Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1383/23_VL den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – zur Beschlussfassung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1.006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte. Das Projekt sieht eine viergeschossige Bebauung vor, wobei das Erdgeschoss als öffentliche Fahrradgarage genutzt werden soll. Die Obergeschosse sind für Wohnzwecke oder andere Nutzungen vorgesehen, die einem Kerngebiet entsprechen.
Durch die geplante Bebauung soll eine bauliche Raumkante an der Stadthausstraße geschaffen werden. Das Vorhaben ist Bestandteil der stadtplanerischen Konzepte „Masterplan Mobilität“ sowie „Perspektive Innenstadt 2030“. Zur Förderung der Klimaanpassung und der Artenvielfalt sieht die Planung die Begrünung von Flachdächern vor. Der neue Bebauungsplan ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01.003 über den Bereich der Antonistraße. Das Verfahren wird als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
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