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ErgBeschluss

Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

1398/24_ER-2 19.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 soll auf Grundlage des ursprünglichen Entwurfs sowie der Empfehlungen aus der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen verabschiedet werden. Dies umfasst auch die Festlegung strategischer Ziele und Budgetregeln.

Der Plan berücksichtigt Anpassungen der Bezirksvertretungen, wonach jedem Bezirk 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung stehen, die über die Investitionspauschale gedeckt werden. Zudem sind Änderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen für das Jahr 2025 enthalten, wobei Ergebnisse aus dem Vorjahr zur Deckung der Planergebnisse herangezogen werden.

Auf Basis des neuen kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen wird ein globaler Minderaufwand von zwei Prozent veranschlagt. Durch die Nutzung von Rücklagen und den Einsatz eines Verlustvorgangs soll die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes bis mindestens 2029 vermieden werden, indem Defizite der Jahre 2026 bis 2028 vorgetragen werden.

Zudem wird der kalkulatorische Zinssatz für gebührenrechnende Einrichtungen für das Jahr 2024 auf maximal 3,03 Prozent festgelegt. Abschließend enthält die Vorlage eine Korrektur der Schülerzahlen für Gymnasien und Gesamtschulen aus dem Jahr 2022, um die korrekten Bestände unter Einbeziehung der Sekundarstufe II abzubilden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 19.03.2024
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