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Stlgnahme

Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im Lippepark

0709/23_ST 20.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Ermöglichung von Pop-up-Gastronomie im Lippepark verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit Interessenten geführt hat, wie viele Anträge auf Genehmigung solcher gastronomischen Angebote eingegangen sind und welche Ämter für die Bearbeitung zuständig sind. Zudem wurde nach dem grundsätzlichen Interesse der Verwaltung an einer solchen Nutzung sowie nach möglichen Ergänzungen, etwa der Bereitstellung von sanitären Anlagen, gefragt.

Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung. Nach Angaben der IMPULS. Stadtmarketing sind im Rahmen der Veranstaltungsorganisation bisher keine Anfragen für eine Aufstellung mobiler Gastronomie im Lippepark eingegangen. Es wurden bislang keine Anträge auf Genehmigung einer Pop-up-Gastronomie bei der Stadt Hamm eingereicht. Für die Bearbeitung solcher Anträge ist das Ordnungsamt zuständig.

Die IMPULS. Stadtmarketing führt jedoch fortlaufend Gespräche mit Anbietern mobiler Gastronomie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Aus Sicht des Stadtmarketings spricht die Lage des Lippeparks, insbesondere die Anbindung an überregionale Radrouten und die Nähe zur Marathon-Strecke, für die Ermöglichung eines temporären gastronomischen Angebots. Die IMPULS. Stadtmarketing arbeitet in Abstimmung mit der Stadtverwaltung an einem Konzept zur gastronomischen Nutzung der Parkanlage.

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  • 20.06.2023
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