Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Anerkennung des Mietspiegels 2023 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet beschlossen. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels ist zum Stichtag 01.07.2023 vorgesehen.
Im Gegensatz zum bisherigen einfachen Mietspiegel 2021, der auf einer Fortschreibung älterer Daten basierte, erfüllt der Mietspiegel 2023 die wissenschaftlichen Anforderungen an ein qualifiziertes Verfahren gemäß § 558d Abs. 1 BGB. Die Erstellung erfolgte durch ein externes Unternehmen auf Basis einer repräsentativen Datenerhebung. Im Rahmen eines Befragungsverfahrens wurden im November 2022 rund 4.000 Vermieterinnen und Vermieter kontaktiert, woraus eine bereinigte Nettostichprobe von 5.137 Wohnungen resultierte. Die Auswertung der Daten erfolgte mittels Regressionsanalyse, wobei 14 Merkmale einen statistisch gesicherten Einfluss auf die Miethöhe aufzeigten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerstellung ist die Erarbeitung einer adressgenauen Wohnlagenkarte, welche die Stadt Hamm in die Kategorien einfach, mittel und gut unterteilt. Der Prozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, in dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener städtischer Ämter, des Gutachterausschusses, der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH sowie der Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. vertreten waren. Durch die Einstufung als qualifizierter Mietspiegel entsteht eine erhöhte Rechtssicherheit im Mieterhöhungsverfahren, da die im Mietspiegel angegebenen Entgelte im gerichtlichen Verfahren als widerlegbar vermutet gelten.
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