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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Mark-Twain-Schule: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · BV-39/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Mark-Twain-Schule gebeten. Die Vorlage sieht den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen vor, um dem steigenden Bedarf an Unterrichtsflächen gerecht zu werden. Geplant ist die Aufstellung der Container auf einer Freifläche im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks, wobei die Umsetzung für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Die Maßnahme umfasst neben den Unterrichtsräumen mit jeweils etwa 60 Quadratmetern auch die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Nebenräumen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Zunahme der Schülerzahlen an der Schule. Während im Schuljahr 2023/24 noch 67 Kinder in fünf Klassen unterrichtet wurden, sind es im aktuellen Schuljahr bereits 92 Schüler in sieben Klassen. Für das kommende Schuljahr wird mit mindestens acht Klassen gerechnet, wobei langfristig ein Zuwachs auf bis zu 120 Schüler und zehn Klassen erwartet wird. Auch der Bedarf an Räumlichkeiten für die offene Ganztagsschule (OGS) ist gestiegen.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund eine Million Euro. Die Finanzierung soll außerplanmäßig aus dem Investitionsbudget erfolgen. Da die reguläre Beratung im Hauptausschuss erst im April 2025 stattfindet, wird die Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den zeitgerechten Aufbau der Pavillonklassen im Sommer zu gewährleisten. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.2Zuwendung für Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V.Zur Vorlage · BV-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Vergabe von Zuwendungen an das Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V. zu vereinheitlichen. Mit der Beschlussvorlage BV-2/2025 soll die bisherige Beschlussvorlage 1343/23 zurückgenommen werden. Anstelle der bisher getrennten Auszahlungen in Höhe von 12.500 Euro und 46.800 Euro wird die Zusammenfassung zu einer Gesamtsumme von 59.300 Euro für das Jahr 2025 angestrebt.
Diese Maßnahme dient laut dem Umweltamt der Vereinfachung des administrativen Ablaufs. Durch die Zusammenführung sollen sowohl die Antragstellung durch den Verein als auch die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Stadt Hamm erleichtert werden. Ein entsprechender Antrag des FUgE e. V. über die Gesamtsumme für das Jahr 2025 liegt der Verwaltung bereits vor. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2024/2025 bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz für den 1. April 2025 vorgesehen, gefolgt von einer Entscheidung im Hauptausschuss am 7. April 2025.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.3Ausbauplan S 05/24 Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee-Weg)Zur Vorlage · BV-11/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-11/25 die Umsetzung des Ausbauplans S 05/24 für den Hellweg im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Paul-Klee-Weg, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von etwa 860 Metern und beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Kanalisation.
Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte. Im südlichen Wohnbereich soll eine 7,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer entstehen. Die angrenzenden Gehwege werden auf etwa zwei Meter verbreitert und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im nördlichen Gewerbeabschnitt ist eine 6,50 Meter breite Fahrbahn mit 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen vorgesehen. Dort sollen zudem Parkflächen mit Baumbeeten angelegt werden, die zur Begrünung beitragen.
Die technische Ausgestaltung sieht asphaltierte Fahrbahnen sowie Betonsteinpflaster für Gehwege und Parkflächen vor. Zur Barrierefreiheit gehören taktile Leitsysteme und barrierefreie Übergänge an Kreuzungen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von rund 3,6 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil etwa 923.000 Euro beträgt. Die Finanzierung setzt sich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen sowie Landeszuwendungen zusammen. Eine Anwohnerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.4Selmigerheideschule - Sanierung, Umbau und ErweiterungZur Vorlage · BV-53/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Selmigerheideschule beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme umfasst zudem die Aufstellung einer Containeranlage als Interimslösung sowie die Rodung von neun Bäumen auf dem Schulgelände. Zur Umsetzung der baulichen Veränderungen wird die Verwaltung beauftragt, externe Planer einzuschalten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 18,1 Millionen Euro, wobei die Ausgaben über die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 verteilt sind. Ein Szenario sieht vor, dass sich der städtische Eigenanteil auf 13,5 Millionen Euro reduzieren könnte, falls eine Förderzusage in Höhe von 85 Prozent für den Bereich der Ganztagsbetreuung erfolgt.
Im Rahmen der energetischen Modernisierung ist der Einsatz von Photovoltaikanlagen und einer Luft-Wärmepumpe vorgesehen, wodurch die bestehende Gasheizung ersetzt wird. Die bauliche Erweiterung führt laut Vorlage zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Für den Artenschutz wird ein entsprechendes Gutachten beauftragt, während die Rodung durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden soll. Zudem sind die Schaffung von Fahrradstellplätzen sowie die Vorbereitung der Parkflächen für künftige E-Ladesäulen Bestandteil der Planung.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.6Jahnstadion, Sanierung Eingangsbereich und Neubau Platzwart- und HausmeisterwohnungZur Vorlage · BV-60/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm berät über eine Beschlussvorlage zur Sanierung des Eingangsbereichs des Jahnstadions sowie zum Neubau einer Platzwart- und Hausmeisterwohnung. Die geplanten Maßnahmen umfassen die energetische Modernisierung des bestehenden Gebäudeensembles aus den 1960er und 1970er Jahren.
Im Rahmen der Sanierung sollen Fassaden, Dächer und Kellerdecken gedämmt sowie Fenster und Türen erneuert werden. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden, ergänzt durch hocheffiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Zur Steigerung der Energieeffizienz sind zudem die Installation von PV-Anlagen auf den Dachflächen sowie eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Umnutzung der derzeitigen Hausmeisterwohnung in Sport- und Fitnessräume sowie der Neubau einer neuen Wohnung für das Personal in unmittelbarer Nähe. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem ein Aufzug am Umkleidegebäude errichtet werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen basiert maßgeblich auf einem Zuwendungsbescheid des EFRE/JTF-Programms NRW über rund 3,2 Millionen Euro für die energetischen Sanierungsschritte. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für das Jahr 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn im dritten Quartal 2026 geplant ist. Die Fertigstellung des Projekts wird für das erste Quartal 2028 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.03.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs Hamm – Finanzierung einer BaustraßeneinrichtungZur Vorlage · BV-66/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Übernahme von Kosten in Höhe von etwa 65.100 Euro für die Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs beschließen. Die Mittel sind für die Einrichtung einer Baustraße sowie die anschließende Wiederherstellung der Oberflächen vorgesehen.
Das betreffende Areal ist Teil des Grundstücksfonds NRW. Gemäß den Richtlinien des Fonds trägt die Kommune die Verantwortung für die Erschließung und die damit verbundenen Kosten. Aktuell kann die Baustellenzufahrt ausschließlich über den Parkplatz am Westausgang des Hauptbahnhofs erfolgen, da eine Zufahrt über die Hafenstraße durch ein Nachbargrundstück nach bisherigen Verhandlungen noch nicht gesichert ist. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine entsprechende Genehmigung. Sollte eine alternative Zufahrt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung realisiert werden können, wäre die Einrichtung der Baustraße nicht erforderlich.
Der Beginn der Maßnahmen ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Sanierungsarbeiten voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Kostenübernahme, um den Fortbestand des Grundstücksfonds NRW für dieses Areal zu sichern und eine langfristige Nicht-Entwicklung der etwa 60.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.9Ausstattung des Jugendamtes mit elektronischen FachaktenZur Vorlage · BV-78/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Ausstattung des Jugendamtes mit zwei elektronischen Fachakten auf Basis des Dokumentenmanagementsystems SER DOXIS. Die Entwicklung umfasst spezifische Lösungen für die Aufgabenbereiche Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss sowie Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des Vorhabens ist eine medienbruchfreie Vorgangsbearbeitung durch die Anbindung an die Fachverfahren Logodata und Prosoz 14 sowie die Automatisierung der Aktenanlage und der Ablage von Dokumenten. Zudem sollen Prozesse für den Eingang von Dokumenten und die Genehmigung von Entscheidungen digitalisiert werden.
Für die Umsetzung in den Jahren 2025 und 2026 werden einmalige Kosten von etwa 630.000 Euro veranschlagt. Diese setzen sich aus rund 230.000 Euro für die Entwicklung der Fachakten sowie circa 400.000 Euro für die Digitalisierung bestehender Papieraktenbestände zusammen, die etwa 18.500 Akten und 4,1 Millionen Blatt umfassen. Ab dem Jahr 2026 fallen jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für den Betrieb und die Wartung an. Die einmaligen Aufwendungen werden durch das Amt für Sport, Personal und Organisation (StA 10) getragen, während die laufenden Kosten im Zuständigkeitsbereich des Amtes 51 liegen. Die Verwaltung soll die notwendigen Erklärungen gegenüber der Firma citeq abgeben und die Archivierung der Altakten veranlassen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 10. und 11. April 2025 in JenaZur Vorlage · BV-24/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas vor, die am 10. und 11. April 2025 in Jena stattfindet. Das Thema der Versammlung lautet „1955 – 2025: 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 8. April 2025 angesetzt ist, wird eine Dringlichkeitsentscheidung zur rechtzeitigen Benennung der Delegierten beantragt.
Aufgrund der Einwohnerzahl besitzt die Stadt Hamm vier Stimmrechte bei dieser Versammlung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine Vertretung für die Verwaltung als erster Delegierter fungiert. Die Verteilung der verbleibenden drei Stimmen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, wobei zwei Delegierte der SPD-Fraktion und ein Delegierter der CDU-Fraktion benannt werden sollen. Damit soll die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt Hamm im genannten Gremium sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.242. Westfälischer Hansetag am 5. und 6. Juli 2025 in Recklinghausen 45. Internationaler Hansetag vom 5. bis 8. Juni 2025 in Visby/SchwedenZur Vorlage · BV-75/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme der Stadt Hamm an zwei kommenden Hansetagen vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf den 42. Westfälischen Hansetag in Recklinghausen, der am 5. und 6. Juli 2025 stattfindet, sowie auf den 45. Internationalen Hansetag in Visby, Schweden, welcher vom 5. bis 8. Juni 2025 ausgetragen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm bei diesen Veranstaltungen präsent auftritt. Die Delegation zur Vertretung der Stadt soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie drei weiteren Personen bestehen. Die Besetzung umfasst zwei Ratsmitglieder der Fraktionen SPD und CDU sowie ein Mitglied der Bezirksvertretung aus der Fraktion B 9/DIE GRÜNEN.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.3Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des KulturFestes h4 und des KulturSommers #h4 für das Jahr 2025.Zur Vorlage · BV-72/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die geplanten Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFestes h4 für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragen. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Auszahlungen in Höhe von 214.000 Euro vorgesehen, während Einzahlungen in der Summe von 105.000 Euro erwartet werden.
Das Programm beginnt am 16. Mai 2025 mit der KulturNacht und wird am darauffolgenden Tag durch die neu geplante Hammer KneipenNacht ergänzt. Weitere Bestandteile des KulturSommers sind unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie das KulturKino im Kurhausgarten. Den Abschluss bildet das dreitägige KulturFest h4 vom 12. bis 14. September 2025 mit verschiedenen Bühnen in der Innenstadt und dem Einsatz eines neuen Sicherheitskonzepts in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.
Das Programm soll die Breite der lokalen Kreativszene abbilden, wobei maximal 20 Prozent der auftretenden Akteure aus der Region kommen sollen. Zudem sind Maßnahmen zur Ressourcenschonung vorgesehen, wie etwa die Aufforderung zur Nutzung des ÖPNV sowie der Einsatz energiesparender Bühnentechnik.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.4Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021-2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · BV-101/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-101/25 wird die Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes im Zeitraum 2021 bis 2026 behandelt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus dem entsprechenden Gremium.
Die SPD-Fraktion beantragt, als Nachfolge für den ausgeschiedenen Ratsherrn einen weiteren Ratsherrn zur Verbandsversammlung zu entsenden. Ziel der Vorlage ist die formale Neubenennung des Vertreters, um die personelle Besetzung im Lippeverband für die laufende Amtsperiode sicherzustellen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen. Ebenso wird festgehalten, dass das Anliegen keine Relevanz für den Klimaschutz aufweist. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss für den 7. April 2025 und im Rat für den 8. April 2025 vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.5Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH und im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · BV-98/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-98/25 geht es um die personelle Neubesetzung in zwei Gremien der Stadt Hamm. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entscheiden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, ein Mitglied aus dem Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und eine neue Person als neues Mitglied zu entsenden. In ähnlicher Weise soll im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm die Position eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden, indem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied ersetzt wird.
Die personellen Änderungen werden auf Wunsch der SPD vorgeschlagen. Mit diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Die Vorlage wird im Hauptausschuss vorberatend behandelt, bevor sie im Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.6Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen und im KreispolizeibeiratZur Vorlage · BV-99/25 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat mit der Beschlussvorlage BV-99/25 eine Neubesetzung verschiedener städtischer Gremien beantragt. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse und des Kreispolizeibeirats infolge des Ausscheidens eines Ratsmitglieds.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für mehrere Ausschüsse zu bestimmen. Dies betrifft den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung, den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Darüber hinaus ist die Wahl dieses Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit vorgesehen. Ebenso soll die Person als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat berufen werden.
Mit den vorgeschlagenen Umbesetzungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.7Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-102/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-102/25 befasst sich mit der Neubesetzung eines beratenden Sitzes im Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Hamm. Im Rahmen einer Entscheidung des Rates vom 29. März 2022 wurde festgelegt, den Ausschuss um ein Mitglied mit beratender Stimme zu erweitern, dessen Besetzung durch einen Vorschlag des Stadtsportbundes erfolgt.
Aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Mitglieds aus dem Ausschuss ist eine Neubesetzung erforderlich geworden. Der Stadtsportbund hat hierfür einen Nachfolger vorgeschlagen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diesen Vorschlag zu übernehmen und die entsprechende Person als beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Die Beratung der Vorlage ist für den 7. April 2025 im Hauptausschuss sowie für den 8. April 2025 im Rat vorgesehen. Mit der Neubesetzung des Sitzes sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.8Gemeinsames Projekt der Stadt Hamm mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem sowie dem Künstlerkollektiv feelbeitZur Vorlage · BV-83/25 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung ein gemeinsames Projekt mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem und dem Künstlerkollektiv feelbeit im Jahr 2025 durchführen. Das Vorhaben sieht vor, dass Künstlerinnen und Künstler aus Palästina, Israel sowie der Region Hamm für eine Woche in der Stadt zusammenkommen, um ein künstlerisches Projekt zu realisieren.
Im September 2025 soll ein fünf Tage umfassendes Programm stattfinden, das interaktive Kunst- und Kulturangebote sowie eine öffentliche Vernissage beinhaltet. Zur Konkretisierung des Projekts und zur Festlegung des Zeitplans ist der Besuch von zwei Vertretern des Kollektivs feelbeit in Hamm für März 2025 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen sehen einen städtischen Eigenanteil von maximal 20.000 Euro vor. Bei den Gesamtausgaben wird mit einer Summe von 75.000 Euro gerechnet, während Einzahlungen in Höhe von 55.000 Euro erwartet werden. Zur Deckung der Kosten sollen Förderanträge bei der LWL-Kulturstiftung sowie beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Sollte der Eigenanteil der Stadt die Grenze von 20.000 Euro überschreiten, wird das Projekt nicht durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.92. Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrats | Anpassung an das geänderte KommunalwahlgesetzZur Vorlage · BV-94/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates zu ändern. Mit dieser zweiten Änderungssatzung soll die bestehende Regelung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der zeitlichen Fristen im Wahlverfahren. Der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird dabei von bisher 59 Tagen vor dem Wahltag auf 76 Tage vor der Wahl vorverlegt. Parallel dazu werden auch die Termine für die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntmachung der Vorschläge entsprechend an das geänderte Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage umfasst mehrere Beratungsstufen im Frühjahr 2025. Nach einer vorberatenden Sitzung im Integrationsrat am 26. März 2025 und einer weiteren Beratung im Hauptausschuss am 7. April 2025 ist die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm für den 8. April 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Integrationsrat
- 4.101. Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs Hamm vom 13.07.2010Zur Vorlage · BV-12/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die erste Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs beschließen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Serviceanforderungen sowie einer Empfehlung aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2020.
Die Neuregelung sieht ein neues Grundbearbeitungsentgelt von 5,00 Euro für die Anfertigung von Reproduktionen wie Kopien oder Scans vor. Damit sollen der administrative Aufwand für das Ausheben der Unterlagen, den Scanvorgang sowie die anschließende Archivierung und Rechnungsstellung abgedeckt werden. Für einfache digitale Scans aus analogem Archivgut wird ein Entgelt von 1,00 Euro pro Vorlage vorgeschlagen. Bei digitaler Reproduktion mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand, etwa durch technische Nachbearbeitung oder besondere Formate, soll ein Betrag von 3,00 Euro pro Vorlage anfallen. Digitale Scans aus digitalen Vorlagen werden ebenfalls mit 1,00 Euro pro Vorlage bepreist.
Die Überlassung digitaler Dateien soll künftig ausschließlich und kostenfrei über eine Cloud erfolgen. Für den Versand analoger Kopien gelten die üblichen Postkostenpauschalen des Dienstleisters. Zudem erhält das Stadtarchiv die Möglichkeit, Recherche- und Reproduktionsleistungen zu versagen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Die Vorlage wurde zudem auf Anregung des Rechtsamts in ihrer Eingangsformel angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.11Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · BV-42/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für die zeitweise Überlassung städtischer Räume und Freiflächen (BV-42/25). Die Neufassung des Regelwerks ist erforderlich, um die Umsetzung der außerschulischen Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung schulischer Räume durch Lernanbieter künftig an deren Akkreditierung geknüpft. Zudem werden weitere Nutzungen im schulischen Kontext, wie etwa Maßnahmen aus Bundes- und Landesförderprogrammen, in die Ordnung aufgenommen.
Die Überarbeitung sieht eine Reduzierung der in der Satzung enthaltenen Regelungen vor. Während die wesentlichen Bestimmungen in der Nutzungsordnung verbleiben, werden Details zu Themen wie Haftung, Rücktritt oder Mieterpflichten künftig über individuelle Verträge geregelt. Hierfür wurden unter Federführung des Rechtsamtes Musterverträge erstellt. Darüber hinaus enthält § 12 neue Verhaltensregeln zum Führen von Waffen sowie die ausdrückliche Erlaubnis für Assistenzhunde.
Die Neuregelung soll am 1. August 2025 in Kraft treten, um eine Anpassung bestehender Verträge vor Beginn des Schulbetriebs 2025/26 zu ermöglichen. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 7. April 2025 vorberaten und dem Rat am 8. April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 4.12Aktualisierung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und PflegeZur Vorlage · BV-68/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) sowie die Aktualisierung der dort vertretenen Organisationen und Mitglieder beschließen. Die KKAP ist als pflichtiges Gremium auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden, um die pflegerische Versorgung in Hamm zu verbessern und den Austausch zwischen ambulanten und stationären Anbietern sicherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Vorarbeit einer Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft der KKAP. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits im November 2024 von der Konferenz einstimmig beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen wurden inhaltliche Neuerungen vorgenommen, wobei insbesondere die aktive Beteiligung aller beteiligten Institutionen an der Umsetzung der Aufgaben hervorgehoben wird. Zudem wurde das Mitgliederverzeichnis aktualisiert.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat sollen die Gremien ihre Vertreter namentlich benennen. Die Sitzungen der KKAP finden regulär zweimal jährlich statt, wobei bei Bedarf weitere Termine möglich sind. Für zukünftig geplante Unterarbeitsgruppen zu speziellen Themen ist ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen vorgesehen. Mit der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.13Fortschrittsbericht und Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-87/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zur schulischen Betreuung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die finanzielle Entlastung von Kindertagesstätten-Trägern. Der Rat nimmt die laufende freiwillige Übernahme gesetzlicher Trägeranteile in Höhe von aktuell 5,1 Millionen Euro zur Kenntnis. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Anteile für freie Träger ohne eigene Steuermittel sowie für Elterninitiativen für die nächsten zwei Kindergartenjahre auf 0,25 Prozent zu senken.
Darüber hinaus unterstützt der Rat das Vorhaben, die Anpassung der Kindpauschalen zeitlich vorzuziehen. Die Änderung soll den Zeitpunkt der Umsetzung von August auf den 1. Januar eines jeden Jahres verlegen, wobei die Stadt Hamm das Land Nordrhein-Westfalen zur kurzfristigen Umsetzung auffordert. In Bezug auf den Ausbau der Bildungsangebote wird die Verwaltung angewiesen, die Maßnahmen der Ausbaustufe 1 fortzuführen und die Ausbaustufe 2 umsetzungsreif zu entwickeln. Für die dritte Ausbaustufe ist eine räumliche Konkretisierung sowie die Einrichtung neuer Übergangsgruppen vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.14Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt HammZur Vorlage · BV-10/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.
Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.
Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.151. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zum Entwurf der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Im vorliegenden Regionalplanentwurf sind für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen zehn Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 170 Hektar auf das Stadtgebiet von Hamm.
Die Stadtverwaltung hat die Planunterlagen im Rahmen der Auslegungsfrist geprüft und dabei Hinweise zum Arten- und Naturschutz für bereits bestehende Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Bereiche eingebracht. Zudem regt die Verwaltung an, die Entfernung eines potenziellen Windenergiebereichs nordöstlich des Flugplatzes aus dem Entwurf erneut zu prüfen. Dieser Bereich außerhalb der Platzrunde sei aufgrund vorhandener Anlagen und geeigneter Flächen als Windenergiebereich geeignet. Die weiteren im Planentwurf dargestellten Flächen entsprechen weitgehend den Ergebnissen früherer städtischer Untersuchungen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.16Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)Zur Vorlage · BV-52/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.17Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH und der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbHZur Vorlage · BV-33/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH beschließen. Hintergrund der Vorlage BV-33/25 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) vorsieht.
Durch die gesetzliche Neuregelung können kommunale Unternehmen nun nach den Größenklassen des Handelsgesetzbuches (HGB) eingestuft werden. Bisher mussten die Gesellschaftsverträge der beteiligten Unternehmen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften vorsehen. Die geplante Anpassung ermöglicht es, die Bilanzierung und Berichterstattung an die tatsächliche Größe der mittelgroßen Kapitalgesellschaften anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der bisherigen Vertragsklauseln eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischem Recht (CSRD) notwendig wird, was mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zusätzlich zu den Änderungen im Bereich der Bilanzierung sind für die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH redaktionelle Anpassungen zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Vertretung der Stadt Hamm in den jeweiligen Gremien die Änderungen auch dann zustimmt, wenn sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung weitere geringfügige Anpassungen ergeben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.18Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“Zur Vorlage · BV-23/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beschließen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 02.126, welcher die planungsrechtliche Sicherung von Freiraum- und Naherholungsstrukturen vorsieht. Die Planung orientiert sich dabei an übergeordneten Zielen wie dem Masterplan Freiraum sowie den Inhalten des Klimaaktionsplans der Stadt.
Die Einrichtung der Veränderungssperre soll verhindern, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans bauliche Veränderungen stattfinden, die den Planungszielen entgegenstehen könnten. Als Anlass für die beantragte Sperre werden eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus nördlich der Ludwig-Teleky-Straße aus dem August 2024 sowie ein Bauantrag für eine Infrastrukturanlage südlich der Straße aus dem Januar 2025 angeführt. Da das Planungsverfahren voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, dient die Sperre der Sicherung der städtebaulichen Ziele und soll einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.193. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.20Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-58/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf nebst Begründung und dem Gutachten des zuständigen Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich zugänglich zu machen. Der betroffene Bereich umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring, einschließlich der Wohnbebauung Ostring 4 bis 15 sowie der angrenzenden öffentlichen Grünanlage mit Pergola, Musikpavillon und Bärenbrunnen.
Das Ziel der Satzung ist die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles, das aus Einzel- und Doppelvillen zwischen 1914 und 1924 besteht. Der Geltungsbereich umfasst zudem die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie den Straßenraum.
Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW. In den bisherigen Beteiligungsprozessen äußerten die LWL-Archäologie für Westfalen sowie das Polizeipräsidium Hamm keine Einwände gegen die Aufstellung der Satzung. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH gab Hinweise auf anstehende Verlegungen von Fernwärmeleitungen im Bereich des Ostrings. Die Verwaltung stellte dazu fest, dass die Erreichbarkeit und Betriebssicherheit der Versorgungssysteme durch die Satzung nicht beeinträchtigt werden, da bauliche Veränderungen an der Fahrbahndecke gemäß den Erlaubnispflichten der Satzung anzuzeigen und abzustimmen sind.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.21Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und den Betrieb von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Ortsteilen Heessen, Uentroper und Bockum beschließen. Die Umsetzung wird durch die Hamm.Invest GmbH vorgesehen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wird beantragt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hamm.Invest GmbH anzuweisen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Mangel an baulicher Substanz bei bestehenden Liegenschaften. Eine Untersuchung der Verwaltung ergab, dass 20 der insgesamt 26 Feuerwehrgerätehäuser aufgrund zahlreicher Mängel nicht saniert werden können. Da der Bestandsschutz bereits seit 2020 abgelaufen ist, muss die Stadt gegenüber der Bezirksregierung und dem Unfallschutz NRW über die Maßnahmen zur Mängelbehebung berichten. Zur Umsetzung wurde ein standardisiertes Bausteinprinzip entwickelt, das durch einheitliche Funktionsbereiche die Wirtschaftlichkeit sicherstellen soll.
In Heessen ist der Ersatzbau eines Gebäudes aus dem Jahr 1964 geplant. Der Neubau mit einer Fläche von etwa 1.555 Quadratmetern und sieben Stellplätzen soll an der Kreuzung Frielicker Weg und Ahlener Straße entstehen. In Uentrop wird ein Gebäude mit rund 1.701 Quadratmetern Grundfläche und acht Stellplätzen nördlich der Kranstraße errichtet. Die finanziellen Auswirkungen beinhalten Investitionen sowie zukünftige Mietzahlungen, die ab dem Jahr 2030 auf jährlich zwei Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.22Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die Beschlussvorlage BV-43/25 umfasst zahlreiche Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen, die zusammen eine Fläche von etwa 68 Hektar ausmachen. Ziel der Satzung ist es, der Stadt Hamm einen rechtlichen Zugriff auf diese Grundstücke zu ermöglichen, um städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der langfristigen Planung zu sichern, zu erleichtern oder zu beschleunigen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden die städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern aus dem Jahr 2021 sowie der Masterplan Wohnen vom Oktober 2024. Das betroffene Gebiet wird als wesentlicher Bestandteil zur Deckung des städtischen Wohnraumbedarfs eingestuft. Derzeit werden im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB die Voraussetzungen für eine mögliche weitere Entwicklung geprüft.
Durch das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB kann die Stadt bei Verkäufen an Dritte in bestehende Kaufverträge eintreten und die Grundstücksflächen zu den vereinbarten Konditionen erwerben. Diese Maßnahme dient der vorsorgenden Bodenbevorratung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Verkäufe zu verhindern, die den geplanten Entwicklungszielen entgegenstehen könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2344. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.24Vorzugsvariante Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n), Ausbau der Rathenaustraße sowie externe Vergabe der IngenieurleistungenZur Vorlage · BV-9/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-9/25 den Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n) sowie die Erweiterung der Rathenaustraße. Als Vorzugsvariante wurde die sogenannte Variante 6 festgelegt, welche den ehemaligen Verlauf des renaturierten Wiescher Baches nutzt. Die geplante Strecke soll die Kamener Straße über die Rathenaustraße mit der Weetfelder Straße verbinden. Parallel dazu ist der Ausbau der Rathenaustraße zwischen der K35n und der Straße „Auf dem Daberg“ vorgesehen, um eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbegebietes Schieferstraße sowie des geplanten Multi Hub Westfalen zu gewährleisten. Zudem wird die externe Vergabe von Ingenieurleistungen beantragt.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung. Die geschätzten Investitionskosten für den Abschnitt der K35n belaufen sich auf etwa 11,7 Millionen Euro, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 75 Prozent angestrebt wird. Für den Ausbau der Rathenaustraße werden Kosten von rund 2,3 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel für die Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 650.000 Euro sollen voraussichtlich ab 2026 bereitgestellt werden, während der Baubeginn der Straßenbauarbeiten für etwa 2029 geplant ist. Ziel der Maßnahmen ist es, dem prognostizierten Anstieg des Schwerlastverkehrs bis zum Jahr 2030 sowie den Anforderungen durch städtebauliche Entwicklungen wie das CreativRevier Heinrich-Robert zu begegnen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.25Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um den Satzverkehrsentscheid für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Das Vorhaben betrifft eine rund 8.000 Quadratmeter große Fläche, auf der seit 2020 eine provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben wird. Durch den Bebauungsplan soll dieser Standort dauerhaft als Wertstoffhof rechtlich gesichert und ausgebaut werden.
Das Planungsziel sieht die Festsetzung eines Sondergebiets vor, das die Annahme und Zwischenlagerung verschiedener Abfall- und Wertstofffraktionen ermöglicht. Ausgenommen von der Annahme sind jedoch Hausmüll, gefährliche Stoffe sowie Bioabfälle und Speisereste. Baulich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Zur Umsetzung von Klimastandards sollen Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad begrünt werden; bei steileren Dachflächen ist die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Ergänzend zum Schutz bestehender Bäume sieht der Plan Pflanzungen von Hecken und Sträuchern vor, um die Abgrenzung zur Platzfläche sicherzustellen und die Klimaanpassung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.26Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-40/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.101 für die Hammer Straße sowie das Gebiet westlich der Breslauer Straße entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil Bockum. Nach der Schließung eines bestehenden Supermarktes am 30. November 2024 sollen auf einer rund 5.650 Quadratmeter großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 Quadratmetern geschaffen werden.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Kerngebiets sowie von allgemeinen Wohngebieten vor, wobei auch bestehende Gebäude und ein Getränkefachmarkt in das Plangebiet einbezogen werden. Die Planung umfasst Vorgaben zur baulichen Gestaltung, wie etwa Dachformen, die verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Dachflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung und eine Reduzierung der Bodenversiegelung. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Lippeverbandes sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.274. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-44/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat mit der Beschlussvorlage BV-44/25 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße beantragt. Damit soll das Verfahren zur Änderung eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung durchgeführt werden. Der betroffene Bereich umfasst etwa 19 Hektar im Stadtbezirk Pelkum, konkret das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Ziel der Änderung ist eine qualitative Aufwertung und die Neustrukturierung der gewerblichen und städtebaulichen Strukturen. Das Gebiet weist derzeit eine heterogene Struktur aus Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie vereinzelten Wohnnutzungen auf. Die Planung sieht vor, die Art der zulässigen Gewerbebetriebe so anzupassen, dass vorwiegend produzierendes und arbeitsplatzintensives Gewerbe gefördert wird.
Zudem sollen die planungsrechtlichen Vorgaben an aktuelle stadtplanerische Zielsetzungen angepasst werden. Dazu gehören unter anderem der kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsplan, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept sowie der „Masterplan Flächen für Arbeit“. Im Rahmen des Verfahrens sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung untersucht und formuliert werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.28Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Stadtbezirk Bockum-Hövel vor. Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative sollen auf der Fläche zwischen der Horster Straße und der Stefanstraße etwa 70 bis 80 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Zudem ermöglicht die Planung die Bereitstellung eines Standortes für eine Kindertagesstätte.
Die Fläche, die ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, steht aufgrund einer Neuordnung der lokalen Sportlandschaft nun für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung. Der Plan umfasst zwei Straßenanbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße sowie die Gestaltung eines „Grünen Angers“, der als grüne Verbindung zum Eversbach-Grünzug fungiert. Im Bereich der ehemaligen Stefanhalle ist ein Funktionsbau für den Sportbetrieb vorgesehen, während bestehende Spielplätze erweitert werden können. Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden, wie dem Lippeverband und der Bezirksregierung Arnsberg, sowie die Berücksichtigung projektbezogener Klimastandards.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.29Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verschiedenes