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Beschlussvorlage

Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. Ergänzung

0266/21_VL 20.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.

Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.

Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.

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