Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 13.09.2021, Nr. 0096/21
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 07.12.2021, Nr. 0126/21
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · 0835/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Genehmigung einer Dienstreise nach Kalisz in Polen beschlossen. Die Reise fand im Zeitraum vom 9. bis 12. Juni 2022 statt. Hintergrund der Fahrt war eine Einladung der Partnerstadt anlässlich der dortigen Stadtjubiläumsfeierlichkeiten.
An der Reise nahmen ein Ratsmitglied sowie ein Vertreter der Verwaltung teil. Die Durchführung der Dienstreise erfolgte mit einem städtischen Dienstwagen. Da die reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst für den 20. Juni 2022 angesetzt war, wurde die Entscheidung aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit im Wege der Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung getroffen. Finanzielle Auswirkungen der Reise werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 4.Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · 0837/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2022 die Genehmigung für eine Dienstreise nach Toul in Frankreich erteilt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 25. bis 26. Juni 2022 geplant und betrifft zwei Mitglieder der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
Anlass der Reise ist eine Einladung der französischen Partnerstadt Toul. Die Delegation folgt der Einladung anlässlich der Feierlichkeiten zum 800-jährigen Jubiläum der Kathedrale St. Etienne sowie des Festes „La Lorraine est Formidable“. Die Durchführung der Reise erfolgt unter Verwendung eines städtischen Dienstwagens. Für die Dienstreise sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 5.Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 0439/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbauplan der Goethestraße (B 63) im Abschnitt von der Alleestraße bis zum Südenwall vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Verkehrsführung so anzupassen, dass Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Metern sowie teilweise baulich abgetrennte Radwege mit 2,00 Metern Breite entstehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Anzahl der Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr von vier auf zwei Fahrspuren pro Richtung reduziert. Eine verkehrstechnische Überprüfung ergab, dass die Verkehrsqualität auf den verbleibenden Spuren weiterhin als ausreichend eingestuft wird.
Die baulichen Veränderungen umfassen unter anderem die Neugestaltung von Bushaltestellen, die barrierefrei auszuführen sind, sowie die Einrichtung von Ladezonen für Lieferdienste. Durch die neuen Radverkehrsanlagen entfallen insgesamt 25 Parkplätze, sodass 33 Stellplätze verbleiben. Im Bereich der Alleestraße bis zur Schillerstraße ist zudem der Wegfall einer Mittelinsel sowie der Entfernung von drei Bäumen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des Landes in Höhe von 500.000 Euro, Zuschüsse für Bushaltestellen sowie Anliegerbeiträge. Der städtische Eigenanteil beträgt 683.500 Euro. Die Anlieger sind über die Maßnahme informiert worden, und der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Ausbauplan 20/21 K3 Hellweg, Alte Freisker Straße bis DorchkampZur Vorlage · 0774/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0774/22 sieht die grundlegende Erneuerung der K3 Hellweg im Bereich der Alten Freisker Straße bis Dorchkamp vor. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt umfasst eine Länge von 321,80 Metern von der Alten Freisker Straße bis zum Beginn der südlichen Rampe der A2. Der zweite Abschnitt erstreckt sich über 1.312 Meter von der nördlichen Rampe bis nach Dorchkamp. Da die Bauwerke über die Autobahn sowie die anschließenden Rampen im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A2 bereits erneuert wurden, ist dieser Bereich nicht Teil der aktuellen Planung.
Die Fahrbahn soll in der vorhandenen Breite von 5,50 bis 6,50 Metern erneuert werden. Der Straßenaufbau erfolgt nach Regelwerk mit einer Tiefe von 60 Zentimetern, wobei aufgrund eines Baugrundgutachtens eine zusätzliche Bodenverbesserung des Planums um 35 Zentimeter notwendig ist. Zudem ist eine Erneuerung der Bankette auf der gesamten Länge vorgesehen.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 1.805.000 Euro. Davon werden 1.350.000 Euro durch das Förderprogramm kommunaler Straßenbau gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 455.000 Euro verbleibt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2022 geplant. Bezüglich der im Bankettbereich befindlichen Bäume geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Maßnahme keine nachhaltigen Schäden entstehen, da Sondierungen kaum Wurzeln im Straßenkörper nachweisen konnten. Eine Fällung soll nur als letzte Option erfolgen, sofern Wurzelschäden während der Bauarbeiten unumkehrbar werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Ausweitung der aufsuchenden, sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptesZur Vorlage · 0779/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat beschlossen, die aufsuchende soziale Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des Wohnungsnotfallhilfekonzeptes auszuweiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen, um für einen Zeitraum von einem Jahr drei Vollzeitstellen zu besetzen. Das Verfahren soll auf einem integrierten Maßnahmenkonzept basieren, das die räumliche und zeitliche Abdeckung der Innenstadt sowie die Einbindung in bestehende Hilfesysteme vorsieht. Eine optionale Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr ist vorgesehen, wobei die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option von einer Evaluation der geleisteten Arbeit abhängt.
Ziel der Maßnahme ist es, wohnungslose, von Armut bedrohte und suchtkranke Menschen direkt in ihrem Umfeld anzusprechen, sie in Hilfesysteme zu vermitteln und der Bildung neuer Szenetreffs vorzubeugen. Die Ausweitung der Stellenkapazitäten von bisher 1,5 auf 3,0 Vollzeitstellen reagiert auf veränderte Bewegungen der Obdachlosen- und Drogenszene im Stadtgebiet. Die jährlichen Aufwendungen für dieses Vorhaben werden auf 248.000 Euro geschätzt, wobei sich die Kosten im Falle einer Verlängerung auf insgesamt 496.000 Euro belaufen können. Die Finanzierung ist durch bereitgestellte Mittel gesichert. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 10.Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · 0820/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur finanziellen Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthesstiftung e. V. in Hamm vor. Der Beschluss sieht eine Zuwendung in Höhe von 65.400 Euro für das Jahr 2022 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Mittel werden als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt und basieren auf dem Finanzierungsstand von 2019 unter Berücksichtigung einer jährlichen Fortschreibung von 3 Prozent.
Die Sozialberatungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Personen an, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Zu den Schwerpunkten der Arbeit gehören die psychosoziale Beratung, die Wohnungssicherung sowie die sozialrechtliche Betreuung und Unterstützung bei Behördengängen. Weitere Angebote umfassen die Hilfe nach Haftentlassungen, die Vermittlung zu Fachdiensten sowie Rückkehrhilfen und die Auszahlung von Tagessätzen an Durchreisende. Die Einrichtung wird durch zwei Fachkräfte und eine Verwaltungskraft betrieben.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers. Die städtische Zuwendung wird aus dem Teilergebnisplan des zuständigen Dezernats geleistet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Maßnahme angemeldet. Der Beschlussvorschlag wurde zuvor im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen TaxenZur Vorlage · 0748/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0748/22_VL befasst sich mit der Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die Verwaltung und die Unternehmer eine Abweichung vom ursprünglichen Antrag vorschlagen. Konkret ist die Anhebung der Kilometerpauschale für Tag- und Nachtfahrten auf jeweils 2,50 Euro vorgesehen. Diese Maßnahme würde eine Gesamterhöhung der Tarife um 23,65 Prozent bedeuten. Als Gründe für die Anpassung werden gestiegene Kosten für Kraftstoff, die Entwicklung des Mindestlohns sowie die CO2-Steuer angeführt.
Ziel der Anpassung ist die Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität des Taxigewerbes. Im Hintergrund wird auf die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer verwiesen, die vor möglichen Insolvenzen gewarnt haben. Um die Umsetzung der neuen Tarife zu ermöglichen, ist eine Vorlaufzeit von bis zu zehn Wochen erforderlich, da die Taxiuhren durch den Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NRW technisch angepasst und geeicht werden müssen. Die neue Regelung soll frühestens sieben Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz wird im Rahmen der Vorlage eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung angestrebt, damit der Rat die Entscheidung bereits in der nächsten Sitzung genehmigen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. zur finanziellen Beteiligung am Frauenhaus in HammZur Vorlage · 0780/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. zugestimmt. Ziel der Vorlage 0780/22_VL ist die Aufstockung der finanziellen Beteiligung der Stadt am Frauenhaus in Hamm um jährlich maximal 30.000 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Vertragsänderung mit dem Träger abzuschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die notwendige Landesförderung bewilligt wird.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung soll dazu dienen, die Kapazitäten des Frauenhauses von bisher acht auf zwölf Plätze zu erweitern. Hintergrund der Erweiterung ist die hohe Auslastung der Einrichtung in den Vorjahren sowie die Notwendigkeit, die Anzahl der abgewiesenen Frauen zu reduzieren. Die Mittel sollen zur Deckung eines Fehlbetrags eingesetzt werden, der durch zusätzliche Personal-, Overhead- und Sachkosten entsteht.
Das Angebot des Frauenhauses umfasst neben der Unterbringung von Frauen und Kindern auch Beratungsleistungen zu rechtlichen, sozialen und psychischen Themen sowie die Begleitung zu Behörden oder medizinischen Einrichtungen. Durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Wohnung in der Nähe des bisherigen Standorts sind die Voraussetzungen für die Erweiterung gegeben. Der Antrag auf Landesförderung, die einen Festbetrag von 28.000 Euro vorsieht, soll nach der Ratsentscheidung gestellt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Elektromobilitätskonzept HammZur Vorlage · 0674/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0674/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts der Stadt Hamm sowie der Förderung der Ladeinfrastruktur. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme eines Berichts sowie die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung. Hierbei sollen gutachterliche Empfehlungen sowie Erfahrungen aus der Selbstorganisation der Verwaltung genutzt werden. Das Konzept stützt sich auf Untersuchungen eines externen Beratungsunternehmens und bezieht Erkenntnisse aus einem Modellquartier im Hammer Osten ein.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Aufbau eines Beratungsangebots für Unternehmen, Betreiber und die Immobilienwirtschaft. Dieses Angebot soll durch eine Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung, der Klimaagentur und der Stadtwerke realisiert werden. Ziel ist es, Informationen und Beratung in Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereichen auszubauen. Die Stadtverwaltung soll dabei durch eine Vorbildfunktion und Beratungskompetenz Impulse setzen.
Die Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Stadtwerke sowie privater Anbieter, wobei die Stadt transparente Zugangsvoraussetzungen schaffen soll. Die Implementierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements wird als neue Aufgabe der Verwaltung festgelegt. Die finanziellen Auswirkungen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen ermittelt und dem Haushalt angemeldet. Die Verwaltung wird die Gremien über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts informieren. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage fand nicht statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.CO2-Bilanz inklusive HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 0822/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die CO2-Bilanz inklusive der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Die Vorlage basiert auf dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035, welches der Rat bereits 2019 beschlossen hat.
Die vorliegende Treibhausgas-Bilanz zeigt, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2019 um etwa 30 % gesenkt werden konnten. Für das Jahr 2019 wurden Emissionen in Höhe von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ermittelt. Um das angestrebte Ziel für 2035 zu erreichen, ist eine jährliche Reduktion von durchschnittlich 85.000 Tonnen erforderlich, was einer Steigerung der bisherigen Reduktionsrate entspricht.
Die Bilanz identifiziert die Sektoren Wärme, Treibstoffe und Strom als die wesentlichen Bereiche der Emissionen. Innerhalb der Verbrauchergruppen tragen die Wirtschaft, der Verkehr und die privaten Haushalte maßgeblich zu den CO2-Faktoren bei. Da die Stadtverwaltung durch eigene Gebäude und den Fuhrpark lediglich etwa 2 % der Emissionen direkt beeinflussen kann, wird eine Vorbildfunktion sowie die Gestaltung von Rahmenbedingungen betont. Die Verwaltung soll zudem durch die Klima-Agentur Hamm Informationen bereitstellen und die Vernetzung von gesellschaftlichen Akteuren fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Stadtentwicklungs- und Klimaausschuss
- 5.Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · 0732/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen. Die Stadt ist gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen, der die Anzahl und Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Rettungswagen, Krankentransportwagen sowie Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Maßnahmen für Großschadensereignisse regelt. Eine solche Fortschreibung muss spätestens alle fünf Jahre erfolgen.
Die vorliegende Fassung behält die bestehende Struktur des Rettungsdienstes bei. Die bisherige Anordnung der Rettungswachen in einer Ringstruktur wird beibehalten, da diese für die flächendeckende Versorgung als funktional eingestuft wird. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Einsatzzahlen sieht die neue Planung jedoch die Bereitstellung eines zusätzlichen Rettungswagens im 24-Stunden-Betrieb sowie eines Notarzteinsatzfahrzeugs im 12-Stunden-Tagesbetrieb vor.
Die Verwaltung prüft derzeit zudem eine Änderung der Arbeitszeitregelung für Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst hin zu einer 45-Stunden-Woche. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplans. Der Entwurf der Fortschreibung wurde den Verbänden der Krankenkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben ihr Einvernehmen mit der vorliegenden Planung schriftlich erklärt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 07.06.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 6.Beschaffung von 2 Drehleiterfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0808/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Beschaffung von zwei neuen Drehleiterfahrzeugen für die Feuerwehr vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die Anschaffung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung durchzuführen. Die Gesamtkosten für die beiden Fahrzeuge belaufen sich auf circa 1,7 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind im Haushaltsjahr 2023 etwa 260.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 etwa 1,44 Millionen Euro einzuplanen. Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben, was zu einer jährlichen Belastung des Ergebnisses von 68.000 Euro führt.
Die Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich zum einen aus einer Ersatzbeschaffung. Ein Fahrzeug mit Erstzulassung aus dem Jahr 1996 entspricht technisch nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und ist bereits vollständig abgeschrieben. Zudem erschwert das Alter des Fahrzeugs die Ersatzteilversorgung und erhöht den Reparaturaufwand. Nach der Anschaffung ist ein Ringtausch geplant, bei dem das Neufahrzeug an der Feuer- und Rettungswache I stationiert wird und ein bestehendes Fahrzeug aus dem Jahr 2015 in den Einsatzbereich Wiescherhöfen/Weetfeld überführt wird.
Das zweite Fahrzeug soll als baugleiche Drehleiter als technische Reserve dienen, um die Einsatzbereitschaft während Wartungs- oder Reparaturphasen sicherzustellen. Zudem ist die Nutzung für Ausbildungs- und Schulungszwecke vorgesehen. Auch hier ist ein Ringtausch geplant, um ein Fahrzeug für die Ausbildung bereitzuhalten. Die Inbetriebnahme beider Fahrzeuge ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 07.06.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0803/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 den Jahresabschluss des Stadtamtes Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.932.534,21 € aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 942.842,25 €. Gemäß dem Beschluss wird dieser Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des Stadtamtes Hamm ergeben sich aus der der Vorlage beigefügten Übersicht.
Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Der vollständige Prüfbericht sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang lagen der Vorlage als Anlagen bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Abberufung und Bestellung des Betriebsleiters des ASHZur Vorlage · 0838/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die personelle Neubesetzung der Betriebsleitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) beschlossen. Gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW obliegt die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung dem Rat.
Mit Wirkung zum 31. Mai 2022 wurde der bisherige Betriebsleiter des ASH abberufen. Gleichzeitig erfolgte die Bestellung eines neuen Betriebsleiters mit Wirkung zum 1. Juni 2022. Die Vorlage sah vor, dass die personellen Veränderungen im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 formalisiert wurden.
Zusätzlich zur personellen Veränderung wird in der Vorlage angekündigt, dass im Rahmen der Konzernsteuerung und in Zusammenarbeit mit der neuen Betriebsleitung die Vorbereitung einer modernisierten Betriebssatzung erfolgt. Diese überarbeitete Satzung soll dem Rat in einer der darauffolgenden Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 9.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0832/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2021 sowie über die Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses entschieden. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf einen Betrag von 1.428.114,94 Euro.
Gemäß dem Beschluss wird der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 1.428.114,94 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse eingestellt. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage sowie ein Gewinnvortrag sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Die Entscheidung basiert auf einem Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm, der den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 beraten hat. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Zusätzlich zur Verwendung des Überschusses hat der Rat die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Abschlusses entlastet. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 im Rat der Stadt Hamm behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 10.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung von Fassade und Dach am KurhausZur Vorlage · 0804/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Sanierung des Kurhauses beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Fassaden am Kopfgebäude sowie am Spiegelsaal und die Erneuerung der Dachflächen. Im Rahmen der Arbeiten sollen die bestehenden Schäden an Putz, Stuck und Mauerwerk behoben, die technisch veralteten Aluminiumfenster durch denkmalgerechte Holzfenster ersetzt und die Dacheindeckung inklusive der Dachentwässerung sowie der Unterspannbahn erneuert werden. Zudem ist die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Für die Umsetzung der Sanierung wurden außerplanmäßige Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden auf 1.510.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf 100.000 Euro im Jahr 2022 und 1.410.000 Euro im Jahr 2023 entfallen. Die Finanzierung erfolgt über das allgemeine, gegenseitig deckungsfähige Investitionsbudget. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Sanierung ergibt sich aus festgestellten Schäden an der Bausubstanz, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten. Durch die Maßnahmen soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von 12 auf 25 Jahre verlängert werden. Der Zeitplan sieht die Planungs- und Ausführungsphasen sowie die Abrechnung bis Ende 2023 vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0809/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0809/22_VL sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 beschließen. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Ende des genannten Zeitraums vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 426.803 Euro. Diese Summe verteilt sich auf 104.295 Euro für das Jahr 2022, 213.371 Euro für das Jahr 2023 und 109.137 Euro für das Jahr 2024. Während die Einzahlungen der Stadt 96.264 Euro betragen, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 330.539 Euro. Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von insgesamt 382.803 Euro und Sachkosten in Höhe von insgesamt 44.000 Euro zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Planung zur Verfügung gestellt. Die detaillierte Aufstellung weist zudem aus, dass die voraussichtliche Förderung der Personalkosten 96.264 Euro beträgt und der kommunale Eigenanteil sich aus den Beträgen 80.229 Euro, 165.239 Euro und 85.071 Euro für die jeweiligen Jahre zusammensetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0812/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschließen, die zum 1. August 2022 in Kraft treten und die Fassung vom 8. April 2005 ersetzen soll. Die Neufassung umfasst neue Gebührenmodelle für Bereiche wie Elementares Tanzen, Musical sowie Bewegung und Tanz. Zudem wird die Einführung von 10er-Karten für Erwachsene vorgesehen. Im Programm „JeKits“ wird ab dem 4. Schuljahr eine jährliche Gebühr von 420 Euro erhoben, während für das Tanzen ein Betrag von 228 Euro pro Jahr festgesetzt ist. Für Projektunterricht werden Gebühren zwischen 1,75 und 8,00 Euro pro Unterrichtsstunde berechnet, abhängig von der Teilnehmerzahl. Die Unterrichtszeit im Bereich Elementarer Musikunterricht wird von 75 auf 60 Minuten verkürzt.
Die Neufassung regelt zudem die Instrumentenüberlassung, Veranlagung und Gebührenermäßigung. Die monatliche Gebühr für Instrumente beträgt 11 Euro und steigt ab dem 13. Monat auf 22 Euro an. Für die Größen 1/8 bis 3/4 wird ein einheitlicher monatlicher Betrag von 9,33 Euro festgelegt. Die Musikschule erhält das Recht, Instrumente nach einem Jahr zurückzufordern. Im Rahmen des Programms „JeKits“ erfolgt die Überlassung gebührenfrei, wobei bei verspäteter Rückgabe Gebühren anfallen. Für weitere Kinder in einer Familie, die am „JeKits“-Programm teilnehmen, wird die Gebühr ab dem zweiten Kind halbiert; Gruppenunterricht in diesem Programm ist zu 100 Prozent ermäßigt. Durch die Änderungen werden Gebührenmehrerträge von 4.500 Euro sowie Mehrerträge durch die Erstattung von Sozialermäßigungen in Höhe von 18.500 Euro erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0813/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst verschiedene Anpassungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie redaktionelle Korrekturen.
Im Bereich des elementaren Musizierens wird das Element Tanzen als neuer Schwerpunkt in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Kooperationsarbeit der Musikschule auf weitere städtische Einrichtungen und Vereine ausgeweitet.
Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Anpassung an neue Programmstrukturen. Die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wird durch die entsprechende Anpassung an das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ersetzt. In diesem Zusammenhang entfällt auch der Titel „JekitsPlus“ aus dem Satzungstext. Diese Änderungen sind notwendig, da das Programm JeKits seit dem Schuljahr 2021/22 sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Laufzeit umgestellt wurde. Die Vorlage wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt HammZur Vorlage · 0823/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0823/22_VL behandelt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2021. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 4,0 Millionen Euro aus. Nach einer Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von minus 2,7 Millionen Euro erhöht sich das Eigenkapital um 1,3 Millionen Euro auf insgesamt 143,1 Millionen Euro, was einer Eigenkapitalquote von 9,2 Prozent entspricht. Die Bilanzsumme der Stadt beläuft sich auf 1,6 Milliarden Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 38,5 Millionen Euro mit einer Umsetzungsquote von 97 Prozent erreicht. Die Entschuldung belief sich im Jahr 2021 auf 13 Millionen Euro. Die Finanzrechnung weist einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13,9 Millionen Euro aus. Die Kredite für Investitionen stiegen auf 286,2 Millionen Euro, während die Kredite zur Liquiditätssicherung auf 79,2 Millionen Euro sanken. Die Gesamtschuld aus Investitions- und Liquiditätskrediten reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 252 Millionen Euro auf 240 Millionen Euro.
Zusätzlich besteht eine Leasingrestschuld für das Technische Rathaus in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Die Investitionsauszahlungen fielen aufgrund von Umsetzungsverzögerungen geringer aus, wodurch Mittel in das Jahr 2022 übertragen werden. Außerplanmäßige Mittel wurden für die Kapitalzuführung an die WFH und die HGB benötigt. Als Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hallenmanagement Hamm GmbHZur Vorlage · 0824/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH) mit der Umsetzung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag zu beauftragen. Die Vorlage 0824/22 sieht Anpassungen in den Paragrafen 8 und 9 des bestehenden Vertrages vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Modernisierung der Gremienarbeit. Zukünftig soll die Einberufung der Gesellschafterversammlung sowie die Abstimmung über Beschlüsse außerhalb von Versammlungen auch auf elektronischem Wege möglich sein. Während bisher primär die schriftliche, fernschriftliche, telegrafische oder mündliche Form vorgesehen war, ermöglicht die Neuregelung nun die elektronische Einladung und Beschlussfassung, sofern sich alle Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und mit diesem Verfahren einverstanden sind.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Regelungen zur Besetzung der Geschäftsführung. Ziel ist es, eine einheitliche Struktur für die Vertretungsregeln in den Gesellschaftsverträgen aller Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Hamm zu schaffen. Die Neufassung regelt die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nach außen. Dabei wird festgelegt, wie die Gesellschaft bei einer einzelnen oder mehreren Geschäftsführern vertreten wird und dass die Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der RepräsentationsrichtlinienZur Vorlage · 0749/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0749/22 eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Änderung ist die Neufassung von § 1 Ziffer 3.2 der Richtlinien, welche die Ehrungen für Altersjubilare regelt.
Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen Jubilare bei Vollendung des 80. bis 84. Lebensjahres sowie im Alter von 86. bis 89. Lebensjahren ein Glückwunschreiben erhalten, das sowohl vom Oberbürgermeister als auch von der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder dem zuständigen Bezirksbürgermeister unterzeichnet ist. Für Personen, die das 85. Lebensjahr vollenden, sieht die Neuregelung neben dem unterzeichneten Glückwunschreiben zusätzlich ein Präsent im Wert von 12,50 Euro vor.
Zudem ist eine redaktionelle Anpassung vorgesehen, bei der die Bezeichnung „Bezirksvorsteher“ durch die Begriffe „Bezirksbürgermeisterin und -bürgermeister“ ersetzt wird. Die Grundlage für diesen Änderungswunsch war eine Verständigung der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister in einer Sitzung des Bezirksrates am 18. März 2022. Die Verwaltung hat den Vorschlag zur Übernahme in die Richtlinien übernommen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 17.Fortführung der Ehrenamtskoordination der Stadt Hamm ab dem Jahr 2023Zur Vorlage · 0793/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Aufgabe der Ehrenamtskoordination ab dem 1. Januar 2023 in einem nationalen Vergabeverfahren auszuschreiben. Die Ausschreibung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren konzipiert, wobei eine Option auf eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre besteht. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung.
Die Maßnahme dient der Koordination von Ehrenamtlichen im Kontext der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten. Während die Aufgabe in den vergangenen Jahren durch den Caritasverband Hamm e.V. wahrgenommen wurde, ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht eine öffentliche Ausschreibung der Dienstleistung erforderlich. Da der EU-Schwellenwert für soziale Dienstleistungen nicht erreicht wird, ist ein nationales Verfahren ausreichend.
Inhaltlich soll die Leistungsbeschreibung die Fortentwicklung hin zu einer „Koordinierungsstelle Integration durch Ehrenamt“ beinhalten. Ziel ist es, das ehrenamtliche Potenzial von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu fördern sowie die Vermittlung zwischen Geflüchteten und interessierten Ehrenamtlichen sicherzustellen. Dies umfasst auch die Reaktion auf die aktuelle Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine.
Die voraussichtlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 160.000 Euro für den Zeitraum von 2023 bis 2026, wobei jährlich etwa 40.000 Euro veranschlagt werden. Diese Kosten setzen sich aus Personalkosten für eine halbe Vollzeitstelle sowie Sach- und Overheadkosten zusammen. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 09.06.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 08.06.2022 · Integrationsrat
- 18.Fortsetzung und Erweiterung der Familienbildungs- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa/Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 0794/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung und Erweiterung der Familienbildungs- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ sowie „Rucksack KiTa/Schule“ beschlossen. Die Durchführung der Programme für das Kita-Jahr 2022/2023 wird den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Hamm e.V., übertragen. Die Verwaltung ist angewiesen, den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide zu erteilen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Programme, die seit 2001 Bestandteil der Integrationsarbeit sind, richten sich an mehrsprachig aufwachsende Familien und unterstützen die sprachliche Entwicklung sowie die frühkindliche Förderung. Während „Griffbereit“ sich an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, fokussiert „Rucksack KiTa“ auf die Altersgruppe der vier- bis sechsjährigen Kinder. Das Programm „Rucksack Schule“ wurde im vergangenen Schuljahr als Pilotprojekt an zwei Grundschulen gestartet und wird nun erweitert.
Die fachliche Betreuung und Koordination erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum Hamm. Die Finanzierung der Maßnahmen setzt sich aus kommunalen Mitteln in Höhe von 298.200 Euro sowie Landesfördermitteln in Höhe von 33.300 Euro zusammen. Die geplanten Aufwendungen belaufen sich auf 145.000 Euro im Kalenderjahr 2022 und 186.500 Euro im Kalenderjahr 2023. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 09.06.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.06.2022 · Integrationsrat
- 19.Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in die städtischen Ausschüssen und Umbesetzung im Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0828/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0828/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in die städtischen Ausschüsse sowie mit einer Umbesetzung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Die Vorlage basiert auf der Neuwahl der Ausschüsse durch den Rat am 29. März 2022, nach der noch die Besetzung der Stellvertretungen – mit Ausnahme des Hauptausschusses – ausstehend war.
Der Beschlussvorschlag umfasst zahlreiche personelle Veränderungen in den verschiedenen Gremien. Im Rechnungsprüfungsausschuss werden ein Ratsmitglied und ein Vertreter des Bürgerrats als Stellvertreter für ein Ratsmitglied beziehungsweise den Bürgermeister gewählt. Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation werden zwei Bürgervertreter als Stellvertreter für einen Bürgermeister sowie einen weiteren Bürgervertreter nominiert. Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sieht die Vorlage neben der Wahl eines Stellvertreters für den Bürgermeister auch eine Umbesetzung vor, bei der ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines Ratsherrs nachrückt und ein Ratsherr als dessen Stellvertreter fungiert.
Weitere personelle Anpassungen betreffen die Stellvertretungen in den Ausschüssen für Gleichstellung und Vielfalt, Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, Personal und Verwaltungsmodernisierung, Schule und Ausbildung, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen, Soziales und Gesundheit, Sport und Freizeit, Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Wirtschaft und Arbeit. In diesen Gremien werden jeweils Ratsmitglieder oder Bürgervertreter als Stellvertreter für bereits im Ausschuss befindliche Mitglieder vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen werden für diese personellen Änderungen nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 20.Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0831/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0831/22 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Wahl von beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorsieht. Gemäß dieser Entscheidung sollen Vertreter der Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirates in das Gremium berufen werden.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände wurden zwei Paare aus einem beratenden Mitglied und einem stellvertretenden beratenden Mitglied vorgeschlagen. Für den Seniorenbeirat wurde ein weiteres Paar aus einem beratenden Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied zur Wahl gestellt.
Der Rat der Stadt Hamm hat der Vorlage in der Sitzung am 21. Juni 202ng angenommen. Damit wurden die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit gewählt. Die Vorlage wurde zuvor im Hauptausschuss am 20. Juni 2022 ebenfalls mit Zustimmung behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 21.Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0834/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Besetzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, nach welchem der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert werden soll. Die Nominierung für dieses Amt erfolgt auf Vorschlag des Stadtsportbundes.
Der vorliegende Antrag sieht vor, zwei Personen durch den Stadtsportbund für die entsprechenden Funktionen im Ausschuss zu berufen. Konkret wird vorgeschlagen, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit zu wählen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss für Sport und Freizeit am 20. Juni 2022 beraten. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die personelle Erweiterung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt Hamm hat die Vorlage in der Sitzung am 21. Juni 2022 mit der entsprechenden Entscheidung des Oberbürgermeisters angenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 22.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Wahl von beratenden MitgliedernZur Vorlage · 0836/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0836/22 die Besetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung mit beratenden Mitgliedern festgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Stimmen vorsah. Diese Erweiterung sieht vor, dass Vertreter des Stadtsportbundes, der Stadtschulpflegschaft sowie der Bezirksschülervertretung jeweils eine Person für den Ausschuss benennen können.
Für die Vertretung des Stadtsportbundes wurde eine Person als beratendes Mitglied sowie eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen. Ebenso liegen Vorschläge der Stadtschulpflegschaft vor, die eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss nominieren. Ein Vorschlag der Bezirksschülervertretung lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Beschlussfassung erfolgte nach der Beratung im Hauptausschuss am 20. Juni 2022. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Ergänzungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 23.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · 0840/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neugestaltung des Ausschusses für Schule und Ausbildung liegt dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme vor. Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung des Rates vom 29. März 2022, den bisherigen Ausschuss für Schule und Ausbildung aufzulösen und neu zu bilden.
Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes, insbesondere § 85 Abs. 2 Satz 2, ist für den Schulausschuss die Berufung von jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Vertretungen für den neu gebildeten Ausschuss zu benennen.
Konkret sollen von der katholischen Kirche eine Gemeindereferentin sowie eine stellvertretende Gemeindereferentin in den Ausschuss berufen werden. Seitens der evangelischen Kirche ist die Berufung eines Pfarrers sowie einer stellvertretenden Person vorgesehen. Die Mitwirkung der kirchlichen Vertretungen bei der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses ist laut Schulgesetz auf die Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 24.GremienbesetzungZur Vorlage · 0843/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in zwei kommunalen Gesellschaften vorgelegt. Der Antrag umfasst die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH sowie die Entsendung einer neuen Vertretung. Parallel dazu ist die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Entsendung einer neuen Person vorgesehen.
Die Neubesetzung der beiden Positionen erfolgt auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 25.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung einer neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Sport und FreizeitZur Vorlage · 0844/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0844/22_VL regelt verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden personelle Veränderungen in mehreren Gremien festgelegt.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied nachgewählt. Gleichzeitig erfolgt die Benennung desselben Ratsmitglieds als neue stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Freizeit. Des Weiteren übernimmt das Ratsmitglied die ordentliche Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss sowie die stellvertretende Mitgliedschaft in den Ausschüssen für Anregungen und Beschwerden sowie für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen.
Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung werden zwei neue ordentliche Mitglieder sowie ein stellvertretendes Mitglied bestimmt, um die ausgeschiedenen bzw. wechselnden Mitglieder zu ersetzen.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen im Hauptausschuss vor. Hier wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied gewählt, während ein weiteres Ratsmitglied die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt.
Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Umbesetzungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 26.Umbesetzungen im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0845/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 wurde über personelle Umbesetzungen im Kreispolizeibeirat entschieden. Der Beschluss basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage wird ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt. Er tritt damit die Nachfolge eines weiteren Bürgervertreters an. Zudem wurde beschlossen, eine Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied zu berufen. Diese Besetzung erfolgt als Nachfolge für den zuvor als ordentliches Mitglied vorgesehenen Bürgervertreter.
Die Vorlage wurde bereits am Vortag im Hauptausschuss behandelt und dort mit der entsprechenden Mehrheit angenommen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Gremium werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 27.Beirat bei der JustizvollzugsanstaltZur Vorlage · 0776/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0776/22 wird die Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hamm vorgeschlagen. Da die 17. Legislaturperiode des Landtages beendet ist, endet auch die Amtsdauer des bisherigen Beirates. Gemäß § 162 des Strafvollzugsgesetzes ist die Bildung eines neuen Beirates erforderlich, dessen Amtszeit sich an der Wahlperiode des Landtags orientiert und fünf Jahre beträgt. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch die Anstaltsleitung.
Die Verwaltung schlägt vor, Personen zu wählen, die die Aufgaben des Justizvollzugs unterstützen und an der Eingliederung entlassener Gefangener mitwirken. Ziel ist eine Besetzung, die ein Mitglied des Landtags, Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie eine Person aus der Sozialarbeit umfasst.
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt schlägt vor, die bisherigen Mitglieder, welche ihre Bereitschaft zur Fortführung der Tätigkeit erklärt haben, erneut zu benennen. Als Ersatz für ein ausscheidendes Mitglied des Landtags wird ein neues Mitglied des Landtags vorgeschlagen. Die Verwaltung regelt zudem den Austausch eines Ratsmitglieds auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die finale Benennung der Mitglieder erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 28.Masterplan Wohnen hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 0672/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan Wohnen zu erarbeiten. Dieses neue Planungsinstrument soll das bestehende Handlungskonzept Wohnen und Pflege aus dem Jahr 2015 ablösen und fortschreiben. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer strategischen Entscheidungsgrundlage für die wohnungspolitische Entwicklung der Stadt für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre.
Der Masterplan soll verschiedene Einzelkonzepte bündeln und eine einheitliche städtebauliche Strategie entwickeln. Dabei stehen die Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Wohnraumversorgung sowie die Untersuchung von Möglichkeiten zur Bestandsentwicklung und zur Bereitstellung von Bauland im Fokus. Besondere Schwerpunkte sollen die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Familienfreundlichkeit sowie das Baulandmanagement umfassen. Der Plan soll zudem als Grundlage für die Bauleitplanung und die Flächennutzungsplanung dienen.
Für die Erarbeitung ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros vorgesehen, welches Aufgaben wie eine Bestandsanalyse, eine Nachfrageprognose sowie die Entwicklung von Leitbildern und Qualitätszielen übernehmen soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Öffentlichkeit und der beteiligten Akteure. Die Bearbeitungszeit ist auf etwa 1,5 Jahre angesetzt. Die Kosten für das Projekt werden auf 80.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über das Amtsbudget sichergestellt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – Baumarkt an der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0725/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0725/22_VL) vorgelegt, die eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vorsieht. Ziel ist eine Abweichung von den Regelungen des § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der bestehenden Satzung für einen spezifischen Abschnitt der Östingstraße. Dieser Bereich erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße, östlicher Teil).
Nach Angaben der Verwaltung ist der Endausbau der Fahrbahn, der Entwässerung und der Nebenanlagen in diesem Abschnitt bereits abgeschlossen. Die geltende Satzung sieht vor, dass Erschließungsanlagen als endgültig hergestellt gelten, wenn sich die erforderlichen Erschließungsflächen im Eigentum der Stadt befinden. Der vollständige Erwerb aller benötigten Flächen ist jedoch derzeit nicht möglich, da der Grunderwerb für bestimmte Teilflächen in den Gemarkungen Hamm und Wiescherhöfen in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist.
Die Vorlage schlägt vor, von dem Erfordernis abzuweichen, sämtliche Flächen erworben zu haben, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Abweichung keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit habe und die Refinanzierung der eingesetzten Mittel der Stadt Hamm sicherstellen soll. Ein bebauungsplanersetzendes Verfahren für die betreffende Erschließungsanlage wird parallel durchgeführt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur Abweichung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 32.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm – Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich-Robert (CreativRevier) – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0704/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0704/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ geplant ist. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,9 Hektar, die eine Mischung aus Wohnbauflächen, urbanen Gebieten, großflächigem Handel, Gewerbeflächen sowie Grün-, Wald- und Wasserflächen vorsieht. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Freizeit- und Kulturquartieren sowie Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planung erfordert eine Anpassung regionalplanerischer Ziele im Regionalplan Ruhr, wobei die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Entwurf durch die Regionalplanungsbehörde bestätigt wurde.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Artenschutzprüfung sowie die Berücksichtigung des Landschaftsplans Hamm-West. Zudem wurden Maßnahmen zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit, wie die Installation tierfreundlicher Beleuchtung und Nisthilfen, in die Planung aufgenommen. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband regten Anpassungen zur Niederschlagswasserableitung an.
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ist eine Konkretisierung der Sortimente und Verkaufsflächen erforderlich. Während die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handelsverband Westfalen-Münsterland Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekten bestehender Stadtteilzentren äußerten, stützt sich die Planung auf eine vorliegende Handelsanalyse. Die vier zugehörigen Bebauungspläne befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 33.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 LandesplanungsgesetzZur Vorlage · 0705/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0705/22_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Gegenstand des Verfahrens ist die Einbringung von Anregungen zum Entwurf des Regionalplans, der textliche und zeichnerische Festlegungen sowie einen Umweltbericht umfasst.
Der Regionalverband Ruhr hat bei der Überarbeitung des Entwurfs den Anregungen der Stadt Hamm in mehreren Bereichen gefolgt, insbesondere bei der Planung von Wohn- und Wirtschaftsflächen. Während der Standort „K’Park Süd II“ aus den Wirtschaftsflächen herausgenommen wurde, bleiben die Standorte „Rangierbahnhof“ und „Inlogparc“ bestehen. Der Hafen Hamm-Mitte wird als landesbedeutsamer Hafenstandort bestätigt, die Einstufung des Hafens Uentrop wurde hingegen abgelehnt. Im Bereich der allgemeinen Siedlungsbereiche wurden Anpassungen vorgenommen, wobei im Bereich Heessen 6 von 10 ha vorgeschlagenen Flächen festgesetzt wurden.
Im Bereich Freiraum folgt der Regionalverband der Stadt Hamm beim Schutz von Waldbereichen, wodurch die Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten nicht mehr möglich ist. Im Verkehrsbereich wurden Planungen für die B 63, K 13, A 445 und L 667 übernommen, während die Trassen der K 7, K 12 sowie K 1/K 8/K 26 nicht als regionale Verkehrswege festgelegt wurden. Die Stadt Hamm fordert im Rahmen der Auslegung weiterhin eine Ergänzung der Streckenabschnitte und des Bahnknotens Hamm, um den Betrieb des RRX zu sichern. Die Stadt äußert zudem Vorbehalte bezüglich des Kooperationsstandortes Inlogparc.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 34.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0722/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0722/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.085 im Bereich Werler Straße und Oberallener Weg in der Gemarkung Allen beantragt. Ziel des Vorhabens ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Gesamtfläche von etwa 95.324 m². Die Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor, die die Ansiedlung eines potenziellen Einzelbetriebs mit einer Fläche von rund 30.000 m² ermöglichen sollen. Damit verbunden ist die Sicherung von bis zu 560 Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Zielrichtung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom September 2007 vor. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist an die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung gekoppelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß den bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die Begrünung von Stellplätzen und Flächen, Versiegelungsschutz, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Zudem ist die ökologische Aufwertung durch Aufforstung und die Rückhaltung von Regenwasser auf den Flächen vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet bereits als Erweiterung des Gewerbeparks dar, wobei bestimmte Streifen am Bewerbach und an der Werler Straße als Grünflächen für eine naturnahe Entwicklung ausgewiesen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 35.Bebauungsplan Nr. 03.102 - westlich Molkereistraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0754/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.102 „westlich Molkereistraße“ gefasst. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Rhynern zwischen der Molkereistraße, der Unnaer Straße und der Straße Vöhde. Es umfasst eine Fläche von etwa 3.500 m², die derzeit als unbebautes, gärtnerisch genutztes Gelände mit Grünstrukturen vorliegt.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Eigentümer, die eine wohnbauliche Nutzung der Fläche prüfen lassen möchten. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, um eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Da die Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, ist keine Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Im Rahmen der Planung sollen die städtebauliche Einpassung in die bestehende Wohnbebauung, die Erschließung sowie der Erhalt von Grünstrukturen untersucht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Reduzierung der Bodenversiegelung, berücksichtigt werden.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Damit sollen die Ziele und Auswirkungen der Planung erläutert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 36.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0756/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0756/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – im Stadtbezirk Hamm-Mitte vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 1006 m² großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches Teile der Flur 32 umfasst. Geplant ist eine innerstädtische Nachverdichtung, die die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss sowie eine dreigeschossige Bebauung mit Wohn- oder Gewerbenutzung in den Obergeschossen vorsieht. Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung durchgeführt werden, wodurch der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant wird.
Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine Besprechungsmöglichkeit anzubieten. Der Rat der Stadt Hamm hat den Termin für die entsprechende Sitzung auf den 21.06.2024 festgelegt. Finanzielle Auswirkungen des Vorhabens werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 37.Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße – hier: 1. erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0758/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 0758/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße vorgeschlagen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 16.900 m² in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Rhynern, um der Nachfrage in den Ortsteilen Berge und Westtünnen zu begegnen. Das Projekt ist Bestandteil der Wohnbaulandinitiative Hamm.
Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Da eine Neufassung des Beschlusses zur Anpassung an die neuen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes erforderlich ist, wird die Beibehaltung der Zielausrichtung vom Dezember 2019 angestrebt. Dabei wird die gesetzliche Fristverlängerung für den Verfahrensabschluss bis Ende 2024 berücksichtigt. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Berichtigung des Plans notwendig.
Die Planung orientiert sich am Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025 sowie am Klimafolgenanpassungskonzept. Vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem Dachbegrünungen, die Begrenzung der Grundflächenzahl, die Nutzung von Regenwasser, Photovoltaik sowie die Förderung der Elektromobilität. Zur Information der Anwohner ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 38.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0791/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0791/22_VL wird die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung einer rund 5.000 m² großen Brachfläche an der Münsterstraße/Sachsenring zu einem Mischgebiet vor. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, der Wohn- und Büroflächen sowie eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss umfasst. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB sowie als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB durchgeführt.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Innenentwicklung, um durch die Reduzierung der Versiegelung und die Erhöhung des Grünanteils Hitzebelastungen, Starkregen und Trockenheit zu minimieren. Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung regte die untere Naturschutzbehörde den Schutz von Baumkronenbereichen an, was durch einen Hinweis auf der Planurkunde und die Aufnahme eines Allenschutzes in den Durchführungsvertrag berücksichtigt wird. Der Lippeverband forderte Anpassungen zur Entwässerung sowie zur Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe und eine Reduzierung der Grundflächenzahl. Die Verwaltung setzt daraufhin eine Erdgeschossfußbodenhöhe von 64,70 m über NHN am Sachsenring und 64,35 m über NHN an der Münsterstraße fest. Die Grundflächenzahl wird von 0,6 auf 0,3 reduziert, wobei eine Gesamtgrundflächenzahl von 0,7 für Nebenanlagen zulässig bleibt. Der Entwurf nebst Begründung soll für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 39.Vorkaufsrecht (VKR) § 24 BauGB Allgemeines Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Hamm in den Kaufvertrag Urkundenverzeichnis (UVZ) 267/22 des Notars Jochen Bielefeld, Hamm vom 11.04.2022.Zur Vorlage · 0827/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für eine Grundstücksfläche in Westtünnen auszuüben. Gegenstand der Beschlussvorlage 0827/22_VL ist eine unvermesste Teilfläche von etwa 1.000 m² aus der Gemarkung Westtünnen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Ein bereits bestehender Kaufvertrag sieht den Verkauf der Fläche zu einem vorläufigen Preis von 85.000 Euro vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorkaufsrecht unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung auszuüben oder einen identischen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit den Vertragsparteien getroffen werden, sofern die Stadt Hamm dabei rechtlich und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird. Für die Abwicklung der Vorkaufsrechtsausübung kann die Verwaltung externe juristische Beratung hinzuziehen.
Der Erwerber des Grundstücks soll nach Abschluss der Baulandentwicklung die Option erhalten, ein städtisches Wohnbaugrundstück im Bereich dieses Vorkaufsrechtsfalls zur Eigennutzung zu erwerben. Die Entscheidung über eine solche Erwerbsoption obliegt dem Ermessen der Verwaltung und unterliegt künftigen Verkaufsbeschlüssen der politischen Gremien. Die geschätzten Aufwendungen für die Vorkaufsrechtsabwicklung belaufen sich auf 95.000 Euro inklusive Nebenkosten, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- C.Verschiedenes