Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. Fortschreibung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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