Neubau der A 445 von Werl-Nord bis Hamm-Rhynern (A 2) Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 445 von Werl-Nord nach Hamm-Rhynern liegt eine Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren vor. Aufgrund von Klageverfahren wurden Anpassungen in den Bereichen Wasser, Klima und Artenschutz vorgenommen. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und gibt dazu Hinweise zu den Themen Regenwasserrückhaltung, Klimaschutz sowie zur Lage einer ehemaligen Deponie im Trassenbereich ab.
In der Wasserwirtschaft begrüßt die Verwaltung die Umplanungen der vier Regenwasserbehandlungsanlagen, da diese der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Anlagen sollen künftig als kombinierte Regenrückhaltebecken mit Filtern ausgeführt werden. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Reduzierung der Rückhaltungshäufigkeit zu einer Erhöhung der hydraulischen Belastung des Bewerbach-Systems führt, was im Widerspruch zu den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz steht.
Hinsichtlich des Klimaschutzes kann der Abwägung zu den Treibhausgasemissionen gefolgt werden, sofern die Wirksamkeit des Klimaschutzplans durch entsprechende Bilanzierungen nachgewiesen wird und die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes erfüllt sind. Zudem wird auf eine Verfüllung im Bereich Hamm-Kump hingewiesen, in der bei früheren Untersuchungen erhöhte Gehalte an Schwermetallen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen in tieferen Bodenschichten festgestellt wurden.
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