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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Aufstellungsbeschluss

0933/22_VL 20.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 10.100 m² großes Gebiet in der Gemarkung Pelkum, konkret im Stadtteil Wiescherhöfen. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m².

Die Planung sieht vor, die bestehende Einzelhandelsnutzung an diesem Standort zu stärken und die Nahversorgung im Bereich Pelkum-Wiescherhöfen langfristig zu sichern. Eine erste Untersuchung der Einzelhandelsverträglichkeit ergab, dass durch die Erweiterung keine Gefährdung der Nahversorgungsfunktion in den Zentren Alt-Pelkum und Selmigerheide zu erwarten ist. Im Rahmen des Verfahrens soll zudem eine vollständige Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung plant, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Neben der Flächenerweiterung sollen im weiteren Verlauf auch Aspekte der Klimaanpassung, wie etwa Begrünungsmaßnahmen oder die Nutzung regenerativer Energien, sowie die Einhaltung aktueller Klimastandards der Stadt Hamm geprüft werden. Das Regenwassermanagement soll weiterhin die Nutzung vorhandener Mulden zur Rückhaltung vorsehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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