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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · BV-167/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-167/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für eine Dienstreise nach Kalisz in Polen beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 5. bis zum 8. Juni 2025 vorgesehen. An der Fahrt werden die Ratsfrauen Isabell Prengel und Anita Heinemann teilnehmen.
Grundlage für die Reise ist eine Einladung der polnischen Partnerstadt Kalisz an eine Delegation aus Hamm im Rahmen der „Kalisz City Days“. Die Durchführung der Dienstreise soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 7. Juli 2025 stattfindet, wird die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt, um eine rechtzeitige Beschlussfassung vor dem geplanten Reiseantritt zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 3.2Fortführung der Förderung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-152/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschließen. Die Förderung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 mit einem Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro vorgesehen. An der Kooperation sind die Kolping-Bildungszentren gGmbH, die IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie die Hammer Tafel beteiligt.
Im Rahmen des Projektes werden Lebensmittel aus dem Supermarkt „dasmarkt“, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder verderblich sind, an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung, beispielsweise zu Fruchtaufstrichen, bevor die Produkte kostenlos über die Hammer Tafel an bedürftige Menschen ausgegeben werden. Das Angebot ist vegetarisch konzipiert. Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln dient das Projekt auch der beruflichen Qualifizierung von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten.
Die Kosten für die Förderung teilen sich auf 15.000 Euro im Jahr 2025, 30.000 Euro im Jahr 2026 und 15.000 Euro im ersten Halbjahr 2027 auf. Während die Mittel für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen, sollen die Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-153/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-153/25 sieht für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 70.800 Euro vor, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Diese Mittel dienen der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Fortschreibung von drei Prozent.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Menschen in schwierigen Lebenslagen an. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung sowie sozialrechtliche Betreuung und Hilfe bei Behördengängen. Zielgruppe sind Personen, die durch Faktoren wie Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder den Verlust von Wohnraum und Arbeit soziale Schwierigkeiten entwickeln.
Die Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. befindet sich an der Ludwig-Teleky-Straße 8 und wird durch zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft betrieben. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt neben dem städtischen Anteil zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Finanzierung der Betreuungsvereine in HammZur Vorlage · BV-172/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-172/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege befasst sich mit der Neuregelung der Finanzierung von Betreuungsvereinen in Hamm ab dem Jahr 2025. Gegenstand der Vorlage ist die Beteiligung der Stadt an nicht gedeckten Kosten der Betreuungsarbeit sowie an der Querschnittsarbeit. Die Querschnittsarbeit umfasst Aufgaben wie die Gewinnung, Begleitung, Motivierung, Aus- und Fortbildung sowie den Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
Die geplanten Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 147.920 Euro. Davon entfallen 117.920 Euro auf die Betreuungsarbeit und 30.000 Euro auf die Querschnittsarbeit. Die Zuwendungen für das Jahr 2025 basieren auf der Anzahl der Vollzeitäquivalente. Für den Katholischen Sozialdienst e. V. sind 59.280 Euro sowie 36.100 Euro für Personalkostenfehlbedarf vorgesehen. Für die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. ist eine Summe von 15.000 Euro vorgesehen, während für den INI Betreuung e. V. 7.540 Euro sowie Zuwendungen für die Querschnittsarbeit in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen sind. Für den INI Betreuung e. V. wird die Betreuungspauschale aufgrund der Bruttopersonalkosten auf 50 Euro festgelegt.
Im Zuge der Neuregelung sollen die bestehenden Verträge mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. und dem INI Betreuung e. V. im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Die Beratung der Vorlage erfolgt vorberatend im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 30. Juni 2025 und beschließend im Hauptausschuss am 7. Juli 2025. Die Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt gesicherter Mittel.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.5Kettelerschule, Baubeschluss Erweiterung OGSZur Vorlage · BV-104/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-104/25 des Immobilienmanagements sieht die Errichtung eines Anbaus an der Kettelerschule vor, der als offener Ganztag (OGS) genutzt werden soll. Das Bauvorhaben umfasst eine neue Mensa mit Küche, einen Personalraum sowie sanitäre Anlagen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.498.100 Euro. Darin enthalten sind 1.255.000 Euro für die Bauwerkskonstruktion, 436.000 Euro für technische Anlagen, 180.000 Euro für Außenanlagen, 393.000 Euro für Baunebenkosten sowie 7.000 Euro für die Ausstattung. Für die Finanzierung ist ein Einzahlungsanteil von 1.855.975 Euro vorgesehen, was 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 642.125 Euro. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt.
Der Zeitraum für die Bauausführung ist von Anfang 2026 bis Mitte oder Ende 2027 geplant, mit einer angestrebten Inbetriebnahme der OGS im Schuljahr 2027/28. Für die langfristige Bewirtschaftung werden jährliche Kosten von etwa 10.610 Euro sowie Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 27.252 Euro veranschlagt. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, den Ausschuss für Schule und Ausbildung sowie den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.6Stadtpark Heessen - Teilmaßnahmen 2025-2026Zur Vorlage · BV-160/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-160/25 die Umsetzung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung des Stadtparks Heessen für die Jahre 2025 bis 2027. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sieht vor, basierend auf den Entwurfsplanungen aus dem Jahr 2023, zunächst bestimmte Bereiche nördlich des Piebrockskamp zu gestalten.
Für den Zeitraum 2025/2026 sind die Schaffung einer barrierefreien Wegeverbindung zwischen dem Brokhof und der Sachsenhalle sowie die Erneuerung der Außenanlagen am Brokhof vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen zudem die Installation von Beleuchtung entlang der Hauptwegeachse und die Pflanzung klimaanpasster Baumarten zur Verbesserung des Mikroklimas und der Beschattung.
Ein weiteres Vorhaben betrifft die Umgestaltung der Spielplatzfläche im Bereich Piebrockskamp für den Zeitraum 2026/2027. Geplant ist ein neues Angebot unter dem Thema „Seillandschaften“, das einen inklusiven Sandspielbereich, Klettergeräte sowie eine Hügellandschaft umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 570.000 Euro. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 sowie für den Zeitraum 2026/2027 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung gemäß dem Entwurfsplan II-266/3a.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.7S04/25 Ausbauplan Fahrrad-Promenade: Abschnitt Nordring-ParkZur Vorlage · BV-111/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-111/25 plant das Tiefbau- und Grünflächenamt den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Abschnitt Nordring-Park. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Geh- und Radweg teilweise zu verlegen, zu verbreitern sowie zu asphaltieren und mit einer neuen Beleuchtung auszustatten.
Im westlichen Bereich zwischen der Nordstraße und der Diagonalverbindung soll die Strecke verbreitert und die Entwässerung des Geländes so angepasst werden, dass Oberflächenwasser in Richtung der Teichanlage abgeleitet werden kann. Der Knotenpunkt zu den Hauptrouten nach Bockum-Hövel und Heessen wird dabei barrierefrei gestaltet. Im östlichen Abschnitt ist eine neue Linienführung geplant, bei der die alte Trasse zurückgebaut und zugunsten von Grünflächen durch einen neuen, vier Meter breiten Weg ersetzt wird. Zur Ergänzung der Infrastruktur wird zudem eine LED-Beleuchtung installiert, um den Lückenschluss zwischen der Hafenstraße und der Adenauerallee zu erreichen. Begleitend zum Ausbau sind die Pflanzung von sechs Bäumen sowie die Aufstellung von zwei Bänken und sechs Fahrradbügeln vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 620.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von etwa 456.100 Euro sowie eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah in Höhe von rund 163.900 Euro.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.8Ausbauplan S 12/24 Selmigerheideweg - Wiescherhöfener Straße bis DoenchstraßeZur Vorlage · BV-8/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Ausbauplans für den Selmigerheideweg vor, der im Rahmen der Erneuerung von Mischwasserkanälen durch den Lippeverband und die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden soll. Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung eines etwa 300 Meter langen Straßenabschnitts im Ortsteil Selmigerheide. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter, um das Passieren von Bussen und Personenkraftwagen zu ermöglichen, sowie die Integration von zwei Versätzen zur Verkehrsberuhigung.
Der Straßenraum soll künftig durch unterschiedliche Gehwegbreiten, Parkflächen für 22 Fahrzeuge sowie Baumbeete und Grünflächen neu strukturiert werden. Im Zuge der Maßnahme wird eine Bushaltestelle aufgrund geringer Nutzung in eine neue, barrierefreie Haltestelle zusammengelegt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie durch Kostenbeteiligungen des Landes und der Anlieger.
Im Rahmen einer Anwohnerinformation wurden verschiedene Anregungen geprüft und teilweise in den Plan übernommen, etwa zur Anpassung von Parkflächen oder Baumbeeten. Ein Landkauf ist für das Vorhaben nicht erforderlich, allerdings müssen einige Grundstückseigentümer Überbauungen aus ihren Vorgärten entfernen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Auf Kösters Kamp einschließlich KobbenskampZur Vorlage · BV-114/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-114/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege in den Straßen Auf Kösters Kamp und Kobbenskamp vorgeschlagen. Die Maßnahme erstreckt sich von der Kamener Straße bis zum Wiesenacker sowie über eine Länge von etwa 130 Metern entlang der Waldorfschule in Richtung Moltkestraße.
Grundlage für das Vorhaben sind geplante Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten den Straßenbelag beeinträchtigen würden, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Zudem weist der aktuelle Zustand der Fahrbahn Rissbildungen und Verdrückungen auf, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 760.000 Euro, wobei die Auszahlungen in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen sollen. Der städtische Eigenanteil wird mit 152.000 Euro beziffert. Ein Betrag von 608.000 Euro soll aus der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgeführt werden. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zur Hälfte vom Lippeverband getragen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.10Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 8 der Vorlage 1153/23, Radbodstraße von Hafenstraße bis Zufahrt NordhafenZur Vorlage · BV-125/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-125/25 sieht eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Straßensanierungsprogramm für die Radbodstraße im Bereich zwischen der Hafenstraße und der Zufahrt zum Nordhafen vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der nordwestlichen Nebenanlagen, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schaffen. Hierzu sollen Schutzplanken auf der Westseite versetzt werden, um die nutzbare Breite für Fußgänger und Radfahrer zu vergrößern.
Im Zuge dieser Arbeiten sind zudem Erneuerungen an der Brückenkonstruktion über die Speicherstraße sowie Betonsanierungsarbeiten und die Instandsetzung von Spanngliedern vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil ist die Verlegung der westlichen Beleuchtungsanlage inklusive neuer Masten und LED-Leuchten. Eine Optimierung der östlichen Nebenanlagen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da zeitliche Abhängigkeiten zum Abbruch der Brücke über die ehemalige Hafenbahn bestehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für die Sommerferien 2026 unter einer Vollsperrung der Radbodstraße geplant. Die Gesamtkosten aller zusammenhängenden Maßnahmen werden auf etwa 1.865.000 Euro geschätzt. Für die vorliegende Ergänzung sind zusätzlich zu den bereits beschlossenen Mitteln städtische Eigenanteile in Höhe von rund 100.700 Euro einzuplanen. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm für kommunalen Straßenbau unterstützt werden, wobei ein Fördersatz von 75 Prozent erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.11Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie Am LausbachZur Vorlage · BV-146/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Verwaltung beauftragen, Planungsleistungen für die Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie „Am Lausbach“ europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen und umfasst die Inbetriebnahme des Abschnitts IC, die Zwischenabdichtung zwischen den Abschnitten IB und IC sowie die Prüfung einer möglichen Neumodulation des Abschnitts IB. Zudem sind die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung bestehender Deponieabschnitte Bestandteil der geplanten Leistungen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) plant, den etwa 3,4 Hektar großen Abschnitt IC als Deponie der Klasse I zu nutzen. Da der derzeit genutzte Abschnitt IB nahezu vollständig verfüllt ist, dient die Inbetriebnahme des neuen Bereichs der Sicherstellung der Entsorgungskapazitäten für Bau- und Abbruchabfälle über einen Zeitraum von geschätzt 25 Jahren. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich eine Ablagerung von rund 780.000 Kubikmetern Abfall.
Die vorläufig geschätzten Kosten für die Bauleistungen zur Ertüchtigung und Inbetriebnahme belaufen sich auf etwa 14 Millionen Euro, wobei ein Teil der Mittel bereits durch Deponierücklagen gedeckt ist. Die Kosten für Planungs- und Gutachterleistungen werden auf rund 2,2 Millionen Euro beziffert, wobei eine Dynamisierung durch künftige Baupreisentwicklungen möglich ist. Vor der Vergabe von etwaigen Bauleistungen sind auf Basis der Planungsergebnisse weitere Einzelbeschlüsse erforderlich.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.12Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-147/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant eine Kostenerhöhung für den Bau einer Pumpstation sowie die Aufhöhung am Alten Hohefeldweg. Während ein ursprünglicher Kostenanschlag von 230.000 Euro im Raum stand, beläuft sich die aktuelle Kalkulation nun auf insgesamt 750.000 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Hochwasserschutz im durch den Ahsedeich geschützten Polderbereich bis zur endgültigen Ertüchtigung der Bestandsdeiche sicherzustellen. Da die Sanierung der Deiche aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren und der Akquise von Fördermitteln voraussichtlich mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen wird, soll eine vollautomatisierte Technik den Schutz gewährleisten.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch schwierige Baugrundverhältnisse, die eine aufwendige Wasserhaltung erforderlich machen. Zudem muss das Pumpwerk gegen Unterspülungen durch hydraulische Strömungsverhältnisse gesichert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Erneuerung der Stromversorgung, da die bestehende Leitung der ehemaligen Straßenbeleuchtung nicht die erforderliche Betriebssicherheit bietet. Das neue System soll zudem in die Betriebsüberwachungszentrale des Lippeverbandes integriert werden.
Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 mit Beträgen von 100.000 Euro, 370.000 Euro beziehungsweise 280.000 Euro. Der Bau der neuen Stromversorgung soll zeitnah beginnen; nach dem Beschluss folgen die Ausschreibungen für das Tiefbau- und Maschinenwesen sowie die Elektrotechnik.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fortführung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)Zur Vorlage · BV-119/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Fortführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen entscheiden, die als sogenannte „plusKITAs“ anerkannt sind. Die Vorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2025 fortzusetzen, sofern die Finanzierung durch Landesmittel gesichert ist. Ziel ist es, 39 Kindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die entsprechenden Fördermittel auszuzahlen.
Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt rund 1,48 Millionen Euro, wobei jede der 39 Einrichtungen einen Betrag von etwa 37.955 Euro erhält. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle vorgesehen. Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf Kriterien zum besonderen Unterstützungsbedarf, wobei die Verwaltung den Indikator des SGB II-Bezugs um weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Asylleistungen erweitert hat. Die Gewichtung erfolgt zu 75 Prozent nach dem Bezug von Sozialleistungen und zu 25 Prozent nach dem Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Die Einbringung als Dringlichkeitsvorlage erfolgt, da die Landesförderung bereits zum 1. August 2025 in Kraft tritt. Eine zeitnahe Entscheidung soll den Trägern ermöglichen, die notwendigen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Förderung rechtzeitig zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung am Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für das Projekt Gartenkompetenzzentrum / MaximilianparkerweiterungZur Vorlage · BV-123/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Maximilianparks zur Qualifizierung als Gartenkompetenzzentrum Hamm im Kontext der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet.
Das beantragte Fördervolumen beträgt 7,44 Millionen Euro. Bei einer erwarteten Fördersumme von 5,58 Millionen Euro ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 1,86 Millionen Euro vorzusehen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen, wobei die konkrete Ausgestaltung der Bereitstellung der Eigenmittel in einer separaten Beschlussvorlage geregelt wird.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt, da der Fördergeber eine kurzfristige Bestätigung über die Verfügbarkeit der Eigenmittel zur abschließenden Bearbeitung des Antrags benötigt. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Maximilianpark Hamm GmbH und der IGA Metropole Ruhr gGmbH realisiert.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Verlängerung des internationalen Fernradwegs Enschede-Münster (F35) nach Hamm: 1. Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie 2. Bildung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den AnliegerkommunenZur Vorlage · BV-141/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des internationalen Fernradwegs F35 nach Hamm beraten. Das Projekt „F 35+“ sieht die Anbindung der Radwegstrecke von Enschede über Münster bis nach Hamm vor. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bereits im April 2025 die Beteiligung der Stadt an der Planung beschlossen hatte, dient die Beschlussvorlage BV-141/25 nun der formellen Genehmigung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den beteiligten Anliegerkommunen.
Diese Gemeinschaft basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, deren Abschluss nach Vorgabe der Bezirksregierung Münster einen Ratsbeschluss erfordert. Im Rahmen dieser Kooperation soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Federführung bei der Vergabe dieser Studie liegt beim Kreis Warendorf. Die Gesamtkosten für die Untersuchung werden auf etwa 30.000 Euro geschätzt, wovon die Stadt Hamm einen Anteil von rund 7.500 Euro übernimmt, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Dringlichkeit des Beschlusses ergibt sich aus der geplanten Veröffentlichung der Beschaffungsgemeinschaft im Amtsblatt, da die entsprechenden Entscheidungen der Partnerkommunen bereits vorliegen. Die Verwaltung wird über den weiteren Projektfortschritt informieren und bei Bedarf weitere Beschlüsse vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.4Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes (Vorratsbeschluss zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW)Zur Vorlage · BV-177/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll die Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. In der Beschlussvorlage BV-177/25 wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Beteiligung am Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) zu stellen. Ziel ist die anteilige Entschuldung kommunaler Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag NRW sowie dessen Inkrafttreten.
Das Landesprogramm sieht vor, bis zu 50 Prozent der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Dabei werden Liquiditätsschulden über einem Schwellenwert von 1.500 Euro pro Einwohner vollständig und Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner anteilig übernommen. Für die Stadt Hamm belaufen sich die maßgeblichen Liquiditätskredite nach Abzug bestimmter Posten auf rund 74,98 Millionen Euro. Basierend auf einer Modellrechnung des Städtetags NRW könnte die Entlastung für die Stadt bei etwa 23 Millionen Euro liegen. Die endgültige Höhe der Entlastung hängt vom Abschluss des Antragsverfahrens und den finalen Berechnungsmodalitäten ab. Das Antragsverfahren wird über die NRW.BANK abgewickelt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.5Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-175/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-175/25 des Amtes für Finanzen und Controlling legt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2024 vor. Die Ergebnisrechnung weist ein Ergebnis von 0,1 Millionen Euro aus, während der Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage bei -0,4 Millionen Euro liegt. Das Eigenkapital belief sich auf 191,4 Millionen Euro, bei einem Investitionsvolumen von 6<0xC2>3,6 Millionen Euro. In der Finanzrechnung ergab sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von -13,7 Millionen Euro. Der Bestand an Investitions- und Liquiditätskrediten stieg von 241 Millionen Euro auf 273 Millionen Euro an, während die Bilanzsumme auf 1.671,6 Millionen Euro anstieg. Der Entwurf soll dem Rat zur Feststellung vorgelegt werden, wobei eine Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgesehen ist. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025, den Hauptausschuss am 7. Juli 2025 und den Rat am 8. Juli 2025 angesetzt.
Die Analyse der Kennzahlen zeigt Veränderungen zwischen den Jahren 2023 und 2024: Die Eigenkapitalquote sank von 11,7 % auf 11,5 %, während der Aufwandsdeckungsgrad von 100,1 % auf 100,2 % und die Netto-Steuerquote von 27,5 % auf 28,0 % stiegen. Die Personalintensität nahm von 18,8 % auf 19,3 % zu, während die Sach- und Dienstleistungsintensität von 14,3 % auf 13,3 % und die Transferaufwandsquote von 57,2 % auf 56,8 % sanken. Aufgrund der Erstellung eines Gesamtabschlusses wurde auf einen Beteiligungsbericht zum Stichtag verzichtet. Der Ausblick auf die finanzielle Lage verweist auf Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, deren Auswirkungen auf den Haushalt noch nicht konkret beziffert werden können.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.611. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-112/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Hamm beschließen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Programms „JeKits“ (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen). Ziel der Vorlage ist die Anpassung der maximalen Elternbeiträge nach Vorgaben aus verschiedenen Steuerungsgruppen.
Die Neuregelung sieht vor, den Maximalbeitrag im Schwerpunkt Tanz zu reduzieren und die Tarife im Bereich Singen anzupassen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr kostenfrei bleibt, werden für die Schuljahre zwei bis vier neue Gebühren festgelegt. Für den Instrumentalunterricht beträgt der jährliche Beitrag 312 Euro. Im Bereich Tanz liegen die Kosten je nach Unterrichtsdauer zwischen 144 und 228 Euro pro Jahr, während die Beiträge für Gesangsunterricht zwischen 96 und 192 Euro pro Jahr variieren.
Die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen ist notwendig, um die weitere Förderung durch das JeKits-Programm sicherzustellen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich nach aktuellen Anmeldezahlen auf einen Minderertrag bei den Gebühren in Höhe von 2.016 Euro.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.7Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2024Zur Vorlage · BV-198/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-198/25 sieht vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.409.795,82 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Eine Ausschüttung an den Träger oder eine Übertragung des Betrages in die freie Rücklage ist für das Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Neben der Festlegung der Verwendung des Jahresüberschusses umfasst die Vorlage zudem den Antrag auf Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.8Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Torsten CremerZur Vorlage · BV-203/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-203/25 sieht die Genehmigung der Wiederbestellung von Torsten Cremer als Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 beschlossen, Herrn Cremer als Vorstandsmitglied wieder zu bestellen und ihn zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen. Die geplante Amtszeit umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2031.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ergibt sich aus dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW). Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) SpkG NRW für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern und die Berufung der vorsitzenden Person zuständig ist, bedarf die Entscheidung nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) SpkG NRW der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse.
Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend und im Rat am 8. Juli 2025 beschließend behandelt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.9Genehmigung der Wiederbestellung des Mitgliedes des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Frank SelbergZur Vorlage · BV-202/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die Genehmigung der Wiederbestellung von Frank Selberg als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hamm beraten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 bereits zugestimmt. Die vorgesehene neue Amtszeit für Herrn Selberg umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2031.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zuständig ist, bedarf es nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes zudem der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt und soll in der Ratssitzung am 8. Juli 2025 eine Entscheidung finden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.10Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-171/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Stadtreinigung (ASH) entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-171/25 stützt sich auf den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr abgegeben hat.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist eine Bilanzsumme von 38.239.981,55 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 786.615,87 Euro. Dieser Betrag sowie die Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sollen gemäß dem Beschlussvorschlag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ergänzend zum Jahresabschluss wurde ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der der Vorlage als informatives Dokument beigefügt ist, jedoch nicht Teil des eigentlichen Abschlusses darstellt. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor, bevor der Rat am 8. Juli 2025 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.11Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm 2026Zur Vorlage · BV-197/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Anlässlich des 800. Stadtjubiläums im Jahr 2026 plant die Stadt Hamm die Einrichtung eines Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten. Der Rat soll – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – die entsprechenden Richtlinien verabschieden, um die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen zu schaffen.
Für das Jahr 2026 sind hierfür Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Ziel des Fonds ist es, die Bürgerinnen und Bürger an den Feierlichkeiten zu beteiligen und ihnen die Gestaltung eigener Projekte zu ermöglichen. Dabei können gemeinschaftlich organisierte Gruppen einen Zuschuss von bis zu 2.026 Euro erhalten.
Der Zeitraum für die Einreichung von Projektanträgen ist vom 1. Oktober bis zum 15. November 2025 festgesetzt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus dem Oberbürgermeister sowie den Bezirksbürgermeistern oder deren Vertretern zusammensetzt. Die Entscheidung der Jury wird für Dezember 2025 erwartet, sodass die erfolgreichen Antragsteller noch im Jahr 2025 über die Zusage informiert werden können.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.12Familienbericht(en) 2025. Hamm auf dem Weg zur Familienfreundlichsten Stadt. Zweiter Familienbericht.Zur Vorlage · BV-193/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm legt mit dem Familienbericht 2025 die zweite Ausarbeitung im Rahmen ihrer Zielsetzung vor, die familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Nachdem der erste Bericht im Jahr 2023 die strukturellen Voraussetzungen und Leitprojekte definierte, dient das aktuelle Dokument dazu, den bisherigen Prozessfortschritt sowie bestehende Herausforderungen zu bewerten.
Der Bericht basiert auf einer Kombination aus statistischen Kennzahlen und qualitativen Kriterien. Dabei stehen die Sichtbarkeit von Angeboten, die Einbindung von Familien in Planungsprozesse sowie die Spürbarkeit von Maßnahmen im Fokus. Ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Vorlage ist eine repräsentative Familienbefragung, welche die aktuelle Situation und die Wahrnehmung der Familienfreundlichkeit in verschiedenen Themenfeldern erfasst.
Mit der Beschlussvorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die gewonnenen Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung des Vorhabens zu berücksichtigen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in einem Turnus von zwei Jahren fortgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung des Prozessstandes und eine transparente Darstellung der Entwicklungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.13Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-137/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-137/25 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2025/2026 vor. Die Durchführung der Programme soll durch die freien Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Kreisverband Hamm des Deutschen Roten Kreuzes erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Träger unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zu beauftragen und der Verwaltung die Erteilung der entsprechenden Bewilligungsbescheide zu übertragen.
Für das Jahr 2025 sollen die Mittel im Rahmen der unterjährigen Budgetbewirtschaftung bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen für 2025 umfassen Auszahlungen in Höhe von 185.400 Euro sowie Einzahlungen von 33.000 Euro bei Erträgen von 152.100 Euro. Für die Folgejahre ab 2026 sind die Kosten in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Hierbei sind Aufwendungen von 248.000 Euro geplant, wobei der städtische Eigenanteil 248.400 Euro beträgt, da zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Fördermittel vorliegen.
Die Aufstellung der Fördersummen weist für das Deutsche Rote Kreuz Beträge zwischen 64.600 Euro und 141.100 Euro aus, während die AWO Beträge zwischen 120.800 Euro und 292.700 Euro aufweist. Die Gesamtsumme der Fördersummen beläuft sich auf bis zu 433.800 Euro. Als kommunale Mittel werden 33.300 Euro aufgeführt, während die Landesmittel (IfKuF) Summen von bis zu 400.500 Euro umfassen. Die Beratung der Vorlage ist in den Gremien zwischen dem 24. Juni und dem 8. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 4.14Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahre 2026.Zur Vorlage · BV-180/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage sieht eine Bereitstellung kommunaler Mittel in Höhe von bis zu 130.800 Euro vor, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Haushalt 2026. Ziel der Förderung ist die Unterstützung sozial und individuell benachteiligter Jugendlicher sowie junger Erwachsener im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Hilfestellungen angewiesen sind.
Die Beratungsleistungen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen erbracht werden. Mit einem Personalaufwand von 2,4 Vollzeitäquivalenten ist geplant, mindestens 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu betreuen. Die inhaltlichen Ziele umfassen die berufliche Orientierung, die persönliche Stabilisierung sowie den Erwerb formaler Bildungsabschlüsse. Für die Gruppe der Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen werden eine Vermittlungsquote in qualifizierte Anschlussperspektiven von 30 Prozent sowie eine Fortführung des Schulbesuchs von 35 Prozent angestrebt. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf rund 235.900 Euro, wobei die Finanzierung neben dem städtischen Anteil auch durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Eigenmittel des Trägers erfolgt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.15Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-179/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Projekt im Bereich der Arbeitsmarktintegration mit kommunalen Mitteln aus der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Dabei werden für das Jahr 2026 ein Betrag von bis zu 212.205 Euro und für das Jahr 2027 eine Summe von bis zu 210.885 Euro beantragt.
Die Einrichtung bietet als außerschulischer Lernort Unterstützung für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren an, die als schulmüde oder schulverweigernd eingestuft werden. Ziel des Programms ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch gezielte Förderung und die Vorbereitung auf externe Prüfungen. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 24 Personen an den externen Prüfungen teil, von denen 20 erfolgreich einen Abschluss erreichten, darunter verschiedene Hauptschulabschlüsse sowie ein Mittlerer Schulabschluss.
Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt neben kommunalen Mitteln auch durch Zuwendungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sowie Eigenmittel des Trägers. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Der Zuwendungsbescheid wird an eine Zielvereinbarung geknüpft, die Instrumente wie Kompetenzfeststellung, Case Management und individuelle Förderplanung umfasst. Eine jährliche Prüfung der Verwendungsnachweise dient dazu, eine Überfinanzierung zu vermeiden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.16Fortgeführte Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-TicketModellZur Vorlage · BV-161/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, als Schulträger die Teilnahme am Deutschland-Ticket-Modell für das Schuljahr 2025/2026 fortzuführen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025, der den Schulträgern die Nutzung des Modells für das kommende Schuljahr erneut ermöglicht.
Bereits im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung ermächtigt, am Deutschland-Ticket-Modell für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler teilzunehmen, was auch im Zeitraum 2024/2025 umgesetzt wurde. Da sich die Grundkonditionen für die Stadt Hamm nicht verändert haben, sieht die vorliegende Vorlage die Fortsetzung des Angebots vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich nach Schätzung auf bis zu 2,11 Millionen Euro, wobei die genaue Höhe von der tatsächlichen Abnahme der Tickets abhängt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden. Durch das Ticketangebot soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert und eine Reduzierung der Individualfahrten erreicht werden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.17Finanzierung Projekt "Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit"Zur Vorlage · BV-148/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-148/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Finanzierung des Projekts „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JustBE) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Ziel des Projekts ist die Förderung von jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren in Kooperation mit der Jugendberufsagentur, bestehend aus dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR, dem Jugendamt und der Bundesagentur für Arbeit. Die operative Durchführung erfolgt durch den Friedrich-Wilhelm-Stift sowie den Caritas-Verband Hamm.
Aufgrund von Tarifabschlüssen und veränderten Fallpauschalen wird eine Aufstockung der kommunalen Kofinanzierung beantragt. Der erforderliche städtische Eigenanteil beläuft sich für die restliche Projektlaufzeit auf insgesamt 123.157 Euro. Die Aufwendungen sind für die Jahre 2025 bis 2027 mit 74.898 Euro, 53.212 Euro beziehungsweise 58.874 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt 63.827 Euro gegenüber. Die Mittelbereitstellung für das Jahr 2025 ist im Budget des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege vorgesehen.
Gleichzeitig wird eine rückwirkende Erhöhung der Förderung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zum 1. September 2024 angestrebt. Der Beschluss zur Aufstockung der kommunalen Finanzierung steht unter dem Vorbehalt gesicherter städtischer Mittel. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie im Hauptausschuss, bevor im Rat eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.18Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.19Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-188/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-188/25 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat der Stadt soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Der städtische Eigenanteil ist für diesen Zeitraum mit 436.534 Euro angesetzt. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgeschlagen.
Für den genannten Zeitraum sind Auszahlungen in Höhe von 544.894 Euro und Einzahlungen von 108.360 Euro vorgesehen, wobei die Förderquote des Projekts insgesamt 80 Prozent beträgt. Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet ist im Regionalen Ausbildungskonsens der IHK sowie in den Beiräten der Jobcenter Dortmund und Kreis Unna vertreten. Die Begleitung der Tätigkeiten erfolgt durch den Koordinierungskreis der Wirtschaftsförderer der drei beteiligten Gebietskörperschaften.
Der Beschlussverfahrensplan sieht Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am 2. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.20Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage BV-143/25 des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Integrationsstrukturen in Hamm auf Basis bestehender Handlungskonzepte. Das Programm gliedert sich in drei Bausteine: strategischen Overhead, individuelles Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration.
Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von 1.370.100 € und für 2027 in Höhe von 1.403.100 € vor. Dem stehen jeweilige Einzahlungen von 845.850 € gegenüber. Der städtische Eigenanteil beläuft sich im Jahr 2026 auf 524.250 € und im Jahr 2027 auf 557.250 €. Zur personellen Umsetzung sind insgesamt 14,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen, die sich auf die Bereiche Koordination, Case-Management und rechtliche Verstetigung verteilen. Die Verwaltung beantragt hierbei die vollständige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Kosten für die Stellen der Träger werden für den Zeitraum mit einer jährlichen Steigerung von 3 % kalkuliert. Zur strategischen Steuerung wurde bereits eine Lenkungsgruppe aus Vertretern verschiedener Ämter, Dezernate und Träger wie dem DRK, der Caritas und der AWO eingerichtet. Der Beratungsverlauf der Vorlage umfasst den Integrationsrat, den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt sowie den Hauptausschuss, bevor die abschließende Entscheidung im Rat am 8. Juli 2025 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 4.20.1Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-143/25 1. Ergänzung des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vor. Das Vorhaben gliedert sich in drei Bausteine: strategischen Overhead, individuelles Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Die Verwaltung beantragt die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der erste Baustein umfasst 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Koordination und Verwaltung. Für das Jahr 2026 werden Gesamtaufwendungen in Höhe von 208.000 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 43.000 € beträgt; für 2027 werden 244.100 € mit einem Eigenanteil von 47.000 € kalkuliert. Der zweite Baustein beinhaltet 8,75 VZÄ im Case-Management, die bei Trägern der freien Wohlfahrt angesiedelt sind. Hier belaufen sich die Aufwendungen 2026 auf 898.000 € (Eigenanteil 399.250 €) und 2027 auf 925.000 € (Eigenanteil 426.250 €). Die Stadt übernimmt dabei die Fehlbedarfsfinanzierung. Der dritte Baustein umfasst 3,0 VZÄ für Einbürgerungen und Ausländerangelegenheiten mit Aufwendungen von 232.000 € im Jahr 2026 und 234.000 € im Jahr 2027, wobei der städtische Anteil jeweils bei 82.000 € bzw. 84.000 € liegt.
Insgesamt stehen für 2026 Auszahlungen von 1.370.100 € und Einzahlungen von 845.850 € gegenüber. Für 2027 werden Auszahlungen von 1.403.100 € und Einzahlungen von 845.850 € veranschlagt. Zur Steuerung des Programms wurde eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Integrationsrates sowie verschiedener Wohlfahrtsträger eingerichtet.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.214. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.223. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-120/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf zur Änderung umfasst 22 neue oder angepasste Festlegungen, die Schwerpunkte in der Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung, der Brachflächenaktivierung, der Weiterentwicklung des 5-Hektar-Grundsatzes sowie der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien setzen. Der Entwurf wurde am 14. März 2025 beschlossen und lag vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 öffentlich aus.
In der Stellungnahme werden verschiedene Planungsziele bewertet. Die Stadt befürwortet die Wiederaufnahme von Ausnahmeregelungen für Bauflächen im Freiraum sowie die Möglichkeit, Sondergebiete des Einzelhandels aus siedlungsstrukturellen Gründen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche festzusetzen. Der neue Grundsatz zur Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte für erneuerbare Energien sowie der Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie werden positiv bewertet. Kritisch wird die Regelung betrachtet, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven angerechnet werden sollen, da dies die Revitalisierung beeinflussen könnte.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen, der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese dem zuständigen Landesministerium zuzuleiten. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Juli 2025 in den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, im Hauptausschuss und abschließend im Rat. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden nicht verzeichnet.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.23Kauf von Geschäftsanteilen vom Regionalverband Ruhr (RVR) durch die Stadt Hamm sowie Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-194/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Maximilianpark Hamm GmbH zu verändern und Anteile vom Regionalverband Ruhr (RVR) zu übernehmen. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Kapitalherabsetzung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie eine anschließende Neuverteilung der Geschäftsanteile vorgeschlagen.
Durch den Kauf von Anteilen zum Preis von 8.190 Euro soll der Anteil der Stadt Hamm am Gesellschaftskapital von bisher 58,3 Prozent auf 70 Prozent steigen. Der Anteil des RVR verringert sich im Gegenzug von 41,7 Prozent auf 30 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die einmalige Zahlung des Kaufpreises im Jahr 2025.
Die Neuregelung der Anteilsverhältnisse führt zudem zu einer Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Die Stadt Hamm wird künftig zehn statt bisher neun Vertreter entsenden, während die Vertretung des RVR von sechs auf fünf Personen reduziert wird.
Zusätzlich ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen. Diese umfasst neben den Änderungen durch die neue Gesellschafterstruktur auch rechtliche Anpassungen aufgrund des 3. Nordrhein-Westfälischen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG). Hierbei sollen unter anderem Modalitäten für digitale Sitzungen und Umlaufbeschlüsse einheitlich in den Vertrag aufgenommen werden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.24Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung Gesellschaftsvertrag WVGZur Vorlage · BV-178/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) beraten. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Veräußerung von Geschäftsanteilen der VKU an die WVG. Hintergrund ist die Kündigung des bestehenden Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages durch die VKU zum 31. Dezember 2025.
Im Rahmen der Vereinbarung soll die WVG die Geschäftsanteile der VKU im Nennbetrag von 316.360 Euro, was einem Anteil von 14,29 Prozent entspricht, erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt laut Vorlage einen Euro. Durch diesen Erwerb hält die WVG diese Anteile künftig selbst. Die damit verbundenen Stimmrechte werden jedoch ruhend gestellt, sodass sie weder ausgeübt noch bei der Berechnung von Mehrheiten berücksichtigt werden.
Infolgedessen verändern sich die Stimmrechtsanteile der verbleibenden Gesellschafter an der WVG. Der Anteil der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH erhöht sich von 28,57 Prozent auf 33,33 Prozent, während der Anteil der Regionalverkehr Münsterland GmbH von 47,14 Prozent auf 55,00 Prozent steigt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH erhöht ihren Anteil von 10,00 Prozent auf 11,67 Prozent. Der Verkauf und die Abtretung der Anteile sind zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG sowie die Anzeige des Vorgangs an die Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.25Maximilianparkerweiterung/ Gartenkompetenzzentrum/ IGA 2027 inklusive Anliegerstraße und Hochbau WorkshopgebäudeZur Vorlage · BV-126/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-126/25 des Stadtplanungsamtes sieht die Erweiterung des Maximilianparks um etwa 3,9 Hektar vor, um im Rahmen der International Garden Expo (IGA) 2027 ein Gartenkompetenzzentrum zu schaffen. Das Projekt umfasst die Maxiplaza, eine Gartenanlage mit Workshopgebäude in Holzrahmenbauweise, die Neugestaltung eines Vorplatzes sowie die Umsetzung eines Pilotprojekts zur „Blue-Green-Street“ inklusive eines Rückhaltebeckens. Zudem ist die Verlegung der Straße „Am Maximilianpark“ sowie die Schaffung einer neuen Anliegerstraße in Pflasterbauweise geplant.
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen belaufen sich auf rund 9,83 Millionen Euro. Davon werden 5,58 Millionen Euro durch Bundesmittel gefördert, während die Stadt Hamm Eigenmittel in Höhe von etwa 1,86 Millionen Euro bereitstellt. Für die technische Umsetzung der Straße sind Kosten in Höhe von 1,34 Millionen Euro kalkuliert. Für das Workshopgebäude werden neben den Erstellungskosten von 1,5 Millionen Euro jährliche Mietkosten von etwa 100.000 Euro sowie Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung veranschlagt.
Der Rat soll unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung den Bau der Erweiterungen sowie die Ausschreibung der Planung und Ausführung des Workshopgebäudes beschließen. Zudem wird vorgeschlagen, die Bauprojekte, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, an die Hamm.Invest GmbH zu übertragen und deren Gremien zur Beschlussfassung anzuweisen. Die ökologische Qualifizierung der Randbereiche des aktuellen Betriebshofes ist Teil des Vorhabens, wobei die Verlagerung des Betriebshofes derzeit zurückgestellt ist. Eine Bürgerbeteiligung fand im Zeitraum Ende Mai bis Anfang Juni 2025 statt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.26Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-129/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der IGA 2027. Das etwa 26.028 m² große Plangebiet in der Gemarkung Braam-Ostwennemar soll als öffentliche Grünfläche mit einem Servicegebäude und Schulungsraum festgesetzt werden. Zudem ist eine neue Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“ als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen, ergänzt durch Flächen für die Wasserwirtschaft sowie den Schutz von Boden, Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich wurde durch die Anpassung der Grenzen verschiedener Flurstücke neu definiert und verkleinert, um Konflikte mit Stellplatzanlagen zu vermeiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Satzung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige städtebauliche Begründung mit Umweltbericht vom 14. Mai 2025. Gleichzeitig soll der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.068 „Braamer Straße“ aus dem Jahr 1980 förmlich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die IHK Dortmund, die LNU NRW und die untere Naturschutzbehörde, sowie Einwendungen berücksichtigt. Ein erneuter Prozess der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht durchgeführt. Die Aufstellung ist klimarelevant, führt jedoch zu keinen finanziellen Auswirkungen. Der Ratsbeschluss ist für den 8. Juli 202läufig vorgesehen, wobei vorab Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschüssen und dem Hauptausschuss stattfinden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.2743. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.28Übertragung der Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach §§ 80 ff BauGB auf den UmlegungsausschussZur Vorlage · BV-109/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB auf den Umlegungsausschuss übertragen. Mit dieser Beschlussvorlage des Vermessungs- und Katasteramtes wird beantragt, dem Ausschuss die selbstständige Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen.
Vereinfachte Umlegungen dienen der Neuordnung von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft oder aneinandergrenzenden Bereichen. Durch das Weglassen einzelner Verfahrensschritte können kleinräumige bodenordnerische Problemstellungen sowie baurechtswidrige Zustände bearbeitet werden, um die Schaffung baureifer Grundstücke zu unterstützen. Bisher führt der Umlegungsausschuss primär reguläre Umlegungsverfahren durch.
Durch die geplante Übertragung der Befugnisse auf den Ausschuss gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches wäre künftig keine gesonderte Anordnung für jedes einzelne vereinfachte Verfahren mehr erforderlich. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.29Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.30Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.312. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-116/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-116/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg in Hamm. Ziel der Änderung ist die Neudefinition des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 8.180 m² im Stadtbezirk Herringen. Die Anpassung soll eine wohnbauliche Nachnutzung sowie die Umnutzung eines denkmalgeschützten Kirchengebäudes in eine Kindertagesstätte ermöglichen. Der Planbereich wird im Norden durch die Dortmunder Straße, im Süden durch die Lange Straße sowie im Westen durch die Kreuzung dieser beiden Straßen begrenzt und umfasst verschiedene Flurstücke der Gemarkung Hamm.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie der zugehörigen Begründung vom 5. Mai 2025 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung erlangen die neuen Festsetzungen Rechtskraft, wodurch die bisherigen Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 05.008 im betroffenen Bereich außer Kraft treten. Das Verfahren umfasst zudem die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse.
Der vorgesehene Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 18. Juni 2025, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 geplant. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.32Kita Wolkenwunder, Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen Caldenhofer Weg 6-8, 59065 HammZur Vorlage · BV-106/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-106/25 sieht den Neubau der Kindertagesstätte „Wolkenwunder“ am Caldenhofer Weg 6-8 in Hamm vor. Das Vorhaben umfasst ein dreigeschossiges Gebäude für fünf Gruppen, das als Effizienzhaus 40 geplant ist. Zur energetischen Ausstattung gehören eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem akustisch aktivierte Decken, Linoleum- oder Fliesenbeläge sowie einen 2,50 Meter hohen Prallschutz im Mehrzweckraum vor. Ein barrierefreies Konzept wird in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten erstellt.
Der Rat soll, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dem Bau und Betrieb durch die Hamm.Invest GmbH zustimmen und die Vertreter der Gesellschaft zur Fassung der erforderlichen Beschlüsse anweisen. Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro, worin auch ein Personalaufwand von 120.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die Finanzierung sind im Jahr 2026 eine investive Kapitalzuführung von 62.484 Euro und im Jahr 2027 eine weitere in Höhe von 131.513 Euro vorgesehen.
Ab 2027 fallen jährliche Mietzahlungen von etwa 325.000 Euro an. Die Kalkulation sieht zudem jährliche Erträge aus Landeszuschüssen von circa 41.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 284.000 Euro vor. Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Gruppe werden mit 270.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Das Verfahren durchläuft die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, verschiedene Ausschüsse sowie den Rat als beschließendes Gremium.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.33Johannesschule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-107/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-107/25 der Hamm.Invest GmbH sieht den Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle am Standort der Johannesschule vor. Der Rat soll dem Bauvorhaben vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung zustimmen und die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH beauftragen. Das Projekt umfasst zudem die gleichzeitige Ausschreibung einer baugleichen Halle für die Erich-Kästner-Schule durch einen Generalunternehmer.
Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin ein Personalaufwand von 60.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die investive Kapitalzuführung sind Beträge in Höhe von 19.320 Euro für das Jahr 2026, 134.407 Euro für 2027 und 48.582 Euro für 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 werden jährliche Mietzahlungen in Höhe von etwa 270.000 Euro erwartet. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden mit rund 38.000 Euro und die Instandhaltungskosten mit etwa 54.000 Euro veranschlagt.
Die bauliche Planung sieht ein Effizienzhaus 40 mit Photovoltaikanlage, LED-Beleuchtung und einer extensiv begrünten Dachfläche vor. Für die Umsetzung ist die Fällung von vier Bäumen notwendig, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 vorgesehen sind. Das Vergabeverfahren als beschränktes Ausschreibungsverfahren soll im Herbst 2025 stattfinden, sodass der Baubeginn für das Frühjahr 2027 und die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 geplant ist. Der Beratungsprozess durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie die zuständigen Ausschüsse ist für den Zeitraum zwischen Juni und Juli 2025 angesetzt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.34Erich-Kästner-Schule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-108/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-108/25 wird der Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Erich-Kästner-Schule beantragt. Der Rat soll die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH genehmigen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung sieht ein Gebäude nach dem Standard Effizienzhaus 40 vor, das mit einer Photovoltaikanlage, einer Dachbegrünung und dem Einsatz von Recyclingbeton ausgestattet werden soll. Die bauliche Gestaltung umfasst eine kompakte Form, minimierte Verglasung sowie eine LED-Beleuchtung. Für die Errichtung ist die Entfernung mehrerer Bäume vorgesehen, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 geplant sind.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin auch ein Personalaufwand der Hamm.Invest GmbH in Höhe von 60.000 Euro enthalten ist. Die finanziellen Mittel für die investiven Kapitalzufügungen sind für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 fallen jährliche Mietzahlungen in Höhe von 270.000 Euro an, ergänzt durch Bewirtschaftungskosten von etwa 38.000 Euro und Instandhaltungskosten von circa 54.000 Euro.
Das Vergabeverfahren soll als beschränktes Ausschreibungsverfahren über einen Generalunternehmer erfolgen, wobei die Ausschreibung für die Sporthallen der Johannesschule und der Erich-Kästner-Schule gleichzeitig durchgeführt werden soll. Die Vergabe ist für den Herbst 2025 vorgesehen, der Baubeginn für das Frühjahr 2027 geplant, sodass die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 angestrebt wird. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie verschiedene Ausschüsse bis hin zum Rat im Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.35Erneuerung der bauzeitlichen Fenster am Eduard-Spranger-Berufskolleg – Erweiterungsbau von 1964 durch FördermittelZur Vorlage · BV-192/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erneuerung der Fenster im Erweiterungsbau des Eduard-Spranger-Berufskollegs beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bauzeitlichen Fenster aus dem Jahr 1964 sowie der vorhandenen Sonnenschutzelemente durch moderne, doppelt verglaste Aluminiumfenster mit elektronisch steuerbarem Sonnenschutz.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 66 Fenster erneuert werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 460.000 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG) finanziert, während der städtische Eigenanteil 46.000 Euro beträgt. Zur Umsetzung gehören neben dem Fensteraustausch auch notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten zur Integration des neuen Sonnenschutzsystems. Um die Fördermittel zu sichern, muss das Projekt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.
Durch den Austausch wird der U-Wert von 3,0 W/m²K auf 1,3 W/m²K gesenkt, was die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und dem Gebäudeenergiegesetz entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung der baulichen Substanz des Schulstandortes, der laut Schulentwicklungsplan langfristig gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.36Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-195/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-195/25 sieht eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 in Hamm vor. Die vorgeschlagenen Änderungen erfolgen auf Wunsch der AfD-Fraktion.
Im Rahmen dieser Neubesetzung soll ein Ratsherr als persönlicher Vertreter eines weiteren Ratsherrn aus dem Ausschuss abberufen werden. Gleichzeitig wird derselbe Ratsherr als neues Mitglied für den bisherigen Vertreter in den Kommunalwahlausschuss gewählt. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als persönlicher Vertreter des erstgenannten Ratsherrn vorgesehen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss vorberatend behandelt und soll im Rat beschließend beraten werden. Für die vorgeschlagene Umbesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.37Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-115/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-115/25 wird eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, Simone Reuter als Mitglied in den Ausschuss zu wählen, um die Position von Ingo Müller neu zu besetzen. Diese Änderung der Zusammensetzung erfolgt auf Wunsch der FDP-Fraktion.
Der Entscheidungsprozess ist für den Monat Juli 2025 terminiert. Die Vorlage wird zunächst im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt. Im Anschluss steht die Angelegenheit am 8. Juli 2025 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Hamm bereit. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen für das Stadtbudget entstehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 5.Verschiedenes