Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1118/23_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 1,22 Hektar großes, brachliegendes Areal in der Gemarkung Hamm, das zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Bundesliegenschaft durch einen Investor.
Die geplante Bebauung sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 bis 7 Einheiten zusammensetzen. Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Erschließung des Gebiets soll über eine öffentliche Stichstraße am Kreuzungspunkt Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen, wobei der Stellplatzbedarf baugebietsintern gedeckt werden muss.
Zusätzlich zur Wohnbebauung sind die Neustrukturierung von Freiflächen, die Integration eines Spielplatzes sowie der Ausbau eines Fuß- und Radweges vorgesehen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünungen und die Prüfung regenerativer Energien. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 19.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 13.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 30.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
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