Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 die Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien beschlossen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, die seit 2017 bestehende Ordnung an veränderte Nutzungsverhalten und aktuelle Trends in der Bibliotheksarbeit anzupassen sowie die Attraktivität und Zugänglichkeit der Angebote zu erhöhen.
Die Neufassung sieht wesentliche Änderungen bei den Gebührenstrukturen vor. So wird die Jahresgebühr für Einzel- und Familienausweise um 20 Prozent reduziert. Zudem wird für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ein kostenloser Jahresausweis eingeführt, womit die bisherige Regelung für Kinder bis 12 Jahre erweitert wird. Weitere Maßnahmen umfassen die Streichung von Gebühren für die Ausleihe von physischen, audiovisuellen und digitalen Medien, mit Ausnahme von Bestsellern, sowie den Wegfall der Vormerkgebühren. Auch das Verfahren bei der Fälligkeit von Säumnisgebühren wird vereinfacht.
Die Verwaltung geht bei der Umsetzung von geschätzten Gebührenmindereinnahmen in Höhe von etwa 43.000 Euro aus. Diese Summe setzt sich aus der Senkung der Jahresgebühr um circa 19.000 Euro, der Streichung der Medieneinzelgebühren um etwa 15.000 Euro sowie Änderungen bei den Versäumnis- und Vormerkgebühren zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Fachabteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
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