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Stlgnahme

Besuchseinladungen (Verpflichtungserklärungen) nach dem Aufenthaltsgesetz

0718/23_ST 20.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stufentabelle zur Berechnung des erforderlichen Nettoeinkommens für Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz anzupassen. Die Antragstellerin führt an, dass die im Frühjahr 2023 aktualisierten Einkommensgrenzen, die für die Einladung von Gästen aus Nicht-EU-Ländern als Nachweis der Bonität dienen, im Vergleich zu früheren Regelungen deutlich gestiegen sind. Laut Antrag übersteigen die neuen Werte in der Stadt Hamm die Richtwerte anderer Kommunen erheblich, was die Möglichkeit zur Einladung von Gästen für viele Bürger einschränke. Eine Anpassung der Tabelle unter Einbeziehung des Integrationsrates wird gefordert.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass der Vollzug des Aufenthaltsrechts eine Pflichtaufgabe nach Weisung ist, die der Beschlussfassung durch den Rat nicht zugänglich ist. Die Bonitätsprüfung basiere auf gesetzlichen Vorgaben des Bundesinnenministeriums und Verwaltungsvorschriften, wonach potenzielle Kosten für die Behörde, wie etwa Rückführungskosten, einzubeziehen seien. Die Prüfung erfolge als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung. Die veröffentlichten Tabellen auf der Internetseite der Stadt seien lediglich Beispielrechnungen zur Veranschaulichung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesinnenministerium eine Konkretisierung der Prüfungsmaßstäbe für das laufende Jahr angekündigt hat. Die Verwaltung hält zudem fest, dass die Änderungen bereits in einer Sitzung des Integrationsrates thematisiert wurden.

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Beratungsfolge

  • 20.06.2023
    kein Ergebnis hinterlegt