Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Bestellung von zwei Schriftführerinnen
- 3.Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
- 4.Beschlüsse
- 4.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2025
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-SchöpfwerkZur Vorlage · BV-209/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-Schöpfwerk. Das Sielbauwerk an der Mündung der Geithe in die Ahse dient dazu, bei Hochwasserständen in der Ahse den Rückstau zu verhindern und das Hinterland vor Überschwemmungen zu schützen. Da der dort eingesetzte Plattenschieber Undichtigkeiten aufweist, ist eine technische Überprüfung des Bauwerks erforderlich.
Für die geplante Zustandsbewertung muss das Bauwerk trockengelegt werden. Hierzu ist die Anfertigung und der Einbau von passgenauen Dammbalken notwendig. Während der Trockenlegung wird das Wasser der Geithe über das Schöpfwerk in die Ahse gepumpt. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 170.000 Euro, wobei 50.000 Euro im Jahr 2025 und 120.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzes zeitnah sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Beschluss der vorbereitenden Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung über die Ergebnisse der Zustandsbewertung berichten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: KUBUS/Südstraße: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-214/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungen für das Jugendzentrum KUBUS an der Südstraße genehmigen. Die Ausschreibung umfasst alle Leistungsphasen mit einem stufenweisen Abruf bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI. Ziel ist es, die notwendige Planung inklusive einer Kostenberechnung vorzulegen, um einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2026 stellen zu können.
Die Sanierung des Gebäudes umfasst insbesondere die energetische Ertüchtigung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme zur Qualifizierung des Standorts wurde bereits im ISEK Innenstadt 2030 identifiziert.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Notwendigkeit, die Planungsleistungen kurzfristig zu beauftragen, um die Fristen für den Förderantrag einzuhalten. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, könnte eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu spät erfolgen, was Nachteile für die Stadt zur Folge haben könnte. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Jugendzentrum Casino: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-215/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen für das Jugendzentrum Casino genehmigen. Die Vorlage sieht vor, die Planungen über alle Leistungsphasen auszuschreiben, wobei die Beauftragung zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 erfolgen soll. Dies ist notwendig, um die Förderanträge im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen zu konkretisieren.
Die Sanierung des Jugend- und Stadtteilzentrums Casino ist Teil der Maßnahmen zur Städtebauförderung von Land und Bund. Um die Höhe der Fördermittel festlegen zu können, müssen Planungen bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer Kostenberechnung vorliegen. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 330.000 Euro veranschlagt. Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Fristen für die Stellung der Förderanträge. Da die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung sichergestellt werden, dass die Fristen zur Sicherung der Mittel eingehalten werden können. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof Hamm Westausgang im Rahmen der BikeandRide OffensiveZur Vorlage · BV-222/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Westausgang des Hauptbahnhofs Hamm genehmigen. Das Vorhaben ist Bestandteil der BikeandRide-Offensive und dient der Bereitstellung gesicherter Abstellmöglichkeiten im Rahmen des Masterplans Mobilität. Die Nutzung der Fläche am Westausgang wurde in Abstimmung mit der Deutschen Bahn bereits freigegeben.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative durch die ZUG gGmbH in Höhe von 165.867 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 71.233 Euro und wird aus vorhandenen Stellplatzablösemitteln gedeckt. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben werden auf 237.100 Euro geschätzt. Um eine einheitliche Gestaltung der Anlagen zu gewährleisten und wirtschaftliche Vorteile zu nutzen, soll die Ausstattung über das Rahmenprogramm der Deutschen Bahn AG beschafft werden. Die spätere Wartung und Beaufsichtigung der Anlagen wird durch die Radstation Hamm durchgeführt.
Die beantragte Dringlichkeit ergibt sich aus den Vorgaben des Zuwendungsbescheids, wonach das Projekt bis zum 30. Juni 2026 begonnen werden muss. Um Lieferzeiten sowie die rechtzeitige Vergabe von Tiefbauarbeiten sicherzustellen, ist eine Entscheidung vor der nächsten regulären Sitzung des Ausschusses im Dezember erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.6Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit und des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten sowie für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im StadtgebietZur Vorlage · BV-226/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität plant die Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten Innenstadt, Weststadt, Pelkum / Wiescherhöfen und Werries. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Informationsangebote und die Bürgerbeteiligung auch für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im Stadtgebiet fortzusetzen. Hierbei soll die Verwaltung zudem berechtigt werden, bei Bedarf externe Dienstleistungsunternehmen mit der Umsetzung zu beauftragen.
Die Maßnahmen umfassen sowohl analoge als auch digitale Instrumente, wie etwa Broschüren, Plakate, Informationsveranstaltungen sowie den Internetauftritt „hamm.de/hamm-besser-bauen“. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Prozesse der Stadtentwicklung und die Abläparte auf Baustellen transparent zu erläutern und die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Informationen zu Umleitungen, Kostenrahmen und Bauzeiten sollen so zugänglich gemacht werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf geplante Auszahlungen von insgesamt 200.000 Euro, wobei jeweils 100.000 Euro pro Jahr vorgesehen sind. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro über den Zweijahreszeitraum ergibt. Die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit in den Stadterneuerungsgebieten basiert unter anderem auf Fördermitteln von Bund und Land.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.73. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt HammZur Vorlage · BV-370/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll die dritte Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – ein Planungsbüro mit der Durchführung der erforderlichen Planungs- und Beteiligungsschritte beauftragt. Für die Erstellung der gutachterlichen Untersuchungen werden Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro brutto veranschlagt. Die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS übernimmt dabei die Hälfte der Kosten in Höhe von 35.000 Euro brutto.
Die Notwendigkeit einer Aktualisierung ergibt sich aus veralteten Datengrundlagen zu Einwohnerzahlen, Einzelhandelsbestand und Kaufkraft sowie aus neuen städtebaulichen Entwicklungen. So soll beispielsweise die Nahversorgung im Zusammenhang mit geplanten Wohnbauprojekten wie dem Tarnowitzer Bogen in Bockum-Hövel überprüft werden. Zudem sollen die Auswirkungen der Digitalisierung und des Online-Handels auf den stationären Einzelhandel sowie aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Zentrensystematik der Stadt – von Hauptzentren bis hin zu Grundversorgungsstandorten – an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und eine gleichwertige Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Empfehlungen
- 5.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.167 - Eventzentrum am Schildkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-183/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.167 für ein Eventzentrum am Schildkamp beschließen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücksflächen des ehemaligen Betriebsgebäudes der Stadtwerke Hamm in der Schildkamp 3. Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung, einen Teil der bestehenden Lagerhalle als Mehrzweckhalle für Veranstaltungen wie Kongresse, Messen oder private Feiern mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen umzunutzen. Die übrigen Flächen sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.
Da das geltende Planungsrecht die Nutzung als Vergnügungsstätte in diesem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässt, soll durch den neuen Bebauungsplan die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist eine verträgliche Einordnung in das angrenzende Wohngebiet an der Hohenzollernstraße sowie ein entsprechender Stellplatznachweis vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung und weitere Ergänzung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlagennummer 1153/23 und Änderungen gemäß Vorlagen-Nrn. BV-26/25 und BV-125/25 hier: zusätzlicher Ausbau eines östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges und dahingehende Anpassung des Ausbau- und SperrzeitraumsZur Vorlage · BV-204/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Straßensanierungsprogramms gebeten. Konkret geht es um den zusätzlichen Ausbau eines gemeinsamen östlichen Geh- und Radweges zwischen der Hafenstraße und der Kanalbrücke im Rahmen der Baumaßnahme „Straßensanierung Radbodstraße“.
Aufgrund technischer Planungen ist ein Ausbau des Weges ohne Schutzplanke nun möglich. Die Umsetzung soll im Sommer 2026 erfolgen, wodurch sich die Sperrzeit der Radbodstraße von sechs auf voraussichtlich zehn Wochen verlängert. Durch die Einbeziehung der Sommerferien in den Zeitraum der Vollsperrung sollen eine spätere erneute Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene zusätzliche Kosten vermieden werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2026 belaufen sich auf zusätzliche Ausgaben in Höhe von 182.600 Euro. Die Gesamtkosten der gesamten Maßnahme werden auf circa 2.047.600 Euro beziffert, wobei ein Großteil der Kosten durch Zuwendungen aus dem kommunalen Straßenbau gedeckt werden soll.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Frist für den aktualisierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg, die am 30. September 2025 endet. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst im Dezember stattfindet, ist ein vorab gefasster Beschluss notwendig, um die rechtzeitige Einreichung und damit die Sicherstellung der Fördermittel zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.3Ausbauplan S08/25 Stadthausstraße – Ergänzung zur BV 406/21 „Ausbauplan S13/21 – Museumsstraße und Stadthausstraße“Zur Vorlage · BV-207/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S08/25 für die Stadthausstraße wird zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage ergänzt den bereits 2021 beschlossenen Plan für die Museums- und Stadthausstraße und sieht eine Umgestaltung der Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone bzw. Fußgängerzone vor.
Die Planung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst. Zur Erhöhung der Sicherheit bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz sollen fünf Hochsicherheitspoller installiert werden, von denen zwei hydraulisch versenkbar sind. Um die technische Kompatibilität mit der bestehenden Anlage in der Museumstraße sowie eine einheitliche Wartung zu gewährleisten, wird von einer produktneutralen Ausschreibung abgewichen.
Im Bereich der Stellplätze wird die Planung auf Wunsch von Anliegern und Besuchern verändert: Statt Kurzzeitparkplätzen sollen zwei Behindertenparkplätze bereitgestellt werden, wobei ein Platz auf den Hans-Böckler-Platz verlegt wird. Diese Anpassung ermöglicht zudem den Erhalt eines bestehenden Baumes an der Ecke zur Brüderstraße. Ergänzend sieht das Vorhaben neue Pflanzungen von Hain- und Hopfenbuchen sowie optimierte Beleuchtungsstandorte vor, um die Klimaanpassung und die Ausleuchtung des Straßenraums zu fördern. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 480.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.4Theodor-Heuss-Schule, Sanierung des Verwaltungstraktes, der alten OGS, der Aula, des WC-Traktes und der Turnhalle inkl. Umkleiden.Zur Vorlage · BV-223/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-223/25 sieht eine umfassende Sanierung der Theodor-Heuss-Schule vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Verwaltungstrakt, die ehemalige Offene Ganztagsschule, die Aula, den Sanitärbereich sowie die Turnhalle inklusive der Umkleideräume und der Außenanlagen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planungsleistungen erfolgen, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung steht.
Die investiven Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 4.549.000 Euro, die vollständig durch den städtischen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die konsumtiven Gesamtkosten werden auf 380.000 Euro beziffert. Der zeitliche Ablauf der Auszahlungen ist auf die Jahre 202<0xC2>6 bis 2028 verteilt, wobei die höchsten Investitionssummen im Jahr 2027 anfallen. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Ende 2028 vorgesehen.
Durch die Maßnahmen entstehen jährliche Fremdkapitalkosten in Höhe von 68.085 Euro, welche die Ergebnisrechnung des Stadtrechnungsamtes 65 beeinflussen. Die konsumtiven Aufwendungen werden im jeweiligen Entstehungsjahr in den Ergebnisrechnungen der Stadtrechnungsämter 40 und 65 ausgewiesen. Das Beratungsverfahren durchläuft die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 über die Vorlage entscheidet. Federführend für das Vorhaben ist das Immobilienmanagement.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.5Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-224/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Pelkumer Kirchplatz entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-224/25 sieht die Unterschutzstellung des Gebiets „Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz“ gemäß § 10 DSchG NRW vor. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 10.742 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene Grundstücke, darunter die Liegenschaften am Pelkumer Kirchplatz 1 bis 14, an der Kamener Straße 187 und 189 sowie am Kirchgraben 9.
Die Satzung zielt darauf ab, das historische Ensemble zu erhalten. Dies umfasst die St.-Jakobus-Kirche, die verbliebene Kirchringbebauung, den historischen Straßenverlauf sowie die Grünflächen des Kirchplatzes. Der Schutzbereich soll die kleinteilige Struktur, die Gebäudeformen und das äußere Erscheinungsbild der Fachwerkhäuser sowie die Kubaturen der Bauten sichern. Neben bereits als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäuden sollen auch weitere Bestandteile des Gebiets in den Schutzbereich einbezogen werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Gremien für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, bevor eine Entscheidung im Rat ansteht.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-229/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-229/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark beantragt. Nachdem die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Maßnahme bereits mit geschätzten Kosten von 300.000 Euro beschlossen hatte, ergab sich aus einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot über 490.000 Euro brutto. Die Differenz resultiert primär aus gestiegenen Aufwendungen für Energie und Personal sowie dem Fachkräftemlag.
Um die Durchführung der Arbeiten noch vor den Feierlichkeiten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm zu gewährleisten, wird die Übernahme der Kostensteigerung in Höhe von 190.000 Euro vorgeschlagen. Eine erneute Ausschreibung würde laut Vorlage etwa drei Monate in Anspruch nehmen und die Umsetzung in das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2026 verschieben. Die zusätzlichen Mittel sind im Budget des Dezernats Wohnen und Mobilität vorgesehen.
Der Beschluss zur Dringlichkeitsentscheidung soll eine weitere Verzögerung der Maßnahme verhindern, da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erst am 20. November 2025 stattfindet. Neben den finanziellen Aspekten wird auf die ökologische Bedeutung hingewiesen: Die Entschlammung soll die Wasserqualität der Gräfte verbessern und als Rückzugsraum für Fische dienen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.7Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-231/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die Offenlegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee in Hamm beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 29.710 m². Dieser Bereich umfasst 14 Gebäude aus der Zeit zwischen 1922 und 1925 sowie die dazugehörigen Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung setzt sich aus rund 65,4 % Wohnflächen, 9,8 % Verkehrsflächen und 24,8 % öffentlichen Grünflächen zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Entwurf der Denkmalbereichssatzung vom Juni 2025 inklusive der Begründung und des Gutachtens des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Während das Polizeipräsidium Hamm keine inhaltlichen Bedenken äußerte, wies die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf die Notwendigkeit der Betriebssicherheit ihrer Anlagen hin, was von der Unteren Denkmalbehörde als nicht beeinträchtigt bewertet wurde. Die IHK zu Dortmund regte eine Berücksichtigung energetischer Anforderungen an. Weitere beteiligte Stellen wie der Lippeverband, das Rechtsamt, das Umweltamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv, die Bauverwaltung, die Stadtplanung sowie die Bauordnung äußerten keine Einwände.
Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte im Dezember 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht festgestellt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.8Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-235/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.9Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-248/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-248/25 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.169 „An der Lilienstraße“ beantragt. Das etwa 4.700 m² große Plangebiet in der Gemarkung Hamm soll von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Ziel ist die Errichtung einer Wohnanlage, die aus zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss bestehen soll. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke sowie unterschiedliche Lösungen und Auswirkungen informiert werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Anwendung der Instrumente des sogenannten „Bauturbos“ zur beschleunigten Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anwendungsvoraussetzungen noch zu klären sind. Dabei sollen auch die Interessen der Öffentlichkeit und privater Akteure sowie klimarelevante Aspekte, wie etwa Begrünungsvorgaben zur Vermeidung von Hitzeinseln, berücksichtigt werden. Das geplante Planverfahren soll anlaufen, während die Prüfung der neuen Instrumentarien parallel zur Vorbereitung des Verfahrens erfolgt. Der Beratungsablauf sieht Sitzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 2. Dezember 2025 vor. Im Anschluss werden der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 und der Rat am 9. Dezember 2025 beraten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.102. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-253/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Das etwa 7.160 m² große Plangebiet soll die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglichen und eine etwa 12 Meter breite öffentliche Verbindung für Fuß- und Radverkehr sichern. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Einbindung in die bestehenden Wohnstrukturen und den angrenzenden Grünzug, wobei die Parkanlage im bestehenden Bebauungsplan erhalten bleibt.
Im Rahmen der Vorlage sollen die Ergebnisse der Beteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Stellungnahmen verschiedener Träger, darunter die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm, die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie die Untere Immissionsschutzbehörde, zur Kenntnis genommen werden. Zudem ist die Berücksichtigung der öffentlichen Stellungnahme vorgesehen. Für Neubauten werden Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünungen, eine Photovoltaik-Pflicht auf Schrägdächern und ein Verbot von Schottergärten festgesetzt.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur zweiten Änderung nebst Begründung vom 1. Oktober 2025 beschließen. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 25. November 2025, in den zuständigen Ausschüssen Anfang Dezember 2025 sowie im Rat am 9. Dezember 2025 vor. Durch die Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Im Geltungsbereich treten die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 02.017 und Nr. 02.011 – Lisenkamp im überlagerten Bereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.11Bebauungsplan Nr. 05.084 – Quartier St. Bonifatius – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-254/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-254/25 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.084 für das Quartier St. Bonifatius beantragt. Das etwa 2,1 Hektar große Plangebiet in Hamm-Herringen umfasst verschiedene Flurstücke und soll städtebaulich neu geordnet werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für eine Kindertagesstätte, barrierefreiem Wohnraum sowie Räumen für die Gemeindearbeit. Zudem wird die Entwicklung weiterer Wohn- oder Pflegenutzungen angestrebt.
Im Rahmen der inhaltlichen Neugestaltung soll das bisherige Planungsrecht der Gemeinbedarfsfläche für das katholische Gemeindezentrum geändert werden. Während Teile der Flächen für die Kita und Gemeinderäume der katholischen Pfarrgemeinde erhalten bleiben, ist eine Umwidmung großer Flächen für den Wohnbau und soziale Nutzungen durch private Investoren vorgesehen. Hierbei wird die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes geprüft. Zudem sieht die Planung die Untersuchung von Klimaschutzmaßnahmen vor, darunter die Pflicht zur Dachbegrünung und Photovoltaik sowie ein Verbot von Schottergärten.
Die Verwaltung prüft zudem die Anwendung beschleunigter Instrumente des Baugesetzbuches, des sogenannten „Bauturbo“, um das Planverfahren zeitnah einzuleiten. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Der Beratungsprozess umfasst den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, die Bezirksvertretung Hamm-Herringen, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie den Rat. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.12Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-264/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-264/25 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das Quartier St. Michael beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Braam-Ostwewmar umfasst etwa 1,6 Hektar und beinhaltet Flächen des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie Teile von Grün- und Verkehrsflächen. Ziel der städtebaulichen Neuordnung ist die Entwicklung von Wohnflächen, etwa für stationäre Pflege oder Seniorenwohnen, sowie der Neubau einer Kindertagesstätte.
Parallel dazu ist eine inhaltliche Neugestaltung des Bebauungsplans Nr. 02.061 vorgesehen. Hierbei soll das Planungsrecht so angepasst werden, dass neben den Flächen für die Kita und das Gemeindehaus auch Wohnbau und soziale Nutzungen durch private Investoren möglich werden. Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets wird dabei geprüft. Zudem sieht die Planung die Untersuchung von Klimaschutzmaßnahmen vor, darunter die Pflicht zur Dachbegrünung und Photovoltaik sowie ein Verbot von Schottergärten.
Die Verwaltung soll prüfen, ob die Umsetzung durch Instrumente des sogenannten „Bauturbo“ beschleunigt werden kann. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen. Die Beratung der Vorlage ist in den Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor der Rat im Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Standort Ökozentrum Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-288/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen beabsichtigt, eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Standort Ökozentrum Hamm-Heessen zu treffen. Die geplante Anlage auf dem Gelände der Alfred-Fischer-Halle soll Platz für 20 Fahrräder bieten und ist Teil des Masterplans Mobilität. Ziel ist es, die Infrastruktur für Radfahrer entlang der Hauptroute Hamm-Heessen zu verbessern.
Die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung ergibt sich aus der Aussicht auf Fördermittel durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität. Da ein Bewilligungsbescheid bis zum 31. Dezember 2025 erwartet wird, müssen zeitnah die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen werden, um die Baureife für die Vergabe der Tiefbauarbeiten zu erreichen.
Finanziell sieht die Vorlage Auszahlungen in Höhe von 80.000 Euro vor. Während ein Teil durch Einzahlungen gedeckt wird, soll der städtische Eigenanteil von 40.000 Euro aus vorhandenen Stellplatzablösemitteln finanziert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.14Deutschland-Ticket: 1. Fortführung ab 2026 2. Unbefristete Verlängerung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-310/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Anwendung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich unbefristet fortzuführen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen ausreichen. Im Rahmen dieser Regelung soll auch die „Allgemeine Vorschrift“, welche das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen festlegt, unbefristig verlängert werden. Zudem sollen die Vorgaben zur Tarifanwendung des Deutschlandtickets in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden.
Die Finanzierung der Ausgleichszahlungen soll vollständig durch Bundes- und Landesmittel erfolgen, sodass keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm erforderlich ist. Sollten die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, oder sollte das Deutschlandticket nicht mehr Bestandteil des WestfalenTarifs sein, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um finanzielle Belastungen für die Stadt und die Verkehrsunternehmen abzuwenden. Die unbefristete Verlängerung der Vorschrift soll die Planungssicherheit für Fahrgäste sowie Verkehrsunternehmen erhöhen und den administrativen Aufwand minimieren.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.15Vergabe externer Ingenieurleistungen zu Fachplanungen für den Neu-/Ausbau der K 35n und Rathenaustraße, KostensteigerungenZur Vorlage · BV-356/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Mittel für externe Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau der K 35n sowie der Rathenaustraße zu erweitern. In der Beschlussvorlage BV-356/25 wird die Übernahme zusätzlicher Kosten beantragt, da bei der ursprünglichen Honorarberechnung weitere Leistungen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Eigenanteil von 650.000 Euro für Aufgaben wie Straßenentwurf und Gutachten entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von etwa 750.000 Euro. Diese resultieren primär aus der Brückenplanung sowie der örtlichen Bauüberwachung. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen für die externen Vergaben auf circa 1,4 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2030. Für den Zeitraum von 2026 und 2027 sind jeweils 150.000 Euro für Umweltuntersuchungen, Baugrundgutachten und Brückenplanung vorgesehen, während im Jahr 2028 ein Betrag von 100.000 Euro für die Brückenplanung veranschlagt ist. Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung belaufen sich im Jahr 2029 auf 150.000 Euro und im Jahr 2030 auf 200.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.161. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · BV-360/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.
Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.
Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.17Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 1044/23, Fahrbahnerneuerung Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und KarwinkelstraßeZur Vorlage · BV-365/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel berät über eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Baumaßnahmenpaket zur Fahrbahnerneuerung in der Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und Karwinkelstraße. Hintergrund der Vorlage ist eine aktualisierte Kostenermittlung für die Arbeiten in der Kampstraße sowie in Teilen der Wormhaidestraße und des Bereichs Am Frienbusch.
Die Kostensteigerungen resultieren laut dem Tiefbau- und Grünflächenamt aus Preissteigerungen im Baubereich, einem erhöhten Ausführungsaufwand sowie neuen Erkenntnissen über die Untergrundverhältnisse. Zudem ist aufgrund neuer Erkenntnisse eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung erforderlich. Während für die Karwinkelstraße bereits Mittel in Höhe von 225.000 Euro bereitstehen, sollen mögliche Einsparungen dort zur Deckung des Mehrbedarfs in der Kampstraße verwendet werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich nach der neuen Kalkulation auf 727.000 Euro, was einen Anstieg gegenüber dem ursprünglichen Beschluss von 525.000 Euro bedeutet. Für die Umsetzung sind zusätzliche Mittel in Höhe von 202.000 Euro vorgesehen, wobei ein Teil durch Beiträge Dritter nach dem Kommunalabgabengesetz finanziert wird. Die Maßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Lippeverband Stadtentwässerung Hamm und der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Eine Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, sodass die Umsetzung ab dem Frühjahr 2026 geplant ist.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.18Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 13/25, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung NeptunstraßeZur Vorlage · BV-369/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beantragt eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Bauvorhaben zur Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Neptunstraße. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzung mit dem Lippeverband Stadtentwässerung Hamm sowie der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.
Aufgrund einer aktualisierten Kostenermittlung wird ein höherer Mittelbedarf für das Projekt ausgewiesen. Als Gründe für die Kostensteigerung werden ein erhöhter Ausführungsaufwand sowie zusätzliche Kosten durch die Beschaffenheit des vorhandenen Oberbaus angeführt, da die Untergrundverhältnisse zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses lediglich geschätzt werden konnten. Zudem erfordern neue Erkenntnisse zur Kampfmittelbeseitigung eine baubegleitende Überwachung während der Bauphase.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich nach der neuen Kalkulation auf 620.000 Euro, während zuvor ein Betrag von 440.000 Euro beschlossen worden war. Damit sind zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro erforderlich, deren Auszahlung für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil an diesen Mehrkosten beträgt 36.000 Euro, da eine Erstattung in Höhe von 144.000 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet wird. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.19Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen Taxen zum 01.01.2026Zur Vorlage · BV-382/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-382/25 des Rechtsamtes befasst sich mit der geplanten Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen zum 1. Januar 2026. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die steigenden Betriebskosten für Kraftstoff, Energie, Versicherungen, Wartung und Personal als Grundlage angeführt werden. In einer internen Umfrage sprachen sich 22 Unternehmen für die Erhöhung aus, während drei Unternehmen dagegen stimmten. Der Verband des privaten und gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW V.S.P.V. e.V. empfahl eine Anpassung um 14,7 %.
Nach einem Erörterungstermin mit zwölf Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern am 13. November 2025 wird eine moderate Tarifanpassung vorgeschlagen, die von der ursprünglichen Beantragung abweicht. Der Grundpreis soll tagsüber von 3,50 € auf 4,50 € und nachts von 4,00 € auf 5,00 € steigen. Der Kilometerpreis wird sowohl tagsüber als auch nachts von 2,50 € auf 2,80 € angehoben. Die Wartezeitgebühr soll von 40,00 € auf 45,00 € steigen, ergänzt durch einen neuen Großraumzuschlag in Höhe von 5,00 €.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf den Anstieg des Verbraucherpreisindex von 110,2 im Jahr 2022 auf etwa 121,8 Mitte 2025 sowie auf die seit drei Jahren unveränderten Bustarife der Stadtwerke Hamm. Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Rechtsverordnung gemäß der vorliegenden Anlage. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 2. Dezember 2025, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 sowie den Rat am 9. Dezember 2025 vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe, einschließlich der Asphaltierung des Weges der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe (Haus-Nr. 50), hier: Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz, sowie Errichtung einer BeleuchtungsanlageZur Vorlage · MI-26/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-26/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes informiert über den Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe sowie die Asphaltierung der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land sowie durch Bundesmittel finanziert. Im Zuge des Ausbaus sollen zwei Lichteinheiten im Rahmen des Projekts „50 Helle Plätze“ installiert werden, wobei die Umsetzung zeitlich mit den Arbeiten der Stadtwerke abgestimmt ist.
Da das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, sind Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz vorgesehen. Entlang des neuen Weges sollen vier mittelgroße Winterlindenträume gepflanzt werden; weitere Kompensationsmaßnahmen erfolgen am Dunantweg. Aufgrund der notwendigen Baugrube für die Brückenfundamente und zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht muss eine Esche im Bereich der Brücke gefällt werden, da deren Standfestigkeit durch die baulichen Maßnahmen beeinträchtigt würde. Als Ersatzpflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode eine klimaresiliente Winterlinde vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.2Strukturreform der Zuständigkeiten im ÖPNV: 1. Bildung einer zentralen Organisation für den Schienennahverkehr (Schiene.NRW) 2. Neustrukturierung der regionalen Zweckverbände NWL und ZRLZur Vorlage · MI-27/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm informiert über eine geplante Strukturreform der Zuständigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr, die auf einer Novelle des Gesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG-NRW) basiert. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Planung, Bestellung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in der neuen Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ zu zentralisieren. Damit einhergehend verlieren die regionalen Zweckverbände NWL und ZRL ihre bisherigen Aufgaben im Schienenbereich. Die Verbände sollen künftig als Koordinierungsebene für Aufgaben wie die Tarifentwicklung und Digitalisierung bestehen bleiben, wobei eine Weiterleitung von Mitteln an die Mitgliedskommunen laut dem Entwurf nicht mehr möglich sein soll.
Die Reform beeinflusst zudem die Ausrichtung der regionalen Verbände. Während der NWL ein neues Aufgabenprofil im Bereich der regionalen Mobilität entwickelt, prüft der ZRL eine mögliche Umwandlung in eine Servicegesellschaft in Form einer GmbH. Im Rahmen dieser Neuerung werden Fragen zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenverkehrs sowie zum Erhalt der kommunalen Einflussmöglichkeiten thematisiert. Insbesondere die potenzielle finanzielle Belastung der Kommunen und die fehlende zusätzliche Landesförderung sind Bestandteile der aktuellen Diskussion. Die Verwaltung wird die Prozesse auf Landes- und Regionalebene begleiten und die zuständigen Gremien der Stadt Hamm über die weiteren Entwicklungen informieren.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.3Umsetzung der BauGB-Änderung vom 27.10.2025 „Bauturbo“Zur Vorlage · MI-31/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umsetzung der am 27. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor, die als Maßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dient. Das Gesetz zielt darauf ab, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch vereinfachte planungsrechtliche Vorschriften zu beheben. Die Neuregelungen ermöglichen Befreiungen von bisherigen Bebauungsplänen und der Umgebung, was Auswirkungen auf die künftige städtebauliche Entwicklung haben kann.
Da durch die Änderung bundesrechtliche Leitlinien reduziert wurden, muss die Kommune eigene Rahmenbedingungen festlegen, um eine geordnete Stadtentwicklung sowie die Gleichbehandlung von Investoren sicherzustellen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Umsetzung in Hamm, der in der ersten Sitzungsrunde des kommenden Jahres dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll. Um die Kosten für Investoren zu minimieren, wird vorgeschlagen, notwendige Klärungen bereits im Rahmen von Bauvorbescheiden einzuholen. Dabei gilt es auch, die sogenannte Zustimmungsfiktion zu berücksichtigen, nach der eine Zustimmung nach drei Monaten als erteilt gilt.
Die Anwendung der neuen Instrumente soll zunächst anhand von drei aktuellen baulichen Entwicklungen erprobt werden: dem Quartier St. Michael, dem Quartier St. Bonifatius sowie der Entwicklung An der Lilienstraße. Parallel dazu wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Mündliche Berichte
- 7.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 7.2Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 8.Verschiedenes