3. Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll die dritte Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – ein Planungsbüro mit der Durchführung der erforderlichen Planungs- und Beteiligungsschritte beauftragt. Für die Erstellung der gutachterlichen Untersuchungen werden Gesamtkosten in Höhe von 70.000 Euro brutto veranschlagt. Die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS übernimmt dabei die Hälfte der Kosten in Höhe von 35.000 Euro brutto.
Die Notwendigkeit einer Aktualisierung ergibt sich aus veralteten Datengrundlagen zu Einwohnerzahlen, Einzelhandelsbestand und Kaufkraft sowie aus neuen städtebaulichen Entwicklungen. So soll beispielsweise die Nahversorgung im Zusammenhang mit geplanten Wohnbauprojekten wie dem Tarnowitzer Bogen in Bockum-Hövel überprüft werden. Zudem sollen die Auswirkungen der Digitalisierung und des Online-Handels auf den stationären Einzelhandel sowie aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Zentrensystematik der Stadt – von Hauptzentren bis hin zu Grundversorgungsstandorten – an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und eine gleichwertige Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.
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