Vereinbarung über die Durchführung der Pflichtfortbildung im Rettungsdienst für Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung einer Vereinbarung über die Durchführung der Pflichtfortbildung im Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes der Stadt Hamm sicherzustellen. Gemäß dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die erforderlichen Fortbildungen mit einem jährlichen Umfang von mindestens 30 Stunden pro Person durchzuführen, um die Einsatzbereitschaft des Personals zu gewährleisten.
Der vorgeschlagene Vertrag soll ab dem Jahr 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden. Es besteht zudem die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jährlichen Aufwendungen für diese Fortbildungsmaßnahmen werden auf etwa 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt laut Vorlage über die Rettungsdienstgebühren, wodurch eine vollständige Refinanzierung angestrebt wird. Die Mittel sind in den Folgejahren berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Vorlage keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 28.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 14.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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