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Beschlussvorlage

Finanzierung der Betreuungsvereine in Hamm

BV-172/25 07.07.2025 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant ab dem Jahr 2025 eine Neuregelung der Finanzierung für die in der Stadt tätigen Betreuungsvereine. Laut der Beschlussvorlage BV-172/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege soll sich die Kommune an den nicht gedeckten Kosten der Betreuungsarbeit beteiligen. Hierfür sind Zuwendungen in Höhe von insgesamt 117.920 Euro vorgesehen. Zudem ist eine Beteiligung an der Querschnittsarbeit der Vereine mit 30.000 Euro geplant.

Im Zuge dieser Neuregelung sollen die bestehenden Verträge mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie mit dem INI Betreuung e. V. im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Das neue Finanzierungsmodell basiert auf der Anzahl der eingesetzten Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Fachkräfte. Für das Jahr 2025 sieht die Planung unterschiedliche Zuwendungen vor: Der Katholische Sozialdienst e. V. soll insgesamt 95.380 Euro erhalten, wobei ein Teil zur Deckung von Fehlbedarfen bei Personalkosten dient. Die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. erhält 15.000 Euro, und für den INI Betreuung e. V. ist eine Zuwendung von 7.540 Euro vorgesehen.

Die Vorlage begründet die Maßnahme mit gestiegenen Personalkosten durch tarifliche Anpassungen sowie der Inflation, während die Einnahmen aus der Justiz seit 2019 unverändert geblieben sind. Ziel des Modells ist es, die Finanzierung der Betreuungsarbeit sicherzustellen und die Stadt Hamm als Ausfallbürge bei der Übernahme von Betreuungen zu entlasten.

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