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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Afyonkarahisar und SeferihisarZur Vorlage · BV-1728/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienstreise gebeten. Die Reise ist für den Zeitraum vom 16. bis zum 20. November 2024 vorgesehen und führt in die türkische Partnerstadt Afyonkarahisar sowie nach Seferihisar.
Im Rahmen dieser Reise wird der Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Hamm den Oberbürgermeister begleiten. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 9. Dezember 2024 stattfindet, wurde die Durchführung der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt. Die Vorlage regelt somit die Genehmigung der Reise für den genannten Zeitraum vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · BV-1743/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1743/2024 wird eine Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung einer Dienstreise in die französische Partnerstadt Toul beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 7. bis zum 9. Dezember 2024 geplant und erfolgt auf Einladung der Stadt Toul an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
An der Reise nehmen der stellvertretende Bezirksbürgermeister sowie ein Bezirksvertreter teil. Begleitet wird die Gruppe durch den Leiter des Bürgeramtes Hamm-Mitte. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 9. Dezember 20
24 stattfindet, wird die Notwendigkeit einer Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung begründet. Der Hauptausschuss wird gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.3Sophie-Scholl-Gesamtschule, Fassadensanierung Trakte V-SL, D und EZur Vorlage · BV-1663/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Sanierung der Fassaden an den Gebäudetrakten V-SL, D und E der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschließen. Die Beschlussvorlage des Immobilienmanagements sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme unter Einbeziehung externer Planer übernimmt. Grundlage für diesen Beschluss sind die Ergebnisse der bereits durchgeführten Objektplanung.
Die Sanierung umfasst den Rückbau der bestehenden Waschbeton- und Klinkerfassaden, da diese bautechnische Mängel aufweisen und Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten. Im Zuge der Maßnahme sollen die Gebäude energetisch aufgewertet werden. Geplant ist der Einbau einer neuen Klinkerschale inklusive Dämmung sowie die Erneuerung der Fenster mit integriertem Sonnenschutz. Die Arbeiten umfassen zudem Dacharbeiten, den Austausch von Fenstern und Türen sowie Anpassungen an der Elektro- und Heizungstechnik in den betroffenen Trakten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, wobei die größten Auszahlungen im Jahr 2025 und 2026 anfallen sollen. Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, während die Fertigstellung bis Ende 2026 angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.4Rathaus, Sanierung Sitzungssaal 201Zur Vorlage · BV-1701/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung des Sitzungssaals 201 im Rathaus beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planungsleistungen umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel der Maßnahme ist es, den Raum an aktuelle Anforderungen anzupassen und eine multifunktionale Nutzung zu ermöglichen.
Die geplanten Arbeiten umfassen Sanierungen an Wänden, Böden und Decken sowie akustische Ertüchtigungen. Der derzeitige Zuschauerbereich soll künftig als Lager für Bestuhlung und Tische dienen, wofür eine räumliche Trennung vorgesehen ist. Dabei muss der zweite Rettungsweg über ein benachbartes Büro erhalten bleiben. Zudem sollen die technische Ausstattung und die Möblierung modernisiert werden. Im Zuge des Umbaus soll auch ein prägendes Wandbild durch die Nutzung einer neuen Projektionsfläche neu in Szene gesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 350.000 Euro geschätzt, wobei sich die Aufwendungen auf Baukonstruktion, technische Anlagen und Planungsleistungen verteilen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für Anfang 2025 vorgesehen, sodass Planung und weitere Ausschreibungen bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollen. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant, wobei eine Dauer von etwa drei Monaten erwartet wird. Eventuelle Mehrkosten sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.5Ausstellungsplanung 2025: Heinrich Campendonk – Der Künstler und sein Netzwerk (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1702/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Sonderausstellung im Oberlichtsaal des Städtischen Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Vorlage zufolge soll der geplanten Ausstellung mit dem Arbeitstitel „Der Künstler und sein Netzwerk“ – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – zugestimmt werden. Die Schau thematisiert die künstlerischen Verflechtungsprozesse sowie die Einflüsse moderner Kunstströmungen in den 1920er Jahren. Im Fokus steht das Werk eines expressionistischen Malers, dessen Schaffen verschiedene Gattungen wie Hinterglasmalerei, Holzschnitt, Bühnenbild und Glasfenster umfasst. Die Ausstellung beleuchtet zudem die künstlerischen Austauschprozesse sowie Aspekte der späteren Emigration des Künstlers. Die Ausstellung wird von der Kunststiftung NRW gefördert.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Ausstellung umfassen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 353.700 Euro. Den Einnahmen in Höhe von 159.500 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 194.200 Euro gegenüber. Die Finanzierung setzt sich aus Zuwendungen, Umlagen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammen. Die Leitung der Ausstellung übernimmt die Leiterin der Sammlung Bildende und Angewandte Kunst.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.6Ausstellungsplanung 2025/2026: 800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1708/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant für den Zeitraum vom 29. November 2025 bis zum 14. Juni 2026 eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel“. Die Ausstellung ist Bestandteil des Kulturprogramms zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2026 und soll im Oberlichtsaal stattfinden. Das Konzept sieht vor, die Stadtgeschichte anhand von 25 ausgewählten Objekten aus der Sammlung als begehbares Hörspiel darzustellen. Dabei werden historische Epochen wie die Zeit seit der Stadtgründung im Jahr 1226, die preußische Ära, die Industrialisierung sowie die Weltkriege thematisiert. Ein ergänzendes Angebot für Kinder in Form eines eigenen Kinderhörspiels ist ebenfalls vorgesehen.
Die visuelle Gestaltung nutzt Objekte aus den Museumsdepots als Kulisse und ist mit der Modernisierung des Hauptdepots sowie dem Einbau einer neuen Rollregalanlage verknüpft. Die finanziellen Auswirkungen umfassen geplante Ausgaben von insgesamt 285.500 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gegenüber. Der städtische Eigenanteil beträgt 235.500 Euro. Die Umsetzung der Ausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für die Folgejahre ab 2026. Die kuratorische Leitung übernimmt die Leiterin der Sammlung Stadt- und Regionalgeschichte.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.7Perspektiven Elternschule Hamm e.V. 2025: Aktualisierung der Standardprogramme und MaßnahmenZur Vorlage · BV-1721/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1721/2024 befasst sich mit der Aktualisierung der Standardprogramme und Maßnahmen des Vereins Elternschule Hamm e.V. für das Jahr 2025. Der Hauptausschuss soll die Entwicklung der Programme zur Kenntnis nehmen und die Aktualisierung beschließen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2025 sind städtische Mittel in Höhe von 337.000 Euro vorgesehen. Diese setzen sich aus 22.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen, 302.000 Euro Transferaufwand sowie 13.000 Euro für sonstigen ordentlichen Aufwand zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.
Im Rahmen der Neuausrichtung wird das Angebot „Babytreff Rabatz“ ab 2025 als feste Maßnahme innerhalb der Frühen Hilfen gefördert. Zudem ersetzt das Elternbildungsprogramm „OKEI-Kurs“ das bisherige „Hammer Elterntraining“. Die geplante Budgetverteilung für das Jahr 2025 sieht vor, etwa 40 Prozent für Elternkurse, 10 Prozent für Multiplikatorenprojekte, 25 Prozent für Infrastrukturangebote wie die Elternwerkstatt, 15 Prozent für themenbezogene Angebote, darunter der Bärenkalender, sowie 10 Prozent für Fortbildungen einzusetzen. Anpassungen oder Ergänzungen der Maßnahmen sind nach Antragstellung durch den Verein möglich. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe am 26. November 2024 und die abschließende Entscheidung im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.8Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · BV-1715/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Stadt Hamm sieht bauliche Maßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-Gymnasium vor, die im Zusammenhang mit der Rückkehr zum G9-Profil stehen. An der Friedrich-Ebert-Realschule sollen verschiedene Bereiche im Bestand umgebaut werden, darunter ein Physikraum sowie ein Kunstraum, der in zwei Räume aufgeteilt werden soll. Zudem ist eine Erweiterung des Lehrerbereichs und die Umnutzung von Putzmittelräumen zu Besprechungsräumen geplant. Da durch die G9-Umstellung Räumlichkeiten im Märkischen-Gymnasium entfallen, sollen zudem Planungsleistungen für eine Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule ausgeschrieben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen an der Realschule werden auf 820.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Am Beisenkamp-Gymnasium sollen durch den Rückbau von Trennwänden und die Umnutzung bestehender Flächen vier zusätzliche Klassenräume entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Ende der Sommerferien 2026 vorgesehen, wobei die Kosten für das Gymnasium auf 620.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 geschätzt werden. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 1.440.000 Euro, wovon der städtische Eigenanteil 220.000 Euro beträgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.9Ausbauplan S 10/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Grünstraße bis Werler StraßeZur Vorlage · BV-1646/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich der RLG-Trasse vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Grünstraße und der Werler Straße und ist Teil des Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptroute nach Rhynern. Geplant ist, die etwa 1,3 Kilometer lange Strecke zu verbreitern, neu zu asphaltieren und mit einer LED-Beleuchtung auszustatten.
Die Breite des Weges soll von derzeit 2,60 Metern auf 4,00 Meter erhöht werden. Im Bereich der Bahntrasse ist eine Einzäunung vorgesehen, die in Absprache mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH erfolgt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1.353.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Die Finanzierung soll durch eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 153.000 Euro sichergestellt werden.
An den Knotenpunkten Langewanneweg und Hellweg sind bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme müssen zehn Bäume unter der Baumschutzsatzung gefällt werden; die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür Ersatzpflanzungen von insgesamt 25 Bäumen auferlegt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.10Ausbauplan S 11/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Werler Straße bis Rottwiese und Neuanlage der Straßenbeleuchtung RottwieseZur Vorlage · BV-1647/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage BV-16lar7/2024 den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs südlich der RLG-Trasse im Abschnitt zwischen der Werler Straße und der Rottwiese beantragt. Der Plan sieht vor, den bestehenden wassergebundenen Weg auf eine Breite von 3,50 Metern zu erweitern und zu asphaltieren. Zudem ist die Neuanlage einer LED-Straßenbeleuchtung für den Bereich der Rottwiese vorgesehen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 770.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von etwa 114.800 Euro, während Fördermittel in Höhe von rund 655.200 Euro erwartet werden. Im Rahmen der Maßnahme ist auch eine Einzäunung zur Abgrenzung der Bahntrasse in Abstimmung mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH geplant.
Um die ökologischen Auswirkungen zu minimieren, sind Maßnahmen zum Artenschutz vorgesehen, darunter ein Amphibienleitsystem sowie die Pflanzung von 19 Bäumen als Ausgleichsmaßnahme. Die Erweiterung des Weges soll zudem die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Der entsprechende Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.150 Jahre Großstadt Hamm im Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1694/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Planungen zum Jubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ im Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Status als Großstadt, der durch die Gebietsreform von 1975 nach dem Münster/Hamm-Gesetz erreicht wurde. Unter dem Motto „Hamm – EINE Stadt der Vielfalt“ soll eine dezentrale Veranstaltungsreihe die verschiedenen Stadtbezirke in den Fokus rücken.
Die geplanten Aktionen erstrecken sich über das Jahr 2025 und beginnen am 10. Mai im Stadtbezirk Uentrop. Weitere Termine sind für die Bezirke Bockum-Hövel, Pelkum, Herringen und Heessen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Veranstaltungsreihe endet am 30. August in den Stadtbezirken Mitte und Rhynern. Ein gemeinsamer Festakt im November 2025 soll den Abschluss bilden und den Übergang zu den Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen der Stadt markieren.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung des Dezernates I bereitgestellt. Bei der Durchführung legt die Verwaltung zudem Wert auf regionale Produkte beim Catering sowie auf die Nutzung umweltfreundlicher Anreisemöglichkeiten wie den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Kommunaler IntegrationsplanZur Vorlage · BV-1574/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Kommunalen Integrationsplan für die Jahre 2024 bis 2029 beschließen. Dieser Plan ersetzt das bisherige Integrationskonzept und dient der Darstellung eines kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen des Fünfjahreszeitraums jährliche Workshops mit Beteiligten aus der freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenselbstorganisationen durchzuführen. Im Jahr 2029 soll eine Fortschreibung des Plans erfolgen.
Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an drei Zieldimensionen. Die erste Dimension umfasst Themen wie Spracherwerb, Bildung, Gesundheit und Wohnen für Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise. Die zweite Dimension fokussiert auf die nachhaltige Integration in Regelsysteme, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Gesundheitsversorgung. Die dritte Dimension befasst sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie transkulturellen Wertesystemen.
Zudem wird der Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) thematisiert, dessen formale Umsetzung für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Die Stadt beabsichtigt, den zehnpunktigen Aktionsplan der Koalition in ihre Strategien und Programme zu integrieren. Während die Erstellung des Integrationsplans als Querschnittsaufgabe keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, werden die Kosten für die einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Stadtämter getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 27.11.2024 · Integrationsrat
- 3.3Konzept Steuerung von StadtteilarbeitZur Vorlage · BV-1598/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept zur Steuerung der Stadtteilarbeit beschließen und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Die Beschlussvorlage BV-1598/2024 sieht eine einheitliche Gremien- und Steuerungsstruktur vor, um die verschiedenen Entwicklungsbedarfe in den Sozialräumen zu koordinieren. Dabei werden bisherige Einzelkonzeptionen in einem gemeinsamen Rahmenwerk zusammengeführt.
Zur Umsetzung der Ziele soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Stadtteilarbeit gebildet werden, dem die zuständigen Ämter und Abteilungen angehören. Die operative Arbeit erfolgt über Arbeitskreise sowie Koordinierungsrunden in den neun Sozialräumen. Ein Bestandteil des Konzepts ist die Regelung der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Diese sollen einheitlich in die Ausgestaltung des Jahresplans einbezogen werden, welcher die Aktivitäten der Fachdienste auf Basis stadtweiter Ziele auflistet.
Als Instrument zur Förderung der politischen Partizipation und des Informationsaustauschs ist zudem die Stadtteilkonferenz vorgesehen. Diese soll als offenes Forum für Bewohnerinnen, Bewohner und Akteure im Sozialraum dienen. Durch die neue Struktur sollen die Transparenz und Effizienz der Stadtteilarbeit gesteigert sowie die Rückbindung an die politischen Gremien, insbesondere auf Ebene der Bezirke, gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.4Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-1742/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Mit diesem Vorhaben ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hamm.Invest GmbH verbunden. Die kommunalen Vertreter sollen angewiesen werden, dem Verschmelzungsvertrag in den zuständigen Gremien zuzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Ziel der Zusammenführung ist es, Synergien zwischen beiden Gesellschaften zu nutzen, ohne die bisherigen Geschäftsfelder aufzugeben. Während die Hamm.Invest GmbH Aufgaben der Projektentwicklung sowie der Errichtung und Unterhaltung kommunaler Hochbauten übernimmt, umfasst das Spektrum der SEG die Grundstückserwerbe, die Vermögensverwaltung sowie die Sanierung und Veräußerung von Immobilien in bestimmten Quartieren. Die inhaltliche und finanzielle Trennung der Aufgabenbereiche soll künftig über eine Spartenrechnung erfolgen.
Im Bereich der Geschäftsführung sieht die Vorlage die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers für die Hamm.Invest GmbH vor, sodass die Gesellschaft künftig von zwei Personen im Nebenamt vertreten wird. Bestehende personelle Strukturen, bei denen Mitarbeiter aus der Querschnittsverwaltung und dem Baubereich über Dienstleistungsverträge eingebunden sind, sollen beibehalten werden, um die Fachexpertise der Bauverwaltung weiterhin zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.5Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · BV-1729/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.6Anpassung von Regelungen zu Jahresabschluss und Lagebericht bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbHZur Vorlage · BV-1730/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1730/2024 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Anpassung der Gesellschaftsverträge von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbH vor. Hintergrund sind die geänderten gesetzlichen Vorgaben des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW sowie die neuen Regelungen der CSRD-Richtlinie und des Handelsgesetzbuchs.
Ziel der Anpassungen ist es, die bisher einheitliche Koppelung an die strengen Abschlussregeln großer Kapitalgesellschaften durch eine größenabhängige Differenzierung nach den HGB-Größenklassen zu ersetzen. Durch die Berücksichtigung der jeweiligen Klassen für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sollen der personelle sowie der zeitliche Aufwand bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht reduziert werden. Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur Pflicht der Geschäftsführung zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abschlüsse, zur Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung durch die Gesellschafterversammlung sowie zur Gewährleistung der Einsichtsrechte für Gesellschafter und Rechnungsprüfungsämter.
Für die Gesellschaften der Größenklassen Trianel GmbH, TGH, TKL, TWB und TWB II sind keine Anpassungen vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Änderungen zustimmen, wobei Anpassungen bei Notwendigkeit ohne wesentliche Inhaltsänderung zulässig sind. Sollte die vollständige Umsetzung bis zum Jahresende 2024 nicht möglich sein, wird die Anwendung der Anpassungen für das Geschäftsjahr bis zum 31.12.2024 gestattet. Die Änderungen sind der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.7Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1740/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Grundlage für diese Aktualisierung bildet ein Gutachten aus dem Jahr 2022, welches die Standorte der Rettungswachen, die Vorhaltung von Rettungsmitteln sowie den Personalbedarf untersucht hat. Eine gesetzliche Verpflichtung sieht eine regelmäßige Überprüfung des Plans spätestens alle fünf Jahre vor.
Aufgrund der Entwicklung der Einsatzzahlen sieht die neue Planung zusätzliche Ressourcen vor. Dies umfasst einen weiteren Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb sowie drei zusätzliche Fahrzeuge im Tagesbetrieb. Im Bereich des Krankentransports ist die Inbetriebnahme eines Akuttransportwagens im 24-Stunden-Dienst vorgesehen, wodurch die Anzahl der Krankentransportwagen von fünf auf vier reduziert werden kann. Perspektivisch sind zudem zwei zusätzliche Rettungswachen geplant. Für die Notarzt-Einsatzfahrzeuge wird die bestehende Versorgung durch zwei Fahrzeuge im 24-Stunden-Dienst als ausreichend bewertet.
Neben der Erweiterung des Fahrzeugparks ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der durch die zusätzlichen Rettungsmittel sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingt ist. Die Verwaltung hat den Entwurf mit den Verbänden der Krankenkassen sowie dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgestimmt, wobei die entsprechenden Stellen ihr Einvernehmen mit der Fortschreibung erklärt haben.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 25.11.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.8Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-1739/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.9Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - Beraterausschreibung und SachstandZur Vorlage · BV-1727/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant gemeinsam mit den Töchtern KJC AöR und ASH die Umstellung des Rechnungswesens auf das System S/4 HANA. Da der technische Support der aktuellen SAP-Version zum 1. Januar 2028 endet, muss die Planung für das neue System bis zum 1. März 2027 vorliegen. Das Vorhaben wird als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Münster durchgeführt, wobei die Kosten für gemeinsame Leistungen im Verhältnis 40 zu 60 zwischen Hamm und Münster aufgeteilt werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzen und Controlling sieht die Vergabe externer Beratungsleistungen an die best practice consulting AG vor, wobei der Beratungsbeginn für Januar 2025 vorgesehen ist. Zudem soll die Beschaffung zusätzlicher Tools über die citeq zur Umsetzung der SAP-Lizenzkonvertierung erfolgen. Für die Projektbegleitung durch die citeq sind personelle Kapazitäten zwischen 7,4 und 8,5 Vollzeitäquivalenten kalkuliert.
Die vorläufige Projektkalkulation für den Zeitraum von 2025 bis 2028 beläuft sich auf prognostizierte Gesamtkosten von 3.403.753 Euro. Die jährlichen Aufwendungen bewegen sich dabei in einer Spanne zwischen 707.210 Euro und 973.958 Euro. Die Kosten für die Kernverwaltung sind bereits im Haushalt veranschlagt, eine entsprechende Fortschreibung erfolgt zum Haushalt 2026. Die Kosten für weitere Tools zur Migration oder Berechtigungssteuerung befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung. Der Personalrat wurde über das Vorhaben informiert.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.10Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1689/2024 des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung für das Jahr 2024 sowie der Planung und dem Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2025. Der Rat der Stadt Hamm soll den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten.
Der Arbeitsmarkt in Hamm verzeichnet derzeit 63.000 sozialversicherungspflichtig und 15.005 geringfügig Beschäftigte bei einer Erwerbstätigenquote von 46,9 %. Für das Jahr 2023 lag die durchschnittliche Zahl der SGB II-Leistungsbezieher bei 18.208 Personen. Die vorläufigen Bundeszuweisungen belaufen sich auf 32,65 Mio. €, wovon 14,06 Mio. € für Eingliederungsleistungen vorgesehen sind. Für das Arbeitsmarktprogramm 2025 stehen 11,25 Mio. € zur Verfügung, ergänzt durch 901.000 € für Ausbildungsförderung und ESF-Kofinanzierung.
Die strategische Ausrichtung für 2025 konzentriert sich auf die Förderung von Erziehenden, Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf sowie zugewanderten Menschen. Geplant ist eine organisatorische Zusammenführung von Teams zur besseren Erfassung des Systems Familie. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung.
Für den Zeitraum bis Ende 2027 wurden mittelfristige Ziele festgelegt, darunter eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie der Langzeitarbeitslosigkeit unter 25 Jahren um jeweils 50 % und eine Senkung der allgemeinen Langzeitarbeitslosigkeit um 10 %. Zudem werden eine Steigerung der Integrationsquote von Frauen um 15 % und die der Migrantinnen um 20 % angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.11Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2024 - 2027Zur Vorlage · BV-1681/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2024 bis 2027. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird an dem Grundsatz festgehalten, die Förderung von stationären Plätzen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an den gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die aktuelle Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 sieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Durch dieses Instrument der Bedarfsplanung kann die Stadt die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur steuern. Besteht kein weiterer Bedarf, unterliegen Investitionen in neue Pflegeplätze einem höheren wirtschaftlichen Risiko, da die Refinanzierung von Investitionskosten über das Pflegewohngeld entfällt. Die vorliegende Planung wurde bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.12Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1675/2024 des Umweltamtes behandelt den 4. Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Hamm, der auf dem EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS basiert. Der Plan umfasst die Untersuchung des gesamten Straßennetzes und nutzt neue Schallpegelklassen ab 70 dB(A). Vorgesehen ist die Verabschiedung des Plans als Rahmenplan sowie die Kenntnahme der Beteiligungsergebnisse und der Maßnahmenprogramme.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz für die nächsten fünf Jahre. Dieses Programm unterstützt Privatpersonen an Wohngebäuden an Hauptverkehrsstraßen mit hohen Lärmpegeln durch Zuschüsse für Schallschutzfenster der Klasse III und schallgedämmte Lüfter. Die Zuschüsse belaufen sich auf 100 € pro Glasfläche und 150 € pro Lüfter bei einem jährlichen Budget von 5.000 €. Zudem soll die Fortführung der lärmarmen Straßenoptimierung, etwa durch lärmmindernden Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der Finanzierung und Technik beschlossen werden. Bereits durchgeführte Deckensanierungen mit lärmminderndem Asphalt betreffen verschiedene Straßenabschnitte der Stadt.
Der Plan sieht zudem Maßnahmen zur Mobilitätssteuerung vor, darunter die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, die Förderung des Rad-, Fuß- und E-Verkehrs sowie die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten in Lärm-Hotspots. Weitere Themen sind Parkraummanagement und Leitsysteme für LKW. Für das Jahr 2025 ist ein städtischer Eigenanteil von 5.151,00 € vorgesehen. Die Beratungsfolge endet mit dem Beschluss durch den Rat am 10. Dezember 2024.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.13Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1658/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens sowie der Beschlussfassung zum Masterplan Mobilität 2024 der Stadt Hamm. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2024 stattfand, gingen in der finalen Phase etwa 600 und im gesamten Prozess insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse des Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Masterplan Mobilität 2024 mit den darin enthaltenen Maßnahmenempfehlungen zu beschließen. Ziel des Plans ist die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 % bis zum Jahr 2035.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise durch eigene Prozesse erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, der Umbau von Kreuzungen, die Erweiterung von Tempo-30-Bereichen sowie die Anpassung der Parkraumbewirtschaftung. Zudem sind die Realisierung der Umgehungsstraßen B 63n und K 35n sowie Projekte im Wirtschaftsverkehr vorgesehen, darunter der Bau des MultiHub Westfalen, die Reaktivierung von Bahnanschlüssen und der Aufbau einer City-Logistik.
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen, jedoch sollen für die Umsetzung künftig Fördermittel und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Zeitplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 die Umsetzung erster Maßnahmenpakete vor. Im Jahr 2029 ist eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten sowie im Jahr 2030 ein erster Verkehrsbericht zur Evaluation der Ziele vorgesehen. Spätestens bis 2035 soll eine Fortschreibung oder Neuaufstellung des Masterplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.14Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. FortschreibungZur Vorlage · BV-1670/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.15Satzungsänderung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):Zur Vorlage · BV-1651/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als ersten Schritt einer Neustrukturierung vor. Ziel der Reform ist es, die Entscheidungsstrukturen des Verbandes anzupassen und die Kreise sowie kreisfreien Städte direkter an den Prozessen zur Planung, Finanzierung und Organisation des Schienen-Nahverkehrs zu beteiligen. Künftig sollen die Kommunen ihre Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden, statt dies über die Altverbände wie den Zweckverband Regionaler Verkehr (ZRL) abzuwickeln.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst unter anderem die Einführung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese soll als Tochtergesellschaft operative Aufgaben, wie etwa die Tarifgestaltung oder die Betriebsfinanzierung, eigenverantwortlich übernehmen, um die politische Ebene von der operativen Regie zu trennen. Weitere Anpassungen betreffen die Ermöglichung digitaler Sitzungen und die formelle Regelung von Fraktionsbildungen innerhalb der Verbandsversammlung.
Es wird beantragt, der Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien des ZRL und des NWL zu mandatieren. Zudem soll die Verwaltung Vertreter in Fachgremien entsenden, um die weitere Strukturreform vorzubereiten. Der Abschluss der Neustrukturierung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.16Hamm wird assistenzhundfreundliche KommuneZur Vorlage · BV-1695/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich als assistenzhundfreundliche Kommune zu erklären. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1695/2024 soll die Verwaltung Maßnahmen umsetzen, um den Zutritt von Assistenzhunden zu allen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden zu gewährleisten und diese in den Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Die Grundlage hierfür bilden bundesrechtliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung, die den Begleitstatus dieser Hunde rechtlich absichern. Da es jedoch weiterhin zu Verweigerungen des Zutritts kommen kann, soll durch die Initiative Barrieren abgebaut werden. In Anlehnung an die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten e.V. wird eine verstärkte Aufklärungsarbeit angestrebt, um das Verständnis für die betroffenen Personen zu stärken.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung umfassen die Information der Mitarbeitenden über die geltenden Zutrittsrechte sowie die Anpassung der Hausordnungen in städtischen Gebäuden, damit Assistenzhunde explizit von etwaigen Hundeverboten ausgenommen sind. Zudem sollen die Gebäude mit entsprechenden Aufklebern ausgestattet werden, die vom Verein Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt werden. Ergänzend dazu ist eine Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ein vorangegangener Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022 ermöglicht bereits die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde auf Antrag.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.11.2024 · Behindertenbeirat
- 3.17Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.18Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1633/2024 1. Ergänzung des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Hamm vor. Der Rat soll den Plan sowie die Stellungnahmen der Schulkonferenzen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung beabsichtigt, Planungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule weiterzuführen, um den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen durch die G9-Umstellung abzufangen. Hierbei sollen Räume des Märkischen Gymnasiums ersetzt und eine eigene Lehrküche eingeplant werden. Am Beisenkamp-Gymnasium sollen Umnutzungen zur Schaffung einer Vierzügigkeit sowie Räume für neue Technologien realisiert werden.
Für die Realschulen ist eine Kapazitätserweiterung von 17 auf 18 Züge sowie die Prüfung von Maßnahmen zur Mehrklassenbildung vorgesehen. An der Realschule Bockum-Hövel sollen vier zusätzliche Räume geschaffen werden. Die Konrad-Adenauer-Realschule wird hinsichtlich einer Erweiterung um einen Zug und der Kapazität der Sporteinheiten geprüft. An der Arnold-Freymunth-Schule sowie an den Gesamtschulen Friedensschule und Sophie-Scholl-Gesamtschule soll die Verbesserung der Raumsituation durch multifunktionale Nutzung untersucht werden.
Die Klassenbildung orientiert sich an einer Bandbreite von 25 bis 29 Schülerinnen und Schülern, wobei ein Richtwert von 27 und ein Höchstwert von 29 gilt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie die Maßnahmenplanung je nach Schülerentwicklung fortzuführen. Die abschließende Beratung im Rat ist für den 10. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.19Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.20KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1697/2024 des Umweltamtes sieht die Ausweisung eines Gestaltungsraums im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll das erarbeitete KRiS-Konzept, den zugehörigen Gestaltungsraum sowie den Maßnahmenplan beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag, die Anmeldung beim Fördergeber vorzunehmen und die Beantragung von Fördermitteln einzuleiten. Das KRiS-Programm strebt im Regionalverband Ruhr bis zum Jahr 2030 die Abkopplung von 25 Prozent befestigter Flächen sowie eine Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte an. Für kommunale Maßnahmen ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, während für private oder gewerbliche Vorhaben eine Quote von bis zu 90 Prozent gilt.
Die Grundlage für die Vorlage bildet eine Analyse zur Abkopplung von Siedlungsflächen vom Mischwasserkanal und zur Förderung der Verdunstung im Sozialraum Hamm-Norden. In einem Prozess unter Beteiligung von Fachämtern der Stadt Hamm, dem Lippeverband und der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurden spezifische Gebiete identifiziert. Dazu gehören unter anderem das Galilei-Gymnasium, das Stadtteilzentrum Norden, die Johannesschule, die Ludgerischule, der Rheinsberger Platz, der Nordenstiftsweg, das Berufsausbildungs-Zentrum Bau sowie Gebäude der HGB, Bushaltestellen und Trafohäuschen. Die schrittweise Umsetzung dieser Gebiete ist bis 2033 geplant. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den Bezirksvertretungen Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel sowie in den zuständigen Ausschüssen und dem Hauptausschuss, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.2143. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in HannoverZur Vorlage · BV-1733/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm bereitet die Benennung von Delegierten für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vor. Die Veranstaltung findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt und steht unter dem Motto „Zusammen sind wir Stadt“.
Aufgrund der Einwohnerzahl ist die Stadt Hamm berechtigt, zwei stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Bei der Auswahl wird zudem eine Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt, der dem Anteil an Sitzen in den Vertretungskörperschaften entsprechen soll. Neben den stimmberechtigten Delegierten können darüber hinaus weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 in vorberatender Funktion, bevor im Rat am 10. Dezember 2024 die abschließende Entscheidung getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.22Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-1731/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1731/2024 soll der bisherige Geschäftsführer zum 31. Dezember 2024 abberufen werden. Zum 1. Januar 2025 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH hat die Nachfolge in seiner Sitzung am 8. November 2024 einstimmig beschlossen. Da gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB die Bestellung der Geschäftsführung die Zustimmung des Rates der Stadt Hamm erfordert, wird das Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beratungsablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 27. November 2024 sowie im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vor. Die endgültige Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.23Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · BV-1741/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW hat eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorgelegt. Mit der Vorlage BV-1741/2024 wird beantragt, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Diese personelle Änderung soll die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds des Ausschusses regeln.
Der Entscheidungsprozess ist für den Dezember terminiert. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt. Im Anschluss daran steht der Beschlussvorschlag dem Rat am 10. Dezember 2024 zur abschließenden Beratung und Entscheidung vor. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine besondere Klimarelevanz entstehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.24Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1747/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm soll die personelle Besetzung der beratenden Mitgliedschaften angepasst werden. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied sowie eine neue Stellvertreterin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Diese Neubesetzung ist die Folge der durchgeführten Neuwahlen im Jugendamtselternbeirat. Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied angehört, wobei zusätzlich eine stellvertretende Besetzung zu bestellen ist. Mit der neuen Benennung werden die bisherigen Vertreter des Jugendamtselternbeirats abgelöst.
Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt und dem Rat am 10. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.25Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · BV-1752/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1752/2024 behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsgruppe Pro Hamm soll ein neues stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss gewählt werden. Die Neubesetzung sieht vor, dass eine Bürgervertreterin der Ratsgruppe Pro Hamm als stellvertretendes Mitglied nachrückt und damit die Position eines bisherigen Bürgervertreters übernimmt.
Der vorgeschlagene Beschluss durchläuft die festgelegte Beratungsfolge. Eine Vorberatung ist für den 9. Dezember 2024 im Hauptausschuss angesetzt, während die abschließende Entscheidung im Rat am 10. Dezember 2024 erfolgen soll. Mit der personellen Änderung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.26Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1737/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abzuberafen und ab dem 1. Januar 2025 ein neues Mitglied zu entsenden. Parallel dazu sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den bisherigen Geschäftsführer zum Jahresende aus seinem Amt zu entlassen und eine neue Geschäftsführerin mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu bestellen.
Die Begründung für diese personellen Veränderungen stützt sich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Es wird angeführt, dass eine enge Verbindung zwischen der Geschäftsführung und der Leitung der Sportabteilung erforderlich sei, um kurze Entscheidungswege in der Kooperation zwischen der Gesellschaft, der Sportverwaltung und dem Westfälischen Turnerbund zu gewährleisten. Durch die Zusammenlegung dieser Funktionen sollen Synergieeffekte für das operative Geschäft sowie für weitere Projekte genutzt werden können. Der bisherige Geschäftsführer bleibt durch seine Entsendung in die Gesellschafterversammlung weiterhin in wesentliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft eingebunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.27Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung des Vertrages mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der bisherigen finanziellen Beteiligung vor. Ein Bestandteil ist die vertragliche Regelung der städtischen Kostenbeteiligung für eine zusätzliche Fachkraftstelle, die sich auf die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen konzentriert. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation mit dem Jugendamt sowie Schulen und die Durchführung pädagogischer Angebote für die Kinder.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die finanzielle Beteiligung an einem Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen. Zudem soll die Finanzierung einer Vernetzungs- und Informationsstelle für diese Zielgruppe über einen Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 178.617 Euro. Während für die neue Fachkraftstelle landesgeförderte Mittel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wurden, soll die verbleibende Kostenlast über den Vertrag zur Unterhaltung des Frauenhauses abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.27.1Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung und Erweiterung der finanziellen Zusammenarbeit mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, die städtische Beteiligung an einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen vertraglich zu regeln. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation zwischen dem Frauenhaus, dem Jugendamt und Schulen sowie die Durchführung pädagogischer Angebote für Kinder.
Zudem soll die Stadt Hamm die Finanzierung des Projekts „Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen“ vertraglich absichern. Ein weiteres Projekt, die „Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen in Hamm“, soll zunächst über einen Zuwendungsbescheid finanziert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 178.617 Euro.
Die Verwaltung erläuterte zur unterschiedlichen Finanzierungsform, dass die ersten beiden Maßnahmen dem Zweck der Unterhaltung des Frauenhauses zugeordnet werden können, während die Vernetzungsstelle als übergeordnete Vermittlungsstelle eine separate Regelung erfordert. Ein Teil der Kosten für die neue Fachkraftstelle wird durch Landesmittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.28Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-1676/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ (WDT) unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Hamm fortzuführen. Ziel ist die Umsetzung des kommunalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die geplante Förderung umfasst die Weiterführung von Stellenanteilen sowie die Durchführung von Projekten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2032, sofern die Finanzierung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gesichert ist.
Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 154.000 Euro. Davon entfallen maximal 140.000 Euro pro Jahr auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm und 14.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Über die gesamte Laufzeit bis Ende 2032 ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbetrag von 1.232.000 Euro.
Da es aufgrund des zweistufigen Antragsverfahrens zu Verzögerungen bei der Erteilung des Förderbescheids kommen kann, sieht die Vorlage eine dreimonatige Überbrückungsfinanzierung vor. Um den nahtlosen Übergang der Personalstellen und Projekte zu gewährleisten, sollen im Bedarfsfall 38.500 Euro aus dem Jahresetat zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Genehmigung zukünftiger Haushalte.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.292. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1686/2024 sieht die Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz in Hamm vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die bauliche Umsetzung sowie den anschließenden Betrieb beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der erforderliche Bebauungsplan beschlossen wurde. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm wird mit der Konkretisierung der Planungen und der Beantragung notwendiger Genehmigungen betraut. Das Brutto-Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 4,365 Millionen Euro, wobei ein Baubeschluss über eine Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro, inklusive eines Zuschlags von etwa 135.000 Euro, angestrebt wird. Die Finanzierung soll vollständig über die Abfallgebühren sowie über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs erfolgen.
Die Planung sieht vor, den Wertstoffhof primär für Privatkunden mit Pauschalzahlung zu betreiben, während gewerbliche Anlieferungen weiterhin am bestehenden Recyclinghof stattfinden sollen. Der Betrieb ist auf CO2-Neutralität ausgelegt, unterstützt durch eine Photovoltaikanlage sowie elektrische Fahrzeuge. Die Anlage soll mit einer Umzäunung, einer Lärmschutzmauer und einer zweimeter hohen Eingrünung ausgestattet werden. Für den Betrieb ist eine Besetzung mit drei Mitarbeitenden und einem Fahrer vorgesehen, wobei ein Personalmehrbedarf sowie jährliche Kosten von 160.000 Euro für den Servicegrad entstehen. Nach der Fertigstellung im Jahr 2027 entstehen jährliche Mehrkosten im Gebührenhaushalt von etwa 425.648,50 Euro. Der Zeitplan sieht eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2025 und einen Baubeginn Anfang 2026 vor.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.30Fassadensanierung der Musikschule HammZur Vorlage · BV-1725/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.31Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.32Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1655/2024 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.166 „Am Maximare“ in der Gemarkung Hamm beantragt. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet im Sportzentrum Hamm-Ost soll als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Hotel“ ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Winkelgebäudes mit rund 100 Hotelzimmern sowie einer Tiefgarage. Das Vorhaben soll die Nutzung des Schwimmbades Maximare und der angrenzenden Sportflächen funktionsergänzend unterstützen.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über die Jürgen-Graef-Allee erfolgen, wobei der im Bebauungsplan Nr. 01.098 definierte Straßenkörper nicht Teil des Plangebietes ist. Im östlichen Randbereich des Gebiets wird nach der Konkretisierung des Bauvorhabens die genaue Grenze zwischen dem Projektgrundstück und dem angrenzenden Freiraum zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen festgelegt. Eine zusätzliche Festsetzung erschließender Verkehrsflächen wird voraussichtlich nicht benötigt.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 abschließend entscheidet. Die Vorlage sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, die als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden soll. Durch die Aufstellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.33Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1666/2024 sieht den Umbau und die Sanierung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 zur neuen Stadtteilbücherei vor. Das Projekt soll zur Realisierung an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Hierfür sollen erforderliche Grundstücke der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Die städtischen Vertreter in den Gremien der Hamm.Invest GmbH sollen die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Die bauliche Planung umfasst unter anderem ein Krüppelwalmdach, eine stützenfreie Etagenplanung sowie eine Wandheizung. Zur Erfüllung der Brandschutzauflagen wird ein zweiter Rettungsweg durch eine neue Treppe realisiert. Ein barrierefreies Konzept wird im Rahmen der Baugenehmigung erstellt. Für den Garten ist die Installation einer Wärmepumpe vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.812.000 Euro, verteilt auf die Kostengruppen 200 bis 700. Die Finanzierung erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH mittels Darlehen, welches durch ein Mietmodell mit der Stadt refinanziert wird. Ab 2026 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 130.000 Euro an. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 20.300 Euro geschätzt, während für die Instandhaltung jährlich etwa 34.000 Euro eingeplant sind. Für die Jahre 2025 und 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 57.300 Euro beziehungsweise 97.975 Euro vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung ist bis zum Ratssitzungstermin am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.341. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.35Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1662/2024 liegt der Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für das Areal Nassauerstraße / Am alten Kino vor. Das Verfahren ist als beschleunigte Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB auf einer etwa 1.300 m² großen Fläche vorgesehen, auf der sich ehemals das Atrium-Kino und ein Hindutempel befanden. Das Projekt umfasst die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte, eine Wohngruppe mit circa 10 Zimmern sowie gewerbliche Flächen.
Die bauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form mit einem Innenhof und einem Dachgarten vor. Die Baukörper sollen entlang der Nassauerstraße eine Höhe von vier Geschossen und an der nördlichen Grenze drei Geschosse erreichen, wobei ein Anbau an den Bestand geplant ist. Zur Förderung der Klimaanpassung ist ein hoher Grünanteil festzulegen. Im Innenhof soll auf Kfram-Stellplätze verzichtet werden; der Vorhabenträger wird hierzu in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Mobilitätskonzept zur Kompensation des Stellplatznachweises erarbeiten. Zudem sollen die vom Rat beschlossenen Klima-Standards in das Projekt integriert werden.
Die Vorlage sieht neben dem Aufstellungsbeschluss auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Der Beratungsprozess umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat im Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.36Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGBZur Vorlage · BV-1644/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.
Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.
Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.37Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1714/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark. Gegenstand der Vorlage ist die Neudefinition des Geltungsbereichs in der Gemarkung Braam-Oswennemar auf eine Fläche von etwa 32.640 m². Dies entspricht einer Verkleinerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 7,9 ha. Der Planungsanlass ist das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ für die IGA 2027 sowie die östliche Erweiterung des Parks.
Der Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage, um die Erweiterungsfläche in den bestehenden Park zu integrieren und den Betriebshof des Maximilianparks auf eine Fläche südlich eines Gewerbebetriebes zu verlagern. Die Planung legt öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft fest. Zudem werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie Maßnahmen zum Naturschutz und zur klimawandelgerechten Gestaltung gesichert.
Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben. Da bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung im August 2023 stattgefunden hat, wird auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung vom 11. Oktober 2024 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat veröffentlicht werden. Der Beratungsablauf sieht Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz vor, bevor der Rat im Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Verschiedenes