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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Mark-Twain-Schule: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · BV-39/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Mark-Twain-Schule gebeten. Die Vorlage sieht den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen vor, um dem steigenden Bedarf an Unterrichtsflächen gerecht zu werden. Geplant ist die Aufstellung der Container auf einer Freifläche im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks, wobei die Umsetzung für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Die Maßnahme umfasst neben den Unterrichtsräumen mit jeweils etwa 60 Quadratmetern auch die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Nebenräumen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Zunahme der Schülerzahlen an der Schule. Während im Schuljahr 2023/24 noch 67 Kinder in fünf Klassen unterrichtet wurden, sind es im aktuellen Schuljahr bereits 92 Schüler in sieben Klassen. Für das kommende Schuljahr wird mit mindestens acht Klassen gerechnet, wobei langfristig ein Zuwachs auf bis zu 120 Schüler und zehn Klassen erwartet wird. Auch der Bedarf an Räumlichkeiten für die offene Ganztagsschule (OGS) ist gestiegen.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund eine Million Euro. Die Finanzierung soll außerplanmäßig aus dem Investitionsbudget erfolgen. Da die reguläre Beratung im Hauptausschuss erst im April 2025 stattfindet, wird die Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den zeitgerechten Aufbau der Pavillonklassen im Sommer zu gewährleisten. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.2Zuwendung für Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V.Zur Vorlage · BV-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Vergabe von Zuwendungen an das Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V. zu vereinheitlichen. Mit der Beschlussvorlage BV-2/2025 soll die bisherige Beschlussvorlage 1343/23 zurückgenommen werden. Anstelle der bisher getrennten Auszahlungen in Höhe von 12.500 Euro und 46.800 Euro wird die Zusammenfassung zu einer Gesamtsumme von 59.300 Euro für das Jahr 2025 angestrebt.
Diese Maßnahme dient laut dem Umweltamt der Vereinfachung des administrativen Ablaufs. Durch die Zusammenführung sollen sowohl die Antragstellung durch den Verein als auch die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Stadt Hamm erleichtert werden. Ein entsprechender Antrag des FUgE e. V. über die Gesamtsumme für das Jahr 2025 liegt der Verwaltung bereits vor. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2024/2025 bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz für den 1. April 2025 vorgesehen, gefolgt von einer Entscheidung im Hauptausschuss am 7. April 2025.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.3Ausbauplan S 05/24 Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee-Weg)Zur Vorlage · BV-11/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-11/25 die Umsetzung des Ausbauplans S 05/24 für den Hellweg im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Paul-Klee-Weg, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von etwa 860 Metern und beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Kanalisation.
Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte. Im südlichen Wohnbereich soll eine 7,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer entstehen. Die angrenzenden Gehwege werden auf etwa zwei Meter verbreitert und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im nördlichen Gewerbeabschnitt ist eine 6,50 Meter breite Fahrbahn mit 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen vorgesehen. Dort sollen zudem Parkflächen mit Baumbeeten angelegt werden, die zur Begrünung beitragen.
Die technische Ausgestaltung sieht asphaltierte Fahrbahnen sowie Betonsteinpflaster für Gehwege und Parkflächen vor. Zur Barrierefreiheit gehören taktile Leitsysteme und barrierefreie Übergänge an Kreuzungen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von rund 3,6 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil etwa 923.000 Euro beträgt. Die Finanzierung setzt sich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen sowie Landeszuwendungen zusammen. Eine Anwohnerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.4Selmigerheideschule - Sanierung, Umbau und ErweiterungZur Vorlage · BV-53/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-53/25 sieht die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Selmigerheideschule vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein Flächendefizit von etwa 600 m² sowie ein Mangel an Schulraumflächen und Kapazitäten im Betreuungsbereich. Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der Gebäudeteile A2 sowie der ehemaligen Hausmeisterwohnung und einen Neubau zur Erweiterung des Bestands A1. Geplant ist eine Holzrahmenstahlhybrid-Konstruktion mit einer einheitlichen Holzfassade, einer neuen Dachlandschaft sowie einer barrierefreien Erschließung. Für den laufenden Schulbetrieb ist eine dreigeschossige Containeranlage als Interimslösung vorgesehen. Die Schulhofgestaltung beinhaltet Entsiegelungsmaßnahmen und neue Spielangebote, wobei im Zuge der Arbeiten die Rodung von acht Bäumen sowie die Durchführung von Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Hamm vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf bis zu 18.667.000 € beziffert, wobei die Bauaufwendungen auf die Jahre 2025 bis 2028 verteilt sind. Für die Einrichtung sind 1.640.000 € veranschlagt. Durch angestrebte Fördermittel, unter anderem aus dem Programm „Ganztagsausbau“, soll der städtische Eigenanteil reduziert werden. Der Beginn der Containerarbeiten ist für Oktober 2025 geplant, der Rückbau der genannten Gebäudeteile soll bis Mai 2026 abgeschlossen sein, während die Gesamtfertigstellung für Ende 2027 vorgesehen ist. Die Vorlage wird in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sowie die relevanten Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Schule und Ausbildung, beraten. Der Hauptausschuss soll die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.6Jahnstadion, Sanierung Eingangsbereich und Neubau Platzwart- und HausmeisterwohnungZur Vorlage · BV-60/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-60/25 des Immobilienmanagements sieht die Sanierung des Eingangsbereichs des Jahnstadions sowie den Neubau einer Platzwart- und Hausmeisterwohnung vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen den energetischen Rückbau und Neuaufbau von Gebäudeteilen, die Installation einer Sole/Wasser-Wärmepumpe, die Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die Schaffung von Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 4.803.374 Euro. Davon werden 3.211.235,83 Euro durch Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW gedeckt, was einer Förderquote von 80 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.592.139 Euro; dieser deckt insbesondere die Kosten für den Aufzug und den Neubau des Hausmeisterhauses ab. Die finanziellen Auswirkungen sind auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 verteilt.
Der Zeitplan sieht eine EU-weite Ausschreibung im Jahr 2025 vor, wobei der Baubeginn für das dritte Quartal 2026 und die Fertigstellung für das erste Quartal 2028 angesetzt ist. Für das Gebäudeensemble im Stadion werden jährliche Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten veranschlagt. Für das neue Wohnhaus sind ebenfalls entsprechende jährliche Kosten sowie Fremdkapitalzinsen einzuplanen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss die Umsetzung der Maßnahmen vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließt und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragt. Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2025 die Beratungsfolge der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und schließlich des Hauptausschusses.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.03.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs Hamm – Finanzierung einer BaustraßeneinrichtungZur Vorlage · BV-66/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Übernahme von Kosten in Höhe von etwa 65.100 Euro für die Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs beschließen. Die Mittel sind für die Einrichtung einer Baustraße sowie die anschließende Wiederherstellung der Oberflächen vorgesehen.
Das betreffende Areal ist Teil des Grundstücksfonds NRW. Gemäß den Richtlinien des Fonds trägt die Kommune die Verantwortung für die Erschließung und die damit verbundenen Kosten. Aktuell kann die Baustellenzufahrt ausschließlich über den Parkplatz am Westausgang des Hauptbahnhofs erfolgen, da eine Zufahrt über die Hafenstraße durch ein Nachbargrundstück nach bisherigen Verhandlungen noch nicht gesichert ist. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine entsprechende Genehmigung. Sollte eine alternative Zufahrt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung realisiert werden können, wäre die Einrichtung der Baustraße nicht erforderlich.
Der Beginn der Maßnahmen ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Sanierungsarbeiten voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Kostenübernahme, um den Fortbestand des Grundstücksfonds NRW für dieses Areal zu sichern und eine langfristige Nicht-Entwicklung der etwa 60.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.9Ausstattung des Jugendamtes mit elektronischen FachaktenZur Vorlage · BV-78/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Ausstattung des Jugendamtes mit zwei elektronischen Fachakten auf Basis des Dokumentenmanagementsystems SER DOXIS. Die Entwicklung umfasst spezifische Lösungen für die Aufgabenbereiche Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des Vorhabens ist eine medienbruchfreie Vorgangsbearbeitung durch die Anbindung an die Fachverfahren Logodata und Prosoz 14 sowie die Automatisierung der Aktenanlage und der Ablage von Dokumenten. Zudem sollen Prozesse für den Eingang von Dokumenten und die Genehmigung von Entscheidungen digitalisiert werden.
Für die Umsetzung in den Jahren 2025 und 2026 werden einmalige Kosten von etwa 630.000 Euro veranschlagt. Diese setzen sich aus rund 230.000 Euro für die Entwicklung der Fachakten sowie circa 400.000 Euro für die Digitalisierung bestehender Papieraktenbestände zusammen, die etwa 18.500 Akten und 4,1 Millionen Blatt umfassen. Ab dem Jahr 2026 fallen jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für den Betrieb und die Wartung an. Die einmaligen Aufwendungen werden durch das Amt für Sport, Personal und Organisation (StA 10) getragen, während die laufenden Kosten im Zuständigkeitsbereich des Amtes 51 liegen. Die Verwaltung soll die notwendigen Erklärungen gegenüber der Firma citeq abgeben und die Archivierung der Altakten veranlassen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 10. und 11. April 2025 in JenaZur Vorlage · BV-24/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas vor, die am 10. und 11. April 2025 in Jena stattfindet. Das Thema der Versammlung lautet „1955 – 2025: 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 8. April 2025 angesetzt ist, wird eine Dringlichkeitsentscheidung zur rechtzeitigen Benennung der Delegierten beantragt.
Aufgrund der Einwohnerzahl besitzt die Stadt Hamm vier Stimmrechte bei dieser Versammlung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine Vertretung für die Verwaltung als erster Delegierter fungiert. Die Verteilung der verbleibenden drei Stimmen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, wobei zwei Delegierte der SPD-Fraktion und ein Delegierter der CDU-Fraktion benannt werden sollen. Damit soll die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt Hamm im genannten Gremium sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.242. Westfälischer Hansetag am 5. und 6. Juli 2025 in Recklinghausen 45. Internationaler Hansetag vom 5. bis 8. Juni 2025 in Visby/SchwedenZur Vorlage · BV-75/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme der Stadt Hamm an zwei kommenden Hansetagen vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf den 42. Westfälischen Hansetag in Recklinghausen, der am 5. und 6. Juli 2025 stattfindet, sowie auf den 45. Internationalen Hansetag in Visby, Schweden, welcher vom 5. bis 8. Juni 2025 ausgetragen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm bei diesen Veranstaltungen präsent auftritt. Die Delegation zur Vertretung der Stadt soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie drei weiteren Personen bestehen. Die Besetzung umfasst zwei Ratsmitglieder der Fraktionen SPD und CDU sowie ein Mitglied der Bezirksvertretung aus der Fraktion B 9/DIE GRÜNEN.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.3Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des KulturFestes h4 und des KulturSommers #h4 für das Jahr 2025.Zur Vorlage · BV-72/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die geplanten Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFestes h4 für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragen. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Auszahlungen in Höhe von 214.000 Euro vorgesehen, während Einzahlungen in der Summe von 105.000 Euro erwartet werden.
Das Programm beginnt am 16. Mai 2025 mit der KulturNacht und wird am darauffolgenden Tag durch die neu geplante Hammer KneipenNacht ergänzt. Weitere Bestandteile des KulturSommers sind unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie das KulturKino im Kurhausgarten. Den Abschluss bildet das dreitägige KulturFest h4 vom 12. bis 14. September 2025 mit verschiedenen Bühnen in der Innenstadt und dem Einsatz eines neuen Sicherheitskonzepts in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.
Das Programm soll die Breite der lokalen Kreativszene abbilden, wobei maximal 20 Prozent der auftretenden Akteure aus der Region kommen sollen. Zudem sind Maßnahmen zur Ressourcenschonung vorgesehen, wie etwa die Aufforderung zur Nutzung des ÖPNV sowie der Einsatz energiesparender Bühnentechnik.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.4Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021-2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · BV-101/25 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-101/25 wird die Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes im Zeitraum 2021 bis 2026 behandelt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus dem entsprechenden Gremium.
Die SPD-Fraktion beantragt, als Nachfolge für den ausgeschiedenen Ratsherrn einen weiteren Ratsherrn zur Verbandsversammlung zu entsenden. Ziel der Vorlage ist die formale Neubenennung des Vertreters, um die personelle Besetzung im Lippeverband für die laufende Amtsperiode sicherzustellen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen. Ebenso wird festgehalten, dass das Anliegen keine Relevanz für den Klimaschutz aufweist. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss für den 7. April 2025 und im Rat für den 8. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.5Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH und im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · BV-98/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-98/25 geht es um die personelle Neubesetzung in zwei Gremien der Stadt Hamm. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entscheiden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, ein Mitglied aus dem Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und eine neue Person als neues Mitglied zu entsenden. In ähnlicher Weise soll im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm die Position eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden, indem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied ersetzt wird.
Die personellen Änderungen werden auf Wunsch der SPD vorgeschlagen. Mit diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Die Vorlage wird im Hauptausschuss vorberatend behandelt, bevor sie im Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.6Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen und im KreispolizeibeiratZur Vorlage · BV-99/25 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat mit der Beschlussvorlage BV-99/25 eine Neubesetzung verschiedener städtischer Gremien beantragt. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse und des Kreispolizeibeirats infolge des Ausscheidens eines Ratsmitglieds.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für mehrere Ausschüsse zu bestimmen. Dies betrifft den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung, den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Darüber hinaus ist die Wahl dieses Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit vorgesehen. Ebenso soll die Person als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat berufen werden.
Mit den vorgeschlagenen Umbesetzungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.7Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-102/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-102/25 befasst sich mit der Neubesetzung eines beratenden Sitzes im Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Hamm. Im Rahmen einer Entscheidung des Rates vom 29. März 2022 wurde festgelegt, den Ausschuss um ein Mitglied mit beratender Stimme zu erweitern, dessen Besetzung durch einen Vorschlag des Stadtsportbundes erfolgt.
Aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Mitglieds aus dem Ausschuss ist eine Neubesetzung erforderlich geworden. Der Stadtsportbund hat hierfür einen Nachfolger vorgeschlagen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diesen Vorschlag zu übernehmen und die entsprechende Person als beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Die Beratung der Vorlage ist für den 7. April 2025 im Hauptausschuss sowie für den 8. April 2025 im Rat vorgesehen. Mit der Neubesetzung des Sitzes sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.8Gemeinsames Projekt der Stadt Hamm mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem sowie dem Künstlerkollektiv feelbeitZur Vorlage · BV-83/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung ein gemeinsames Projekt mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem und dem Künstlerkollektiv feelbeit im Jahr 2025 durchführen. Das Vorhaben sieht vor, dass Künstlerinnen und Künstler aus Palästina, Israel sowie der Region Hamm für eine Woche in der Stadt zusammenkommen, um ein künstlerisches Projekt zu realisieren.
Im September 2025 soll ein fünf Tage umfassendes Programm stattfinden, das interaktive Kunst- und Kulturangebote sowie eine öffentliche Vernissage beinhaltet. Zur Konkretisierung des Projekts und zur Festlegung des Zeitplans ist der Besuch von zwei Vertretern des Kollektivs feelbeit in Hamm für März 2025 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen sehen einen städtischen Eigenanteil von maximal 20.000 Euro vor. Bei den Gesamtausgaben wird mit einer Summe von 75.000 Euro gerechnet, während Einzahlungen in Höhe von 55.000 Euro erwartet werden. Zur Deckung der Kosten sollen Förderanträge bei der LWL-Kulturstiftung sowie beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Sollte der Eigenanteil der Stadt die Grenze von 20.000 Euro überschreiten, wird das Projekt nicht durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.92. Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrats | Anpassung an das geänderte KommunalwahlgesetzZur Vorlage · BV-94/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates zu ändern. Mit dieser zweiten Änderungssatzung soll die bestehende Regelung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der zeitlichen Fristen im Wahlverfahren. Der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird dabei von bisher 59 Tagen vor dem Wahltag auf 76 Tage vor der Wahl vorverlegt. Parallel dazu werden auch die Termine für die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntmachung der Vorschläge entsprechend an das geänderte Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage umfasst mehrere Beratungsstufen im Frühjahr 2025. Nach einer vorberatenden Sitzung im Integrationsrat am 26. März 2025 und einer weiteren Beratung im Hauptausschuss am 7. April 2025 ist die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm für den 8. April 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Integrationsrat
- 4.101. Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs Hamm vom 13.07.2010Zur Vorlage · BV-12/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die erste Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs beschließen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Serviceanforderungen sowie einer Empfehlung aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2020.
Die Neuregelung sieht ein neues Grundbearbeitungsentgelt von 5,00 Euro für die Anfertigung von Reproduktionen wie Kopien oder Scans vor. Damit sollen der administrative Aufwand für das Ausheben der Unterlagen, den Scanvorgang sowie die anschließende Archivierung und Rechnungsstellung abgedeckt werden. Für einfache digitale Scans aus analogem Archivgut wird ein Entgelt von 1,00 Euro pro Vorlage vorgeschlagen. Bei digitaler Reproduktion mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand, etwa durch technische Nachbearbeitung oder besondere Formate, soll ein Betrag von 3,00 Euro pro Vorlage anfallen. Digitale Scans aus digitalen Vorlagen werden ebenfalls mit 1,00 Euro pro Vorlage bepreist.
Die Überlassung digitaler Dateien soll künftig ausschließlich und kostenfrei über eine Cloud erfolgen. Für den Versand analoger Kopien gelten die üblichen Postkostenpauschalen des Dienstleisters. Zudem erhält das Stadtarchiv die Möglichkeit, Recherche- und Reproduktionsleistungen zu versagen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Die Vorlage wurde zudem auf Anregung des Rechtsamts in ihrer Eingangsformel angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.11Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · BV-42/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für die zeitweise Überlassung städtischer Räume und Freiflächen (BV-42/25). Die Neufassung des Regelwerks ist erforderlich, um die Umsetzung der außerschulischen Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung schulischer Räume durch Lernanbieter künftig an deren Akkreditierung geknüpft. Zudem werden weitere Nutzungen im schulischen Kontext, wie etwa Maßnahmen aus Bundes- und Landesförderprogrammen, in die Ordnung aufgenommen.
Die Überarbeitung sieht eine Reduzierung der in der Satzung enthaltenen Regelungen vor. Während die wesentlichen Bestimmungen in der Nutzungsordnung verbleiben, werden Details zu Themen wie Haftung, Rücktritt oder Mieterpflichten künftig über individuelle Verträge geregelt. Hierfür wurden unter Federführung des Rechtsamtes Musterverträge erstellt. Darüber hinaus enthält § 12 neue Verhaltensregeln zum Führen von Waffen sowie die ausdrückliche Erlaubnis für Assistenzhunde.
Die Neuregelung soll am 1. August 2025 in Kraft treten, um eine Anpassung bestehender Verträge vor Beginn des Schulbetriebs 2025/26 zu ermöglichen. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 7. April 2025 vorberaten und dem Rat am 8. April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.12Aktualisierung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und PflegeZur Vorlage · BV-68/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) sowie die Aktualisierung der dort vertretenen Organisationen und Mitglieder beschließen. Die KKAP ist als pflichtiges Gremium auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden, um die pflegerische Versorgung in Hamm zu verbessern und den Austausch zwischen ambulanten und stationären Anbietern sicherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Vorarbeit einer Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft der KKAP. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits im November 2024 von der Konferenz einstimmig beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen wurden inhaltliche Neuerungen vorgenommen, wobei insbesondere die aktive Beteiligung aller beteiligten Institutionen an der Umsetzung der Aufgaben hervorgehoben wird. Zudem wurde das Mitgliederverzeichnis aktualisiert.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat sollen die Gremien ihre Vertreter namentlich benennen. Die Sitzungen der KKAP finden regulär zweimal jährlich statt, wobei bei Bedarf weitere Termine möglich sind. Für zukünftig geplante Unterarbeitsgruppen zu speziellen Themen ist ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen vorgesehen. Mit der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.13Fortschrittsbericht und Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-87/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-87/25 des Jugendamtes befasst sich mit dem Fortschrittsbericht und der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung und die schulische Betreuung in Hamm. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Vorgeschlagen wird die Fortführung der freiwilligen Übernahme gesetzlicher Trägeranteile in Höhe von aktuell 5,1 Millionen Euro sowie eine Senkung der Anteile für Träger ohne eigene Steuermittel und Elterninitiativen auf 0,25 % für die nächsten zwei Kindergartenjahre. Zudem fordert die Stadt gegenüber dem Landesministerium für Familie, Kinder und Jugend NRW eine Vorverlegung der Anpassung der Fortschreibungsrate vom 1. August auf den 1. Januar eines Jahres, um die Träger durch höhere Kindpauschalen früher zu entlasten.
Das Ausbauprogramm sieht die Schaffung von insgesamt 970 zusätzlichen Betreuungsplätzen in 62 neuen Gruppen über drei Stufen vor. Für die erste Ausbaustufe ist die Schaffung von 200 Plätzen in 10 Gruppen für das Kitajahr 2025/2026 vorgesehen. Zahlreiche Neubau-, Erweiterungs- und Ersatzbaumaßnahmen verschiedener Träger sind für die Jahre 2025 bis 2028 geplant, unter anderem in den Sozialräumen Mitte, Heessen, Uentrop und Pelkum.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der Grundschüler in Ganztagsangeboten von 3.914 im Schuljahr 2020/21 auf 5.303 im Jahr 2024/25. Für das Ausbauprogramm des Offenen Ganztags ist ein Gesamtvolumen von rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil von etwa 1,4 Millionen Euro beisteuert. Zur Sicherung der Fachkräfte wurde zudem ein runder Tisch etabliert.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.14Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt HammZur Vorlage · BV-10/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.
Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.
Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.151. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-55/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie. Grundlage der Planung ist das Wind-an-Land-Gesetz, welches das Ziel verfolgt, bis Ende 2025 einen Flächenbeitragswert von 1,8 % zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf sind für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr insgesamt 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen 170 Hektar auf zehn Bereiche innerhalb des Stadtgebiets von Hamm. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 3. März 2025 statt. Ein Inkrafttreten der Änderung wird für das dritte oder vierte Quartal 2025 erwartet, wobei die Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen feststellt.
Die Vorlage berücksichtigt zudem aktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besteht kein berechtigtes Interesse an Vorbescheiden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sofern sich ein Standort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete befindet. Parallel dazu regelt das Landesplanungsgesetz NRW, dass Genehmigungsbehörden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Entscheidungen über Anträge für Windenergieanlagen treffen dürfen, wenn diese außerhalb künftiger Windenergiebereiche geplant sind und die Erreichung der Flächenziele durch die Raumordnungspläne betroffen sind. Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme am 8. April 2025 beschließen, nachdem die Vorlage die entsprechenden Ausschüsse beraten haben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.16Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)Zur Vorlage · BV-52/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.17Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH und der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbHZur Vorlage · BV-33/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH beschließen. Hintergrund der Vorlage BV-33/25 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) vorsieht.
Durch die gesetzliche Neuregelung können kommunale Unternehmen nun nach den Größenklassen des Handelsgesetzbuches (HGB) eingestuft werden. Bisher mussten die Gesellschaftsverträge der beteiligten Unternehmen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften vorsehen. Die geplante Anpassung ermöglicht es, die Bilanzierung und Berichterstattung an die tatsächliche Größe der mittelgroßen Kapitalgesellschaften anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der bisherigen Vertragsklauseln eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischem Recht (CSRD) notwendig wird, was mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zusätzlich zu den Änderungen im Bereich der Bilanzierung sind für die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH redaktionelle Anpassungen zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Vertretung der Stadt Hamm in den jeweiligen Gremien die Änderungen auch dann zustimmt, wenn sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung weitere geringfügige Anpassungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.18Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“Zur Vorlage · BV-23/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beschließen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 02.126, welcher die planungsrechtliche Sicherung von Freiraum- und Naherholungsstrukturen vorsieht. Die Planung orientiert sich dabei an übergeordneten Zielen wie dem Masterplan Freiraum sowie den Inhalten des Klimaaktionsplans der Stadt.
Die Einrichtung der Veränderungssperre soll verhindern, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans bauliche Veränderungen stattfinden, die den Planungszielen entgegenstehen könnten. Als Anlass für die beantragte Sperre werden eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus nördlich der Ludwig-Teleky-Straße aus dem August 2024 sowie ein Bauantrag für eine Infrastrukturanlage südlich der Straße aus dem Januar 2025 angeführt. Da das Planungsverfahren voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, dient die Sperre der Sicherung der städtebaulichen Ziele und soll einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.193. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.20Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-58/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-58/25 wird die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – beantragt. Der betreffende Bereich umfasst eine Fläche von etwa 17.311 m², welche die Grundstücke Ostring 4–15 sowie die öffentliche Schmuckanlage einschließt. Das Gebiet ist durch Einzel- und Doppelvillen aus dem Zeitraum zwischen 1914 und 1924 geprägt, deren städtebauliches Ensemble geschützt werden soll.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, das zwischen Oktober und November 2024 stattfand, haben verschiedene Institutionen Stellung genommen. Die LWL-Archäologie für Westfalen, das Polizeipräsidium Hamm, die Westnetz GmbH sowie die Ämter für Brandschutz, Stadtarchiv, Bauverwaltung, Stadtplanung, Umweltamt und Tief- und Grünflächenamt äußerten keine Bedenken gegen den Entwurf. Der Lippeverband und die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beteiligten sich ebenfalls am Verfahren. Während die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf geplante Fernwärmeleitungsverlegungen hinwies, bewertete die Verwaltung die Betriebssicherheit als nicht beeinträchtigt. Die IHK zu Dortmund sieht keine gesamtwirtschaftlichen Bedenken, empfiehlt jedoch Kompromisse zwischen dem Denkmalschutz und der energetischen Modernisierung.
Das Rechtsamt wies auf einen Formulierungsfehler in § 8 der Satzung hin, den die Verwaltung im Entwurf vom 06.02.2025 korrigiert hat. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Satzung nebst Begründung und Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.21Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-41/25 der Federführung Immobilienmanagement sieht die Errichtung von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Stadtteilen Heessen, Uentrop und Bockum vor. Die Umsetzung soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Zustimmung des Rates zum Bau und Betrieb der Gebäude unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie die Anweisung an die Vertretung der Hamm.Invest GmbH, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 37 Millionen Euro beziffert, wobei eine jährliche Preissteigerung von etwa 2 Prozent bis zum Baustart einkalkuliert ist. Die Finanzierung der Bauarbeiten erfolgt über Darlehen der Hamm.Invest GmbH. Für den Standort Heessen ist ein Baubeginn im Jahr 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Januar 2028 erfolgen. Das Gebäude in Uentrop soll bis April 2029 fertiggestellt sein, wobei der Baubeginn für 2028 vorgesehen ist. Für Bockum ist eine Fertigstellung bis April 2030 bei einem Baubeginn im Jahr 2029 geplant.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Kapitalzuführungen zwischen 2026 und 2028 sowie Auszahlungen bis zum Jahr 2030. Nach der Fertigstellung der Gebäude werden jährliche Mietkosten von etwa 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen der Bezirksvertretungen Heessen, Bockum-Hövel und Uentrop im März 2025 sowie Ausschusssitzungen und eine Sitzung des Hauptausschusses im April 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.22Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/25 plant die Stadt Hamm die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die betroffene Fläche umfasst etwa 68 Hektar und beinhaltet verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen. Zweck der Satzung ist die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen zur Deckung des Wohnraumbedarfs sowie die frühzeitige Sicherung öffentlicher Flächen.
Nach Inkrafttreten der Satzung kann die Stadt Hamm das Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben, sofern die Maßnahme durch das Gemeinwohl gerechtfertigt ist und die städtebauliche Entwicklung erleichtert. Die Auswahl der Flächen erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher sowie privater Belange und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Ausübung des Rechts setzt eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der städtebaulichen und wirtschaftlichen Eignung voraus. Verkäufer sind verpflichtet, der Gemeinde den Inhalt von Kaufverträgen unverzüglich mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 28 BauGB mittels Verwaltungsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages erfolgen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 sowie den Hauptausschuss am 7. April 2025 vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2344. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.24Vorzugsvariante Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n), Ausbau der Rathenaustraße sowie externe Vergabe der IngenieurleistungenZur Vorlage · BV-9/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-9/25 des Tiefbauamtes sieht die Entscheidung über die Vorzugsvariante 6 (Wiescher Bach) für den Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n) sowie den Ausbau der Rathenaustraße vor. Ziel der Maßnahmen ist die Anbindung des Gewerbegebietes Schieferstraße und des Bahngeländes (Multi Hub Westfalen). Die Vorlage beantragt zudem die externe Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fachplanungen, da die Kapazitäten des Tiefbau- und Grünflächenamtes für den gesamten Umfang nicht ausreichen.
Die geplanten Investitionskosten für die K35n werden auf etwa 11,7 Millionen Euro geschätzt, wobei eine Förderung durch das Land von 75 Prozent angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil für dieses Projekt würde sich nach Erhalt der Förderung auf circa 3,0 Millionen Euro belaufen. Für den Ausbau der Rathenaustraße sind etwa 2,3 Millionen Euro veranschlagt, während für die Fachplanungen 650.000 Euro vorgesehen sind. Der Baubeginn der K35n ist ab etwa 2029 geplant.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Linienabstimmungsverfahrens wurden Einwendungen zu Themen wie Verkehrssicherheit, Lärmbelastung und landwirtschaftlichen Flächen betroffen. Die Verwaltung bewertet die Variante 6 als wirtschaftlichste Option. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange liegen vor: Während die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr die Planung unterstützt, äußerten die Landwirtschaftskammer NRW und der VCD Bedenken hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Nachbearbeitung des Umweltprüfungsberichts.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.25Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-30/25 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Ziel der Planung ist die rechtliche Sicherung einer etwa 8.000 m² großen Teilfläche für die dauerhafte Errichtung eines Wertstoffhofes. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Wertstoffhof“ vor. Die Annahme verschiedener Abfallfraktionen ist vorgesehen, wobei die Annahme von Hausmüll, Sonderabfall sowie Bioabfall ausgeschlossen ist. Baulich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Bei Dachneigungen von bis zu 20 Grad sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Solaranlagen vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Gemarkung Hamm, Flur 26, entlang der Grenzen der Flurstücke 1370, 428 und 431.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 24.07.2024. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, dem Hauptausschuss und dem Rat vor. Die Vorlage enthält zudem einen KlimaStandardCheck sowie einen Übersichtsplan. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.26Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-40/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-40/25 befasst sich das Stadtplanungsamt mit dem Bebauungsplan Nr. 06.101 für das Gebiet Hammer Straße / westlich Breslauer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortskern von Bockum durch die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für einen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 m² auf einer Gesamtfläche von 5.650 m². Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf legt ein Kerngebiet sowie allgemeine Wohngebiete fest. Für das Kerngebiet sind eine Grundflächenzahl von 1,0 und eine Geschossflächenzahl von 3,0 vorgesehen, wobei Flach- und Pultdächer bis 15 Grad zulässig sind. In den Wohngebieten gelten eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie Geschossflächenzahlen zwischen 0,8 und 1,2. Die Dachgestaltung sieht für Wohngebiete Satteldächer mit einer Neigung von 20 bis 30 Grad vor. Zudem sind Dächer bis 20 Grad dauerhaft zu begrünen und Flächen ab 20 Grad mindestens zu 50 Prozent mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Grünfestsetzungen regeln die Begrünung nicht überbauter Flächen mit 10 Prozent im Kerngebiet und 30 Prozent in den Wohngebieten sowie spezifische Pflanzpflichten pro Grundstücksfläche und Stellplatz.
Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Plans verlieren bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.037 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.274. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-44/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-44/25 wird der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße – beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst eine Fläche von etwa 189.284 m² und beinhaltet das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Das Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung sowie die städtebauliche Modernisierung der gewerblichen Strukturen. Die Änderung soll die zulässigen Nutzungsarten an aktuelle Planungsbedarfe anpassen, wobei die Förderung des produzierenden Gewerbes sowie der Ausschluss flächenintensiver Lagerflächen vorgesehen sind. Zudem soll die Steuerung von Einzelhandelsnutzungen im Einklang mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen, wie etwa der Begrünung von Dach- und Fassadenflächen. Die Planung knüpft an bereits abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2015 bis 2018 an.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen ist, um über die Ziele und Auswirkungen zu informieren. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Der Beratungsprozess umfasst Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 geplant. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.28Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-49/25 liegt dem Rat ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vor. Das Stadtplanungsamt plant in der Gemarkung Bockum-Hövel die Ausweisung eines etwa 4,6 Hektar großen Neubaugebiets. Das Areal soll eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 70 bis 80 Wohneinheiten sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte umfassen. Der Plan sieht zudem die Festsetzung von sieben allgemeinen Wohngebieten und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport vor.
Der Geltungsbereich wird durch die Nordseite der Horster Straße sowie die Grenzen der Flurstücke 281, 121, 111, 148 und 280 definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.074 im entsprechenden Bereich ihre Gültigkeit.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Abwägung der Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter der Lippeverband, die LWL Archäologie für Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Untere Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörde. Zudem werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und der Feuerwehr Hamm zur Kenntnis genommen. Die Satzung des Bebauungsplans nebst der Begründung vom 24. Juli 2024 soll verabschiedet werden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 8. April 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.29Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verschiedenes