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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 13.12.2022, Nr. 0229/22
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeit: Lippeaue; Regelung der Benutzung der Lippe zwischen Wehr Hamm und Brücke MünsterstraßeZur Vorlage · 1180/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Änderung der Straßen- und Anlagenordnung sowie der Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung zugestimmt. Die Änderung der bestehenden Straßen- und Anlagenordnung dient der Klarstellung, dass Gewässer erster Ordnung, wie der Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe, nicht dem Geltungsbereich dieser Ordnung unterliegen.
Gleichzeitig wurde eine neue Verordnung zur Regelung der Benutzung der Lippe zwischen dem Wehr Hamm und der Brücke Münsterstraße beschlossen. Hintergrund ist die Freigabe des Erlebensraums Lippeaue für die Öffentlichkeit. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im genannten Abschnitt des Flusses durch die Fernsteuerung des Wehrs Hamm unvorhersehbare und lebensgefährliche Strömungen entstehen können. Zudem besteht aufgrund der Wassertrübung keine Sicht auf das Gefälle des Flussbettes, und die Wasserqualität wird als nicht badetauglich eingestuft.
Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, umfasst das Verbot das Baden und Schwimmen sowie die Nutzung von Booten, Boards, Luftmatratzen und ähnlichen Gegenständen. Eine Ausnahme besteht für Wanderfahrten mit Ruder- und Paddelbooten, insbesondere für Kanuten, die ihre Boote an der bestehenden Zuwegung unterhalb des Wehres einsetzen. Ebenso bleibt die Nutzung durch Arbeits-, Aufsichts- und Rettungsboote von Behörden und Wasserrettungsorganisationen zulässig. Die Entscheidung erfolgte auf Verweis der Bezirksregierung Arnsberg zur Abwehr von Gefahren für den Menschen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Entschlammung der Kurparkteiche beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ingenieurbüros durchzuführen. Für die Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2022 zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Entschärfung der Situation in den Teichen, die durch Regenwasser gespeist werden. Eine Messung im Herbst 2022 ergab das Vorhandensein von etwa 9.000 m³ Faulschlamm. Durch den jahrelangen Nährstoffeintrag kam es zu verstärktem Algenwachstum und Sauerstoffzehrung, was in der Vergangenheit bereits zu einem sinkenden Wasserstand und der Notwendigkeit von Umpumpmaßnahmen aus der Ahse führte. Die Entschlammung soll die Wasserqualität verbessern, das Algenwachstum mindern und die Verlandung verhindern. Zudem soll durch ein höheres Wasservolumen die Kühlfunktion des Kurparks bei hohen Temperaturen sowie der Rückzugsraum für Fische gestärkt werden.
Die Entnahme des Schlamms soll mit einem Saugboot erfolgen. Der Schlamm soll zunächst auf einer Fläche westlich der Fährstraße entwässert werden, wobei das Wasser wieder in die Teiche zurückgeführt wird. Eine direkte Verwendung des getrockneten Schlamms vor Ort ist aufgrund von Schadstoffbelastungen mit Salzen und Schwermetallen nicht möglich. Die Verwertung oder Entsorgung des Schlamms soll zusammen mit der Entwässerung vergeben werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt HammZur Vorlage · 1131/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1131/23_VL wird die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt Hamm beantragter. Die Veröffentlichung des Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum ist zum Stichtag 01.07.2023 vorgesehen. Die Erstellung des Dokuments erfolgte durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH auf Grundlage einer Datenerhebung vom 01.11.2022. Im Rahmen dieser Erhebung wurden knapp 4.000 Vermieter befragt, woraus eine bereinigte Nettostichprobe von 5.137 Wohnungen resultierte. Die Auswertung der Daten umfasst 46 % Neuvertragsmieten sowie 54 % erhöhte Bestandsmieten. Der Erstellungsprozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem das Vermessungs- und Katasteramt, das Rechtsamt, das Stadtplanungsamt, das Kommunale Jobcenter AöR, Haus & Grund Hamm e.V., der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. sowie die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH angehören.
Die methodische Grundlage des Mietspiegels umfasst Wohnungsgrößen zwischen 20 und 170 m². Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt über prozentuale Zu- und Abschläge, die auf Merkmalen wie der Baualtersklasse, der Ausstattung sowie der Wohnlage basieren. So sind beispielsweise Abschläge für Gebäude vor 1949 oder Aufschläge für Baujahre zwischen 2012 und 2022 sowie für modernisierte Badezimmer oder Einbauküchen vorgesehen. Ein Aufschlag von 15 % ist für energetisch sanierte Gebäude möglich. Eine abschließende Preisspanne von maximal ±15 % der Nettomiete bildet die qualitative Vielfalt ab. Der Mietspiegel wird auf der Website der Stadt Hamm veröffentlicht; eine Fortschreibung ist für das Jahr 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm -Zur Vorlage · 1146/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms beschlossen. Dieses Programm dient der Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA), einem Qualitätsmanagementsystem zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, Prioritäten und Budgets wird durch ein interdisziplinäres Klimateam koordiniert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Durchführung einzelner Maßnahmen erforderlichen weiteren Beschlüsse vorzubereiten, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen steht.
Das Programm basiert auf einer vorangegangenen Klimawirkungsanalyse und einer Ist-Analyse der kommunalen Gegebenheiten in sechs Maßnahmenbereichen. Diese umfassen unter anderem Strategie und Planung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Infrastruktur im öffentlichen Raum, interne Organisation sowie Kommunikation und Partizipation. Zu den angestrebten Zielen gehören die Sicherung von Ressourcen wie Trinkwasser, die Verbesserung der Schwammfunktion, der Hochwasserschutz sowie die Förderung der klimagerechten Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung.
Der Prozess umfasst die Analyse, die Erstellung des Aktivitätenprogramms, die Umsetzung der Projekte sowie die abschließende Zertifizierung und Auszeichnung durch eine externe Auditierung, die für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Teilnahme am ECA ermöglicht durch Benchmarking den Austausch von bewährten Verfahren mit anderen teilnehmenden Kommunen. Die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Verfahren sind vorhanden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 7.Abschluss eines „Pakt für den Sport“ inkl. Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. (SSB)Zur Vorlage · 1152/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen neuen „Pakt für den Sport“ sowie einen dazugehörigen Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. abzuschließen. Diese neue Vereinbarung löst den bestehenden Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2008 ab und definiert die gemeinsamen Sportförderziele für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren neu.
Ziel des Paktes ist es, die Sportentwicklung als Bestandteil der Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem gemeinnützigen Sport zu festigen. Der StadtSportBund Hamm e. V. übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung die Aufgabe, eine Beratungs- und Servicestelle zu unterhalten, den Sportabzeichenwettbewerb zu sichern sowie Aus- und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter in den Sportvereinen bereitzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sehen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse vor. Der jährliche Betrag steigt von bisher 113.846,72 € auf 149.146,45 €. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung, wobei die Erhöhung der Haushaltsmittel ab dem Haushalt 2024/25 eingeplant wird. Für das laufende Jahr 2023 wird der Mehrbetrag über das Finanzbudget des zuständigen Amtes sichergestellt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 8.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 1156/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1156/23_VL sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ vor. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, mehrsprachige Familien zu unterstützen und die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., mit der Durchführung der Programme zu betrauen, sofern die Finanzierung für das Kita-Jahr 2023/2024 gesichert ist. Die Verwaltung soll die entsprechenden Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kalenderjahr 2023 belaufen sich auf Aufwendungen von 164.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 120.900 Euro beträgt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 201.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 201.000 Euro umfasst. Für das Jahr 2023 stehen Erträge aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro sowie aus dem Programm „Rucksack Schule NRW“ in Höhe von 9.800 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 liegen keine gesicherten Fördermittel vor.
Im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 wurden Fördermittel für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Schule“ beantragt. Die Mittel aus den Landesprogrammen sollen nach Zusage von der Stadt Hamm an die Träger weitergeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 06.06.2023 · Integrationsrat
- 9.Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-Ticket-ModellZur Vorlage · 1170/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, im Schuljahr 2023/24 als Schulträger am Deutschland-Ticket-Modell teilzunehmen. Mit dieser Entscheidung wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Durch die Teilnahme am Modell erhalten 3.350 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket kostenfrei. Für die rund 22.500 weiteren Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht die Möglichkeit, das Ticket als Selbstzahler für einen Preis von 29,00 Euro zu erwerben.
Im Zuge dieser Neuregelung wird der vorangegangene Ratsbeschluss zur Einführung eines Schulwegtickets mit Freizeitnutzen so lange ruhend gestellt, bis das Deutschland-Ticket-Modell nicht mehr genutzt werden kann. Die Stadt Hamm verpflichtet sich im Rahmen des Modells, die bisher eingesetzten Haushaltsmittel weiterhin den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung der Schülerbeförderung sicherzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Schuljahr 2023/2024 belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 2,11 Millionen Euro. Dieser Betrag wird zur Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung an die Verkehrsbetriebe Hamm verwendet, wobei die Kosten auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet. Die Teilnahme am Modell ist nach aktuellem Stand auf das Schuljahr 2023/24 begrenzt, da die rechtliche Grundlage durch einen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit zeitlich befristet ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 10.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1161/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule vorgelegt. Ziel der Neuregelung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll, ist die Vereinheitlichung der Gebühren im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits).
Im Zuge der sukzessiven Ausweitung des Programms auf die gesamte Grundschulzeit wird die monatliche Gebühr für den Instrumentalunterricht in den Schuljahren zwei bis vier von bisher differenzierten Sätzen auf ein einheitliches Niveau von 26 Euro angepasst. Während die Gebühren für Schüler im zweiten und dritten Schuljahr dadurch steigen, sinken die Gesamtkosten für Kinder, die das Programm über die gesamte Grundschulzeit nutzen, von bisher 949 Euro auf 910 Euro. Die Anpassung soll eine durchgängige Bildungsbiografie unterstützen und Abmeldungen beim Übergang in die vierte Klasse verhindern. Zudem werden die Gebühren für den Bereich Tanzen auf monatlich 19 Euro und für Singen auf 13,50 Euro festgelegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Musikschule in Kooperation mit Grundschulen, die nicht am JeKits-Programm teilnehmen, in Einzelfällen Instrumentalunterricht anbieten kann, wobei die Instrumente in diesen Fällen ebenfalls gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mehreinnahen aus den Gebühren in Höhe von 14.976 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien der Stadt HammZur Vorlage · 1167/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 die Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien beschlossen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, die seit 2017 bestehende Ordnung an veränderte Nutzungsverhalten und aktuelle Trends in der Bibliotheksarbeit anzupassen sowie die Attraktivität und Zugänglichkeit der Angebote zu erhöhen.
Die Neufassung sieht wesentliche Änderungen bei den Gebührenstrukturen vor. So wird die Jahresgebühr für Einzel- und Familienausweise um 20 Prozent reduziert. Zudem wird für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ein kostenloser Jahresausweis eingeführt, womit die bisherige Regelung für Kinder bis 12 Jahre erweitert wird. Weitere Maßnahmen umfassen die Streichung von Gebühren für die Ausleihe von physischen, audiovisuellen und digitalen Medien, mit Ausnahme von Bestsellern, sowie den Wegfall der Vormerkgebühren. Auch das Verfahren bei der Fälligkeit von Säumnisgebühren wird vereinfacht.
Die Verwaltung geht bei der Umsetzung von geschätzten Gebührenmindereinnahmen in Höhe von etwa 43.000 Euro aus. Diese Summe setzt sich aus der Senkung der Jahresgebühr um circa 19.000 Euro, der Streichung der Medieneinzelgebühren um etwa 15.000 Euro sowie Änderungen bei den Versäumnis- und Vormerkgebühren zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Fachabteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 1165/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Vorlage 1165/23_VL basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 32.493.344,76 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 1.785.929,87 Euro. Laut der Sachdarstellung der Verwaltung ist dieser Jahresfehlbetrag auf einen Sondereffekt zurückzuführen, der durch die Anpassung der Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie entstanden ist. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb ein positives Jahresergebnis in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro erzielt.
Der beschlossene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ebenso werden die Ergebnisse der einzelnen Sparten des Abfallwirtschaftsbetriebs auf neue Rechnung vorgetragen, wobei die Details der jeweiligen Spartenergebnisse der beigefügten Übersicht der Vorlage zu entnehmen sind. Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Klimarelevante Auswirkungen der Vorlage wurden nicht festgestellt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1175/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2022 entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von 1.083.179,27 Euro vollständig in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Zudem wurde die Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm für das betreffende Geschäftsjahr beschlossen. Grundlage hierfür war der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte Jahresabschluss, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hatte den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 7. Juni 2023 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm die Verwendung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage vorgeschlagen. Eine Prüfung auf klimarelevante Auswirkungen ergab keine Befunde.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für Brandschutz, technische Hilfeleistung, und Rettungsdienst (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst) der Stadt HammZur Vorlage · 1166/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens für eine neue Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Rettungsdienst. Dies umfasst die Ausstattung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung einer angemessenen Ausrüstung der Einsatzkräfte, da durch nutzungsbedingten Verschleiß regelmäßige Ersatzbeschaffungen notwendig sind. Die neue Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Februar 2024 eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ergibt. Die Verwaltung führt dieses Verfahren fort, um an die seit 2016 bestehende Praxis der Rahmenvereinbarungen anzuknüpfen, da die aktuelle Vereinbarung zum 2. Februar 2024 ausläuft.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2024 bis 2027 werden auf insgesamt 2.000.000 Euro geschätzt. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 800.000 Euro auf den Haushalt, während die verbleibenden 1.200.000 Euro durch Rettungsdienstgebühren refinanziert werden sollen. Die Mittel sind in den Haushaltsplänen für 2024 und 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Ausschreibung soll zudem die Grundsätze der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.Umbesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 1173/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1173/23 eine Neubesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“ beantragt. Der Unterausschuss fungiert als gemeinsames Gremium des Ausschusses für Familien, Kinder- und Jugendhilfe sowie des Ausschusses für Schule und Ausbildung und dient der politischen Beratung übergreifender Themen.
Der Beschluss sieht vor, dass ein Mitglied des Ausschusses für Schule und Ausbildung den Posten eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt. Durch diese personelle Veränderung soll die Vertretung des Ausschusses für Schule und Ausbildung im Unterausschuss fortgeführt werden. Der Unterausschuss setzt sich insgesamt aus zwölf Mitgliedern zusammen, wobei vier dieser Positionen durch Vertreter des Ausschusses für Schule und Ausbildung besetzt sind.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Umbesetzung werden nicht ausgewiesen, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchlief vor der Ratsentscheidung die Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1178/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Neuwahl des Vorstandes des Stadtjugendringes Hamm.
Nach der Neubesetzung des Vorstands im Stadtjugendring soll die bisherige Vertretung durch eine neue Person ersetzt werden. Der Vorschlag sieht vor, eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Die bisherige Vertretung durch ein Mitglied des Stadtjugendringes endet mit diesem Vorgang. Ein weiteres beratendes Mitglied bleibt weiterhin im Ausschuss vertreten.
Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe bereits behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 17.Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · 1182/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgelegt. Der Antrag geht auf einen Vorschlag der SPD-Fraktion zurück.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Kommunale Gesundheitskonferenz. Als Nachfolge für eine Bürgervertreterin soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 18.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 1185/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 1185/23 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitz der Gremienbesetzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Konkret geht es um die personelle Veränderung innerhalb des Beirats für Arbeitsmarktpolitik, der dem Verwaltungsrat des Jobcenters zugeordnet ist.
Der Rat empfiehlt dem Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenter AöR, den bisherigen Vertreter für den Bereich Wirtschaft und Handwerk aus dem Beirat für Arbeitsmarktpolitik abzuberafen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin für diesen Bereich zu benennen.
Der Beirat für Arbeitsmarktpolitik setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung umfasst einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadtverwaltung, vier weitere vom Rat der Stadt zu benennende Vertreter, einen Vertreter der Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände. Die endgültige Benennung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Rates der Stadt durch den Verwaltungsrat.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 19.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG)Zur Vorlage · 1108/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr vor. Der Regionalplan dient als Instrument der Landesplanung für die Metropole Ruhr und gibt Ziele für die Landschaftsplanung sowie den Natur- und Landschaftsschutz vor.
Die erneute Auslegung des Planentwurfs wurde notwendig, um auf zahlreiche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren sowie auf aktuelle rechtliche Vorgaben zur Anpassung von Abgrabungsbereichen zu reagieren. Im Stadtgebiet von Hamm betreffen die aktuellen Änderungen im Entwurf drei spezifische zeichnerische Festlegungen.
Erstens wird die nördliche Abgrenzung der Standortschießanlage Ahlen nach Süden verschoben, wodurch die Festlegung im Bereich der ehemaligen Bundeswehr-Schießanlage entfällt. Zweitens wird im Bereich nördlich Heessen die Fläche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung durch eine Arrondierung ergänzt, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen. Drittens entfällt im Bereich Glunzdorf die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs; stattdessen werden dort ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie eine Fläche für den Landschaftsschutz festgesetzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen. Die Anpassungen werden als positiv für die städtebauliche und naturbezogene Entwicklung der Stadt bewertet. Der Rat wird angehalten, die entsprechende Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.BÜ-Beseitigungen Dierhagenweg/Südfeldweg mit Haltepunkt Westtünnen Hier: Ausbauplan S 06/23 P+R-Anlagen Nord und SüdZur Vorlage · 1109/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1109/23_VL sieht die Genehmigung der Ausbaupläne S 06/23 vor, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Gegenstand der Planung sind die Erweiterung der P+R-Anlagen Nord und Süd sowie die Beseitigung der Bahnübergänge Dierhagenweg und Südfeldweg, was den Neubau eines Haltepunktes im Bereich Westtünnen einschließt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Asphaltierung des Südfeldwegs, den Vollausbau der Verdistraube mit einer Fahrbahn von 6,5 Metern und einem Gehweg von zwei Metern sowie die Wiederherstellung einer fünf Meter breiten Straßenfläche am Dierhagenweg. Zudem sind neue Geh- und Radwege mit Rampen, Treppenanlagen und einer LED-Beleuchtung inklusive eines Behindertenleitsystems vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen von 1.820.000 Euro über die Jahre 2023 bis 2025. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 1.200.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 620.000 Euro ergibt. Durch Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz und die Aufnahme des Haltepunktes in die Länderliste NRW trägt der Bund 50 Prozent der Straßenbaukosten, die DB Netz AG ein Drittel und das Land ein Sechstel. Der Bau des Haltepunktes wird vollständig durch Bundesmittel finanziert. Die Fertigstellung der Betonbauteile ist bis Herbst 2023 geplant, die restlichen Wegearbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die öffentliche Auslegung der Pläne findet im Zeitraum vom 02.05. bis 15.05.2023 statt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0933/22_VL wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 „Südlich Soosmanns Kamp“ in Hamm-Pelkum beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters ALDI von derzeit 900 m² auf bis zu 1.275 m². Die Maßnahme dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteilzentrum. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 10.103 m² in der Gemarkung Pelkum.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Sollte eine solche Prüfpflicht bestehen, ist das beschleunigte Verfahren auszuschließen und ein Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB einzuleiten. Die Änderung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein Ausgleich nach der Eingriffsregelung wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Errichtung des Einzelhandelsbetriebs bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und erfolgt ist.
Der Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Verwaltung seit dem 29. Juli 2022 vor. Als Teil des Verfahrens ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden soll. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht angegeben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 - Parkfriedhof - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1115/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1115/23_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 – Parkfriedhof im Stadtbezirk Herringen. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kühlmöglichkeiten des bestehenden Krematoriums zu schaffen. Hierfür soll ein bestehender, zu kleiner Kühlraum abgerissen und durch einen größeren Anbau ersetzt werden. Der betroffene Bereich umfasst etwa 7.082 m². Im Zuge dessen werden die Baugrenzen erweitert sowie die Zu- und Abfahrt des Gebäudes verändert. Die Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie die Pflanzgebote werden weitgehend übernommen.
Die Planung sieht vor, dass für jede 50 m² Neuversiegelung ein Baum und für jede 10 m² Pflanzfläche fünf Sträucher anzupflanzen sind. Zudem wird eine verbindliche Dachbegrünung für den baulichen Bereich vorgeschrieben, wobei die Installation von Photovoltaikanlagen zulässig, aber nicht verpflichtend ist. Ein Erhaltungsgebot für bestehende Gehölze ist ebenfalls festgeschrieben. Aufgrund von Methanvorkommen wurde eine Kennzeichnung gemäß § 9 (5) BauGB vorgenommen, die bauliche Sicherungsmaßnahmen erfordert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Geologische Dienst, die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadtwerke Hamm, in die Begründung eingearbeitet. Die Verwaltung nahm dabei auf die Kritik der Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. zur Artenschutzprüfung Bezug. Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Satzung und Begründung beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1118/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1118/23_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 1,22 Hektar großes, brachliegendes Areal in der Gemarkung Hamm, das zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Bundesliegenschaft durch einen Investor.
Die geplante Bebauung sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 bis 7 Einheiten zusammensetzen. Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Erschließung des Gebiets soll über eine öffentliche Stichstraße am Kreuzungspunkt Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen, wobei der Stellplatzbedarf baugebietsintern gedeckt werden muss.
Zusätzlich zur Wohnbebauung sind die Neustrukturierung von Freiflächen, die Integration eines Spielplatzes sowie der Ausbau eines Fuß- und Radweges vorgesehen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünungen und die Prüfung regenerativer Energien. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1126/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – gemäß § 3 (2) BauGB beantragt. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines Unternehmens zu ermöglichen, wodurch bis zu 560 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 95.335 m², wobei knapp 48 % als Gewerbegebiet, etwa 6 % als Verkehrsfläche und rund 27 % als private Grünfläche vorgesehen sind. Weitere Flächenanteile entfallen auf Wald, Wasserflächen sowie die Natur- und Landschaftsentwicklung.
Die Planung integriert Klimaschutz-Standards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Das Vorhaben berücksichtigt zudem Maßnahmen des Landschaftsplans Hamm-Süd, wie die Pflege einer Eichenreihe und den Ausbau des Bewerbachs.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm, berücksichtigt. Diese umfassen Vorgaben zu Entwässerung, Störfallrecht und Leitungsrechten. Eine verkehrstechnische Untersuchung bestätigte die Realisierbarkeit der Ansiedlung unter Berücksichtigung der B63. Aufgrund geänderter Erschließungsstrukturen fand bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt, bei der das Stadtplanungsamt den Entwurf sowie die Auswirkungen auf die Verkehrssituation erläuterte.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 27.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1128/23_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ im Bereich Werries. Das Planungsgebiet umfasst etwa 13.801 m². Der Bebauungsplan soll Teile der öffentlichen Grünfläche als Gemeinbedarfsfläche festsetzen und städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie Klimaschutzstandards integrieren.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm anzupassen. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie die Behördenbeteiligung sollen zur Kenntnis genommen werden. Fachliche Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange umfassen unter anderem Vorgaben der Bergbauverwaltung zu Methanausgasungen, Anforderungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes an die Trennentwässerung sowie die Notwendigkeit einer archäologischen Baubegleitung durch den Vorhabenträger.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft den Baumbestand der Ostwennemarstraße. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat der Fällung von Ahornbäumen unter der Auflage einer Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 zugestimmt. Insgesamt sollen 12 Bäume ersetzt werden, wobei vier Bäume innerhalb des Bebauungsplangebiets und acht Bäume an externen Standorten gepflanzt werden. Die Versorgung durch die Stadtwerke Hamm ist sichergestellt, und seitens des Amts für Brandschutz besteht kein Verdacht auf Blindgänger.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- B.Anträge
- 1.Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0530/22_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0530/22 gestellt, der die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden zum Ziel hat. In der Vorlage wird auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Bochum, Hannover oder Herford verwiesen, in denen die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bestimmten Anlässen wie Adventswochenenden oder verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt wird.
Die Antragstellerin bezieht sich zudem auf den Nahverkehrsplan 2019 sowie ergänzende Anträge der damaligen Großen Koalition, die perspektivisch eine kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsahen. Die Wählergruppe Pro Hamm fordert jedoch, dass eine solche Maßnahme nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt sein sollte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einschließen muss. Als Ziel wird die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt sowie die Unterstützung der Klimaneutralität der Stadt Hamm angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Handlungskonzept zu entwerfen. Dieses Konzept soll die technische und organisatorische Umsetzung einer stadtweiten, kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs an den Wochenenden ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · 0613/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags 0613/23_AT den Oberbürgermeister dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Übertragung von Stadtratssitzungen zu beauftragen. Der Antrag sieht vor, dass der öffentliche Teil der Sitzungen künftig als audiovisueller Live-Stream im Internet übertragen wird. Darüber hinaus sollen Aufzeichnungen dieser öffentlichen Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Als Begründung für dieses Vorhaben führt die Ratsgruppe an, dass eine solche Übertragung die Transparenz und das Vertrauen in die politische Arbeit fördern könne. Das Angebot solle zudem Bürgern ermöglichen, die aufgrund körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht vor Ort teilnehmen können, das politische Geschehen zu verfolgen. Mit der Bereitstellung eines Live-Streams und einer Mediathek sollen die politische Partizipation sowie die Bürgerkommunikation gestärkt werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 3.EU-Fördertopf/Autofreundlicher Verkehr MitteZur Vorlage · 0627/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0627/23_AT einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Handlungs- und Entwicklungskonzepts für den Stadtbezirk Mitte zum Gegenstand hat. Grundlage des Antrags ist die Nutzung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms „EFRE/JFT 2021-2027“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Programm zielt unter dem Stichwort „Wohnviertel im Wandel“ auf die Gestaltung lebenswerter Quartiere ab und umfasst Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Raumes, wie etwa Straßen, Wege und Plätze.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept für den Bezirk Mitte erstellt, welches die Erweiterungsmöglichkeiten des Individualverkehrs für Arbeitnehmer berücksichtigt. Im Fokus der geplanten Maßnahmen sollen dabei der Ausbau von Parkplätzen sowie der Ausbau von Fahrspuren für den Autoverkehr stehen. Zudem wird der Rückbau von ungenutzten oder wenig genutzten Fahrradwegen sowie die flächendeckende Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 50 in der Innenstadt als Bestandteil des Konzepts angefordert. Der Antrag bezieht sich dabei auf die Voraussetzungen der entsprechenden Förderbekanntmachung des Landes.
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- 20.06.2023 · Rat
- EU-Fördertopf/Autofreundlicher Verkehr MitteZur Vorlage · 0720/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0627/23 die Entwicklung eines Handlungs- und Entwicklungskonzepts für den Bezirk Mitte beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung anzuweisen, unter Nutzung der Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Erweiterung des Individualverkehrs für Arbeitnehmer zu prüfen. Der Fokus soll dabei auf dem Ausbau von Parkplätzen, der Erweiterung von Fahrspuren sowie dem Rückbau von wenig genutzten Fahrradwegen liegen. Zudem wird die flächendeckende Einführung von Tempo 50 in der Innenstadt angestrebt.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0720/23 dazu ausgeführt, dass weder das EFRE-Programm noch andere bekannte Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der EU eine Finanzierung der beantragten Zwecke ermöglichen. Die Förderkriterien der genannten Programme setzen voraus, dass Konzepte zur Umgestaltung des Straßenraums die umweltfreundlichen Verkehrsmittel fördern, die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Stadtgestaltung leisten. Da die Zielsetzungen des Antrags nicht mit den Förderrichtlinien vereinbar sind und zudem nicht mit den verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Hamm übereinstimmen, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nicht zu beschließen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 4.Unterzeichnung des Offenen Briefs an die BundesregierungZur Vorlage · 0629/23_AT · Antrag
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Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben im Rat einen Antrag gestellt, der die Unterzeichnung eines Offenen Briefes an die Bundesregierung vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf ein Schreiben von über 100 Personen, welches die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) kritisiert.
In dem zugrunde liegenden Offenen Brief wird die Position der Bundesregierung zur Verschärfung des EU-Asylrechts beanstandet. Die Verfasser des Briefes äußern Besorgnis darüber, dass die Reform durch Schnellverfahren an den Außengrenzen und die Ausweitung der Liste sicherer Drittstaaten zu einer Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl führen könnte. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die geplanten Maßnahmen die Standards in den Asylverfahren senken und die Inhaftierung von Schutzsuchenden sowie Pushbacks begünstigen könnten. Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, Verbesserungen des Asylrechts voranzutreiben, statt den Verschärfungen zuzustimmen, und schlagen ein Treffen mit Experten aus der Migrationswissenschaft vor.
Die Antragsteller fordern den Rat, den Offenen Brief unabhängig von den Ergebnissen des EU-Gipfels der Innenminister vom 8. und 9. Juni mitzuunterzeichnen. Zudem soll das Schreiben an die Abgeordneten weitergeleitet werden, welche die Stadt Hamm auf Landes- und Bundesebene vertreten. Ziel der Initiative ist es, eine migrationspolitische Leitlinie zu unterstützen, die die Menschenwürde als Kernpunkt beibehält.
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- 20.06.2023 · Rat
- 5.Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0630/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die sogenannte Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier zu unterzeichnen. Mit diesem Vorhaben bezieht sich die Ratsgruppe auf den bereits im Juni 2021 beschlossenen Masterplan Mobilität der Stadt Hamm, der eine Mobilitätsentwicklung unter Berücksichtigung der angestrebten Klimaziele vorsieht. Ergänzend dazu werden bestehende Initiativen wie das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ angeführt.
Nach Angaben der Antragstellerin dient die Unterzeichnung der Charta dazu, Verbindungen zu anderen Kommunen sowie zu relevanten Akteuren aufzubauen. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse gegebenenfalls zu beschleunigen. Zudem wird angeführt, dass die Unterzeichnung die bereits gesetzten kommunalen Ziele verdeutlicht. Die Charta selbst bietet Leitlinien zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, insbesondere innerhalb von Wohnquartieren. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- 6.Forderung der Eltern nach weiterer Gesamtschule unterstützenZur Vorlage · 0631/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0631/23 gestellt. Ziel des Antrags ist die Unterstützung einer Elterninitiative, die durch eine Unterschriftenaktion die Realisierung einer weiteren Gesamtschule im Stadtbezirk Hammer Norden / Heessen fordert.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern aus diesem Stadtbezirk derzeit auf längere Pendelwege in andere Stadtteile ausweichen müssen, wenn sie eine Gesamtschule besuchen möchten. Im Kontext der Planung eines neuen Hauptschulgebäudes im selben Bereich fordern die Ratsgruppen, dass die Stadtverwaltung die Forderungen der Eltern anerkennt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Unterschriftenaktion der Eltern offiziell zur Kenntnis nimmt und die Stadtverwaltung dazu auffordert, die Planung und zeitnahe Umsetzung des Baus einer Gesamtschule im Hammer Norden / Heessen einzuleiten. Die Umsetzung soll dabei in Abstimmung mit dem Rat und den zuständigen Ausschüssen erfolgen.
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- 20.06.2023 · Rat
- Forderung der Eltern nach weiterer Gesamtschule unterstützenZur Vorlage · 0653/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben mit dem Antrag Nr. 0631/23 die Forderung unterstützt, eine weitere Gesamtschule im Stadtbezirk Hamm-Nord/Heessen zu realisieren. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf eine Unterschriftenaktion von Eltern und fordern, dass der Rat die Initiative respektiert und die Stadtverwaltung beauftragt, die Planung und Umsetzung einer neuen Gesamtschule in diesem Stadtgebiet einzuleiten. Ziel der Antragsteller ist es, die Pendelwege für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Hamm-Nord/Heessen zu verringern.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0653/23 Stellung und führt aus, dass der Schulträger aktuell keinen Bedarf für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Hamm sieht. Als Voraussetzung für die Einrichtung einer Gesamtschule sei eine Mindestgröße von vier Parallelklassen pro Jahrgangsstufe erforderlich, was mindestens 100 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 voraussetze. Im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 konnten laut Verwaltung alle Wünsche für die Schulform Gesamtschule berücksichtigt werden. Lediglich an der Sophie-Scholl-Gesamtschule mussten Ablehnungen ausgesprochen werden, während an den anderen Gesamtschulen freie Kapazitäten vorhanden waren. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass im angrenzenden Bereich der Stadtbezirke Hamm-Mitte und Hamm-Bockum-Hövel zwei Gesamtschulstandorte in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 7.Nahverkehrsplan Hamm: Bessere Anbindung der GewerbegebieteZur Vorlage · 0632/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0632/23_AT einen Antrag gestellt, der eine Verbesserung der Anbindung der Gewerbegebiete an den öffentlichen Personennahverkehr zum Ziel hat. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, die Erreichbarkeit der großen Gewerbegebiete für Arbeitnehmer ohne eigenen Pkw zu erhöhen. Als Grundlage für die weitere Entwicklung wird auf die neue Ticketstruktur mit dem 29-Euro- und dem 49-Euro-Ticket verwiesen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung aufgefordert, im Zuge des neuen Nahverkehrsplans zu prüfen, inwieweit eigene Buslinien, Verstärkerbusse, On-Demand-Verkehr oder andere Verkehrsmittel in den größeren Gewerbegebieten angeboten werden können.
Die Fraktion verweist zudem auf bereits bestehende Kontakte zwischen der Stadt, den Stadtwerken und Unternehmen in den Gebieten Rhynern und Uentrop. Dort wurden die Verkehrsbedürfnisse der dort ansässigen Betriebe erfragt, um eine mögliche Mitfinanzierung von Verkehrsangeboten zu prüfen. Die Fortführung und Ausweitung dieser Gespräche auf weitere Gewerbegebiete wird im Antrag gefordert.
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- 20.06.2023 · Rat
- 8.Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem AufenthaltsgesetzZur Vorlage · 0633/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0633/23_AT) gestellt, der eine Überarbeitung der Einkommensstufen für Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz fordert. Hintergrund ist die im Frühjahr 2023 aktualisierte Stufentabelle des Amtes für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Nach Angaben der Ratsgruppe setzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz die Bonität der einladenden Person voraus, die über das durchschnittliche Nettoeinkommen nachgewiesen werden muss. Der Antrag führt an, dass die aktuellen Anforderungen für die Einladung von Personen aus Nicht-EU-Ländern deutlich über den Werten anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen sowie anderer Bundesländer liegen. So wird beispielsweise für eine alleinstehende Person, die eine Person einlädt, ein monatliches Nettoeinkommen von 2.050 Euro vorausgesetzt, während in anderen Städten wie München niedrigere Werte zur Anwendung kommen.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die neuen Regelungen die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für einen Großteil der Bürger erschweren. Zudem wird angeführt, dass die Bildung dieser Einkommensgrenzen im Integrationsrat nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Antrag fordert den Rat auf, die Stadtverwaltung anzuweisen, die Stufentabelle unter Einbeziehung des Integrationsrats anzupassen.
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- 20.06.2023 · Rat
- Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem AufenthaltsgesetzZur Vorlage · 0718/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stufentabelle zur Berechnung des erforderlichen Nettoeinkommens für Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz anzupassen. Die Antragstellerin führt an, dass die im Frühjahr 2023 aktualisierten Einkommensgrenzen, die für die Einladung von Gästen aus Nicht-EU-Ländern als Nachweis der Bonität dienen, im Vergleich zu früheren Regelungen deutlich gestiegen sind. Laut Antrag übersteigen die neuen Werte in der Stadt Hamm die Richtwerte anderer Kommunen erheblich, was die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für viele Bürger einschränke. Eine Anpassung der Tabelle unter Einbeziehung des Integrationsrates wird gefordert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass der Vollzug des Aufenthaltsrechts eine Pflichtaufgabe nach Weisung ist, die der Beschlussfassung durch den Rat nicht zugänglich ist. Die Bonitätsprüfung basiere auf gesetzlichen Vorgaben des Bundesinnenministeriums und Verwaltungsvorschriften, wonach potenzielle Kosten für die Behörde, wie etwa Rückführungskosten, einzubeziehen seien. Die Prüfung erfolge als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung. Die veröffentlichten Tabellen auf der Internetseite der Stadt seien lediglich Beispielrechnungen zur Veranschaulichung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesinnenministerium eine Konkretisierung der Prüfungsmaßstäbe für das laufende Jahr angekündigt hat. Die Verwaltung hält zudem fest, dass die Änderungen bereits in einer Sitzung des Integrationsrates thematisiert wurden.
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- 20.06.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Würdigung der Tradition des Hammer Schützenwesens durch AmpelfigurenZur Vorlage · 0634/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Tradition des lokalen Schützenwesens durch eine besondere Gestaltung von Lichtzeichenanlagen zu würdigen. Ziel des Antrags ist es, die Standard-Schablonen der Ampelfiguren an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet durch Silhouetten von Schützenfiguren zu ersetzen, welche prägende Merkmale der Schützen darstellen.
In der Begründung wird auf die Bedeutung des Schützenwesens für die Stadt Hamm verwiesen. Der Stadtverband der Hammer Schützenvereine umfasst 31 Vereine mit etwa 14.000 Mitgliedern. Die Fraktion führt an, dass die Schützenfeste und die damit verbundene Brauchtumspflege einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Als Referenz für eine solche öffentliche Würdigung werden andere Städte wie Neuss, Korschenbroich und Mönchengladbach angeführt.
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, die Umsetzung dieses Vorhabens in Abstimmung mit dem Stadtverband der Hammer Schützen zu planen. Dabei sollen die Standorte für die umgestalteten Ampelfiguren gemeinsam mit dem Verband festgelegt werden. Der Antrag verweist zudem darauf, dass das geltende Straßenverkehrsrecht die Gestaltung von Lichtzeichenanlagen in dieser Form zulässt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Städtepartnerschaft mit Kamianets-Podilskyi, UkraineZur Vorlage · 0635/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0635/23_AT) gestellt, um eine Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Kamianets-Podilskyi anzustreben. Ziel der Initiative ist es, die zwischenmenschlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen sowie die Zusammenarbeit bei Hilfsleistungen und dem künftigen Wiederaufbau zu fördern.
Der Antrag bezieht sich auf die bestehende Verbindung zwischen der polnischen Partnerstadt Kalisz und Kamianets-Podilskyi. Die Fraktion führt an, dass eine Partnerschaft eine direktere und bedarfsorientierte Koordination von Hilfsgütern ermöglichen würde. Zudem wird auf den gemeinsamen Appell des deutschen Bundespräsidenten und des ukrainischen Präsidenten verwiesen, der die Bildung deutsch-ukrainischer Städtepartnerschaften als zentrales Element der bilateralen Zusammenarbeit betont.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadt Hamm zeitnah Kontakt zum Büro des Bürgermeisters von Kamianets-Podilskyi aufnimmt und sich dem deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaftsnetzwerk anschließt. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Partnerschaft sollen nach Möglichkeit umgehend eingeleitet werden. Als Grundlage für die Zusammenarbeit wird auf das Interesse der ukrainischen Stadtseite sowie auf die Möglichkeit eines persönlichen Treffens im Rahmen der Libori 2023 verwiesen.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Städtepartnerschaft mit Kamianets-Podilskyi, UkraineZur Vorlage · 0683/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0635/23 die Aufnahme einer Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Kamianets-Podilskyi beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Verbundenheit mit der ukrainischen Bevölkerung zu zeigen sowie kulturelle, menschliche und wirtschaftliche Beziehungen zu vertiefen. Eine solche Partnerschaft soll zudem dazu dienen, Hilfsleistungen und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern zielgerichtet und bedarfsorientiert zu koordinieren.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf bereits bestehende Kooperationen. So wurde im Rahmen eines Besuchs der polnischen Partnerstadt Kalisz bereits im April 2022 vereinbart, die Stadt Kamianets-Podilskyi beim Wiederaufbau zu unterstützen. Ein gemeinsamer Besuch der Stadtleitung aus Hamm und Kalisz ist für den ukrainischen Unabhängigkeitstag am 24. August 2023 in Kamianets-Podilskyi geplant. In diesem Rahmen soll die Form der zukünftigen Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit einer Städtepartnerschaft erörtert werden.
Die Stadt Kamianets-Podilskyi liegt in der westukrainischen Region Podillia und verfügt über eine historische Altstadt auf einem von der Flussbiegung umschlossenen Berg. Seitens der ukrainischen Stadt wurde bereits Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert. Ein persönliches Treffen zur Konkretisierung der Partnerschaft wird im Rahmen der Libori 2023 in Paderborn als möglich erachtet.
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- 20.06.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Tag des Blaulichts an Hammer SchulenZur Vorlage · 0636/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Organisation eines sogenannten „Tages des Blaulichts“ an den weiterführenden Schulen vorsieht. Ziel der Initiative ist es, die Arbeit der Sicherheits- und Rettungskräfte bei Kindern und Jugendlichen vorzustellen.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den weiterführenden Schulen sowie den relevanten Blaulichtorganisationen, wie der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, zu führen. Die Durchführung eines solchen Projekttages soll ab dem kommenden Schuljahr möglich sein.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Nachwuchsgewinnung für die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte angesichts demografischer Herausforderungen zu unterstützen. Zudem soll durch die Präsentation der Organisationen das Bewusstsein für die Aufgaben der Einsatzkräfte gestärkt und die Prävention von Gewalt gegen Rettungskräfte gefördert werden. Als mögliches Format wird ein schulübergreifender Projekttag angeführt.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Tag des Blaulichts an Hammer SchulenZur Vorlage · 0654/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0636/23 die Durchführung eines sogenannten „Tages des Blaulichts“ an Hammer Schulen angeregt. Ziel der Initiative ist es, die Arbeit der Rettungs- und Einsatzkräfte gegenüber Kindern und Jugendlichen zu präsentieren und die Nachwuchsgewinnung zu unterstützen. Zudem soll die Sensibilisierung für die Bedeutung der Einsatzkräfte sowie der Schutz vor Gewalt gegen diese Kräfte gefördert werden. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit weiterführenden Schulen sowie den einschlägigen Blaulichtorganisationen, wie der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, zur Organisation eines solchen Projekttages ab dem kommenden Schuljahr zu führen.
In einer Stellungnahme zur Vorlage 0654/23 führt die Verwaltung aus, dass die Feuerwehr Hamm bereits verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Neben der Teilnahme am bestehenden Tag der Blaulichtmeile finden regelmäßig Tage der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr in den Stadtteilen statt, um die Arbeit der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr zu erläutern. Zudem werden Besuche von Kindertagesstätten und Grundschulen bei der Feuerwehr nach vorheriger Absprache durchgeführt. Ein weiteres Angebot der Feuerwehr ist die jährliche Teilnahme am „Girls' Day“, um jungen Mädchen Einblicke in die Arbeitswelt der Feuerwehr zu ermöglichen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 12.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0638/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0638/23 gestellt, der die Untersuchung und Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, das Potenzial der Sonnenenergie durch die Nutzung senkrechter Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und die Flächenknappheit zu berücksichtigen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung mit der Untersuchung der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie der damit verbundenen Hürden für vertikale Photovoltaikanlagen zu beauftragen. Darüber hinaus soll die Verwaltung, idealerweise in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, ein Konzept zur Steigerung der Energieerzeugung durch solche Systeme erarbeiten.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefordert, gemeinsam mit den Stadtwerken konkrete Vorschläge für erste Pilotprojekte zu entwerfen. Diese sollen Anlagen umfassen, die durch die Stadtwerke, die Stadt Hamm oder andere städtische Töchter betrieben werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dem zuständigen Fachausschuss zeitnah zur Beratung vorgelegt werden.
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- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- C.Anfragen
- 1.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes und der Baugenehmigungen in den Jahren 2020-2022Zur Vorlage · 0406/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0406/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes sowie der Baugenehmigungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zu verschiedenen Kennzahlen der Bauwirtschaft und des Wohnungsbestands. Konkret werden Informationen zur Entwicklung des Wohnungsbestands sowie zur Anzahl der erteilten Baugenehmigungen und der damit verbundenen Wohneinheiten für den Zeitraum von drei Jahren angefordert. Zudem wird nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen durch die Stadtverwaltung sowie nach der Anzahl der Baufertigstellungen und der entsprechenden Wohneinheiten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem geförderten Mietwohnungsbau. Hierbei werden Daten zur Wohnungsbindung, zur Anzahl der Wohnungssuchenden sowie zur Entwicklung des geförderten Bau-, Förder- und Investitionsvolumens sowie der Anzahl der geförderten Wohneinheiten benötigt. Die Fraktion fordert dabei eine Unterscheidung zwischen Mietwohnungsneubau und Modernisierungssanierung. Abschließend wird um Angaben zur Entwicklung des strukturellen Leerstands, ermittelt anhand der Stromzählermethode, für die Jahre 2020 bis 2022 gebeten.
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- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes und der Baugenehmigungen in den Jahren 2020-2022Zur Vorlage · 0708/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Entwicklung des lokalen Wohnungsmarktes zwischen 2020 und 2022 reagiert. Die Auswertung der Daten von IT.NRW zeigt, dass der Wohnungsbestand von 87.282 Wohnungen im Jahr 2020 auf 87.784 Wohnungen im Jahr 2021 anstieg. Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen sank im betrachteten Zeitraum kontinuierlich von 623 im Jahr 2020 auf 564 im Jahr 2022. Bei den Baufertigstellungen wurden für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt 1.192 Wohnungen verzeichnet, wobei die Zahlen zwischen 378 und 434 Einheiten pro Jahr lagen.
Hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren gab die Verwaltung an, dass die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der Bauordnung Nordrhein-Westland in den Jahren 2021 und 2022 unter der Voraussetzung vollständiger Unterlagen eingehalten werden konnten.
Im Bereich des geförderten Mietwohnungsneubaus stieg das Fördervolumen von 12,8 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 26,2 Millionen Euro im Jahr 2022 an, wobei die Anzahl der Wohneinheiten von 81 auf 130 Einheiten zunahm. Bei der Modernisierung im Bestand wurden für 2021 ein Fördervolumen von 3,61 Millionen Euro für 35 Wohneinheiten ausgewiesen.
Der strukturelle Leerstand, ermittelt nach der Stromzählermethode, belief sich stadtweit auf 1.022 Wohnungen im Jahr 2020 und 1.107 Wohnungen im Jahr 2022.
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- 20.06.2023 · Rat
- 2.NotstromZur Vorlage · 0409/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0409/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Sicherstellung der Notstromversorgung und dem Katastrophenschutz befasst. Hintergrund der Anfrage ist ein Hinweis des Landkreistags NRW auf die Vorbereitungen der Kreise auf mögliche Gasmangellagen und Stromausfälle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Hamm ergreift, um die Energieversorgung besonders schutzbedürftiger Einrichtungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Stadt an Netzwerkbemühungen oder Patenschutzprogrammen mit Nachbarkommunen beteiligt ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Information der Bevölkerung. Es wird gefragt, wie der kommunale Krisenstab plant, die Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall über das gebotene Verhalten zu informieren und ob die Errichtung von sogenannten Leuchttürmen als Anlaufstellen im Stadtgebiet in Erwägung gezogen wird.
Zudem fordert die Fraktion Informationen zum Status der Notstromaggregate in den Pflegeheimen der Stadt Hamm an. Es ist zu klären, ob alle Einrichtungen über eigene Aggregate verfügen und wie die Stromversorgung jener Heime sichergestellt wird, die nicht über eine eigene technische Ausstattung verfügen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- NotstromZur Vorlage · 0712/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 15. März 2023 Informationen zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Krisenmanagement bei Stromausfällen angefordert. Im Zentrum der Fragen standen die Notstromversorgung von Pflegeeinrichtungen, die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen sowie die Information der Bevölkerung im Krisenfall.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass für Einrichtungen, die nicht städtisch betrieben werden, die Betreiberverantwortung bei den jeweiligen Trägern liegt. Für städtische Einrichtungen orientiert sich die Stadt an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Aus Gründen des Geheimschutzes können keine detaillierten Angaben zu spezifischen Maßnahmen oder zur Ausstattung von Pflegeheimen mit Notstromaggregaten gemacht werden, um keine Angriffsvektoren aufzuzeigen. Die Stadt steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit den Betreibern von Pflegeheimen und bietet Beratungsleistungen an.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen hält die Verwaltung fest, dass ein Austausch zum Notfallmanagement stattfindet, ein Rückgriff auf Patenschutzprogramme im Falle eines Blackouts jedoch aufgrund der gleichzeitigen Betroffenheit der Nachbarkommunen kaum möglich sei. Zur Information der Bürger sollen je nach Krisenlage Kanäle wie Rundfunk, Lautsprecherwagen oder Aushänge genutzt werden. Ein Konzept zur Einrichtung von Anlaufstellen, sogenannte Leuchttürme, ist Bestandteil der städtischen Notfallplanung.
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- 20.06.2023 · Rat
- 3.Stellenbesetzung BäderbetriebeZur Vorlage · 0421/23_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Personalsituation in den Hamm-Bäderbetrieben angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Schließung der Lagune in Herringen im vergangenen Sommer, die nach Angaben der Anfrage aufgrund von Personalmangel nicht wie geplant stattfinden konnte.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zum Beschäftigungsstand im Bereich der Bäderbetriebe. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, wie viele Stellen im Bereich der Bäderbetriebe vor einem Jahr unbesetzt waren und wie viele Stellen in den vergangenen zwölf Monaten ausgeschrieben wurden. Zudem wird nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen für diese Stellen gefragt, wobei explizit nach der Aufteilung von Ausschreibungen und Bewerbungen auf Ausbildungsplätze differenziert werden soll.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, wie viele der ausgeschriebenen Stellen erfolgreich besetzt werden konnten. Für den Fall, dass Stellen weiterhin unbesetzt geblieben sind, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 vorgesehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- Stellenbesetzung BäderbetriebeZur Vorlage · 0706/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zur Personalbesetzung im Bereich der Bäderbetriebe reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Schließungen der Lagune in Herringen im Sommer des Vorjahres, die auf einen Personalmangel bei den Stadtwerken Hamm zurückzuführen waren.
Nach Angaben der Stadtwerke Hamm fielen in der Sommersaison 2022 vier Vollzeitkräfte längerfristig krankheitsbedingt aus. Im Zeitraum der vergangenen zwölf Monate wurden drei Stellen ausgeschrieben, worauf sich acht Bewerber meldeten. Ein zunächst geeigneter Bewerber konnte eingestellt werden, verließ das Unternehmen jedoch innerhalb der Probezeit wieder.
Hinsichtlich der Ausbildung informiert die Verwaltung über verschiedene Kanäle wie digitale Medien, die lokale Presse, Schulbesuche sowie Messen und Aushänge in den Bädern. Für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2023 wurden bislang zwei Stellen besetzt.
Als Gründe für die bestehenden personellen Engpässe führt die Verwaltung den altersbedingten Ausstieg von Fachpersonal an. Die daraus resultierenden Vakanzen können nicht vollständig durch nachrückende Auszubildende ausgeglichen werden, da die Nachfrage nach Ausbildungsberufen zurückgehe und nicht alle Auszubildenden dauerhaft im Beruf verbleiben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 4.Hafenstraße GutachtenZur Vorlage · 0428/23_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Verbleib von Baustoffen und Baurestmassen auf einem Grundstück der Hafen Hamm GmbH angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Stellungnahme der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Hamm vom 12. Januar 2023. Diese stellte fest, dass auf den Flurstücken 318 und 319 der Gemarkung Hamm Stoffe lagern, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit angefallen sind.
Nach Angaben der Fraktion hatte die Hafen Hamm GmbH angekündigt, die Materialien abzutransportieren. Ein am 12. September 2022 vorgelegtes Entsorgungskonzept musste nach Angaben der Anfrage zunächst überarbeitet werden, da die ursprüngliche Planung nicht realisierbar war. Ein Schreiben vom 21. Dezember 2022 sah vor, den Abtransport zeitnah durchzuführen und den Vorgang bis Mai 2023 abzuschließen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung nun um Auskunft darüber, ob der Stadt Hamm das aktuelle Entsorgungskonzept bekannt ist, und fordert die Beifügung des entsprechenden Dokuments zur Beantwortung der Anfrage.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- Hafenstraße GutachtenZur Vorlage · 0717/23_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion den aktuellen Stand bezüglich der Entsorgung von Baustoffen und Baurestmassen an der Hafenstraße dargelegt. Gegenstand der Anfrage war die Lagerung von gewerblichen Abfällen auf einem Grundstück der Hafen Hamm GmbH, für das zuvor ein Entsorgungskonzept vorgelegt worden war.
Nach Angaben der Verwaltung haben die Stadtwerke Hamm GmbH die Untere Abfallwirtschaftsbehörde darüber informiert, dass die Nachverhandlungen mit den beteiligten Verwertern und Entsorgern bezüglich der Entsorgung des Bodens an der Hafenstraße abgeschlossen sind. Der Abtransport und die weitere Behandlung des Materials sollen je nach Belastungsgrad bis Ende Oktober in die Verwertung bzw. Entsorgung überführt werden. Damit bezieht sich die Information auf den Prozess der Beseitigung der auf dem Grundstück gelagerten Stoffe.
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- 20.06.2023 · Rat
- 5.Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0443/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der städtepartnerschaftlichen Verbindungen der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2021, eine strategische Konzeption für die städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt zu erarbeiten. In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Prüfung einer Städtepartnerschaft mit (West-)Afrika in diese Konzeptionsarbeit einfließen könne.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zum Fortschritt der Planungen. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die Erarbeitung des besagten Konzepts bereits abgeschlossen ist und wie die Details sowie die Ergebnisse dieser Arbeit aussehen. Zudem wird gefragt, ob bei der Erstellung des Konzepts Städte in (West-)Afrika berücksichtigt wurden und welche Gründe für oder gegen entsprechende Städte angeführt wurden. Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, für welche Stadt eine Entscheidung getroffen wurde, welche Gründe hierfür ausschlaggebend waren und wann eine Realisierung einer Städtepartnerschaft planmäßig vorgesehen ist.
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- 20.06.2023 · Rat
- Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0714/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Erarbeitung einer strategischen Konzeption der städtepartnerschaftlichen Verbindungen der Stadt Hamm sowie zur Prüfung einer Städtepartnerschaft mit (West-)Afrika erfragt. Die Anfrage bezog sich auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2021, der eine solche Konzeption vorsah.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf die Ergebnisse eines Gutachtens, das durch die beauftragte Auslandsgesellschaft e.V. erstellt wurde. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften wurden die entsprechenden Handlungsempfehlungen am 14. Juni 2023 vorgestellt. Das Gutachten stellt fest, dass die Stadt Hamm über ein breites zivilgesellschaftliches Engagement in der Städtepartnerschaftsarbeit verfügt. Zur Bewältigung künftiger Herausforderungen werden eine stärkere Koordinierung und Unterstützung durch eine angemessen ausgestattete Stelle in der Verwaltung sowie eine verstärkte strategische Ausrichtung empfohlen. Zudem wird ein regelmäßiger Dialog zwischen Rat und Verwaltung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren als wichtig erachtet.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung empfiehlt die Verwaltung, vorrangig die Aktivierung bestehender Partnerschaften zu fokussieren. Sollte die Einrichtung einer weiteren Städtepartnerschaft verfolgt werden, sollte die ukrainische Stadt Kamianets-Podilskyi, die sich bereits in einem Trialog mit Hamm und Kalisz befindet, Vorrang haben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 6.Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im LippeparkZur Vorlage · 0445/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im Lippepark gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung der Besucherfrequenz in der Parkanlage und nimmt Bezug auf die bisherige Haushaltspolitik sowie auf frühere Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu diesem Thema.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang bereits Gespräche mit potenziellen Interessenten über ein gastronomisches Angebot im Lippepark geführt wurden. Konkret werden Fragen zur Anzahl der eingegangenen Anträge auf Genehmigung einer Pop-up-Gastronomie, zu deren Zeitpunkten sowie zur Zuständigkeit der beteiligten Stadtämter gestellt. Zudem wird nach der Anzahl der bearbeiteten Anträge und deren Entscheidung (positiv oder negativ) gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob es Interessenten gab, die bereit wären, im Rahmen einer gastronomischen Nutzung zusätzlich eine Nutzung von sanitären Anlagen im Park zu ermöglichen. Abschließend wird die Stadtverwaltung gefragt, ob aktuell Gespräche mit Interessenten laufen, wann ein Abschluss dieser Gespräche zu erwarten ist und ob seitens der Verwaltung ein grundsätzliches Interesse an der Umsetzung einer Pop-up-Gastronomie im Lippepark besteht.
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- 20.06.2023 · Rat
- Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im LippeparkZur Vorlage · 0709/23_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im Lippepark verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit Interessenten geführt hat, wie viele Anträge auf Genehmigung solcher gastronomischen Angebote eingegangen sind und welche Ämter für die Bearbeitung zuständig sind. Zudem wurde nach dem grundsätzlichen Interesse der Verwaltung an einer solchen Nutzung sowie nach möglichen Ergänzungen, etwa der Bereitstellung von sanitären Anlagen, gefragt.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung. Nach Angaben der IMPULS. Stadtmarketing sind im Rahmen der Veranstaltungsorganisation bisher keine Anfragen für eine Aufstellung mobiler Gastronomie im Lippepark eingegangen. Es wurden bislang keine Anträge auf Genehmigung einer Pop-up-Gastronomie bei der Stadt Hamm eingereicht. Für die Bearbeitung solcher Anträge ist das Ordnungsamt zuständig.
Die IMPULS. Stadtmarketing führt jedoch fortlaufend Gespräche mit Anbietern mobiler Gastronomie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Aus Sicht des Stadtmarketings spricht die Lage des Lippeparks, insbesondere die Anbindung an überregionale Radrouten und die Nähe zur Marathon-Strecke, für die Ermöglichung eines temporären gastronomischen Angebots. Die IMPULS. Stadtmarketing arbeitet in Abstimmung mit der Stadtverwaltung an einem Konzept zur gastronomischen Nutzung der Parkanlage.
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- 20.06.2023 · Rat
- 7.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Ringbuslinie – Kosten und NutzenZur Vorlage · 0457/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 12. Juni 2023 Informationen zum Betrieb der Ringbuslinie angefordert. Die Linie wurde im Juli 2021 als Teil des neuen Nahverkehrsplanes eingerichtet. Ziel der Anfrage ist eine Untersuchung der Kosten und des Nutzens dieses Angebots.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, welche jährlichen Kosten durch die Ringbuslinie entstehen. Zudem wird nach den Zeitpunkten der Erhebung von Fahrgastzahlen gefragt. Hinsichtlich der Nutzung der Linie werden detaillierte Daten zu den täglichen Fahrgastzahlen sowie zu möglichen Unterschieden im Nutzungsverhalten zwischen den beiden Fahrtrichtungen angefordert.
Darüber hinaus verlangt die Anfrage eine differenzierte Darstellung der Fahrgastzahlen nach Stadtbezirken und nach einzelnen Haltestellen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die Kosten der Ringbuslinie im Verhältnis zur Anzahl der Fahrgäste darzustellen, um die Kosten pro Fahrgast zu ermitteln. Die Anfrage ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 vorgesehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Ringbuslinie – Kosten und NutzenZur Vorlage · 0716/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur wirtschaftlichen und betrieblichen Situation der Ringbuslinie angefordert. Die Linie wurde im Juli 2021 als Teil des neuen Nahverkehrsplanes eingerichtet, woraufhin eine Evaluierung von Kosten und Nutzen beabsichtigt wurde. Die Anfrage bezog sich dabei insbesondere auf die jährlichen Betriebskosten, die Zeitpunkte der Fahrgastdatenerhebung sowie die detaillierte Auswertung der Fahrgastzahlen nach Tageswert, Fahrtrichtung, Stadtbezirken und Haltestellen. Zudem wurde die Frage nach den Kosten pro Fahrgast gestellt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die jährlichen Kosten für die Ringbuslinie etwa 400.000 Euro betragen. Zur Ermittlung der Fahrgastzahlen wurden Daten von zehn Wochentagen aus dem November 2022 sowie vergleichbare Zahlen aus dem Mai 2022 herangezogen. Im Durchschnitt nutzen täglich 211 Fahrgäste die Ringbuslinie. Die Kosten pro Fahrgast belaufen sich nach den vorliegenden Daten auf 7,43 Euro pro Fahrt. Detaillierte Aufschlüsselungen zum Nutzungsverhalten nach Fahrtrichtungen, Stadtbezirken und Haltestellen wurden in den entsprechenden Anlagen der Vorlage bereitgestellt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 8.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Gestaltung Kreuzung Münsterstraße Heessener Straße Bockumer Weg –Beseitigung eines städtebaulichen SchandflecksZur Vorlage · 0458/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur weiteren Gestaltung des Kreuzungsbereichs Münsterstraße, Heessener Straße und Bockumer Weg gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung der Ergebnisse eines städtebaulichen Wettbewerbs, der eine Neubebauung des Straßenrandes mit öffentlich geförderten Wohnungen sowie eine Neufassung des Kreuzungsbereichs vorsah.
Die Fraktion weist darauf hin, dass Teile des Siegerentwurfs bisher nicht umgesetzt wurden. Im Fokus stehen dabei die Gestaltung der Transformatorstation der Stadtwerke sowie die Erneuerung der Bushaltestelle an der Münsterstraße. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die im Zwischenbericht genannten Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr an diesem Verkehrsknotenpunkt.
Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wann die weiteren Elemente des Wettbewerbsentwurfs, wie die Verkleidung der Transformatorstation und die Sanierung der Bushaltestelle, umgesetzt werden sollen. Zudem wird gefragt, welche konkreten Maßnahmen für welche Verkehrsteilnehmer zu welchen Zeitpunkten vorgesehen sind. Sollten Teile der Wettbewerbsziele nicht mehr verfolgt werden, wird nach den Gründen gefragt. Abschließend wird nach dem geplanten Zeitpunkt für die Sanierung und Neuanlage der Bushaltestelle verlangt.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Gestaltung Kreuzung Münsterstraße Heessener Straße Bockumer Weg –Beseitigung eines städtebaulichen SchandflecksZur Vorlage · 0719/23_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Gestaltung der Kreuzung Münsterstraße, Heessener Straße und Bockumer Weg Informationen über den aktuellen Stand der städtebaulichen Maßnahmen angefordert. Hintergrund ist die Umsetzung des Siegerentwurfs eines Wettbewerbs, der eine Neubebauung am Straßenrand sowie eine Neugestaltung des Kreuzungsbereichs vorsah. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Umsetzung weiterer Elemente des Entwurfs, wie die Gestaltung der Transformatorstation der Stadtwerke sowie die Sanierung und Erneuerung der Bushaltestelle. Zudem wurden Fragen zur zeitlichen Planung der Maßnahmen für verschiedene Verkehrsteilnehmer sowie zu den Gründen für eine etwaige Nichtverfolgung der Wettbewerbsziele gestellt.
Die Verwaltung teilte mit, dass für die Gestaltung der Transformatorstation in Abstimmung mit den Stadtwerken verschiedene Vorentwurfskonzepte inklusive Kostenschätzungen erarbeitet wurden. Eine vertiefende Bearbeitung und die anschließende Realisierung können jedoch derzeit nicht erfolgen, da die Finanzierung hierfür noch nicht gesichert ist. Hinsichtlich der Planung der Bushaltestelle und der angrenzenden Flächen gab die Verwaltung an, dass aufgrund begrenzter Personalkapazitäten aktuell keine konkreten Planungen möglich sind. Eine Weiterbearbeitung dieses Themas ist erst nach Vorliegen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Rahmenplanung Hamm-Norden vorgesehen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0459/23_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0459/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bezieht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine detaillierte Stellungnahme zu den aktuellen Strukturen und Inhalten der Ausbildung.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der gegenwärtigen Grundlagenausbildung sowie deren zeitlicher und örtlicher Rahmen. Zudem wird nach Veränderungen in der Ausbildung innerhalb der letzten zwei Jahre gefragt. Die Fraktion möchte wissen, wer die Ausbildung durchführt und ob externe Referentinnen und Referenten eingesetzt werden, wobei auch die damit verbundenen Kosten zu benennen sind.
Hinsichtlich der Fortbildungsmöglichkeiten werden Informationen darüber angefordert, welche Angebote zur Verfügung stehen, ob diese verpflichtend sind und wer die Durchführung übernimmt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Häufigkeit und zum Umfang der Fortbildungen sowie zu den dadurch entstehenden Kosten. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob im Bereich der Aus- und Fortbildung bereits Kooperationen mit anderen Kommunen bestehen oder ob für die Zukunft entsprechende Schritte geplant sind.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0652/23_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion Informationen zur Aus- und Fortbildung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) vorgelegt. Da es derzeit keinen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsrahmen für diese Tätigkeit gibt, hat die Verwaltung einen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Die Ausbildung findet in zeitlicher Nähe zu Neueinstellungen in Schulungsräumen der Stadt Hamm statt. Die Inhalte basieren auf einem Beschluss aus dem Jahr 2021.
Die Durchführung der Ausbildung erfolgt sowohl durch interne als auch durch externe Referenten. Die reinen Dozentenkosten für die Einstellungsjahrgänge 2021 und 2022 beliefen sich auf 3.861,47 Euro beziehungsweise 2.379,86 Euro. Zu den verpflichtenden Fortbildungen gehören Kurse in Erster Hilfe, der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten, Brandschutzschulungen sowie interkulturelle Kompetenztrainings. Darüber hinaus können die Beschäftigten das allgemeine Fortbildungsprogramm der Stadt Hamm sowie Angebote anderer Institute freiwillig nutzen. Die Kosten für Fortbildungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 10.038,74 Euro, während im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie keine Fortbildungen stattfanden. Als Referenten sind unter anderem das DRK, die Feuerwehr sowie das Multikulturelle Forum tätig. Kooperationen mit anderen Kommunen im Bereich der Ausbildung sind derzeit nicht vorgesehen, da die Verwaltung eine einheitliche, gesetzlich festgelegte Ausbildung anstrebt.
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- 20.06.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Notstromversorgung der FeuerwehrgerätehäuserZur Vorlage · 0460/23_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Notstromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Sicherstellung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Falle von Katastrophenlagen oder einem Ausfall der regulären Stromversorgung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob derzeit die Anschaffung von Notstromaggregaten für die Feuerwehrgerätehäuser geplant ist. In diesem Zusammenhang werden Details zum aktuellen Stand der Planung, zur Anzahl der betroffenen Gerätehäuser, zu den zu erwartenden Kosten sowie zum zeitlichen Rahmen einer möglichen Anschaffung abgefragt.
Sollte keine Anschaffung von Notstromaggregaten geplant sein, fordert die Fraktion Informationen darüber an, ob eine solche Maßnahme bereits geprüft wurde und aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht vorgesehen ist. Zudem wird gefragt, wie die Stromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser in Katastrophenfällen alternativ sichergestellt wird.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Notstromversorgung der FeuerwehrgerätehäuserZur Vorlage · 0655/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion über den aktuellen Stand der Notstromversorgung in den Feuerwehrgerätehäusern der Stadt Hamm informiert. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei Stromausfällen oder Katastrophenfällen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die beiden Wachen der Berufsfeuerwehr sowie das technische Zentrum bereits notstromversorgt. Für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr wird derzeit ein vierstufiges Konzept zur Sicherstellung der Stromversorgung umgesetzt. Im Rahmen der aktuell laufenden zweiten Stufe dieses Konzepts werden fünf weitere Gerätehäuser in den Stadtteilen Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen mit Notstromaggregaten nachgerüstet. Diese Standorte werden als Leuchtturm-Hauptstellen bezeichnet.
Die entsprechenden Notstromaggregate sind bereits bestellt, wobei die Lieferung noch vor Beginn der Winterperiode erwartet wird. Für diesen ersten Schritt der Ertüchtigung sind Kosten in Höhe von etwa 130.000 Euro veranschlagt. Eine weitere Ausstattung der verbleibenden Gerätehäuser ist für die kommenden Jahre geplant.
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- 20.06.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. EschentriebsterbenZur Vorlage · 0461/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Zustand der Eschenbestände im Stadtgebiet Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist das Phänomen des Eschentriebsterbens, das durch einen Pilzbefall verursacht wird und zum Absterben der Bäume führen kann. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Esche aufgrund ihrer Trockenheitstoleranz eine wichtige Baumart für die Anpassung an den Klimawandel darstellt.
Mit der Vorlage 0461/23_AF werden der Verwaltung konkrete Fragen zu den Beständen und zum Schadensbild gestellt. Es wird nach der Anzahl der Eschenbäume im Stadtgebiet sowie nach einem Überblick über das Ausmaß des Eschentriebsterbens gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, ob ein Austausch mit anderen Waldbesitzern im Stadtgebiet stattfindet und in welchem Umfang dies geschieht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der wissenschaftlichen Forschung. Die Ratsfraktion erkundigt sich nach einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Verbundprojekt FraxForFuture, welches die Suche nach genetisch resistenten Bäumen zum Ziel hat. Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob sie weitere Initiativen zum Thema Eschentriebsterben begleitet.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. EschentriebsterbenZur Vorlage · 0693/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Eschentriebsterben Fragen an die Verwaltung der Stadt Hamm gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Problematik eines Pilzes, der zum Absterben von Eschenbeständen führen kann. Da die Esche aufgrund ihrer Trockenheitstoleranz als klimaresiliente Baumart gilt, wird die Bedeutung des Erhalts dieser Art für das Stadtbild hervorgehoben. Die Ratsfraktion verwies auf wissenschaftliche Untersuchungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg im Projekt FraxForFuture, welches nach genetischen Resistenzen sucht.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der Eschenbäume im Stadtgebiet sowie um eine Einschätzung zum aktuellen Schadensbild des Eschentriebsterbens. Zudem wird gefragt, ob ein Austausch mit anderen Waldbesitzern im Stadtgebiet stattfindet und in welchem Umfang dies geschieht. Des Weiteren wird nach einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Projekt FraxForFuture sowie nach der Begleitung weiterer Initiativen zum Thema Eschentriebsterben durch die Verwaltung gefragt.
Die Verwaltung hat die Anfrage zur Beantwortung an den Landesbetrieb Wald und Holz weitergeleitet, da dieser einen Großteil der Wälder im Stadtgebiet betreut. Ein Bericht der Verwaltung erfolgt, sobald die entsprechenden Informationen des Landesbetriebs vorliegen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 12.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Glück-Auf-Stadion in Herringen, ÜberplanungZur Vorlage · 0462/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur möglichen Überplanung des alten Glück-Auf-Stadions in Herringen gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung, ob an diesem Standort ein frei zugängliches Multifunktionsfeld mit einer Überdachung errichtet werden kann. Ein solches Angebot soll unter anderem die Ausübung verschiedener Sportarten ermöglichen, wobei explizit die Förderung von Sportarten wie Rollhockey angeführt wird.
Zudem erkundigt sich die Fraktion, ob eine etwaige Bedachung des Sportfeldes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. Für den Fall, dass eine Umsetzung am Standort des Glück-Auf-Stadions nicht möglich ist, wird die Frage nach alternativen Standorten aufgeworfen. Hierbei wird das alte Barbara-Stadion in Herringen als mögliche Option genannt. Abschließend bittet die CDU-Ratsfraktion um eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten für die Realisierung eines solchen Multifunktionsfeldes.
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- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Glück-Auf-Stadion in Herringen, ÜberplanungZur Vorlage · 0715/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Überplanung des alten Glück-Auf-Stadions in Herringen verschiedene Möglichkeiten für eine sportliche Neunutzung des Geländes eingebracht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob an diesem Standort ein frei zugängliches Multifunktionsfeld mit einer Überdachung errichtet werden kann. Ein solches Angebot soll unter anderem die Ausübung verschiedener Sportarten, wie beispielsweise Rollhockey, auch außerhalb von Vereinsstrukturen ermöglichen.
Zudem wurde angefragt, ob eine mögliche Bedachung des Feldes mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könnte. Sollte eine Umsetzung am Standort des Glück-Auf-Stadions nicht realisierbar sein, wurde die Prüfung eines alternativen Standortes, etwa des alten Barbara-Stadions in Herringen, vorgeschlagen. Des Weiteren wurden Informationen zu den voraussichtlichen Kosten für die Errichtung eines solchen Multifunktionsfeldes angefordert.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass aufgrund des Umfangs der Anfrage und der notwendigen Beteiligung anderer Fachbereiche eine inhaltliche Beantwortung der Fragen innerhalb des aktuellen Zeitrahmens der Sitzungsrunde nicht möglich ist. Eine detaillierte Stellungnahme der Verwaltung wird erst zur nächsten Sitzungsrunde vorgelegt.
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- 20.06.2023 · Rat
- D.Anregungen
- 1.Förderung von Schwimmkursen für muslimische FrauenZur Vorlage · 0086/23_AR · Anregung
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Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 die Anregung beschlossen, die Förderung von Schwimmkursen für muslimische Frauen in Hamm zu unterstützen. Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung des Gremiums, dass derzeit kaum Möglichkeiten bestehen, für diese Zielgruppe spezifische Schwimmangebote oder Kurse zur Vermittlung von Schwimmkenntnissen zu nutzen.
Nach Angaben des Integrationsrats soll durch die Schaffung solcher Angebote die sportliche Betätigung sowie die Erweiterung sozialer Netzwerke ermöglicht werden. Zudem wird die Förderung als Maßnahme angeführt, um die Sicherheit beim Begleiten von Kindern zu erhöhen und das gesellschaftliche Engagement zu fördern.
Für die Umsetzung der Maßnahme hat die DLRG e. V. Hamm-Herringen bereits die Bereitschaft signalisiert, geeignetes Aufsichts- und Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen. Der Integrationsrat regt an, die entsprechenden Schwimmkurse mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro Standort zu unterstützen. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- Förderung von Schwimmkursen für muslimische FrauenZur Vorlage · 0677/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 die Anregung beschlossen, die Förderung von Schwimmkursen für muslimische Frauen in Hamm zu unterstützen. Ziel des Vorhabens ist es, durch die Schaffung spezifischer Angebote die sportliche Betätigung, die soziale Vernetzung sowie die Sicherheit beim Begleiten von Kindern zum Schwimmen zu fördern. Der Integrationsrat schlägt vor, die Schwimmkurse mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro Standort zu unterstützen. Als potenzielle Partner für die Bereitstellung von Aufsichts- und Lehrpersonal wird der DLRG e. V. Hamm-Herringen angeführt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Stadtwerke das Vorhaben begrüßen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit kein spezielles Schwimmangebot für muslimische Frauen in der Lagune Herringen anbieten können. Der DLRG e. V. Hamm-Herringen hat gegenüber den Stadtwerken bereits erklärt, die Durchführung von Schwimmkursen für diese Zielgruppe zu übernehmen, wobei eine Umsetzung erst nach den Sommerferien möglich ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- E.Verschiedenes