Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0264/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sollen die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Hierzu benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Heessen innehaben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
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