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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.06.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlage-Nr. 1153/23 hier: Korrektur des Sanierungsabschnittes lfd. Nr. 7 Sanierung der Heinrichstraße von Kamener Straße bis HängebankZur Vorlage · BV-1567/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1567/2024 beantragt das Tiefbauamt eine Änderung des Straßensanierungsprogramms. Konkret geht es um die Korrektur des Sanierungsabschnittes in der Heinrichstraße. Während in einer vorangegangenen Vorlage der Bereich von der Sparkasse bis zur Hängebank festgelegt worden war, soll dieser nun als Abschnitt zwischen der Kamener Straße und der Hängebank definiert werden. Diese Anpassung dient der Klarstellung des Sanierungsbereiches im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch diese Korrektur unverändert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 195.000 Euro, wobei eine Förderung durch das Land in Höhe von 156.000 Euro vorgesehen ist. Diese Förderung dient als Kompensation für entfallene Anliegerbeiträge, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 39.000 Euro beläuft. Die Korrektur des Sanierungsabschnittes ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch das Land sicherzustellen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung eingereicht. Begründet wird dies mit dem Zustand der Heinrichstraße und der Notwendigkeit, die bauliche Umsetzung vor der nächsten Frostperiode zu realisieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist die Verausgabung der Mittel für das Jahr 2024 geplant. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst Ende September stattfindet, wird eine kurzfristige Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Neufchateau vom 1. bis 4. November 2024Zur Vorlage · BV-1635/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1635/2024 befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Neufchateau, die für den Zeitraum vom 1. bis 4. November 2024 geplant ist. Die Reise betrifft den Bezirksbürgermeister sowie zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Herringen.
Hintergrund der Reise ist eine Einladung durch die Partnerstadt Neufchateau an eine Delegation aus dem Bezirk Hamm-Herringen. Da ein für Juli 2024 geplanter Besuch abgesagt werden musste, wurde der Termin nun auf den November verschoben. Für die Durchführung der Fahrt ist die Nutzung eines städtischen Dienstwagens vorgesehen.
Die Vorlage, deren Federführung beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten liegt, wird im Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Entscheidung über die Reiseplanung erfolgt im Rahmen der Sitzung am 30. September 2024.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.3Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · BV-1653/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1653/2024 regelt die Genehmigung einer geplanten Dienstreise nach Kalisz in Polen. Die Reise ist für den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Oktober 2024 vorgesehen. Hintergrund der Reise ist eine Einladung der polnischen Partnerstadt, die ein Treffen im Rahmen der Städtepartnerschaft initiiert hat.
An der Delegation aus Hamm werden zwei Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeister oder eine entsprechende Vertretung des Amtes teilnehmen. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Der Hauptausschuss befasst sich im Rahmen seiner Sitzung am 30. September 2024 mit diesem Vorgang, um über die Genehmigung der Reise zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Neubau des Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“Zur Vorlage · BV-1592/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Neubau eines Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Errichtung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich inklusive Baunebenkosten und einer Rücklage für Unvorhergesehenes auf netto rund 1,65 Millionen Euro. Die Mittel werden aus dem städtischen Eigenanteil für den Zeitraum von 2024 bis 2026 bereitgestellt.
Im Vergleich zu früheren Planungen wurde der Standort des Gebäudes angepasst. Das neue Bauvorhaben soll auf einer Freifläche zwischen der Annahme von Grünabfall und der Salzhalle errichtet werden. Dieser Standort bietet laut Vorlage Vorteile durch die Nähe zum Waschplatz sowie eine bessere Übersicht für die Anlagenleitung. Zudem ist während der Bauphase kein Einsatz von Ausweichcontainern erforderlich, da das bestehende Gebäude weitergenutzt werden kann.
Der Neubau soll funktional optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Geplant sind Umkleide-, Dusch- und Waschräume, ein Pausenraum, ein Schulungsraum für Umweltbildung sowie Büroräume und ein Technikraum. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine kaskadenartig geschaltete Wärmepumpe und verbesserte Dämmung, wodurch fossile Energieträger nicht benötigt werden. Der Baustart ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Vergabe der Bauleistungen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens an einen Generalunternehmer erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.6Ausbauplan S04/24 Hammer Straße 2. BAZur Vorlage · BV-1602/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan für den zweiten Bauabschnitt der Hammer Straße, welcher das Teilstück von der Katharinenstraße bis zur Hagenstraße umfasst, liegt als Beschlussvorlage vor. Die Maßnahme folgt auf den ersten Bauabschnitt und ist durch die Fahrbahnbeschaffenheit sowie die Neuverlegung eines Kanals durch den Lippeverband begründet.
Die Planung sieht eine Neuregelung des Einmündungsbereichs Katharinenstraße/Bäumerstraße/Blücherstraße vor, wobei die Katharinenstraße von der Hammer Straße abgebunden werden soll, um unter anderem Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge zu schaffen. Der zukünftige Straßenquerschnitt umfasst eine 7,85 Meter breite Fahrbahn mit einseitigen Schutzstreifen für Radfahrende sowie einen Parkstreifen für sechs Pkw zwischen der Katharinenstraße und der Andreasstraße. Die Gehwege werden auf Breiten zwischen 2,00 und 3,20 Metern angepasst. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Lützowstraße vorgesehen.
Technische Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Beleuchtung durch zehn neue LED-Leuchten sowie die Neugestaltung von Baumbeeten zur Kompensation entnommener Bäume und zur besseren Ableitung von Niederschlagswasser. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Beiträge in Höhe von 1.128.000 Euro, Fördermittel in Höhe von 602.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 330.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.7Neubau der A 445 von Werl-Nord bis Hamm-Rhynern (A 2) Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG NRWZur Vorlage · BV-1568/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 445 von Werl-Nord nach Hamm-Rhynern liegt eine Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren vor. Aufgrund von Klageverfahren wurden Anpassungen in den Bereichen Wasser, Klima und Artenschutz vorgenommen. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und gibt dazu Hinweise zu den Themen Regenwasserrückhaltung, Klimaschutz sowie zur Lage einer ehemaligen Deponie im Trassenbereich ab.
In der Wasserwirtschaft begrüßt die Verwaltung die Umplanungen der vier Regenwasserbehandlungsanlagen, da diese der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Anlagen sollen künftig als kombinierte Regenrückhaltebecken mit Filtern ausgeführt werden. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Reduzierung der Rückhaltungshäufigkeit zu einer Erhöhung der hydraulischen Belastung des Bewerbach-Systems führt, was im Widerspruch zu den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz steht.
Hinsichtlich des Klimaschutzes kann der Abwägung zu den Treibhausgasemissionen gefolgt werden, sofern die Wirksamkeit des Klimaschutzplans durch entsprechende Bilanzierungen nachgewiesen wird und die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes erfüllt sind. Zudem wird auf eine Verfüllung im Bereich Hamm-Kump hingewiesen, in der bei früheren Untersuchungen erhöhte Gehalte an Schwermetallen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen in tieferen Bodenschichten festgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Empfehlungen
- 4.11. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Fachbereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna 2. Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · BV-1591/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna zur Inanspruchnahme des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen besteht bereits seit 1964, wobei die letzte vertragliche Aktualisierung im Jahr 2003 stattfand.
Die Neuregelung umfasst insbesondere eine Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Künftig sollen Personal-, Gemein- und Sachkosten auf Grundlage des aktuellen KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ abgerechnet und von der Stadt Hamm erstattet werden. Die Kosten beziehen sich auf bestimmte Planstellen und Stellenanteile. Für den städtischen Haushalt werden dadurch jährliche Aufwendungen in Höhe von 680.000 Euro veranschlagt.
Zudem wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 1. Oktober 2024 anberaumt ist, soll die Entscheidung vorab erfolgen. Dies dient der Sicherstellung der Rechtsgrundlage für Mehraufwendungen, die bei einer Fälligkeit vor dem Ratstermin entstehen könnten. Der Kreisausschuss des Kreises Unna hat bereits einer Eilentscheidung zugestimmt. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung ist eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 16.09.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.2Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · BV-1629/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ab, womit die ordnungsgemäße Buchführung und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt bestätigt wurden.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.644.736.134,62 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 39.413.256,78 Euro. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von rund 39,4 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits im September 2024 empfohlen, den notwendigen Feststellungsbeschluss zu fassen und die vorliegenden Prüfberichte zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.3Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · BV-1630/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos erteilen. Grundlage für diesen Vorschlag ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die vorgenommene Prüfung der Haushaltsführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beraten. Das Gremium hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Der Ausschuss hatte bereits zuvor die Empfehlung an die Ratsmitglieder ausgesprochen, die Entlastung zu erteilen.
Im Verfahren wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist zudem von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.4Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamm sowie Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ab 2024 ffZur Vorlage · BV-1492/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen sowie die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beschließen. Hintergrund ist die Einstellung des Betriebes durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zum 30. Juni 2024 infolge einer Insolvenz. Da aus rechtlichen Gründen zur Förderung des Wettbewerbs und der mobilen Teilhabe eine Vielzahl geeigneter Fahrdienstleister zur Verfügung stehen muss, beabsichtigt die Verwaltung, das Verfahren neu zu gestalten.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Richtlinien zu novellieren und ein Verfahren zur Akquise weiterer Anbieter einzuleiten. Für den Zeitraum ab 2025 ist ein jährliches Finanzvolumen von maximal 140.000 Euro vorgesehen, welches sich aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und städtischen Mitteln zusammensetzt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich dabei auf jährlich 12.000 Euro.
Die neuen finanziellen Konditionen sehen für eine einfache Fahrt innerhalb Hamm einen Betrag von 39,33 Euro vor, während Tragefahrten mit 64,31 Euro vergütet werden. Zusätzlich wird eine Grundgebühr von 3,00 Euro pro Fahrt erhoben, wobei Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftige Preisanpassungen sollen sich am jährlichen Verbraucherpreisindex orientieren und jeweils zum 1. Januar eines Jahres überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 4.5Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023Zur Vorlage · BV-1551/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Auf Basis des im Jahr 2019 verabschiedeten Plans wird die Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2028 vorgeschlagen. Die Maßnahmen zielen auf die Frauenförderung, den Abbau von Unterrepräsentanz sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Stadtverwaltung ab.
Die Vorlage umfasst verschiedene geplante Maßnahmen für den kommenden Zeitraum. Dazu gehören die Entwicklung eines Jobsharing-Konzepts für Führungskräfte sowie die Einrichtung von Coworking-Spaces zur Förderung flexibler Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, die Informationen auf der städtischen Homepage zu den Themen Diversität und Vereinbarkeit auszuweiten. Weitere Bestandteile sind Schulungsangebote zu „Care-Arbeit“ und „Frauen in Führung“ sowie die Sensibilisierung von Führungskräften für Aspekte der Mutterschaft und Vaterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Unterstützungsangebots für Eltern, etwa durch einen Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Elternschaft. Zudem sollen die Bindung von Auszubildenden gestärkt und Arbeitsverhältnisse vorrangig unbefristet gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.06.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.6Erstellung eines Inklusionsplans für die Stadt HammZur Vorlage · BV-1581/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1581/2024 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht die Erstellung eines Inklusionsplans für die Stadt Hamm sowie die Umbenennung des Behindertenbeirats in Inklusionsbeirat vor. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Verwaltung ein Vergabeverfahren für eine wissenschaftliche Begleitung einleiten. Diese Begleitung umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Bedarfserhebung sowie die Ableitung partizipativer Maßnahmen und wird mit einem Kostenvolumen von bis zu 80.000 Euro veranschlagt, wobei die Mittel im Haushaltsplan 2025 bereitstehen.
Der Umsetzungsprozess des Inklusionsplans beinhaltet die Konstituierung einer Lenkungsgruppe sowie die Durchführung von Befragungen bei Stadtämtern, Diensten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen. Ein Zwischenbericht ist für Mitte 2025 geplant. Parallel zur Erstellung des Plans sollen die entsprechenden Regelwerke angepasst werden. Dies umfasst die Umbenennung des Beirats sowie die entsprechende Änderung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung des Rates, der Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Beirats und der städtischen Homepage.
Die städtischen Eigenanteile für das Vorhaben belaufen sich auf 60.000 Euro im Jahr 2025 und 20.000 Euro im Jahr 2026, wobei die Finanzierung über das Amtsbudget erfolgt. Der Beratungsprozess umfasst die Gremien Behindertenbeirat, der Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie den Hauptausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 1. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 4.7Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-1603/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1603/2024 des Familienhauses sieht vor, dass der Rat die Entwicklung der Frühen Hilfen zur Kenntnis nimmt und die Strukturangebote sowie Standardprogramme für das Jahr 2025 beschließt. Die Angebote sollen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung dauerhaft vorgehalten werden, um den präventiven Kinderschutz zu gewährleisten. Nach einer Evaluation soll ein regelmäßiger Bericht an den zuständigen Fachausschuss erfolgen.
Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahmen beläuft sich auf 871.200,00 Euro und ist in der Haushaltsplanung 2025 vorgesehen. Die Aufwendungen umfassen unter anderem Willkommensbesuche inklusive Rabatzgruppen, Hammer Hausbesuche, die Schreisprechstunde, Babylotsenangebote in der St. Barbara-Klinik sowie im EVK, das Angebot „Die Kleinen Knirpse“ und Familienpatenschaften.
Zusätzlich werden verschiedene Aktivitäten der Frühen Hilfen aufgeführt, darunter die Zertifizierung als „stillfreundliche Kommune“, die Nutzung der Stadtwerke-App für Stillgelegenheiten sowie ein Leitfaden zur Krise rund um die Geburt. Ein digitales Familienrathaus dient als aktualisiertes Informationsportal. Die Geburtenrate in Hamm sank von 1.480 im Jahr 2022 auf 1.473 im Jahr 2023. Für geflüchtete Familien wird ein kostenfreies Telefondolmetscherprogramm über die Bundesstiftung Frühe Hilfen genutzt. Ein gemeinsamer Fachtag zum Kinderschutz ist für Oktober 2024 geplant. Die Beratung der Vorlage erfolgt durch den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe, den Hauptausschuss und den Rat.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.8Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1633/2024 des Amtes für schulische Bildung befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahmen von Schulkonferenzen sowie benachbarten Schulträgern zusammenzufassen und bis zur Ratssitzung am 10. Dezember 2024 einen ergänzenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Die Planung stützt sich auf ein Gutachten des Büros GEBIT Münster, welches Prognosen zur Schülerentwicklung aufstellt. Während für die Grundschulen bis zum Schuljahr 2025/26 mit 7.436 Schülern und für 2029/30 mit etwa 7.163 Schülern gerechnet wird, zeigen sich für andere Schulformen steigende Zahlen. An Hauptschulen wird ein Anstieg von 1.326 Schülern im Schuljahr 2023/24 auf 1.656 bis 2031/32 erwartet. Bei den Realschulen wird ein Zuwachs von 2.955 auf 3.430 Schüler prognostiziert. Für die Gymnasien (Sekundarstufe I und II) wird ein Anstieg von 3.599 auf 4.505 Schüler bis 2032/33 berechnet, während an Gesamtschulen in der Sekundarstufe I ein Anstieg auf 2.848 Schüler bis 2031/32 vorgesehen ist.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein Bedarf für eine zusätzliche Gesamtschule in Hamm besteht. Es empfiehlt jedoch die Prüfung einer Mehrklassenbildung an der Arnold-Freymuth-Schule, um die Realschulen zu entlasten. Der Prozess umfasst die Abstimmung mit benachbarten Schulträgern sowie die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Schulkonferenzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.9Beratungsstelle Übergang Schule und BerufZur Vorlage · BV-1608/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2025 beschließen. Die Vorlage sieht eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe in Höhe von insgesamt 233.300 Euro vor. Dieser Betrag umfasst Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs werden neben einem städtischen Eigenanteil von bis zu 117.200 Euro auch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers eingesetzt.
Die Beratungsstelle richtet sich an sozial und individuell benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Ziel ist die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere für Personen mit Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder besonderen sozialen Herausforderungen. Die Maßnahmen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen stattfinden, wobei eine personelle Ausstattung von 2,4 Vollzeitäquivalenten für etwa 156 Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist. Zu den angestrebten Zielen gehören die berufliche Orientierung sowie die nachhaltige Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Die inhaltliche Begleitung und die Prüfung der Mittelverwendung obliegen der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.10Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-ParkZur Vorlage · BV-1556/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Übertragung des Projekts zur Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-Park an die Hamm.Invest GmbH. Mit der Weiterleitung der entsprechenden Zuwendungsmittel soll die bauliche Umsetzung durch die Gesellschaft erfolgen. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Grünen Umweltachse Werries.
Die geplante Anlage wird einen derzeitigen Kfz-Parkplatz im Eingangsbereich des Maxi-Parks ersetzen und als barrierefreie Abstellmöglichkeit dienen. Geplant sind insgesamt 327 Fahrradstellplätze, darunter 24 überdachte Plätze für Lastenräder sowie größere Fahrräder. Das Angebot soll zudem Lademöglichkeiten für E-Bikes und eine mögliche Reparaturstation umfassen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Anschlussleitung zur Kanalisation erneuert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert, um die Sicherheit in den Abendstunden zu gewährleisten. Eine ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Anlage wird aufgrund von Verschattung durch den Baumbestand nicht realisiert.
Die geschätzten Brutto-Baukosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen 0,5 Millionen Euro aus Fördermitteln der „FöRi Nah“ im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die restlichen 600.000 Euro durch die Hamm.Invest GmbH über Darlehen finanziert werden sollen. Die Stadt übernimmt dabei eine jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung in Höhe von 52.000 Euro an die Hamm.Invest GmbH. Durch die Neugestaltung soll der Suchverkehr von Pkw im Bereich des Bürgeramtes Uentrop reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.11Rahmenkonzept Glückauf-Stadion mit umliegenden BereichenZur Vorlage · BV-1429/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1429/2024 liegt ein Rahmenkonzept für das Glückauf-Stadion und die umliegenden Bereiche vor. Der Rat soll das Konzept sowie die Qualifizierung der Sportanlagen und des Parkplatzes südlich des TC-Herringen beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das geplante Gesamtvolumen der Teilprojekte beläuft sich auf etwa 3 Millionen Euro. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die entsprechenden Mittel für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 einzustellen und die Planungsvorbereitung, einschließlich Ingenieur- und Gutachterleistungen, bei Vorliegen der Mittel einzuleiten.
Die Maßnahmen umfassen die Grundsanierung des Stadions mit Massenausgleich, Naturrasen-Kleinspielfeld, Laufbahnen, Weitsprunganlage und einer Multifunktionshalle sowie die Sanierung des Parkplatzes an der Heinrich-Schmidt-Straße/Schachtstraße. Zudem ist die Umgestaltung eines Rasenplatzes beim SVF-Herringen zu einem Kunststoffrasenplatz vorgesehen, wobei der Verein einen Kostenanteil von 50 Prozent übernimmt. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers für Mehrgenerationen- oder Seniorenwohnen zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule.
Für die Umsetzung ist eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Die Festsetzung als Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 05.014 muss für die geplante Multifunktionshalle voraussichtlich geändert werden, während ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 aufgehoben werden soll. Für die Flächen südlich der Heinrich-Schmidt-Straße ist ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Eine Entwässerung nach Norden ist unter Berücksichtigung einer Regenrückhaltung möglich; hierzu sind weitere Angaben zum Versiegelungsgrad und zur Anzahl der Wohneinheiten für den Lippeverband einzuholen. Für die Haushaltsjahre 2024/25 entstehen keine Kosten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.12Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1565/2024 wird der Endbericht zum „Masterplan Wohnen“ als planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage vorgelegt. Der Rat der Stadt Hamm soll diesen Masterplan beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Einbeziehung eines Fachbüros zu aktualisieren. Die Aufgaben umfassen zudem die Überprüfung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die regelmäßige Anpassung von Potenzialflächen und Stadtbezirkssteckbriefen. Der Lenkungskreis soll zur Verstetigung der Wohnungsmarktbeobachtung und des fachlichen Austauschs fortgeführt werden.
Der Prozess zur Erstellung des Masterplans begann mit der Beauftragung eines Fachbüros im Oktober 2022. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadt zwischen dem 10. und 12. September 2024 beraten. Im Anschluss folgen Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz am 24. September 2024. Nach der Beratung im Hauptausschuss am 30. September 2024 soll der Rat am 1. Oktober 2024 entscheiden.
Der Masterplan dient als informelles Planungsinstrument für wohnungspolitische Fragestellungen. Die Flächen der Wohnbaulandinitiative sind bereits in die Wohnbauflächenpotenziale des Masterplans eingeflossen, sodass die Initiative nach dem Beschluss nicht mehr als eigenständiges Instrument geführt wird. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.13Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur zum sogenannten „Korridor B“ befasst sich die vorliegende Beschlussvorlage BV-1601/2024 mit dem Vorhaben Nr. 49, einer Höchstspannungsleitung zwischen Wilhelmshaven und dem Bereich Lippetal/Welver/Hamm. Ziel des Verfahrens ist die Festlegung eines etwa 1.000 Meter breiten Trassenkorridors zur Sicherung der Energieversorgung durch Windenergie. Die Stadt Hamm ist durch den geplanten Verlauf sowie einen Endpunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop betroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und diese förmlich zu beschließen. Die Fachämter der Stadt haben bereits eine Stellungnahme eingereicht, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates steht. In dieser Stellungnahme wird der Abschnitt „V49-55-H18“, der als Erdkabel die Lippe und Lippeaue unterqueren soll, aufgrund geringer Eingriffe befürwortet. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf potenzielle Konflikte mit bestehenden Bebauungsplänen, Wohnnutzungen im Außenbereich, dem Verlauf der A2 sowie auf Einschränkungen bei Nachnutzungsperspektiven am Kraftwerk Westfalen hin.
Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Klima, Umwelt und Naturschutz und den Hauptausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Ein Erörterungstermin ist für das dritte oder vierte Quartal 2024 vorgesehen; die verbindliche Festlegung des Korridors durch die Bundesnetzagentur wird für Mitte 2025 erwartet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.14Beteiligung der Stadt Hamm im Rahmen von bergrechtlichen Planverfahren 1. Zentrale Wasserhaltung Haus Aden; Abschlussbetriebsplanergänzung Optimiertes Annahmeniveau 2. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für ein Feld "Metropole Ruhr"Zur Vorlage · BV-1640/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1640/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zu zwei bergrechtlichen Planverfahren. Der erste Gegenstand ist die Abschlussbetriebsplanergänzung zur zentralen Wasserhaltung Haus Aden durch die RAG. Ziel ist die Anhebung des Grubenwasserstands von derzeit etwa -720 m NHN auf bis zu -380 m NHN. Vorliegende Gutachten weisen auf mögliche Bodenhebungen von bis zu 0,3 Metern sowie Risiken durch Methanausgasungen hin, welche die Standsicherheit von Gebäuden, Brücken, Autobahnen und der Infrastruktur beeinträchtigen könnten. Die Verwaltung empfiehlt, der entsprechenden Stellungnahme gemäß § 54 Abs. 2 BBergG nicht zuzustimmen, da Verantwortlichkeiten und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen unklar seien. Erforderlich seien Ergänzungen zu Haftungsfragen, Monitoringkonzepten und Baumaßnahmen sowie die Einpflege von Daten in das städtische GIS-System. Die RAG soll Präventivmaßnahmen tragen und die Haftung für mögliche Bergschäden verbindlich festlegen.
Der zweite Gegenstand betrifft den Antrag der DMT GmbH & Co. KG, der E.ON Business Solutions Deutschland GmbH und der Deutschen ErdWärme GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Metropole Ruhr“. Gegen dieses Vorhaben werden keine Bedenken erhoben. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und umfasst drei bis vier Aufsuchungsbohrungen. Die Stadt fordert die frühzeitige Einbindung der Stadtwerke Hamm sowie die Vermeidung von Schäden durch Ausgasungen, Erschütterungen oder Bodenveränderungen. Bohrungen in Straßen oder öffentlichen Grünflächen sind abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.152. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.16Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für ein etwa 54 Hektar großes Gebiet im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ in Hamm-Rhynern. Grundlage der Vorlage BV-1572/2024 ist die Prüfung der Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich, der der Schaffung von Wohnraum dienen soll. Die Untersuchungen sollen gemäß § 165 BauGB erfolgen, um eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen.
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Verwaltung mit diesen Untersuchungen zu betrauen. Dabei sollen externe Dienstleister sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einbezogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erfragung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sowie der Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“.
Die geschätzten Aufwendungen für die Untersuchungen, die unter anderem Grundstückswertermittlungen, Prognosen und rechtliche Beratungen umfassen, werden auf 360.000 bis 440.000 Euro beziffert. Die Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Vorfinanzierung über ein Treuhandkonto möglich ist. Ein Beginn der Untersuchungen ist nach Klärung der Finanzierung vorgesehen. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses treten zudem die Rückstellungswirkung sowie die entsprechenden Beteiligungsregeln nach dem Baugesetzbuch in Kraft. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, die Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.17Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1579/2024 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04.079 „Südlich Dünnebank“ in der Gemarkung Pelkum beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung eines Wohnparks auf einer Fläche von etwa 7.520 m² vor, auf der durch die Deutsche Reihenhaus AG circa 30 Reihenhäuser entstehen sollen. Das Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB geplant.
Das betreffende Areal befindet sich innerhalb der Arbeitersiedlung „Wiescherhöfen“ und liegt derzeit im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hamm. Die geplante Bebauung soll sich gestalterisch an den bestehenden Siedlungskörper anpassen, ohne dabei eine historisierende Nachbildung der ursprünglichen Gebäudetypen anzustreben. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 06.07.1989 im entsprechenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die Öffentlichkeit über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren. Der zeitliche Ablauf der Beratung sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat im Oktober 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.19Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1583/2024 des Stadtplanungsamtes wird die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Der betroffene Bereich umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge. Die Aufhebung des im Jahr 1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes ist vorgesehen, da dessen Festsetzungen den aktuellen städtebaulichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Das Verfahren soll als Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Aufhebung, unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Zur Information über den Planungsraum liegen ein Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
Der Beratungszyklus sieht die Einbindung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im September 2024 sowie der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und für Klima, Umwelt und Naturschutz vor. Nach der Vorberatung durch den Hauptausschuss soll der Rat am 1. Oktober 2024 über den Vorschlag entscheiden. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.20Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 – Am Langewanneweg. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Erweiterungen, Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen. Der Plan soll zudem die Bestandsnutzung sichern und den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – aufheben.
Der Geltungsbereich orientiert sich an bestehenden informellen Planungen, dem Masterplan Freiraum sowie der städtebaulichen Rahmenplanung für die Gebiete Rhynern, Berge und Westtünnen. Neben gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Flächen sind auch Flächen für kirchliche Nutzung und eine Kleingartenanlage vorgesehen. Die Straßentrasse der Verbindungsstraße Wiescherhöfen-Westtünnen wird im neuen Plan nicht mehr festgesetzt. Die Planung berücksichtigt Klimastandards des kommunalen Klimaaktionsplans sowie einen Handlungsleitfaden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung inklusive eines Umweltberichts und einer Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Gebiet verlaufen zudem eine Hauptversorgungsleitung sowie eine Richtfunktrasse.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung vor. Zudem wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 vorgeschlagen. Die Beratungsfolge umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat am 1. Oktober 2024 über die Vorlage entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2115. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1585/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage für die 15. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Stellplatzanlage südöstlich des Sachsenweges zu schaffen.
Das Vorhaben sieht den Bau einer Ergänzungsanlage mit etwa 75 Stellplätzen vor. Damit soll der Parkverkehr bei Veranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle geordnet werden, sobald die Halle nach ihrer aktuellen Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder ihrem ursprünglichen Zweck als Veranstaltungsgebäude dient. Zudem wird durch den Abbruch einer Parkfläche an der Dessauer Straße ein Bedarf an Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeche Sachsen deutlich. Die Planung sieht neben der Umwidmung von Flächen in Verkehrsflächen auch die Festsetzung von Grünflächen vor, wobei etwa 18 Bäume gepflanzt und eine begrünte Entwässerungsmulde angelegt werden sollen.
Das Verfahren erfolgt als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht verändert werden. Das Plangegebiet umfasst circa 0,55 Hektar im Bereich der Gemarkung Heessen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zu dem Entwurf eingereicht. Der Rat soll nun den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung verabschieden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.22Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1587/2024 des Stadtplanungsamtes sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,1 Hektar im östlichen Cityrandbereich der Stadt Hamm und liegt zwischen der Brändströmstraße, der Wilhelminenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Wohnraum.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von circa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus zehn bis zwölf Einzel- und Doppelhäusern sowie vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen zusammensetzen. Die bauliche Nutzung soll durch die Festsetzungen des Plans eine geordnete Wohnbebauung ermöglichen, wobei Vorgaben zur Begrünung und zur Begrenzung der Flächenversiegelung enthalten sind. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasste die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Der Rat der Stadt Hamm hat die Festsetzungen in der Sitzung am 1. Oktober 2024 beschlossen. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.22.1Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat eine Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Bebauungsplanzeichnung. Dabei sollen die zeichnerischen Eintragungen um die Kennzeichnungen „ED“ für Einzel- und Doppelhäuser im Gebiet WA1 sowie „E“ für Einzelhäuser im Gebiet WA2 ergänzt werden.
Diese Ergänzung dient der Verdeutlichung des städtebaulichen Konzepts, welches die Entstehung von Eigenheimen im westlichen und nördlichen Teil des Plangebiets vorsieht. Die inhaltliche Begründung des Bebauungsplans bleibt von dieser zeichnerischen Änderung unberührt, da das Planungsziel bereits Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens war. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst sowohl die angepasste Zeichnung als auch die dazugehörige Begründung. Die Vorlage liegt zur Beratung in den zuständigen Gremien vor, wobei der abschließende Beschluss im Rat für den 1. Oktober 2024 vorgesehen ist.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.23Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.24Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.252. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1626/2024 strebt das Stadtplanungsamt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße in der Gemarkung Wiescherhöfen an. Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung und strukturelle Neuordnung des etwa 13 bis 15 Hektar großen Gewerbegebiets. Im Fokus steht dabei die Nutzung des Gebiets im Kontext der geplanten Nachnutzung des Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Änderung beabsichtigt, neue planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen, um das Gebiet vorrangig für produzierendes Gewerbe sowie bahnaffine Betriebe zu reservieren. Gleichzeitig sollen flächenintensive, nicht erforderliche Lagerflächen ausgeschlossen werden. Die Steuerung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten soll gemäß städtischer Konzepte erfolgen, wobei auch Aspekte des Klimaschutzes, des Umweltschutzes sowie der Erschließung durch Verkehr, Rad- und Fußwege, den ÖPNV und die Elektromobilität geprüft werden sollen. Bestehende Betriebe unterliegen dem Bestandsschutz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Hauptausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen der Planung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2619. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-1636/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm benennt für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen drei Delegierte. Die Veranstaltung findet am 11. Dezember 2024 in Köln statt und dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten obliegt der jeweiligen Stadt unter Berücksichtigung des politischen Kräfteverhältnisses im Rat. Für die anstehende Konferenz ist vorgesehen, zwei Vertreter der SPD-Fraktion und einen Vertreter der CDU-Fraktion zu benennen. Gegenstand der Beratungen sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Teilnahme der Delegierten hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.27Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-1654/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgelegt. Gemäß der Vorlage BV-1654/2024 soll der Ausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie zehn Beisitzern und deren Stellvertretungen bestehen. Diese Zusammensetzung entspricht der Struktur, die bereits bei vorangegangenen Kommunalwahlen angewandt wurde.
Der Prozess zur Besetzung des Ausschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist für die Annahme dieses Vorschlags ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens in einem Wahlgang. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Wahlausschusses bilden das Kommunalwahlgesetz sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalien.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.28Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1637/2024 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-16lar37/2024 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung soll eine Person als neues stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm. Diese sieht vor, dass den Sprechern und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII die Funktion als beratende Mitglieder im Ausschuss zukommt. Aufgrund eines Wechsels in der stellvertretenden Leitung der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung ist eine Neubesetzung des Postens erforderlich. Die neue stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft soll die Nachfolge des bisherigen stellvertretenden beratenden Mitglieds antreten.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die personelle Veränderung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Wahl vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.29Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-1650/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1650/2024 sieht eine Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat der Stadt Hamm vor. Auf Antrag des Arbeitskreises für Behinderte wird eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums vorgeschlagen.
Der Entwurf umfasst die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Neubesetzung von drei stellvertretenden Mitgliedern. Dabei sollen die Positionen im Beirat durch die Wahl neuer Personen für die Nachfolge bisheriger Mitglieder neu geregelt werden. Die Vorlage sieht vor, dass ein ordentliches Mitglied den Platz eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt, während bei den stellvertretenden Mitgliedern eine personelle Neuregelung der Vertretungsrollen erfolgt.
Die Beratung der Vorlage war im Hauptausschuss am 30. September 2024 vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen sollte. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neubesetzung der Funktionen im Behindertenbeirat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.30Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · BV-1657/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1657/2024 der Stadt Hamm behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Auf Antrag der Ratsgruppe BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Gremiums zu verändern.
Konkret soll eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds einzunehmen. Mit dieser personellen Neubesetzung ist kein finanzieller Aufwand verbunden. Die Vorlage hält fest, dass durch diesen Vorgang weder zusätzliche Aufwendungen noch Einzahlungen oder Erträge entstehen.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Hauptausschuss am 30. September 2024 vor. Im Anschluss soll die Entscheidung über den Vorschlag im Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 5.Verschiedenes