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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

1320/23_VL 19.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat berät über die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 20. Juni 2023 für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ sowie über einen neuen Beschluss zur Aufstellung dieses Plans. Das betroffene Plangebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, das zwischen dem Wohnquartier „Brändströmstraße / Wilhelminenstraße / Rietzgartenstraße“, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Zudem wird die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beantragt.

Die Neugestaltung des Areals ist durch das Vorhaben eines Investors motiviert, der die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung von etwa 35 Wohneinheiten vor, darunter Einzelhäuser sowie eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen auf einer Tiefgarage. Die Erschließung des Gebiets soll über die Brändströmstraße erfolgen.

Ziel der Planung ist es, das brachliegende Gelände in eine geordnete wohnbauliche Nutzung zu überführen, die sich an die bestehende Nachbarschaft anpasst. Dabei sollen klimarelevante Vorgaben, wie Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung, berücksichtigt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge