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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 13.09.2023, Nr. 0299/23 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbHZur Vorlage · 1228/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbH beschlossen. Grundlage der Vorlage 1228/23_VL ist der ursprüngliche Beleihungsvertrag vom 11. Dezember 2012, der im Zuge der Veräußerung der Krematorium Hamm GmbH für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie für Kontrollrechte und Eingriffsmöglichkeiten der Stadt geschlossen wurde.
Gemäß den bestehenden vertraglichen Regelungen ist nach Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsbeginn eine Verhandlung über die Neufestsetzung und Anpassung des Entgelts für die Übertragung des Rechts zum Betrieb eines Krematoriums möglich. Das bisher vereinbarte Entgelt pro Einäscherung in Höhe von 8,00 Euro soll durch den vorliegenden Änderungsvertrag angepasst werden.
Die Stadt und die Krematorium Hamm GmbH haben sich darauf verständigt, das Entgelt ab dem 1. Januar 2024 auf 9,00 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 10,00 Euro zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit jährlichen Einzahlungen von circa 120.000 Euro ab dem Jahr 2024 und circa 133.000 Euro ab dem Jahr 2027 beziffert. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2030 ist eine erneute Verhandlung über die Neufestsetzung des Entgelts vorgesehen, die ab dem 1. Juli 2029 eingeleitet werden soll. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1253/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2025 zugestimmt. Diese Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wurde der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, der Verlängerung des Vertrages zuzustimmen.
Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2023. Die Verlängerung umfasst die Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum sieht die Finanzierung jährliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 Euro vor. Davon trägt die Stadt Hamm einen Anteil von 2.000.000 Euro pro Jahr, während der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Festbetrag von 850.000 Euro pro Jahr übernimmt. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 sind in der Haushaltsplanung der Stadt Hamm berücksichtigt.
Die Grundlage für die Verlängerung bilden Gespräche zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung der Gesellschaft, bei denen die finanzielle Situation sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für die kommenden zwei Jahre erörtert wurden. Laut Verwaltung wird der Aufwandsbereich in den Jahren 2024 und 2025 über dem Niveau des Jahres 2023 liegen, obwohl Einsparpotenziale in den Wirtschaftsplänen eingeplant wurden. Die Verbandsversammlung des RVR hat dem entsprechenden Vertrag bereits in ihrer Sitzung am 22. September 2023 zugestimmt. Eine Neuausrichtung der Geschäftsanteile soll spätestens zum 31. Dezember 2025 im Rahmen einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH sowie Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 1268/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH zur Kenntnis genommen und die Fortführung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft, die im April 2020 als Tochterunternehmen der Stadt Hamm mit einem Anteil von 51 % und der Stadtwerke Hamm GmbH mit 49 % gegründet wurde, soll ihre Tätigkeit fortsetzen. Die Evaluierung bewertete die bisherige Arbeit, die unter anderem die Steuerung einer Klimaagentur sowie die Durchführung von Projekten wie der CO2-Bilanz, einer Stadtklimaanalyse und der kommunalen Wärmeplanung umfasst, als zweckmäßig.
Im Zuge der Entscheidung wurde eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages veranlasst. Die Dauer der Gesellschaft wird zunächst bis zum 31. Dezember 2026 fortgeschrieben, wobei bis zu diesem Zeitpunkt eine erneute Evaluierung stattfinden soll. Der Gesellschaftszweck wird erweitert, um die Bereiche Klimaresilienz und Klimaanpassung sowie die Ergreifung von Klimaschutzmaßnahmen explizit einzuschließen. Zudem wird der Vertrag dahingehend angepasst, dass digitale Versammlungen und digitale Beschlussfassungen ermöglicht werden.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro. Die Geschäftsführung setzt sich aus Vertretern der Stadtwerke Hamm GmbH und des Umweltamtes der Stadt Hamm zusammen. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage keine formalen Bedenken gegen die Beschlüsse erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Beitritt der Stadt Hamm in die Allmende Emscher-Lippe eGZur Vorlage · 1278/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1278/23 den Beitritt der Stadt Hamm zur Genossenschaft „Allmende Emscher-Lippe eG“ beantragt. Die Genossenschaft, die von der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband initiiert wurde und im August 2023 eingetragen wurde, verfolgt das Ziel, durch regenerative Landwirtschaft und die Bewirtschaftung von Flächen entlang der Emscher und der Lippe die Klimaresilienz sowie die Biodiversität zu fördern. Neben ökologischen Zielen umfasst das Vorhaben auch die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Wein und Honig, die Einbindung des zweiten Arbeitsmarktes sowie die Realisierung nachhaltiger Energieanlagen.
Mit dem Beitritt möchte die Stadt Hamm die Entstehung eines „blaugrünen Bandes“ entlang der Gewässer unterstützen, um die Lebensqualität und regionale Entwicklungen zu fördern. Um ein Stimmrecht innerhalb der Genossenschaft zu erlangen, sieht der Beschluss vor, zwei Geschäftsanteile zu je 100 Euro zu zeichnen. Zudem soll der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Hamm in die Generalversammlung der Genossenschaft berufen werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine Auszahlung von insgesamt 200 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 1296/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Umstellung des Rechnungswesens auf das System SAP S/4 HANA vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist, dass der Softwarehersteller SAP die Wartung der aktuell genutzten Version ECC 6.0 zum Ende des Jahres 2027 einstellen wird. Das Projekt umfasst die Stadtverwaltung, das Amt für Stadtwerke und Kultur (ASH) sowie das Kinder- und Jugendzentrum (KJC) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Umsetzung soll als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Münster erfolgen, da beide Kommunen das Rechenzentrum citeq nutzen. Ziel ist es, die Planung für die Haushaltsführung ab dem 1. März 2027 und die Bewirtschaftung ab dem 1. Januar 2028 umzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorbereitungen für dieses Vorhaben sowie den Abschluss notwendiger Vereinbarungen mit der Stadt Münster unter Einbindung eines externen Beratungsunternehmens voranzutreiben.
Durch die neue Softwaregeneration sollen Prozesse optimiert, die Digitalisierung von Abläufen vorangetrieben und die Nutzung moderner Web-Anwendungen ermöglicht werden. Die Umstellung erfordert die technische Anpassung zahlreicher Module, wie etwa der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung, sowie die Anpassung von Schnittstellen zu Vorsystemen. Ein detaillierter Objektbeschluss mit den finanziellen Auswirkungen soll nach der Ausschreibung der Beratungsleistung folgen. Die Mittel für das Projekt sind bereits eingeplant.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.11.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 7.Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Stadt HammZur Vorlage · 1317/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen. Die Vorlage 1317/23 basiert auf den Entwürfen, die zuvor vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt worden waren.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde ein Gesamtabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 1,87 Milliarden Euro und einem Jahresüberschuss von 944.397,81 Euro festgestellt. Im Haushaltsjahr 2020 belief sich die Bilanzsumme auf etwa 1,92 Milliarden Euro bei einem Jahresüberschuss von 4.726.658,01 Euro. Die im Beschluss festgelegten Jahresüberschüsse beider Jahre werden der allgemeinen Rücklage der Stadt zugeführt.
Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der hierfür die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH als externe Prüfinstanz hinzugezogen hat. Die Gesellschaft erteilte für beide Haushaltsjahre einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Abschlüsse und die dazugehörigen Lageberichte unter Einbeziehung des externen Prüfberichts geprüft. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · 1318/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Entscheidung basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, der bestätigt, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.585.618.464,13 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 11.062.966,39 Euro. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 11.062.966,39 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Prüfprozess erfolgte nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Berichte in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und dem Rat die Übernahme der Bestätigungsvermerke sowie den Feststellungsbeschluss empfohlen. Mit der Feststellung des Abschlusses ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und der Abschluss öffentlich bekannt zu machen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Entlastung des Oberbürgermeisters für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020Zur Vorlage · 1319/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1319/23_VL sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die entsprechende Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 festgestellt, dass die Gesamtabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt sowie der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung berücksichtigt. Zudem wurde festgestellt, dass der jeweilige Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Auf Basis dieser Feststellungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits beschlossen, dem Rat die Entlastung zu empfehlen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist daher von der Entscheidung des Rates über die Bestätigung des Gesamtabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen und im Anschluss daran durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 1322/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1322/23_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2022 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen. Diese Maßnahme bedeutet, dass auf Grundlage des vorgelegten Jahresabschlusses und der durchgeführten Prüfungen keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung erhoben werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der Bericht einer externen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, der den Jahresabschluss 2022 prüfte. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 22. November 2023 beraten und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. In der Folge empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht besitzt. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung formal von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW und eines Leitfadens für AufsichtsratsmitgliederZur Vorlage · 1336/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen sowie eines Leitfadens für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Die Neuregelung erfolgt vor dem Hintergrund der 2022 eingeführten Bestimmungen des § 113 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass Vertreter in kommunalen Gremien über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen, um die Geschäfte der Unternehmen angemessen beurteilen und überwachen zu können.
Die neue Entsendeordnung schafft einheitliche Parameter für die Bestellung von Vertretungen in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation kann durch ein Formular sowie Seminarbescheinigungen erbracht werden. Hierfür wurden Fristen von drei Monaten nach einer Bestellung bzw. zwei Monaten bei Neubestellungen innerhalb einer Wahlperiode festgelegt. Die Regelung dient der Vorbeugung haftungsrechtlicher und versicherungstechnischer Konsequenzen. Zudem legt die Ordnung fest, dass Mitglieder nicht mehr als fünf Aufsichtsratsfunktionen und insgesamt nicht mehr als zehn Entscheidungs- und Aufsichtsgremien gleichzeitig ausüben dürfen.
Ergänzend wurde ein von der Konzernsteuerung erstellter Leitfaden zur Unterstützung der Gremienmitglieder zur Kenntnis genommen. Um die Anforderungen an die Sachkunde dauerhaft zu erfüllen, wird die Konzernsteuerung in Abstimmung mit den Fraktionen und Parteien regelmäßige Fortbildungsangebote bereitstellen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1354/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1354/23_VL die Neufassung der Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2024 beruht. Dabei sieht die Vorlage eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 60,86 Euro auf 89,85 Euro pro Entleerung sowie eine Anpassung der Arbeitsgebühr von bisher 11,81 Euro auf 20,95 Euro pro 0,5 Kubikmeter vor. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt unverändert.
Als Gründe für die Anpassung führt die Verwaltung die Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung der Dienstleistung für den Zeitraum 2023 bis 2026 an, bei der ein Anstieg der Arbeitskosten des privaten Entsorgers verzeichnet wurde. Zudem werden zusätzliche Aufwendungen und Kosten aus der Corona-Zeit angeführt, die im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW ausgeglichen werden sollen. Die Gebühren werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend erhoben, wobei etwaige Differenzen in den Folgejahren haushaltsneutral ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Abfallgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1358/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1358/23 die Neufassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Auf Basis einer Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung der Entsorgungsgebühren vor. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 19,60 Millionen Euro, wovon ein Betrag von 17,66 Millionen Euro durch Gebühren zu decken ist.
Die Kalkulation weist für Restmüll- und Gewerbetonnen eine Steigerung von 18,77 % sowie für Bioabfall eine Erhöhung von 9,95 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Als Ursachen für diesen Mehrbedarf führt die Verwaltung Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten infolge eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie höhere Entsorgungskosten durch die Einführung der CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Zudem werden die allgemeine Inflation und sinkende Erlöse aus der Altpapierverwertung angeführt.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2024. Konkret bedeutet dies beispielsweise für eine 120-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Abfuhr eine Erhöhung von 162,26 Euro auf 192,72 Euro. Auch die Gebühr für die kurzfristige Abholung von Sperrmüll, der sogenannte Blitz-Sperrmüll, soll von 25,50 Euro auf 49,50 Euro angehoben werden. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 beschlossen.
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- 12.12.2023 · Rat
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.Straßenreinigungsgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1359/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die neue Straßenreinigungsgebührensatzung für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenkalkulation, die die erwarteten Kosten für die Straßenreinigung im kommenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 werden Gesamtkosten in Höhe von 6,89 Millionen Euro für die Straßenreinigung veranschlagt. Die größten Kostenpositionen entfallen dabei auf die Personalkosten mit 4,19 Millionen Euro sowie auf die Fuhrparkkosten mit 1,49 Millionen Euro. Die Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit Kostensteigerungen, die insbesondere auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie auf die allgemeine Inflationsrate und gestiegene Preise zurückzuführen sind. Seit dem Jahr 2020 blieb die Gebühr stabil.
Die Kalkulation sieht vor, dass die Fahrbahnen wöchentlich einmal gereinigt werden. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Straßenarten neue Gebührensätze. In Anliegerstraßen steigt der Betrag von 3,59 Euro auf 3,91 Euro pro Straßenmeter. Für Verkehrsstraßen erhöht sich der Satz von 2,99 Euro auf 3,26 Euro, während bei Hauptverkehrsstraßen eine Änderung von 2,40 Euro auf 2,61 Euro vorgesehen ist. Die Vorlage empfiehlt die Annahme der neuen Satzung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2024Zur Vorlage · 1360/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1360/23 eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebühren an, die auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung basieren. Diese Berechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Laut der Sachdarstellung der Verwaltung führen gestiegene Betriebs- und Entsorgungskosten für Grünabfall und Laub zu einer Erhöhung der Gebühren. Für sortenreinen Grünabfall steigt der Preis von 54,00 Euro auf 65,00 Euro pro Tonne, während die Gebühr für Laub von 52,00 Euro auf 62,00 Euro pro Tonne angehoben wird. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz von 75,00 Euro auf 59,00 Euro pro Tonne, was auf die aktuellen Verkaufspreise für Brennmaterialien zurückgeführt wird. Die Gebühr für Mähgut bleibt mit 88,00 Euro pro Tonne unverändert.
Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 behandelt. Klimarelevante Auswirkungen der Satzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH).Zur Vorlage · 1361/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Vorlage 1361/23 umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2024 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027, einen Vermögensplan für 2024, einen Finanzplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 sowie eine Stellenübersicht.
Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen für die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung, die Deponie sowie die Kompostierung. Zudem fließen Einnahmen aus den Betriebszweigen für Entsorgungsdienstleistungen, Photovoltaik, Werkstattleistungen für Dritte und Betriebsführungen in die Planung ein. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand mit etwa 12.915 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 10.037 T€. Die Verwaltung weist zudem auf Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr hin.
Der Vermögensplan für 2024 basiert auf den geplanten Investitionen. Für die Finanzierung der Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Die investiven Auszahlungen für Sachanlagen belaufen sich auf 12.945 T€ und umfassen Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Ausstattung. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.095 T€, 7.605 T€ beziehungsweise 7.105 T€ veranschlagt. Die Stellen der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleitet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · 1362/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der vorliegenden Beschlussvorlage 1362/23 die 14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13. Dezember 1978 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Beschluss der Änderungssatzung sowie des dazugehörigen Straßenreinigungsverzeichnisses.
Die Anpassungen der Satzung und des Verzeichnisses sind laut Sachdarstellung notwendig geworden, da durch die Ausweisung oder Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile Ergänzungen bzw. Berichtigungen im Verzeichnis erforderlich wurden. Zudem wurden die Regelungen an praktische Erfordernisse angepasst. Eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Straßen und Straßenteile ist der Änderungssatzung als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der personellen und technischen Ressourcen gibt die Verwaltung an, dass die zusätzlichen Reinigungsleistungen durch das vorhandene Personal und die vorhandenen Reinigungsmaschinen bewältigt werden können. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderungssetzung ausgewiesen, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Änderungen der Satzung sollen zum 1. Januar 202komma24 in Kraft treten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Gremienumbesetzung Kommunales Jobcenter AÖR und Industriegebiet Westfalen GmbHZur Vorlage · 1366/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1366/23 eine Neubesetzung von Gremienmitgliedschaften beschlossen. Der Beschluss umfasst Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR sowie des Aufsichtsrates der Industriegebiet Westfalen GmbH.
Im Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR wurde ein stellvertretendes Mitglied abberufen. An dessen Stelle wurde ein neues stellvertretendes Mitglied entsandt.
Parallel dazu erfolgte eine personelle Änderung im Aufsichtsrat der Industriegebiet Westfalen GmbH. Auch hier wurde ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue stellvertretende Vertretung ersetzt.
Die entsprechenden Umbesetzungen wurden auf Antrag der CDU-Fraktion initiiert. Die Vorlage machte keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der Beschlüsse.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1367/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2024 vorgelegt. Grundlage der Anpassungen ist eine Gebührenbedarfberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben. Etwaige Über- oder Unterdeckungen aus Vorperioden in Höhe von 225.455 Euro werden dabei berücksichtigt.
Die Neuregelung führt zu unterschiedlichen Veränderungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen. Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren ist eine Senkung der Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten um 16,8 Prozent vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die Kalkulation aufgrund von Unterdeckungen eine Erhöhung der Bestattungsgebühr um etwa 37,7 Prozent vor.
In der konkreten Umsetzung ergeben sich für die verschiedenen Bestattungsformen differenzierte Ergebnisse. Bei Erdbestattungen (Wahlgrabstätte) steigen die Gesamtkosten von 1.827 Euro im Vorjahr auf 1.900 Euro im Jahr 2024. Bei Urnenbestattungen, wie etwa dem Urnenwahlgrab oder der Baumbestattung, sind hingegen Gebührensenkungen zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da Differenzen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Abwassergebührensatzung 2024 der Stadt HammZur Vorlage · 1368/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Abwassergebührensatzung 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vor.
Die Kalkulation für das Jahr 2024 basiert auf einem Verfahren, das mit der Kommunal Agentur NRW GmbH abgestimmt wurde. Laut der Sachdarstellung ist der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,4 Millionen Euro gestiegen. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,5 Millionen Euro, bedingt durch höhere Energiepreise, sowie ein Anstieg der Kosten im Netzbetrieb um 3,2 Millionen Euro angeführt. Letzterer Anstieg resultiert unter anderem aus gestiegenen Personalkosten und höheren Zinsaufwendungen. Demgegenüber steht eine Kostenreduzierung bei der Abwasserabgabe um 0,3 Millionen Euro.
Die Anpassungen betreffen alle Gebührentatbestände. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² ergeben sich nach der Kalkulation höhere Gesamtkosten. Die Gebühren für die Schmutzwasserentwässerung steigen von 384,00 Euro auf 474,00 Euro, während die Niederschlagswassergebühr von 94,90 Euro auf 98,80 Euro ansteigt. Das Rechnungsbeispiel weist eine monatliche Mehrbelastung von 7,83 Euro aus. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Mitteilungsvorlagen
- 1.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0264/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0264/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sollen die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Hierzu benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Heessen innehaben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Verschiedenes