7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 - Parkfriedhof - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 – Parkfriedhof – vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kühlkapazitäten des bestehenden Krematoriums im Stadtbezirk Herringen zu schaffen. Hintergrund des Vorhabens ist ein erhöhter Bedarf an Kühlmöglichkeiten, der durch die aktuelle Übersterblichkeit entstanden ist.
Der geplante Anbau soll den derzeit zu kleinen Kühlraum im Südwesten des Gebäudes ersetzen. Das Vorhaben umfasst den Abriss des bestehenden Kühlraums und die Errichtung eines größeren Anbaus mit einer Grundfläche von etwa 15,45 m x 30,70 m. Durch die Erweiterung wird die bisherige Umfahrung des Gebäudes aufgegeben, sodass die bestehende Zufahrt künftig als reine Zufahrt genutzt wird und eine neue Abfahrt im Süden angelegt werden soll.
Die Änderung des Bebauungsplans sieht vor, die bestehenden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundflächenzahl von 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,8 beizubehalten. Um die durch die Neuversiegelung entstehenden Auswirkungen auszugleichen, werden ergänzende Pflanzgebote sowie eine Dachbegrünung für den neuen Flachdachbereich festgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme der Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. zur Kenntnis zu nehmen und die vorliegende Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
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