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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.06.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlage-Nr. 1153/23 hier: Korrektur des Sanierungsabschnittes lfd. Nr. 7 Sanierung der Heinrichstraße von Kamener Straße bis HängebankZur Vorlage · BV-1567/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1567/2024 beantragt das Tiefbauamt eine Änderung des Straßensanierungsprogramms. Konkret geht es um die Korrektur des Sanierungsabschnittes in der Heinrichstraße. Während in einer vorangegangenen Vorlage der Bereich von der Sparkasse bis zur Hängebank festgelegt worden war, soll dieser nun als Abschnitt zwischen der Kamener Straße und der Hängebank definiert werden. Diese Anpassung dient der Klarstellung des Sanierungsbereiches im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch diese Korrektur unverändert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 195.000 Euro, wobei eine Förderung durch das Land in Höhe von 156.000 Euro vorgesehen ist. Diese Förderung dient als Kompensation für entfallene Anliegerbeiträge, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 39.000 Euro beläuft. Die Korrektur des Sanierungsabschnittes ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch das Land sicherzustellen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung eingereicht. Begründet wird dies mit dem Zustand der Heinrichstraße und der Notwendigkeit, die bauliche Umsetzung vor der nächsten Frostperiode zu realisieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist die Verausgabung der Mittel für das Jahr 2024 geplant. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst Ende September stattfindet, wird eine kurzfristige Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Neufchateau vom 1. bis 4. November 2024Zur Vorlage · BV-1635/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1635/2024 befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Neufchateau, die für den Zeitraum vom 1. bis 4. November 2024 geplant ist. Die Reise betrifft den Bezirksbürgermeister sowie zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Herringen.
Hintergrund der Reise ist eine Einladung durch die Partnerstadt Neufchateau an eine Delegation aus dem Bezirk Hamm-Herringen. Da ein für Juli 2024 geplanter Besuch abgesagt werden musste, wurde der Termin nun auf den November verschoben. Für die Durchführung der Fahrt ist die Nutzung eines städtischen Dienstwagens vorgesehen.
Die Vorlage, deren Federführung beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten liegt, wird im Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Entscheidung über die Reiseplanung erfolgt im Rahmen der Sitzung am 30. September 2024.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.3Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · BV-1653/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1653/2024 regelt die Genehmigung einer geplanten Dienstreise nach Kalisz in Polen. Die Reise ist für den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Oktober 2024 vorgesehen. Hintergrund der Reise ist eine Einladung der polnischen Partnerstadt, die ein Treffen im Rahmen der Städtepartnerschaft initiiert hat.
An der Delegation aus Hamm werden zwei Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeister oder eine entsprechende Vertretung des Amtes teilnehmen. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Der Hauptausschuss befasst sich im Rahmen seiner Sitzung am 30. September 2024 mit diesem Vorgang, um über die Genehmigung der Reise zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Neubau des Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“Zur Vorlage · BV-1592/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Neubau eines Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Errichtung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich inklusive Baunebenkosten und einer Rücklage für Unvorhergesehenes auf netto rund 1,65 Millionen Euro. Die Mittel werden aus dem städtischen Eigenanteil für den Zeitraum von 2024 bis 2026 bereitgestellt.
Im Vergleich zu früheren Planungen wurde der Standort des Gebäudes angepasst. Das neue Bauvorhaben soll auf einer Freifläche zwischen der Annahme von Grünabfall und der Salzhalle errichtet werden. Dieser Standort bietet laut Vorlage Vorteile durch die Nähe zum Waschplatz sowie eine bessere Übersicht für die Anlagenleitung. Zudem ist während der Bauphase kein Einsatz von Ausweichcontainern erforderlich, da das bestehende Gebäude weitergenutzt werden kann.
Der Neubau soll funktional optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Geplant sind Umkleide-, Dusch- und Waschräume, ein Pausenraum, ein Schulungsraum für Umweltbildung sowie Büroräume und ein Technikraum. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine kaskadenartig geschaltete Wärmepumpe und verbesserte Dämmung, wodurch fossile Energieträger nicht benötigt werden. Der Baustart ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Vergabe der Bauleistungen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens an einen Generalunternehmer erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.6Ausbauplan S04/24 Hammer Straße 2. BAZur Vorlage · BV-1602/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan für den zweiten Bauabschnitt der Hammer Straße, welcher das Teilstück von der Katharinenstraße bis zur Hagenstraße umfasst, liegt als Beschlussvorlage vor. Die Maßnahme folgt auf den ersten Bauabschnitt und ist durch die Fahrbahnbeschaffenheit sowie die Neuverlegung eines Kanals durch den Lippeverband begründet.
Die Planung sieht eine Neuregelung des Einmündungsbereichs Katharinenstraße/Bäumerstraße/Blücherstraße vor, wobei die Katharinenstraße von der Hammer Straße abgebunden werden soll, um unter anderem Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge zu schaffen. Der zukünftige Straßenquerschnitt umfasst eine 7,85 Meter breite Fahrbahn mit einseitigen Schutzstreifen für Radfahrende sowie einen Parkstreifen für sechs Pkw zwischen der Katharinenstraße und der Andreasstraße. Die Gehwege werden auf Breiten zwischen 2,00 und 3,20 Metern angepasst. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Lützowstraße vorgesehen.
Technische Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Beleuchtung durch zehn neue LED-Leuchten sowie die Neugestaltung von Baumbeeten zur Kompensation entnommener Bäume und zur besseren Ableitung von Niederschlagswasser. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Beiträge in Höhe von 1.128.000 Euro, Fördermittel in Höhe von 602.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 330.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.7Neubau der A 445 von Werl-Nord bis Hamm-Rhynern (A 2) Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG NRWZur Vorlage · BV-1568/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 445 von Werl-Nord nach Hamm-Rhynern liegt eine Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren vor. Aufgrund von Klageverfahren wurden Anpassungen in den Bereichen Wasser, Klima und Artenschutz vorgenommen. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und gibt dazu Hinweise zu den Themen Regenwasserrückhaltung, Klimaschutz sowie zur Lage einer ehemaligen Deponie im Trassenbereich ab.
In der Wasserwirtschaft begrüßt die Verwaltung die Umplanungen der vier Regenwasserbehandlungsanlagen, da diese der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Anlagen sollen künftig als kombinierte Regenrückhaltebecken mit Filtern ausgeführt werden. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Reduzierung der Rückhaltungshäufigkeit zu einer Erhöhung der hydraulischen Belastung des Bewerbach-Systems führt, was im Widerspruch zu den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz steht.
Hinsichtlich des Klimaschutzes kann der Abwägung zu den Treibhausgasemissionen gefolgt werden, sofern die Wirksamkeit des Klimaschutzplans durch entsprechende Bilanzierungen nachgewiesen wird und die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes erfüllt sind. Zudem wird auf eine Verfüllung im Bereich Hamm-Kump hingewiesen, in der bei früheren Untersuchungen erhöhte Gehalte an Schwermetallen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen in tieferen Bodenschichten festgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Empfehlungen
- 4.11. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Fachbereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna 2. Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · BV-1591/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna zur Inanspruchnahme des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen besteht bereits seit 1964, wobei die letzte vertragliche Aktualisierung im Jahr 2003 stattfand.
Die Neuregelung umfasst insbesondere eine Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Künftig sollen Personal-, Gemein- und Sachkosten auf Grundlage des aktuellen KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ abgerechnet und von der Stadt Hamm erstattet werden. Die Kosten beziehen sich auf bestimmte Planstellen und Stellenanteile. Für den städtischen Haushalt werden dadurch jährliche Aufwendungen in Höhe von 680.000 Euro veranschlagt.
Zudem wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 1. Oktober 2024 anberaumt ist, soll die Entscheidung vorab erfolgen. Dies dient der Sicherstellung der Rechtsgrundlage für Mehraufwendungen, die bei einer Fälligkeit vor dem Ratstermin entstehen könnten. Der Kreisausschuss des Kreises Unna hat bereits einer Eilentscheidung zugestimmt. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung ist eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 16.09.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.2Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · BV-1629/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ab, womit die ordnungsgemäße Buchführung und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt bestätigt wurden.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.644.736.134,62 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 39.413.256,78 Euro. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von rund 39,4 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits im September 2024 empfohlen, den notwendigen Feststellungsbeschluss zu fassen und die vorliegenden Prüfberichte zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.3Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · BV-1630/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos erteilen. Grundlage für diesen Vorschlag ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die vorgenommene Prüfung der Haushaltsführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beraten. Das Gremium hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Der Ausschuss hatte bereits zuvor die Empfehlung an die Ratsmitglieder ausgesprochen, die Entlastung zu erteilen.
Im Verfahren wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist zudem von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.4Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamm sowie Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ab 2024 ffZur Vorlage · BV-1492/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen sowie die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beschließen. Hintergrund ist die Einstellung des Betriebes durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zum 30. Juni 2024 infolge einer Insolvenz. Da aus rechtlichen Gründen zur Förderung des Wettbewerbs und der mobilen Teilhabe eine Vielzahl geeigneter Fahrdienstleister zur Verfügung stehen muss, beabsichtigt die Verwaltung, das Verfahren neu zu gestalten.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Richtlinien zu novellieren und ein Verfahren zur Akquise weiterer Anbieter einzuleiten. Für den Zeitraum ab 2025 ist ein jährliches Finanzvolumen von maximal 140.000 Euro vorgesehen, welches sich aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und städtischen Mitteln zusammensetzt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich dabei auf jährlich 12.000 Euro.
Die neuen finanziellen Konditionen sehen für eine einfache Fahrt innerhalb Hamm einen Betrag von 39,33 Euro vor, während Tragefahrten mit 64,31 Euro vergütet werden. Zusätzlich wird eine Grundgebühr von 3,00 Euro pro Fahrt erhoben, wobei Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftige Preisanpassungen sollen sich am jährlichen Verbraucherpreisindex orientieren und jeweils zum 1. Januar eines Jahres überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 4.5Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023Zur Vorlage · BV-1551/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Auf Basis des im Jahr 2019 verabschiedeten Plans wird die Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2028 vorgeschlagen. Die Maßnahmen zielen auf die Frauenförderung, den Abbau von Unterrepräsentanz sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Stadtverwaltung ab.
Die Vorlage umfasst verschiedene geplante Maßnahmen für den kommenden Zeitraum. Dazu gehören die Entwicklung eines Jobsharing-Konzepts für Führungskräfte sowie die Einrichtung von Coworking-Spaces zur Förderung flexibler Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, die Informationen auf der städtischen Homepage zu den Themen Diversität und Vereinbarkeit auszuweiten. Weitere Bestandteile sind Schulungsangebote zu „Care-Arbeit“ und „Frauen in Führung“ sowie die Sensibilisierung von Führungskräften für Aspekte der Mutterschaft und Vaterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Unterstützungsangebots für Eltern, etwa durch einen Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Elternschaft. Zudem sollen die Bindung von Auszubildenden gestärkt und Arbeitsverhältnisse vorrangig unbefristet gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.06.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.6Erstellung eines Inklusionsplans für die Stadt HammZur Vorlage · BV-1581/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll einen Inklusionsplan erstellen. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1581/2024 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung eine wissenschaftliche Begleitung durch ein Vergabeverfahren einzuholen. Parallel dazu soll der bestehende Behindertenbeirat in einen Inklusionsbeirat umbenannt werden. Die Verwaltung wird angewiesen, die hierfür notwendigen Änderungen in den geltenden Regelwerken vorzunehmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Vorhaben orientiert sich an den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu fördern. Der Erstellungsprozess soll durch einen partizipativen Ansatz geprägt sein, bei dem verschiedene Akteure wie Stadtämter, Interessenvertretungen sowie Betroffene und Angehörige einbezogen werden. Die Planung umfasst Handlungsfelder wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sowie den Zugang zu Kultur und politische Partizipation. Durch eine Bestandsanalyse sollen bestehende Leistungen eruiert und Maßnahmen zur Optimierung abgeleitet werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 60.000 Euro im Jahr 2025 und 20.000 Euro im Jahr 2026. Die Mittel werden aus dem Budget des zuständigen Amtes bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 4.7Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-1603/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Entwicklung der Frühen Hilfen zur Kenntnis nehmen und die Strukturangebote sowie Standardprogramme für das Jahr 2025 beschließen. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Angebote vorbehaltlich gesicherter Finanzierung dauerhaft aufrechtzuerhalten, um den präventiven Kinderschutz zu gewährleisten. Nach der Evaluation der Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig Bericht erstattet werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Dazu gehören die Willkommensbesuche inklusive der Rabatzgruppen in den Stadtteilen mit einem Budget von 118.600 Euro sowie die Hammer Hausbesuche als aufsuchende Elternberatung mit 398.500 Euro. Weitere Bestandteile sind die Schreisprechstunde in der St. Barbara-Klinik für 105.200 Euro, das Babylotsenangebot in der St. Barbara-Klinik und im EVK Hamm für insgesamt 34.900 Euro, das Angebot „Die Kleinen Knirpse“ mit 165.000 Euro sowie die Familienpatenschaften mit 49.000 Euro. Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 871.200 Euro.
Das Netzwerk der Frühen Hilfen ist im Familienrathaus angesiedelt und arbeitet mit verschiedenen Trägern wie der AWO, dem KSD, der Caritas oder der Diakonie zusammen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Ziel des Netzwerks ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sowie die Verbesserung der Qualität der Angebote zur Förderung der Familienfreundlichkeit in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.8Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ergebnisse der Stellungnahmen der beteiligten Schulkonferenzen sowie der benachbarten Schulträger zusammenzustellen. Auf dieser Grundlage soll für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2024 ein Beschlussvorschlag im Rahmen einer Ergänzungsvorlage erarbeitet werden.
Die Planung basiert auf einem Gutachten, das Schülerzahlprognosen für die Sekundarstufen I und II erstellt. Während im Bereich der Hauptschulen aufgrund der prognostizierten Entwicklung bis zum Schuljahr 2031/32 kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, wird für den Bereich der Realschulen Handlungsbedarf festgestellt. Um dem steigenden Bedarf zu begegnen, empfiehlt das Gutachten eine Erweiterung der Zügigkeit sowie den Einsatz mobiler Raumeinheiten an bestimmten Standorten.
An den Gymnasien lassen sich die steigenden Schülerzahlen voraussichtlich mit den vorhandenen Kapazitäten abdecken, wobei zeitweise die Bildung von Mehrklassen notwendig werden könnte. Hierbei werden auch die Auswirkungen der Rückkehr zum G9-System berücksichtigt. Für die Gesamtschulen prognostiziert das Gutachten ebenfalls einen Anstieg der Schülerzahlen in beiden Sekundarstufen, wobei die aktuelle Beschränkung der Aufnahmekapazitäten in die Betrachtung einfließt.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.9Beratungsstelle Übergang Schule und BerufZur Vorlage · BV-1608/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2025 beschließen. Die Vorlage sieht eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe in Höhe von insgesamt 233.300 Euro vor. Dieser Betrag umfasst Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs werden neben einem städtischen Eigenanteil von bis zu 117.200 Euro auch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers eingesetzt.
Die Beratungsstelle richtet sich an sozial und individuell benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Ziel ist die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere für Personen mit Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder besonderen sozialen Herausforderungen. Die Maßnahmen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen stattfinden, wobei eine personelle Ausstattung von 2,4 Vollzeitäquivalenten für etwa 156 Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist. Zu den angestrebten Zielen gehören die berufliche Orientierung sowie die nachhaltige Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Die inhaltliche Begleitung und die Prüfung der Mittelverwendung obliegen der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.10Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-ParkZur Vorlage · BV-1556/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Übertragung des Projekts zur Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-Park an die Hamm.Invest GmbH. Mit der Weiterleitung der entsprechenden Zuwendungsmittel soll die bauliche Umsetzung durch die Gesellschaft erfolgen. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Grünen Umweltachse Werries.
Die geplante Anlage wird einen derzeitigen Kfz-Parkplatz im Eingangsbereich des Maxi-Parks ersetzen und als barrierefreie Abstellmöglichkeit dienen. Geplant sind insgesamt 327 Fahrradstellplätze, darunter 24 überdachte Plätze für Lastenräder sowie größere Fahrräder. Das Angebot soll zudem Lademöglichkeiten für E-Bikes und eine mögliche Reparaturstation umfassen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Anschlussleitung zur Kanalisation erneuert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert, um die Sicherheit in den Abendstunden zu gewährleisten. Eine ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Anlage wird aufgrund von Verschattung durch den Baumbestand nicht realisiert.
Die geschätzten Brutto-Baukosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen 0,5 Millionen Euro aus Fördermitteln der „FöRi Nah“ im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die restlichen 600.000 Euro durch die Hamm.Invest GmbH über Darlehen finanziert werden sollen. Die Stadt übernimmt dabei eine jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung in Höhe von 52.000 Euro an die Hamm.Invest GmbH. Durch die Neugestaltung soll der Suchverkehr von Pkw im Bereich des Bürgeramtes Uentrop reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.11Rahmenkonzept Glückauf-Stadion mit umliegenden BereichenZur Vorlage · BV-1429/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über ein Rahmenkonzept für das Glückauf-Stadion und die umliegenden Bereiche entscheiden. Die Vorlage sieht eine Qualifizierung der Sportanlagen sowie des Parkplatzes südlich vom TC-Herringen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Gesamtvolumen der Teilprojekte beläuft sich auf etwa drei Millionen Euro, wobei die Mittel für die Haushaltsplanung ab 2026 vorgesehen sind. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Planungsschritte und Gutachterleistungen vorzubereiten, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen.
Aufgrund von Bergsenkungen im Stadionbereich ist eine Grundsanierung geplant. Diese umfasst den Massenausgleich des Geländes, die Anlage eines Naturrasenplatzes, vier 100-Meter-Laufbahnen sowie einer überdachten Multifunktionshalle. Zudem ist die Sanierung der Parkplatzflächen an der Kreuzung Heinrich-Schmidt-Straße und Schachtstraße mit Asphalt und Rasengittersteinen vorgesehen. Für den Sportverein SVF-Herringen wird die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz vorgeschlagen, sofern der Verein die Hälfte der Kosten übernimmt.
Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist die wohnbauliche Entwicklung zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule. Geplant ist ein neues Wohnquartier, das Schwerpunkte auf Mehrgenerationen- oder Seniorenwohnen setzt. Die bauliche Umsetzung soll eine angemessene städtebauliche Dichte sowie einen hohen Grünflächenanteil gewährleisten. Im Zuge der Realisierung muss die Notwendigkeit von Änderungen am Flächennutzungsplan und an den Bebauungsplänen geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.12Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Masterplan Wohnen als planerische Grundlage für zukünftige wohnungspolitische Fragestellungen beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, dass die Verwaltung das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und nachhaltiger Kriterien mithilfe eines Fachbüros aktualisiert. Zudem soll die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf Basis der Ergebnisse des Masterplans überprüft und neu gefasst werden. Ein Vorschlag sieht vor, die Bemessung dieser Quote von der Anzahl der Baugenehmigungen stadtweit auf die Baufertigstellungen bezogen auf einzelne Projekte oder Baugebiete umzustellen.
Der Masterplan umfasst Analysen zum Wohnungsmarkt, zur Bevölkerungsentwicklung sowie zu den Handlungsfeldern Neubau und Bestandsentwicklung. Dabei werden Themen wie Baulandmanagement, Klimaschutz und Familienfreundlichkeit integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Identifizierung von Potenzialflächen und die Erstellung von Stadtbezirkssteckbriefen regelmäßig an zukünftige Entwicklungen anzupassen, um eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Der bestehende Lenkungskreis, der sich aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt, soll fortgeführt werden. Das Konzept dient dazu, die Wohnraumversorgung für verschiedene Nachfragegruppen sicherzustellen und auf die Entwicklungen bei Bodenpreisen und Baukosten zu reagieren.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.13Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur befasst sich die Stadt Hamm mit dem Ausbau der Hochspannungsleitung im sogenannten „Korridor B“. Konkret geht es um das Vorhaben Nummer 49, eine Gleichstromleitung, die den Bereich Wilhelmshaven mit dem Lippetal, Welver und Hamm verbinden soll. Ziel des Projekts ist der Transport von Windenergie aus Norddeutschland in westdeutsche Verbrauchszentren.
Die geplante Trasse führt durch Teile des Stadtgebiets von Hamm und endet an einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop. Für diesen Endpunkt ist zudem der Bau eines Konverters vorgesehen, dessen Standort im Gewerbe- und Industriegebiet Uentrop vorläufig festgesetzt wurde. Dieser dient der Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom zur weiteren Verteilung im Netz.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Stellungnahme erfolgt als betroffene Behörde auf Grundlage der Unterlagen der Bundesnetzagentur, welche unter anderem Raumverträglichkeitsstudien und Umweltberichte umfassen. Mit dem Beschluss werden die Ausführungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung offiziell bestätigt.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.14Beteiligung der Stadt Hamm im Rahmen von bergrechtlichen Planverfahren 1. Zentrale Wasserhaltung Haus Aden; Abschlussbetriebsplanergänzung Optimiertes Annahmeniveau 2. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für ein Feld "Metropole Ruhr"Zur Vorlage · BV-1640/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1640/2024 wird die Beteiligung der Stadt Hamm an zwei bergrechtlichen Planverfahren behandelt. Der erste Punkt betrifft die Abschlussbetriebsplanergänzung zur zentralen Wasserhaltung Haus Aden. Die RAG plant, das Grubenwasserniveau im Bereich der Wasserprovinz Haus Aden von derzeit etwa -720 m NHN auf bis zu -380 m NHN anzuheben, um eine verbesserte chemische Beschaffenheit des Wassers sowie geringere Pumpkosten zu erreichen. Die Verwaltung hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet, die Bedenken gegen die beantragte Änderung enthält. Als mögliche Folgen des Grubenwasseranstiegs werden Bodenbewegungen von bis zu 0,3 Metern sowie potenzielle Gasaustritte an der Erdoberfläche angeführt. Zudem thematisiert die Stellungnahme die unzureichende Klärung von Haftungsfragen. Der Rat soll die Informationen zur Kenntnis nehmen und die Stellungnahme der Stadt Hamm gemäß § 54 Abs. 2 BBergG beschließen, damit die Verwaltung diese in das Verfahren einbringen kann.
Der zweite Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für das Feld „Metropole Ruhr“. Die Antragsteller sind die DMT GmbH & Co. KG, die E.ON Business Solutions Deutschland GmbH und die Deutsche ErdWärme GmbH. Die Stadt Hamm hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert werden, jedoch Hinweise für das weitere bergrechtliche Verfahren enthalten sind. Auch hier wird der Rat gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Stellungnahme gemäß § 15 BBergG zu beschließen.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.152. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.16Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ entscheiden. Ziel des Vorhabens ist es, die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB zu ermitteln. Das Untersuchungsgebiet in Hamm-Rhynern umfasst etwa 54 Hektar und ist für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen und dabei gegebenenfalls externe Dienstleister oder die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einzubinden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 440.000 Euro geschätzt. Eine Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ angestrebt werden, wobei der Beginn der Untersuchungen von der gesicherten Finanzierung abhängt.
Im Fokus steht die Klärung der Flächenverfügbarkeit, um eine Entwicklung entweder durch Einigungen mit den Grundstückseigentümern oder über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu realisieren. Die Verwaltung ist zudem ermächtigt, alle erforderlichen Anträge zu stellen und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern, Mietern sowie Pächtern im betroffenen Gebiet zu fördern.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.17Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Gemarkung Pelkum soll im Bereich südlich der Straße Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1579/2024 sieht die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine etwa 7.520 Quadratmeter große Fläche vor. Das Projekt, das von der Deutschen Reihenhaus AG initiiert wurde, umfasst die Entwicklung eines Wohnparks mit rund 30 Reihenhäusern auf einem Gelände, das derzeit als Grabeland genutzt wird.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch eine Nachverdichtung im Innenbereich der Siedlung „Wiescherhöfen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Innenentwicklung durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Die Planung sieht vor, das Gebiet durch eine private Erschließungsstraße anzubinden und dabei ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sowie die Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Plangebiet liegt innerhalb der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Siedlung „Wiescherhöfen“, wobei die städtebauliche Entwicklung auf die Erhaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes abzielt.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.19Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge, südlich der Bahnstrecke Hamm-Soest. Mit der Vorlage wird zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben beantragt.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung entsprechen die Festsetzungen des aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplanes nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen. Die ursprünglichen Ziele, wie die Entwicklung von Gewerbeflächen oder die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Wiescherhöfen und Westtünnen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht umgesetzt. Zudem wird die geplante Straßentrasse aus heutiger Sicht als nicht mehr erforderlich eingestuft. Durch die Aufhebung soll die planungsrechtliche Grundlage für zukünftige Vorhaben verbessert werden, wobei Entscheidungen künftig auf Basis der Regelungen des Baugesetzbuches für Innen- und Außenbereiche getroffen werden sollen.
Parallel zum Aufhebungsverfahren wird für einen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – neu aufgestellt. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung des Artenschutzes. Die öffentliche Beteiligung soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat der Stadt Hamm wird über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.20Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 „Am Langewanneweg“ vor. Das Vorhaben umfasst neben dem Aufstellungsbeschluss für das neue Plangebiet auch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 für das Gewerbegebiet Langewanneweg aus dem Jahr 1990.
Der geplante Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Neuregelung ist es, planungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung im Bereich des Langewanneweges zu schaffen. Dies soll sowohl potenzielle gewerbliche Erweiterungen als auch Neuplanungen im Bereich von Wohnbebauung oder Mischgebieten abdecken. Die Aufstellung erfolgt, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 03.023 nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen entsprechen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich östlich und westlich des Langewanneweges zwischen der Bahnlinie Hamm-Soest und angrenzenden Flurstücken. Während der Flächennutzungsplan für den östlichen Teil gewerbliche Nutzungen vorsieht, sind für den westlichen Bereich Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gemäß dem kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm berücksichtigt werden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2115. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1585/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage für die 15. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Stellplatzanlage südöstlich des Sachsenweges zu schaffen.
Das Vorhaben sieht den Bau einer Ergänzungsanlage mit etwa 75 Stellplätzen vor. Damit soll der Parkverkehr bei Veranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle geordnet werden, sobald die Halle nach ihrer aktuellen Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder ihrem ursprünglichen Zweck als Veranstaltungsgebäude dient. Zudem wird durch den Abbruch einer Parkfläche an der Dessauer Straße ein Bedarf an Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeche Sachsen deutlich. Die Planung sieht neben der Umwidmung von Flächen in Verkehrsflächen auch die Festsetzung von Grünflächen vor, wobei etwa 18 Bäume gepflanzt und eine begrünte Entwässerungsmulde angelegt werden sollen.
Das Verfahren erfolgt als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht verändert werden. Das Plangegebiet umfasst circa 0,55 Hektar im Bereich der Gemarkung Heessen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zu dem Entwurf eingereicht. Der Rat soll nun den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung verabschieden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.22Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ beraten. Das Planungsgebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, gelegen zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost.
Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten auf einer ehemaligen Bundesliegenschaft vor. Geplant ist die Errichtung von 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie eines Staffel- oder Sattdachgeschosses. Zudem sollen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf bis sieben Wohneinheiten entstehen, die auf einer Tiefgarage errichtet werden. Die Entwicklung dient der wohnbaulichen Nutzung von Brachflächen im Sinne der Innenentwicklung.
Die Erschließung des motorisierten Verkehrs soll ausschließlich über eine öffentliche Stichstraße an der Kreuzung Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen. Um den Parkdruck auf angrenzende Straßen zu vermeiden, muss der Stellplatzbedarf baugebietsintern abgedeckt werden. Der Bebauungsplan enthält zudem Vorgaben zur Klimaanpassung, wie etwa Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung. Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren sowie einer Bürgerversammlung wurden keine Einwände gegen die Planung erhoben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.22.1Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat eine Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Bebauungsplanzeichnung. Dabei sollen die zeichnerischen Eintragungen um die Kennzeichnungen „ED“ für Einzel- und Doppelhäuser im Gebiet WA1 sowie „E“ für Einzelhäuser im Gebiet WA2 ergänzt werden.
Diese Ergänzung dient der Verdeutlichung des städtebaulichen Konzepts, welches die Entstehung von Eigenheimen im westlichen und nördlichen Teil des Plangebiets vorsieht. Die inhaltliche Begründung des Bebauungsplans bleibt von dieser zeichnerischen Änderung unberührt, da das Planungsziel bereits Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens war. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst sowohl die angepasste Zeichnung als auch die dazugehörige Begründung. Die Vorlage liegt zur Beratung in den zuständigen Gremien vor, wobei der abschließende Beschluss im Rat für den 1. Oktober 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.23Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.24Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.252. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße – entscheiden. Das Vorhaben umfasst ein etwa 13 Hektar großes Gebiet im Stadtbezirk Pelkum, das sich in der Gemarkung Wiescherhöfen befindet. Mit dem Beschluss wird die Einleitung des Verfahrens sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung beantragt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Planungsanlass ist die geplante Nachnutzung des nahegelegenen Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Dieser multimodale Logistikknoten soll den Schienengüterverkehr stärken und Synergien für das angrenzende Gewerbegebiet nutzen. Ziel der Änderung ist eine qualitative Aufwertung der gewerblichen und städtebaulichen Struktur im Gebiet Schieferstraße. Dabei sollen die planungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Art der zulässigen Gewerbebetriebe neu strukturiert werden. Ein Fokus liegt auf der Förderung von produzierendem Gewerbe sowie bahnaffinen Unternehmen, während flächenintensive Nutzungen ohne direkten Bezug zum Logistikstandort, wie etwa reine Lagerhäuser, ausgeschlossen werden sollen. Zudem soll die Planung Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2619. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-1636/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm benennt für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen drei Delegierte. Die Veranstaltung findet am 11. Dezember 2024 in Köln statt und dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten obliegt der jeweiligen Stadt unter Berücksichtigung des politischen Kräfteverhältnisses im Rat. Für die anstehende Konferenz ist vorgesehen, zwei Vertreter der SPD-Fraktion und einen Vertreter der CDU-Fraktion zu benennen. Gegenstand der Beratungen sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Teilnahme der Delegierten hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.27Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-1654/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgelegt. Gemäß der Vorlage BV-1654/2024 soll der Ausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie zehn Beisitzern und deren Stellvertretungen bestehen. Diese Zusammensetzung entspricht der Struktur, die bereits bei vorangegangenen Kommunalwahlen angewandt wurde.
Der Prozess zur Besetzung des Ausschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist für die Annahme dieses Vorschlags ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens in einem Wahlgang. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Wahlausschusses bilden das Kommunalwahlgesetz sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalien.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.28Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1637/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-16lar37/2024 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung soll eine Person als neues stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm. Diese sieht vor, dass den Sprechern und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII die Funktion als beratende Mitglieder im Ausschuss zukommt. Aufgrund eines Wechsels in der stellvertretenden Leitung der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung ist eine Neubesetzung des Postens erforderlich. Die neue stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft soll die Nachfolge des bisherigen stellvertretenden beratenden Mitglieds antreten.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die personelle Veränderung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Wahl vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.29Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-1650/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1650/2024 sieht eine Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat der Stadt Hamm vor. Auf Antrag des Arbeitskreises für Behinderte wird eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums vorgeschlagen.
Der Entwurf umfasst die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Neubesetzung von drei stellvertretenden Mitgliedern. Dabei sollen die Positionen im Beirat durch die Wahl neuer Personen für die Nachfolge bisheriger Mitglieder neu geregelt werden. Die Vorlage sieht vor, dass ein ordentliches Mitglied den Platz eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt, während bei den stellvertretenden Mitgliedern eine personelle Neuregelung der Vertretungsrollen erfolgt.
Die Beratung der Vorlage war im Hauptausschuss am 30. September 2024 vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen sollte. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neubesetzung der Funktionen im Behindertenbeirat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.30Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · BV-1657/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1657/2024 der Stadt Hamm behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Auf Antrag der Ratsgruppe BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Gremiums zu verändern.
Konkret soll eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds einzunehmen. Mit dieser personellen Neubesetzung ist kein finanzieller Aufwand verbunden. Die Vorlage hält fest, dass durch diesen Vorgang weder zusätzliche Aufwendungen noch Einzahlungen oder Erträge entstehen.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Hauptausschuss am 30. September 2024 vor. Im Anschluss soll die Entscheidung über den Vorschlag im Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 5.Verschiedenes