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Beschlussvorlage

Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

1457/24_VL 19.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde eine rechtzeitige Einwendung eingereicht. Der Gegenstand der Einwendung betrifft den Straßenverkehrslärm in der Alleestraße, speziell im Bereich zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.

Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird und auf europäischen sowie bundesrechtlichen Vorgaben zum Umgebungslärm basiert. Die Alleestraße wurde in dieser Planung bereits als belastete Straße identifiziert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung kein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen resultiert, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.

Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht zu folgen. Der Rat soll die Einwendung zum Thema Straßenverkehrslärm lediglich zur Kenntnis nehmen. Infolgedessen wird vorgeschlagen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 aufgrund dieser Einwendung nicht zu ändern.

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