mitglieder des Beirates die Vorverlegung des verkaufsoffenen Sonntages unterstützen, um von der erwarteten hohen Besucherfrequenz der Großveranstaltung zu profitieren. Die Beteiligten des „runden Tisches Verkaufsoffene Sonntage“ wurden zur Stellungnahme aufgefordert, deren Ergebnisse der Vorlage beigefügt sind. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Verordnung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 11.Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2022ffZur Vorlage · 0338/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem im Jahr 2012 zwischen der Verwaltung und den Trägern der Wohlfahrtspflege einvernehmlich entwickelten Fördermodell. Die Förderung dient der Unterstützung von Angeboten, die die selbstständige Lebensführung im Quartier fördern und zur Prävention von Vereinsamung beitragen sollen.
Die finanziellen Aufwendungen für die Bezuschussung sind mit einer jährlichen Dynamisierung von 3,5 % zur Deckung prognostizierter Kostensteigerungen festgesetzt. Für das Jahr 2022 sind 43.244 Euro vorgesehen, für 2023 44.757 Euro und für 2024 46.323 Euro. Die Mittel verteilen sich auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Evangelischen Kirchenkreis Hamm.
Die weitere Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Träger sind verpflichtet, jeweils bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der Kosten, Finanzierung sowie einen Sachbericht umfasst. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung der Bezuschussung bis 2024, wobei eine erneute Überprüfung der Förderung nach diesem Zeitraum im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 12.Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0250/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Die Regelung umfasst die Überlassung von Räumen wie dem Forum, der Bibliothek und dem Foyer an Personen, Vereine, Verbände oder Institutionen. Eine Vermietung für rein gewerbliche Zwecke kann durch die Museumsdirektion oder die Verwaltungsleitung genehmigt werden.
Die Ordnung legt fest, dass eine Überlassung nicht erfolgt, wenn die Nutzer nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen. Zudem sind Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer in den Räumen festgeschrieben. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung sowie die Haftung für Schäden liegt beim Nutzer. Die Entscheidung über die Vermietung obliegt der Museumsdirektion und der Verwaltungsleitung, wobei kein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag besteht.
Die Entgeltstruktur sieht Grundgebühren für die Nutzung der verschiedenen Bereiche vor, wobei die Nutzung des Forums 500 Euro pro Tag beträgt, während Bibliothek und Foyer jeweils 100 Euro kosten. Für Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen zusätzliche Zuschläge an. Technische Leistungen, wie die Nutzung von Verstärkeranlagen oder Beamern, sowie Serviceleistungen durch die Haustechnik oder die Verwaltung sind gesondert entgeltpflichtig. Für gemeinnützige Vereine aus Hamm ist eine Ermäßigung von 25 Prozent vorgesehen, während Anbieter der lokalen freien Kunst- und Kulturszene eine Ermäßigung von 50 Prozent auf das Grundnutzungsentgelt erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · 0295/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0295/21 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter Punkt 1.2 im zweiten Abschnitt um den Begriff „im Gustav-Lübcke-Museum“.
Hintergrund der Vorlage ist die bereits durch die Beschlussvorlage 0250/21 verabschiedete Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübcke-Museum. Damit diese spezifische Ordnung für das Museum wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Überlassungen von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum gilt, da für diesen Bereich eine eigene Zweckbestimmung vorliegt.
Das Museum verfügt mit dem Forum über einen multifunktionalen Veranstaltungssaal, der verschiedene Bestuhlungsformen für Kongresse, Symposien oder Fachtagungen ermöglicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Neben der reinen Raumvermietung sollen ergänzende Formate wie Kurzführungen oder Workshops angeboten werden. Mit der Anpassung der Satzung wird die rechtliche Grundlage für die eigenständige Regelung der Raumnutzung im Museum geschaffen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 14.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0396/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Grund für die Anpassungen ist die Umstellung des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) durch die Landesregierung NRW. Das Programm wird sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Grundschulzeit ausgeweitet.
In der Folge ändern sich die Unterrichtsgebühren für den dritten JeKits-Jahrgang von bisher 420 Euro auf 276 Euro pro Jahr, da die Gebührenhöchstgrenze durch das Land neu vorgegeben ist. Gleichzeitig entfällt der Titel „JeKitsPlus im dritten Schuljahr“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einnahmeverlust durch die geringeren Gebühren durch die Übernahme von Sozialbefreiungen durch das Land teilweise ausgeglichen wird.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Verstetigung des Angebots „Elementarer Eltern-Kind-Unterricht“ sowie die Aufnahme des „Elementaren Musizierens“ für Kinder mit Begleitperson in die Gebührenordnung. Zudem wurde der Begriff des Vorgängerprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Satzung entfernt. Die Satzung enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zur Gebühr für die Überlassung von Instrumenten und zur Erstattung bei Unterrichtsausfall. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenmindererträge werden auf etwa 65.232 Euro geschätzt, während durch die Erstattung von Sozialermäßigungen Mehrerträge in Höhe von 25.000 Euro erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0401/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. August 2021 beschlossen. Die Anpassungen der Satzung basieren auf verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Erfordernissen.
Im Bereich des elementaren Musikunterrichts wurde die Umsetzung von Programmen in Kindertageseinrichtungen an die aktuelle Rechtslage im KiBiz angepasst, wodurch nun Kooperationsprogramme wie „Kita und Musikschule“ vorgesehen sind. Zudem wurde die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ in das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) überführt und die Laufzeiten der Programme entsprechend der neuen Struktur angepasst.
Die Liste der Kooperationspartner wurde um stationäre Senioreneinrichtungen erweitert. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Unterrichtsform: Neben dem Präsenzunterricht wurde die Möglichkeit verankert, in begründeten Ausnahmefällen Distanzunterricht oder hybride Formate einzusetzen. Die Entscheidung über die pädagogische und organisatorische Umsetzung dieser Formate liegt bei der Musikschulleitung.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Instrumentenüberlassung, die Fristen für An- und Abmeldungen sowie die Probezeiten. Zudem wurden die Bedingungen für einen Ausschluss vom Unterricht, etwa bei Zahlungsverzug oder unentschuldigtem Fehlen, präzisiert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0374/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. Juni 2021 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.654.740,59 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 404.746,90 Euro. Dieser Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Abschlusses und des Lagebertes erfolgte mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Prüfbericht wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KGZur Vorlage · 0407/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG sowie der mittelbaren Beteiligung an der Komplementärgesellschaft Wasserstoffzentrum Hamm GmbH zugestimmt. Die Stadtwerke Hamm GmbH wird als Kommanditistin mit einer Einlage von bis zu 2.500 Euro an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG beteiligt. Zudem wurde die Ermächtigung beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH dazu zu berechtigen, den Abschluss notwendiger Verträge, einschließlich eines Konsortialvertrages, zu befürworten.
Ziel des Vorhabens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung und der Betrieb eines Wasserstoffclusters im östlichen Ruhrgebiet. Geplant ist eine Power-to-Gas-Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff am Standort des Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG. Die Anlage soll mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 20 MW betrieben werden, wobei die Stromversorgung bevorzugt über erneuerbare Energien erfolgen soll. Die Infrastruktur soll die Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs, kommunaler Fahrzeugflotten sowie industrieller Abnehmer ermöglichen.
In einer ersten Projektphase sollen technische und wirtschaftliche Machbarkeitsanalysen sowie die Einwerbung von Fördermitteln im Fokus stehen. Für diese Vorentwicklungsphase wird ein Finanzbedarf von etwa 600.000 Euro erwartet, wobei ein Großteil durch Fördermittel gedeckt werden soll. Die weitere Projektentwicklung und etwaige Kapitalerhöhungen werden nach Abschluss der Studien in den zuständigen Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH entschieden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2020Zur Vorlage · 0409/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0409/21_VL befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2020. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt und den Jahresüberschuss in Höhe von 1.399.077,31 Euro beraten. Die Prüfung durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, über die Verwendung des Jahresüberschusses zu entscheiden. Der Vorschlag sieht vor, den gesamten Betrag von 1.399.077,31 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Zusätzlich wird dem Rat der Stadt Hamm beantragt, die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entlasten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Wahlprüfung der Kommunalwahl am 13.09.2020 und der Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters am 27.09.2020Zur Vorlage · 0306/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0306/21 die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020 beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung der Wahl zum Rat der Stadt Hamm, der Bezirksvertretungen sowie der Wahl des Oberbürgermeisters einschließlich der Stichwahl vom 27. September 2020.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde nach Ablauf der Einspruchsfristen eine Überprüfung der Wahlergebnisse durch den Wahlprüfungsausschuss vorgesehen. Die Einspruchsfrist für die Kommunalwahl endete am 19. Oktober 2020, während die Frist für die Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters am 5. November 2020 ablief.
Die Verwaltung legt dar, dass gegen die Wahl der Ratsmitglieder, der Bezirksvertretungen sowie die Wahl des Oberbürgermeisters keine Einsprüche eingegangen sind. Zudem liegen nach Kenntnis der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen, der Wahlhandlung oder der Ergebnisfeststellung vor, die die Gültigkeit der Wahlen infrage stellen könnten.
Auf Basis dieser Feststellungen wird der Rat der Stadt Hamm dazu angehalten, die Wahlen gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären, da keine der gesetzlich definierten Gründe für eine Ungültigkeit vorliegen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Wahlprüfungsausschuss
- 20.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 21.Charta Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 0410/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 verabschiedet. Die Charta stellt eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet dar, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Grundlage der Initiative sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, wobei der Fokus insbesondere auf den Zielen für menschenwürdige Arbeit, nachhaltigen Konsum sowie Klimaschutz liegt.
Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei kommunalen Einkäufen verstärkt nachzuweisen und den Anteil fair gehandelter Produkte bei öffentlichen Beschaffungen sowie kommunalen Veranstaltungen zu erhöhen. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen, Fairtrade-Kitas und Fairtrade-Jugendhäuser gesteigert sowie die Bedeutung des Fairen Handels im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung gestärkt werden. In der Verwaltung soll mindestens eine Ansprechperson für das Thema benannt werden.
Zusätzlich zu den regionalen Zielen der Charta hat die Stadt Hamm drei ergänzende Ziele festgelegt. Dazu gehört der bevorzugte Einkauf von Produkten des Fairen Handels bei anerkannten Organisationen sowie die Durchführung von vier Informationsveranstaltungen für Schulen und Kitas bis zum Jahr 2025. Bis 2028 soll zudem ein Konzept zum Thema „Fairer Handel im Sport“ in Kooperation mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund entwickelt werden, das auch den Einsatz von Sportmitteln aus fairer Produktion berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreise 117 und 118 zur Landtagswahl 2022Zur Vorlage · 0316/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0316/21_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für die Wahlausschüsse der Wahlkreise 117 und 118 zur Landtagswahl 2022. Die Stadt Hamm ist für diese Wahl in zwei Wahlkreise unterteilt. Der Wahlkreis 118 umfasst die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen, während der Wahlkreis 117 den Stadtbezirk Herringen zusammen mit den Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen umfasst.
Für den Wahlkreis 117, dessen Kreiswahlleiter der Landrat des Kreises Unna ist, wird der Rat der Stadt Hamm aufgefordert, das auf das Gebiet der Stadt Hamm entfallende Mandat zu besetzen. Basierend auf der Mitteilung des Kreiswahlleiters und dem Kommunalwahlergebnis werden hierfür eine Beisitzerin oder ein Beisitzer sowie eine stellvertretende Beisitzerin oder ein stellvertretender Beisitzer der SPD vorgeschlagen.
Für den Wahlkreis 118, dessen Wahlleiter der Oberbürgermeister der Stadt Hamm ist, obliegt dem Rat die Wahl der sechs Mitglieder des Wahlausschusses. Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Ergebnis der Ratswahl vom 25. Mai 2014 und sieht zwei Sitze für die SPD, zwei Sitze für die CDU, einen Sitz für die Grünen sowie einen Sitz für die FDP vor. Die entsprechenden Vorschläge der Fraktionen sind im Beschlussvorschlag enthalten. Die Aufgaben der Ausschüsse umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters, die Beschlussfassung über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB) - GremienbesetzungZur Vorlage · 0388/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) vorgelegt. Der Antrag betrifft die personelle Veränderung des städtischen Vertreters innerhalb des Gremiums.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der bisherige Vertreter mit Wirkung zum 31. Juli 2021 aus der Gesellschafterversammlung der HGB abberufen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Hamm zum genannten Zeitpunkt. Als Nachfolge wurde ein neuer städtischer Vertreter für die Gesellschafterversammlung benannt, der die Vertretung der Stadt ab dem 1. August 2021 übernehmen soll.
Die Entscheidung über die Benennung des Vertreters erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Vorlage in der Sitzung am 29. Juni 2021 mit der entsprechenden Beschlussvorschrift angenommen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Bestellung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch den Arbeitskreis für BehinderteZur Vorlage · 0403/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0403/21 die Besetzung des Behindertenbeirates ergänzt. Hintergrund der Vorlage war, dass bei der ursprünglichen Bestellung der Mitglieder des Beirates in der Ratssitzung vom 23. März 2021 noch nicht alle Besetzungen durch den Arbeitskreis für Behinderte feststehen konnten.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Behinderte wurde ein ordentliches Mitglied für den Beirat bestellt. Zudem wurde eine stellvertretende Mitgliedschaft festgelegt, welche die Vertretung für ein bisheriges Mitglied übernimmt. Mit dieser Entscheidung werden die personellen Lücken in der Zusammensetzung des Gremiums geschlossen. Die Vorlage sah keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm vor. Der entsprechende Beschluss wurde nach der Beratung im Hauptausschuss durch den Rat gefasst.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 25.Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied Wahl eines beratenden Mitgliedes und dessen StellvertretungZur Vorlage · 0404/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 29. Juni 2021 wurde die Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung beschlossen. Die Vorlage 0404/21 sieht vor, das Gremium um ein weiteres beratendes Mitglied zu ergänzen. Dieser Erweiterungsschritt folgt auf eine bereits im November 2020 erfolgte Anpassung der Ausschussstruktur, durch die zwei weitere beratende Mitglieder der Bezirksschülervertretung sowie des Stadtsportbundes hinzugekommen waren.
Die Neuerung sieht vor, dass die Stadtschulpflegschaft Hamm ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung für den Ausschuss benennt. Auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft Hamm wurde die Wahl einer Person als beratendes Mitglied und einer weiteren Person als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme vollzogen. Die Verwaltung stellte in der Sachdarstellung fest, dass durch diesen Beschluss die Beteiligung der Stadtschulpflegschaft im Ausschussprozess formal verankert wird. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Erweiterung des Ausschusses werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 26.Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch das Deutsche Rote KreuzZur Vorlage · 0405/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0405/21 eine Neubesetzung im Behindertenbeirat beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für das Gremium.
Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Person als Nachfolge für ein bisheriges stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die benannte Person als stellvertretendes Mitglied in den Behindertenbeirat der Stadt Hamm zu wählen. Mit der Neubesetzung erfolgt ein Austausch der personellen Vertretung für die Vertretung des Deutschen Roten Kreuzes im Beirat.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat behandelt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Behindertenbeirat zu verzeichnen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 27.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0413/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0413/21 eine Änderung in der Gremienbesetzung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beschlossen. Konkret wurde die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgenommen. Als Nachfolger für diese Position wurde ein neues Mitglied entsandt.
Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt. Die Neubesetzung der Position erfolgt vor dem Hintergrund, dass die bisherige Vertretung nach der Kommunalwahl aufgrund der unveränderten Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit bei der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH nicht weiter in der Gesellschafterversammlung verbleibt.
Zudem wurde die Anweisung erteilt, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages dem Beschluss zur personellen Änderung in der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zustimmen sollen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt HammZur Vorlage · 0233/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 29.Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“Zur Vorlage · 0248/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“ vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der städtischen Regelungen an die aktuellen Förderrichtlinien des Landes.
Im Rahmen der Neugestaltung ändert sich die Verteilung der Fördermittel. Da das Land den Fördersatz im Programm 2021 auf 70 Prozent erhöht hat, reduziert sich der städtische Anteil auf 30 Prozent. Zudem entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 92.000 Euro brutto für Antragsteller, um den bindenden Landesrichtlinien zu entsprechen.
Auch die Förderhöhen und Sätze werden angepasst. Für Kirchen oder Religionsgemeinschaften steigt der maximale Zuwendungsanteil von bisher 25 Prozent auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, während für private Antragsteller ein Satz von bis zu 50 Prozent vorgesehen ist. Die Höchstgrenze der Förderung wird von 6.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Des Weiteren wird der Stundensatz für Eigenleistungen von 12,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 33.000 Euro und Erträge von 23.000 Euro, was einem städtischen Eigenanteil von 10.000 Euro entspricht. Die Mittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der geänderten Richtlinien unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 30.Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015Zur Vorlage · 0386/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vorgelegt. Die bisherige Satzung, die seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft war, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden.
Grund für diesen Schritt ist die Inkrafttreten der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) am 23. Oktober 2019. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst eine umfassende Überarbeitung der Gebührenfestsetzung, die auf Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Städtetags und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen basiert. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun unmittelbar auf Grundlage der neuen Tarifstelle Gebühren erheben kann, entfällt die Notwendigkeit einer eigenen, abweichenden Satzung. Die künftige Gebührenerhebung erfolgt somit ausschließlich im Rahmen der durch die AVerwGebO NRW festgelegten Werte.
Mit der Neugestaltung der Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen erwartet, die auf etwa 55.000 Euro beziffert wird. Die genaue Höhe der Einnahmen ist von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 31.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 32.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 33.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 34.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung eines Teilbereiches der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089Zur Vorlage · 0098/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße – beschlossen. Die Änderung umfasst eine Anpassung des Planungsrechts, um den Verlauf der Geithe zu sichern und die Lage der Planstraße zu verändern. Das Plangebiet in der Gemarkung Schmehausen umfasst etwa 177.817 m², wobei der Großteil auf Industrieflächen entfällt.
Gegenstand der Planung ist die Sicherung des Bachlaufs der Geithe als Wasserfläche mit öffentlichem Grün sowie die Schaffung eines Hochwasserrückhalteraums. Zur Klimaanpassung wurde die Vorgabe zur Dachbegrünung auf 100 % der Dachflächen erhöht. Weitere ökologische Maßnahmen umfassen die Begrünung von Stellplatzanlagen, Fassadenbegrünungen bei Bürogebäuden sowie die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel zur Vermeidung von Lichtemissionen für Fledermausarten.
Aufgrund von Ausbauplänen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Datteln-Hamm-Kanal werden die Flurstücke 366, 369 und 351 aus dem Geltungsbereich der Planänderung ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für diese Flächen aufgehoben.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen für Vogelarten und die Kreuzkröte festgelegt. Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit von Ausweichlebensräumen sowie die Eignung der neuen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen als gegeben an. Die Anpassung der Planzeichnung und des Umweltberichts erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 35.Städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0199/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat die städtebauliche Rahmenplanung für die Stadtbezirksbereiche Berge, Westtünnen und Rhynern als Endbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Planung dient als informelle, planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets.
Der Planungsprozess wurde von der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern initiiert und umfasste eine Bestandsanalyse sowie die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. In den Prozess wurden die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange einbezogen, unter anderem durch Bürgerwerkstätten und die Auslegung der Planunterlagen. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anregungen und Stellungnahmen in einer separaten Dokumentation gewürdigt.
Der Endbericht analysiert verschiedene Handlungsfelder wie Stadtgestaltung, Freiraum, Wohnen, Gewerbe, Versorgung, soziale Infrastruktur sowie Verkehr. Ein Schwerpunkt liegt auf zwei Vertiefungsbereichen: dem Areal südlich des Bahnhaltepunkts Westtünnen sowie der historischen Ortsmitte von Rhynern. Für die Entwicklung des Gebiets wurden zudem Strukturkonzepte und Entwurfsskizzen erarbeitet.
Die Rahmenplanung ist bei der Aufstellung künftiger Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planung kontinuierlich an neue Erkenntnisse, insbesondere im Bereich der Klimafolgenanpassung, sowie an die Anforderungen der Verkehrswende und des Wohnungsbedarfs angepasst werden muss.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 36.Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat die Städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Bockum-Hövel als Endbericht vor. Die Planung dient als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Hintergrund der Erarbeitung war die Notwendigkeit, auf räumlich-strukturelle Veränderungen zu reagieren, die insbesondere durch die angekündigte Schließung des St. Josef-Krankenhauses entstanden sind.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme in verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Nutzung, Städtebau, Mobilität und Nahversorgung. Auf Basis einer SWOT-Analyse wurde ein Konzept entwickelt, das ein Leitbild sowie konkrete Handlungsfelder und Ziele definiert. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der Untersuchung des Standorts des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Hierbei sollen vertiefende Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums sowie die Prüfung eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes in Verbindung mit einer Mobilitätsstation zu untersuchen.
Ein weiteres Ziel der Rahmenplanung ist die Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anpassung des Stadtbezirks an den Klimawandel. Hierzu sollen die Barrierewirkung von Hauptverkehrsstraßen gemindert und die klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden. Für die Umsetzung der prioritären Teilbereiche, wie den Bereich um den Marktplatz und den Krankenhausstandort, sind weiterführende, konkretisierende Planungen vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 37.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0222/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0222/21_VL betrifft die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.104 – An der Erlöserkirche II. Das geplante Areal im Stadtbezirk Mitte umfasst etwa 21.600 m² zwischen dem Schleppweg, der Straße „An der Erlöserkirche“ und der Ahornallee. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet, um etwa 50 neue Wohneinheiten zu schaffen. Das Vorhaben umfasst drei Eigenheime, drei kleinere Mehrfamilienhäuser sowie zwei größere Gebäude, die ein Angebot für betreutes Wohnen beinhalten können. Neben den Wohnflächen sind Erschließungsflächen sowie öffentliche Grünflächen, darunter eine Parkanlage und ein Kinderspielplatz, vorgesehen. Dabei sollen Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung und eine Begrenzung der Versiegelung, berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 1. Januar 2018 sowie die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Flurstücke 720 und 877 werden aus dem Entwurfsgebiet entnommen, da dort kein Planungsbedarf besteht. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur Erschließung und Löschwasserversorgung sowie des Lippeverbandes zur Entwässerung und Dachbegrünung in die Planung aufgenommen. Zudem wurden Hinweise der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zum Artenschutz berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung vom 7. Mai 2021 öffentlich ausgelegt werden.
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- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 38.Neubekanntmachung des FlächennutzungsplansZur Vorlage · 0301/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans beschließen. Seit der letzten Bekanntmachung im Dezember 2008 sind insgesamt 17 Änderungen sowie 34 Berichtigungen wirksam geworden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diese einzelnen Anpassungen in einer neuen zeichnerischen Fassung des Plans zusammenzuführen. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden zu erhalten.
Im Rahmen dieser Neufassung werden zudem Planungen und Nutzungsregelungen auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls als nachrichtliche Informationen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Neubekanntmachung gemäß § 6 (6) BauGB hat dabei eine rein deklaratorische Wirkung. Es werden keine neuen planerischen Inhalte geschaffen; vielmehr wird der bestehende Plan in seiner aktualisierten Form neu veröffentlicht. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen und Berichtigungen. Ein neues Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die neuen Planunterlagen können im Stadtplanungsamt eingesehen oder über die Website der Stadt Hamm abgerufen werden.
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- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 39.Bebauungsplan Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0326/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0326/21_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße. Ziel der Planung ist die Aufstellung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für ein 808 m² großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Das Plangebiet befindet sich im Eckbereich der Martin-Luther-Straße, des Martin-Luther-Platzes und der Nassauerstraße. Die geplante Maßnahme dient der Baulückenschließung und sieht die Schaffung von Wohnraum mit einem Schwerpunkt auf Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten sowie die Bereitstellung von Flächen für gewerbliche Nutzungen vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Fläche unter Berücksichtigung der detaillierten Flurstücks- und Grenzverläufe. Die Planung integriert Teile des Martin-Luther-Platzes und orientiert sich an den Zielen des Klimaaktionsplans durch Innenentwicklung. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hamm das Gebiet als Wohnbaufläche definiert, können die Inhalte des Bebauungsplans direkt aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine frühzeitige Beteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Dies soll dazu dienen, über die Ziele, Zwecke, Lösungen und Auswirkungen der Planung zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Rat ist angehalten, die Vorlage in der Sitzung am 29.06.2022 zu beraten.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 40.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0340/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0340/21_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einem etwa 1.435 m² großen Grundstück im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das geplante Gebiet umfasst das Flurstück 592 sowie das Flurstück 661, welches zur Sicherung der Erschließung als Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr sowie als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist.
Die geplante Nutzung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 vor. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem optionalen Nicht-Vollgeschoss. Klimaschutzrelevante Festsetzungen beinhalten die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Dachbegrünungen, die Anpflanzung von Laubgehölz-Hecken sowie den Erhalt eines Laubbaums.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen unter anderem von den Stadtwerken und dem Lippeverband ein. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange umfassten Themen wie Entwässerung, Bergbau, Artenschutz, Archäologie sowie die Löschwasserversorgung und die Erdgeschossfußbodenhöhe. Der Rat wird um den Satzungsbeschluss zur Planänderung und zur Begründung vom 17.02.2021 gebeten. Mit der Verabschiedung und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wodurch die 6. Änderung im Geltungsbereich außer Kraft tritt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 41.Bebauungsplan Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0382/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0382/21_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – im Stadtbezirk Pelkum vor. Das Vorhaben umfasst ein 9.724 m² großes Plangebiet, das im Rahmen der Wohnbaulandinitiative eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Geplant sind etwa 20 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Flächenverteilung umfasst Grundstücksflächen für Wohnen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Bebauierung mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Quartiersentwicklung. In bestimmten Gebieten ist die Installation von Photovoltaikmodulen oder Solarwärmekollektoren auf Dachflächen verpflichtend, während in anderen Bereichen eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen umfassen ein Verbot von Schottergärten sowie eine Begrünungspflicht von 30 % der unbebauten Flächen. Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Einwände von Anwohnern eingereicht. Diese thematisieren alternative Nutzungen wie Obstgärten oder Hundewiesen, den Schutz von Wildtieren, die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie die Belastung durch Lärm, Feinstaub und Baustellenverkehr. Zudem wurde die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kritisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung im Auftrag der Wohnbaulandinitiative erfolgt und die bestehende ÖPNV-Anbindung als ausreichend bewertet wird. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände. Der Bebauungsplanentwurf soll gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
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