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Mitteilungsvorlage

Umsetzung der BauGB-Änderung vom 27.10.2025 „Bauturbo“

MI-31/25 02.12.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umsetzung der am 27. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor, die als Maßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dient. Das Gesetz zielt darauf ab, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch vereinfachte planungsrechtliche Vorschriften zu beheben. Die Neuregelungen ermöglichen Befreiungen von bisherigen Bebauungsplänen und der Umgebung, was Auswirkungen auf die künftige städtebauliche Entwicklung haben kann.

Da durch die Änderung bundesrechtliche Leitlinien reduziert wurden, muss die Kommune eigene Rahmenbedingungen festlegen, um eine geordnete Stadtentwicklung sowie die Gleichbehandlung von Investoren sicherzustellen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Umsetzung in Hamm, der in der ersten Sitzungsrunde des kommenden Jahres dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll. Um die Kosten für Investoren zu minimieren, wird vorgeschlagen, notwendige Klärungen bereits im Rahmen von Bauvorbescheiden einzuholen. Dabei gilt es auch, die sogenannte Zustimmungsfiktion zu berücksichtigen, nach der eine Zustimmung nach drei Monaten als erteilt gilt.

Die Anwendung der neuen Instrumente soll zunächst anhand von drei aktuellen baulichen Entwicklungen erprobt werden: dem Quartier St. Michael, dem Quartier St. Bonifatius sowie der Entwicklung An der Lilienstraße. Parallel dazu wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge