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Beschlussvorlage

Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022

0294/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hauptausschuss hat die Bedarfsfeststellung der Angebote in der frühkindlichen Bildung für das Kindergartenjahr 2021/2022 beschlossen. Dieser Beschluss dient der Sicherstellung der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage für die Feststellung bildet die örtliche Jugendhilfeplanung gemäß den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes.

Die Vorlage legt dar, dass eine rechtsverbindliche Beantragung der jährlichen Betriebskosten beim Land bis zum 15. März eines Kalenderjahres erfolgen muss. Hierfür ist ein formeller Beschluss des zuständigen Fachausschusses notwendig, der detaillierte Angaben zur Anzahl der Plätze, zu Gruppenformen, Betreuungszeiten sowie zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen enthalten muss.

Der Beschluss umfasst zudem etwaige Veränderungen im Angebot, die bis zur rechtsverbindlichen Meldung an das Land eintreten können. Dies ist notwendig, da im Vergabeverfahren für Kita-Plätze bis Anfang März durch Nachrückverfahren oder Mehrfachzusagen Anpassungen bei der Anzahl der Plätze oder der Betreuungszeiten entstehen können. Auch spätere Anerkennungen bei der Anzahl der Kinder mit Behinderungen sind in der Bedarfsfeststellung berücksichtigt. Strategische Weiterentwicklungen der frühkindlichen Bildung oder aktuelle Handlungsfelder sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses, sondern werden in separaten Berichten behandelt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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