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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2020, Nr. 0029/20
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 13.01.2021, Nr. 0033/21
- 3.Anträge zur Niederschrift über Teil I der gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 13.01.2021, Nr. 0032/21
- 4.Gustav-Lübcke-Museum, Umbau CafeteriaZur Vorlage · 0221/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht den Umbau der Cafeteria im Gustav-Lübcke-Museum vor. Die Maßnahme wird mit einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro finanziert, wobei die Mittel aus dem Haushaltssanierungsplan 2021 stammen. Die Kosten verteilen sich auf die Bereiche Bauwerk, Haustechnik, Einrichtung sowie Baunebenkosten. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Grundlage für die Umgestaltung ist die Anpassung der Räumlichkeiten an aktuelle Anforderungen. Die derzeitige Möblierung, bestehend aus fest im Boden montierten Tischen, soll durch flexible Lösungen ersetzt werden, um unterschiedliche Gruppengrößen zu ermöglichen. Zudem soll die Küche an geltende Sicherheits- und Hygienevorschriften angepasst werden, etwa durch die Installation eines separaten Handwaschbeckens für das Personal und die Erneuerung der Elektroinstallationen.
Geplante bauliche und gestalterische Maßnahmen umfassen den Austausch des Fliesenbodens gegen einen Holzdielenboden sowie die Erweiterung der Theke inklusive eines integrierten Glasbuffets. Die Möblierung soll dem Charakter des Museums entsprechen und Ahorn sowie blaues Textil als Gestaltungselemente nutzen. Neben neuen Tischen und Sitzgelegenheiten ist die Einrichtung einer Spiel- und Leseecke für Kinder sowie die Schaffung von Anschlüssen für digitale Endgeräte vorgesehen. Als Betreiber der Cafeteria ist die Organisation der Malteser vorgesehen. Der Abschluss der Arbeiten ist für Ende 2021 geplant.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 5.Auswahl des Programms der städtischen Kindertheaterreihe für die Spielzeit 2021/2022.Zur Vorlage · 0220/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0220/21_VL befasst sich mit der Auswahl des Programms für die städtische Kindertheaterreihe in der Spielzeit 2021/2022. Der Ausschuss soll das vorliegende Programm beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wurde. Die finanziellen Auswirkungen sehen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils Auszahlungen in Höhe von 16.300 Euro sowie Einzahlungen von 10.250 Euro vor, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von jeweils 6.050 Euro ergibt. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros vorgesehen.
Das Programm umfasst insgesamt neun Produktionen, wovon sechs im Kulturbahnhof stattfinden sollen. Der Start der Reihe ist für September 2021 geplant, wobei die Verwaltung zeitliche oder räumliche Verschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie-Lage berücksichtigt. Die Auswahl beinhaltet sieben Produktionen, die als „Kindertheater des Monats NRW“ vom Kultursekretariat Gütersloh gefördert werden.
Das Angebot umfasst unter anderem die Musiktheaterperformance „Theater Marabu“ für Kinder ab sechs Jahren, eine Koproduktion mit dem Beethovenfest Bonn, dem Jungen Nationaltheater Mannheim sowie den Hochschulen für Musik und Tanz Köln und der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft. Zudem sind das Stück „Der Trafikant“ für Personen ab 15 Jahren, das interaktive Online-Kindertheater „Weil heute mein Geburtstag ist“ sowie die Klassenzimmeraufführungen „Der Sandmann“ und „The Spaceman“ Teil des Programms.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Zuschuss an die Schriftstellerin Marion Gay für die Durchführung einer Schreibwerkstatt mit tamilischen Frauen in Zusammenarbeit mit dem DRK-Treffpunkt Hamm-Heessen.Zur Vorlage · 0227/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm schlägt im Rahmen der Beschlussvorlage 0227/21 vor, der Schriftstellerin einen Zuschuss in Höhe von 3.380,00 Euro aus dem Förderfonds Interkultur zu gewähren. Die Förderung ist an die Durchführung einer Schreibwerkstatt gekoppelt, die in Zusammenarbeit mit dem DRK-Treffpunkt Hamm-Heessen realisiert werden soll. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2021.
Das geplante Projekt richtet sich an tamilische Frauen und setzt sich mit dem klassischen literarischen Werk „Thirukkural“ auseinander. Ziel der Schreibwerkstatt ist es, auf Basis ausgewählter Gedichte persönliche Geschichten, Erlebnisse und Empfindungen schriftlich festzuhalten. Im weiteren Verlauf sollen auch die Familienmitglieder der Teilnehmerinnen in das Projekt einbezogen werden, um beispielsweise die entstandenen Texte zu illustrieren. Als Ergebnis der Arbeit ist die Erstellung eines gestalteten Buches vorgesehen. Eine Endpräsentation der Ergebnisse ist im Rahmen der Interkulturellen Woche oder alternativ in Buchform geplant.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 4.040 Euro. Der beantragte Zuschuss deckt das Defizit ab, nachdem ein Eigenanteil der Antragstellerin sowie eine Kostenbeteiligung des DRK berücksichtigt wurden. Die Kulturverwaltung begründet den Vorschlag mit der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Wiederaufnahme von Begegnungen nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Kultursommer „Kunst-Dünger 2021“Zur Vorlage · 0229/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0229/21 den Auftrag erhalten, das Kultursommerprogramm „Kunst-Dünger 2021“ vorzubereiten und umzusetzen. Das Programm, das aufgrund der Pandemelage im Jahr 2020 nicht stattfinden konnte, umfasst fünf Veranstaltungstage an den Spielorten Marktplatz an der Pauluskirche sowie im Kurhausgarten. Die Termine sind für den Zeitraum vom 21. Juli bis zum 18. August 2021 angesetzt.
Das Programm beinhaltet verschiedene künstlerische Darbietungen, darunter Theater- und Zirkusperformances aus Spanien und Italien sowie musikalische Auftritte von Ensembles aus Deutschland und dem Senegal. Die Durchführung der Veranstaltungen steht unter dem Vorbehalt der aktuellen pandemiebedingten Lage sowie der Einhaltung behördlicher Sicherheits- und Hygieneauflagen. Die Verwaltung behält sich vor, Termine zu verlegen oder die Inhalte aufgrund organisatorischer Notwendigkeiten, wie etwa Zuschauerbegrenzungen, anzupassen.
Die finanzielle Umsetzung des Projekts sieht einen städtischen Eigenanteil von 10.000 Euro vor. Die restlichen Kosten sollen durch Sponsoring sowie Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden. Zudem wird eine Förderung durch die Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm angestrebt. Die Realisierung des Programms ist an die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. gebunden.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Zuschuss an die Gesellschaft der Förderer der Museumseisenbahn Hamm für 2021Zur Vorlage · 0236/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0236/21 einen Zuschuss für das Jahr 2021 beantragt. Konkret geht es um eine Zahlung in Höhe von 5.000,00 Euro an die Gesellschaft der Förderer der Museumseisenbahn Hamm e.V. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Unterhaltungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen sowie an den historischen Schienenfahrzeugen vorgesehen. Die Mittel dienen der Sicherstellung der erforderlichen Sicherheitsstandards und der Betriebssicherung der musealen Lokomotiven und Wagen.
Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten und im Budget der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gesellschaft der Förderer der Museumseisenbahn durch ihre Aktivitäten zur Pflege der Stadtgeschichte sowie zur Förderung des Tourismus und der Attraktivität der Stadt beiträgt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die Verwaltung schlägt die Bewilligung des beantragten Betrages vor und sieht die Erstellung eines Bewilligungsbescheids vor. Die Voraussetzungen zur Weiterführung notwendiger Aufgaben gemäß der Gemeindeordnung sind laut Verwaltung erfüllt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Konzertprogramm 2021 im Musikpavillon im KurhausgartenZur Vorlage · 0238/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0238/21 ein Konzertprogramm für den Musikpavillon im Kurhausgarten vorgeschlagen. Die Veranstaltungsreihe, die unter dem Titel „Kulturzeit im Kurpark“ steht, ist für den Zeitraum vom 23. Mai bis zum 11. Juli 2021 geplant. Das Programm umfasst verschiedene musikalische Darbietungen an den Sonntagen, darunter Irish Folk, klassische und moderne Kompositionen eines Streichorchesters, Chormusik des Chorverbandes Hellweg-Lippe sowie Einheiten mit den Genres Rock ’n’ Roll, Jazz, Swing, moderner Folk und Blues.
Die Durchführung der Konzerte steht unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Corona-Pandemie, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund behördlicher Hygieneauflagen Einlasskontrollen, Zugangsbeschränkungen oder die Ausgabe von Zugangstickets erforderlich sein können. Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist kostenfrei.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 17.500 Euro und umfassen Gagen, Technik, Miete, Bestuhlung, Personal sowie Gebühren für GEMA und KSK. Die Finanzierung der Programmreihe erfolgt ausschließlich durch Zuwendungen privater Unternehmen, sodass für die Stadt Hamm keine städtischen Eigenanteile an den Kosten anfallen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Planung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.Informationsveranstaltung „Vorhang auf“ zum Start der Theater- und Konzertsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0239/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Beschlussvorlage 0239/21 den Plan für die Informationsveranstaltung „Vorhang auf“ vor. Ziel der Veranstaltung, die für September 2021 im Kurhaus Bad Hamm geplant ist, ist es, die Theater- und Konzertsaison 2021/202
2 einzuläuten. Die Veranstaltung dient als Marketinginstrument zur Kundenbindung sowie zur Neugewinnung von Besuchern. Das inhaltliche Konzept sieht einen Austausch zwischen Abonnenten, Kulturinteressierten, den Programmverantwortlichen des Kulturbüros sowie Vertretern des Landestheaters vor. Ein musikalisches Abschlussprogramm soll die Veranstaltung ergänzen.
Durch den direkten Dialog mit dem Publikum sollen Wünsche und Anregungen gesammelt werden, um das Programm künftig bedarfsorientierter gestalten zu können. Im Rahmen der Veranstaltung wird zudem die Möglichkeit zum Erwerb von Karten und Abonnements angeboten. Der Eintrittspreis ist einheitlich auf 6,50 Euro festgesetzt.
Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 5.800 Euro, während Erträge in Höhe von 1.000 Euro erwartet werden, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 4.800 Euro ergibt. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt und stehen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Auswahl des Programm der städtischen Jazzreihe für die Saison 2021/2022 (5 Konzerte und Abschluss mit dem 9. Int. Jazzfestival, 2. Auflage)Zur Vorlage · 0270/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 0270/21_VL die Fortführung der Veranstaltungsreihe „Jazz-Forum“ sowie des „9. Internationalen Jazzfestivals“ für die Spielzeit 2021/2022. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2021.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jazz-Forum werden mit Ausgaben von 25.475 Euro im Jahr 2021 und 23.775 Euro im Jahr 2022 angegeben, bei jeweils 9.500 Euro an Einnahmen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich hierfür auf 15.975 Euro für 2021 und 14.275 Euro für 2022. Für das Jazzfestival werden Kosten von 6.000 Euro im Jahr 2021 und 80.100 Euro im Jahr 2022 veranschlagt. Die Einnahmen für das Festival werden mit 500 Euro für 2021 und 50.300 Euro für 2022 beziffert, woraus ein städtischer Eigenanteil von 5.500 Euro für 2021 und 29.800 Euro für 2022 resultiert. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das geplante Programm umfasst unter anderem Konzerte verschiedener Ensembles und Solisten.
Zudem wird das Projekt „The Personal Gallery“, ein Duett aus Klavier und Violine, thematisiert. Die Programminhalte des Projekts, das bereits in der Spielzeit 2020/2021 tourte, sollen für das Jazzfestival 2022 übernommen werden, wobei die Veranstaltungsdaten angepasst und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen die Sitzungen der Fachausschüsse in der Sitzungsrunde im März.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021.Zur Vorlage · 0271/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0271/21 die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 10.200,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende.
Der Trägerverein bewirtschaftet das Gebäude des Kulturbahnhofs derzeit eigenständig, während der langfristige Erwerb der Immobilie durch die Stadt Hamm in Planung ist. Der Verein erwirtschaftet seine jährlichen Betriebskosten durch Einnahmen und beantragt zu Beginn eines jeden Jahres eine Förderung durch die Stadt. Der vorliegende Wirtschaftsplan für 2021 beziffert die Einnahmen inklusive des städtischen Zuschusses auf 42.320,00 Euro bei kalkulierten Ausgaben von 42.600,00 Euro. Zusätzlich fließen jährliche Nutzungsentgelte für kommunale Veranstaltungen in Höhe von 18.000,00 Euro an den Verein.
Die Verwaltung begründet den Zuschuss mit der Sicherung des Betriebs und der Existenz der Spielstätte, die als Hauptort des Helios-Theaters Hamm dient. Die Förderung ist in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Budgetplanung des zuständigen Fachamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß der Gemeindeordnung sind erfüllt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.Gewährung eines Zuschusses an den „Historischen Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0273/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro an den „Historischen Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2021. Die Mittel sind zweckgebunden für die Abdeckung von Betriebs- und Unterhaltungskosten des historischen Fahrzeugbestands, für Unterstellkosten sowie für die Durchführung von Veranstaltungen vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021ff.
Der Verein unterhält seit 1998 eine Sammlung ehemaliger Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge sowie Rettungsmittel und ist bei verschiedenen kulturellen Veranstaltungen und Stadtteilfesten präsent. Er unterstützt zudem die örtliche Feuerwehr bei Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen. Die Verwaltung führt an, dass die Unterhaltungskosten nicht allein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Vermietungen gedeckt werden können.
Hintergrund der Antragstellung sind die finanziellen Auswirkungen der Pandemie, die zu einem Rückgang der Einnahmen aus Veranstaltungen im Jahr 2020 führten, sowie Renovierungskosten für einen neuen Unterstellplatz in Höhe von etwa 6.000 Euro. Um den Erhalt des Vereins und seines Fahrzeugbestandes zu sichern und zur Attraktivität der Stadt beizutragen, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag auf Zuschuss zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.Durchführung eines Streamingangebotes für Hammer Kreative und die lokale Kreativwirtschaft
- 15.Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022Zur Vorlage · 0294/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Bedarfsfeststellung der Angebote in der frühkindlichen Bildung für das Kindergartenjahr 2021/2022 beschlossen. Dieser Beschluss dient der Sicherstellung der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage für die Feststellung bildet die örtliche Jugendhilfeplanung gemäß den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes.
Die Vorlage legt dar, dass eine rechtsverbindliche Beantragung der jährlichen Betriebskosten beim Land bis zum 15. März eines Kalenderjahres erfolgen muss. Hierfür ist ein formeller Beschluss des zuständigen Fachausschusses notwendig, der detaillierte Angaben zur Anzahl der Plätze, zu Gruppenformen, Betreuungszeiten sowie zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen enthalten muss.
Der Beschluss umfasst zudem etwaige Veränderungen im Angebot, die bis zur rechtsverbindlichen Meldung an das Land eintreten können. Dies ist notwendig, da im Vergabeverfahren für Kita-Plätze bis Anfang März durch Nachrückverfahren oder Mehrfachzusagen Anpassungen bei der Anzahl der Plätze oder der Betreuungszeiten entstehen können. Auch spätere Anerkennungen bei der Anzahl der Kinder mit Behinderungen sind in der Bedarfsfeststellung berücksichtigt. Strategische Weiterentwicklungen der frühkindlichen Bildung oder aktuelle Handlungsfelder sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses, sondern werden in separaten Berichten behandelt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 16.Ausbauplan S 18/2020 Errichtung einer neuen Sportanlage für den SV Westfalia Rhynern Hier: Ausbau einer Linksabbiegespur An der Lohschule zur Erschließung der neuen Sportanlage mit Anschluss eines GehwegesZur Vorlage · 0204/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0204/20 den Ausbauplan S 18/2020 zur Errichtung einer neuen Sportanlage für den SV Westfalia Rhynern vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Erschließung der neuen Sportanlage durch den Ausbau einer Linksabbiegespur in der Straße An der Lohschule sowie den Anschluss eines Gehweges zu realisieren.
Die geplante Verkehrsführung umfasst eine Aufstellfläche und eine Verzögerungsstrecke, die sich in Richtung Norden in einer Sperrfläche fortsetzt. Die Fahrspuren sollen eine Breite von 3,00 Metern aufweisen. Die Verbreiterung der Fahrbahn erfolgt einseitig auf der Westseite im Bereich eines neu anzulegenden Straßenseitengrabens. Im Zuge dieser Maßnahme entfällt ein Teil des waldähnlichen Bestandes, wobei als Ersatz 17 neue Hochstämme gepflanzt werden sollen. Zudem wird ein Gehweg mit einer Breite von 3,00 Metern im Bereich des bisherigen Sportplatzes bis zur neuen Erschließungsstraße fortgesetzt. Die technische Umsetzung sieht Asphalt für die Fahrbahn sowie Betonsteinpflaster für den Gehweg vor. Die Gestaltung der Übergänge erfolgt barrierefrei und unter Berücksichtigung taktiler sowie optischer Kontraste.
Die Kosten für das Vorhaben werden auf 380.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt Hamm den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Die Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen hier: Sportanlage Selbachpark – Sanierung Rundlaufbahn und LeichtathletikanlagenZur Vorlage · 0232/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Sanierung der Rundlaufbahn und der Leichtathletikanlagen auf der Sportanlage Selbachpark beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. sowie einer positiven Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen, wozu auch die Einschaltung eines Ingenieurbüros gehört.
Das Projekt ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“. Ziel ist die Aufwertung der Sportstätten zur Attraktivierung von Naherholungsräumen. Die Sanierung umfasst den Ausbau der bestehenden Tennenbeläge und deren Ersatz durch einen dauerelastischen Kunststoffbelag. Zudem sollen die Weitsprunganlage sowie die Kugelstoßanlage modernisiert und das innen liegende Spielfeld neu profiliert und mit Sportrasen eingesät werden.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 600.000 Euro. Davon werden 540.000 Euro durch eine Förderung des Landes übernommen, sodass der städtische Eigenanteil 60.000 Euro beträgt. Durch die Umstellung auf Kunststoffbeläge und die Erneuerung der Rasenflächen werden die jährlichen Folgekosten voraussichtlich niedriger ausfallen als die derzeitigen Unterhaltungskosten. Nach erfolgter Genehmigung durch die Bezirksregierung soll das Vergabeverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Bauzeit bei günstiger Witterung etwa fünf bis sechs Monate betragen wird.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 18.„Erlebensraum Lippeaue“ – Info- und Aussichtspunkt Trafostation Münsterstraße, BaubeschlussZur Vorlage · 0257/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Umgestaltung der Trafostation an der Münsterstraße zu einer Info- und Aussichtsplattform im Rahmen des Projekts „Erlebensraum Lippeaue“ beschlossen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen vertraglichen Regelungen für den Bau und den späteren Betrieb mit der Eigentümerin der Station, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV), zu treffen. Zudem soll die Verwaltung die erforderlichen Schritte für die Umsetzung, einschließlich der Ingenieur- und Gutachterleistungen, in Auftrag geben.
Ziel der Maßnahme ist es, die Trafostation als Orientierungspunkt und Informationspunkt zu nutzen, um den Übergang zwischen dem Auenpark und den naturnahen Flächen der „Schweinemersch“ zu markieren. Da Teile der Auenlandschaft zum Schutz der ökologischen Wertigkeit nicht begehbar sein werden, soll die etwa fünf Meter hohe Plattform einen naturschonenden Blick auf die Lebensräume ermöglichen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 120.000 Euro, wobei ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über eine 90-prozentige Förderung vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 12.000 Euro. Die Stadt beabsichtigt, die Trafostation zu übernehmen. Ein Entwurf für die Konstruktion aus Stahl liegt vor und berücksichtigt die bestehenden Erdleitungen im Umfeld der Anlage.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.Personal- und Sachkostenzuschuss für die Hammer IT-Schulsupport GmbH (HITS)Zur Vorlage · 0235/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0235/21 einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen Personal- und Sachkostenzuschusses für die Hammer IT-Schulsupport GmbH (HITS) vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die personellen Kapazitäten im Support zu erweitern, um den gestiegenen Bedarf durch die Digitalisierung an den Schulen zu decken.
Konkret soll der Zuschuss für das Jahr 2021 angehoben werden, um zwei zusätzliche Stellen für den IT-Support einzurichten. Diese personelle Aufstockung erfolgt vorzeitig, da die für 2023 ursprünglich geplante Stelle bereits im Jahr 2021 besetzt werden soll. Eine weitere Stelle wird aufgrund der gestiegenen Anzahl an Endgeräten für Lehrkräfte und Schüler, die aus Sofortausstattungsprogrammen stammen, benötigt.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2021 belaufen sich auf einen Brutto-Gesamtzuschuss von 918.095 Euro. Dieser Betrag umfasst die Kosten für neun Stellen sowie die Kosten für einen Auszubildenden, unterteilt in Personalkosten und Arbeitsplatzkosten. Die Erhöhung des Zuschusses gegenüber der ursprünglichen Planung für 2021 beträgt 192.876 Euro. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 gesichert. Die Vorlage basiert auf dem Medienentwicklungsplan 2020-2024 und dient der Sicherstellung der technischen Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur an den städtischen Schulen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Hauptgebäude: Fortführung brandschutztechnischer Baumaßnahmen 2021+22Zur Vorlage · 0255/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0255/21 den Vorschlag vorgelegt, die brandschutztechnischen Baumaßnahmen am Hauptgebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in den Jahren 2021 und 2022 fortzuführen. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Trennwände der Klassenräume, die bisher nur bis zur Höhe der Abhangdecken reichen, durch geschosshohe Trockenbauwände zu ersetzen. In diesem Zuge sind Anpassungen an Bodenbelägen sowie Oberflächen sowie der Ausbau und die Entsorgung etwaiger Schadstoffe durch Fachfirmen vorgesehen.
Die Umsetzung der Arbeiten im ersten Obergeschoss soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden, während die Sanierung des Galeriegeschosses für das Jahr 2022 geplant ist. Sofern weitere Investitionsmittel zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, im Jahr 2021 zusätzlich eine Dachsanierung sowie weitere Arbeiten im Galeriegeschoss im Wert von jeweils 300.000 Euro umzusetzen. Die Kosten für die Brandschutzsanierung sind auf 600.000 Euro für das Jahr 2021 und 300.000 Euro für das Jahr 2022 veranschlagt.
Der Beschlussvorschlag ist abhängig von der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne sowie der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung unter Einbindung externer Planer beauftragt werden, wobei eine Durchführung ohne wesentliche Einschränkungen des laufenden Schulbetriebs angestrebt wird. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen seit 2020 belaufen sich auf rund 2,7 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.Friedrich-List-Berufskolleg, Berufskolleg und Berufliches Gymnasium der Stadt Hamm für Wirtschaft und Verwaltung, Informatik, Standort Vorheider Weg, 9. BauabschnittZur Vorlage · 0289/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Umsetzung des neunten Bauabschnitts zur Sanierung des Friedrich-List-Berufskollegs, Berufskollegs und Beruflichen Gymnasiums der Stadt Hamm für Wirtschaft und Verwaltung sowie Informatik am Standort Vorheider Weg vorgeschlagen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab dem Jahr 2021. Mit der Durchführung der Maßnahmen soll die Verwaltung externe Büros beauftragen.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Dach- und Betonsanierung des Schulgebäudes sowie der Verwaltung sowie die Erneuerung des Sonnenschutzes. Diese Maßnahmen dienen dazu, noch offene Punkte aus vorangegangenen Sanierungsphasen abzuschließen. Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 700.000 Euro, wobei die Stadt Hamm den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Die Kosten verteilen sich auf die Bauwerk-Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Baunebenkosten wie Architekten- und Ingenieurhonorare.
Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum zwischen Juni und August sowie im Oktober 2021 vorgesehen. Um den laufenden Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf den Ferienzeiten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 22.Baumersatz Willy-Brandt-PlatzZur Vorlage · 0215/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0215/21 den Ersatz von acht Bäumen am Willy-Brandt-Platz beantragt. Hintergrund der Maßnahme ist eine Kastanienkomplexkrankheit, welche die Vitalität der vorhandenen Purpurkastanien stark beeinträchtigt hat und bereits zur Fällung mehrerer Bäume im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie der Parkplätze des Helios-Theaters führte.
Das geplante Konzept sieht vor, die acht Baumstandorte durch neue Baumarten zu ersetzen, die eine höhere Anpassungsfähigkeit an klimatische Bedingungen wie Hitze, Trockenheit und Luftverschmutzung aufweisen. Geplant ist die Pflanzung von fünf Schnurbaumen und drei Zelkoven. Die Umsetzung umfasst technische Maßnahmen zur Wurzelraumvorbereitung, den Austausch von Bodensubstrat sowie den Einbau von Belüftungsrohren. Zudem sollen die vorhandenen gusseisernen Baumroste nach Möglichkeit wiederverwendet und der Stammschutz ergänzt werden. Zusätzlich werden acht Fahrradbügel installiert.
Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 140.000 Euro, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Der Beginn der Ausführung ist für den Herbst 2021 vorgesehen und beinhaltet die Ausschreibung inklusive einer zweijährigen Entwicklungspflege. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.Ersatzpflanzung Alleebäume Neue BahnhofstraßeZur Vorlage · 0231/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0231/21 die Ersatzpflanzung von Alleenbäumen entlang der Neuen Bahnhofstraße beantragten. Im Zuge des Stadtumbauprojektes Bahnhofsquartier wurden im Jahr 2014 Ahornbäume gepflanzt, die infolge der Hitzeperioden in den vergangenen Jahren teilweise abgängig wurden und gefällt werden mussten.
Das geplante Vorhaben sieht die Nachpflanzung von insgesamt 26 Bäumen vor. Dabei sollen fünf verschiedene, klimaresiliente Baumarten zum Einsatz kommen, darunter die Purpur-Erle, die Schmalblättrige Esche, die Hopfenbuche, die Zerr-Eiche sowie die Brabanter Silber-Linde. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Verwendung trockenheitsresistenter Arten die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und zukünftige Ausfälle an diesen Standorten zu vermeiden.
Die Umsetzung umfasst zudem die Sanierung der Baumstandorte. Dies beinhaltet die Rodung von Wurzelstöcken sowie den Austausch des Bodensubstrats bis in eine Tiefe von etwa einem Meter, um einen optimalen Wurzelraum zu schaffen. Bestehende Lavendel-Unterpflanzungen werden bei Bedarf nach der Sanierung wiederhergestellt.
Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 119.000 Euro, wobei die Mittel im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes zur Verfügung stehen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 25.Ersatzbeschaffung eines Notfallkrankentransportwagens für den Rettungsdienst der Stadt HammZur Vorlage · 0274/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Ersatzbeschaffung eines Notfallkrankentransportwagens für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Hintergrund des Antrags ist ein Verkehrsunfall im Dezember 2020, bei dem ein bisher genutztes Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wurde. Da dieser Fahrzeugtyp sowohl Krankentransporte als auch Notfallrettungstransporte durchführen kann, ist die Neuanschaffung zur Aufrechterhaltung der rettungsdienstlichen Versorgung vorgesehen.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 220.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung erfolgt über die flexible Haushaltsführung oder überplanmäßige Mittel. Laut Vorlage werden die Investitionskosten über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben und durch die Rettungsdienstgebühren vollumfänglich refinanziert. Das Beschaffungsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden, wobei aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden sollen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) hier: Ergebnisse der 3. FortschreibungZur Vorlage · 0120/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0120/20_VL befasst sich mit der dritten Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK). Das Konzept dient der interkommunalen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch 24 Kommunen, Behörden und Verbände, um Entwicklungen bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben zu koordinieren. Die aktuelle Fortschreibung umfasst die Konkretisierung von Einzelhandelsagglomerationen durch eine Beispielsammlung, den Verzicht auf Vorgaben zur Marktsättigung sowie die Aufnahme einer Möglichkeit zur Billigung von Konsensanträgen in die Geschäftsordnung. Zudem wird ein Scoping-Termin zur Erhöhung der Verfahrenstransparenz eingeführt.
Die Anpassung des Konzepts erfolgt als Reaktion auf veränderte demografische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan NRW. Ein Vorschlag zur Einführung einer Umsatzumverteilungsschwelle von 20 Prozent im Möbelsektor wurde nicht übernommen. Für den regionalen Konsens ist eine Umsetzung innerhalb von drei Jahren vorgesehen, wobei eine begründete Verlängerung um maximal weitere drei Jahre möglich ist.
Der Rat soll der dritten Fortschreibung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die Arbeit im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage fortzuführen. Die Kosten für die dritte Fortschreibung belaufen sich für die Stadt Hamm auf 1.072,51 Euro. Die Finanzierung der gesamten gutachterlichen Begleitung erfolgt über einen Kostenverteilschlüssel, der sich nach der Anzahl der Kommunen und dem Einwohneranteil richtet. Die beteiligten Industrie- und Handelskammern leisten zudem freiwillige finanzielle Beiträge.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Klimafolgenanpassungskonzept (KFAK)Zur Vorlage · 0155/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 23. März 2021 das Klimafolgenanpassungskonzept (KFAK) beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird der strategische Rahmen für die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Konzepts unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen einzuleiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Auftrags ist die Konzeption von Förderanträgen, unter anderem für ein Klimafolgenanpassungsmanagement.
Das Konzept basiert auf dem im Jahr 2015 beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept und orientiert sich an nationalen sowie internationalen Anpassungsstrategien. Ziel ist es, die Risiken durch Phänomene wie Starkregen, Hitze und Sturm systematisch zu reduzieren und gleichzeitig Chancen für die Stadtentwicklung zu nutzen. Die strategische Ausrichtung umfasst ein Leitbild sowie ein Grundgerüst aus 18 konkreten Maßnahmen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die Erstellung einer Stadtklimaanalyse, die Etablierung einer fachamtsübergreifenden Arbeitsgruppe, die Entwicklung von Leitlinien für eine klimawandelangepasste Stadtentwicklung sowie Pilotprojekte wie das „Klimaquartier“ oder die Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem klimagerechten Waldumbau, der Reduzierung von Luftbelastungen im Verkehr sowie der Information der Bevölkerung. Die Umsetzung des KFAK soll die Klimaresilienz der Stadt Hamm langfristig stärken.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Erziehungsberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes Hamm e.V., Lange Str. 27, HammZur Vorlage · 0265/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Aufgaben der Erziehungs- und Familienberatung sowie die Förderung von Kindern mit Lern- und Leistungsschwächen dauerhaft der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes Hamm e.V. zu übertragen. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden zwischen dem Verband und der Stadt Hamm jährliche Qualitätsdialoge sowie Zielvereinbarungen zu Leistungen und Inhalten durchgeführt. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, einen neuen Vertrag mit dem Caritasverband abzuschließen.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt unter dem Vorbehalt der Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gesicherten städtischen Mittel. Für das Jahr 2021 belaufen sich die städtischen Aufwendungen auf 430.000 Euro. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kostenverteilung vor: Während der Caritasverband in der Vergangenheit einen höheren Eigenanteil leistete, soll dieser ab 2021 auf 2 % der Gesamtkosten reduziert werden, um die Liquidität des Verbandes zu sichern. Der städtische Anteil erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 51.000 Euro, was auf gestiegene Personal- und Sachkosten sowie den reduzierten Trägeranteil zurückzuführen ist.
Die Beratungsstelle übernimmt neben der gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungsberatung auch die fachliche Begleitung von neun Alleinerziehendentreffs sowie die Umsetzung eines integrierten Handlungskonzepts zur Prävention von Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 5.Verkaufsoffene Sonntage 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und HeessenZur Vorlage · 0216/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0216/21 die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen beschlossen. Die Regelungen ermöglichen eine Ladenöffnung jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Heessener Werbegemeinschaft e.V. Für das Jahr 2021 wurden fünf Termine für die Stadtbezirke festgelegt: Der 2. Mobilitätstag am 11. April, der 9. Jan-Dümmelkamp-Sonntag am 12. September, das Hammer GenussFest am 26. September, der Hamms Bunte Herbst am 24. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 12. Dezember. Alle geplanten Termine finden im Bezirk Hamm-Mitte statt, während der Termin im Bezirk Heessen den 12. September betrifft.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen für Adventssonntage eingehalten werden. Die Verwaltung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstädte oder zur Stärkung des Einzelhandels, als zulässig. Die Stellungnahmen der angehörten Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Industrie- und Handelskammer, wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Durchführung der Sonntagsöffnungen bleibt unter dem Vorbehalt der geltenden pandemiebedingten Regelungen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0253/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum zugestimmt. Die Neufassung ersetzt die weitgehend auf dem Stand von 1982 basierende Regelung. Im Zuge der Anpassung wurden die bisherigen öffentlich-rechtlichen Gebühren in privatrechtliche Entgelte umgewandelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anhebung der Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt. Während bisher Besucher bis 15 Jahre ohne Gebühr die Ausstellungen besuchen konnten, gilt diese Regelung künftig für alle Personen bis 18 Jahre. Zudem wird ein monatlicher „Hammer Museumstag“ eingeführt, an dem der Eintritt zu den Dauerausstellungen für alle Besucher kostenfrei ist. Für Sonderausstellungen gilt an diesem Tag ein ermäßigter Preis.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, weitere verkaufsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören die Optimierung des Museumsshops, die Einrichtung eines Onlineshops sowie die Intensivierung des Vermittlungsprogramms und der Vermarktung des Forums für Fremdveranstaltungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwaige Einnahmeverluste durch diese Maßnahmen sowie die Belebung des Museumscafés kompensiert werden können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 7.Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0254/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat am 23. März 2021 die Einführung einer neuen Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Die Regelung tritt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. am 24. März 2021 in Kraft.
Ziel der Neuerung ist es, den Bereich der Vermittlung im Museum zu stärken und das museumspädagogische Konzept grundlegend zu überarbeiten. Um ein vielfältiges Angebot zu gewährleisten, das einen barrierefreien Zugang für verschiedene Bevölkerungsschichten ermöglicht, setzt das Museum auf die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Mitarbeitenden. Da bisher keine verbindlichen Vergütungssätze vorlagen, orientierten sich die neuen Sätze an Vergleichswerten anderer Museen, unter anderem aus dem Verbund der „RuhrKunstmuseen“.
Die Honorarordnung legt fest, dass die Vergütung nach Art, Umfang, Dauer und Schwierigkeitsgrad der Leistung bemessen wird. Für Führungen sind unterschiedliche Sätze für Zeiträume von 45 bis 120 Minuten vorgesehen. Für Workshops und Schulveranstaltungen werden Halbtages- sowie Tagessätze festgelegt. Die Verwaltung hat zudem die Möglichkeit, die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten festzulegen.
Finanziell wird die Maßnahme mit einem erwarteten Ertrag von 6.000 Euro gegenüber Aufwendungen von 5.000 Euro als positiv für den städtischen Haushalt bewertet. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Installierung der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ des Künstlers Harald K. Müller im KurhausgartenZur Vorlage · 0269/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat vorgeschlagen, die Installation der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ im Kurhausgarten zu genehmigen. Das Kunstwerk des Künstlers Harald K. Müller soll als Schenkung einer Bürgerin in die öffentliche Parkanlage integriert werden. Die Finanzierung der Skulptur, deren Wert auf 15.000 Euro geschätzt wird, erfolgt vollständig durch eine private Spenderin. Die Stadt Hamm übernimmt lediglich die Kosten für die Aufstellung, die mit maximal 2.000 Euro kalkuliert sind.
Die Skulptur besteht aus Bronze, ist etwa 95 Zentimeter hoch und wird auf einem Sandsteinsockel montiert. Als Standort innerhalb des Kurhausgartens wird eine Fläche auf der Wiese in der Nähe des Brunnens vorgeschlagen. Die Wahl des Ortes orientiert sich an der historischen Nutzung der ehemaligen Gastronomie im Kurhaus, die als Ort für Tanzveranstaltungen diente.
Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre formuliert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer des laufenden Jahres vorgesehen. Die notwendigen Mittel für den städtischen Eigenanteil sind im Haushalt unter der Finanzstelle für Skulpturen im Kurpark vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Integration von Kindern am schulischen Alltag in den Grundschulen Matthias-Claudius-Schule Wilhelm-Busch-Schule Hermann-Gmeiner-SchuleZur Vorlage · 0272/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die fallunabhängige Förderung zur schulischen Teilhabe im Rahmen des Projektes zur Integration von Kindern mit Behinderungen auf drei weitere Grundschulen auszuweiten. Konkret werden die Matthias-Claudius-Schule, die Wilhelm-Busch-Schule und die Hermann-Gmeiner-Schule in das Programm aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, durch rechtskreisübergreifende integrative Angebote die Teilhabe am schulischen Alltag zu gewährleisten.
Die Erweiterung erfolgt auf Basis der sogenannten Säule 2, einer fallunabhängigen Pauschallösung. Die Auswahl der Schulen basierte auf einem Bewerberaufruf, bei dem neun Grundschulen Interesse bekundet hatten. Die Entscheidung der Steuerungsgruppe erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Kennzahlen sowie bereits bestehender Hilfen durch das Jugendamt und das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Leistungen für die Assistenz, die Schulbegleitung sowie heilpädagogische und arbeitstherapeutische Leistungen über eine Ausschreibung zu vergeben. Die Umsetzung ist für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 geplant, wobei eine Option auf eine Verlängerung um zwei Jahre besteht. Der finanzielle Gesamtaufwand für den Zeitraum von 2021 bis 2025 beläuft sich auf insgesamt 1.962.827 Euro. Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltsplanungen. Individuelle Rechtsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.04.2021Zur Vorlage · 0292/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0292/21 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. April 2021 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Preis für einen Krankentransport von bisher 187,00 Euro auf 212,50 Euro. Die Gebühr für einen Rettungstransport wird von 573,50 Euro auf 600,50 Euro angehoben, während ein Notarzteinsatz von 579,50 Euro auf 618,50 Euro steigt. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neufestsetzung mit einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2021. Als Ursachen für den Gebührenbedarf werden allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte sowie höhere interne Verrechnungskosten mit anderen Stadtämtern angeführt. Die Anpassung dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW wiederherzustellen.
Im Zuge der Beschlussfassung wurde zudem die zweite Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet und die Anlage 13.5 zum Rettungsdienstbedarfsplan aktualisiert, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter beinhaltet. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 12.Beschaffung von 34 Elektrokardiogramm-/ Defibrillator-Einheiten für den Rettungsdienst der Stadt Hamm.Zur Vorlage · 0275/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anschaffung von 34 Elektrokardiogramm- und Defibrillator-Einheiten für den Rettungsdienst beschließen. Die Beschaffung dient als Ersatz für die aktuelle Gerätegeneration, deren Betriebszeit bis Ende 2022 endet.
Die neuen medizinischen Geräte bieten technische Neuerungen wie erweiterte Diagnosemöglichkeiten durch die Messung des CO-Gehaltes im Blut sowie Möglichkeiten bei der Erstversorgung. Zudem ermöglichen sie eine digitale Patientendatenerfassung und sind in der Handhabung vereinfacht. Sechs der Einheiten sind als Schulungsgeräte vorgesehen, um das Personal einweisen zu können.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 1.200.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 706.000 Euro für das Jahr 2021 und 494.000 Euro für das Jahr 2022 veranschlagt. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt über die Rettungsdienstgebühren, wodurch die Aufwendungen vollumfänglich refinanziert werden. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021. Aufgrund der zu erwartenden Lieferzeiten und Vergabeverfahren ist eine zeitnahe Einleitung des Beschaffungsverfahrens vorgesehen.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 13.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 0288/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 0288/21_VL geht es um personelle Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Auf Antrag der AfD-Ratsfraktion wurde ein Vorschlag zur Neubesetzung der Ausschussmitglieder vorgelegt.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines Ratsherrn einzunehmen. Im Gegenzug soll der bisherige Ratsherr als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um die Position eines Bürgervertreters zu besetzen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 23. März 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Änderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 14.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 0297/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR soll eine Neubesetzung in der Gremienbesetzung des Beirats für Arbeitsmarktpolitik vornehmen. Hintergrund der Vorlage ist, dass der bisher als Stellvertreter für die Kirchen und Wohlfahrtsverbände benannte Vertreter seine Aufgaben nicht weiter wahrnimmt.
Der Beirat setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung umfasst einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt, vier weitere vom Rat der Stadt zu benennende Vertreter, einen Vertreter der Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR beauftragt, eine neue Person als Stellvertreter für die bereits benannte Vertreterin der Kirchen und Wohlfahrtsverbände zu bestimmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 15.41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29. Juni bis 1. Juli 2021 in ErfurtZur Vorlage · 0290/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung regelt die Benennung von Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Versammlung findet im Zeitraum vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2021 in Erfurt statt und trägt das Motto „Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland“.
Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Hamm ist die Entsendung von zwei stimmberechtigten Delegierten vorgesehen. Gemäß den Vorgaben soll die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. In diesem Zusammenhang wird die Empfehlung ausgesprochen, bei der Auswahl der Personen den Anteil von Frauen entsprechend ihrer Repräsentation in den Vertretungskörpern zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die COVID-19-Lage und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme der Delegierten an der Hauptversammlung ausschließlich in Präsenz in Erfurt möglich. Eine virtuelle Teilnahme ist für interessierte Gäste ohne vorherige Benennung als Delegierte möglich.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 16.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.Stellplatzsatzung für die Stadt HammZur Vorlage · 0213/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0213/21 die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung beantragt. Diese basiert auf der neuen Landesbauordnung NRW und ersetzt die bisherige verwaltungsinterne Dienstanweisung sowie die bestehenden Ablösesatzungen vom 19. Dezember 2018 und vom 09. Juli 2008. Ziel der Neuregelung ist es, den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder rechtssicher zu regeln und dabei Mobilitätsaspekte sowie den Klimaschutz zu berücksichtigen.
Die neue Satzung orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“. Ein wesentlicher Bestandteil ist die erstmalige verbindliche Festlegung von Anforderungen an Fahrradabstellplätze, wobei unter bestimmten Bedingungen ein Viertel der PKW-Stellplätze durch Radabstellplätze ersetzt werden kann. Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Wohnnutzung wird künftig die Wohnfläche als Grundlage herangezogen, wobei die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit auf maximal einen begrenzt bleibt. Zudem sieht die Satzung eine Reduzierung von 30 Prozent für öffentlich geförderten Wohnraum vor.
Durch einen erweiterten Verkehrsbonus in der City und Stadtteilzentren sollen Investitionen in gut erschlossene Standorte gefördert werden. Die Regelung zur Ablöse von Stellplätzen, die nicht auf dem Grundstück realisiert werden können, wird in die neue Satzung integriert. Dabei werden die Ablösebeträge für Wohnnutzungen, Baudenkmäler und die Schließung von Baulücken reduziert. Die Satzung ermöglicht zudem die individuelle Nachführung des Stellplatzbedarfs durch Einzelfallnachweise.
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- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 19.Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt HammZur Vorlage · 0233/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 20.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 21.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.Bebauungsplan Nr. 01.154 - An der Alleestraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0218/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0218/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 01.154 „An der Alleestraße“, der die Schaffung von Wohnraum auf einer etwa 2.600 m² großen Fläche in der südlichen Hammer Innenstadt vorsieht. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit voraussichtlich 3
bis 40 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Das Vorhaben ist als allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossigkeit von mindestens drei und maximal vier Vollgeschossen festgesetzt. Im Zuge des Verfahrens soll der Flächennutzungsplan von einem Mischgebiet zu einer Wohnbaufläche angepasst werden. Klimaschutzmaßnahmen, wie das Verbot hitzespeichernder Elemente und Vorgaben zur Begrünung sowie Entwässerung, sind Bestandteil der Planung.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern, Gewerbebetrieben sowie der Industrie und Handelskammer zu Dortmund geprüft. Die Verwaltung prüfte Forderungen nach einer zusätzlichen Zuwegung über die Lortzingstraße sowie Bedenken hinsichtlich möglicher Schallreflexionen und Immissionsgrenzwerten. Während die Verwaltung die geplante Zuwegung ablehnte, wurden textliche Ergänzungen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes vorgenommen, unter anderem zur Regelung von öffenbaren Fenstern und Türen im dritten Obergeschoss. Auch Hinweise der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbands wurden berücksichtigt. Ein Änderungsbedarf am Bebauungsplan, der über die genannten Ergänzungen hinausgeht, wurde nicht festgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 28.10.2020 vor.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.08.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0223/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I. regelt. Gegenstand des Antrags ist die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 24. August 2018 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses auf Basis eines Vollverfahrens gemäß den Baugesetzbuch-Vorschriften. Der neue Geltungsbereich soll auf circa 6,0 Hektar des rund 55 Hektar großen Zechenareals in der Gemarkung Herringen erweitert werden und umfasst unter anderem Flurstücke der Kamener Straße sowie des Bergwerksgeländes.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für Einzelhandelsnutzungen. Geplant ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums Wiescherhöfen durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortiments, eines Drogeriemarktes sowie entsprechender Stellplatzanlagen. Zudem sollen ein Sport- und Freizeitfachmarkt sowie ein Fahrradfachmarkt realisiert werden, während die planungsrechtliche Absicherung eines bestehenden Lebensmitteldiscounts vorgesehen ist. Die Erschließung des Gebiets soll über die Kamener Straße erfolgen.
Parallel dazu ist die Durchführung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um eine Übereinstimmung mit den Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 herzustellen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollte eine physische Versammlung nicht durchführbar sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.10.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0224/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0224/21_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II. Es wird vorgeschlagen, den bestehenden Aufstellungsbeschluss vom 1. Oktober 2018 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss mit einem veränderten Geltungsbereich zu fassen. Das neue Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen.
Die geplante Entwicklung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Nutzung vor, die zwei Wohnquartiere sowie einen zentralen Grünzug umfasst. Das Angebot soll unterschiedliche Wohnformen wie Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau beinhalten. Eine Fuß- und Radwegeverbindung soll das „CreativQuartier“ mit der Fangstraße verknüpfen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Fangstraße und die Goerallee erfolgen, wobei der Klimaaktionsplan, das Klimafolgenanpassungskonzept sowie der Masterplan Freiraum Berücksichtigung finden.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm vorgesehen, um eine Übereinstimmung der Planungsgrundlagen herzustellen. Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die idealerweise gemeinsam mit den weiteren Bebauungsplänen Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 stattfinden soll. Als Alternative für den Fall, dass Versammlungen nicht möglich sind, ist eine Online-Beteiligung sowie eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 25.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0225/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0225/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.082 beantragt. Das Vorhaben betrifft die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III in der Gemarkung Herringen. Ziel ist die planungsrechtliche Absicherung des sogenannten „CreativQuartiers“ sowie eines Landschafts- bzw. Sicherungsbauwerks auf einer Fläche von etwa 22,5 Hektar innerhalb des Zechenareals.
Die geplante Nutzung umfasst Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, kleinflächigen Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen. Zudem sind Freiland-Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Bebauung soll bestehende Strukturen sanieren und nachnutzen. Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr soll über eine zentrale Haupterschließungsstraße erfolgen, die an die Kamener Straße anbindet, ergänzt durch eine Zufahrt aus Norden sowie Fuß- und Radwege. Die Planung orientiert sich am Klimaaktionsplan, dem Klimafolgenanpassungskonzept und dem Masterplan Freiraum.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm durchgeführt. Für das Verfahren ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollten Versammlungen nicht möglich sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Das Verfahren soll zeitgleich mit dem Abschluss des Betriebsplans zur Beendigung der Bergaufsicht ablaufen.
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- 23.03.2021 · Rat
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
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- 26.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0226/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0226/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert IV beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen. Die geplante Entwicklung sieht eine gewerbliche und wohnbauliche Nutzung sowie die Schaffung von Grünflächen und ein Regenrückhaltebecken vor.
Parallel zum Aufstellungsverfahren soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens, das auch die Bebauungspläne Nr. 04.077, Nr. 05.081 und Nr. 05.082 umfasst. Ziel ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts unter dem Projektnamen CreativRevier.
Für den Bebauungsplan Nr. 05.083 ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Es wird angestrebt, eine gemeinsame Bürgerversammlung für alle genannten Bebauungspläne durchzuführen. Sollte die Durchführung von Bürgerversammlungen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage weiterhin nicht möglich sein, greift ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 17. März 2020. In diesem Fall wird auf Versammlungen verzichtet und stattdessen eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung im Internet angeboten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 27.Bebauungsplan Nr. 01.153 - Vergnügungsstättensteuerung Marktplatz / Weststraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0228/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0228/21_VL befasst sich mit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 01.153 zur Vergnügungsstättensteuerung im Bereich Marktplatz/Weststraße in Hamm. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Einschränkung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Erotik-Fachmärkten und Wettvermittlungsstellen. Damit sollen die Einzelhandelsfunktion, Wohnnutzungen sowie die Pauluskirche geschützt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.960 m², wobei circa 13.000 m² als Kerngebiet und 8.960 m² als Verkehrsflächen ausgewiesen sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird eine Anpassung des Bebauungsplanes vorgenommen. Aufgrund veränderter Strukturen im Bereich Marktplatz werden Spielhallen im Bereich mit dem Index 2 nun in allen Geschossen ausgeschlossen. Zudem sind redaktionelle Korrekturen an der Beschreibung des Geltungsbereichs vorgesehen, wobei Flurstücksnummern angepasst werden. Der neue Geltungsbereich definiert sich über spezifische Flurstücksnummern, darunter die Nummern 682, 715, 482, 483, 478, 925, 894 und 798.
Das Verfahren wurde nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die entsprechenden Schritte, wie der Aufstellungsbeschluss von 2018 sowie die Beteiligungsfristen und die öffentliche Auslegung im Jahr 2020, sind bereits abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie der dazugehörigen Begründung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 28.Bebauungsplan Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0298/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0298/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 16.740 m² in der Gemarkung Hamm (Flur 20). Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines stark begrünten Freiraums, der als Teil einer übergeordneten Grünachse den Bereich zwischen Burghügel Mark und dem Kurpark verbinden soll. Zudem soll die Verbindung eine großräumige Verknüpfung der Stadtgebiete Rhynern und Heessen ermöglichen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Planung knüpft an bestehende Bebauungspläne an, um eine planungsrechtliche Lücke zu schließen und die Grünstrukturen zwischen den bereits festgesetzten Parkanlagen zu vervollständigen. Die Aufstellung dient dazu, die im Masterplan Freiraum sowie im Klimaaktionsplan festgelegten Ziele umzusetzen und einer möglichen Fehlentwicklung auf privaten Grundstücken vorzubeugen.
Zusätzlich wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung zu bieten.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- C.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Neugestaltung Spielplatz Peter-Röttgen-PlatzZur Vorlage · 0230/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0230/21 einen Plan zur Neugestaltung der Spielfläche am Peter-Röttgen-Platz vor. Hintergrund der Maßnahme ist die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01.150 „Am Peter-Röttgen-Platz“. Durch die Bautätigkeiten und die zusätzliche Entstehung von Wohneinheiten ist eine Erneuerung des integrierten Spielplatzes erforderlich geworden. Die Finanzierung und Durchführung der Arbeiten erfolgt über die HGB auf Basis eines städtebaulichen Vertrages. Die kalkulierten Aufwendungen belaufen sich auf 97.500 Euro, wobei kein städtischer Eigenanteil anfällt.
Das vorliegende Planungskonzept sieht vor, den bestehenden Hainbuchenbestand vollständig in die Umgestaltung einzubeziehen. Um den Wurzelraum der Bäume zu schützen, ist eine Wegeführung mit wassergebundener Wegedecke vorgesehen. Die Planung umfasst zudem gepflasterte Plätze mit Sitzmöblierung sowie eine barrierearme Anbindung an die nördlich gelegene Wohnanlage. Die Grünfläche soll durch eine etwa einen Meter hohe Schnitthecke eingefasst werden, wobei bestehende Lücken ergänzt werden.
Im Bereich der Spielgeräte sollen verschlissene Elemente durch zeitgemäße Ausstattung wie Sandspiel, Schaukel und Kletterturm ersetzt werden. Zudem ist die Einrichtung einer Spielwiese im östlichen Teil der Fläche geplant. Zur nachhaltigen Entwicklung des Baumbestandes sind fünf Neupflanzungen vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr oder den Sommer 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Ausbauplan S 01/21 Rotbuchenweg (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 0198/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0198/20_VL sieht den Ausbau des Rotbuchenweges im Erschließungsgebiet vor. Die geplante Stichstraße, die von der Marker Dorfstraße abzweigt, soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden. Der Ausbau umfasst eine etwa 70 Meter lange Straße mit einer Breite von 6,50 Metern, die in einer Wendeanlage für dreipachsige Müllfahrzeuge mündet.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem Betonsteinpflaster im L-Verband sowie die Einrichtung von drei öffentlichen Längsparkplätzen für Besucher. Diese Parkflächen werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster befestigt. Zudem sind zwei Baumbeete mit Hopfenbuchen und einer Unterpflanzung aus Rosen vorgesehen. Zur Beleuchtung werden drei LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von circa fünf Metern installiert. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Behindertenkoordinators hinsichtlich Barrierefreiheit und der Befahrbarkeit der Oberflächen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Ein privater Investor führt den Ausbau gemäß einem bestehenden Erschließungsvertrag durch. Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung wurde ein Änderungswunsch bezüglich der Verschiebung eines Leuchtenstandortes eingearbeitet. Der Baubeginn für den Endausbau ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bereits behandelt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / FriedrichsfeldZur Vorlage · 0214/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Vergabe eines Namens für eine Straße, die im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes liegt und derzeit noch keine Bezeichnung besitzt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, wird die Benennung als notwendig dargestellt.
Als Name für die Straße wird „Friedrichfeld“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erarbeitet wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung der Straße gemäß der Sachdarstellung zu beschließen, wobei die Empfehlung des Hauptausschusses vorbehalten bleibt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Sitzungen der Fachausschüsse für die März-Sitzungsrunde aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
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- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Selmigerheideschule: Sanierung der Sporthalle, Ausführung weiterer Gewerke und Sanierung UmkleidenZur Vorlage · 0276/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen an der Sporthalle der Selmigerheideschule vorgelegt. Während bereits beschlossene Maßnahmen den Dach-, Fassaden- und Deckenbereich umfassen, sieht die neue Vorlage die Ausführung weiterer Gewerke vor. Dazu gehören die Erneuerung des Hallenbodens sowie des Prallschutzes. Zudem ist eine Sanierung der Umkleideräume geplant, bei der die Räume bis auf den Rohbau zurückgeführt und Oberflächen sowie die technische Ausstattung vollständig erneuert werden sollen.
Die Umsetzung der zusätzlichen Gewerke soll im Jahr 2021 erfolgen, während die Sanierung der Umkleiden für den Zeitraum 2021/22 vorgesehen ist. Die zeitliche Planung wird mit der Schule und den beteiligten Vereinen abgestimmt. Die Finanzierung der zusätzlichen Gewerke erfolgt zu 90 Prozent über ein Förderprogramm, während die Kosten für die Umkleideräume aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden sollen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2021. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Planer beauftragt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Lessingschule, Sanierung SchulhofZur Vorlage · 0252/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0252/21 sieht die Sanierung des Schulhofs der Lessingschule vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vorgesehen. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbeziehung externer Planer beauftragt werden.
Das Bauvorhaben ist in zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Bauabschnitt im Jahr 2021 sind der Austausch des Asphaltbelags durch Betonsteinpflaster, die Errichtung eines Soccerspielfeldes mit Kunststoffrasen, die Ersetzung von Sportflächenböden und Fallschutzbelägen sowie die Installation neuer Spielgeräte geplant. Zudem sollen eine Rundlaufstrecke geschaffen, der Schulgarten verkleinert und der Containerstellplatz verlegt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anbindung an das neue Gemeindezentrum „Momentum“, welches künftig auch die Offene Ganztagsschule (OGS) nutzen wird. Die Kosten für diesen ersten Abschnitt belaufen sich auf 55<0xE2><0x80><0xAF>500 Euro.
Im zweiten Bauabschnitt im Jahr 2022 sind der Abriss des maroden OGS-Pavillons, die Schaffung von 15 zusätzlichen Parkplätzen für das Personal sowie die Errichtung von zwei Pausenhofüberdachungen vorgesehen. Die Kosten für diesen Abschnitt werden auf 105<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro geschätzt. Die zeitliche Organisation der Baumaßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt umfassen zudem Aufwendungen für den Pavillonabriss in Höhe von 100<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro im Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Von-Vincke-Schule, Aufstockung OGS, BaubeschlussZur Vorlage · 0278/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschluss zur Aufstockung der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Von-Vincke-Schule vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, die Räumlichkeiten der Über-Mittags-Betreuung, die derzeit in einem ehemaligen Vereinsheim auf der gegenüberliegenden Straßenseite untergebracht sind, auf das Schulgelände zu verlegen. Ziel der Maßnahme ist es, Synergien bei der Raumnutzung zu verbessern sowie die Küchen- und Speiseraumsituation angesichts steigender Teilnehmerzahlen zu optimieren.
Die bauliche Erweiterung umfasst die Schaffung von zwei weiteren Betreuungsräumen mit jeweils 67 Quadratmetern sowie zwei Vorräumen im Obergeschoss des bestehenden Anbaus. Zudem sollen die Fassade angepasst und eine bestehende Fluchttreppe durch eine neue Stahlkonstruktion ersetzt werden. Die Umsetzung soll sowohl den aktuellen Bedarf als auch die prognostizierte Entwicklung der Betreuungsquote berücksichtigen, wobei ab 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder besteht.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 894.000 Euro und umfassen Bauwerk, Haustechnik, Außenanlagen, Einrichtung sowie Baunebenkosten. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab 2021 sowie der Empfehlung durch den Hauptausschuss. Die Durchführung der Arbeiten ist ab dem Frühjahr 2022 geplant, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung unter Einbindung externer Planer beauftragt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Ausbauplan S 19/20 Baugebiet Erich-Polkaehn-StraßeZur Vorlage · 0205/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0205/20 zur Vorlage gebracht, mit der der Ausbauplan S 19/20 für das Baugebiet Erich-Polkaehn-Straße beschlossen werden soll. Das Baugebiet, welches durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH erschlossen wurde, weist einen Fertigstellungsgrad im Hochbau von etwa 95 Prozent auf. Ziel des Plans ist die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen als Mischflächen zur Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Die Planung sieht vor, die drei Planstraßen A-C in einer Breite von 6,50 Metern in Pflasterbauweise auszuführen. Dabei sollen abwechselnd Baumscheiben und Parkplätze angeordnet werden, wobei in den Straßen A und C zusätzliche Parkplätze in Senkrechtaufstellung vorgesehen sind. Zudem ist eine neue Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung des südlichen Gehwegs der Straße Am Sonnenknapp inklusive der Anpassung von Parkstreifen und Baumbeeten geplant. Die technische Umsetzung umfasst verschiedene Betonsteinpflaster-Typen in Grau, Rotbraun und Anthrazit.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Barrierefreiheit. Alle Übergänge im Straßenbereich, insbesondere in Mündungsbereichen, sollen barrierefrei gestaltet werden, wobei abgesenkte Borde taktil und optisch kontrastierend gekennzeichnet werden sollen. Die Oberflächen der Mischverkehrsflächen müssen so beschaffen sein, dass sie auch bei ungünstiger Witterung für Rollstuhlfahrer sicher befahrbar sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch den Erschließungsträger. Der Ausbauplan wurde den Anliegern zugestellt und lag im Zeitraum vom 8. bis 22. Februar 2021 öffentlich aus.
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- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07.098 -Heimshof Ost-Zur Vorlage · 0211/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0211/21 die Benennung von Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07.098 – Heimshof Ost – beantragten. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist eine Vergabe von Straßennamen erforderlich.
Der Vorschlag sieht die Benennung der Straßen als „Heinrich-Wiese-Straße“ und „Helmut-Simshäuser-Straße“ vor. Diese Namensvorschläge wurden in Absprache mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen die Benennung erhoben hat.
Die vorgeschlagenen Namen beziehen sich auf Personen mit lokalpolitischem und gesellschaftlichem Hintergrund. Die erste Benennung ehrt einen ehemaligen Ratsmitarbeiter der Stadt Hamm und ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Heessen, der zudem in verschiedenen Gremien der Wirtschaft und der Kirche tätig war. Die zweite Benennung bezieht sich auf einen ehemaligen Bürgermeister der Stadt Heessen sowie auf ein Mitglied der Stadtverwaltung und der lokalen Gewerkschaft, der sich unter anderem im Bereich der Stadtentwicklung und der Energieversorgung engagierte.
Der Beschluss der Straßenbenennung steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Hauptausschuss. Aufgrund der Corona-Pandemie entfielen die Sitzungen der Fachausschüsse in der März-Sitzungsrunde.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Straßenbenennung Zufahrt ModellflugplatzZur Vorlage · 0219/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0219/21_VL einen Beschlussvorschlag zur Benennung der Zuwegung zum Modellflugclub Immelmann e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Benennung des etwa 650 Meter langen Wirtschaftsweges als „Am Grünken“ festzulegen.
Der Hintergrund des Antrags ist ein Anliegen des Vereins aus dem Januar 2020. Die Verwaltung führt an, dass die Auffindbarkeit des Clubgeländes derzeit schwierig sei, was insbesondere bei überregionalen Veranstaltungen zu Problemen bei der Anfahrt führe. Eine offizielle Straßennamenvergabe soll die Orientierung für Besucher sowie für Sicherheits- und Ordnungsdienste, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, verbessern.
Die Stadt Hamm ist Eigentümerin der betreffenden Zufahrt. Neben dem Modellflugclub dient der Weg als Zugang zu einer Windkraftanlage sowie zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der einzige Anlieger ist der genannte Verein. Der Eigentümer des an den Verein verpachteten Grundstücks wurde im Rahmen des Verfahrens angehört. Er hat keine Einwände gegen eine Benennung erhoben, bevorzugt jedoch einen neutralen Namen ohne direkten Bezug zum Verein. Als Name wird die bestehende Gewannenbezeichnung „Am Grünken“ vorgeschlagen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Seniorengerechter Fitnessparcours Piebrockskamp – BaubeschlussZur Vorlage · 0234/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0234/21 den Plan für die Errichtung eines seniorengerechten Fitnessparcours am Piebrockskamp vor. Das Projekt befindet sich im Stadium des Baubeschlusses II. Die geplante Anlage soll südlich der Sachsenhalle im Stadtbezirk Heessen entstehen. Die Fläche wurde als geeignet eingestuft, da sie bereits durch bestehende Sportangebote wie Bolz- und Basketballplätze genutzt wird und durch die Nähe zur Sachsenhalle über eine vorhandene Infrastruktur, einschließlich Parkplätzen und sanitärer Anlagen, verfügt.
Der geplante Parcours soll kreisförmig an einen bestehenden Fußweg angeschlossen werden, wobei der Zugang barrierefrei gestaltet ist. Geplant ist die Installation von fünf verschiedenen Geräten, die darauf ausgelegt sind, unterschiedliche Muskelgruppen, die Koordination sowie die Ausdauer zu trainieren. Die Wege- und Platzflächen sollen eine wassergebundene Wegedecke erhalten, ergänzt durch die Pflanzung von klimaresilienten Bäumen zur Beschattung. Die Gestaltung und Lage wurden vorab mit Vertretern der Bezirksvertretung, einer lokalen Senioren-Sportgruppe sowie einem Fitnesstrainer abgestimmt.
Die Umsetzung des Vorhabens ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. die entsprechenden Mittel freigibt. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 34.900 Euro, wobei die Mittel aus dem Haushalt für Neuanschaffungen von Park- und Gartenanlagen bereitstehen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Hauptausschusses.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 08.03.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Verschiedenes