Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem Aufenthaltsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0633/23_AT) gestellt, der eine Überarbeitung der Einkommensstufen für Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz fordert. Hintergrund ist die im Frühjahr 2023 aktualisierte Stufentabelle des Amtes für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Nach Angaben der Ratsgruppe setzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz die Bonität der einladenden Person voraus, die über das durchschnittliche Nettoeinkommen nachgewiesen werden muss. Der Antrag führt an, dass die aktuellen Anforderungen für die Einladung von Personen aus Nicht-EU-Ländern deutlich über den Werten anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen sowie anderer Bundesländer liegen. So wird beispielsweise für eine alleinstehende Person, die eine Person einlädt, ein monatliches Nettoeinkommen von 2.050 Euro vorausgesetzt, während in anderen Städten wie München niedrigere Werte zur Anwendung kommen.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die neuen Regelungen die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für einen Großteil der Bürger erschweren. Zudem wird angeführt, dass die Bildung dieser Einkommensgrenzen im Integrationsrat nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Antrag fordert den Rat auf, die Stadtverwaltung anzuweisen, die Stufentabelle unter Einbeziehung des Integrationsrats anzupassen.
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- 20.06.2023kein Ergebnis hinterlegt