Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage regelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Aus den Beratungen in den Bezirksvertretungen ergeben sich gegenüber dem Entwurf der Haushaltsplanung vom 16. Januar 2024 Änderungen. Jedem Bezirk stehen 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung, die in einer Anlage detailliert aufgeführt sind. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt über die Investitionspauschale der Finanzstelle.
Für das Planjahr 2025 sind aufgrund zeitlicher Verschiebungen bei Besoldungsanpassungen höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen vorgesehen. Dem steht eine geringere Belastung durch Rückstellungen im Jahresabschluss 2023 gegenüber, wodurch ein positiveres Ergebnis für 2023 erzielt wird. Dieses Ergebnis dient zur Deckung der geplanten negativen Ergebnisse im Jahr 2025. Der Haushaltsplan berücksichtigt zudem das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches am 28. Februar 2024 beschlossen wurde.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024kein Ergebnis hinterlegt