Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage sieht eine Anpassung der im Dezember 2023 beschlossenen Regelungen vor.
Die Neufassung der Entsendeordnung dient der Konkretisierung der Anforderungen an die Wählbarkeit und die persönliche Integrität der Vertreterinnen und Vertreter in externen Gremien. Durch den Bezug auf das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen werden diese Voraussetzungen präzisiert. In diesem Zusammenhang wird auch das entsprechende Qualifikationsformular, welches als Nachweis für die erforderliche Sachkunde dient, an die neuen Vorgaben angepasst.
Die Verwaltung hat die Fraktionen und Gruppen im Rat bereits über die Änderungen sowie über ein Angebot zum Erwerb oder zur Auffrischung der notwendigen Sachkunde informiert. Ein entsprechender Termin für diese Schulung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2024kein Ergebnis hinterlegt