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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule

1161/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule vorgelegt. Ziel der Neuregelung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll, ist die Vereinheitlichung der Gebühren im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits).

Im Zuge der sukzessiven Ausweitung des Programms auf die gesamte Grundschulzeit wird die monatliche Gebühr für den Instrumentalunterricht in den Schuljahren zwei bis vier von bisher differenzierten Sätzen auf ein einheitliches Niveau von 26 Euro angepasst. Während die Gebühren für Schüler im zweiten und dritten Schuljahr dadurch steigen, sinken die Gesamtkosten für Kinder, die das Programm über die gesamte Grundschulzeit nutzen, von bisher 949 Euro auf 910 Euro. Die Anpassung soll eine durchgängige Bildungsbiografie unterstützen und Abmeldungen beim Übergang in die vierte Klasse verhindern. Zudem werden die Gebühren für den Bereich Tanzen auf monatlich 19 Euro und für Singen auf 13,50 Euro festgelegt.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Musikschule in Kooperation mit Grundschulen, die nicht am JeKits-Programm teilnehmen, in Einzelfällen Instrumentalunterricht anbieten kann, wobei die Instrumente in diesen Fällen ebenfalls gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mehreinnahen aus den Gebühren in Höhe von 14.976 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.

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