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Beschlussvorlage

Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021.

0271/21_VL 23.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0271/21 die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 10.200,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende.

Der Trägerverein bewirtschaftet das Gebäude des Kulturbahnhofs derzeit eigenständig, während der langfristige Erwerb der Immobilie durch die Stadt Hamm in Planung ist. Der Verein erwirtschaftet seine jährlichen Betriebskosten durch Einnahmen und beantragt zu Beginn eines jeden Jahres eine Förderung durch die Stadt. Der vorliegende Wirtschaftsplan für 2021 beziffert die Einnahmen inklusive des städtischen Zuschusses auf 42.320,00 Euro bei kalkulierten Ausgaben von 42.600,00 Euro. Zusätzlich fließen jährliche Nutzungsentgelte für kommunale Veranstaltungen in Höhe von 18.000,00 Euro an den Verein.

Die Verwaltung begründet den Zuschuss mit der Sicherung des Betriebs und der Existenz der Spielstätte, die als Hauptort des Helios-Theaters Hamm dient. Die Förderung ist in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Budgetplanung des zuständigen Fachamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß der Gemeindeordnung sind erfüllt.

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