Förderung der Sozialberatungsstelle in Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur finanziellen Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthesstiftung e. V. in Hamm vor. Der Beschluss sieht eine Zuwendung in Höhe von 65.400 Euro für das Jahr 2022 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Mittel werden als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt und basieren auf dem Finanzierungsstand von 2019 unter Berücksichtigung einer jährlichen Fortschreibung von 3 Prozent.
Die Sozialberatungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Personen an, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Zu den Schwerpunkten der Arbeit gehören die psychosoziale Beratung, die Wohnungssicherung sowie die sozialrechtliche Betreuung und Unterstützung bei Behördengängen. Weitere Angebote umfassen die Hilfe nach Haftentlassungen, die Vermittlung zu Fachdiensten sowie Rückkehrhilfen und die Auszahlung von Tagessätzen an Durchreisende. Die Einrichtung wird durch zwei Fachkräfte und eine Verwaltungskraft betrieben.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers. Die städtische Zuwendung wird aus dem Teilergebnisplan des zuständigen Dezernats geleistet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Maßnahme angemeldet. Der Beschlussvorschlag wurde zuvor im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beraten.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 13.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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