Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1383/23_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße. Das Vorhaben sieht eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte vor. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 1<0xC2>3a BauGB ist eine viergeschossige Bebauung geplant. Das Erdgeschoss soll eine öffentliche Fahrradgarage beherbergen, während die Obergeschosse für Wohnungen oder kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen sind.
Der Plan legt eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände fest. Für die bauliche Nutzung sind Baugrenzenrücksprünge von drei Metern in den Richtungen Norden, Osten und Süden festgesetzt. Je nach Lage innerhalb des Kerngebiets gelten unterschiedliche Kennzahlen: Für das nördliche Kerngebiet ist eine Grundflächenzahl von 1,0 und eine Geschossflächenzahl von 3,0 vorgesehen, während für das südliche Kerngebiet eine Geschossflächenzahl von 4,0 gilt. Zudem beinhaltet der Plan Vorgaben zum Klimaschutz, wie eine Pflicht zur Dachbegrünung.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.003 – Antonistraße – im entsprechenden Geltungsbereich aufgehoben. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in der Sitzung am 19. März 2024 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 05.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
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