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Beschlussvorlage

Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis Südenwall

0439/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbauplan der Goethestraße (B 63) im Abschnitt von der Alleestraße bis zum Südenwall vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Verkehrsführung so anzupassen, dass Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Metern sowie teilweise baulich abgetrennte Radwege mit 2,00 Metern Breite entstehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Anzahl der Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr von vier auf zwei Fahrspuren pro Richtung reduziert. Eine verkehrstechnische Überprüfung ergab, dass die Verkehrsqualität auf den verbleibenden Spuren weiterhin als ausreichend eingestuft wird.

Die baulichen Veränderungen umfassen unter anderem die Neugestaltung von Bushaltestellen, die barrierefrei auszuführen sind, sowie die Einrichtung von Ladezonen für Lieferdienste. Durch die neuen Radverkehrsanlagen entfallen insgesamt 25 Parkplätze, sodass 33 Stellplätze verbleiben. Im Bereich der Alleestraße bis zur Schillerstraße ist zudem der Wegfall einer Mittelinsel sowie der Entfernung von drei Bäumen vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des Landes in Höhe von 500.000 Euro, Zuschüsse für Bushaltestellen sowie Anliegerbeiträge. Der städtische Eigenanteil beträgt 683.500 Euro. Die Anlieger sind über die Maßnahme informiert worden, und der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.

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