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Beschlussvorlage

Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2024 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘

1409/24_VL 19.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Um die Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten, erlässt die Verwaltung eine Allgemeine Vorschrift. Diese legt das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen fest. Eine Ausgleichszahlung erfolgt dabei ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln, sodass kein Eigenanteil der Stadt Hamm entsteht.

Die Regelungen zur Tarifanwendung und zum Kostenausgleich werden zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen. Für den Fall, dass die Fördermittel des Bundes oder der Länder wegfallen oder nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Tarifanerkennung und der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Dies gilt ebenso, falls das Deutschlandticket nicht mehr Teil des WestfalenTarifs ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine finanzielle Belastung für die Stadt sowie für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Sofern die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Verwaltung rechtzeitig Vorlagen zur Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2024 hinaus vorbereiten.

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