Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: KUBUS/Südstraße: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines Förderantrags
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungen für das Jugendzentrum KUBUS an der Südstraße genehmigen. Die Ausschreibung umfasst alle Leistungsphasen mit einem stufenweisen Abruf bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI. Ziel ist es, die notwendige Planung inklusive einer Kostenberechnung vorzulegen, um einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2026 stellen zu können.
Die Sanierung des Gebäudes umfasst insbesondere die energetische Ertüchtigung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme zur Qualifizierung des Standorts wurde bereits im ISEK Innenstadt 2030 identifiziert.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Notwendigkeit, die Planungsleistungen kurzfristig zu beauftragen, um die Fristen für den Förderantrag einzuhalten. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, könnte eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu spät erfolgen, was Nachteile für die Stadt zur Folge haben könnte. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
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