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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 20.06.2024, Nr. 0281/23
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 16.01.2024, Nr. 0330/24
- 3.Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1457/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde eine rechtzeitige Einwendung eingereicht. Der Gegenstand der Einwendung betrifft den Straßenverkehrslärm in der Alleestraße, speziell im Bereich zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird und auf europäischen sowie bundesrechtlichen Vorgaben zum Umgebungslärm basiert. Die Alleestraße wurde in dieser Planung bereits als belastete Straße identifiziert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung kein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen resultiert, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.
Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht zu folgen. Der Rat soll die Einwendung zum Thema Straßenverkehrslärm lediglich zur Kenntnis nehmen. Infolgedessen wird vorgeschlagen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 aufgrund dieser Einwendung nicht zu ändern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage regelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Aus den Beratungen in den Bezirksvertretungen ergeben sich gegenüber dem Entwurf der Haushaltsplanung vom 16. Januar 2024 Änderungen. Jedem Bezirk stehen 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung, die in einer Anlage detailliert aufgeführt sind. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt über die Investitionspauschale der Finanzstelle.
Für das Planjahr 2025 sind aufgrund zeitlicher Verschiebungen bei Besoldungsanpassungen höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen vorgesehen. Dem steht eine geringere Belastung durch Rückstellungen im Jahresabschluss 2023 gegenüber, wodurch ein positiveres Ergebnis für 2023 erzielt wird. Dieses Ergebnis dient zur Deckung der geplanten negativen Ergebnisse im Jahr 2025. Der Haushaltsplan berücksichtigt zudem das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches am 28. Februar 2024 beschlossen wurde.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_ER-2 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 soll auf Grundlage des ursprünglichen Entwurfs sowie der Empfehlungen aus der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen verabschiedet werden. Dies umfasst auch die Festlegung strategischer Ziele und Budgetregeln.
Der Plan berücksichtigt Anpassungen der Bezirksvertretungen, wonach jedem Bezirk 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung stehen, die über die Investitionspauschale gedeckt werden. Zudem sind Änderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen für das Jahr 2025 enthalten, wobei Ergebnisse aus dem Vorjahr zur Deckung der Planergebnisse herangezogen werden.
Auf Basis des neuen kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen wird ein globaler Minderaufwand von zwei Prozent veranschlagt. Durch die Nutzung von Rücklagen und den Einsatz eines Verlustvorgangs soll die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes bis mindestens 2029 vermieden werden, indem Defizite der Jahre 2026 bis 2028 vorgetragen werden.
Zudem wird der kalkulatorische Zinssatz für gebührenrechnende Einrichtungen für das Jahr 2024 auf maximal 3,03 Prozent festgelegt. Abschließend enthält die Vorlage eine Korrektur der Schülerzahlen für Gymnasien und Gesamtschulen aus dem Jahr 2022, um die korrekten Bestände unter Einbeziehung der Sekundarstufe II abzubilden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 5.Stellenplan 2024 / 2025Zur Vorlage · 1446/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Dieser weist mit 2.408,28 Stellen eine Erhöhung von insgesamt 263,13 Stellen gegenüber dem vorangegangenen Plan auf. Etwa ein Drittel dieser Erweiterung erfolgt aus formalen Steuerungs- und Transparenzgründen ohne zusätzliche Personalaufwendungen. Ein weiterer Anteil von rund 40 Prozent resultiert aus den tatsächlichen Erfordernissen der vergangenen zwei Jahre.
Die Zunahme des Stellenplans wird durch verschiedene Faktoren begründet, darunter gesetzliche Vorgaben wie die Wohngeldreform oder das Onlinezugangsgesetz sowie kommunalpolitische Beschlüsse, etwa zum Brandschutzbedarfsplan. Zudem führt die Digitalisierung und die Übernahme von Aufgaben, die bisher extern vergeben waren, zu einem erhöhten Bedarf. Die neuen Stellen verteilen sich auf die verschiedenen Dezernate, wobei die größten Zuwächse in den Dezernaten IV mit etwa 41 Stellen und II mit rund 24 Stellen liegen. Weitere Anpassungen betreffen die Dezernate I, III, V und VI.
Ein Teil der Stellen wird durch den Wegfall von Sachaufwendungen oder zusätzliche Erträge refinanziert. Trotz des Anstiegs der Planstellen bleibt die Personalquote im Verhältnis zum haushaltsmäßigen Gesamtaufwand mit einer geplanten Quote von 20,4 Prozent für das Jahr 2025 auf einem stabilen Niveau. Die Verwaltung führt aus, dass die Darstellung des Brutto-Personalbedarfs der internen Steuerung und der Transparenz dient.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- Stellenplan 2024 / 2025Zur Vorlage · 1446/24_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm befasst sich mit der Verabschiedung des Stellenplans für die Jahre 2024 und 2025. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um einen Ergänzungsbeschluss zur bestehenden Beschlussvorlage der Verwaltung.
Im Zentrum dieses Dokuments steht die Nachreichung der Stellungnahme des Personalrates zum geplanten Stellenplan für den Zeitraum 2024/2025. Durch diese Ergänzung wird die offizielle Meinung der Arbeitnehmervertretung in die Entscheidungsvorlage aufgenommen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Stellenplan 2024/2025 in der Fassung beschließen, wie sie in der Anlage zur Vorlage aufgeführt ist.
Die entsprechende Beratungsfolge umfasste bereits die Sitzungen des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Grundlage für die personelle Ausgestaltung der Stadtverwaltung für die kommenden zwei Jahre vervollständigt, indem die Stellungnahme des Personalrates als Teil der Entscheidungsgrundlage dient.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 6.Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1346/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erweiterung und Verstetigung des städtischen Investitionsvolumens durch die Umfirmierung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbH beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 ein zusätzliches Investitionsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung städtischer Liegenschaften zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzuarbeiten. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erweitert.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine mögliche Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH mit der Hamm.Invest GmbH zu prüfen. Konkrete Vorhaben, wie das Trägerhaus Hamm und die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule, werden der neuen Gesellschaft übertragen.
Der Rat nahm zudem zur Kenntnis, dass im Kernhaushalt eine Ausweitung der investiven Eigenmittel um jährlich 10 Millionen Euro erfolgt, was bis zum Jahr 2025 ein zusätzliches Volumen von 50 Millionen Euro bedeutet. Die geplanten Investitionen konzentrieren sich auf Bereiche wie Sport- und Freizeitanlagen, Feuerwehrgerätehäuser, soziale Infrastruktur sowie die energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1346/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Umfirmierung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbH beschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die investiven Eigenmittel im Kernhaushalt um jährlich 10 Millionen Euro erhöht, was in der laufenden Wahlperiode zu einem zusätzlichen Volumen von 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 führt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, bis 2030 ein weiteres Investitionsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung städtischer Liegenschaften zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzuarbeiten.
Die Neuausrichtung umfasst auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie des Gesellschaftsvertrages der neuen Hamm.Invest GmbH. Der Rat hat zudem die Zusammensetzung des Aufsichtsrats festgelegt, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person vertreten sein wird. Ein konkretes Bauprojekt, die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule, wird der Hamm.Invest GmbH übertragen. Parallel dazu prüft die Verwaltung eine mögliche Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH mit der Hamm.Invest GmbH.
Hinsichtlich des Projekts „Trägerhaus Hamm“ wurde eine Änderung vorgenommen: Eine Übertragung auf die Hamm.Invest GmbH findet nicht statt, da eine Weiterleitung der EFRE-Fördergelder laut Mitteilung des zuständigen Landesministeriums nicht möglich ist. Die Finanzierung verbleibt daher im städtischen Haushalt. Als Ausgleich wird das Bauprojekt für Container der Interimswache an der Feuerwache Hafenstraße an die Hamm.Invest GmbH übertragen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 7.Übertragung Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1453/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Übertragung spezifischer Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbH beschließen. Die Vorlage umfasst den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern in Uentrop, Bockum und Heessen sowie die Bereitstellung von Containern für eine Interimswache an der Feuerwache Hafenstraße.
Die Notwendigkeit der Neubauten resultiert aus Mängelberichten des Arbeitsschutzes und der Unfallkasse an verschiedenen Standorten. Zur Optimierung von Planung und Ausführung nutzt die Verwaltung ein modulares System, das über eine Rahmenvertragsgestaltung eine Kostenersparnis und standardisierte Bauqualität ermöglichen soll. Während für die Standorte Heessen und Bockum-Hövel bereits Grundstücke gesichert sind, befindet sich der Prozess zur Grundstückssicherung für Uentrop-Haaren in der Umsetzung.
Am Standort Hafenstraße ist die Errichtung einer Interimswache vorgesehen, um kurzfristig auf Raumprobleme und Anforderungen des Arbeitsschutzes zu reagieren, bevor ein langfristiges Standortkonzept entwickelt wird. Die Verwaltung ist beauftragt, unter Einbeziehung externer Ingenieure Baubeschlüsse für diese Maßnahmen vorzubereiten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH im Rahmen der Konzernfinanzierung, wobei eine Refinanzierung über ein Vermietungsmodell an die Stadt vorgesehen ist. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 8.Anpassung der städtischen Finanzierung für die schulischen BetreuungsangeboteZur Vorlage · 1424/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Anpassung der städtischen Finanzierung für schulische Betreuungsangebote vorgeschlagen. Die jährliche Dynamisierung der kommunalen Mittel soll von bisher 2 % auf 3 % erhöht werden. Damit wird die Anpassungsrate der städtischen Förderung an die Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen angeglichen, welche ebenfalls eine jährliche Erhöhung von 3 % vorsehen.
Die Umsetzung dieser Erhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Schuljahr 2024/2025 belaufen sich die kalkulierten Mehraufwendungen für die Stadt Hamm auf etwa 51.000 Euro. Die Gesamtkosten für alle Betreuungsangebote werden in diesem Zeitraum auf rund 5,1 Millionen Euro geschätzt. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die Erhöhung um einen Prozentpunkt bereits für das Schuljahr 2023/2024 vorzunehmen bzw. bei der Endabrechnung mit den Trägern zu berücksichtigen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 9.Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 1448/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage sieht eine Anpassung der im Dezember 2023 beschlossenen Regelungen vor.
Die Neufassung der Entsendeordnung dient der Konkretisierung der Anforderungen an die Wählbarkeit und die persönliche Integrität der Vertreterinnen und Vertreter in externen Gremien. Durch den Bezug auf das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen werden diese Voraussetzungen präzisiert. In diesem Zusammenhang wird auch das entsprechende Qualifikationsformular, welches als Nachweis für die erforderliche Sachkunde dient, an die neuen Vorgaben angepasst.
Die Verwaltung hat die Fraktionen und Gruppen im Rat bereits über die Änderungen sowie über ein Angebot zum Erwerb oder zur Auffrischung der notwendigen Sachkunde informiert. Ein entsprechender Termin für diese Schulung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.Gründung der DMO GmbH und Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1451/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der DMO GmbH sowie die Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KG beschlossen. Die items GmbH & Co. KG wird sich mit einem Anteil von 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligen und eine Kapitaleinlage von bis zu zwei Millionen Euro leisten. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Hamm eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 0,25 %, was einem Betrag von bis zu 50.000 Euro entspricht.
Ziel der Neugründung ist der Aufbau von Rechenzentrumskapazitäten zur Erbringung von IT-Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Anforderungen an IT-Sicherheit, Energieeffizienz und Datensouveränität. Ein neuer Standort am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven soll die Nutzung von Photovoltaik-Strom, die Anbindung an ein Glasfasernetz sowie die Verwendung von Abwärme ermöglichen. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf 8,2 Millionen Euro. Die Eigenkapitalbasis von insgesamt vier Millionen Euro wird durch die items GmbH & Co. KG und die TKRZ Stadtwerke GmbH bereitgestellt.
Die DMO GmbH wird kein eigenes Personal beschäftigen. Die notwendigen Aufgaben in den Bereichen Betrieb, Informationssicherheit, Finanzen und Controlling werden durch die Gesellschafter erbracht. Durch diese Struktur soll die Dienstleistungstiefe der items GmbH & Co. KG erweitert und den Anforderungen an die Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen Rechnung getragen werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung und Realisierung eines zur Umrüstung auf Wasserstoff geeigneten Gaskraftwerks durch die Stadtwerke Hamm GmbH sowie für die mittelbare Beteiligung der Stadt Hamm an dieser GesellschaftZur Vorlage · 1454/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung einer neuen Gesellschaftsstruktur durch die Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen, um die Entwicklung und Realisierung eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks am Standort Hamm voranzutreiben. Im Rahmen dieses Vorhabens gründet die Stadtwerke Hamm GmbH die Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG sowie eine zugehörige Verwaltungs-GmbH. In der Gründungsphase übernimmt die Stadtwerke Hamm GmbH eine 100-prozentige mittelbare Beteiligung an diesen Gesellschaften, wobei eine Kommanditeinlage von 1.000 Euro sowie ein Stammkapital von 25.000 Euro vorgesehen sind.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der bundesstaatlichen Kraftwerksstrategie, die den Ausbau wasserstofffähiger Gaskraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung vorsieht. Der Standort Hamm bietet hierfür technische Voraussetzungen wie vorhandene Netzanschlüsse und Gasleitungen sowie eine voraussichtliche Anbindung an das künftige Wasserstoff-Kernnetz. Die neu zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft soll die Erwerbung von Projektrechten, die Sicherung von Flächen sowie die Durchführung von Genehmigungsverfahren übernehmen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit für kommende Ausschreibungsverfahren sicherzustellen. Während die Stadtwerke Hamm GmbH als Gründungsgesellschafter auftritt, sieht das Modell vor, dass sich später weitere Projektpartner über Projektentwicklungsverträge an der Finanzierung und Entwicklung beteiligen können.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2024 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘Zur Vorlage · 1409/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Um die Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten, erlässt die Verwaltung eine Allgemeine Vorschrift. Diese legt das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen fest. Eine Ausgleichszahlung erfolgt dabei ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln, sodass kein Eigenanteil der Stadt Hamm entsteht.
Die Regelungen zur Tarifanwendung und zum Kostenausgleich werden zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen. Für den Fall, dass die Fördermittel des Bundes oder der Länder wegfallen oder nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Tarifanerkennung und der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Dies gilt ebenso, falls das Deutschlandticket nicht mehr Teil des WestfalenTarifs ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine finanzielle Belastung für die Stadt sowie für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Sofern die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Verwaltung rechtzeitig Vorlagen zur Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2024 hinaus vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1403/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschlossen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.581.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 vorgesehen und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren vollständig refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Da die bisherigen Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreicht haben und zunehmende Reparaturen eine wirtschaftliche Nutzung erschweren, sollen die Neufahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 in Betrieb gehen. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Beladung im Jahr 2024 sowie auf die Bereitstellung von Fahrgestellen und Aufbauten in den Jahren 2025 und 2026.
Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung werden aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG, um die klimatischen Auswirkungen der Beschaffung zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 1420/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr Hamm beschlossen. Die Verwaltung wurde angewiesen, den Prozess unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung einzuleiten.
Die Maßnahme dient der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, deren Erstzulassung im Jahr 1999 oder früher liegt. Aufgrund des Alters entsprechen diese Fahrzeuge nicht mehr dem aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standard. Zudem wird die Instandhaltung durch die schwierige Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Reparaturen erschwert. Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind bereits vollständig abgeschrieben.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf etwa 5,175 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 und umfassen die Kosten für Fahrgestelle, Beladung sowie Fahrzeugaufbauten. Geplant ist eine schrittweise Inbetriebnahme, wobei vier Fahrzeuge im Jahr 20rag 2026 und die restlichen vier Fahrzeuge im Jahr 2027 zur Verfügung stehen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung für die Stadt Hamm 2024 und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · 1421/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat sich mit der Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung sowie dem Ausbaufortschrittsbericht für Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule befasst. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage nahm das Gremium den Bericht zur sozialräumlichen Entwicklung der frühkindlichen Betreuung und der schulischen Betreuung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Ausbaumaßnahmen der ersten Stufe im Sinne der strategischen Bedarfsplanung fortzuführen. Zudem soll die Verwaltung die Ausbaustufen zwei umsetzungsreif entwickeln sowie die dritte Ausbaustufe räumlich konkretisieren. Dies umfasst auch die Einrichtung neuer Übergangsgruppen als Vorbereitung auf die späteren Phasen sowie die bedarfsgerechte Fortführung bestehender Gruppen. Parallel dazu wurde die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen für die offene Ganztagsschule beauftragt.
Ziel der Planung ist es, die Versorgungssituation für Kinder unter drei Jahren bis zum Kitajahr 2027/2028 auf eine Quote von etwa 53 Prozent zu heben. Geplant sind unter anderem der Bau neuer Einrichtungen sowie Erweiterungen und Ersatzbauten, um insgesamt 14 zusätzliche Gruppen und neun Großtagespflegestellen zu realisieren. Der Rat nahm zudem die gemeinsamen Bemühungen von Stadt, Trägern, Schulen und Qualifizierungsstellen zur strukturellen Stärkung der Fachkräftegewinnung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" bis zum 31.12.2025Zur Vorlage · 1441/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Mittel für die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. Für das Jahr 2024 wird ein Änderungsantrag unterstützt, der zusätzliche Mittel aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration in Höhe von 64.138,00 Euro vorsieht. Damit erhöht sich der städtische Anteil für 2024 auf maximal 171.638,00 Euro. Zudem wurde die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2025 in Höhe von bis zu 192.248,00 Euro befürwortet. Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Ergänzung der Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Erhöhung der Mittel ist auf gestiegene Mietkosten durch den Bezug neuer Räumlichkeiten im CreativRevier Heinrich Robert sowie auf höhere Personalkosten infolge der Übernahme des Tarifabschlusses TVöD zurückzuführen. Die Jugendwerkstatt bietet sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche, die durch bestehende Strukturen der Jugendhilfe oder Arbeitsmarktförderung bisher nicht erreicht werden konnten. Ziel ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch intensive Förderung und externe Prüfungen. Das Kommunale Jobcenter Hamm AöR wird mit der Erstellung der entsprechenden Zuwendungsbescheide beauftragt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.KulturSommer 2024 und KulturFest h4Zur Vorlage · 1427/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFests h4 für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 220.000 Euro geschätzt, wobei Einzahlungen in Höhe von 105.000 Euro erwartet werden. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit auf 115.000 Euro und ist im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.
Der Programmablauf beginnt mit der KulturNacht am 3. Mai und endet mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 6. bis 8. September. Zu den geplanten Bestandteilen gehören unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie der SommerSpaß auf dem Martin-Luther-Platz. Das KulturKino ist für Ende August vorgesehen. Ziel des Formats ist es, die kulturelle Vielfalt der Stadt unter einem gemeinsamen Label zu bündeln und die Sichtbarkeit lokaler Veranstaltungen zu erhöhen. Für das Jahr 2024 ist zudem eine Verlagerung der DJ-Area auf den Chattanooga-Platz geplant, um die Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs gering zu halten.
Die Planung berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie die Förderung der Anreise mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad sowie den Einsatz energiesparender Bühnentechnik und regionaler Lebensmittel. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Kulturvereinen, Institutionen wie der HSHL und weiteren Partnern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 18.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1442/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe in Hamm wird hinsichtlich seiner beratenden Mitglieder neu besetzt. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates liegt eine Beschlussvorlage vor, die die Wahl eines beratenden sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für das Gremium vorsieht.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Vorgabe, dass dem Ausschuss ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als beratendes Mitglied angehört. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertretung für diese Position vorgesehen. Da im Jugendamtselternbeirat eine Neuwahl stattgefunden hat, ändert sich die bisherige personelle Zusammensetzung in diesem Ausschuss.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, nach der Neubesetzung des Jugendamtselternbeirats eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied und einen neuen Vertreter als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Damit werden die bisherigen Mitglieder des Jugendamtselternbeirats in dieser Funktion abgelöst. Die Entscheidung über die Neubesetzung wird im Rat behandelt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 19.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung einer neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Digitalisierung und InnovationZur Vorlage · 1461/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Beschlussvorlage der FDP-Fraktion wurden Umbesetzungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm beantragt. Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit soll eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied anstelle eines Bürgervertreters nachrücken. Für den Rechnungsprüfungsausschuss ist die Wahl eines Bürgervertreters als ordentliches Mitglied in Vertretung für einen Ratsherrn vorgesehen.
Zudem wird eine Ratsfrau als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation berufen, um den Platz eines Ratsherrn einzunehmen. Im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt soll eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied die Position einer weiteren Bürgervertreterin übernehmen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags betrifft die Leitung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation. Hier wird die Bestimmung einer Ratsfrau zur neuen Vorsitzenden vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 20.Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbHZur Vorlage · 1466/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1466/24_VL eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH beantragt. Der entsprechende Antrag wurde dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt, wobei die Sitzung für den 19. März 2024 angesetzt war.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein bisheriges Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH abzuberafen. Gleichzeitig soll ein neues Mitglied als Ersatz in das Gremium entsandt werden. Die Verwaltung legte die Vorlage zur Umsetzung des von der Fraktion gewünschten personellen Wechsels vor.
In der Sachdarstellung wird auf den Antrag der FDP-Ratsfraktion verwiesen, welcher die Grundlage für diesen Vorschlag bildet. Weitere Details zu den Hintergründen der personellen Veränderung werden in dem Dokument nicht angeführt. Auch finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 21.Stadtteilzentrum Alte Schule Werries - Nutzergerechte Umgestaltung der AußenanlagenZur Vorlage · 1304/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Umgestaltung des Vorplatzes und der Freiflächen rund um das Stadtteilzentrum Alte Schule Werries beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Gesamtkosten in Höhe von 890.000 Euro veranschlagt, wobei die städtischen Eigenmittel einen Anteil von 204.800 Euro ausmachen. Die restlichen Mittel werden durch Fördermittel gedeckt, deren Bewilligung bereits vorliegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen und das Vergabeverfahren, einschließlich der Einschaltung eines Ingenieurbüros für weitere Leistungen, vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung bestehender Asphaltflächen, um das Kleinklima zu verbessern und die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen. Im Zuge dessen wird der Parkplatz in den südwestlichen Bereich verlagert, wodurch 15 Stellplätze ausschließlich für die Nutzung durch das Stadtteilzentrum reserviert werden. Der neue Freiraum soll als multifunktionaler Begegnungsort dienen und unter anderem Sitzgelegenheiten, eine Plattform für Veranstaltungen, Flächen für Märkte sowie Abstellmöglichkeiten für 30 Fahrräder bieten. Zudem sind Spielmöglichkeiten und ein Kräutergarten geplant. Die Gestaltung berücksichtigt den Artenschutz durch die Verwendung von Gelblicht bei der Beleuchtung sowie eine klimagerechte Bepflanzung. Der Entwurf basiert auf der Beteiligung verschiedener Nutzergruppen des Zentrums. Ein Baubeginn ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1320/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat berät über die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 20. Juni 2023 für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ sowie über einen neuen Beschluss zur Aufstellung dieses Plans. Das betroffene Plangebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, das zwischen dem Wohnquartier „Brändströmstraße / Wilhelminenstraße / Rietzgartenstraße“, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Zudem wird die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beantragt.
Die Neugestaltung des Areals ist durch das Vorhaben eines Investors motiviert, der die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung von etwa 35 Wohneinheiten vor, darunter Einzelhäuser sowie eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen auf einer Tiefgarage. Die Erschließung des Gebiets soll über die Brändströmstraße erfolgen.
Ziel der Planung ist es, das brachliegende Gelände in eine geordnete wohnbauliche Nutzung zu überführen, die sich an die bestehende Nachbarschaft anpasst. Dabei sollen klimarelevante Vorgaben, wie Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung, berücksichtigt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1383/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1383/23_VL den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – zur Beschlussfassung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1.006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte. Das Projekt sieht eine viergeschossige Bebauung vor, wobei das Erdgeschoss als öffentliche Fahrradgarage genutzt werden soll. Die Obergeschosse sind für Wohnzwecke oder andere Nutzungen vorgesehen, die einem Kerngebiet entsprechen.
Durch die geplante Bebauung soll eine bauliche Raumkante an der Stadthausstraße geschaffen werden. Das Vorhaben ist Bestandteil der stadtplanerischen Konzepte „Masterplan Mobilität“ sowie „Perspektive Innenstadt 2030“. Zur Förderung der Klimaanpassung und der Artenvielfalt sieht die Planung die Begrünung von Flachdächern vor. Der neue Bebauungsplan ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01.003 über den Bereich der Antonistraße. Das Verfahren wird als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 25.2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1397/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 – Gotenweg im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 7.810 Quadratmeter große Areal, das bisher von der Evangelischen Kirche genutzt wurde, soll städtebaulich neu entwickelt werden. Da die Kirche den Standort aufgegeben hat, ist nach dem Kauf durch einen Investor eine Umnutzung vorgesehen. Dabei soll das Kirchengebäude inklusive eines Erweiterungsbaus als Kindertagesstätte dienen, während andere Gebäude auf dem Gelände bis auf den Kirchenbau rückgebaut werden sollen.
Für den östlichen Teil der Fläche ist die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern geplant. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem geprüft, in welchem Umfang geförderter Wohnungsbau realisiert werden kann. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Anstelle einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung angeboten. Die Anpassung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls Bestandteil des Verfahrens. Zudem sollen im Zuge der Planung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungen oder die Nutzung von Photovoltaikanlagen, untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1452/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.000 Quadratmetern östlich der Münsterstraße und südlich des Holtmannskamps im Stadtbezirk Heessen. Mit der Vorlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, welche als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist.
Grundlage für das Verfahren ist eine Bauvoranfrage zur Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung auf dem Gelände, das derzeit von einem Autohandel genutzt wird. Da die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen aus den Jahren 1963 und 1970 nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bieten, soll der neue Bebauungsplan eine nachhaltige Nachnutzung ermöglichen. Ziel ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die Versorgung der Stadtteilzentren Heessen und Hammer Norden beeinträchtigen könnten, sowie die Errichtung von Vergnügungsstätten städtebaulich zu regeln. Durch die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung sollen zudem eine planerische Neustrukturierung des Bereichs und die Prüfung künftiger Wohnnutzungen vorbereitet werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 14.03.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1452/24_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Ergänzung zur Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp vorgelegt. Der Entwurf umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch. Das geplante Gebiet erstreckt sich über Flächen östlich der Münsterstraße und südlich des Holtmannskamps. Durch diesen Bebauungsplan sollen zudem der bestehende Baugebietsplan sowie der Fluchtlinienplan angepasst werden.
Anlass für die Ergänzung ist eine Bauvoranfrage für eine großflächige Einzelhandelsnutzung an diesem Standort, die den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes widerspricht. Da die fachliche Bewertung dieser Anfrage erst im Rahmen einer Baugenehmigungskonferenz Ende Februar 2024 erfolgte, konnte die Bezirksvertretung Heessen nicht rechtzeitig am Prozess beteiligt werden. Die Bezirksvertretung Heessen wird nun in einer Sondersitzung die Bauvoranfrage sowie die Aufstellung des Bebauungsplans prüfen und dem Rat eine Beschlussempfehlung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- B.Anfragen
- 1.Einfluss der Bürgergeldreform auf Abläufe im Jobcenter HammZur Vorlage · 0528/24_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um die Auswirkungen der Bürgergeldreform auf die Arbeitsabläufe im Jobcenter Hamm zu erfragen. Im Fokus steht dabei die Frage, ob die Anpassung der Regelbedarfe sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen von 20 auf 30 Prozent bereits zu einer verstärkten Nutzung dieser Regelung oder zu verbesserten Rückkehrchancen in den ersten Arbeitsmarkt geführt haben.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, ob das Jobcenter neue oder alternative Wege zur Ansprache von Leistungsempfängern entwickelt und erprobt hat sowie welche Ergebnisse diese erzielt haben. Die Anfrage umfasst zudem Informationen darüber, inwiefern die Reform bestehende Hilfsangebote und Unterstützungsprogramme beeinflusst und ob Anpassungen oder Erweiterungen solcher Programme geplant sind.
Darüber hinaus wird nach Veränderungen in den internen Prozessen oder Strukturen des Jobcenters gefragt, die über die bloßen Leistungsanpassungen hinausgehen. Abschließend bittet die Ratsgruppe um eine allgemeine Bewertung der bisherigen Umsetzung der Bürgergeldreform sowie um eine Darstellung der dabei identifizierten Herausforderungen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- Einfluss der Bürgergeldreform auf Abläufe im Jobcenter HammZur Vorlage · 0880/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zu den Auswirkungen der Bürgergeldreform auf das Jobcenter Hamm reagiert. In Bezug auf die angepassten Zuverdienstgrenzen und deren Einfluss auf die Rückkehrchance in den ersten Arbeitsmarkt liegen derzeit keine belastbaren Daten vor, da die Anzahl der betroffenen Personen im Zeitraum bis Januar 2024 für eine fundierte Aussage zu gering ist. Ergebnisse der Wirkungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden hierzu erwartet.
Hinsichtlich neuer Ansprachewege wurde Mitte 2023 das Förderinstrument „Ganzheitliche Betreuung – § 16k SGB II“ eingeführt, welches die aufsuchende Arbeit stärkt. Aufgrund der kurzen Umsetzungsdauer liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor. Bei den Hilfsangeboten wurden neue Maßnahmen wie der Bürgergeldbonus und das Weiterbildungsgeld zeitnah umgesetzt; zu externen Unterstützungsprogrammen liegen dem Jobcenter jedoch keine Informationen vor.
An den internen Abläufen oder Strukturen des Jobcenters haben sich durch die Reform, abgesehen von den Leistungsanpassungen, keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der Reform wird als reibungslos beschrieben, wobei die kurzfristige zeitliche Vorgabe durch das Gesetzgebungsverfahren als Herausforderung genannt wurde.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 2.Stellenausschreibung bezüglich GigabitkoordinationZur Vorlage · 0529/24_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stellenbesetzungsverfahren für die Gigabitkoordination angefordert. Hintergrund ist das Vorhaben der Stadt, eine Zuwendung in Höhe von 210.000 Euro für einen Zeitraum von 36 Monaten zu beantragen, um Personal oder externe Leistungen für die Gigabitkoordination zu finanzieren.
Nachdem interne und externe Besetzungsverfahren im Herbst 2023 ohne Erfolg blieben, leitet die Verwaltung nun Prozesse ein, um ein externes Beratungsbüro mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Die Ratsgruppe stellt dazu verschiedene Fragen zum Ablauf der bisherigen Ausschreibungen. Hierbei geht es um die Angemessenheit des gewählten Zeitrahmens sowie die Art und Weise der Bewerberansprache. Zudem wird nach der Anzahl der Bewerbungen und den Gründen für etwaige Ablehnungen gefragt.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe Details zum anstehenden Vergabeverfahren für das Beratungsbüro erfahren, einschließlich der Form der Ausschreibung und der Information der zuständigen Ausschüsse für Digitalisierung und Innovation sowie Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Abschließend wird nach möglichen Mehrkosten im Vergleich zur Besetzung durch eigenes Personal gefragt und ob diese Kosten ebenfalls durch das Land Nordrhein-Westfalen gedeckt werden können.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- Stellenausschreibung bezüglich GigabitkoordinationZur Vorlage · 0881/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat Fragen zum bisher erfolglosen Besetzungsverfahren für die Gigabitkoordination in der Stadt Hamm gestellt. Hintergrund ist das Vorhaben der Stadt, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 210.000 Euro für einen Zeitraum von 36 Monaten zu beantragen. Da die im Herbst 2023 durchgeführten internen und externen Stellenausschreibungen nicht zur Besetzung einer geeigneten Fachkraft führten, bereitet die Verwaltung nun die Beauftragung eines externen Beratungsbüros vor.
In einer Stellungnahme erläuterte die Verwaltung, dass zwei Ausschreibungsrunden im Zeitraum von September bis Oktober 2023 durchgeführt wurden. Während bei der ersten Runde eine Bewerbung vorlag, die das Anforderungsprofil nicht erfüllte, gingen in der zweiten Runde drei Bewerbungen ein. Nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch wurde die fachliche Ungeeignetheit einer Person festgestellt. Die Ausschreibung erfolgte über die gesetzlich vorgeschriebenen Kanäle sowie spezialisierte Fachportale für den öffentlichen Dienst.
Das anstehende Vergabeverfahren für das Beratungsbüro wird unter Einhaltung der Vergaberechte durchgeführt, wobei eine politische Begleitung des Prozesses rechtlich ausgeschlossen ist. Die zuständigen Ausschüsse werden nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert. Bezüglich der Kosten wies die Verwaltung darauf hin, dass die Fördermittel auf einen Festbetrag von 210.000 Euro begrenzt sind und etwaige darüber hinausgehende Kosten durch die Stadt selbst zu tragen wären.
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- 19.03.2024 · Rat
- 3.Bezahlkarte einführen: KostenZur Vorlage · 0531/24_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete gestellt. Hintergrund ist die Vereinbarung der Bundesländer, staatliche Leistungen künftig größtenteils über Guthabenkarten statt in bar auszuzahlen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden und die Verwendung der Mittel für den lokalen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion den Oberbürgermeister um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung. Konkret wird gefragt, ob die Zahl der betroffenen Personen mit der in der Presse berichteten Zahl von 405 Personen übereinstimmt. Zudem werden Informationen zu den anfallenden Kosten pro Bezahlkarte für die Stadt Hamm sowie ein Vergleich zu den Kosten herkömmlicher Kreditkarten erbeten. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den zu erwartenden verwaltungstechnischen Schwierigkeiten bei der Einführung des neuen Systems und nach den geplanten Maßnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- Bezahlkarte einführen: KostenZur Vorlage · 0882/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm Fragen zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete gestellt. Hintergrund ist die Vereinbarung der Bundesländer, staatliche Leistungen künftig überwiegend als Guthaben auf Karten statt in bar auszuzahlen, um Geldtransfers ins Ausland zu erschweren. Die Fraktion erkundigte sich nach der Anzahl der betroffenen Personen sowie nach den zu erwartenden Kosten pro Karte und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Die Verwaltung bestätigte, dass aktuell 405 Personen von dieser Maßnahme betroffen sind. Bezüglich der Kosten und des administrativen Aufwands verwies die Verwaltung auf die Position des Städtetags NRW, wonach Bund und Länder für die Kosten des neuen Systems aufkommen sollten. Eine detaillierte Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt der Stadtverwaltung derzeit noch nicht vor. Die europaweite Ausschreibung durch die Dataport AöR wurde am 25. Februar 2024 bekanntgegeben; die Einreichungsfrist für Bieter endet am 26. März 2024. Eine verlässliche Schätzung der Kosten ist erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und einer verbindlichen Einigung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Kostenübernahme möglich.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 4.Fortschritte bei der Prüfung zu möglichen Trinkwasserspendern in öffentlichen ParkanlagenZur Vorlage · 0534/24_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen über den Fortschritt bei der Prüfung möglicher Standorte für Trinkwasserspender in öffentlichen Parkanlagen und im Stadtgebiet zu erhalten. Hintergrund ist ein früherer Antrag, nach dem die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken geeignete Orte für die Errichtung solcher Anlagen identifizieren und auflisten sollte.
In einer früheren Stellungnahme hatte die Verwaltung angekündigt, mögliche Standorte in der Innenstadt, etwa in der Fußgängerzone und im Kanalquartier sowie in den Stadtteilzentren zu benennen und zu prüfen. Ziel ist es, den öffentlichen Zugang zu Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen Orten zu gewährleisten, orientiert an Beschlüssen der Bundesregierung. Bei der Auswahl der Standorte und der technischen Ausstattung sollen dabei Erfahrungen mit bereits bestehenden Anlagen berücksichtigt werden.
Mit der aktuellen Anfrage werden nun konkrete Fragen zum aktuellen Stand der Prüfung beantwortet. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, ob die Benennung und Prüfung der Standorte bereits erfolgt ist und welche Ergebnisse daraus resultieren. Zudem wird nach dem aktuellen Status der Realisierung sowie nach einem Zeitplan für die Errichtung der Trinkwasserspender gefragt. Des Weiteren soll geklärt werden, ob die Installation der Anlagen gleichzeitig oder nacheinander erfolgt und welche Gründe für eine etwaige Reihenfolge sprechen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- Fortschritte bei der Prüfung zu möglichen Trinkwasserspendern in öffentlichen ParkanlagenZur Vorlage · 0883/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat sich nach dem aktuellen Fortschritt bei der Prüfung möglicher Standorte für Trinkwasserspender in öffentlichen Parkanlagen erkundigt. Hintergrund ist die Forderung, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken Hamm geeignete Orte für die Errichtung solcher Anlagen identifiziert und vorstellt.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Liste mit bevorzugten Standorten an die Stadtwerke Hamm übergeben wurde. Die Stadtwerke prüfen derzeit die konkreten Vorschläge sowie die technische Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung vorhandener Wasser- und Kanalanschlüsse sowie die Verwertung von Restwassermengen. Ziel ist es, durch die Nutzung bestehender Infrastruktur die Kosten für die Realisierung der Vorhaben gering zu halten.
Aktuell werden Angebote eingeholt, um zeitnah ein gemeinsames Konzept mit der Stadt zu erarbeiten. Die geplanten Brunnen sollen wartungsarm und resistent gegen Vandalismus sein. Die Umsetzung soll zunächst durch Pilotvorhaben erfolgen, um die Eignung der gewählten Brunnenmodelle zu testen. Die genauen Standorte für diese ersten Versuche stehen noch nicht fest. Nach der Auswertung der Pilotprojekte ist eine sukzessive Ausstattung weiterer Standorte vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- C.Verschiedenes