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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 13.12.2022, Nr. 0229/22
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeit: Lippeaue; Regelung der Benutzung der Lippe zwischen Wehr Hamm und Brücke MünsterstraßeZur Vorlage · 1180/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Änderung der Straßen- und Anlagenordnung sowie der Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung zugestimmt. Die Änderung der bestehenden Straßen- und Anlagenordnung dient der Klarstellung, dass Gewässer erster Ordnung, wie der Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe, nicht dem Geltungsbereich dieser Ordnung unterliegen.
Gleichzeitig wurde eine neue Verordnung zur Regelung der Benutzung der Lippe zwischen dem Wehr Hamm und der Brücke Münsterstraße beschlossen. Hintergrund ist die Freigabe des Erlebensraums Lippeaue für die Öffentlichkeit. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im genannten Abschnitt des Flusses durch die Fernsteuerung des Wehrs Hamm unvorhersehbare und lebensgefährliche Strömungen entstehen können. Zudem besteht aufgrund der Wassertrübung keine Sicht auf das Gefälle des Flussbettes, und die Wasserqualität wird als nicht badetauglich eingestuft.
Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, umfasst das Verbot das Baden und Schwimmen sowie die Nutzung von Booten, Boards, Luftmatratzen und ähnlichen Gegenständen. Eine Ausnahme besteht für Wanderfahrten mit Ruder- und Paddelbooten, insbesondere für Kanuten, die ihre Boote an der bestehenden Zuwegung unterhalb des Wehres einsetzen. Ebenso bleibt die Nutzung durch Arbeits-, Aufsichts- und Rettungsboote von Behörden und Wasserrettungsorganisationen zulässig. Die Entscheidung erfolgte auf Verweis der Bezirksregierung Arnsberg zur Abwehr von Gefahren für den Menschen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Handlungskonzept „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 weiter auszubauen. Im Rahmen der Vorlage 1124/23 wird die Verwaltung beauftragt, die bisherigen 0,5-Stellen in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen jeweils um eine weitere 0,5-Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen aufzustocken. Diese Maßnahme dient der Intensivierung der altersgerechten Quartiersarbeit. Die Aufstockung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 besteht. Damit sollen alle neun Sozialräume der Stadt mit jeweils einer vollen Stelle ausgestattet sein.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, für die Erweiterung der Stellen ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, Strukturen für eine selbstbestimmte Lebensführung älterer Menschen zu stärken, die Quartiersentwicklungsprozesse zu erweitern und durch präventive Hausbesuche sowie digitale Angebote die Erreichbarkeit der Zielgruppe zu erhöhen. Die Finanzierung der Aufstockung ist für die Jahre 202
Die Kosten für die zusätzliche Finanzierung der fünf 0,5-Stellen belaufen sich auf 229.600 Euro im Jahr 2024, 238.800 Euro im Jahr 2025 und 248.350 Euro im Jahr 2026. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt HammZur Vorlage · 1131/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Anerkennung des Mietspiegels 2023 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet beschlossen. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels ist zum Stichtag 01.07.2023 vorgesehen.
Im Gegensatz zum bisherigen einfachen Mietspiegel 2021, der auf einer Fortschreibung älterer Daten basierte, erfüllt der Mietspiegel 2023 die wissenschaftlichen Anforderungen an ein qualifiziertes Verfahren gemäß § 558d Abs. 1 BGB. Die Erstellung erfolgte durch ein externes Unternehmen auf Basis einer repräsentativen Datenerhebung. Im Rahmen eines Befragungsverfahrens wurden im November 2022 rund 4.000 Vermieterinnen und Vermieter kontaktiert, woraus eine bereinigte Nettostichprobe von 5.137 Wohnungen resultierte. Die Auswertung der Daten erfolgte mittels Regressionsanalyse, wobei 14 Merkmale einen statistisch gesicherten Einfluss auf die Miethöhe aufzeigten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerstellung ist die Erarbeitung einer adressgenauen Wohnlagenkarte, welche die Stadt Hamm in die Kategorien einfach, mittel und gut unterteilt. Der Prozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, in dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener städtischer Ämter, des Gutachterausschusses, der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH sowie der Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. vertreten waren. Durch die Einstufung als qualifizierter Mietspiegel entsteht eine erhöhte Rechtssicherheit im Mieterhöhungsverfahren, da die im Mietspiegel angegebenen Entgelte im gerichtlichen Verfahren als widerlegbar vermutet gelten.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm -Zur Vorlage · 1146/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms beschlossen. Dieses Programm dient der Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA), einem Qualitätsmanagementsystem zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, Prioritäten und Budgets wird durch ein interdisziplinäres Klimateam koordiniert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Durchführung einzelner Maßnahmen erforderlichen weiteren Beschlüsse vorzubereiten, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen steht.
Das Programm basiert auf einer vorangegangenen Klimawirkungsanalyse und einer Ist-Analyse der kommunalen Gegebenheiten in sechs Maßnahmenbereichen. Diese umfassen unter anderem Strategie und Planung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Infrastruktur im öffentlichen Raum, interne Organisation sowie Kommunikation und Partizipation. Zu den angestrebten Zielen gehören die Sicherung von Ressourcen wie Trinkwasser, die Verbesserung der Schwammfunktion, der Hochwasserschutz sowie die Förderung der klimagerechten Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung.
Der Prozess umfasst die Analyse, die Erstellung des Aktivitätenprogramms, die Umsetzung der Projekte sowie die abschließende Zertifizierung und Auszeichnung durch eine externe Auditierung, die für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Teilnahme am ECA ermöglicht durch Benchmarking den Austausch von bewährten Verfahren mit anderen teilnehmenden Kommunen. Die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Verfahren sind vorhanden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 7.Abschluss eines „Pakt für den Sport“ inkl. Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. (SSB)Zur Vorlage · 1152/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 8.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 1156/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ vorgelegt. Die Programme, die zur Unterstützung der mehrsprachigen Entwicklung von Kindern und zur Förderung der Familiensprache sowie der deutschen Sprache dienen, sollen für das Kita-Jahr 2023/2024 weitergeführt werden. Hierzu sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. als Träger beauftragt werden.
Die fachliche Begleitung und Koordination der Angebote erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum Hamm. Während die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ auf Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in verschiedenen Sozialräumen abzielen, fokussiert sich „Rucksack Schule“ auf die Unterstützung von Familien im Bereich der Grundschulen.
Für die Finanzierung der Maßnahmen sind im Kalenderjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 164.000 Euro und im Jahr 2024 Aufwendungen von 201.000 Euro vorgesehen. Die städtischen Eigenanteile belaufen sich für 2023 auf 120.900 Euro und für 2024 auf 201.000 Euro. Für das Jahr 2023 wurden Fördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ sowie aus dem Programm „Rucksack Schule NRW“ beantragt, wobei die Zusage der Landesmittel noch aussteht. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 06.06.2023 · Integrationsrat
- 9.Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-Ticket-ModellZur Vorlage · 1170/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, im Schuljahr 2023/24 als Schulträger am Deutschland-Ticket-Modell teilzunehmen. Mit dieser Entscheidung wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Durch die Teilnahme am Modell erhalten 3.350 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket kostenfrei. Für die rund 22.500 weiteren Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht die Möglichkeit, das Ticket als Selbstzahler für einen Preis von 29,00 Euro zu erwerben.
Im Zuge dieser Neuregelung wird der vorangegangene Ratsbeschluss zur Einführung eines Schulwegtickets mit Freizeitnutzen so lange ruhend gestellt, bis das Deutschland-Ticket-Modell nicht mehr genutzt werden kann. Die Stadt Hamm verpflichtet sich im Rahmen des Modells, die bisher eingesetzten Haushaltsmittel weiterhin den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung der Schülerbeförderung sicherzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Schuljahr 2023/2024 belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 2,11 Millionen Euro. Dieser Betrag wird zur Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung an die Verkehrsbetriebe Hamm verwendet, wobei die Kosten auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet. Die Teilnahme am Modell ist nach aktuellem Stand auf das Schuljahr 2023/24 begrenzt, da die rechtliche Grundlage durch einen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit zeitlich befristet ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 10.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1161/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien der Stadt HammZur Vorlage · 1167/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 die Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien beschlossen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, die seit 2017 bestehende Ordnung an veränderte Nutzungsverhalten und aktuelle Trends in der Bibliotheksarbeit anzupassen sowie die Attraktivität und Zugänglichkeit der Angebote zu erhöhen.
Die Neufassung sieht wesentliche Änderungen bei den Gebührenstrukturen vor. So wird die Jahresgebühr für Einzel- und Familienausweise um 20 Prozent reduziert. Zudem wird für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ein kostenloser Jahresausweis eingeführt, womit die bisherige Regelung für Kinder bis 12 Jahre erweitert wird. Weitere Maßnahmen umfassen die Streichung von Gebühren für die Ausleihe von physischen, audiovisuellen und digitalen Medien, mit Ausnahme von Bestsellern, sowie den Wegfall der Vormerkgebühren. Auch das Verfahren bei der Fälligkeit von Säumnisgebühren wird vereinfacht.
Die Verwaltung geht bei der Umsetzung von geschätzten Gebührenmindereinnahmen in Höhe von etwa 43.000 Euro aus. Diese Summe setzt sich aus der Senkung der Jahresgebühr um circa 19.000 Euro, der Streichung der Medieneinzelgebühren um etwa 15.000 Euro sowie Änderungen bei den Versäumnis- und Vormerkgebühren zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Fachabteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 1165/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Vorlage 1165/23_VL basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 32.493.344,76 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 1.785.929,87 Euro. Laut der Sachdarstellung der Verwaltung ist dieser Jahresfehlbetrag auf einen Sondereffekt zurückzuführen, der durch die Anpassung der Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie entstanden ist. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb ein positives Jahresergebnis in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro erzielt.
Der beschlossene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ebenso werden die Ergebnisse der einzelnen Sparten des Abfallwirtschaftsbetriebs auf neue Rechnung vorgetragen, wobei die Details der jeweiligen Spartenergebnisse der beigefügten Übersicht der Vorlage zu entnehmen sind. Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Klimarelevante Auswirkungen der Vorlage wurden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1175/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für Brandschutz, technische Hilfeleistung, und Rettungsdienst (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst) der Stadt HammZur Vorlage · 1166/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens für eine neue Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Rettungsdienst. Dies umfasst die Ausstattung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung einer angemessenen Ausrüstung der Einsatzkräfte, da durch nutzungsbedingten Verschleiß regelmäßige Ersatzbeschaffungen notwendig sind. Die neue Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Februar 2024 eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ergibt. Die Verwaltung führt dieses Verfahren fort, um an die seit 2016 bestehende Praxis der Rahmenvereinbarungen anzuknüpfen, da die aktuelle Vereinbarung zum 2. Februar 2024 ausläuft.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2024 bis 2027 werden auf insgesamt 2.000.000 Euro geschätzt. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 800.000 Euro auf den Haushalt, während die verbleibenden 1.200.000 Euro durch Rettungsdienstgebühren refinanziert werden sollen. Die Mittel sind in den Haushaltsplänen für 2024 und 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Ausschreibung soll zudem die Grundsätze der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.Umbesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 1173/23_VL · Beschlussvorlage
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1178/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 17.Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · 1182/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgelegt. Der Antrag geht auf einen Vorschlag der SPD-Fraktion zurück.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Kommunale Gesundheitskonferenz. Als Nachfolge für eine Bürgervertreterin soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 18.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 1185/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 1185/23 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitz der Gremienbesetzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Konkret geht es um die personelle Veränderung innerhalb des Beirats für Arbeitsmarktpolitik, der dem Verwaltungsrat des Jobcenters zugeordnet ist.
Der Rat empfiehlt dem Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenter AöR, den bisherigen Vertreter für den Bereich Wirtschaft und Handwerk aus dem Beirat für Arbeitsmarktpolitik abzuberafen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin für diesen Bereich zu benennen.
Der Beirat für Arbeitsmarktpolitik setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung umfasst einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadtverwaltung, vier weitere vom Rat der Stadt zu benennende Vertreter, einen Vertreter der Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände. Die endgültige Benennung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Rates der Stadt durch den Verwaltungsrat.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 19.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG)Zur Vorlage · 1108/23_VL · Beschlussvorlage
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.BÜ-Beseitigungen Dierhagenweg/Südfeldweg mit Haltepunkt Westtünnen Hier: Ausbauplan S 06/23 P+R-Anlagen Nord und SüdZur Vorlage · 1109/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1109/23 den Ausbauplan S 06/23 für die Park+Ride-Anlagen (P+R) Nord und Süd vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Parkplatzkapazitäten im Bereich Westtünnen zu modernisieren und die Verkehrsicherheit durch die Aufhebung der höhengleichen Kreuzungen am Dierhagenweg und Südfeldweg zu erhöhen. Im Zuge dessen soll der Straßenabschnitt des Südfeldweges zwischen Verdistraße und Von-Thünen-Straße unter Verwendung eines neuen Eisenbahnüberführungsbauwerks verlegt werden.
Die Planung umfasst die Schaffung funktionsfähiger P+R- und Bike+Ride-Anlagen auf beiden Bahnsteigseiten. Die Anlage Süd wird mit 70 Parkplätzen, Bushaltestellen, E-Lademöglichkeiten sowie barrierefreien Zugängen ausgestattet. Die Anlage Nord umfasst 42 Parkplätze, ebenfalls mit E-Lademöglichkeiten und integrierten Fahrradabstellanlagen. Die Planungen wurden im Hinblick auf aktuelle Anforderungen für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Förderung der Begrünung modifiziert.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.820.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 620.000 Euro beträgt. Die Einnahmen werden auf 1.200.000 Euro beziffert. Der Beschluss der P+R-Anlagen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die baulichen Maßnahmen beinhalten zudem die Neugestaltung des Südfeldweges sowie die Anpassung der Straßenführung im Bereich der ehemaligen Bahnübergänge.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 10.100 m² großes Gebiet in der Gemarkung Pelkum, konkret im Stadtteil Wiescherhöfen. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m².
Die Planung sieht vor, die bestehende Einzelhandelsnutzung an diesem Standort zu stärken und die Nahversorgung im Bereich Pelkum-Wiescherhöfen langfristig zu sichern. Eine erste Untersuchung der Einzelhandelsverträglichkeit ergab, dass durch die Erweiterung keine Gefährdung der Nahversorgungsfunktion in den Zentren Alt-Pelkum und Selmigerheide zu erwarten ist. Im Rahmen des Verfahrens soll zudem eine vollständige Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung plant, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Neben der Flächenerweiterung sollen im weiteren Verlauf auch Aspekte der Klimaanpassung, wie etwa Begrünungsmaßnahmen oder die Nutzung regenerativer Energien, sowie die Einhaltung aktueller Klimastandards der Stadt Hamm geprüft werden. Das Regenwassermanagement soll weiterhin die Nutzung vorhandener Mulden zur Rückhaltung vorsehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 - Parkfriedhof - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1115/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 – Parkfriedhof – vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kühlkapazitäten des bestehenden Krematoriums im Stadtbezirk Herringen zu schaffen. Hintergrund des Vorhabens ist ein erhöhter Bedarf an Kühlmöglichkeiten, der durch die aktuelle Übersterblichkeit entstanden ist.
Der geplante Anbau soll den derzeit zu kleinen Kühlraum im Südwesten des Gebäudes ersetzen. Das Vorhaben umfasst den Abriss des bestehenden Kühlraums und die Errichtung eines größeren Anbaus mit einer Grundfläche von etwa 15,45 m x 30,70 m. Durch die Erweiterung wird die bisherige Umfahrung des Gebäudes aufgegeben, sodass die bestehende Zufahrt künftig als reine Zufahrt genutzt wird und eine neue Abfahrt im Süden angelegt werden soll.
Die Änderung des Bebauungsplans sieht vor, die bestehenden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundflächenzahl von 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,8 beizubehalten. Um die durch die Neuversiegelung entstehenden Auswirkungen auszugleichen, werden ergänzende Pflanzgebote sowie eine Dachbegrünung für den neuen Flachdachbereich festgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme der Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. zur Kenntnis zu nehmen und die vorliegende Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1118/23_VL · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 03.085 vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 9,5 Hektar großes Areal zwischen der Werler Straße und dem Oberallener Weg. Ziel der Planung ist eine südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines bereits in Hamm tätigen Unternehmens zu ermöglichen. Das Unternehmen benötigt aufgrund von Platzmangel an seinem bisherigen Standort eine Erweiterung bzw. einen Ersatzstandort von etwa 30.000 m². Durch die Umsetzung soll die Standortsicherheit des Betriebs sowie die Sicherung der dort beschäftigten Arbeitsplätze unterstützt werden.
Der Entwurf sieht vor, knapp die Hälfte der Gesamtfläche als Gewerbegebiet zu entwickeln, während der größte Teil des restlichen Gebiets als Grünfläche erhalten oder ökologisch aufgewertet werden soll. Geplant sind unter anderem die Sicherung von Waldflächen, die Anlage einer Streuobstwiese sowie die ökologische Aufwertung von Flächen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Erschließung des Gebiets soll über den Oberallener Weg erfolgen, da eine direkte Zufahrt über die Bundesstraße B63 aufgrund von Anbauverboten nicht zulässig ist. Die Verwaltung hat die bisherigen Beteiligungsergebnisse zur Kenntnis genommen und beantragt die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive der Begründung. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 27.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Offenlegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 vorgelegt, der den Neubau der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ am Alten Uentroper Weg regelt. Der Planungsgegenstand umfasst ein rund 13.801 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Werries. Da das bestehende Gebäude der Elterninitiative aus baulichen Gründen und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita genutzt werden kann, ist ein neuer Standort unmittelbar nördlich der bisherigen Einrichtung vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, die bestehenden Außenanlagen und Spielflächen in den neuen Standort einzubeziehen.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage schaffen, indem Teile der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Flächen als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Gleichzeitig werden städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie der Erhalt von Grünstrukturen und Baumstandorten berücksichtigt. Die Planung folgt dem Prinzip der Innenentwicklung und zielt auf eine flächensparende Bebauung ab.
Im Rahmen der Klimaanpassung sind Vorgaben zur Dachbegrünung, zur Nutzung von Solarenergie sowie zur Regenwasserversickerung integriert. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- B.Anträge
- 1.Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0530/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0530/22 gestellt, der die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden zum Ziel hat. In der Vorlage wird auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Bochum, Hannover oder Herford verwiesen, in denen die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bestimmten Anlässen wie Adventswochenenden oder verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt wird.
Die Antragstellerin bezieht sich zudem auf den Nahverkehrsplan 2019 sowie ergänzende Anträge der damaligen Großen Koalition, die perspektivisch eine kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsahen. Die Wählergruppe Pro Hamm fordert jedoch, dass eine solche Maßnahme nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt sein sollte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einschließen muss. Als Ziel wird die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt sowie die Unterstützung der Klimaneutralität der Stadt Hamm angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Handlungskonzept zu entwerfen. Dieses Konzept soll die technische und organisatorische Umsetzung einer stadtweiten, kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs an den Wochenenden ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · 0613/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags 0613/23_AT den Oberbürgermeister dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Übertragung von Stadtratssitzungen zu beauftragen. Der Antrag sieht vor, dass der öffentliche Teil der Sitzungen künftig als audiovisueller Live-Stream im Internet übertragen wird. Darüber hinaus sollen Aufzeichnungen dieser öffentlichen Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Als Begründung für dieses Vorhaben führt die Ratsgruppe an, dass eine solche Übertragung die Transparenz und das Vertrauen in die politische Arbeit fördern könne. Das Angebot solle zudem Bürgern ermöglichen, die aufgrund körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht vor Ort teilnehmen können, das politische Geschehen zu verfolgen. Mit der Bereitstellung eines Live-Streams und einer Mediathek sollen die politische Partizipation sowie die Bürgerkommunikation gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 3.EU-Fördertopf/Autofreundlicher Verkehr MitteZur Vorlage · 0627/23_AT · Antrag
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- EU-Fördertopf/Autofreundlicher Verkehr MitteZur Vorlage · 0720/23_ST · Stlgnahme
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- 20.06.2023 · Rat
- 4.Unterzeichnung des Offenen Briefs an die BundesregierungZur Vorlage · 0629/23_AT · Antrag
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- 20.06.2023 · Rat
- 5.Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0630/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die sogenannte Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier zu unterzeichnen. Mit diesem Vorhaben bezieht sich die Ratsgruppe auf den bereits im Juni 2021 beschlossenen Masterplan Mobilität der Stadt Hamm, der eine Mobilitätsentwicklung unter Berücksichtigung der angestrebten Klimaziele vorsieht. Ergänzend dazu werden bestehende Initiativen wie das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ angeführt.
Nach Angaben der Antragstellerin dient die Unterzeichnung der Charta dazu, Verbindungen zu anderen Kommunen sowie zu relevanten Akteuren aufzubauen. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse gegebenenfalls zu beschleunigen. Zudem wird angeführt, dass die Unterzeichnung die bereits gesetzten kommunalen Ziele verdeutlicht. Die Charta selbst bietet Leitlinien zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, insbesondere innerhalb von Wohnquartieren. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- 6.Forderung der Eltern nach weiterer Gesamtschule unterstützenZur Vorlage · 0631/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0631/23 gestellt. Ziel des Antrags ist die Unterstützung einer Elterninitiative, die durch eine Unterschriftenaktion die Realisierung einer weiteren Gesamtschule im Stadtbezirk Hammer Norden / Heessen fordert.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern aus diesem Stadtbezirk derzeit auf längere Pendelwege in andere Stadtteile ausweichen müssen, wenn sie eine Gesamtschule besuchen möchten. Im Kontext der Planung eines neuen Hauptschulgebäudes im selben Bereich fordern die Ratsgruppen, dass die Stadtverwaltung die Forderungen der Eltern anerkennt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Unterschriftenaktion der Eltern offiziell zur Kenntnis nimmt und die Stadtverwaltung dazu auffordert, die Planung und zeitnahe Umsetzung des Baus einer Gesamtschule im Hammer Norden / Heessen einzuleiten. Die Umsetzung soll dabei in Abstimmung mit dem Rat und den zuständigen Ausschüssen erfolgen.
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- 20.06.2023 · Rat
- Forderung der Eltern nach weiterer Gesamtschule unterstützenZur Vorlage · 0653/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben mit dem Antrag Nr. 0631/23 die Forderung unterstützt, eine weitere Gesamtschule im Stadtbezirk Hamm-Nord/Heessen zu realisieren. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf eine Unterschriftenaktion von Eltern und fordern, dass der Rat die Initiative respektiert und die Stadtverwaltung beauftragt, die Planung und Umsetzung einer neuen Gesamtschule in diesem Stadtgebiet einzuleiten. Ziel der Antragsteller ist es, die Pendelwege für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Hamm-Nord/Heessen zu verringern.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0653/23 Stellung und führt aus, dass der Schulträger aktuell keinen Bedarf für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Hamm sieht. Als Voraussetzung für die Einrichtung einer Gesamtschule sei eine Mindestgröße von vier Parallelklassen pro Jahrgangsstufe erforderlich, was mindestens 100 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 voraussetze. Im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 konnten laut Verwaltung alle Wünsche für die Schulform Gesamtschule berücksichtigt werden. Lediglich an der Sophie-Scholl-Gesamtschule mussten Ablehnungen ausgesprochen werden, während an den anderen Gesamtschulen freie Kapazitäten vorhanden waren. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass im angrenzenden Bereich der Stadtbezirke Hamm-Mitte und Hamm-Bockum-Hövel zwei Gesamtschulstandorte in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 7.Nahverkehrsplan Hamm: Bessere Anbindung der GewerbegebieteZur Vorlage · 0632/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0632/23_AT einen Antrag gestellt, der eine Verbesserung der Anbindung der Gewerbegebiete an den öffentlichen Personennahverkehr zum Ziel hat. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, die Erreichbarkeit der großen Gewerbegebiete für Arbeitnehmer ohne eigenen Pkw zu erhöhen. Als Grundlage für die weitere Entwicklung wird auf die neue Ticketstruktur mit dem 29-Euro- und dem 49-Euro-Ticket verwiesen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung aufgefordert, im Zuge des neuen Nahverkehrsplans zu prüfen, inwieweit eigene Buslinien, Verstärkerbusse, On-Demand-Verkehr oder andere Verkehrsmittel in den größeren Gewerbegebieten angeboten werden können.
Die Fraktion verweist zudem auf bereits bestehende Kontakte zwischen der Stadt, den Stadtwerken und Unternehmen in den Gebieten Rhynern und Uentrop. Dort wurden die Verkehrsbedürfnisse der dort ansässigen Betriebe erfragt, um eine mögliche Mitfinanzierung von Verkehrsangeboten zu prüfen. Die Fortführung und Ausweitung dieser Gespräche auf weitere Gewerbegebiete wird im Antrag gefordert.
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- 20.06.2023 · Rat
- 8.Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem AufenthaltsgesetzZur Vorlage · 0633/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0633/23_AT) gestellt, der eine Überarbeitung der Einkommensstufen für Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz fordert. Hintergrund ist die im Frühjahr 2023 aktualisierte Stufentabelle des Amtes für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Nach Angaben der Ratsgruppe setzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz die Bonität der einladenden Person voraus, die über das durchschnittliche Nettoeinkommen nachgewiesen werden muss. Der Antrag führt an, dass die aktuellen Anforderungen für die Einladung von Personen aus Nicht-EU-Ländern deutlich über den Werten anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen sowie anderer Bundesländer liegen. So wird beispielsweise für eine alleinstehende Person, die eine Person einlädt, ein monatliches Nettoeinkommen von 2.050 Euro vorausgesetzt, während in anderen Städten wie München niedrigere Werte zur Anwendung kommen.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die neuen Regelungen die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für einen Großteil der Bürger erschweren. Zudem wird angeführt, dass die Bildung dieser Einkommensgrenzen im Integrationsrat nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Antrag fordert den Rat auf, die Stadtverwaltung anzuweisen, die Stufentabelle unter Einbeziehung des Integrationsrats anzupassen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem AufenthaltsgesetzZur Vorlage · 0718/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stufentabelle zur Berechnung des erforderlichen Nettoeinkommens für Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz anzupassen. Die Antragstellerin führt an, dass die im Frühjahr 2023 aktualisierten Einkommensgrenzen, die für die Einladung von Gästen aus Nicht-EU-Ländern als Nachweis der Bonität dienen, im Vergleich zu früheren Regelungen deutlich gestiegen sind. Laut Antrag übersteigen die neuen Werte in der Stadt Hamm die Richtwerte anderer Kommunen erheblich, was die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für viele Bürger einschränke. Eine Anpassung der Tabelle unter Einbeziehung des Integrationsrates wird gefordert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass der Vollzug des Aufenthaltsrechts eine Pflichtaufgabe nach Weisung ist, die der Beschlussfassung durch den Rat nicht zugänglich ist. Die Bonitätsprüfung basiere auf gesetzlichen Vorgaben des Bundesinnenministeriums und Verwaltungsvorschriften, wonach potenzielle Kosten für die Behörde, wie etwa Rückführungskosten, einzubeziehen seien. Die Prüfung erfolge als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung. Die veröffentlichten Tabellen auf der Internetseite der Stadt seien lediglich Beispielrechnungen zur Veranschaulichung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesinnenministerium eine Konkretisierung der Prüfungsmaßstäbe für das laufende Jahr angekündigt hat. Die Verwaltung hält zudem fest, dass die Änderungen bereits in einer Sitzung des Integrationsrates thematisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Würdigung der Tradition des Hammer Schützenwesens durch AmpelfigurenZur Vorlage · 0634/23_AT · Antrag
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Städtepartnerschaft mit Kamianets-Podilskyi, UkraineZur Vorlage · 0635/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0635/23_AT) gestellt, um eine Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Kamianets-Podilskyi anzustreben. Ziel der Initiative ist es, die zwischenmenschlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen sowie die Zusammenarbeit bei Hilfsleistungen und dem künftigen Wiederaufbau zu fördern.
Der Antrag bezieht sich auf die bestehende Verbindung zwischen der polnischen Partnerstadt Kalisz und Kamianets-Podilskyi. Die Fraktion führt an, dass eine Partnerschaft eine direktere und bedarfsorientierte Koordination von Hilfsgütern ermöglichen würde. Zudem wird auf den gemeinsamen Appell des deutschen Bundespräsidenten und des ukrainischen Präsidenten verwiesen, der die Bildung deutsch-ukrainischer Städtepartnerschaften als zentrales Element der bilateralen Zusammenarbeit betont.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadt Hamm zeitnah Kontakt zum Büro des Bürgermeisters von Kamianets-Podilskyi aufnimmt und sich dem deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaftsnetzwerk anschließt. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Partnerschaft sollen nach Möglichkeit umgehend eingeleitet werden. Als Grundlage für die Zusammenarbeit wird auf das Interesse der ukrainischen Stadtseite sowie auf die Möglichkeit eines persönlichen Treffens im Rahmen der Libori 2023 verwiesen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Städtepartnerschaft mit Kamianets-Podilskyi, UkraineZur Vorlage · 0683/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0635/23 die Aufnahme einer Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Kamianets-Podilskyi beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Verbundenheit mit der ukrainischen Bevölkerung zu zeigen sowie kulturelle, menschliche und wirtschaftliche Beziehungen zu vertiefen. Eine solche Partnerschaft soll zudem dazu dienen, Hilfsleistungen und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern zielgerichtet und bedarfsorientiert zu koordinieren.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf bereits bestehende Kooperationen. So wurde im Rahmen eines Besuchs der polnischen Partnerstadt Kalisz bereits im April 2022 vereinbart, die Stadt Kamianets-Podilskyi beim Wiederaufbau zu unterstützen. Ein gemeinsamer Besuch der Stadtleitung aus Hamm und Kalisz ist für den ukrainischen Unabhängigkeitstag am 24. August 2023 in Kamianets-Podilskyi geplant. In diesem Rahmen soll die Form der zukünftigen Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit einer Städtepartnerschaft erörtert werden.
Die Stadt Kamianets-Podilskyi liegt in der westukrainischen Region Podillia und verfügt über eine historische Altstadt auf einem von der Flussbiegung umschlossenen Berg. Seitens der ukrainischen Stadt wurde bereits Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert. Ein persönliches Treffen zur Konkretisierung der Partnerschaft wird im Rahmen der Libori 2023 in Paderborn als möglich erachtet.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Tag des Blaulichts an Hammer SchulenZur Vorlage · 0636/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Organisation eines sogenannten „Tages des Blaulichts“ an den weiterführenden Schulen vorsieht. Ziel der Initiative ist es, die Arbeit der Sicherheits- und Rettungskräfte bei Kindern und Jugendlichen vorzustellen.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den weiterführenden Schulen sowie den relevanten Blaulichtorganisationen, wie der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, zu führen. Die Durchführung eines solchen Projekttages soll ab dem kommenden Schuljahr möglich sein.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Nachwuchsgewinnung für die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte angesichts demografischer Herausforderungen zu unterstützen. Zudem soll durch die Präsentation der Organisationen das Bewusstsein für die Aufgaben der Einsatzkräfte gestärkt und die Prävention von Gewalt gegen Rettungskräfte gefördert werden. Als mögliches Format wird ein schulübergreifender Projekttag angeführt.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Tag des Blaulichts an Hammer SchulenZur Vorlage · 0654/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0636/23 die Durchführung eines sogenannten „Tages des Blaulichts“ an Hammer Schulen angeregt. Ziel der Initiative ist es, die Arbeit der Rettungs- und Einsatzkräfte gegenüber Kindern und Jugendlichen zu präsentieren und die Nachwuchsgewinnung zu unterstützen. Zudem soll die Sensibilisierung für die Bedeutung der Einsatzkräfte sowie der Schutz vor Gewalt gegen diese Kräfte gefördert werden. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit weiterführenden Schulen sowie den einschlägigen Blaulichtorganisationen, wie der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, zur Organisation eines solchen Projekttages ab dem kommenden Schuljahr zu führen.
In einer Stellungnahme zur Vorlage 0654/23 führt die Verwaltung aus, dass die Feuerwehr Hamm bereits verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Neben der Teilnahme am bestehenden Tag der Blaulichtmeile finden regelmäßig Tage der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr in den Stadtteilen statt, um die Arbeit der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr zu erläutern. Zudem werden Besuche von Kindertagesstätten und Grundschulen bei der Feuerwehr nach vorheriger Absprache durchgeführt. Ein weiteres Angebot der Feuerwehr ist die jährliche Teilnahme am „Girls' Day“, um jungen Mädchen Einblicke in die Arbeitswelt der Feuerwehr zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 12.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0638/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0638/23 gestellt, der die Untersuchung und Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, das Potenzial der Sonnenenergie durch die Nutzung senkrechter Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und die Flächenknappheit zu berücksichtigen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung mit der Untersuchung der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie der damit verbundenen Hürden für vertikale Photovoltaikanlagen zu beauftragen. Darüber hinaus soll die Verwaltung, idealerweise in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, ein Konzept zur Steigerung der Energieerzeugung durch solche Systeme erarbeiten.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefordert, gemeinsam mit den Stadtwerken konkrete Vorschläge für erste Pilotprojekte zu entwerfen. Diese sollen Anlagen umfassen, die durch die Stadtwerke, die Stadt Hamm oder andere städtische Töchter betrieben werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dem zuständigen Fachausschuss zeitnah zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- C.Anfragen
- 1.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes und der Baugenehmigungen in den Jahren 2020-2022Zur Vorlage · 0406/23_AF · Anfrage
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes und der Baugenehmigungen in den Jahren 2020-2022Zur Vorlage · 0708/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Entwicklung des lokalen Wohnungsmarktes zwischen 2020 und 2022 reagiert. Die Auswertung der Daten von IT.NRW zeigt, dass der Wohnungsbestand von 87.282 Wohnungen im Jahr 2020 auf 87.784 Wohnungen im Jahr 2021 anstieg. Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen sank im betrachteten Zeitraum kontinuierlich von 623 im Jahr 2020 auf 564 im Jahr 2022. Bei den Baufertigstellungen wurden für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt 1.192 Wohnungen verzeichnet, wobei die Zahlen zwischen 378 und 434 Einheiten pro Jahr lagen.
Hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren gab die Verwaltung an, dass die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der Bauordnung Nordrhein-Westland in den Jahren 2021 und 2022 unter der Voraussetzung vollständiger Unterlagen eingehalten werden konnten.
Im Bereich des geförderten Mietwohnungsneubaus stieg das Fördervolumen von 12,8 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 26,2 Millionen Euro im Jahr 2022 an, wobei die Anzahl der Wohneinheiten von 81 auf 130 Einheiten zunahm. Bei der Modernisierung im Bestand wurden für 2021 ein Fördervolumen von 3,61 Millionen Euro für 35 Wohneinheiten ausgewiesen.
Der strukturelle Leerstand, ermittelt nach der Stromzählermethode, belief sich stadtweit auf 1.022 Wohnungen im Jahr 2020 und 1.107 Wohnungen im Jahr 2022.
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- 20.06.2023 · Rat
- 2.NotstromZur Vorlage · 0409/23_AF · Anfrage
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- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- NotstromZur Vorlage · 0712/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 15. März 2023 Informationen zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Krisenmanagement bei Stromausfällen angefordert. Im Zentrum der Fragen standen die Notstromversorgung von Pflegeeinrichtungen, die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen sowie die Information der Bevölkerung im Krisenfall.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass für Einrichtungen, die nicht städtisch betrieben werden, die Betreiberverantwortung bei den jeweiligen Trägern liegt. Für städtische Einrichtungen orientiert sich die Stadt an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Aus Gründen des Geheimschutzes können keine detaillierten Angaben zu spezifischen Maßnahmen oder zur Ausstattung von Pflegeheimen mit Notstromaggregaten gemacht werden, um keine Angriffsvektoren aufzuzeigen. Die Stadt steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit den Betreibern von Pflegeheimen und bietet Beratungsleistungen an.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen hält die Verwaltung fest, dass ein Austausch zum Notfallmanagement stattfindet, ein Rückgriff auf Patenschutzprogramme im Falle eines Blackouts jedoch aufgrund der gleichzeitigen Betroffenheit der Nachbarkommunen kaum möglich sei. Zur Information der Bürger sollen je nach Krisenlage Kanäle wie Rundfunk, Lautsprecherwagen oder Aushänge genutzt werden. Ein Konzept zur Einrichtung von Anlaufstellen, sogenannte Leuchttürme, ist Bestandteil der städtischen Notfallplanung.
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- 20.06.2023 · Rat
- 3.Stellenbesetzung BäderbetriebeZur Vorlage · 0421/23_AF · Anfrage
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- 20.06.2023 · Rat
- Stellenbesetzung BäderbetriebeZur Vorlage · 0706/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zur Personalbesetzung im Bereich der Bäderbetriebe reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Schließungen der Lagune in Herringen im Sommer des Vorjahres, die auf einen Personalmangel bei den Stadtwerken Hamm zurückzuführen waren.
Nach Angaben der Stadtwerke Hamm fielen in der Sommersaison 2022 vier Vollzeitkräfte längerfristig krankheitsbedingt aus. Im Zeitraum der vergangenen zwölf Monate wurden drei Stellen ausgeschrieben, worauf sich acht Bewerber meldeten. Ein zunächst geeigneter Bewerber konnte eingestellt werden, verließ das Unternehmen jedoch innerhalb der Probezeit wieder.
Hinsichtlich der Ausbildung informiert die Verwaltung über verschiedene Kanäle wie digitale Medien, die lokale Presse, Schulbesuche sowie Messen und Aushänge in den Bädern. Für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2023 wurden bislang zwei Stellen besetzt.
Als Gründe für die bestehenden personellen Engpässe führt die Verwaltung den altersbedingten Ausstieg von Fachpersonal an. Die daraus resultierenden Vakanzen können nicht vollständig durch nachrückende Auszubildende ausgeglichen werden, da die Nachfrage nach Ausbildungsberufen zurückgehe und nicht alle Auszubildenden dauerhaft im Beruf verbleiben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 4.Hafenstraße GutachtenZur Vorlage · 0428/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Verbleib von Baustoffen und Baurestmassen auf einem Grundstück der Hafen Hamm GmbH angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Stellungnahme der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Hamm vom 12. Januar 2023. Diese stellte fest, dass auf den Flurstücken 318 und 319 der Gemarkung Hamm Stoffe lagern, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit angefallen sind.
Nach Angaben der Fraktion hatte die Hafen Hamm GmbH angekündigt, die Materialien abzutransportieren. Ein am 12. September 2022 vorgelegtes Entsorgungskonzept musste nach Angaben der Anfrage zunächst überarbeitet werden, da die ursprüngliche Planung nicht realisierbar war. Ein Schreiben vom 21. Dezember 2022 sah vor, den Abtransport zeitnah durchzuführen und den Vorgang bis Mai 2023 abzuschließen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung nun um Auskunft darüber, ob der Stadt Hamm das aktuelle Entsorgungskonzept bekannt ist, und fordert die Beifügung des entsprechenden Dokuments zur Beantwortung der Anfrage.
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- 20.06.2023 · Rat
- Hafenstraße GutachtenZur Vorlage · 0717/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion den aktuellen Stand bezüglich der Entsorgung von Baustoffen und Baurestmassen an der Hafenstraße dargelegt. Gegenstand der Anfrage war die Lagerung von gewerblichen Abfällen auf einem Grundstück der Hafen Hamm GmbH, für das zuvor ein Entsorgungskonzept vorgelegt worden war.
Nach Angaben der Verwaltung haben die Stadtwerke Hamm GmbH die Untere Abfallwirtschaftsbehörde darüber informiert, dass die Nachverhandlungen mit den beteiligten Verwertern und Entsorgern bezüglich der Entsorgung des Bodens an der Hafenstraße abgeschlossen sind. Der Abtransport und die weitere Behandlung des Materials sollen je nach Belastungsgrad bis Ende Oktober in die Verwertung bzw. Entsorgung überführt werden. Damit bezieht sich die Information auf den Prozess der Beseitigung der auf dem Grundstück gelagerten Stoffe.
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- 20.06.2023 · Rat
- 5.Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0443/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der städtepartnerschaftlichen Verbindungen der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2021, eine strategische Konzeption für die städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt zu erarbeiten. In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Prüfung einer Städtepartnerschaft mit (West-)Afrika in diese Konzeptionsarbeit einfließen könne.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zum Fortschritt der Planungen. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die Erarbeitung des besagten Konzepts bereits abgeschlossen ist und wie die Details sowie die Ergebnisse dieser Arbeit aussehen. Zudem wird gefragt, ob bei der Erstellung des Konzepts Städte in (West-)Afrika berücksichtigt wurden und welche Gründe für oder gegen entsprechende Städte angeführt wurden. Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, für welche Stadt eine Entscheidung getroffen wurde, welche Gründe hierfür ausschlaggebend waren und wann eine Realisierung einer Städtepartnerschaft planmäßig vorgesehen ist.
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- 20.06.2023 · Rat
- Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0714/23_ST · Stlgnahme
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- 20.06.2023 · Rat
- 6.Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im LippeparkZur Vorlage · 0445/23_AF · Anfrage
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- 20.06.2023 · Rat
- Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im LippeparkZur Vorlage · 0709/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im Lippepark verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit Interessenten geführt hat, wie viele Anträge auf Genehmigung solcher gastronomischen Angebote eingegangen sind und welche Ämter für die Bearbeitung zuständig sind. Zudem wurde nach dem grundsätzlichen Interesse der Verwaltung an einer solchen Nutzung sowie nach möglichen Ergänzungen, etwa der Bereitstellung von sanitären Anlagen, gefragt.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung. Nach Angaben der IMPULS. Stadtmarketing sind im Rahmen der Veranstaltungsorganisation bisher keine Anfragen für eine Aufstellung mobiler Gastronomie im Lippepark eingegangen. Es wurden bislang keine Anträge auf Genehmigung einer Pop-up-Gastronomie bei der Stadt Hamm eingereicht. Für die Bearbeitung solcher Anträge ist das Ordnungsamt zuständig.
Die IMPULS. Stadtmarketing führt jedoch fortlaufend Gespräche mit Anbietern mobiler Gastronomie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Aus Sicht des Stadtmarketings spricht die Lage des Lippeparks, insbesondere die Anbindung an überregionale Radrouten und die Nähe zur Marathon-Strecke, für die Ermöglichung eines temporären gastronomischen Angebots. Die IMPULS. Stadtmarketing arbeitet in Abstimmung mit der Stadtverwaltung an einem Konzept zur gastronomischen Nutzung der Parkanlage.
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- 20.06.2023 · Rat
- 7.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Ringbuslinie – Kosten und NutzenZur Vorlage · 0457/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 12. Juni 2023 Informationen zum Betrieb der Ringbuslinie angefordert. Die Linie wurde im Juli 2021 als Teil des neuen Nahverkehrsplanes eingerichtet. Ziel der Anfrage ist eine Untersuchung der Kosten und des Nutzens dieses Angebots.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, welche jährlichen Kosten durch die Ringbuslinie entstehen. Zudem wird nach den Zeitpunkten der Erhebung von Fahrgastzahlen gefragt. Hinsichtlich der Nutzung der Linie werden detaillierte Daten zu den täglichen Fahrgastzahlen sowie zu möglichen Unterschieden im Nutzungsverhalten zwischen den beiden Fahrtrichtungen angefordert.
Darüber hinaus verlangt die Anfrage eine differenzierte Darstellung der Fahrgastzahlen nach Stadtbezirken und nach einzelnen Haltestellen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die Kosten der Ringbuslinie im Verhältnis zur Anzahl der Fahrgäste darzustellen, um die Kosten pro Fahrgast zu ermitteln. Die Anfrage ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 vorgesehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Ringbuslinie – Kosten und NutzenZur Vorlage · 0716/23_ST · Stlgnahme
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- 20.06.2023 · Rat
- 8.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Gestaltung Kreuzung Münsterstraße Heessener Straße Bockumer Weg –Beseitigung eines städtebaulichen SchandflecksZur Vorlage · 0458/23_AF · Anfrage
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Gestaltung Kreuzung Münsterstraße Heessener Straße Bockumer Weg –Beseitigung eines städtebaulichen SchandflecksZur Vorlage · 0719/23_ST · Stlgnahme
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- 20.06.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0459/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0459/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bezieht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine detaillierte Stellungnahme zu den aktuellen Strukturen und Inhalten der Ausbildung.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der gegenwärtigen Grundlagenausbildung sowie deren zeitlicher und örtlicher Rahmen. Zudem wird nach Veränderungen in der Ausbildung innerhalb der letzten zwei Jahre gefragt. Die Fraktion möchte wissen, wer die Ausbildung durchführt und ob externe Referentinnen und Referenten eingesetzt werden, wobei auch die damit verbundenen Kosten zu benennen sind.
Hinsichtlich der Fortbildungsmöglichkeiten werden Informationen darüber angefordert, welche Angebote zur Verfügung stehen, ob diese verpflichtend sind und wer die Durchführung übernimmt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Häufigkeit und zum Umfang der Fortbildungen sowie zu den dadurch entstehenden Kosten. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob im Bereich der Aus- und Fortbildung bereits Kooperationen mit anderen Kommunen bestehen oder ob für die Zukunft entsprechende Schritte geplant sind.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0652/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion Informationen zur Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) vorgelegt. Da es derzeit keinen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsrahmen für diese Tätigkeit gibt, hat die Verwaltung einen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Die Ausbildung findet in zeitlicher Nähe zu Neueinstellungen in Schulungsräumen der Stadt Hamm statt. Die Inhalte basieren auf einem Beschluss aus dem Jahr 2021.
Die Durchführung der Ausbildung erfolgt sowohl durch interne als auch durch externe Referenten. Die reinen Dozentenkosten für die Einstellungsjahrgänge 2021 und 2022 beliefen sich auf 3.861,47 Euro beziehungsweise 2.379,86 Euro. Zu den verpflichtenden Fortbildungen gehören Kurse in Erster Hilfe, der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten, Brandschutzschulungen sowie interkulturelle Kompetenztrainings. Darüber hinaus können die Beschäftigten das allgemeine Fortbildungsprogramm der Stadt Hamm sowie Angebote anderer Institute freiwillig nutzen. Die Kosten für Fortbildungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 10.038,74 Euro, während im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie keine Fortbildungen stattfanden. Als Referenten sind unter anderem das DRK, die Feuerwehr sowie das Multikulturelle Forum tätig. Kooperationen mit anderen Kommunen im Bereich der Ausbildung sind derzeit nicht vorgesehen, da die Verwaltung eine einheitliche, gesetzlich festgelegte Ausbildung anstrebt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Notstromversorgung der FeuerwehrgerätehäuserZur Vorlage · 0460/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Notstromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Sicherstellung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Falle von Katastrophenlagen oder einem Ausfall der regulären Stromversorgung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob derzeit die Anschaffung von Notstromaggregaten für die Feuerwehrgerätehäuser geplant ist. In diesem Zusammenhang werden Details zum aktuellen Stand der Planung, zur Anzahl der betroffenen Gerätehäuser, zu den zu erwartenden Kosten sowie zum zeitlichen Rahmen einer möglichen Anschaffung abgefragt.
Sollte keine Anschaffung von Notstromaggregaten geplant sein, fordert die Fraktion Informationen darüber an, ob eine solche Maßnahme bereits geprüft wurde und aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht vorgesehen ist. Zudem wird gefragt, wie die Stromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser in Katastrophenfällen alternativ sichergestellt wird.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Notstromversorgung der FeuerwehrgerätehäuserZur Vorlage · 0655/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion über den aktuellen Stand der Notstromversorgung in den Feuerwehrgerätehäusern der Stadt Hamm informiert. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei Stromausfällen oder Katastrophenfällen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die beiden Wachen der Berufsfeuerwehr sowie das technische Zentrum bereits notstromversorgt. Für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr wird derzeit ein vierstufiges Konzept zur Sicherstellung der Stromversorgung umgesetzt. Im Rahmen der aktuell laufenden zweiten Stufe dieses Konzepts werden fünf weitere Gerätehäuser in den Stadtteilen Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen mit Notstromaggregaten nachgerüstet. Diese Standorte werden als Leuchtturm-Hauptstellen bezeichnet.
Die entsprechenden Notstromaggregate sind bereits bestellt, wobei die Lieferung noch vor Beginn der Winterperiode erwartet wird. Für diesen ersten Schritt der Ertüchtigung sind Kosten in Höhe von etwa 130.000 Euro veranschlagt. Eine weitere Ausstattung der verbleibenden Gerätehäuser ist für die kommenden Jahre geplant.
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- 20.06.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. EschentriebsterbenZur Vorlage · 0461/23_AF · Anfrage
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. EschentriebsterbenZur Vorlage · 0693/23_ST · Stlgnahme
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- 20.06.2023 · Rat
- 12.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Glück-Auf-Stadion in Herringen, ÜberplanungZur Vorlage · 0462/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur möglichen Überplanung des alten Glück-Auf-Stadions in Herringen gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung, ob an diesem Standort ein frei zugängliches Multifunktionsfeld mit einer Überdachung errichtet werden kann. Ein solches Angebot soll unter anderem die Ausübung verschiedener Sportarten ermöglichen, wobei explizit die Förderung von Sportarten wie Rollhockey angeführt wird.
Zudem erkundigt sich die Fraktion, ob eine etwaige Bedachung des Sportfeldes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. Für den Fall, dass eine Umsetzung am Standort des Glück-Auf-Stadions nicht möglich ist, wird die Frage nach alternativen Standorten aufgeworfen. Hierbei wird das alte Barbara-Stadion in Herringen als mögliche Option genannt. Abschließend bittet die CDU-Ratsfraktion um eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten für die Realisierung eines solchen Multifunktionsfeldes.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Glück-Auf-Stadion in Herringen, ÜberplanungZur Vorlage · 0715/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Überplanung des alten Glück-Auf-Stadions in Herringen verschiedene Möglichkeiten für eine sportliche Neunutzung des Geländes eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob an diesem Standort ein frei zugängliches Multifunktionsfeld mit einer Überdachung errichtet werden kann. Ein solches Angebot soll unter anderem die Ausübung verschiedener Sportarten, wie beispielsweise Rollhockey, auch außerhalb von Vereinsstrukturen ermöglichen.
Zudem wurde angefragt, ob eine mögliche Bedachung des Feldes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. Sollte eine Umsetzung am Standort des Glück-Auf-Stadions nicht realisierbar sein, wurde die Prüfung eines alternativen Standortes, etwa des alten Barbara-Stadions in Herringen, vorgeschlagen. Des Weiteren wurden Informationen zu den voraussichtlichen Kosten für die Errichtung eines solchen Multifunktionsfeldes angefordert.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass aufgrund des Umfangs der Anfrage und der notwendigen Beteiligung anderer Fachbereiche eine inhaltliche Beantwortung der Fragen innerhalb des aktuellen Zeitrahmens der Sitzungsrunde nicht möglich ist. Eine detaillierte Stellungnahme der Verwaltung wird erst zur nächsten Sitzungsrunde vorgelegt.
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- 20.06.2023 · Rat
- D.Anregungen
- 1.Förderung von Schwimmkursen für muslimische FrauenZur Vorlage · 0086/23_AR · Anregung
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Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 die Anregung beschlossen, die Förderung von Schwimmkursen für muslimische Frauen in Hamm zu unterstützen. Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung des Gremiums, dass derzeit kaum Möglichkeiten bestehen, für diese Zielgruppe spezifische Schwimmangebote oder Kurse zur Vermittlung von Schwimmkenntnissen zu nutzen.
Nach Angaben des Integrationsrats soll durch die Schaffung solcher Angebote die sportliche Betätigung sowie die Erweiterung sozialer Netzwerke ermöglicht werden. Zudem wird die Förderung als Maßnahme angeführt, um die Sicherheit beim Begleiten von Kindern zu erhöhen und das gesellschaftliche Engagement zu fördern.
Für die Umsetzung der Maßnahme hat die DLRG e. V. Hamm-Herringen bereits die Bereitschaft signalisiert, geeignetes Aufsichts- und Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen. Der Integrationsrat regt an, die entsprechenden Schwimmkurse mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro Standort zu unterstützen. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 20.06.2023 · Rat
- Förderung von Schwimmkursen für muslimische FrauenZur Vorlage · 0677/23_ST · Stlgnahme
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- E.Verschiedenes