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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1452/24_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 1452/24_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ in Hamm-Heessen sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel der Planung ist es, eine rechtliche Grundlage für die nachhaltige Nachnutzung einer rund 9.000 Quadratmeter großen Fläche zu schaffen, die zuvor als Autohandel genutzt wurde. Die Planung sieht vor, Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten zu steuern und eine mögliche Integration von Wohnnutzungen zu ermöglichen.

Die Vorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss in der Ratssitzung am 19. März 2024 vorzulegen, um die Fristen der Bauvoranfrage zu wahren und die Anwendung von Sicherungsinstrumenten rechtssicher zu gestalten. Da die Voraussetzungen für die Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB gegeben sind, wird die Anwendung dieses Verfahrens vorgeschlagen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung bereitzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung realisiert werden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Planung sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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