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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Afyonkarahisar und SeferihisarZur Vorlage · BV-1728/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienstreise gebeten. Die Reise ist für den Zeitraum vom 16. bis zum 20. November 2024 vorgesehen und führt in die türkische Partnerstadt Afyonkarahisar sowie nach Seferihisar.
Im Rahmen dieser Reise wird der Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Hamm den Oberbürgermeister begleiten. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 9. Dezember 2024 stattfindet, wurde die Durchführung der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt. Die Vorlage regelt somit die Genehmigung der Reise für den genannten Zeitraum vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · BV-1743/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1743/2024 wird eine Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung einer Dienstreise in die französische Partnerstadt Toul beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 7. bis zum 9. Dezember 2024 geplant und erfolgt auf Einladung der Stadt Toul an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
An der Reise nehmen der stellvertretende Bezirksbürgermeister sowie ein Bezirksvertreter teil. Begleitet wird die Gruppe durch den Leiter des Bürgeramtes Hamm-Mitte. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 9. Dezember 20
24 stattfindet, wird die Notwendigkeit einer Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung begründet. Der Hauptausschuss wird gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.3Sophie-Scholl-Gesamtschule, Fassadensanierung Trakte V-SL, D und EZur Vorlage · BV-1663/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Sanierung der Fassaden an den Gebäudetrakten V-SL, D und E der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschließen. Die Beschlussvorlage des Immobilienmanagements sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme unter Einbeziehung externer Planer übernimmt. Grundlage für diesen Beschluss sind die Ergebnisse der bereits durchgeführten Objektplanung.
Die Sanierung umfasst den Rückbau der bestehenden Waschbeton- und Klinkerfassaden, da diese bautechnische Mängel aufweisen und Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten. Im Zuge der Maßnahme sollen die Gebäude energetisch aufgewertet werden. Geplant ist der Einbau einer neuen Klinkerschale inklusive Dämmung sowie die Erneuerung der Fenster mit integriertem Sonnenschutz. Die Arbeiten umfassen zudem Dacharbeiten, den Austausch von Fenstern und Türen sowie Anpassungen an der Elektro- und Heizungstechnik in den betroffenen Trakten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, wobei die größten Auszahlungen im Jahr 2025 und 2026 anfallen sollen. Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, während die Fertigstellung bis Ende 2026 angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.4Rathaus, Sanierung Sitzungssaal 201Zur Vorlage · BV-1701/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung des Sitzungssaals 201 im Rathaus beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planungsleistungen umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel der Maßnahme ist es, den Raum an aktuelle Anforderungen anzupassen und eine multifunktionale Nutzung zu ermöglichen.
Die geplanten Arbeiten umfassen Sanierungen an Wänden, Böden und Decken sowie akustische Ertüchtigungen. Der derzeitige Zuschauerbereich soll künftig als Lager für Bestuhlung und Tische dienen, wofür eine räumliche Trennung vorgesehen ist. Dabei muss der zweite Rettungsweg über ein benachbartes Büro erhalten bleiben. Zudem sollen die technische Ausstattung und die Möblierung modernisiert werden. Im Zuge des Umbaus soll auch ein prägendes Wandbild durch die Nutzung einer neuen Projektionsfläche neu in Szene gesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 350.000 Euro geschätzt, wobei sich die Aufwendungen auf Baukonstruktion, technische Anlagen und Planungsleistungen verteilen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für Anfang 2025 vorgesehen, sodass Planung und weitere Ausschreibungen bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollen. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant, wobei eine Dauer von etwa drei Monaten erwartet wird. Eventuelle Mehrkosten sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.5Ausstellungsplanung 2025: Heinrich Campendonk – Der Künstler und sein Netzwerk (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1702/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Sonderausstellung im Oberlichtsaal des Städtischen Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Vorlage zufolge soll der geplanten Ausstellung mit dem Arbeitstitel „Der Künstler und sein Netzwerk“ – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – zugestimmt werden. Die Schau thematisiert die künstlerischen Verflechtungsprozesse sowie die Einflüsse moderner Kunstströmungen in den 1920er Jahren. Im Fokus steht das Werk eines expressionistischen Malers, dessen Schaffen verschiedene Gattungen wie Hinterglasmalerei, Holzschnitt, Bühnenbild und Glasfenster umfasst. Die Ausstellung beleuchtet zudem die künstlerischen Austauschprozesse sowie Aspekte der späteren Emigration des Künstlers. Die Ausstellung wird von der Kunststiftung NRW gefördert.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Ausstellung umfassen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 353.700 Euro. Den Einnahmen in Höhe von 159.500 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 194.200 Euro gegenüber. Die Finanzierung setzt sich aus Zuwendungen, Umlagen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammen. Die Leitung der Ausstellung übernimmt die Leiterin der Sammlung Bildende und Angewandte Kunst.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.6Ausstellungsplanung 2025/2026: 800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1708/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant für den Zeitraum vom 29. November 2025 bis zum 14. Juni 2026 eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel“. Die Ausstellung ist Bestandteil des Kulturprogramms zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2026 und soll im Oberlichtsaal stattfinden. Das Konzept sieht vor, die Stadtgeschichte anhand von 25 ausgewählten Objekten aus der Sammlung als begehbares Hörspiel darzustellen. Dabei werden historische Epochen wie die Zeit seit der Stadtgründung im Jahr 1226, die preußische Ära, die Industrialisierung sowie die Weltkriege thematisiert. Ein ergänzendes Angebot für Kinder in Form eines eigenen Kinderhörspiels ist ebenfalls vorgesehen.
Die visuelle Gestaltung nutzt Objekte aus den Museumsdepots als Kulisse und ist mit der Modernisierung des Hauptdepots sowie dem Einbau einer neuen Rollregalanlage verknüpft. Die finanziellen Auswirkungen umfassen geplante Ausgaben von insgesamt 285.500 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gegenüber. Der städtische Eigenanteil beträgt 235.500 Euro. Die Umsetzung der Ausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für die Folgejahre ab 2026. Die kuratorische Leitung übernimmt die Leiterin der Sammlung Stadt- und Regionalgeschichte.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.7Perspektiven Elternschule Hamm e.V. 2025: Aktualisierung der Standardprogramme und MaßnahmenZur Vorlage · BV-1721/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Entwicklung der Elternschule Hamm e.V. zur Kenntnis nehmen und die Aktualisierung der Standardprogramme sowie Maßnahmen für das Jahr 2025 beschließen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie einer gesicherten Finanzierung. Der städtische Eigenanteil beträgt 337.000 Euro und ist in der Haushaltsplanung für 2025 vorgesehen.
Die Elternschule Hamm e.V. ist ein Netzwerk aus öffentlichen und freien Trägern der Jugend- und Bildungsarbeit mit über 180 lokalen Elternschulen. Seit November 2023 ist die Organisation strukturell dem Familienrathaus zugeordnet, um Leistungen für Familien gebündelt anzubieten. Die Arbeit umfasst die Förderung von Projekten zur Stärkung von Familien sowie die Durchführung von Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte.
Im Rahmen der Programmanpassungen wird das Angebot „Babytreff Rabatz“ ab 2025 als feste Maßnahme in den Frühen Hilfen gefördert. Das bisherige „Hammer Elterntraining“ wurde in den „OKEI-Kurs“ umstrukturiert. Ein weiteres Projekt ist der „Bärenkalender“, der den Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule unterstützen soll. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung verschiedener Akteure wie Stadtteilzentren und der Stadtverwaltung.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.8Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · BV-1715/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Stadt Hamm sieht bauliche Maßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-Gymnasium vor, die im Zusammenhang mit der Rückkehr zum G9-Profil stehen. An der Friedrich-Ebert-Realschule sollen verschiedene Bereiche im Bestand umgebaut werden, darunter ein Physikraum sowie ein Kunstraum, der in zwei Räume aufgeteilt werden soll. Zudem ist eine Erweiterung des Lehrerbereichs und die Umnutzung von Putzmittelräumen zu Besprechungsräumen geplant. Da durch die G9-Umstellung Räumlichkeiten im Märkischen-Gymnasium entfallen, sollen zudem Planungsleistungen für eine Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule ausgeschrieben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen an der Realschule werden auf 820.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Am Beisenkamp-Gymnasium sollen durch den Rückbau von Trennwänden und die Umnutzung bestehender Flächen vier zusätzliche Klassenräume entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Ende der Sommerferien 2026 vorgesehen, wobei die Kosten für das Gymnasium auf 620.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 geschätzt werden. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 1.440.000 Euro, wovon der städtische Eigenanteil 220.000 Euro beträgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.9Ausbauplan S 10/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Grünstraße bis Werler StraßeZur Vorlage · BV-1646/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich der RLG-Trasse vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Grünstraße und der Werler Straße und ist Teil des Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptroute nach Rhynern. Geplant ist, die etwa 1,3 Kilometer lange Strecke zu verbreitern, neu zu asphaltieren und mit einer LED-Beleuchtung auszustatten.
Die Breite des Weges soll von derzeit 2,60 Metern auf 4,00 Meter erhöht werden. Im Bereich der Bahntrasse ist eine Einzäunung vorgesehen, die in Absprache mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH erfolgt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1.353.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Die Finanzierung soll durch eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 153.000 Euro sichergestellt werden.
An den Knotenpunkten Langewanneweg und Hellweg sind bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme müssen zehn Bäume unter der Baumschutzsatzung gefällt werden; die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür Ersatzpflanzungen von insgesamt 25 Bäumen auferlegt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.10Ausbauplan S 11/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Werler Straße bis Rottwiese und Neuanlage der Straßenbeleuchtung RottwieseZur Vorlage · BV-1647/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage BV-16lar7/2024 den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs südlich der RLG-Trasse im Abschnitt zwischen der Werler Straße und der Rottwiese beantragt. Der Plan sieht vor, den bestehenden wassergebundenen Weg auf eine Breite von 3,50 Metern zu erweitern und zu asphaltieren. Zudem ist die Neuanlage einer LED-Straßenbeleuchtung für den Bereich der Rottwiese vorgesehen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 770.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von etwa 114.800 Euro, während Fördermittel in Höhe von rund 655.200 Euro erwartet werden. Im Rahmen der Maßnahme ist auch eine Einzäunung zur Abgrenzung der Bahntrasse in Abstimmung mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH geplant.
Um die ökologischen Auswirkungen zu minimieren, sind Maßnahmen zum Artenschutz vorgesehen, darunter ein Amphibienleitsystem sowie die Pflanzung von 19 Bäumen als Ausgleichsmaßnahme. Die Erweiterung des Weges soll zudem die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Der entsprechende Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.150 Jahre Großstadt Hamm im Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1694/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Planungen zum Jubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ im Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Status als Großstadt, der durch die Gebietsreform von 1975 nach dem Münster/Hamm-Gesetz erreicht wurde. Unter dem Motto „Hamm – EINE Stadt der Vielfalt“ soll eine dezentrale Veranstaltungsreihe die verschiedenen Stadtbezirke in den Fokus rücken.
Die geplanten Aktionen erstrecken sich über das Jahr 2025 und beginnen am 10. Mai im Stadtbezirk Uentrop. Weitere Termine sind für die Bezirke Bockum-Hövel, Pelkum, Herringen und Heessen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Veranstaltungsreihe endet am 30. August in den Stadtbezirken Mitte und Rhynern. Ein gemeinsamer Festakt im November 2025 soll den Abschluss bilden und den Übergang zu den Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen der Stadt markieren.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung des Dezernates I bereitgestellt. Bei der Durchführung legt die Verwaltung zudem Wert auf regionale Produkte beim Catering sowie auf die Nutzung umweltfreundlicher Anreisemöglichkeiten wie den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Kommunaler IntegrationsplanZur Vorlage · BV-1574/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Kommunalen Integrationsplan für die Jahre 2024 bis 2029 beschließen. Dieser Plan ersetzt das bisherige Integrationskonzept und dient der Darstellung eines kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen des Fünfjahreszeitraums jährliche Workshops mit Beteiligten aus der freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenselbstorganisationen durchzuführen. Im Jahr 2029 soll eine Fortschreibung des Plans erfolgen.
Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an drei Zieldimensionen. Die erste Dimension umfasst Themen wie Spracherwerb, Bildung, Gesundheit und Wohnen für Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise. Die zweite Dimension fokussiert auf die nachhaltige Integration in Regelsysteme, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Gesundheitsversorgung. Die dritte Dimension befasst sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie transkulturellen Wertesystemen.
Zudem wird der Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) thematisiert, dessen formale Umsetzung für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Die Stadt beabsichtigt, den zehnpunktigen Aktionsplan der Koalition in ihre Strategien und Programme zu integrieren. Während die Erstellung des Integrationsplans als Querschnittsaufgabe keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, werden die Kosten für die einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Stadtämter getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 27.11.2024 · Integrationsrat
- 3.3Konzept Steuerung von StadtteilarbeitZur Vorlage · BV-1598/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept zur Steuerung der Stadtteilarbeit beschließen und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Die Beschlussvorlage BV-1598/2024 sieht eine einheitliche Gremien- und Steuerungsstruktur vor, um die verschiedenen Entwicklungsbedarfe in den Sozialräumen zu koordinieren. Dabei werden bisherige Einzelkonzeptionen in einem gemeinsamen Rahmenwerk zusammengeführt.
Zur Umsetzung der Ziele soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Stadtteilarbeit gebildet werden, dem die zuständigen Ämter und Abteilungen angehören. Die operative Arbeit erfolgt über Arbeitskreise sowie Koordinierungsrunden in den neun Sozialräumen. Ein Bestandteil des Konzepts ist die Regelung der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Diese sollen einheitlich in die Ausgestaltung des Jahresplans einbezogen werden, welcher die Aktivitäten der Fachdienste auf Basis stadtweiter Ziele auflistet.
Als Instrument zur Förderung der politischen Partizipation und des Informationsaustauschs ist zudem die Stadtteilkonferenz vorgesehen. Diese soll als offenes Forum für Bewohnerinnen, Bewohner und Akteure im Sozialraum dienen. Durch die neue Struktur sollen die Transparenz und Effizienz der Stadtteilarbeit gesteigert sowie die Rückbindung an die politischen Gremien, insbesondere auf Ebene der Bezirke, gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.4Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-1742/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Mit diesem Vorhaben ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hamm.Invest GmbH verbunden. Die kommunalen Vertreter sollen angewiesen werden, dem Verschmelzungsvertrag in den zuständigen Gremien zuzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Ziel der Zusammenführung ist es, Synergien zwischen beiden Gesellschaften zu nutzen, ohne die bisherigen Geschäftsfelder aufzugeben. Während die Hamm.Invest GmbH Aufgaben der Projektentwicklung sowie der Errichtung und Unterhaltung kommunaler Hochbauten übernimmt, umfasst das Spektrum der SEG die Grundstückserwerbe, die Vermögensverwaltung sowie die Sanierung und Veräußerung von Immobilien in bestimmten Quartieren. Die inhaltliche und finanzielle Trennung der Aufgabenbereiche soll künftig über eine Spartenrechnung erfolgen.
Im Bereich der Geschäftsführung sieht die Vorlage die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers für die Hamm.Invest GmbH vor, sodass die Gesellschaft künftig von zwei Personen im Nebenamt vertreten wird. Bestehende personelle Strukturen, bei denen Mitarbeiter aus der Querschnittsverwaltung und dem Baubereich über Dienstleistungsverträge eingebunden sind, sollen beibehalten werden, um die Fachexpertise der Bauverwaltung weiterhin zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.5Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · BV-1729/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.6Anpassung von Regelungen zu Jahresabschluss und Lagebericht bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbHZur Vorlage · BV-1730/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge verschiedener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbH entscheiden. Hintergrund ist eine Änderung des Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, durch die die Anforderungen an den Jahresabschluss und den Lagebericht nun an die tatsächliche Größe der Unternehmen gekoppelt sind. Bisher mussten kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Konzernsteuerung sieht vor, die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen so zu ändern, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Differenzierung nach Größenklassen des Handelsgesetzbuches genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, bei denen die bisherigen Anforderungen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und höheren Kosten führten, etwa im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Anpassungen gelten für jene Gesellschaften, die nicht als große Kapital- oder Personengesellschaften einzustufen sind. Für Unternehmen, die weiterhin als große Kapitalgesellschaften gelten – wie die Trianel GmbH selbst sowie bestimmte Kraftwerksgesellschaften –, bleiben die bisherigen strengeren Anforderungen bestehen. Ziel der Maßnahme ist es, den bürokratischen Aufwand für kleinere Beteiligungen zu reduzieren und eine Angleichung an die Regelungen privater Unternehmen zu ermöglichen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.7Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1740/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Grundlage für diese Aktualisierung bildet ein Gutachten aus dem Jahr 2022, welches die Standorte der Rettungswachen, die Vorhaltung von Rettungsmitteln sowie den Personalbedarf untersucht hat. Eine gesetzliche Verpflichtung sieht eine regelmäßige Überprüfung des Plans spätestens alle fünf Jahre vor.
Aufgrund der Entwicklung der Einsatzzahlen sieht die neue Planung zusätzliche Ressourcen vor. Dies umfasst einen weiteren Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb sowie drei zusätzliche Fahrzeuge im Tagesbetrieb. Im Bereich des Krankentransports ist die Inbetriebnahme eines Akuttransportwagens im 24-Stunden-Dienst vorgesehen, wodurch die Anzahl der Krankentransportwagen von fünf auf vier reduziert werden kann. Perspektivisch sind zudem zwei zusätzliche Rettungswachen geplant. Für die Notarzt-Einsatzfahrzeuge wird die bestehende Versorgung durch zwei Fahrzeuge im 24-Stunden-Dienst als ausreichend bewertet.
Neben der Erweiterung des Fahrzeugparks ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der durch die zusätzlichen Rettungsmittel sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingt ist. Die Verwaltung hat den Entwurf mit den Verbänden der Krankenkassen sowie dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgestimmt, wobei die entsprechenden Stellen ihr Einvernehmen mit der Fortschreibung erklärt haben.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 25.11.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.8Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-1739/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.9Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - Beraterausschreibung und SachstandZur Vorlage · BV-1727/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umstellung des Rechnungswesens auf das System S/4 HANA vor. Mit der Beschlussvorlage BV-1727/2024 wird beantragt, die externe Beratungsleistung für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Münster zu vergeben. Als beauftragtes Unternehmen ist die best practice consulting AG vorgesehen, die im Rahmen eines Kooperationsangebots auch die Unternehmen BTC AG und in4MD service GmbH einbindet. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, für die Projektumsetzung notwendige zusätzliche Werkzeuge über den IT-Dienstleister citeq zu beschaffen.
Die technische Umstellung ist erforderlich, da die aktuelle SAP-Systemversion ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr unterstützt wird. Das Projekt umfasst neben der Kernverwaltung auch die Tochtergesellschaften KJC AöR und ASH. Die Städte Hamm und Münster führen das Vorhaben als Gemeinschaftsprojekt durch, wobei eine Kostenaufteilung von 40 zu 60 Prozent zwischen den Kommunen vereinbart wurde. Ein entsprechender Projektvertrag wurde bereits im April 2024 geschlossen. Der Beginn der Beratungsleistungen ist für Januar 2025 geplant. Die Umsetzung umfasst neben der Lizenzkonvertierung auch die Bereitstellung zusätzlicher IT-Tools sowie eine personelle Begleitung durch den IT-Dienstleister citeq.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.10Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2025 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten. Die Vorlage umfasst einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse sowie die strategische Ausrichtung der Institution.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine Erwerbstätigenquote geprägt, die unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Im Jahr 2023 befanden sich durchschnittlich 18.208 Personen im SGB II-Leistungsbezug. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das letzte Jahrzehnt rückläufig war, führten internationale Bewegungen zu kurzfristigen Anstiegen. Die wirtschaftliche Struktur der Stadt wird durch das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel sowie den Logistiksektor bestimmt.
Finanziell basieren die Planungen auf vorläufigen Zuweisungen des Bundes in Höhe von 32,65 Millionen Euro. Davon sind 14,06 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Da ab dem 1. Januar 2025 die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation auf die Agentur für Arbeit übergeht, ist eine Umschichtung von 2,8 Millionen Euro vom Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für das Arbeitsmarktprogramm 11,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sicherstellung der Beratungsstrukturen, insbesondere für Erziehende sowie für zugewanderte Menschen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.11Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2024 - 2027Zur Vorlage · BV-1681/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2024 bis 2027. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird an dem Grundsatz festgehalten, die Förderung von stationären Plätzen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an den gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die aktuelle Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 sieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Durch dieses Instrument der Bedarfsplanung kann die Stadt die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur steuern. Besteht kein weiterer Bedarf, unterliegen Investitionen in neue Pflegeplätze einem höheren wirtschaftlichen Risiko, da die Refinanzierung von Investitionskosten über das Pflegewohngeld entfällt. Die vorliegende Planung wurde bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.12Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Lärmaktionsplan 2024 wird als Rahmenplan für die Lärmminderung in der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz, das sogenannte Fensterprogramm, für die kommenden fünf Jahre. Zudem soll das Programm zur lärmarmen Optimierung von Straßen, etwa durch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der gesicherten Finanzierung weitergeführt werden.
Die Planung basiert auf dem neuen EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS, welches die Vergleichbarkeit von Lärmkarten auf europäischer Ebene ermöglichen soll. Durch diese neue Methodik und die angepasste Einteilung der Schallpegelklassen sind die Ergebnisse der vierten Stufe nicht direkt mit den vorangegangenen Planungsstufen vergleichbar. Während das gesamte Straßennetz der Stadt untersucht wird, liegt die Zuständigkeit für die Eisenbahnstrecken beim Eisenbahnbundesamt.
Die Verwaltung nimmt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie bestehende Maßnahmenprogramme zur Kenntnis. Für das Jahr 2025 sind städtische Ausgaben in Höhe von 5.151 Euro vorgesehen. Die Aktualisierung der Lärmaktionspläne erfolgt grundsätzlich in einem fünfjährigen Rhythmus, wobei die Fristen für die vierte Stufe aufgrund der Corona-Pandemie einmalig angepasst wurden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.13Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1658/2024 wird der Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum Masterplan Mobilität 2024 sowie dessen Verabschiedung vorbereitet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der verschiedene Formate wie Online-Befragungen und öffentliche Auslegungen umfasste, gingen insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Die Ergebnisse zeigen eine hohe Zustimmung zur Förderung des Umweltverbunds, insbesondere für den Ausbau von Rad- und Fußverkehr sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Maßnahmen, welche die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs betreffen, liegt die Akzeptanz laut der Auswertung niedriger.
Der Masterplan umfasst konkrete Handlungsschwerpunkte. Dazu gehören die Schaffung eines engmaschigen Radwegenetzes, die Modernisierung von Haltestellen und die Anbindung weiterer Stadtbezirke an das Metrobus-Netz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zur Steigerung der Sicherheit und Begrünung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise in separaten Planungsverfahren erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden, welches den Fortschritt sowie Veränderungen bei der Verkehrsmittelwahl erfasst.
Mit dem Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden; für die spätere Umsetzung sollen Fördermittel beantragt und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Masterplan dient als Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamm, wonach bis 2035 eine Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 Prozent angestrebt wird. Eine Fortschreibung des Plans ist spätestens für das Jahr 2035 vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
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- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.14Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. FortschreibungZur Vorlage · BV-1670/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.15Satzungsänderung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):Zur Vorlage · BV-1651/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als ersten Schritt einer Neustrukturierung vor. Ziel der Reform ist es, die Entscheidungsstrukturen des Verbandes anzupassen und die Kreise sowie kreisfreien Städte direkter an den Prozessen zur Planung, Finanzierung und Organisation des Schienen-Nahverkehrs zu beteiligen. Künftig sollen die Kommunen ihre Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden, statt dies über die Altverbände wie den Zweckverband Regionaler Verkehr (ZRL) abzuwickeln.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst unter anderem die Einführung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese soll als Tochtergesellschaft operative Aufgaben, wie etwa die Tarifgestaltung oder die Betriebsfinanzierung, eigenverantwortlich übernehmen, um die politische Ebene von der operativen Regie zu trennen. Weitere Anpassungen betreffen die Ermöglichung digitaler Sitzungen und die formelle Regelung von Fraktionsbildungen innerhalb der Verbandsversammlung.
Es wird beantragt, der Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien des ZRL und des NWL zu mandatieren. Zudem soll die Verwaltung Vertreter in Fachgremien entsenden, um die weitere Strukturreform vorzubereiten. Der Abschluss der Neustrukturierung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.16Hamm wird assistenzhundfreundliche KommuneZur Vorlage · BV-1695/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich als assistenzhundfreundliche Kommune zu erklären. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1695/2024 soll die Verwaltung Maßnahmen umsetzen, um den Zutritt von Assistenzhunden zu allen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden zu gewährleisten und diese in den Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Die Grundlage hierfür bilden bundesrechtliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung, die den Begleitstatus dieser Hunde rechtlich absichern. Da es jedoch weiterhin zu Verweigerungen des Zutritts kommen kann, soll durch die Initiative Barrieren abgebaut werden. In Anlehnung an die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten e.V. wird eine verstärkte Aufklärungsarbeit angestrebt, um das Verständnis für die betroffenen Personen zu stärken.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung umfassen die Information der Mitarbeitenden über die geltenden Zutrittsrechte sowie die Anpassung der Hausordnungen in städtischen Gebäuden, damit Assistenzhunde explizit von etwaigen Hundeverboten ausgenommen sind. Zudem sollen die Gebäude mit entsprechenden Aufklebern ausgestattet werden, die vom Verein Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt werden. Ergänzend dazu ist eine Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ein vorangegangener Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022 ermöglicht bereits die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde auf Antrag.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.11.2024 · Behindertenbeirat
- 3.17Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.18Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm plant die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die weiterführenden Schulen. Auf Grundlage eines Gutachtens und der Stellungnahmen der beteiligten Schulen sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, sofern die entsprechende Finanzierung gesichert ist. Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Erweiterung der Kapazitäten an den Realschulen von 17 auf 18 Züge sowie die Einleitung notwendiger Schritte zur Ermöglichung von Mehrklassenunterricht.
Im Kontext der Rückkehr zum G9-Modell sollen die Planungen für bauliche Veränderungen und Umnutzungen an der Friedrich-Ebert-Realschule sowie am Beisenkamp-Gymnasium fortgeführt werden. An der Friedrich-Ebert-Realschule steht dabei der Ersatz von Räumlichkeiten im Fokus, die derzeit im Gebäude des Märkischen Gymnasiums genutzt werden. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Schritte für eine mögliche Vierzügigkeit an der Konrad-Adenauer-Realschule prüfen und einleiten.
Für den Bereich der Hauptschulen besteht laut Gutachten kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Änderung der Schulform, jedoch wurden Raumbedarfe in Fachräumen und der Verwaltung identifiziert. Die Umsetzung des Bildungszentrums Nord wird als Empfehlung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit angeführt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmenplanung in Abhängigkeit von der künftigen Schülerzahlenentwicklung fortzuführen und bei Bedarf neue Beschlussvorlagen vorzulegen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.19Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.20KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept für den Gestaltungsraum im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung den entsprechenden Gestaltungsraum beim Fördergeber anmeldet und anschließend die Fördermittel beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Klimafolgenanpassung im Stadtteil zu fördern, indem Retentionsflächen geschaffen, versiegelte Flächen reduziert und die Verdunstungsrate erhöht werden.
Das Projekt basiert auf Analysen, die im Hammer-Norden Bereiche mit einer Verschlechterung der thermischen Situation sowie der Hochwassergefahr durch Starkregen identifiziert haben. Ursächlich hierfür sind versiegelte Siedlungsbereiche und ein Mangel an Grünflächen in diesen Gebieten. Durch die Abkopplung von befestigten Flächen vom Mischwasserkanal soll die Belastung der Kanalisation verringert werden. Die Umsetzung des Konzepts umfasst die Integration von blau-grüner Infrastruktur, um den Überflutungsschutz zu verbessern. Für kommunale Maßnahmen im Rahmen dieses Programms ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.2143. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in HannoverZur Vorlage · BV-1733/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Benennung von Delegierten für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vor. Die Veranstaltung findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt und steht unter dem Motto „Zusammen sind wir Stadt“.
Aufgrund der Einwohnerzahl ist die Stadt Hamm berechtigt, zwei stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Bei der Auswahl wird zudem eine Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt, der dem Anteil an Sitzen in den Vertretungskörperschaften entsprechen soll. Neben den stimmberechtigten Delegierten können darüber hinaus weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 in vorberatender Funktion, bevor im Rat am 10. Dezember 2024 die abschließende Entscheidung getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.22Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-1731/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1731/2024 soll der bisherige Geschäftsführer zum 31. Dezember 2024 abberufen werden. Zum 1. Januar 2025 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH hat die Nachfolge in seiner Sitzung am 8. November 2024 einstimmig beschlossen. Da gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB die Bestellung der Geschäftsführung die Zustimmung des Rates der Stadt Hamm erfordert, wird das Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beratungsablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 27. November 2024 sowie im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vor. Die endgültige Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.23Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · BV-1741/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW hat eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorgelegt. Mit der Vorlage BV-1741/2024 wird beantragt, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Diese personelle Änderung soll die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds des Ausschusses regeln.
Der Entscheidungsprozess ist für den Dezember terminiert. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt. Im Anschluss daran steht der Beschlussvorschlag dem Rat am 10. Dezember 2024 zur abschließenden Beratung und Entscheidung vor. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine besondere Klimarelevanz entstehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.24Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1747/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm soll die personelle Besetzung der beratenden Mitgliedschaften angepasst werden. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied sowie eine neue Stellvertreterin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Diese Neubesetzung ist die Folge der durchgeführten Neuwahlen im Jugendamtselternbeirat. Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied angehört, wobei zusätzlich eine stellvertretende Besetzung zu bestellen ist. Mit der neuen Benennung werden die bisherigen Vertreter des Jugendamtselternbeirats abgelöst.
Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt und dem Rat am 10. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.25Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · BV-1752/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1752/2024 behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsgruppe Pro Hamm soll ein neues stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss gewählt werden. Die Neubesetzung sieht vor, dass eine Bürgervertreterin der Ratsgruppe Pro Hamm als stellvertretendes Mitglied nachrückt und damit die Position eines bisherigen Bürgervertreters übernimmt.
Der vorgeschlagene Beschluss durchläuft die festgelegte Beratungsfolge. Eine Vorberatung ist für den 9. Dezember 2024 im Hauptausschuss angesetzt, während die abschließende Entscheidung im Rat am 10. Dezember 2024 erfolgen soll. Mit der personellen Änderung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.26Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1737/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abzuberafen und ab dem 1. Januar 2025 ein neues Mitglied zu entsenden. Parallel dazu sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den bisherigen Geschäftsführer zum Jahresende aus seinem Amt zu entlassen und eine neue Geschäftsführerin mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu bestellen.
Die Begründung für diese personellen Veränderungen stützt sich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Es wird angeführt, dass eine enge Verbindung zwischen der Geschäftsführung und der Leitung der Sportabteilung erforderlich sei, um kurze Entscheidungswege in der Kooperation zwischen der Gesellschaft, der Sportverwaltung und dem Westfälischen Turnerbund zu gewährleisten. Durch die Zusammenlegung dieser Funktionen sollen Synergieeffekte für das operative Geschäft sowie für weitere Projekte genutzt werden können. Der bisherige Geschäftsführer bleibt durch seine Entsendung in die Gesellschafterversammlung weiterhin in wesentliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft eingebunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.27Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung des Vertrages mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der bisherigen finanziellen Beteiligung vor. Ein Bestandteil ist die vertragliche Regelung der städtischen Kostenbeteiligung für eine zusätzliche Fachkraftstelle, die sich auf die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen konzentriert. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation mit dem Jugendamt sowie Schulen und die Durchführung pädagogischer Angebote für die Kinder.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die finanzielle Beteiligung an einem Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen. Zudem soll die Finanzierung einer Vernetzungs- und Informationsstelle für diese Zielgruppe über einen Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 178.617 Euro. Während für die neue Fachkraftstelle landesgeförderte Mittel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wurden, soll die verbleibende Kostenlast über den Vertrag zur Unterhaltung des Frauenhauses abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.27.1Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung und Erweiterung der finanziellen Zusammenarbeit mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, die städtische Beteiligung an einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen vertraglich zu regeln. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation zwischen dem Frauenhaus, dem Jugendamt und Schulen sowie die Durchführung pädagogischer Angebote für Kinder.
Zudem soll die Stadt Hamm die Finanzierung des Projekts „Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen“ vertraglich absichern. Ein weiteres Projekt, die „Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen in Hamm“, soll zunächst über einen Zuwendungsbescheid finanziert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 178.617 Euro.
Die Verwaltung erläuterte zur unterschiedlichen Finanzierungsform, dass die ersten beiden Maßnahmen dem Zweck der Unterhaltung des Frauenhauses zugeordnet werden können, während die Vernetzungsstelle als übergeordnete Vermittlungsstelle eine separate Regelung erfordert. Ein Teil der Kosten für die neue Fachkraftstelle wird durch Landesmittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 3.28Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-1676/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ (WDT) unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Hamm fortzuführen. Ziel ist die Umsetzung des kommunalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die geplante Förderung umfasst die Weiterführung von Stellenanteilen sowie die Durchführung von Projekten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2032, sofern die Finanzierung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gesichert ist.
Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 154.000 Euro. Davon entfallen maximal 140.000 Euro pro Jahr auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm und 14.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Über die gesamte Laufzeit bis Ende 2032 ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbetrag von 1.232.000 Euro.
Da es aufgrund des zweistufigen Antragsverfahrens zu Verzögerungen bei der Erteilung des Förderbescheids kommen kann, sieht die Vorlage eine dreimonatige Überbrückungsfinanzierung vor. Um den nahtlosen Übergang der Personalstellen und Projekte zu gewährleisten, sollen im Bedarfsfall 38.500 Euro aus dem Jahresetat zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Genehmigung zukünftiger Haushalte.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.292. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um einen Beschluss zur Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Die Vorlage sieht vor, den Bau des Standorts unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und des Bebauungsplanbeschlusses zu autorisieren. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) soll mit der weiteren Konkretisierung der Planung, der Beantragung erforderlicher Genehmigungen sowie der baulichen Umsetzung und dem späteren Betrieb beauftragt werden.
Die Investitionskosten werden auf 4,5 Millionen Euro geschätzt und sollen vollständig über die Abfallgebühren aus dem Wirtschaftsplan des ASH gedeckt werden.
Der neue Wertstoffhof ist für die Annahme verschiedener Abfallfraktionen von Privatpersonen vorgesehen, darunter Elektroschrott, Sperrmüll, Altholz sowie Grünabfälle. Gewerbliche Anlieferungen sind nicht Teil des Konzepts. Die Planung sieht vor, den Betrieb klimaneutral zu gestalten, unter anderem durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen, die Nutzung von Wärmepumpen und die Integration elektrischer Fahrzeuge im Fuhrpark. Die Anlage umfasst einen überdachten Annahmebereich, verschiedene Sammelstellen sowie ein zweigeschossiges Betriebsgebäude, das auch als Schulungsraum für die Umweltbildung dienen kann. Eine Annahme von Hausmüll oder gefährlichen Abfällen ist am Standort nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.30Fassadensanierung der Musikschule HammZur Vorlage · BV-1725/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.31Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.32Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.166 mit dem Titel „Am Maximare“. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet liegt im Sportzentrum Hamm-Ost an der Jürgen-Graef-Allee, nördlich des Schwimmbades Maximare. Anlass für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, auf diesem Areal ein Hotel zu errichten.
Das geplante Gebäude soll viergeschossig sein und etwa 100 Hotelzimmer sowie eine Tiefgarage umfassen. Als ganzjährig betriebenes Wellness- und Konferenzhaus soll die Anlage die bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen des Sportzentrums Hamm-Ost funktional ergänzen. Die Standortfestlegung orientiert sich an der im März 2024 vom Rat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung „Rietzgartenviertel - Sportzentrum Ost - westlicher Kurpark“. Das Vorhaben soll Synergien mit dem Schwimmbad Maximare sowie nahegelegenen Gesundheitseinrichtungen nutzen.
Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Sondergebiets für die Fremdenbeherbergung vor. Dabei sollen auch Aspekte der klimagerechten Quartiersentwicklung berücksichtigt werden, wie etwa Vorgaben zur Begrünung oder Maßnahmen zur Vermeidung von hitzeerhöhenden Elementen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.33Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Übertragung des Projekts zur Umgestaltung der Unterne Straße 15 in eine Stadtteilbücherei an die Hamm.Invest GmbH. Im Rahmen dieses Vorhabens soll im Gegenzug die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die erforderlichen Grundstücke sollen der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden.
Die bauliche Planung umfasst eine Aufstockung des Dachstuhls, um die nutzbare Fläche im Dachgeschoss zu erweitern, wobei historische Elemente wie die Treppe und die Dielen erhalten bleiben sollen. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 70 saniert werden. Geplant ist der Einsatz einer Luftwärmepumpe sowie die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung beinhalten den Erhalt eines Baumes auf dem Grundstück, die Reduzierung der Bodenversiegelung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen sowie einer Dachbegrünung. Ein kleiner Anbau soll künftig als Lesecafé dienen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von etwa 57.300 Euro für das Jahr 2025 und rund 97.975 Euro für 2026. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Aufwendungen für Miete in Höhe von circa 130.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.341. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.35Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für die Grundstücksflächen der Nassauerstraße 20 bis 24 vorgelegt. Das Areal, auf dem sich das ehemalige Atrium-Kino sowie ein Hindutempel befinden, soll im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB neu entwickelt werden.
Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte vor, ergänzt durch eine Wohngruppe mit etwa zehn Zimmern. Im Erdgeschoss entlang der Nassauerstraße sind zudem gewerbliche Flächen vorgesehen, etwa für ein Büro eines Kulturvereins sowie eine Bäckerei. Die städtebauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form vor, das an der Nassauerstraße vier Geschosse erreicht und im Innenbereich drei Geschosse aufweist. Ein Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines Innenhofs sowie eines Dachgartens mit hohem Grünanteil zur Klimaanpassung.
Das Projekt zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf in der Innenstadt zu decken und die bauliche Struktur im Martin-Luther-Viertel zu verdichten. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, um den Verzicht auf Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück auszugleichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.36Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGBZur Vorlage · BV-1644/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.
Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.
Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.37Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neudefinition des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Verkleinerung des ursprünglichen Planungsgebiets vor. Dies begründet sich durch Anpassungen im Planungskonzept, die zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme führen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen und die Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen werden.
Das rund 3,26 Hektar große Gebiet im Stadtteil Braam-Ostwennemar soll die Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ bilden, welches Teil der Internationalen Gartenausstellung 2027 ist. Die Planung umfasst die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sowie die Sicherung einer Verkehrsfläche für die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“. Im Zuge der Überarbeitung wurde von der ursprünglichen Planung einer größeren Stellplatzanlage abgesehen, da eine solche Konflikte mit dem Artenschutz und der verkehrlichen Anbindung mit sich bringen könnte. Die vorliegende Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Umweltprüfungen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Verschiedenes