Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.04.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · BV-167/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-167/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für eine Dienstreise nach Kalisz in Polen beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 5. bis zum 8. Juni 2025 vorgesehen. An der Fahrt werden die Ratsfrauen Isabell Prengel und Anita Heinemann teilnehmen.
Grundlage für die Reise ist eine Einladung der polnischen Partnerstadt Kalisz an eine Delegation aus Hamm im Rahmen der „Kalisz City Days“. Die Durchführung der Dienstreise soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 7. Juli 2025 stattfindet, wird die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt, um eine rechtzeitige Beschlussfassung vor dem geplanten Reiseantritt zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 3.2Fortführung der Förderung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-152/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschließen. Die Förderung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 mit einem Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro vorgesehen. An der Kooperation sind die Kolping-Bildungszentren gGmbH, die IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie die Hammer Tafel beteiligt.
Im Rahmen des Projektes werden Lebensmittel aus dem Supermarkt „dasmarkt“, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder verderblich sind, an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung, beispielsweise zu Fruchtaufstrichen, bevor die Produkte kostenlos über die Hammer Tafel an bedürftige Menschen ausgegeben werden. Das Angebot ist vegetarisch konzipiert. Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln dient das Projekt auch der beruflichen Qualifizierung von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten.
Die Kosten für die Förderung teilen sich auf 15.000 Euro im Jahr 2025, 30.000 Euro im Jahr 2026 und 15.000 Euro im ersten Halbjahr 2027 auf. Während die Mittel für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen, sollen die Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-153/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-153/25 sieht für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 70.800 Euro vor, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Diese Mittel dienen der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Fortschreibung von drei Prozent.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Menschen in schwierigen Lebenslagen an. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung sowie sozialrechtliche Betreuung und Hilfe bei Behördengängen. Zielgruppe sind Personen, die durch Faktoren wie Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder den Verlust von Wohnraum und Arbeit soziale Schwierigkeiten entwickeln.
Die Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. befindet sich an der Ludwig-Teleky-Straße 8 und wird durch zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft betrieben. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt neben dem städtischen Anteil zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Finanzierung der Betreuungsvereine in HammZur Vorlage · BV-172/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant ab dem Jahr 2025 eine Neuregelung der Finanzierung für die in der Stadt tätigen Betreuungsvereine. Laut der Beschlussvorlage BV-172/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege soll sich die Kommune an den nicht gedeckten Kosten der Betreuungsarbeit beteiligen. Hierfür sind Zuwendungen in Höhe von insgesamt 117.920 Euro vorgesehen. Zudem ist eine Beteiligung an der Querschnittsarbeit der Vereine mit 30.000 Euro geplant.
Im Zuge dieser Neuregelung sollen die bestehenden Verträge mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie mit dem INI Betreuung e. V. im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Das neue Finanzierungsmodell basiert auf der Anzahl der eingesetzten Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Fachkräfte. Für das Jahr 2025 sieht die Planung unterschiedliche Zuwendungen vor: Der Katholische Sozialdienst e. V. soll insgesamt 95.380 Euro erhalten, wobei ein Teil zur Deckung von Fehlbedarfen bei Personalkosten dient. Die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. erhält 15.000 Euro, und für den INI Betreuung e. V. ist eine Zuwendung von 7.540 Euro vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit gestiegenen Personalkosten durch tarifliche Anpassungen sowie der Inflation, während die Einnahmen aus der Justiz seit 2019 unverändert geblieben sind. Ziel des Modells ist es, die Finanzierung der Betreuungsarbeit sicherzustellen und die Stadt Hamm als Ausfallbürge bei der Übernahme von Betreuungen zu entlasten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.5Kettelerschule, Baubeschluss Erweiterung OGSZur Vorlage · BV-104/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird ersucht, die Errichtung eines Anbaus an der Kettelerschule zu beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung neuer Kapazitäten für die Offene Ganztagsschule (OGS). Der geplante Neubau umfasst eine Mensa mit integrierter Küche sowie einen Personalraum und soll im Innenhof zwischen der Verwaltung, der Aula und den bestehenden OGS-Räumlichkeiten errichtet werden.
Der Anbau wird an den Hauptflur, die Aula und den Verwaltungstrakt angeschlossen. Durch eine verglaste Fassade soll ein hoher Lichteinfall gewährleistet werden. Die neue Mensa ist für 90 Sitzplätze ausgelegt, wobei die Aula und die Mensa bei Bedarf für Veranstaltungen mit bis zu 199 Personen zusammengeschaltet werden können. Der Betrieb der neuen Räumlichkeiten wird voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 angestrebt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, wobei ein Großteil der Kosten durch Zuwendungen gedeckt werden soll. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von Anfang 2026 bis Ende 2027 geplant. Bautechnisch ist eine Dämmung nach KfW-40-Standard vorgesehen. Zudem sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung energieeffizienter Küchengeräte geplant, um das Regenwassermanagement und die Energiebilanz zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.6Stadtpark Heessen - Teilmaßnahmen 2025-2026Zur Vorlage · BV-160/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-160/25 die Umsetzung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung des Stadtparks Heessen für die Jahre 2025 bis 2027. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sieht vor, basierend auf den Entwurfsplanungen aus dem Jahr 2023, zunächst bestimmte Bereiche nördlich des Piebrockskamp zu gestalten.
Für den Zeitraum 2025/2026 sind die Schaffung einer barrierefreien Wegeverbindung zwischen dem Brokhof und der Sachsenhalle sowie die Erneuerung der Außenanlagen am Brokhof vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen zudem die Installation von Beleuchtung entlang der Hauptwegeachse und die Pflanzung klimaanpasster Baumarten zur Verbesserung des Mikroklimas und der Beschattung.
Ein weiteres Vorhaben betrifft die Umgestaltung der Spielplatzfläche im Bereich Piebrockskamp für den Zeitraum 2026/2027. Geplant ist ein neues Angebot unter dem Thema „Seillandschaften“, das einen inklusiven Sandspielbereich, Klettergeräte sowie eine Hügellandschaft umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 570.000 Euro. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 sowie für den Zeitraum 2026/2027 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung gemäß dem Entwurfsplan II-266/3a.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.7S04/25 Ausbauplan Fahrrad-Promenade: Abschnitt Nordring-ParkZur Vorlage · BV-111/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-111/25 plant das Tiefbau- und Grünflächenamt den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Abschnitt Nordring-Park. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Geh- und Radweg teilweise zu verlegen, zu verbreitern sowie zu asphaltieren und mit einer neuen Beleuchtung auszustatten.
Im westlichen Bereich zwischen der Nordstraße und der Diagonalverbindung soll die Strecke verbreitert und die Entwässerung des Geländes so angepasst werden, dass Oberflächenwasser in Richtung der Teichanlage abgeleitet werden kann. Der Knotenpunkt zu den Hauptrouten nach Bockum-Hövel und Heessen wird dabei barrierefrei gestaltet. Im östlichen Abschnitt ist eine neue Linienführung geplant, bei der die alte Trasse zurückgebaut und zugunsten von Grünflächen durch einen neuen, vier Meter breiten Weg ersetzt wird. Zur Ergänzung der Infrastruktur wird zudem eine LED-Beleuchtung installiert, um den Lückenschluss zwischen der Hafenstraße und der Adenauerallee zu erreichen. Begleitend zum Ausbau sind die Pflanzung von sechs Bäumen sowie die Aufstellung von zwei Bänken und sechs Fahrradbügeln vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 620.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von etwa 456.100 Euro sowie eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah in Höhe von rund 163.900 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.8Ausbauplan S 12/24 Selmigerheideweg - Wiescherhöfener Straße bis DoenchstraßeZur Vorlage · BV-8/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Ausbauplans für den Selmigerheideweg vor, der im Rahmen der Erneuerung von Mischwasserkanälen durch den Lippeverband und die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden soll. Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung eines etwa 300 Meter langen Straßenabschnitts im Ortsteil Selmigerheide. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter, um das Passieren von Bussen und Personenkraftwagen zu ermöglichen, sowie die Integration von zwei Versätzen zur Verkehrsberuhigung.
Der Straßenraum soll künftig durch unterschiedliche Gehwegbreiten, Parkflächen für 22 Fahrzeuge sowie Baumbeete und Grünflächen neu strukturiert werden. Im Zuge der Maßnahme wird eine Bushaltestelle aufgrund geringer Nutzung in eine neue, barrierefreie Haltestelle zusammengelegt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie durch Kostenbeteiligungen des Landes und der Anlieger.
Im Rahmen einer Anwohnerinformation wurden verschiedene Anregungen geprüft und teilweise in den Plan übernommen, etwa zur Anpassung von Parkflächen oder Baumbeeten. Ein Landkauf ist für das Vorhaben nicht erforderlich, allerdings müssen einige Grundstückseigentümer Überbauungen aus ihren Vorgärten entfernen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Auf Kösters Kamp einschließlich KobbenskampZur Vorlage · BV-114/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-114/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege in den Straßen Auf Kösters Kamp und Kobbenskamp vorgeschlagen. Die Maßnahme erstreckt sich von der Kamener Straße bis zum Wiesenacker sowie über eine Länge von etwa 130 Metern entlang der Waldorfschule in Richtung Moltkestraße.
Grundlage für das Vorhaben sind geplante Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten den Straßenbelag beeinträchtigen würden, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Zudem weist der aktuelle Zustand der Fahrbahn Rissbildungen und Verdrückungen auf, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 760.000 Euro, wobei die Auszahlungen in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen sollen. Der städtische Eigenanteil wird mit 152.000 Euro beziffert. Ein Betrag von 608.000 Euro soll aus der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgeführt werden. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zur Hälfte vom Lippeverband getragen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.10Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 8 der Vorlage 1153/23, Radbodstraße von Hafenstraße bis Zufahrt NordhafenZur Vorlage · BV-125/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-125/25 sieht eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Straßensanierungsprogramm für die Radbodstraße im Bereich zwischen der Hafenstraße und der Zufahrt zum Nordhafen vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der nordwestlichen Nebenanlagen, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schaffen. Hierzu sollen Schutzplanken auf der Westseite versetzt werden, um die nutzbare Breite für Fußgänger und Radfahrer zu vergrößern.
Im Zuge dieser Arbeiten sind zudem Erneuerungen an der Brückenkonstruktion über die Speicherstraße sowie Betonsanierungsarbeiten und die Instandsetzung von Spanngliedern vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil ist die Verlegung der westlichen Beleuchtungsanlage inklusive neuer Masten und LED-Leuchten. Eine Optimierung der östlichen Nebenanlagen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da zeitliche Abhängigkeiten zum Abbruch der Brücke über die ehemalige Hafenbahn bestehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für die Sommerferien 2026 unter einer Vollsperrung der Radbodstraße geplant. Die Gesamtkosten aller zusammenhängenden Maßnahmen werden auf etwa 1.865.000 Euro geschätzt. Für die vorliegende Ergänzung sind zusätzlich zu den bereits beschlossenen Mitteln städtische Eigenanteile in Höhe von rund 100.700 Euro einzuplanen. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm für kommunalen Straßenbau unterstützt werden, wobei ein Fördersatz von 75 Prozent erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.11Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie Am LausbachZur Vorlage · BV-146/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Verwaltung beauftragen, Planungsleistungen für die Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie „Am Lausbach“ europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen und umfasst die Inbetriebnahme des Abschnitts IC, die Zwischenabdichtung zwischen den Abschnitten IB und IC sowie die Prüfung einer möglichen Neumodulation des Abschnitts IB. Zudem sind die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung bestehender Deponieabschnitte Bestandteil der geplanten Leistungen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) plant, den etwa 3,4 Hektar großen Abschnitt IC als Deponie der Klasse I zu nutzen. Da der derzeit genutzte Abschnitt IB nahezu vollständig verfüllt ist, dient die Inbetriebnahme des neuen Bereichs der Sicherstellung der Entsorgungskapazitäten für Bau- und Abbruchabfälle über einen Zeitraum von geschätzt 25 Jahren. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich eine Ablagerung von rund 780.000 Kubikmetern Abfall.
Die vorläufig geschätzten Kosten für die Bauleistungen zur Ertüchtigung und Inbetriebnahme belaufen sich auf etwa 14 Millionen Euro, wobei ein Teil der Mittel bereits durch Deponierücklagen gedeckt ist. Die Kosten für Planungs- und Gutachterleistungen werden auf rund 2,2 Millionen Euro beziffert, wobei eine Dynamisierung durch künftige Baupreisentwicklungen möglich ist. Vor der Vergabe von etwaigen Bauleistungen sind auf Basis der Planungsergebnisse weitere Einzelbeschlüsse erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.12Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-147/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant eine Kostenerhöhung für den Bau einer Pumpstation sowie die Aufhöhung am Alten Hohefeldweg. Während ein ursprünglicher Kostenanschlag von 230.000 Euro im Raum stand, beläuft sich die aktuelle Kalkulation nun auf insgesamt 750.000 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Hochwasserschutz im durch den Ahsedeich geschützten Polderbereich bis zur endgültigen Ertüchtigung der Bestandsdeiche sicherzustellen. Da die Sanierung der Deiche aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren und der Akquise von Fördermitteln voraussichtlich mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen wird, soll eine vollautomatisierte Technik den Schutz gewährleisten.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch schwierige Baugrundverhältnisse, die eine aufwendige Wasserhaltung erforderlich machen. Zudem muss das Pumpwerk gegen Unterspülungen durch hydraulische Strömungsverhältnisse gesichert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Erneuerung der Stromversorgung, da die bestehende Leitung der ehemaligen Straßenbeleuchtung nicht die erforderliche Betriebssicherheit bietet. Das neue System soll zudem in die Betriebsüberwachungszentrale des Lippeverbandes integriert werden.
Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 mit Beträgen von 100.000 Euro, 370.000 Euro beziehungsweise 280.000 Euro. Der Bau der neuen Stromversorgung soll zeitnah beginnen; nach dem Beschluss folgen die Ausschreibungen für das Tiefbau- und Maschinenwesen sowie die Elektrotechnik.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fortführung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)Zur Vorlage · BV-119/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Fortführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen entscheiden, die als sogenannte „plusKITAs“ anerkannt sind. Die Vorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2025 fortzusetzen, sofern die Finanzierung durch Landesmittel gesichert ist. Ziel ist es, 39 Kindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die entsprechenden Fördermittel auszuzahlen.
Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt rund 1,48 Millionen Euro, wobei jede der 39 Einrichtungen einen Betrag von etwa 37.955 Euro erhält. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle vorgesehen. Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf Kriterien zum besonderen Unterstützungsbedarf, wobei die Verwaltung den Indikator des SGB II-Bezugs um weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Asylleistungen erweitert hat. Die Gewichtung erfolgt zu 75 Prozent nach dem Bezug von Sozialleistungen und zu 25 Prozent nach dem Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Die Einbringung als Dringlichkeitsvorlage erfolgt, da die Landesförderung bereits zum 1. August 2025 in Kraft tritt. Eine zeitnahe Entscheidung soll den Trägern ermöglichen, die notwendigen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Förderung rechtzeitig zu sichern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung am Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für das Projekt Gartenkompetenzzentrum / MaximilianparkerweiterungZur Vorlage · BV-123/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Maximilianparks zur Qualifizierung als Gartenkompetenzzentrum Hamm im Kontext der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet.
Das beantragte Fördervolumen beträgt 7,44 Millionen Euro. Bei einer erwarteten Fördersumme von 5,58 Millionen Euro ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 1,86 Millionen Euro vorzusehen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen, wobei die konkrete Ausgestaltung der Bereitstellung der Eigenmittel in einer separaten Beschlussvorlage geregelt wird.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt, da der Fördergeber eine kurzfristige Bestätigung über die Verfügbarkeit der Eigenmittel zur abschließenden Bearbeitung des Antrags benötigt. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Maximilianpark Hamm GmbH und der IGA Metropole Ruhr gGmbH realisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Verlängerung des internationalen Fernradwegs Enschede-Münster (F35) nach Hamm: 1. Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie 2. Bildung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den AnliegerkommunenZur Vorlage · BV-141/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des internationalen Fernradwegs F35 nach Hamm beraten. Das Projekt „F 35+“ sieht die Anbindung der Radwegstrecke von Enschede über Münster bis nach Hamm vor. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bereits im April 2025 die Beteiligung der Stadt an der Planung beschlossen hatte, dient die Beschlussvorlage BV-141/25 nun der formellen Genehmigung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den beteiligten Anliegerkommunen.
Diese Gemeinschaft basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, deren Abschluss nach Vorgabe der Bezirksregierung Münster einen Ratsbeschluss erfordert. Im Rahmen dieser Kooperation soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Federführung bei der Vergabe dieser Studie liegt beim Kreis Warendorf. Die Gesamtkosten für die Untersuchung werden auf etwa 30.000 Euro geschätzt, wovon die Stadt Hamm einen Anteil von rund 7.500 Euro übernimmt, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Dringlichkeit des Beschlusses ergibt sich aus der geplanten Veröffentlichung der Beschaffungsgemeinschaft im Amtsblatt, da die entsprechenden Entscheidungen der Partnerkommunen bereits vorliegen. Die Verwaltung wird über den weiteren Projektfortschritt informieren und bei Bedarf weitere Beschlüsse vorbereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.4Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes (Vorratsbeschluss zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW)Zur Vorlage · BV-177/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll die Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. In der Beschlussvorlage BV-177/25 wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Beteiligung am Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) zu stellen. Ziel ist die anteilige Entschuldung kommunaler Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag NRW sowie dessen Inkrafttreten.
Das Landesprogramm sieht vor, bis zu 50 Prozent der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Dabei werden Liquiditätsschulden über einem Schwellenwert von 1.500 Euro pro Einwohner vollständig und Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner anteilig übernommen. Für die Stadt Hamm belaufen sich die maßgeblichen Liquiditätskredite nach Abzug bestimmter Posten auf rund 74,98 Millionen Euro. Basierend auf einer Modellrechnung des Städtetags NRW könnte die Entlastung für die Stadt bei etwa 23 Millionen Euro liegen. Die endgültige Höhe der Entlastung hängt vom Abschluss des Antragsverfahrens und den finalen Berechnungsmodalitäten ab. Das Antragsverfahren wird über die NRW.BANK abgewickelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.5Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-175/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2024 liegt zur Prüfung vor. Mit der Beschlussvorlage wird beantragt, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen.
Die Ergebnisrechnung schloss im Jahr 2024 mit einem Überschuss von 0,1 Millionen Euro ab, was das neunte positive Ergebnis in Folge darstellt. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage ergab sich ein Saldo von -0,4 Millionen Euro, wodurch sich das Eigenkapital auf 191,4 Millionen Euro verringerte.
Im Bereich der Investitionen wurden 63,6 Millionen Euro umgesetzt. Während die Investitionskredite für den Kernhaushalt leicht sanken, stiegen die Liquiditätskredite an. Der Bestand an Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung erhöhte sich von 241 Millionen Euro auf 273 Millionen Euro. Die Finanzrechnung weist zudem einen Saldo aus der Verwaltungstätigkeit von -13,7 Millionen Euro aus, verglichen mit -5,1 Millionen Euro im Vorjahr. Als Faktoren für die Entwicklung werden steigende Preise, Auswirkungen von Tarifabschlüssen sowie zunehmende Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Beteiligung von Bund und Land angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.611. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-112/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Hamm beschließen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Programms „JeKits“ (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen). Ziel der Vorlage ist die Anpassung der maximalen Elternbeiträge nach Vorgaben aus verschiedenen Steuerungsgruppen.
Die Neuregelung sieht vor, den Maximalbeitrag im Schwerpunkt Tanz zu reduzieren und die Tarife im Bereich Singen anzupassen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr kostenfrei bleibt, werden für die Schuljahre zwei bis vier neue Gebühren festgelegt. Für den Instrumentalunterricht beträgt der jährliche Beitrag 312 Euro. Im Bereich Tanz liegen die Kosten je nach Unterrichtsdauer zwischen 144 und 228 Euro pro Jahr, während die Beiträge für Gesangsunterricht zwischen 96 und 192 Euro pro Jahr variieren.
Die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen ist notwendig, um die weitere Förderung durch das JeKits-Programm sicherzustellen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich nach aktuellen Anmeldezahlen auf einen Minderertrag bei den Gebühren in Höhe von 2.016 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.7Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2024Zur Vorlage · BV-198/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-198/25 sieht vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.409.795,82 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Eine Ausschüttung an den Träger oder eine Übertragung des Betrages in die freie Rücklage ist für das Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Neben der Festlegung der Verwendung des Jahresüberschusses umfasst die Vorlage zudem den Antrag auf Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.8Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Torsten CremerZur Vorlage · BV-203/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-203/25 sieht die Genehmigung der Wiederbestellung von Torsten Cremer als Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 beschlossen, Herrn Cremer als Vorstandsmitglied wieder zu bestellen und ihn zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen. Die geplante Amtszeit umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2031.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ergibt sich aus dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW). Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) SpkG NRW für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern und die Berufung der vorsitzenden Person zuständig ist, bedarf die Entscheidung nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) SpkG NRW der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse.
Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend und im Rat am 8. Juli 2025 beschließend behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.9Genehmigung der Wiederbestellung des Mitgliedes des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Frank SelbergZur Vorlage · BV-202/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die Genehmigung der Wiederbestellung von Frank Selberg als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hamm beraten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 bereits zugestimmt. Die vorgesehene neue Amtszeit für Herrn Selberg umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2031.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zuständig ist, bedarf es nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes zudem der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt und soll in der Ratssitzung am 8. Juli 2025 eine Entscheidung finden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.10Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-171/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Stadtreinigung (ASH) entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-171/25 stützt sich auf den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr abgegeben hat.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist eine Bilanzsumme von 38.239.981,55 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 786.615,87 Euro. Dieser Betrag sowie die Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sollen gemäß dem Beschlussvorschlag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ergänzend zum Jahresabschluss wurde ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der der Vorlage als informatives Dokument beigefügt ist, jedoch nicht Teil des eigentlichen Abschlusses darstellt. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor, bevor der Rat am 8. Juli 2025 die endgültige Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.11Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm 2026Zur Vorlage · BV-197/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Anlässlich des 800. Stadtjubiläums im Jahr 2026 plant die Stadt Hamm die Einrichtung eines Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten. Der Rat soll – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – die entsprechenden Richtlinien verabschieden, um die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen zu schaffen.
Für das Jahr 2026 sind hierfür Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Ziel des Fonds ist es, die Bürgerinnen und Bürger an den Feierlichkeiten zu beteiligen und ihnen die Gestaltung eigener Projekte zu ermöglichen. Dabei können gemeinschaftlich organisierte Gruppen einen Zuschuss von bis zu 2.026 Euro erhalten.
Der Zeitraum für die Einreichung von Projektanträgen ist vom 1. Oktober bis zum 15. November 2025 festgesetzt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus dem Oberbürgermeister sowie den Bezirksbürgermeistern oder deren Vertretern zusammensetzt. Die Entscheidung der Jury wird für Dezember 2025 erwartet, sodass die erfolgreichen Antragsteller noch im Jahr 2025 über die Zusage informiert werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.12Familienbericht(en) 2025. Hamm auf dem Weg zur Familienfreundlichsten Stadt. Zweiter Familienbericht.Zur Vorlage · BV-193/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm legt mit dem Familienbericht 2025 die zweite Ausarbeitung im Rahmen ihrer Zielsetzung vor, die familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Nachdem der erste Bericht im Jahr 2023 die strukturellen Voraussetzungen und Leitprojekte definierte, dient das aktuelle Dokument dazu, den bisherigen Prozessfortschritt sowie bestehende Herausforderungen zu bewerten.
Der Bericht basiert auf einer Kombination aus statistischen Kennzahlen und qualitativen Kriterien. Dabei stehen die Sichtbarkeit von Angeboten, die Einbindung von Familien in Planungsprozesse sowie die Spürbarkeit von Maßnahmen im Fokus. Ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Vorlage ist eine repräsentative Familienbefragung, welche die aktuelle Situation und die Wahrnehmung der Familienfreundlichkeit in verschiedenen Themenfeldern erfasst.
Mit der Beschlussvorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die gewonnenen Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung des Vorhabens zu berücksichtigen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in einem Turnus von zwei Jahren fortgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung des Prozessstandes und eine transparente Darstellung der Entwicklungen zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.13Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-137/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Familien- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2025/2026 fortzuführen und zu erweitern. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) sowie der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. (DRK) mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die Programme dienen der sprachlichen Förderung von Kindern im Vorschulalter. Während sich „Griffbereit“ an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, um Kommunikations- und Sprachspiele zu vermitteln, unterstützt „Rucksack KiTa“ die Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern dabei, die in den Kitas erworbenen Sprachkenntnisse zu Hause fortzuführen. Die fachliche Begleitung erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm, welches zudem die neun pädagogischen Fachkräfte koordiniert, die bei der AWO und dem DRK angestellt sind.
Für das kommende Kita-Jahr haben 30 Kindertageseinrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ und 18 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet. Zur Finanzierung des Programms „Griffbereit“ wurden Landesmittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) beantragt. Der städtische Eigenanteil für das Kita-Jahr 2025/2026 wird unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel auf circa 400.500 Euro geschätzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 4.14Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahre 2026.Zur Vorlage · BV-180/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage sieht eine Bereitstellung kommunaler Mittel in Höhe von bis zu 130.800 Euro vor, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Haushalt 2026. Ziel der Förderung ist die Unterstützung sozial und individuell benachteiligter Jugendlicher sowie junger Erwachsener im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Hilfestellungen angewiesen sind.
Die Beratungsleistungen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen erbracht werden. Mit einem Personalaufwand von 2,4 Vollzeitäquivalenten ist geplant, mindestens 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu betreuen. Die inhaltlichen Ziele umfassen die berufliche Orientierung, die persönliche Stabilisierung sowie den Erwerb formaler Bildungsabschlüsse. Für die Gruppe der Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen werden eine Vermittlungsquote in qualifizierte Anschlussperspektiven von 30 Prozent sowie eine Fortführung des Schulbesuchs von 35 Prozent angestrebt. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf rund 235.900 Euro, wobei die Finanzierung neben dem städtischen Anteil auch durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Eigenmittel des Trägers erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.15Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-179/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Projekt im Bereich der Arbeitsmarktintegration mit kommunalen Mitteln aus der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Dabei werden für das Jahr 2026 ein Betrag von bis zu 212.205 Euro und für das Jahr 2027 eine Summe von bis zu 210.885 Euro beantragt.
Die Einrichtung bietet als außerschulischer Lernort Unterstützung für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren an, die als schulmüde oder schulverweigernd eingestuft werden. Ziel des Programms ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch gezielte Förderung und die Vorbereitung auf externe Prüfungen. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 24 Personen an den externen Prüfungen teil, von denen 20 erfolgreich einen Abschluss erreichten, darunter verschiedene Hauptschulabschlüsse sowie ein Mittlerer Schulabschluss.
Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt neben kommunalen Mitteln auch durch Zuwendungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sowie Eigenmittel des Trägers. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Der Zuwendungsbescheid wird an eine Zielvereinbarung geknüpft, die Instrumente wie Kompetenzfeststellung, Case Management und individuelle Förderplanung umfasst. Eine jährliche Prüfung der Verwendungsnachweise dient dazu, eine Überfinanzierung zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.16Fortgeführte Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-TicketModellZur Vorlage · BV-161/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, als Schulträger die Teilnahme am Deutschland-Ticket-Modell für das Schuljahr 2025/2026 fortzuführen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025, der den Schulträgern die Nutzung des Modells für das kommende Schuljahr erneut ermöglicht.
Bereits im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung ermächtigt, am Deutschland-Ticket-Modell für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler teilzunehmen, was auch im Zeitraum 2024/2025 umgesetzt wurde. Da sich die Grundkonditionen für die Stadt Hamm nicht verändert haben, sieht die vorliegende Vorlage die Fortsetzung des Angebots vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich nach Schätzung auf bis zu 2,11 Millionen Euro, wobei die genaue Höhe von der tatsächlichen Abnahme der Tickets abhängt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden. Durch das Ticketangebot soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert und eine Reduzierung der Individualfahrten erreicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.17Finanzierung Projekt "Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit"Zur Vorlage · BV-148/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstockung der kommunalen Kofinanzierung für das Projekt „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ beschließen. Die Beschlussvorlage BV-148/25 sieht eine Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 vor, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der städtische Eigenanteil beträgt für das Jahr 2025 rund 49.367 Euro; für die Jahre 2026 und 2027 sind Beträge von 34.064 Euro beziehungsweise 39.726 Euro vorgesehen.
Das Modellprogramm des Bundes richtet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis einschließlich 26 Jahren, die Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenständigen Lebensführung benötigen. Die operative Durchführung erfolgt durch den Caritas-Verband Hamm sowie den Friedrich-Wilhelm-Stift. Die kommunale Koordination übernimmt die Fachstelle Jugendberufshilfe des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Das Projekt zielt darauf ab, durch Beratung und Begleitung die Integration in Ausbildung, Arbeit oder Schule zu unterstützen und ergänzend zu bestehenden Hilfen zur Erziehung zu wirken.
Bis zum 31. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Projekts 246 Teilnehmende aufgenommen. Laut der Sachdarstellung konnten 47,6 Prozent dieser Personen in Ausbildung, Arbeit, Schule oder Studium integriert werden. Die Vorlage beschreibt die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, dem Jobcenter und den Projektträgern als Bestandteil des lokalen Hilfesystems.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.18Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.19Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-188/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschließen. Die Vorlage sieht eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 vor, wobei der städtische Eigenanteil 436.534 Euro beträgt. Zudem ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgesehen.
Die Regionalagentur fungiert als Schnittstelle zwischen dem Land Nordrhein-<0xC2>falen und der Region Westfälisches Ruhrgebiet. Sie berät Unternehmen sowie Akteure am Arbeitsmarkt zu Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) und unterstützt die Umsetzung regionaler Arbeitspolitik in den Bereichen Fachkräftesicherung, Inklusion und berufliche Bildung. In der vorangegangenen Förderphase ermöglichte die Agentur durch ihre Beratungsleistung die Akquise von 7,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die Stadt Hamm.
Die künftige Förderung basiert auf den ESF-Richtlinien für den Zeitraum 2021 bis 2027. Trotz einer landesweiten Reduzierung der Stellenanteile in den Regionalagenturen bleibt die Förderquote für das Projekt bei 80 Prozent. Die Umsetzung des Beschlussvorschlags steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung durch die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.20Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-143/25 sieht vor, das Programm auf Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen fortzuführen. Das Vorhaben umfasst drei Bausteine: den strategischen Overhead, die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements sowie die rechtliche Verstetigung der Integration von Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Finanziell sind für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von rund 1,37 Millionen Euro und für 2027 etwa 1,40 Millionen Euro vorgesehen. Den staatlichen Zuwendungen in jeweils rund 845.000 Euro stehen städtische Eigenanteile von circa 524.000 Euro im Jahr 2026 und 557.000 Euro im Jahr 2027 gegenüber.
Zur personellen Umsetzung sind verschiedene Stellen vorgesehen. Während die Stellen für den strategischen Overhead sowie für die rechtliche Verstetigung in der Stadtverwaltung angesiedelt sind, werden die Stellen für das Case-Management an Träger der Freien Wohlfahrtpflege weitergeleitet. Ziel des Programms ist es, durch verbesserte Verwaltungsstrukturen und eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren die Chancen auf Integration für Geflüchtete und Zuwanderer zu erhöhen. Die organisatorische Verantwortung liegt beim Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 4.20.1Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Vorlage umfasst drei zentrale Bausteine: den strategischen Overhead, die Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements sowie die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Finanziell sieht die Planung für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von 1.370.100 Euro und für das Jahr 2027 in Höhe von 1.403.100 Euro vor. Die entsprechenden Einzahlungen aus Zuwendungen des Landes NRW werden auf jeweils 845.850 Euro pro Jahr geschätzt, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von etwa 524.250 Euro im Jahr 2026 und 557.250 Euro im Jahr 2027 ergibt.
Die personelle Umsetzung des Programms basiert auf verschiedenen Stellenkapazitäten. Im Bereich des strategischen Overheads sind 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen. Für das Case-Management werden 8,75 VZÄ bereitgestellt, die den Trägern der Freien Wohlfahrt zugeordnet sind. Der dritte Baustein umfasst 3,0 VZÄ innerhalb der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Ziel des Programms ist es, durch ein abgestimmtes Verwaltungshandeln die Integration von Geflüchteten und Zuwanderern zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regelstrukturen zu stärken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.214. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.223. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) förmlich abnehmen und die Übermittlung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes bezieht sich auf das Beteiligungsverfahren zur Anpassung der raumordnerischen Leitvorstellungen des Landes.
Die geplanten Änderungen umfassen insgesamt 22 neue oder geänderte Festlegungen, die eine nachhaltige Raumentwicklung und ein klimaneutrales Industrieland fördern sollen. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehören die Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung im Freiraum, die Weiterentwicklung des sogenannten 5-Hektar-Grundsatzes zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Regelungen zur Brachflächenaktivierung. Zudem sind Anpassungen bei der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien und eine Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen.
Für die Stadt Hamm sind insbesondere Regelungen relevant, die den großflächigen Einzelhandel betreffen, etwa wenn Standorte aus siedlungsstrukturellen Gründen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche möglich werden sollen. Auch die Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte in Uentrop für Infrastrukturen wie Wasserstoff oder Batteriespeicher wird durch die Änderung adressiert. Die Stadtverwaltung vertritt in der Stellungnahme eine grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen, sofern diese die für Hamm relevanten Inhalte betreffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.23Kauf von Geschäftsanteilen vom Regionalverband Ruhr (RVR) durch die Stadt Hamm sowie Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-194/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Maximilianpark Hamm GmbH zu verändern und Anteile vom Regionalverband Ruhr (RVR) zu übernehmen. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Kapitalherabsetzung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie eine anschließende Neuverteilung der Geschäftsanteile vorgeschlagen.
Durch den Kauf von Anteilen zum Preis von 8.190 Euro soll der Anteil der Stadt Hamm am Gesellschaftskapital von bisher 58,3 Prozent auf 70 Prozent steigen. Der Anteil des RVR verringert sich im Gegenzug von 41,7 Prozent auf 30 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die einmalige Zahlung des Kaufpreises im Jahr 2025.
Die Neuregelung der Anteilsverhältnisse führt zudem zu einer Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Die Stadt Hamm wird künftig zehn statt bisher neun Vertreter entsenden, während die Vertretung des RVR von sechs auf fünf Personen reduziert wird.
Zusätzlich ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen. Diese umfasst neben den Änderungen durch die neue Gesellschafterstruktur auch rechtliche Anpassungen aufgrund des 3. Nordrhein-Westfälischen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG). Hierbei sollen unter anderem Modalitäten für digitale Sitzungen und Umlaufbeschlüsse einheitlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.24Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung Gesellschaftsvertrag WVGZur Vorlage · BV-178/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) beraten. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Veräußerung von Geschäftsanteilen der VKU an die WVG. Hintergrund ist die Kündigung des bestehenden Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages durch die VKU zum 31. Dezember 2025.
Im Rahmen der Vereinbarung soll die WVG die Geschäftsanteile der VKU im Nennbetrag von 316.360 Euro, was einem Anteil von 14,29 Prozent entspricht, erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt laut Vorlage einen Euro. Durch diesen Erwerb hält die WVG diese Anteile künftig selbst. Die damit verbundenen Stimmrechte werden jedoch ruhend gestellt, sodass sie weder ausgeübt noch bei der Berechnung von Mehrheiten berücksichtigt werden.
Infolgedessen verändern sich die Stimmrechtsanteile der verbleibenden Gesellschafter an der WVG. Der Anteil der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH erhöht sich von 28,57 Prozent auf 33,33 Prozent, während der Anteil der Regionalverkehr Münsterland GmbH von 47,14 Prozent auf 55,00 Prozent steigt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH erhöht ihren Anteil von 10,00 Prozent auf 11,67 Prozent. Der Verkauf und die Abtretung der Anteile sind zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG sowie die Anzeige des Vorgangs an die Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.25Maximilianparkerweiterung/ Gartenkompetenzzentrum/ IGA 2027 inklusive Anliegerstraße und Hochbau WorkshopgebäudeZur Vorlage · BV-126/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erweiterung des Maximilianparks um ein sogenannttes Gartenkompetenzzentrum beschließen. Die Vorlage BV-126/25 sieht den Bau einer neuen Gartenanlage sowie der Maxiplaza vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Errichtung einer neuen Anliegerstraße, die das Zentrum umführt, sowie eines Workshopgebäudes. Für das Gebäude soll die Verwaltung mit der Ausschreibung von Planung und Ausführung beauftragt werden.
Die Umsetzung der Bauprojekte, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, soll an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Das Projekt umfasst eine Fläche von etwa 3,9 Hektar, wobei landwirtschaftliche Flächen sowie bestehende Lagerflächen einbezogen werden. Die Erweiterung ist als Teil der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet geplant.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Themen wie Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltigem Regenwassermanagement. Das Gartenkompetenzzentrum soll als Ort für Umweltbildung dienen und praktische Informationen zur Anpassung an klimatische Herausforderungen vermitteln. Zudem ist die Neugestaltung des Vorplatzes der ehemaligen Werkstatthalle vorgesehen, um den Zugang zur Erweiterungsfläche zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.26Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die Vorlage umfasst die Neudefinition des Geltungsbereichs, den Satzungsbeschluss sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ zur Realisierung im Jahr 2027. Geplant sind die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, eines Servicegebäudes mit Schulungsraum sowie eine neue Trassenführung für die Straße „Am Maximilianpark“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird verkleinert, um Verzögerungen beim IGA-Projekt zu vermeiden. Ein Teil der Fläche soll in einem separaten Verfahren behandelt werden, da dort weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese Änderung beruht auf Anregungen aus den Beteiligungsverfahren. Im Zuge der Abwägung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange, wie der Bezirksregierung Arnsberg und der Emschergenossenschaft, berücksichtigt. Die Planung integriert zudem die Ergebnisse von Umweltprüfungen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.2743. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.28Übertragung der Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach §§ 80 ff BauGB auf den UmlegungsausschussZur Vorlage · BV-109/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB auf den Umlegungsausschuss übertragen. Mit dieser Beschlussvorlage des Vermessungs- und Katasteramtes wird beantragt, dem Ausschuss die selbstständige Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen.
Vereinfachte Umlegungen dienen der Neuordnung von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft oder aneinandergrenzenden Bereichen. Durch das Weglassen einzelner Verfahrensschritte können kleinräumige bodenordnerische Problemstellungen sowie baurechtswidrige Zustände bearbeitet werden, um die Schaffung baureifer Grundstücke zu unterstützen. Bisher führt der Umlegungsausschuss primär reguläre Umlegungsverfahren durch.
Durch die geplante Übertragung der Befugnisse auf den Ausschuss gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches wäre künftig keine gesonderte Anordnung für jedes einzelne vereinfachte Verfahren mehr erforderlich. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.29Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.30Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.312. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-116/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Neudefinition des Geltungsbereiches sowie die Anpassung der Festsetzungen im Stadtbezirk Herringen vor. Der betroffene Bereich umfasst etwa 8.180 Quadratmeter und wird im Norden durch die Dortmunder Straße sowie im Süden durch die Lange Straße begrenzt.
Das Gelände wurde bisher von der Evangelischen Kirche für verschiedene Zwecke, darunter ein Gemeindehaus und eine Kindertagesstätte, genutzt. Nach dem Auszug der Kirchengemeinde hat ein Investor das Grundstück erworben. Die geplante Änderung sieht vor, das denkmalgeschützte Kirchengebäude in eine Kindertagesstätte umzunutzen. Auf dem östlichen Teil der Fläche soll zudem Wohnraum in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Damit wird die bisherige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung geändert.
Das Verfahren wird auf Grundlage des beschleunigten Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Planung berücksichtigt dabei städtebauliche Ziele der Innenentwicklung sowie Anforderungen an die Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf Hitzebelastung und Starkregenereignisse bei Neubauten. Der Beschluss umfasst neben der Satzung auch die dazugehörige Begründung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.32Kita Wolkenwunder, Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen Caldenhofer Weg 6-8, 59065 HammZur Vorlage · BV-106/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Bau und den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte namens „Kita Wolkenwunder“ für fünf Gruppen beschließen. Das Vorhaben, das durch die Hamm.Invest GmbH umgesetzt werden soll, ist am Caldenhofer Weg 6-8 geplant. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hintergrund des Neubaus ist die bauliche Situation der derzeitigen „Villa Wolkenwunder“ in der Stiftstraße, deren Gebäude langfristig nicht mehr für den Kita-Betrieb geeignet ist. Um den bestehenden Bedarf zu decken, werden aktuell Übergangsgruppen in Containern genutzt. Das Projekt ist Teil einer strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung bis zum Kindergartenjahr 2027/2028.
Der geplante dreigeschossige Neubau soll auf einer bisher versiegelten Fläche entstehen. Die bauliche Planung sieht eine Photovoltaikanlage, Dachbegrünungen sowie eine Wärmeversorgung über eine Luft-Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss vor. Die Fassadengestaltung umfasst Sichtbeton im Erdgeschoss und eine Holzverkleidung in den oberen Etagen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027. Ab dem Jahr 2027 werden jährliche Mietzahlungen von etwa 325.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil nach Abzug von Landeszuwendungen bei circa 284.000 Euro pro Jahr liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.33Johannesschule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-107/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-107/25 über den Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Johannesschule beraten. Das Vorhaben, welches durch die Hamm.Invest GmbH umgesetzt werden soll, ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Hintergrund des Projekts ist der Rückbau der ehemaligen Turnhalle zum Jahreswechsel 2024/2025 sowie die Umsetzung eines Schulraumkonzepts.
Der Neubau soll auf dem nordwestlichen Gelände der Schule errichtet werden. Die Planung umfasst neben der Sporthalle auch barrierefreie Umkleidebereiche, Sanitäranlagen und Geräteräume. Das Gebäude ist als Effizienzhaus 40 konzipiert und soll unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte realisiert werden. Dazu gehören ein begrüntes Flachdach mit der Möglichkeit für eine Photovoltaikanlage sowie die Verwendung von Holz und Recyclingbeton im Sinne des zirkulären Bauens. Die Fassadengestaltung sieht Glas- und Holzanteile vor, um das natürliche Licht zu nutzen und gleichzeitig den Schutz gegen Vandalismus zu gewährleisten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme beinhalten Investitionskosten für die Jahre 2026 bis 2028. Ab dem Jahr 2028 sind zudem jährliche Mietzahlungen in Höhe von rund 270.000 Euro veranschlagt. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die Haushaltsplanung der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.34Erich-Kästner-Schule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-108/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll unter Vorbehalt gesicherter Finanzierung dem Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Erich-Kästner-Schule in Heessen zustimmen. Die Umsetzung des Vorhabens durch die Hamm.Invest GmbH ist auf einen akuten Raumbedarf zurückzuführen, da die bestehende Sporthalle nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht und Teile des Kellergeschosses aus Sicherheitsgründen bereits gesperrt sind.
Der Neubau ist auf dem nordwestlichen Teil des Schulgeländes geplant und soll über die Glückaufstraße erreichbar sein. Die Planung umfasst neben der Sporthalle auch Umkleiden, Sanitärräume sowie einen Geräterraum, wobei ein besonderer Fokus auf Barrierefreiheit liegt. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet werden. Dabei sind nachhaltige Konstruktionsmerkmale wie ein Gründach, die Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage sowie das Prinzip des zirkulären Bauens mit Recyclingbeton und Holzbauteilen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionskosten in den Jahren 2026 bis 2028 sowie jährliche Mietzahlungen in Höhe von 270.000 Euro ab dem Jahr 2028. Die Vorlage durchläuft im Juni und Juli 2025 verschiedene Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung im Rat am 8. Juli 2025 erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.35Erneuerung der bauzeitlichen Fenster am Eduard-Spranger-Berufskolleg – Erweiterungsbau von 1964 durch FördermittelZur Vorlage · BV-192/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erneuerung der Fenster im Erweiterungsbau des Eduard-Spranger-Berufskollegs beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bauzeitlichen Fenster aus dem Jahr 1964 sowie der vorhandenen Sonnenschutzelemente durch moderne, doppelt verglaste Aluminiumfenster mit elektronisch steuerbarem Sonnenschutz.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 66 Fenster erneuert werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 460.000 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG) finanziert, während der städtische Eigenanteil 46.000 Euro beträgt. Zur Umsetzung gehören neben dem Fensteraustausch auch notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten zur Integration des neuen Sonnenschutzsystems. Um die Fördermittel zu sichern, muss das Projekt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.
Durch den Austausch wird der U-Wert von 3,0 W/m²K auf 1,3 W/m²K gesenkt, was die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und dem Gebäudeenergiegesetz entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung der baulichen Substanz des Schulstandortes, der laut Schulentwicklungsplan langfristig gesichert ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.36Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-195/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-195/25 sieht eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 in Hamm vor. Die vorgeschlagenen Änderungen erfolgen auf Wunsch der AfD-Fraktion.
Im Rahmen dieser Neubesetzung soll ein Ratsherr als persönlicher Vertreter eines weiteren Ratsherrn aus dem Ausschuss abberufen werden. Gleichzeitig wird derselbe Ratsherr als neues Mitglied für den bisherigen Vertreter in den Kommunalwahlausschuss gewählt. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als persönlicher Vertreter des erstgenannten Ratsherrn vorgesehen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss vorberatend behandelt und soll im Rat beschließend beraten werden. Für die vorgeschlagene Umbesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 4.37Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-115/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-115/25 wird eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, Simone Reuter als Mitglied in den Ausschuss zu wählen, um die Position von Ingo Müller neu zu besetzen. Diese Änderung der Zusammensetzung erfolgt auf Wunsch der FDP-Fraktion.
Der Entscheidungsprozess ist für den Monat Juli 2025 terminiert. Die Vorlage wird zunächst im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt. Im Anschluss steht die Angelegenheit am 8. Juli 2025 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Hamm bereit. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen für das Stadtbudget entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 5.Verschiedenes