Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Bestellung von zwei Schriftführerinnen
- 3.Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
- 4.Beschlüsse
- 4.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2025
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-SchöpfwerkZur Vorlage · BV-209/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-Schöpfwerk. Das Sielbauwerk an der Mündung der Geithe in die Ahse dient dazu, bei Hochwasserständen in der Ahse den Rückstau zu verhindern und das Hinterland vor Überschwemmungen zu schützen. Da der dort eingesetzte Plattenschieber Undichtigkeiten aufweist, ist eine technische Überprüfung des Bauwerks erforderlich.
Für die geplante Zustandsbewertung muss das Bauwerk trockengelegt werden. Hierzu ist die Anfertigung und der Einbau von passgenauen Dammbalken notwendig. Während der Trockenlegung wird das Wasser der Geithe über das Schöpfwerk in die Ahse gepumpt. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 170.000 Euro, wobei 50.000 Euro im Jahr 2025 und 120.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzes zeitnah sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Beschluss der vorbereitenden Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung über die Ergebnisse der Zustandsbewertung berichten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: KUBUS/Südstraße: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-214/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungen für das Jugendzentrum KUBUS an der Südstraße genehmigen. Die Ausschreibung umfasst alle Leistungsphasen mit einem stufenweisen Abruf bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI. Ziel ist es, die notwendige Planung inklusive einer Kostenberechnung vorzulegen, um einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2026 stellen zu können.
Die Sanierung des Gebäudes umfasst insbesondere die energetische Ertüchtigung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme zur Qualifizierung des Standorts wurde bereits im ISEK Innenstadt 2030 identifiziert.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Notwendigkeit, die Planungsleistungen kurzfristig zu beauftragen, um die Fristen für den Förderantrag einzuhalten. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, könnte eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu spät erfolgen, was Nachteile für die Stadt zur Folge haben könnte. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Jugendzentrum Casino: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-215/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen für das Jugendzentrum Casino genehmigen. Die Vorlage sieht vor, die Planungen über alle Leistungsphasen auszuschreiben, wobei die Beauftragung zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 erfolgen soll. Dies ist notwendig, um die Förderanträge im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen zu konkretisieren.
Die Sanierung des Jugend- und Stadtteilzentrums Casino ist Teil der Maßnahmen zur Städtebauförderung von Land und Bund. Um die Höhe der Fördermittel festlegen zu können, müssen Planungen bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer Kostenberechnung vorliegen. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 330.000 Euro veranschlagt. Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Fristen für die Stellung der Förderanträge. Da die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung sichergestellt werden, dass die Fristen zur Sicherung der Mittel eingehalten werden können. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof Hamm Westausgang im Rahmen der BikeandRide OffensiveZur Vorlage · BV-222/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Westausgang des Hauptbahnhofs Hamm genehmigen. Das Vorhaben ist Bestandteil der BikeandRide-Offensive und dient der Bereitstellung gesicherter Abstellmöglichkeiten im Rahmen des Masterplans Mobilität. Die Nutzung der Fläche am Westausgang wurde in Abstimmung mit der Deutschen Bahn bereits freigegeben.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative durch die ZUG gGmbH in Höhe von 165.867 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 71.233 Euro und wird aus vorhandenen Stellplatzablösemitteln gedeckt. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben werden auf 237.100 Euro geschätzt. Um eine einheitliche Gestaltung der Anlagen zu gewährleisten und wirtschaftliche Vorteile zu nutzen, soll die Ausstattung über das Rahmenprogramm der Deutschen Bahn AG beschafft werden. Die spätere Wartung und Beaufsichtigung der Anlagen wird durch die Radstation Hamm durchgeführt.
Die beantragte Dringlichkeit ergibt sich aus den Vorgaben des Zuwendungsbescheids, wonach das Projekt bis zum 30. Juni 2026 begonnen werden muss. Um Lieferzeiten sowie die rechtzeitige Vergabe von Tiefbauarbeiten sicherzustellen, ist eine Entscheidung vor der nächsten regulären Sitzung des Ausschusses im Dezember erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.6Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit und des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten sowie für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im StadtgebietZur Vorlage · BV-226/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität plant die Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten Innenstadt, Weststadt, Pelkum / Wiescherhöfen und Werries. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Informationsangebote und die Bürgerbeteiligung auch für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im Stadtgebiet fortzusetzen. Hierbei soll die Verwaltung zudem berechtigt werden, bei Bedarf externe Dienstleistungsunternehmen mit der Umsetzung zu beauftragen.
Die Maßnahmen umfassen sowohl analoge als auch digitale Instrumente, wie etwa Broschüren, Plakate, Informationsveranstaltungen sowie den Internetauftritt „hamm.de/hamm-besser-bauen“. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Prozesse der Stadtentwicklung und die Abläparte auf Baustellen transparent zu erläutern und die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Informationen zu Umleitungen, Kostenrahmen und Bauzeiten sollen so zugänglich gemacht werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf geplante Auszahlungen von insgesamt 200.000 Euro, wobei jeweils 100.000 Euro pro Jahr vorgesehen sind. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro über den Zweijahreszeitraum ergibt. Die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit in den Stadterneuerungsgebieten basiert unter anderem auf Fördermitteln von Bund und Land.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.73. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt HammZur Vorlage · BV-370/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll die dritte Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – ein Planungsbüro mit der Durchführung der erforderlichen Planungs- und Beteiligungsschritte beauftragt. Für die Erstellung der gutachterlichen Untersuchungen werden Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro brutto veranschlagt. Die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS übernimmt dabei die Hälfte der Kosten in Höhe von 35.000 Euro brutto.
Die Notwendigkeit einer Aktualisierung ergibt sich aus veralteten Datengrundlagen zu Einwohnerzahlen, Einzelhandelsbestand und Kaufkraft sowie aus neuen städtebaulichen Entwicklungen. So soll beispielsweise die Nahversorgung im Zusammenhang mit geplanten Wohnbauprojekten wie dem Tarnowitzer Bogen in Bockum-Hövel überprüft werden. Zudem sollen die Auswirkungen der Digitalisierung und des Online-Handels auf den stationären Einzelhandel sowie aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Zentrensystematik der Stadt – von Hauptzentren bis hin zu Grundversorgungsstandorten – an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und eine gleichwertige Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Empfehlungen
- 5.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.167 - Eventzentrum am Schildkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-183/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.167 für ein Eventzentrum am Schildkamp beschließen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücksflächen des ehemaligen Betriebsgebäudes der Stadtwerke Hamm in der Schildkamp 3. Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung, einen Teil der bestehenden Lagerhalle als Mehrzweckhalle für Veranstaltungen wie Kongresse, Messen oder private Feiern mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen umzunutzen. Die übrigen Flächen sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.
Da das geltende Planungsrecht die Nutzung als Vergnügungsstätte in diesem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässt, soll durch den neuen Bebauungsplan die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist eine verträgliche Einordnung in das angrenzende Wohngebiet an der Hohenzollernstraße sowie ein entsprechender Stellplatznachweis vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung und weitere Ergänzung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlagennummer 1153/23 und Änderungen gemäß Vorlagen-Nrn. BV-26/25 und BV-125/25 hier: zusätzlicher Ausbau eines östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges und dahingehende Anpassung des Ausbau- und SperrzeitraumsZur Vorlage · BV-204/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Straßensanierungsprogramms gebeten. Konkret geht es um den zusätzlichen Ausbau eines gemeinsamen östlichen Geh- und Radweges zwischen der Hafenstraße und der Kanalbrücke im Rahmen der Baumaßnahme „Straßensanierung Radbodstraße“.
Aufgrund technischer Planungen ist ein Ausbau des Weges ohne Schutzplanke nun möglich. Die Umsetzung soll im Sommer 2026 erfolgen, wodurch sich die Sperrzeit der Radbodstraße von sechs auf voraussichtlich zehn Wochen verlängert. Durch die Einbeziehung der Sommerferien in den Zeitraum der Vollsperrung sollen eine spätere erneute Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene zusätzliche Kosten vermieden werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2026 belaufen sich auf zusätzliche Ausgaben in Höhe von 182.600 Euro. Die Gesamtkosten der gesamten Maßnahme werden auf circa 2.047.600 Euro beziffert, wobei ein Großteil der Kosten durch Zuwendungen aus dem kommunalen Straßenbau gedeckt werden soll.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Frist für den aktualisierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg, die am 30. September 2025 endet. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst im Dezember stattfindet, ist ein vorab gefasster Beschluss notwendig, um die rechtzeitige Einreichung und damit die Sicherstellung der Fördermittel zu gewährleisten.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.3Ausbauplan S08/25 Stadthausstraße – Ergänzung zur BV 406/21 „Ausbauplan S13/21 – Museumsstraße und Stadthausstraße“Zur Vorlage · BV-207/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S08/25 für die Stadthausstraße wird zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage ergänzt den bereits 2021 beschlossenen Plan für die Museums- und Stadthausstraße und sieht eine Umgestaltung der Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone bzw. Fußgängerzone vor.
Die Planung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst. Zur Erhöhung der Sicherheit bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz sollen fünf Hochsicherheitspoller installiert werden, von denen zwei hydraulisch versenkbar sind. Um die technische Kompatibilität mit der bestehenden Anlage in der Museumstraße sowie eine einheitliche Wartung zu gewährleisten, wird von einer produktneutralen Ausschreibung abgewichen.
Im Bereich der Stellplätze wird die Planung auf Wunsch von Anliegern und Besuchern verändert: Statt Kurzzeitparkplätzen sollen zwei Behindertenparkplätze bereitgestellt werden, wobei ein Platz auf den Hans-Böckler-Platz verlegt wird. Diese Anpassung ermöglicht zudem den Erhalt eines bestehenden Baumes an der Ecke zur Brüderstraße. Ergänzend sieht das Vorhaben neue Pflanzungen von Hain- und Hopfenbuchen sowie optimierte Beleuchtungsstandorte vor, um die Klimaanpassung und die Ausleuchtung des Straßenraums zu fördern. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 480.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.4Theodor-Heuss-Schule, Sanierung des Verwaltungstraktes, der alten OGS, der Aula, des WC-Traktes und der Turnhalle inkl. Umkleiden.Zur Vorlage · BV-223/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die ganzheitliche Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschließen. Die Vorlage des Immobilienmanagements umfasst die Modernisierung des Verwaltungstraktes, der ehemaligen OGS-Räume, der Aula sowie der Schüler-Sanitäranlagen und der Turnhalle inklusive der Umkleiden. Voraussetzung für den Beschluss ist eine gesicherte Finanzierung. Nach der Entscheidung soll die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Planer beauftragt werden.
Die geplanten Baumaßnahmen erstrecken sich voraussichtlich von Mitte 2026 bis Ende 2028. Im Bereich der Turnhalle sind eine Schadstoffsanierung, ein neuer Dachstuhl sowie die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. In den Verwaltungs- und Aula-Bereichen stehen die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Rampen und einen Plattformlift sowie energetische Sanierungen wie neue Heizkörper und zusätzliche Dämmung im Fokus. Für die Schüler-WCs ist die Nutzung temporärer Sanitärcontainer während der Bauphase geplant. Auch die Außenanlagen sollen durch eine neue Entwässerung und die Errichtung von Spielgeräten aufgewertet werden.
Die investiven Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 4,55 Millionen Euro, während die konsumtiven Kosten, etwa für Container und Umzüge, etwa 380.000 Euro betragen. Die Finanzierung ist auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.5Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-224/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Pelkumer Kirchplatz entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-224/25 sieht die Unterschutzstellung des Gebiets „Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz“ gemäß § 10 DSchG NRW vor. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 10.742 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene Grundstücke, darunter die Liegenschaften am Pelkumer Kirchplatz 1 bis 14, an der Kamener Straße 187 und 189 sowie am Kirchgraben 9.
Die Satzung zielt darauf ab, das historische Ensemble zu erhalten. Dies umfasst die St.-Jakobus-Kirche, die verbliebene Kirchringbebauung, den historischen Straßenverlauf sowie die Grünflächen des Kirchplatzes. Der Schutzbereich soll die kleinteilige Struktur, die Gebäudeformen und das äußere Erscheinungsbild der Fachwerkhäuser sowie die Kubaturen der Bauten sichern. Neben bereits als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäuden sollen auch weitere Bestandteile des Gebiets in den Schutzbereich einbezogen werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Gremien für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, bevor eine Entscheidung im Rat ansteht.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-229/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-229/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark beantragt. Nachdem die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Maßnahme bereits mit geschätzten Kosten von 300.000 Euro beschlossen hatte, ergab sich aus einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot über 490.000 Euro brutto. Die Differenz resultiert primär aus gestiegenen Aufwendungen für Energie und Personal sowie dem Fachkräftemlag.
Um die Durchführung der Arbeiten noch vor den Feierlichkeiten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm zu gewährleisten, wird die Übernahme der Kostensteigerung in Höhe von 190.000 Euro vorgeschlagen. Eine erneute Ausschreibung würde laut Vorlage etwa drei Monate in Anspruch nehmen und die Umsetzung in das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2026 verschieben. Die zusätzlichen Mittel sind im Budget des Dezernats Wohnen und Mobilität vorgesehen.
Der Beschluss zur Dringlichkeitsentscheidung soll eine weitere Verzögerung der Maßnahme verhindern, da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erst am 20. November 2025 stattfindet. Neben den finanziellen Aspekten wird auf die ökologische Bedeutung hingewiesen: Die Entschlammung soll die Wasserqualität der Gräfte verbessern und als Rückzugsraum für Fische dienen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.7Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-231/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee beantragt. Der Entwurf, einschließlich der Begründung und des Gutachtens des zuständigen Denkmalfachamtes, soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Damit folgt das Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2024 sowie die bereits abgeschlossene Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Sommer 2025.
Der geplante Denkmalbereich umfasst eine Fläche von etwa 29.710 Quadratmetern an der Ostenallee, konkret die Grundstücke zwischen den Hausnummern 50a und 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünanlagen. Das Ensemble besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren 1922 bis 1925 errichtet wurden. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieser baulichen Anlage. Der Bereich umfasst neben den Wohngebäuden auch zugehörige Garten- und Freiflächen sowie die gepflasterte Anliegerstraße mit ihren charakteristischen Strukturen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.8Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-235/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.9Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-248/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.169 für das Areal „An der Lilienstraße“. Das etwa 4.700 m² große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt und umfasst einen Blockinnenbereich zwischen dem Caldenhofweg, dem Lindenfelder Weg, der Lilienstraße und der Dahlienstraße. Das Gebiet ist derzeit durch gewerbliche Althallen sowie versiegelte Hofflächen geprägt.
Grundlage für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, die bestehende gewerbliche Nutzung zugunsten einer Wohnbebauung zu verändern. Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage in Geschossbauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Da der bisherige Baugebietsplan aus dem Jahr 1970 keine ausreichende städtebauliche Steuerung mehr bietet, soll ein neuer Bebauungsplan entwickelt werden, der auf den Festlegungen des Flächennutzungsplans basiert.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung prüft dabei parallel die Nutzung neuer Instrumente des Baugesetzbuches. Ein Schwerpunkt liegt auf einer klimagerechten Quartiersentwicklung, etwa durch Vorgaben zur Begrünung von Dächern und Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der für die neue Bebauung entstehende Stellplatzbedarf muss innerhalb des Plangebiets gedeckt werden, um den Parkdruck auf die umliegenden Straßen zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.102. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Satzung für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg zu beschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 7.160 m² im Stadtbezirk Uentrop, westlich des Hülswegs. Ziel der Planung ist es, eine wohnbauliche Erweiterung auf dem Flurstück Nummer 211 zu ermöglichen, um neben dem bestehenden Wohngebäude ein weiteres Gebäude zu errichten.
Die Eigentümer der Fläche beabsichtigen, einen Teil ihrer privaten Gartenfläche für das neue Bauvorhaben zu nutzen. Im Gegenzug soll ein Teil des Grundstücks für die Schaffung einer etwa zwölf Meter breiten Grünzugverbindung genutzt werden. Diese soll einen öffentlichen Fuß- und Radweg beinhalten, der parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze verläuft und an bestehende städtische Grünflächen anbindet. Die Planung berücksichtigt zudem Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung, etwa im Hinblick auf Starkregenereignisse und Hitzebelastung durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß Baugesetzbuch wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dazu gehören unter anderem die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm sowie die Unteren Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden im Rahmen der vorliegenden Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.11Bebauungsplan Nr. 05.084 – Quartier St. Bonifatius – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-254/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.084 für das „Quartier St. Bonifatius“ im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 2,1 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen in der Gemarkung Hamm, konkret im Bereich der Lange Straße und des Bonifatiusweges. Die Planung bezieht sich auf die Neunutzung des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums St. Bonifatius. Da das Kirchengebäude seit Sommer 2025 profaniert ist, soll es abgerissen werden.
Anstelle der bisherigen Nutzung sollen neue bauliche Strukturen entstehen. Geplant ist unter anderem der Neubau einer Kita sowie die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit. Teile des Areals sollen durch private Investoren für wohnbauliche und sozial ausgerichtete Nutzungen, wie etwa Tagespflegeeinrichtungen, entwickelt werden. Damit einher geht eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, um die geplante Siedlungsstruktur zu ermöglichen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Planung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung stattfinden. Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel dazu die Umsetzung durch die neuen Instrumente des Baugesetzbuches („Bauturbo“) zu prüfen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.12Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-264/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-264/25 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das „Quartier St. Michael“. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,6 Hektar im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Der Bereich liegt zwischen der Ostwennemarstraße, der Wiesenstraße und dem Erlenbach und beinhaltet Teile des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.
Auslöser für das Verfahren ist die Aufhebung der religiösen Nutzung der Kirche St. Michael im Sommer 2025 sowie deren geplanter Rückbau. Ziel der Neunutzung ist eine städtebauliche Neuordnung des Areals. Geplant ist unter anderem der Neubau der Kita „St. Michael“ sowie der Erhalt des Michaelsheims für gemeinschaftliche Zwecke. Für weitere Teile des Grundstücks ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen, wobei sozial orientierte Angebote wie stationäre Pflege oder Seniorenwohnen als mögliche Optionen im Raum stehen. Ein privater Investor soll zudem die bedarfsgerechte Nachnutzung weiterer Flächen entwickeln.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Die Verwaltung prüft zudem die Umsetzung durch neue Instrumente des Baugesetzbuches sowie die Einhaltung klimarelevanter Vorgaben im Sinne des kommunalen Klimaschutzkonzepts.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Errichtung von Fahrradabstellanlagen am Standort Ökozentrum Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-288/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen beabsichtigt, eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Standort Ökozentrum Hamm-Heessen zu treffen. Die geplante Anlage auf dem Gelände der Alfred-Fischer-Halle soll Platz für 20 Fahrräder bieten und ist Teil des Masterplans Mobilität. Ziel ist es, die Infrastruktur für Radfahrer entlang der Hauptroute Hamm-Heessen zu verbessern.
Die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung ergibt sich aus der Aussicht auf Fördermittel durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität. Da ein Bewilligungsbescheid bis zum 31. Dezember 2025 erwartet wird, müssen zeitnah die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen werden, um die Baureife für die Vergabe der Tiefbauarbeiten zu erreichen.
Finanziell sieht die Vorlage Auszahlungen in Höhe von 80.000 Euro vor. Während ein Teil durch Einzahlungen gedeckt wird, soll der städtische Eigenanteil von 40.000 Euro aus vorhandenen Stellplatzablösemitteln finanziert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.14Deutschland-Ticket: 1. Fortführung ab 2026 2. Unbefristete Verlängerung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-310/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Anwendung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich unbefristet fortzuführen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen ausreichen. Im Rahmen dieser Regelung soll auch die „Allgemeine Vorschrift“, welche das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen festlegt, unbefristig verlängert werden. Zudem sollen die Vorgaben zur Tarifanwendung des Deutschlandtickets in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden.
Die Finanzierung der Ausgleichszahlungen soll vollständig durch Bundes- und Landesmittel erfolgen, sodass keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm erforderlich ist. Sollten die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, oder sollte das Deutschlandticket nicht mehr Bestandteil des WestfalenTarifs sein, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um finanzielle Belastungen für die Stadt und die Verkehrsunternehmen abzuwenden. Die unbefristete Verlängerung der Vorschrift soll die Planungssicherheit für Fahrgäste sowie Verkehrsunternehmen erhöhen und den administrativen Aufwand minimieren.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.15Vergabe externer Ingenieurleistungen zu Fachplanungen für den Neu-/Ausbau der K 35n und Rathenaustraße, KostensteigerungenZur Vorlage · BV-356/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Mittel für externe Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau der K 35n sowie der Rathenaustraße zu erweitern. In der Beschlussvorlage BV-356/25 wird die Übernahme zusätzlicher Kosten beantragt, da bei der ursprünglichen Honorarberechnung weitere Leistungen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Eigenanteil von 650.000 Euro für Aufgaben wie Straßenentwurf und Gutachten entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von etwa 750.000 Euro. Diese resultieren primär aus der Brückenplanung sowie der örtlichen Bauüberwachung. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen für die externen Vergaben auf circa 1,4 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2030. Für den Zeitraum von 2026 und 2027 sind jeweils 150.000 Euro für Umweltuntersuchungen, Baugrundgutachten und Brückenplanung vorgesehen, während im Jahr 2028 ein Betrag von 100.000 Euro für die Brückenplanung veranschlagt ist. Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung belaufen sich im Jahr 2029 auf 150.000 Euro und im Jahr 2030 auf 200.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.161. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · BV-360/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.
Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.
Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.17Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 1044/23, Fahrbahnerneuerung Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und KarwinkelstraßeZur Vorlage · BV-365/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel berät über eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Baumaßnahmenpaket zur Fahrbahnerneuerung in der Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und Karwinkelstraße. Hintergrund der Vorlage ist eine aktualisierte Kostenermittlung für die Arbeiten in der Kampstraße sowie in Teilen der Wormhaidestraße und des Bereichs Am Frienbusch.
Die Kostensteigerungen resultieren laut dem Tiefbau- und Grünflächenamt aus Preissteigerungen im Baubereich, einem erhöhten Ausführungsaufwand sowie neuen Erkenntnissen über die Untergrundverhältnisse. Zudem ist aufgrund neuer Erkenntnisse eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung erforderlich. Während für die Karwinkelstraße bereits Mittel in Höhe von 225.000 Euro bereitstehen, sollen mögliche Einsparungen dort zur Deckung des Mehrbedarfs in der Kampstraße verwendet werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich nach der neuen Kalkulation auf 727.000 Euro, was einen Anstieg gegenüber dem ursprünglichen Beschluss von 525.000 Euro bedeutet. Für die Umsetzung sind zusätzliche Mittel in Höhe von 202.000 Euro vorgesehen, wobei ein Teil durch Beiträge Dritter nach dem Kommunalabgabengesetz finanziert wird. Die Maßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Lippeverband Stadtentwässerung Hamm und der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Eine Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, sodass die Umsetzung ab dem Frühjahr 2026 geplant ist.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.18Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 13/25, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung NeptunstraßeZur Vorlage · BV-369/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beantragt eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Bauvorhaben zur Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Neptunstraße. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzung mit dem Lippeverband Stadtentwässerung Hamm sowie der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.
Aufgrund einer aktualisierten Kostenermittlung wird ein höherer Mittelbedarf für das Projekt ausgewiesen. Als Gründe für die Kostensteigerung werden ein erhöhter Ausführungsaufwand sowie zusätzliche Kosten durch die Beschaffenheit des vorhandenen Oberbaus angeführt, da die Untergrundverhältnisse zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses lediglich geschätzt werden konnten. Zudem erfordern neue Erkenntnisse zur Kampfmittelbeseitigung eine baubegleitende Überwachung während der Bauphase.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich nach der neuen Kalkulation auf 620.000 Euro, während zuvor ein Betrag von 440.000 Euro beschlossen worden war. Damit sind zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro erforderlich, deren Auszahlung für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil an diesen Mehrkosten beträgt 36.000 Euro, da eine Erstattung in Höhe von 144.000 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet wird. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.19Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen Taxen zum 01.01.2026Zur Vorlage · BV-382/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Beförderungsentgelte für die in der Stadt zugelassenen Taxen. Grundlage hierfür ist ein Antrag der Taxengemeinschaft Hamm GbR, vertreten durch Uwe Roemer, der gestiegene Betriebskosten in den Bereichen Kraftstoff, Energie, Versicherungen, Wartung und Personal anführt.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und einem Erörterungstermin mit Taxiunternehmern am 13. November 2025 wurde ein Kompromiss erarbeitet. Die Neuregelung soll die wirtschaftliche Lage der Unternehmen berücksichtigen und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung im Vergleich zu umliegenden Kommunen sicherstellen. Dabei wurden auch die Entwicklungen beim Mindestlohn sowie die Kosten für klimafreundliche Fahrzeuge in die Erwägung einbezogen.
Die vorgeschlagene Tarifstruktur sieht vor, den Grundpreis tagsüber von 3,50 Euro auf 4,50 Euro und nachts von 4,00 Euro auf 5,00 Euro anzuheben. Der Kilometerpreis wird sowohl für den Tag- als auch für den Nachttarif von 2,50 Euro auf 2,80 Euro erhöht. Zudem steigt die Wartezeitgebühr von 40,00 Euro auf 45,00 Euro an. Zusätzlich wird ein neuer Großraumzuschlag in Höhe von 5,00 Euro eingeführt. Die Entscheidung über die vorliegende Beschlussvorlage steht dem Rat der Stadt Hamm bevor.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe, einschließlich der Asphaltierung des Weges der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe (Haus-Nr. 50), hier: Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz, sowie Errichtung einer BeleuchtungsanlageZur Vorlage · MI-26/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-26/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes informiert über den Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe sowie die Asphaltierung der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land sowie durch Bundesmittel finanziert. Im Zuge des Ausbaus sollen zwei Lichteinheiten im Rahmen des Projekts „50 Helle Plätze“ installiert werden, wobei die Umsetzung zeitlich mit den Arbeiten der Stadtwerke abgestimmt ist.
Da das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, sind Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz vorgesehen. Entlang des neuen Weges sollen vier mittelgroße Winterlindenträume gepflanzt werden; weitere Kompensationsmaßnahmen erfolgen am Dunantweg. Aufgrund der notwendigen Baugrube für die Brückenfundamente und zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht muss eine Esche im Bereich der Brücke gefällt werden, da deren Standfestigkeit durch die baulichen Maßnahmen beeinträchtigt würde. Als Ersatzpflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode eine klimaresiliente Winterlinde vorgesehen.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.2Strukturreform der Zuständigkeiten im ÖPNV: 1. Bildung einer zentralen Organisation für den Schienennahverkehr (Schiene.NRW) 2. Neustrukturierung der regionalen Zweckverbände NWL und ZRLZur Vorlage · MI-27/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm informiert über eine geplante Strukturreform der Zuständigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr, die auf einer Novelle des Gesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG-NRW) basiert. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Planung, Bestellung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in der neuen Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ zu zentralisieren. Damit einhergehend verlieren die regionalen Zweckverbände NWL und ZRL ihre bisherigen Aufgaben im Schienenbereich. Die Verbände sollen künftig als Koordinierungsebene für Aufgaben wie die Tarifentwicklung und Digitalisierung bestehen bleiben, wobei eine Weiterleitung von Mitteln an die Mitgliedskommunen laut dem Entwurf nicht mehr möglich sein soll.
Die Reform beeinflusst zudem die Ausrichtung der regionalen Verbände. Während der NWL ein neues Aufgabenprofil im Bereich der regionalen Mobilität entwickelt, prüft der ZRL eine mögliche Umwandlung in eine Servicegesellschaft in Form einer GmbH. Im Rahmen dieser Neuerung werden Fragen zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenverkehrs sowie zum Erhalt der kommunalen Einflussmöglichkeiten thematisiert. Insbesondere die potenzielle finanzielle Belastung der Kommunen und die fehlende zusätzliche Landesförderung sind Bestandteile der aktuellen Diskussion. Die Verwaltung wird die Prozesse auf Landes- und Regionalebene begleiten und die zuständigen Gremien der Stadt Hamm über die weiteren Entwicklungen informieren.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.3Umsetzung der BauGB-Änderung vom 27.10.2025 „Bauturbo“Zur Vorlage · MI-31/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umsetzung der am 27. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor, die als Maßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dient. Das Gesetz zielt darauf ab, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch vereinfachte planungsrechtliche Vorschriften zu beheben. Die Neuregelungen ermöglichen Befreiungen von bisherigen Bebauungsplänen und der Umgebung, was Auswirkungen auf die künftige städtebauliche Entwicklung haben kann.
Da durch die Änderung bundesrechtliche Leitlinien reduziert wurden, muss die Kommune eigene Rahmenbedingungen festlegen, um eine geordnete Stadtentwicklung sowie die Gleichbehandlung von Investoren sicherzustellen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Umsetzung in Hamm, der in der ersten Sitzungsrunde des kommenden Jahres dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll. Um die Kosten für Investoren zu minimieren, wird vorgeschlagen, notwendige Klärungen bereits im Rahmen von Bauvorbescheiden einzuholen. Dabei gilt es auch, die sogenannte Zustimmungsfiktion zu berücksichtigen, nach der eine Zustimmung nach drei Monaten als erteilt gilt.
Die Anwendung der neuen Instrumente soll zunächst anhand von drei aktuellen baulichen Entwicklungen erprobt werden: dem Quartier St. Michael, dem Quartier St. Bonifatius sowie der Entwicklung An der Lilienstraße. Parallel dazu wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
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- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Mündliche Berichte
- 7.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 7.2Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 8.Verschiedenes